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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Menschenrechtslage in Usbekistan

Beurteilung der Menschenrechtslage in Usbekistan, Anwendung von Folter, Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern, Freilassung politischer Gefangener, Aufklärung des Massakers von Andischan, Außenministerrat der EU, Forderungen des Europäischen Parlaments, EU-Menschenrechtsdialog mit Usbekistan, Strafrechtsreform, Zentralasienstrategie der EU, deutsch-usbekische Beziehungen, Entwicklungszusammenarbeit, sicherheits- und wirtschaftspolitische Kooperation, Nutzung des Militärflughafens Termez durch die Bundeswehr<br /> (insgesamt 84 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

11.11.2015

Aktualisiert

26.07.2022

BT18/593103.09.2015

Menschenrechtslage in Usbekistan

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5931 18. Wahlperiode 03.09.2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Omid Nouripour, Tom Koenigs, Luise Amtsberg, Hans-Christian Ströbele, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner, Peter Meiwald, Kordula Schulz-Asche und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Menschenrechtslage in Usbekistan Die Menschenrechtslage ist in Usbekistan unverändert eine der schlechtesten der Welt. Die usbekischen Behörden gehen rigoros gegen jegliche Kritik an der Regierung vor. Unabhängige Aktivisten und Aktivistinnen, Journalisten und Journalistinnen und Menschenrechtsverteidiger und Menschenrechtsverteidigerinnen werden überwacht, bedroht, willkürlich inhaftiert und häufig zu langen Haftstrafen verurteilt. Nur sehr wenige Menschenrechtsaktivisten wagen es noch, offen in Usbekistan zu arbeiten. Häufig werden ganze Familien bedroht, drangsaliert und verfolgt. Laut Angaben von Amnesty International ist Folter in Usbekistan weit verbreitet und wird routinemäßig eingesetzt, um Männer und Frauen zum Unterzeichnen falscher Geständnisse zu zwingen. Richter verurteilen Angeklagte regelmäßig auf Grundlage solcher erpressten „Geständnisse“ zu langen Haftstrafen. (www.amnesty.org/en/countries/europe-and-central-asia/uzbekistan/report- uzbekistan). Mit besonderer Härte verfolgen die usbekischen Behörden neben Regierungskritikern und Menschenrechtsaktivisten auch unabhängige Musliminnen und Muslime, die staatlich nicht kontrollierte Moscheen besuchen sowie tatsächliche oder nur vermeintliche Mitglieder islamistischer Gruppen. In der Regel rechtfertigen die Behörden dies mit dem Verweis auf die nationale Sicherheit und Terrorismusbekämpfung. Nach Angaben von Freedom House gehört Usbekistan zu den zehn Ländern mit den gravierendsten Verletzungen von Menschen- und Bürgerrechten. Reporter ohne Grenzen stuft Usbekistan unter den 15 Ländern mit der geringsten Pressefreiheit weltweit ein (en.rsf.org/press-freedom-barometer-journalists-kil- led.html?annee=2015). In ihrem jährlichen Bericht verweist Human Rights Watch auf die anhaltende Verfolgung jeder politischen Opposition, auf Zwangssterilisierungen, die Verfolgung religiöser Minderheiten, den Einsatz von Kinderarbeit und die Beschneidung der Medienfreiheit (www.hrw.org/ worldreport/2015/country-chapters/uzbekistan). Für internationale Beobachter ist das Land praktisch unzugänglich. Derzeit sind 13 Besuchsanfragen von UN-Sonderberichterstattern anhängig, darunter die des Sonderberichterstatters über Folter. Internationalen Menschenrechtsorganisationen und ausländischen Medien wird der Zugang verwehrt. Im Jahr 2013 traf das Internationale Komitee des Roten Kreuzes die Entscheidung, seine Gefangenenbesuche in Usbekistan einzustellen, da das Komitee in Usbekistan seine Arbeitsstandards, wie beispielsweise die vertrauliche Befragung von Gefangenen, nicht aufrechterhalten konnte und Besuche daher „sinnlos“ geworden waren (https://www.icrc.org/eng/resources/documents/news-release/2013/04-12- uzbekistan-detainees.htm). Die Regierung von Usbekistan weist jegliche Vorwürfe der weit verbreiteten Folter als unbegründet zurück. Allerdings gewährt sie weder Menschenrechtsorganisationen noch dem UN-Sonderberichterstatter