[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
25. September 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6255
18. Wahlperiode 06.10.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Annalena Baerbock,
Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/5916 –
Potenziale für Winzerbetriebe durch Tourismus
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zum Weintourismus zählen Aufenthalte in den 13 deutschen Weinbauregionen,
bei denen die spezifische Landschaft und die regionale Struktur des Weinbaus
und Aktivitäten rund um den Wein bei den Touristen im Vordergrund stehen.
Die Weinbauregionen zeichnen sich durch reizvolle Kulturlandschaften aus, die
besonders in Gegenden mit Steillagenweinbau von historischen Steilterrassen
und Trockenmauern geprägt sind. Besonders in der Rebsaison von Mai bis
Oktober herrscht in den Regionen ein mildes Klima, das Touristen für die
Naherholung in den Regionen anlockt.
Der Weintourismus entwickelt als eine Form des Landtourismus wirtschaftliche
Potenziale in ländlichen Räumen. Gleichzeitig ist er eng verbunden mit dem
Kulturtourismus, da das kulturelle Erbe wie Weinfeste oder kulturhistorische
Denkmäler sowie geschichtsträchtige Kellereien im Zentrum des Interesses der
Reisenden stehen. Auch sind Outdooraktivitäten wie Wandern oder
Wassersport und Wellnessangebote entscheidend für die Entwicklung einer
Weintourismusdestination. Der Weintourismus schafft also die Verbindung von
qualitäts- und genussorientiertem Landtourismus, dem sonst eher städtisch geprägten
Kulturtourismus und dem Naherholungs- und Wellnesstourismus. Schon
Tagesausflüge aus umliegenden Städten erschließen dem Urlaub auf dem Land neue
Zielgruppen und können so den touristischen Stadt-Land-Austausch stärken.
Der Tourismus in Weinregionen ist ein relativ junges Phänomen mit
wachsender Bedeutung. Besonders vor dem Hintergrund der zunehmenden
Konzentration der Winzerbetriebe stellt er eine zusätzliche Einnahmequelle für kleinere
Betriebe dar, die neben erhöhtem Absatz ihrer Weine und Produkte an Touristen
beispielsweise auch Stellplätze für Reisemobile zur Verfügung stellen. Auch für
die gesamte Region kann er zum Wachstumsmotor werden, da die Nachfrage
nach regionalen Produkten Wertschöpfung ankurbelt und nachhaltige
Wirtschaftspotenziale erschließt. Da der Weintourismus ein hochqualitatives
Reiseangebot darstellt, kann sich die Weinbauregion durch zielgerichtetes Marketing
noch stärker als Destination profilieren.
Der Weintourismus in Deutschland hat starkes Entwicklungspotential, wenn er
die Großtrends Digitalisierung, demografischer Wandel und verändertes
Mobilitätsverhalten aufgreift und sich den Herausforderungen durch die Klimakrise
stellt. Er ist angewiesen auf eine breite touristische Infrastruktur in den ländlich
geprägten Regionen, die sowohl Bereiche der sozialen Infrastruktur wie
kulturelle Angebote als auch die technische Infrastruktur wie Mobilität umfasst.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung sieht im Weintourismus ein interessantes Marktsegment für
das Reiseland Deutschland mit Entwicklungschancen für die Regionen ebenso
wie für die Winzerbetriebe. Die Bundesregierung weist allerdings darauf hin, dass
„Weintourismus“ keine von der amtlichen Statistik erfasste Kategorie ist, da die
Urlaubsmotivation der Reisenden nicht zu den erhobenen Merkmalen der
Beherbergungsstatistik zählt.
Die Bundesregierung weist außerdem darauf hin, dass die Entwicklung
touristischer Destinationen und Angebote, wie z. B. die Förderung bestimmter
Weinbauregionen auch unter touristischen Gesichtspunkten Aufgabe der Länder ist. Ein
Teil der gestellten Fragen müsste daher in erster Linie an die Bundesländer
gerichtet werden. Aus den vorgenannten Gründen liegen der Bundesregierung zu
einer Reihe von Fragen keine Erkenntnisse vor.
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Weintourismus im
gesamten Bundesgebiet und in den 13 deutschen Weinbauregionen seit dem
Jahr 2000 gemessen am Jahresumsatz entwickelt
a) Ahr
b) Mittelrhein
c) Mosel
d) Rheingau
e) Nahe
f) Rheinhessen
g) Pfalz
h) Hessische Bergstraße
i) Baden
j) Württemberg
k) Franken
l) Saale-Unstrut
m) Sachsen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor (siehe Vorbemerkung
der Bundesregierung).
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Weintourismus im
gesamten Bundesgebiet und in den 13 deutschen Weinbauregionen seit dem
Jahr 2000 gemessen an den jährlichen Übernachtungen entwickelt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor (siehe Vorbemerkung
der Bundesregierung).
3. Wie verteilen sich die Übernachtungen und der Umsatz im Weintourismus
im gesamten Bundesgebiet und in den 13 deutschen Weinbauregionen nach
Kenntnis der Bundesregierung auf den Jahresverlauf?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor (siehe Vorbemerkung
der Bundesregierung).
4. Welche Chancen und Herausforderungen sieht die Bundesregierung in
dieser Entwicklung?
Wie auch andere kulinarische Themen ist der Weinbau ein Faktor, der die
Attraktivität einer Urlaubsregion steigern und zur Vermarktung gezielt eingesetzt
werden kann. Für die konkrete Destinationsentwicklung sind die Bundesländer
zuständig (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung).
Gleichzeitig bietet der Tourismus der Weinbranche
Diversifizierungsmöglichkeiten und Chancen bspw. für selbstvermarktende Winzer in topographisch
schwierigen, aber touristisch attraktiven Weinanbauregionen. Hiermit kann die
Wertschöpfung sowohl im Weinbau als auch im Tourismus gesteigert werden.
5. Welche Zielgruppen machen nach Kenntnis der Bundesregierung bevorzugt
Weintourismus, und welche Gründe geben die Zielgruppen für ihre
Entscheidung zum Weintourismus an (bitte nach Touristen aus Deutschland, der EU
und aus Drittstaaten unterscheiden)?
Eine Befragung („Qualitätsmonitor Deutschland-Tourismus“) von Urlaubern aus
dem Ausland im Zeitraum Mai 2011 bis April 2014 durch die Deutsche Zentrale
für Tourismus e. V. (im Folgenden: DZT) ergab:
Die wichtigsten Gründe für die Destinationsentscheidung ausländischer
Urlauber in deutschen Weinregionen sind:
- Landschaft und Natur (62 Prozent)
- Sehenswürdigkeiten (60 Prozent)
- Atmosphäre/Flair (41 Prozent).
Urlauber in Weinregionen sind mit durchschnittlich 44,5 Jahren etwas älter
als die Gesamtheit ausländischer Deutschlandurlauber (42,3 Jahre).
Im Gesamtmarkt machen mehr Männer als Frauen Urlaub in Deutschland
(55 zu 45 Prozent). In den Weinregionen ist dieser Unterschied noch
deutlicher ausgeprägt (59 zu 41 Prozent).
Beim Bildungsniveau sind keine signifikanten Unterschiede zwischen allen
ausländischen Deutschlandurlaubern und den Besuchern in Weinregionen
festzustellen. Im Hinblick auf die Erwerbstätigkeit sind die Urlaubsgäste in
Weinregionen mit 90 Prozent häufiger beruflich aktiv tätig als die
Gesamtheit der Auslandsurlauber mit 79 Prozent.
Gäste in deutschen Weinregionen sind überdurchschnittlich oft als Paar
unterwegs. Familien, die in Weinregionen Urlaub machen, sind häufig mit
kleineren Kindern unterwegs.
Fast ein Drittel der ausländischen Touristen in Weinregionen sind
Stammgäste – ein überdurchschnittlich hoher Wert im gesamtdeutschen Vergleich
(17 Prozent). Der Anteil der Erstbesucher in den Weinregionen erreicht mit
44 Prozent einen ähnlich hohen Anteil wie im gesamtdeutschen Durchschnitt
(41 Prozent).
6. Inwiefern wird das Thema Weintourismus von der Deutschen
Tourismuszentrale (DZT) bei der Vermarktung des Tourismusstandortes Deutschland
regelmäßig mit aufgenommen? Falls dies nicht der Fall sein sollte, warum
nicht?