für Folter Zugang zur Überprüfung dieser Aussagen. Die jüngst abgehaltenen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen können über den diktatorischen Charakter des usbekischen Regimes nicht hinwegtäuschen. In Usbekistan gibt es keine registrierten unabhängigen oder oppositionellen Parteien, alle offiziellen Parteien unterstützen Präsident Islom Karimov. Die Wahlbeobachtungmission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE kritisierte den völligen Mangel an politischen Alternativen, die rechtlichen Hindernisse für die Etablierung von Oppositionskandidaten sowie Parteien, die Instrumentalisierung der Medien und Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung der Wahlen. Im Jahr 2009 hat sich Deutschland innerhalb der EU für eine Aufhebung der im Zuge des Massakers in Andijan (2005) verhängten Sanktionen eingesetzt. Noch bis zum Jahr 2010 waren die Menschenrechtsverletzungen in Usbekistan in der EU regelmäßiges Thema, danach ging die Aufmerksamkeit und Behandlung des Themas merklich zurück. Davon unbenommen unterhält die Bundesregierung weiterhin sicherheitspolitische und wirtschaftliche Kooperation mit Usbekistan. Der deutsch-usbekische Wirtschaftsrat wurde kürzlich gegründet, in dem mehr als 50 deutsche Unternehmen vertreten sind. Auf einer Tagung des Rates am 25. Februar 2015 empfing der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, die usbekische Delegation; es wurden Handels- und Investitionsverträge in einer Gesamthöhe von 2,8 Mrd. US-Dollar unterzeichnet. Nach Angaben des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ (4. April 2015) verdoppelte sich der Mietpreis für die Nutzung des Militärflughafens in Termez durch die deutsche Bundeswehr. Bis Ende 2014 nutzte die Bundeswehr den Flughafen als Drehkreuz für die Truppen in Afghanistan. Derzeit werden die Transporte für den Einsatz im Rahmen von Resolute Support direkt nach Masari-Scharif geflogen. Nach wie vor verweigert die Bundesregierung Transparenz im Umgang mit den Kosten für die Nutzung des Militärflughafens (siehe Einstufung der Antwort auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Omid Nouripour, Bundestagsdrucksache 18/5284, 15. Juni 2015). Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International werfen der Bundesregierung vor, sicherheitspolitische, geopolitische und wirtschaftliche Interessen den Vorrang vor dem Menschenrechtsschutz in Usbekistan einzuräumen. Im Jahr 2009 hat sich Deutschland innerhalb der EU für eine Aufhebung der in Reaktion auf das Massaker in Andijan (2005) verhängten Sanktionen eingesetzt, obwohl weder eine von der EU angemahnte unabhängige Untersuchung der Ereignisse stattgefunden hatte noch eine Verbesserung der Menschenrechtslage im Land zu beobachten war. Noch bis zum Jahr 2010 waren die Menschenrechtsverletzungen in Usbekistan regelmäßiges Thema im EU- Außenministerrat, danach verschwand das Thema von der Tagesordnung des Außenministerrates, obwohl sich die Menschenrechtlage nicht signifikant verbessert hatte. Das EU-Parlament forderte in seiner Resolution vom 23. Oktober 2014 zu Menschenrechten in Usbekistan die Hohe Vertreterin der EU, den EAD und die Mitgliedstaaten dazu auf, eine Strategie zu entwickeln, mit der Usbekistan unter Androhung gezielter Strafmaßnahmen dazu angehalten werden sollte, die Menschenrechtslage im Land konkret und messbar zu verbessern. Zudem forderte das Parlament die EU im Falle ausbleibender Fortschritte Usbekistans dazu auf, im Rahmen des UN-Menschenrechtsrats die Einrichtung eines Sondermechanismus zu Usbekistan zu initiieren. Als Frist für die Verwirklichung messbarer Fortschritte legte das EU-Parlament den 10. Jahrestag des Massakers von Andijan, den 13. Mai 2015 fest. Dieses Datum ist inzwischen verstrichen, ohne dass Verbesserungen im Menschenrechtsschutz zu verzeichnen sind. Vielfach wird kritisiert, die Europäische Union und die Bundesregierung nutzen vorhandene politische Spielräume nicht, um eine Verbesserung der Menschenrechtssituation in Usbekistan herbeizuführen. Das Schweigen von Bundesregierung und EU zu den Menschenrechtsverletzungen in