Der Weintourismus ist seit vielen Jahren fester Bestandteil des
Themenmarketings der DZT, insbesondere in den Märkten Niederlande, Großbritannien, USA,
Schweiz, Frankreich, Norwegen und China. Im Jahr 2012 initiierte die DZT
erstmals ein eigenes Themenjahr „Weinkultur und Natur in Deutschland –
Lebensfreude und Genuss“. Auch danach war das Thema „Weinland-Deutschland“
weiter Bestandteil des Marketings der DZT im Rahmen von Onlinekampagnen,
Events, (Wein-)Messen, Workshops oder Studienreisen.
Die DZT kooperiert mit dem Deutschen Weininstitut (DWI), das seit 2008
Mitglied der DZT ist.
Unter
www.germany.travel/de/staedte-kutur/gemuetlichkeit/Weinland steht
umfangreiches Informationsmaterial zum Thema zur Verfügung. Potenzielle
Deutschlandurlauber können sich hier unter anderem über die 13 Weinbaugebiete
und Höhepunkte der Weinkultur informieren. Außerdem stellt die DZT konkrete
Tipps für die Reiseplanung, u. a. zu Weinfesten, Vinotheken oder Weinhotels zur
Verfügung.
In der Rubrik Wein & Genuss werden in Zusammenarbeit mit dem DWI auf
www.germany.travel/events wichtige Weinevents veröffentlicht.
Für das Jahr 2018 plant die DZT wiederum eine Themenkampagne zum Thema
„Kulinarisches Deutschland“, innerhalb derer auch die Weinkultur im Reiseland
Deutschland eine wichtige Rolle spielen wird.
7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 die
Anzahl der Winzerbetriebe im gesamten Bundesgebiet und in den 13 deutschen
Weinbauregionen entwickelt?
Die folgenden Angaben wurden aus Daten agrarstatistischer Erhebungen
zusammengestellt. Sie sind nur für die angegebenen Jahre verfügbar. Als Betriebe mit
Weinbau werden dabei landwirtschaftliche Betriebe mit Rebflächen bezeichnet,
unabhängig davon, ob sie Weinbau als Schwerpunkt betreiben. Beim Vergleich
der Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass die unteren Erfassungsgrenzen 2010
angehoben wurden. Nicht nachgewiesen sind Betriebe unterhalb der
Erfassungsgrenze der jeweiligen Erhebung.
Betriebe mit Weinbau nach Anbaugebieten 1
Land
Anbaugebiet
1999 2005 2007 2010 2013
Deutschland 34 375 26 656 24 640 20 290 18 700
Württemberg 5 830 4 825 4 491 3 458 3 100
Baden 8 259 6 543 6 000 4 839 4 500
Franken 3 048 2 393 2 221 1 834 1 800
Hessische Bergstraße 156 111 101 77 100
Rheingau 767 572 523 422 400
Ahr 273 267 245 175 200
Mittelrhein 303 192 172 153 100
Betriebe mit Weinbau nach Anbaugebieten 1
Mosel 5 134 3 659 3 393 2 691 2 500
Nahe 922 698 656 579 500
Rheinhessen 4 705 3 498 3 219 2 865 2 600
Pfalz 4 753 3 670 3 366 2 941 2 600
Saale-Unstrut 135 124 125 80 100
Sachsen 71 68 91 94 100
1 Ergebnisse aus der Weinbauerhebung 1999, den Agrarstrukturerhebungen
2005, 2007, 2013 sowie der Landwirtschaftszählung 2010. Die Ergebnisse von
2013 sind repräsentativ und daher als gerundete Angaben wiedergegeben.
Quelle: Statistisches Bundesamt
8. Wie viele Neugründungen von Winzerbetrieben hat es nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Jahr 2000 im gesamten Bundesgebiet und in den
13 deutschen Weinbauregionen gegeben?
Die amtliche Statistik erfasst „Neugründungen von Winzerbetrieben“ bzw. von
Betrieben mit Weinbau nicht. Der Bundesregierung liegen dementsprechend
hierzu keine Informationen vor.
9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 der
jährliche Gesamtumsatz der Winzerbetriebe im gesamten Bundesgebiet und in
den 13 deutschen Weinbauregionen entwickelt?
Der Umsatz von Winzerbetrieben wird von der amtlichen Statistik nicht erfasst,
daher liegen der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor.
10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit im Jahr 2000 die
Beschäftigtenzahl der Winzerbetriebe im gesamten Bundesgebiet und in den
13 deutschen Weinbauregionen entwickelt?