Usbekistan ist nicht nur mit einer wertegeleiteten Außenpolitik unvereinbar sondern verspielt wichtiges Vertrauen Deutschlands in der Region. Eine solche Politik des Wegschauens trägt zur Stabilisierung der diktatorischen Regierung Usbekistans bei. Wir fragen die Bundesregierung: Wie beurteilt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Usbekistan, insbesondere in folgenden Bereichen: a) Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit b) Pressefreiheit c) willkürliche Inhaftierungen und unfaire Gerichtsverfahren d) Folter und Straflosigkeit bei Foltervorwürfen e) Haftbedingungen f) Menschenrechtsverletzungen im Zuge der Terrorismusbekämpfung g) Zwangsarbeit h) Bedingungen in psychiatrischen Einrichtungen? Wie hat sich die Menschenrechtslage in Usbekistan nach Erkenntnissen der Bundesregierung seit Aufhebung der nach dem Massaker von Andischan verhängten EU-Sanktionen entwickelt? Auf welche Weise und bei welchen konkreten Gelegenheiten hat die Bundesregierung sich in den vergangenen Jahren für eine Verbesserung der Menschenrechtslage in Usbekistan eingesetzt? Welche Mitarbeiterkapazitäten stehen der Deutschen Botschaft Taschkent für die Bearbeitung der Menschenrechtspolitik zur Verfügung? Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Menschenrechtsorganisationen, dass es nicht ausreicht, Kritik an der Menschenrechtssituation in Usbekistan allein in vertraulichen Gesprächen und im Rahmen des EU- Menschenrechtsdialogs mit Usbekistan zu üben? Plant die Bundesregierung angesichts der fortgesetzten schweren Menschenrechtsverletzungen in Usbekistan den Druck auf die usbekische Regierung zu erhöhen? Wenn ja, mit welchen Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht? Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International, nach der die Bundesregierung in den Beziehungen mit Usbekistan sicherheitspolitische, militärische und wirtschaftlichen Interessen den Vorrang vor dem Menschenrechtsschutz einräumt? Wenn nein, mit welchen konkreten Beispielen kann die Bundesregierung dieser Einschätzung entgegentreten? Andischan Wie bewertet die Bundesregierung über 10 Jahre nach dem Massaker in der Stadt Andischan im Jahr 2005, bei dem usbekische Sicherheitskräfte Hunderte weitestgehend unbewaffnete Frauen, Männer und Kinder töteten, den Stand der juristischen und politischen Aufklärung der damaligen Ereignisse? Setzt sich die Bundesregierung für eine unabhängige Untersuchung des Massakers in Andischan ein? Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen und welchem Erfolg? Wenn nein, warum nicht? Wie bewertet die Bundesregierung Erkenntnisse von Menschenrechtsorganisationen, wonach sich noch immer unzählige Menschen in Haft befinden, die in Reaktion auf die Vorfälle in Andischan 2005 willkürlich verhaftet, gefoltert und in unfairen Gerichtsverfahren zu langen Haftstrafen verurteilt wurden? Folter Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Anwendung von Folter in Usbekistan? Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des UN-Sonderberichterstatters zu Folter von 2008 sowie aktuellen Erkenntnisse von Amnesty International und Human Rights Watch, wonach Folter in Usbekistan systematisch angewandt wird? Mit welchen konkreten Maßnahmen und welchem Erfolg setzt sich die Bundesregierung für die Freilassung dieser Menschen und die Aufklärung der von ihnen erhobenen Foltervorwürfe ein? Wie bewertet die Bundesregierung die 2013 getroffene Entscheidung des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes, Besuche in usbekischen Gefängnissen einzustellen, da diese Besuche aufgrund der mangelnden Kooperation der usbekischen Behörden sinnlos seien? Hat die Bundesregierung diese Entscheidung und insbesondere die Gründe für diese Entscheidung des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes mit den usbekischen Behörden aufgenommen? Wenn ja, wie und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Wie, bei welchen Gelegenheiten und mit welchem Ergebnis hat sich die Bundesregierung gegenüber der usbekischen Regierung dafür eingesetzt, dass die 13 anhängigen Besuchsanträge der UN-Sonderverfahren genehmigt werden, darunter die des UN-Sonderberichterstatters zu Folter? EU Zentralasienstrategie Welche konkreten Ergebnisse wurden über die bloße Abhaltung des EU- Menschenrechtsdialogs hinaus durch die EU-Zentralasienstrategie in menschenrechtlicher Hinsicht erzielt? Welche konkreten Erfolge konnten durch den Menschenrechtsdialog zwischen EU und Usbekistan nach Auffassung der Bundesregierung bisher erzielt werden? Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg des EU-Projekts zur Umsetzung der Strafrechtsreform in Usbekistan, das seit 2011 von der Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) und der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) gemeinsam mit britischen und französischen Partnern umgesetzt wurde und zu dem laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus dem Jahr 2012 (vgl. Bundestagsdrucksache 17/9470) auch die Komponenten Strafvollzug, Haftbedingungen und Untersuchungshaft gehörten? Waren Maßnahmen zur Bekämpfung von Folter, die laut Informationen von Amnesty International maßgeblicher Bestandteil des usbekischen Strafjustizsystems ist, Teil der Rechtsstaatsinitiative, die als Teil der EU- Zentralasienstrategie federführend von Deutschland und Frankreich betreut wurde? Wenn ja, welche genauen diesbezüglichen Maßnahmen wurden durchgeführt und mit welchem konkreten Erfolg? Wenn nein, warum nicht? Auf welche spezifischen Entwicklungen bezieht sich der Rat der EU bei seiner Ankündigung zur Fortsetzung der EU-Zentralasienstrategie, „den bisher gezogenen Lehren und den Veränderungen in der Region sowie der sich wandelnden geopolitischen Lage ihres Umfelds Rechnung tragen“ zu wollen (Schlussfolgerungen des Rates zur Strategie der EU für Zentralasien vom 22. Juni 2015)? Mit welchen konkreten Änderungen der EU-Zentralasienstrategie plant die EU, die bisherige EU-Strategie an diese Entwicklungen anzupassen? Enthält die Neuauflage der EU-Zentralasienstrategie im Gegensatz zur bisherigen Strategie klare menschenrechtliche Forderungen, Kriterien, Benchmarks und Zeitpläne für die schrittweise Verbesserung der Menschenrechtslage in den zentralasiatischen Staaten? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Forderungen EU-Parlament Ist die Bundesregierung gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten, der Hohen Vertreterin der EU sowie dem EAD der Aufforderung des Europäischen Parlaments in seiner Entschließung vom 23. Oktober 2014 zu den Menschenrechten in Usbekistan (2014/2904(RSP)) gefolgt „unverzüglich eine Strategie in die Wege zu leiten, mit der Usbekistan dazu angehalten werden soll, in den kommenden Monaten konkrete, messbare Verbesserungen der Menschenrechtslage durchzusetzen“? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen? Wenn nein, warum nicht? Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Europäischen Parlaments, dass die EU bei fortbestehenden Menschenrechtsverletzungen die Initiative ergreifen sollte und beim Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen unter „Item 4“ eine Resolution vorschlagen sollte, damit ein gezielter länderspezifischer Mechanismus für Usbekistan eingeführt wird, „mit dem sichergestellt wird, dass der Menschenrechtsrat sich auf Dauer und vorgreifend engagiert, und zwar durch Überwachung, öffentliche Berichterstattung und Debatten über die Menschenrechtslage in Usbekistan“ (Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2014, 2014/2904(RSP))? Wenn nein, warum nicht? Plant die Bundesregierung im Vorfeld der Sitzung des UN Menschenrechtsrats im September gemeinsam mit anderen Staaten einen Brief zu unterzeichnen, in dem Besorgnis über die Menschenrechtslage im Land zum Ausdruck gebracht wird und zur Einrichtung eines UN Sondermechanismus zu Usbekistan aufgerufen wird? Unterstützt die Bundesregierung die Forderung des EU-Parlaments an die EU, „Usbekistan davon in Kenntnis zu setzen, dass die EU gezielte Strafmaßnahmen verhängen wird“ falls in den sechs Monaten nach Entschließung des EU-Parlaments vom 23. Oktober 2014 keine konkreten Verbesserungen der Menschenrechtslage zu beobachten sind (Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2014 2014/2904(RSP))? Wenn nein, warum nicht? Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Menschenrechtslage in Usbekistan in den sechs auf die Entschließung des Europäischen Parlaments folgenden Monaten? Unterstützt die Bundesregierung wie vom EU-Parlament angeregt angesichts der fortbestehenden Menschenrechtsverletzungen gezielte Strafmaßnahmen gegenüber Usbekistan? Wenn, ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Sind der Rat der EU, die Kommission und der EAD nach Kenntnis der Bundesregierung der Aufforderung des Europäischen Parlaments gefolgt und haben dem Parlament „eine öffentliche Bewertung der Maßnahmen“ übermittelt, die die EU ergriffen hat, „um Usbekistan unter Druck zu setzen, damit das Land die von den Außenministern der EU 2010 festgelegten Menschenrechtskriterien erfüllt“ (Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2014, 2014/2904(RSP))? Wenn nein, warum nicht? Unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Europäischen Parlaments nach einer Verbesserung des Menschenrechtsdialogs mit der Regierung Usbekistans und einer stärkeren Ausrichtung der Sitzungen des Menschenrechtsdialogs auf Ergebnisse (Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2014, 2014/2904(RSP))? Wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung zur Umsetzung dieser Forderung beizutragen? Wenn nein, warum nicht? EU Außenministerrat Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung in Usbekistan bezüglich der in den Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ der EU vom 25. Oktober 2010 genannten Forderungen nach Fortschritten, insbesondere in folgenden Bereichen a) Freilassung aller inhaftierten Menschenrechtsaktivisten und politischen Gefangenen; b) Bereitschaft, die nichtstaatlichen Organisationen im Land ungehindert ihrer Tätigkeit nachgehen zu lassen; c) uneingeschränkte Zusammenarbeit mit allen Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen; d) Gewährleistung der Redefreiheit und der Freiheit der Medien; e) konkrete Umsetzung der Übereinkommen gegen Kinderarbeit; f) vollständige Angleichung der Wahlverfahren an internationalen Normen? Aus welchen Gründen beschäftigte sich der EU Außenministerrat seit 2010 nicht mehr mit der Menschenrechtslage in Usbekistan als explizitem Tagesordnungspunkt (über die Behandlung der EU-Zentralasienstrategie hinausgehend), obwohl sich die Menschenrechtslage laut Einschätzung von Menschenrechtsorganisationen nicht verbessert hat? Wird sich die Bundesregierung darum bemühen, dass der Rat für Auswärtige Angelegenheiten der EU sich, wie von Menschenrechtsorganisationen gefordert, zügig wieder mit der Menschenrechtslage in Usbekistan befasst, in Schlussfolgerungen deutliche Kritik an den fortgesetzten Menschenrechtsverletzungen in Usbekistan übt und klare Forderungen zur Verbesserung der Menschenrechtslage an die usbekische Regierung stellt? Wenn ja, wann genau plant der Rat eine Befassung mit der Menschenrechtslage in Usbekistan? Wenn nein, warum nicht, und wie deckt sich dies mit der Versicherung des Rats die Menschenrechtslage in Usbekistan auch weiterhin aufmerksam zu verfolgen (Schlussfolgerungen des EU-Außenministerrats vom 25. Oktober 2010) Entwicklungszusammenarbeit Welche konkreten menschenrechtlich relevanten Projekte wurden im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit gegenüber Usbekistan durchgeführt und mit welchem Erfolg? Welche konkreten menschenrechtlich relevanten Projekte sind im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit gegenüber Usbekistan geplant? Welche spezifischen Projekte beinhaltete der Bereich Rechts- und Justizreform der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Usbekistan, und wie bewertet die Bundesregierung jeweils den Erfolg dieser Projekte (bitte einzeln nach Projekten aufschlüsseln)? Beinhaltete die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit spezifische Projekte zur Bekämpfung von Folter? Wenn ja, welche, und wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg dieser Projekte? Wenn nein, warum nicht? Kooperation in den Bereichen