Die Beschäftigungsentwicklung in den landwirtschaftlichen Betrieben mit
Weinbau nach Anbaugebieten geht aus den nachfolgend zusammengestellten
agrarstatistischen Erhebungen hervor. Dabei werden sowohl die Unternehmer und deren
mithelfende Familienangehörige als auch ständig Beschäftigte und
Saisonarbeitskräfte einbezogen. Nicht enthalten sind Arbeitskräfte in Betrieben unterhalb der
Erfassungsgrenzen der jeweiligen Erhebung. Ferner wird auf die methodischen
Erläuterungen zu Frage 7 verwiesen.
Arbeitskräfte in den Betrieben mit Weinbau nach Anbaugebieten 1
Land
Anbaugebiet
1999 2007 2010 2013
Deutschland 163 564 150 220 128 498 119 400
Württemberg 38 960 38 118 29 307 28 000
Baden 35 529 43 023 35 872 35 300
Franken 15 107 9 207 8 283 8 000
Hessische Bergstraße 1 009 656 477 400
Arbeitskräfte in den Betrieben mit Weinbau nach Anbaugebieten 1
Rheingau 5 865 3 598 3 993 4 100
Ahr 986 867 654 /
Mittelrhein 1 128 1 016 924 /
Mosel 20 926 16 446 13 863 12 200
Nahe 5 240 3 961 4 409 3 100
Rheinhessen 19 019 15 185 12 988 11 900
Pfalz 18 133 16 326 14 667 12 400
Saale-Unstrut 1 091 1 135 1 415 1 200
Sachsen 470 502 853 500
1 Ergebnisse aus der Weinbauerhebung 1999, den Agrarstrukturerhebungen
2007 und 2013 sowie der Landwirtschaftszählung 2010. Die Ergebnisse von
2013 sind repräsentativ.
Quelle: Statistisches Bundesamt
/ = Keine Angaben, da Zahlenwert nicht sicher genug.
11. Lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung aus den Entwicklungen der
Winzerbetriebe ein deutschlandweiter Konzentrationsprozess feststellen
(bitte mit Begründung), und wenn ja, wo liegen nach Ansicht der
Bundesregierung die größten Herausforderungen, aber auch Chancen für die kleinen
noch vorhandenen Betriebe?
Der allgemeine Strukturwandel in der Landwirtschaft macht auch vor dem
Weinbau nicht halt. Die seit Jahren weitgehend konstante deutsche Rebfläche von rund
100 000 ha wird von immer weniger Betrieben bewirtschaftet. Verglichen mit
anderen Ländern ist der Weinbau in Deutschland noch immer kleinteilig
strukturiert. So haben beispielsweise die Deutschen Winzergenossenschaften, die
32 000 ha Rebfläche bewirtschaften und rund ein Drittel der deutschen
Weinerzeugung stellen, noch immer 44 000 Trauben erzeugende Mitglieder. Die Frage
der größten Herausforderungen, aber auch der Chancen für kleine Betriebe kann
nicht pauschal beantwortet werden, da die Gegebenheiten je Betriebsstruktur
(Selbstvermarkter; Fassweinerzeuger; Genossenschaftswinzer;
landwirtschaftlicher Gemischtbetrieb mit Weinbau) völlig unterschiedlich sein können. Was die
Entwicklung der Anzahl der Weinbaubetriebe insgesamt betrifft, wird auf die
Antwort zu Frage 7 verwiesen.
12. Inwiefern kann nach Ansicht der Bundesregierung die Entwicklung des
Weintourismus in geeigneten Destinationen die Entwicklung in der
Winzerbranche begleiten (bitte mit Begründung)?
Die Destinationsentwicklung liegt in erster Linie in der Verantwortung der
Bundesländer (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung). Als Facette der
internationalen Attraktivität des Reiselands Deutschland wird Weintourismus durch die
vom Bund maßgeblich finanzierte DZT angemessen berücksichtigt.
13. Welche Rolle kommt dem Nebenerwerb durch den Verkauf touristischer
Dienstleistungen (Gastronomie, Unterbringung, Verarbeitung und Verkauf
regionaler Produkte) für den Erhalt kleiner und mittelständischer
Winzerbetriebe in den 13 deutschen Weinbauregionen nach Einschätzung der
Bundesregierung zu?