Sicherheitspolitik und Wirtschaftspolitik Welche sicherheitspolitischen Interessen verfolgt die Bundesregierung in den Beziehungen zu Usbekistan? Welche sicherheitspolitischen Abkommen gibt es mit Usbekistan, und welche Leistungen erbringt Deutschland in diesem Zusammenhang für die usbekische Regierung? Beinhalten die Sicherheitsabkommen konkrete Klauseln mit klaren und überprüfbaren menschenrechtlichen Kriterien sowie rechtsstaatlicher Prinzipien und entsprechenden Benchmarks, Berichtspflichten und Überwachungsmechanismen? Wenn ja, welche sind das? Wenn nein, warum nicht? Wurden im Rahmen des Sicherheitsabkommens oder auf anderer Grundlage im Zusammenhang der Sicherheitskooperation Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bundes nach Usbekistan entsandt oder ist dies geplant? Wenn ja, wie viele und wie lange? Mit welchem konkreten Auftrag? In welchem Umfang wurde seit Abschluss des Sicherheitsabkommens auf Grundlage dieses Vertrages oder anderweitig im Rahmen der Sicherheitszusammenarbeit Ausstattungshilfe für usbekische Sicherheitsbehörden (Polizei, Militär oder sonstige) geleistet (bitte aufschlüsseln nach Art, Anzahl, Verwendungszweck und Datum aufschlüsseln)? Kommt es im Rahmen der Sicherheitszusammenarbeit zum Austausch von personenbezogenen Daten zwischen Usbekistan und der Bundesrepublik Deutschland? Wenn ja, wird sichergestellt, dass deutsche Datenschutzstandards eingehalten werden, und wie? Ist der Austausch solcher Daten unter bestimmten Umständen ausgeschlossen? Wie bewertet die Bundesregierung Erkenntnisse von Menschenrechtsorganisationen, wonach die usbekischen Behörden im Namen der Terrorismusbekämpfung schwere Menschenrechtsverletzungen begehen, darunter routinemäßige Folter, Verfolgung ganzer Familien, willkürliche Inhaftierungen, unfaire Gerichtsverfahren und Urteile, die auf Grundlage durch Folter erzwungener Geständnisse ergehen? Welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen von Menschenrechtsorganisationen für ihre sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit Usbekistan? Kooperiert die Bundesregierung mit Usbekistan auch im Bereich der Terrorismusbekämpfung? Wenn ja, wie genau sieht diese Kooperation aus? Kann die Bundesregierung ausschließen, dass eine vereinbarte engere Zusammenarbeit in der Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu Menschenrechtsverletzungen durch die usbekische Regierung beiträgt? Wenn ja, wie prüft die Bundesregierung menschenrechtliche Risiken, und wie begegnet sie möglichen Risiken? Wenn nein, wie ist dies mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen der Bundesregierung zu vereinbaren? Hat die Bundesregierung den Mietvertrag für die Nutzung des Militärflughafens im usbekischen Termez verlängert, wie das Magazin „DER SPIEGEL“ berichtet (Ausgabe 15/2015)? Welche Zahlungen werden von der Bundesregierung zur weiteren Nutzung des Stützpunktes in Termez geleistet? Für Beträge in welcher Höhe wurde seit Beginn der Nutzung des Militärflughafens Termez durch die Bundeswehr Infrastruktur, militärisches Material und sonstige Ausrüstung durch die Bundesrepublik Deutschland aufgebaut, bereitgestellt oder instandgesetzt (bitte nach Jahren und Art der Mittelverausgabung aufschlüsseln)? Welche Bedeutung hat der Militärflughafen Termez nach Abzug deutscher Truppen aus Afghanistan noch für die Bundesregierung? Wie begründet die Bundesregierung die fortgesetzte Nutzung des militärischen Teils des Flughafens von Termez durch die Bundeswehr nach der Beendigung der ISAF-Mission auch und insbesondere vor dem Hintergrund, dass kein anderes NATO-Mitglied einen Stützpunkt in Usbekistan für militärische Zwecke nutzt? Mit wieviel Personal ist die Bundeswehr seit dem 1. Januar 2015 in Termez stationiert? Wie häufig wurde seit dem 1. Januar 2015 der Militärflughafen Termez von der Bundeswehr zu welchen Zwecken angeflogen, und inwiefern ist eine dauerhafte Nutzung vertraglich bzw. darüber hinaus vorgesehen? Wann wurden das letzte Mal durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) Alternativen zu Termez geprüft, welche sind das, und warum hat sich die