Über konkrete Auswirkungen der Diversifizierung auf einzelne Betriebe liegen
keine Zahlen vor. Nach einer im Auftrag des damaligen Bundesministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz durchgeführten Studie zum
Urlaub auf dem Bauernhof/Urlaub auf dem Lande 2010/11 wird das
Umsatzvolumen für Übernachtung und Verpflegung auf circa 1,1 Mrd. Euro geschätzt.
Demnach haben im Betrachtungszeitraum von Mai 2010 bis Mai 2011 rund
4,5 Millionen in Deutschland lebende Personen (6,4 Prozent der Bevölkerung)
einen oder mehrere Inlandsbauernhofurlaube (einschließlich Kurzurlaube)
durchgeführt. Insgesamt waren 5,1 Millionen Inlandsbauernhofurlaube (darunter
2,8 Millionen Kurzurlaube) mit rund 24,4 Millionen Urlaubsnächten zu
verzeichnen. Eine getrennte Erfassung nach Weinbaubetrieben ist dabei nicht erfolgt.
14. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Entwicklung des
Weintourismus in Deutschland allgemein zu fördern?
Die Destinationsentwicklung liegt in der Verantwortung der Bundesländer und
gehört nicht zu den tourismuspolitischen Aufgaben der Bundesregierung (siehe
Vorbemerkung der Bundesregierung). Zur Vermarktung von Weintourismus im
Rahmen des Auslandsmarketings der DZT wird auf die Antwort zu Frage 6
verwiesen.
Der regelmäßig durchgeführte Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ trägt
als eine der größten Bürgerbewegungen im ländlichen Raum dazu bei,
weintouristische Potentiale auszubauen. Im Laufe der letzten fünf Jahrzehnte konnten
auch Weindörfer als Sieger profitieren.
15. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Winzerinnen und
Winzern Möglichkeiten für die Diversifizierung ihres Angebotes und die
Entwicklung von Nebenerwerbsmöglichkeiten im Tourismus zu
ermöglichen?
Im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) können in strukturschwachen Regionen
einzelbetriebliche Investitionen im Tourismusbereich gefördert werden. Die
einzelbetriebliche Förderung von Tourismusbetrieben in der GRW (z. B. Hotels) richtet
sich nach den gleichen Voraussetzungen wie die Förderung der gewerblichen
Wirtschaft generell. Grundsätzlich sind danach aus der GRW alle Betriebe
förderfähig, die touristische Dienstleistungen anbieten und die GRW-
Fördervoraussetzungen erfüllen.
Zu den Maßnahmen im Rahmen der GAK wird auf die Antworten zu den
Fragen 16 und 17 verwiesen.
16. Welche Maßnahmen innerhalb der Gemeinschaftsaufgaben zur
Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes und zur Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur kommen touristischen Angeboten in
Weinbauregionen zugute (bitte mit Mittelabfluss in die jeweiligen
Weinbauregionen angeben)?
a) Zur GAK: Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und
Küstenschutz (GAK) können landwirtschaftliche Betriebe bei Maßnahmen zur
Einkommensdiversifizierung in den Bereichen Agrotourismus/Bauernhofurlaub
gefördert werden. Dabei werden zum Beispiel Bau, Erwerb oder
Modernisierung von Ferienzimmern, -wohnungen oder -häusern mit bis zu 25 Gästebetten
gefördert. Die Maßnahme steht allen landwirtschaftlichen Betrieben offen; es
können somit auch Weinbaubetriebe daran teilhaben. Im Jahr 2014 wurde im
Rahmen der Diversifizierung der Bereich Tourismus mit rund 2,9 Mio. Euro
gefördert; davon mit 1,23 Mio. Euro GAK-Mitteln (Bund und Länder),
1,047 Mio. Euro GAK verbundenen EU-Mitteln und 0,619 Mio. Euro
zusätzlichen nationalen Mitteln (Land, Kommune etc.). Davon entfallen auf
Rheinland-Pfalz als Bundesland mit den meisten Weinbaugebieten innerhalb
Deutschlands jeweils 236 908 Euro GAK- und EU-Mittel (insgesamt
473 816 Euro).
b) Zur GRW: Im Rahmen der touristischen Infrastrukturförderung können aus der
GRW die Geländeerschließung für den Tourismus sowie öffentliche
Einrichtungen des Tourismus gefördert werden. Unter öffentlichen Einrichtungen des
Tourismus werden Basiseinrichtungen verstanden, die für die
Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von
unmittelbarer Bedeutung sind und überwiegend dem Tourismus dienen. Dazu gehören
u. a. Kurparks, Lehr- und Erlebnispfade, Wander-, Rad und Reitwege, Häuser
des Gastes und unentgeltliche Informationszentren.
Außerdem unterstützt die GRW Regionalmanagement-Vorhaben,
Kooperationsnetzwerke und Clustermanagement-Projekte, um die regionalen
Entwicklungsaktivitäten zu bündeln und die Zusammenarbeit in und zwischen den
Regionen zu unterstützen. Diese Projekte werden auch gezielt für den regionalen
Tourismus eingesetzt.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass in der GRW-Datenbank
(Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur), die beim
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführt wird, eine
Abgrenzung nach „Weinbauregionen“ nicht möglich ist. Daher liegen der
Bundesregierung keine Daten über Bewilligungen bzw. Mittelabfluss vor.
17. Durch welche Förderprogramme des Bundes können derzeit infrastrukturelle
touristische Investitionen in Weinbauregionen gefördert werden (bitte mit
Maßnahme und Mittelabfluss in der jeweiligen Weinbauregion angeben)?
Im Rahmen des Förderbereichs der Integrierten ländlichen Entwicklung der GAK
werden u. a. touristische Infrastrukturmaßnahmen und die Neuordnung des
Grundbesitzes von Rebflächen gefördert.
Im Jahr 2014 wurden in 443 Vorhaben Investitionen in Höhe von rund 87 Mio.
Euro mit 1,092 Mio. Euro aus der GAK (Bund und Länder), 7,621 Mio. Euro aus
mit der GAK verbundenen EU-Mitteln und 10,539 Mio. Euro aus zusätzlichen
nationalen Mitteln (Land, Kommune etc.) gefördert.
Eine Differenzierung nach Weinbauregionen und nach weinbautouristischen und
nicht weinbautouristischen Infrastrukturmaßnahmen ist nicht möglich.
Im Rahmen der GRW können infrastrukturelle touristische Investitionen in
Weinbauregionen gefördert werden, sofern diese Regionen strukturschwach sind. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
18. Durch welche Förderprogramme des Bundes können derzeit Finanzierungen
von privaten Investitionen in Hotellerie und Gastronomie in
Weinbauregionen gefördert werden (bitte mit Maßnahme und Mittelabfluss in der
jeweiligen Weinbauregion angeben)?
Die mittelständischen Förderprogramme für Gründung und Wachstum
gewerblicher und freiberuflicher Unternehmen sind grundsätzlich branchenneutral
gestaltet und nicht regional begrenzt (Förderzahlen nach Weinbauregionen liegen nicht
vor). Gewerbliche mittelständische Unternehmen können grundsätzlich auf alle
bestehenden Förderprogramme zurückgreifen. Aufgrund von EU-Förderverboten
ist jedoch landwirtschaftliche Urproduktion einschließlich Winzerbetrieben von
der gewerblichen Förderung ausgeschlossen. Dessen ungeachtet können aber in
einigen Förderprogrammen des Bundes gewerbliche Nebentätigkeiten (mit
entsprechender Gewerbeanmeldung) bei einem bestehenden Betrieb der
Urproduktion gefördert werden. Dazu gehören:
ERP-Gründerkredit Startgeld (für Gründer und Unternehmensfestiger bis zu
3 Jahren nach der Gründung bis zu 100 TEUR Fremdkapitalbedarf).
Nebenerwerb kann hier gefördert werden, wenn er mittelfristig auf einen
Haupterwerb ausgerichtet ist.
ERP-Gründerkredit universell (für Gründungen und
Unternehmensfestigungen bis zu 5 Jahren). Antragstellung durch den gewerblichen Nebenbetrieb.
KfW-Unternehmerkredit: unbefristete Förderung für bestehende
Unternehmen ab 5 Jahren möglich. Antragstellung durch den gewerblichen
Nebenbetrieb.
19. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die
Unternehmensnachfolge zu sichern und den Fachkräftemangel abzuschwächen, sowohl der
Winzerbetriebe als auch in Hotellerie und Gastronomie (bitte mit
Fördermaßnahme und Mittelabfluss in der jeweiligen Weinbauregion angeben)?
a) Zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge steht in den Weinbauregionen,
den Winzerbetrieben, der Hotellerie und der Gastronomie insbesondere das
umfassende Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebot des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Verfügung, u. a. nexxt-
Initiative, Unternehmensnachfolgebörse
www.nexxt-change.org, ERP-
Gründerkredit.
b) Zum Fachkräftemangel: In Deutschland liegt kein flächendeckender
Fachkräftemangel vor. Es bestehen jedoch Fachkräfteengpässe in verschiedenen
Regionen und Branchen. Laut Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit zählen
Berufe aus den Bereichen Winzerbetriebe, Gastronomie und Hotellerie nicht
zu den Mangelberufen.
Ziel der Bundesregierung ist es, flächendeckende und branchenübergreifende
Unterstützungs- und Informationsangebote zum Thema Fachkräftesicherung
zur Verfügung zu stellen. Um die Fachkräftebasis zu sichern, hat die
Bundesregierung bereits 2011 das Fachkräftekonzept und nachfolgend die
Fortschrittsberichte entwickelt. Seit November 2014 besteht des Weiteren die
Partnerschaft für Fachkräfte in Deutschland. Mitglieder sind verschiedene
Ressorts, die Sozialpartner, die Kammern und die Bundesagentur für Arbeit (BA).
Diese Initiative unter Federführung des BMAS will Vereinbarkeit von Familie
und Beruf, Beschäftigung und Qualifizierung älterer Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer weiter voranbringen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und
Arbeitssuchende mit Migrationshintergrund fördern und willkommen heißen,
ausbildungsinteressierte Jugendliche und Spätstartende unterstützen sowie den
Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und Gestaltung des Wandels in der
Arbeitswelt fördern. Die Partnerschaft führt in der 44. Kalenderwoche die
Fachkräftewoche in Deutschland durch.
Das BMWi unterstützt mit seinen Maßnahmen und Förderprogrammen
insbesondere KMU bei der Fachkräftesicherung, beispielsweise durch das
Förderprogramm „Passgenaue Besetzung“ sowie durch das geförderte
Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA).
Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Fachkräftesicherung schließen
grundsätzlich alle Berufsgruppen ein, so auch diejenigen in Winzerbetrieben.
20. Wie werden innerhalb der bestehenden Fördermaßnahmen insbesondere
folgende Ziele verfolgt (bitte mit Maßnahme und Mittelabfluss in der
jeweiligen Weinbauregion angeben)
a) wirtschaftlicher Austausch innerhalb einer Region und zwischen Stadt
und Land,
b) regionale Wertschöpfung,
c) Ausbau des kulturellen Angebots in ländlichen Räumen,
d) branchenübergreifende Vernetzung der Akteure, also der Winzer, der
Touristiker und der Reisenden,
e) Digitalisierung in der Destinationsentwicklung und Breitbandausbau,
f) Beratung in der Destinationsentwicklung,
g) klimaneutrales Reisen?
Hauptziel der GRW ist es, aufbauend auf den in der Region vorhandenen
Entwicklungsmöglichkeiten, dauerhafte und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen
und zu sichern. So wird Wachstum und Beschäftigung regional und nachhaltig
verankert. Der Strukturwandel wird erleichtert, die regionalen Arbeitsmärkte
stabilisiert und das gesamtwirtschaftliche Wachstum gestärkt. Die in der Frage
genannten Ziele werden teilweise mitverfolgt. Eine Quantifizierung ist nicht
möglich.
Insbesondere zur Digitalisierung in der Destinationsentwicklung und
Breitbandausbau: Seit 2008 wird unter bestimmten Bedingungen die Verbesserung der
Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten im Rahmen der GAK finanziell
gefördert. Hierfür stellt der Bund jährlich 10 Mio. Euro zweckgebunden zur
Verfügung. Darüber hinaus können die Länder weitere GAK-Mittel für den
Breitbandausbau einsetzen. Bis heute wurden circa 85 Mio. Euro an GAK-Bundesmitteln
für den Breitbandausbau von den Ländern abgerufen. Zusammen mit den zur
Kofinanzierung eingesetzten Landes- und ELER-Mitteln flossen rund 200 Mio. Euro
aus dem Bereich der Agrarförderung in den Ausbau der ländlichen
Breitbandnetze.