Bundesregierung – auch mit Blick auf die problematische menschenrechtliche Situation in Usbekistan und die veränderte Nutzung des Militärflughafens Termez durch die Bundeswehr – dennoch für eine weitere Kooperation mit Usbekistan entschieden? Wie bewertet die Bundesregierung die wirtschaftliche Bedeutung der Beziehungen zu Usbekistan? Strebt die Bundesregierung engere wirtschaftliche Beziehungen mit Usbekistan an? Hat der Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, als er im Frühjahr 2015 eine vom usbekischen Vizepremierminister und Finanzminister Rustam Azimov angeführte usbekische Wirtschaftsdelegation empfing, Menschenrechtsverletzungen in Usbekistan angesprochen? Wenn ja, welche und mit welchem Erfolg? Wenn nein, warum nicht? Einzelfälle Mit welchen spezifischen Maßnahmen und welchem konkreten Erfolg setzt sich die Bundesregierung für die Freilassung aller gewaltlosen politischen Gefangenen in Usbekistan ein? Welche konkreten Erfolge hatten die diesbezüglichen Bemühungen um die Freilassung gewaltloser politischer Gefangener? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur willkürlichen Verlängerung von Haftstrafen, insbesondere im Fall politischer Gefangener? Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung und insbesondere die deutsche Botschaft in Taschkent Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger vor Ort? Beobachten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung Prozesse gegen Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger und Prozesse in Fällen bei denen der begründete Verdacht besteht, dass die Angeklagten gefoltert wurden? Wenn nein, warum nicht? Beobachten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung Prozesse bei denen der begründete Verdacht besteht, dass die Angeklagten gefoltert wurden? Wenn nein, warum nicht? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Vorgehen der usbekischen Behörden gegen den usbekischen Journalisten Muhammad Bekzhanov, der sich mittlerweile seit 16 Jahren in Haft befindet und laut Angaben von Amnesty International nach seiner Verhaftung im Jahr 1999 schwer gefoltert wurde, um ihn zu einem falschen Geständnis zu zwingen, und wie bewertet sie dieses Vorgehen? Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den derzeitigen Zustand von Muhammad Bekhzanov? Hat sich die Bundesregierung für die unverzügliche Freilassung Muhammed Bekhzanovs und eine unabhängige Untersuchung der von ihm erhobenen Foltervorwürfe eingesetzt? Wenn ja, mit welchen Maßnahmen und welchem Erfolg? Wenn nein, warum nicht? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Vorgehen der usbekischen Regierung gegen Dilorom Abdukadirova, die nach ihrer Teilnahme an einer Demonstration in Andischan im Jahr 2005 ins Ausland fliehen musste und laut Informationen von Amnesty International nach ihrer Rückkehr trotz gegenteiliger Versicherungen der usbekischen Behörden festgenommen, offenbar gefoltert und in einem unfairen Gerichtsverfahren zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, und wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der usbekischen Behörden? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den derzeitigen Zustand von Dilorom Abdukadirova? Hat sich die Bundesregierung für die unverzügliche Freilassung Dilorom Abdukadirovas und eine unabhängige Untersuchung der von ihr erhobenen Foltervorwürfe eingesetzt? Wenn ja, mit welchen Maßnahmen und welchem Erfolg? Wenn nein, warum nicht? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Vorgehen der usbekischen Behörden gegen Erkin Musaev, einen ehemaligen Mitarbeiter des usbekischen Verteidigungsministeriums, der laut Erkenntnissen von Amnesty International in den Jahren 2006 und 2007 in einer Reihe unfairer Gerichtsverfahren auf Grundlage offensichtlich politisch motivierter Vorwürfe und eines durch Folter erzwungenen Geständnisses wegen Landesverrats und Amtsmissbrauchs zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde, und wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der usbekischen Behörden? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den derzeitigen Zustand Erkin Musaevs? Hat sich die Bundesregierung für die unverzügliche Freilassung Erkin Musaevs und eine unabhängige Untersuchung der von ihm erhobenen Foltervorwürfe eingesetzt? Wenn ja, mit welchen Maßnahmen und welchem Erfolg? Wenn nein, warum nicht? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Vorgehen der usbekischen Behörden gegen Azam Farmonov, Mitglied der unabhängigen Menschenrechtsorganisation „Human Rights Society of Uzbekistan“, der laut Angaben von Amnesty International in Untersuchungshaft schwer gefoltert wurde, am 15. Juni 2006 zu neun Jahren Gefängnis verurteilt wurde und kurz vor Absolvierung seiner Haftstrafe wegen angeblicher Verstöße gegen die Gefängnisordnung zu weiteren fünf Jahren Haft verurteilt wurde, und wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der usbekischen Behörden? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den derzeitigen Zustand von Azam Farmonov? Hat sich die Bundesregierung für die unverzügliche Freilassung Azam Farmonovs und eine unabhängige Untersuchung der von ihm erhobenen Foltervorwürfe eingesetzt? Wenn ja, mit welchen Maßnahmen und welchem Erfolg? Wenn nein, warum nicht? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Vorgehen der usbekischen Behörden gegen den Journalisten und Menschenrechtsverteidiger Salidzhon Abdurakhmanov, der laut Angaben von Amnesty International auf Grundlage konstruierter Vorwürfe wegen angeblichen Drogenbesitzes und geplanten Drogenhandels zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde und dessen Gesundheitszustand sich in Haft erheblich verschlechtert hat, und wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der usbekischen Behörden? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den derzeitigen Zustand Salidzhon Abdurakhmanovs? Hat sich die Bundesregierung für die unverzügliche Freilassung Salidzhon Abdurakhmanov und für ein Ende der Schikanierung und Inhaftierung von unabhängigen Journalisten und Menschenrechtsverteidigern eingesetzt? Wenn ja, mit welchen Maßnahmen und welchem Erfolg? Wenn nein, warum nicht? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Vorgehen der usbekischen Behörden gegen den Menschenrechtsverteidiger Isroil Kholdorov, der laut Angaben von Amnesty International gefoltert und im Jahr 2007 in einem unfairen Gerichtsverfahren wegen angeblicher Verbrechen gegen den Staat zu sechs Jahren verurteilt wurde, nachdem er nach der gewaltsamen Niederschlagung von Demonstrationen in der Stadt Andischan im Jahr 2005 mit internationalen Medien über Massengräber in und um Andischan gesprochen hatte, und dessen Haftstrafe wegen angeblicher Verstöße gegen die Gefängnisregeln im Juni 2012 um weitere drei Jahre verlängert wurde, und wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der usbekischen Behörden? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den derzeitigen Zustand Isroil Kholdorovs? Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Hat sich die Bundesregierung für die unverzügliche Freilassung Isroil Kholdorovs und eine unabhängige Untersuchung der von ihm erhobenen Foltervorwürfe eingesetzt? Wenn ja, mit welchen Maßnahmen und welchem Erfolg? Wenn nein, warum nicht? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Vorgehen der usbekischen Behörden gegen die Menschenrechtsverteidigerin Elena Urlaeva, die laut Angaben von Amnesty International am 31. Mai 2015 festgenommen wurde, von usbekischen Beamten gefoltert und sexuell gedemütigt wurde, um sie zum Aushändigen der Speicherkarte ihrer Kamera zu zwingen, nachdem sie zuvor den Einsatz von Zwangsarbeit auf usbekischen Baumwollfeldern dokumentiert hatte, und wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der usbekischen Behörden? Hat die Bundesregierung sich für eine unverzügliche Untersuchung der Foltervorwürfe Elena Urlaevas und ein Ende des Vorgehens gegen sie und andere Menschenrechtsverteidiger eingesetzt? Wenn ja, mit welchen Maßnahmen und welchem Erfolg? Wenn nein, warum nicht? Berlin, den 3. September 2015 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion]

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