Das kommende Förderprogramm des Bundes zur Unterstützung des
flächendeckenden Breitbandausbaus soll vorrangig in ländlichen Regionen wirken, in
denen ein Breitbandausbau aufgrund der örtlichen Gegebenheiten besonders
unwirtschaftlich und ein privatwirtschaftlicher Netzausbau daher nicht zu erwarten ist.
Insofern kann das Förderprogramm tendenziell auch einen Beitrag für die
Erschließung von Weinbauregionen leisten. Voraussetzung hierfür ist, dass die
Kommunen in den jeweiligen Regionen selbst aktiv werden, die notwendigen
Vorarbeiten leisten und sich mit geeigneten Netzausbauprojekten im Rahmen des
Bundesförderprogramms um Fördermittel bewerben. Das
Bundesförderprogramm Breitband soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Die für die
Antragstellung notwendigen Informationen werden zusammen mit dem ersten Förderaufruf
rechtzeitig veröffentlicht. Ergänzend werden Beratungsleistungen zur Verfügung
stehen und gefördert.
21. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Erreichbarkeit
von weintouristischen Destinationen zu erhöhen und die Mobilität vor Ort
auszubauen?
Die Gestaltung des Mobilitätsangebotes vor Ort, insbesondere die Zuständigkeit
für Planung, Ausgestaltung, Organisation und Finanzierung des öffentlichen
Personennahverkehrs einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs liegt bei den
Ländern bzw. den Kommunen. Der Bund unterstützt die Länder bei der
Bewältigung dieser Aufgabe mit jährlichen Zahlungen auf verschiedenen
Rechtsgrundlagen in Höhe von derzeit insgesamt fast 9 Mrd. Euro.
Für einzelne Radverkehrsmaßnahmen vor Ort, insbesondere für den
Radwegebau, sind ebenfalls grundsätzlich die Länder und Kommunen zuständig. Die
Zuständigkeit des Bundes beschränkt sich auf den Radwegebau an
Bundesfernstraßen. Mit dem Nationalen Radverkehrsplan 2020 unterstützt die Bundesregierung
den Radverkehr als Beitrag für eine nachhaltige Mobilität. Darüber hinaus trägt
die Bundesregierung mit dem Erhalt und bedarfsgerechten Aus- und Neubau der
Bundesverkehrswege wesentlich dazu bei, die Rahmenbedingungen für eine
bedarfsgerechte, effiziente Bereitstellung von Mobilitätsangeboten und die
Erreichbarkeit von ländlichen Räumen zu stärken. Dazu zählen auch die
weintouristischen Destinationen.
22. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Vermarktung des
weintouristischen Standorts Deutschland zu fördern (bitte mit
Fördermaßnahme, Zielgruppe und aufgewendeten Mitteln angeben)?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert die DZT aufgrund
eines Beschlusses des Deutschen Bundestages mit derzeit rund 30 Mio. Euro pro
Jahr. Ziel der Förderung ist die Vermarktung des Reiselandes Deutschland im
Ausland. Zum Auftrag der DZT zählt insbesondere auch die Förderung des
Tourismus in den ländlichen Räumen. Das Thema „Weinland Deutschland“ ist
ausdrücklich Bestandteil des Auslandsmarketings der DZT (siehe Antwort zu
Frage 6).
23. Welche Maßnahmen zur Förderung des Weintourismus existieren nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Förderprogrammen der Bundesländer?
Zu Fördermaßnahmen der Bundesländer liegen der Bundesregierung keine
eigenen Erkenntnisse vor (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung).
24. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die in den Ländern
existierenden Fördermaßnahmen für den Weintourismus in den
Maßnahmenkatalog laut Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK)
aufzunehmen und damit eine Kofinanzierung zu ermöglichen?
Wenn keine Aufnahme von Ländermaßnahmen, die auch dem
Weintourismus dienen, geplant ist, warum nicht?
Auf die Antworten zu den Fragen 23 und 25 wird verwiesen.
25. Welche Maßnahmen auf Ebene der Bundesländer plant die Bundesregierung
über Förderprogramme außerhalb der GAK künftig kozufinanzieren?
Wenn keine weitergehende Kofinanzierung von Maßnahmen zur Förderung
des Weintourismus geplant ist, warum nicht?
Die Fördermaßnahmen im Rahmen des GAK sind aus Sicht der Bundesregierung
ausreichend.
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