Bildungs- und Teilhabepaket – Tatsächlich anfallende Kosten des Schulbedarfs
der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Franziska Brantner, Özcan Mutlu, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Brigitte Pothmer, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Tabea Rößner, Claudia Roth (Augsburg), Elisabeth Scharfenberg, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die Ermittlung der Hartz IV-Regelsätze im Februar 2010 verpflichtete den Gesetzgeber vor allem für Kinder eine Neuregelung zu schaffen, die dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums gerecht wird. In der Folge führte die Schwarz-Gelbe Koalition unter Beteiligung der SPD im Bundesrat das Bildungs- und Teilhabepaket im Rahmen des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderungen des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB) zum 1. Januar 2011 ein. Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Haushalten sollen hiernach Leistungen beziehen können, die eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und den Zugang zu Bildung im schulischen und außerschulischen Bereich gewährleisten.
Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket umfassen neben der Kostenerstattung für Schulausflüge oder für Lernförderung auch die Auszahlung eines Pauschalbetrages zur Deckung des persönlichen Schulbedarfes. Der vom Gesetzgeber festgelegte Schulbedarf beträgt 100 Euro jährlich, gesplittet in zwei Zahlungen von 70 Euro zum Schuljahresbeginn und 30 Euro zum Schulhalbjahr.
Vielfach wird das Bildungs- und Teilhabepaket wegen des erheblichen bürokratischen Aufwands kritisiert. Es wird kritisiert, dass nur ein kleiner Teil der Menschen erreicht wird, der einen Anspruch auf Leistungen hätte und dass der Umfang der Leistungen nicht ausreichend ist. Nun liegen erstmals repräsentativ ermittelte Daten zu den tatsächlich anfallenden Schulbedarfen in einem Bundesland vor. Laut der Studie des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland, der Diakonie in Niedersachsen und der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers (www.diakonie-in-niedersachsen.de/pages/presse/pressemeldungen/index.html) übersteigen in Niedersachsen die tatsächlichen Kosten des Schulbedarfes die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes erstatteten Schulbedarfe bei weitem. Über alle Schulformen und Jahrgänge liegt der notwendige Betrag deutlich über 200 Euro. Es gibt demnach keinen Jahrgang, in dem die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket ausreichend sind. Besonders groß ist die Unterdeckung bei der Einschulung und beim Schulwechsel in die Klasse 5 mit Kosten von rund 350 Euro.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Wie, wann und auf welcher empirischen Grundlage wurde die Höhe der Schulbedarfe nach dem Bildungs- und Teilhabepaket berechnet?
Was sind die einzelnen Posten der Schulbedarfskosten, die bei der Ermittlung zugrunde gelegt werden? Wie hoch fallen die gesetzlich festgelegten Schulbedarfskosten für die einzelnen Posten jeweils aus?
Welche Schulbedarfe sollten nach Auffassung der Bundesregierung durch die Leistung für die Schulbedarfe im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes abgedeckt werden?
Wann wurde die Höhe der Schulbedarfskosten das letzte Mal angepasst, und auf welcher Grundlage? Und warum ist sie seitdem nicht mehr angepasst worden?
Werden Drucker- und Kopierkosten, Internetkosten sowie Kosten für die Anschaffung eines Computers für die Erledigung der Schularbeiten in der Ermittlung des Schulbedarfes einbezogen? Wenn nein, warum nicht?
Welche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes sind bei der Bemessung der Schulbedarfe nach dem Bildungs- und Teilhabepaket nach Ansicht der Bundesregierung zu berücksichtigen?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass, wie die Studie des Sozialwissenschaftlichen Instituts der EKD zeigt, die tatsächlichen Kosten des Schulbedarfs in Niedersachsen in jedem Schuljahr mit rund 200 Euro bis 400 Euro oberhalb der im Bildungs- und Teilhabepaket vorgesehenen 100 Euro pro Schuljahr liegen?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis der Studie, dass die tatsächlichen Schulbedarfe bei der Einschulung und beim Schulwechsel besonders hoch sind und die Leistungsansprüche um mehr als 200 Prozent übersteigen?
Welche sozialen Folgen erwachsen aus Sicht der Bundesregierung aus dieser Unterdeckung der tatsächlichen Kosten für die Leistungsbeziehenden nach dem SGB II, dem Wohngeldgesetz und dem Bundeskindergeldgesetz?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den sozialen Folgen für die Leistungsbeziehenden nach dem SGB II, dem Wohngeldgesetz und dem Bundeskindergeldgesetz aufgrund der in der Studie beschriebenen Unterdeckung?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den in der Studie des Sozialwissenschaftlichen Instituts der EKD gezeigten sehr großen Unterschieden der tatsächlich anfallenden Kosten für den Schulbedarf in den verschiedenen Schuljahren bezüglich der Gefahr individueller Bedarfsunterdeckungen?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der in der Studie des Sozialwissenschaftlichen Instituts der EKD empfohlenen und auch bei der Befragung von Leistungsberechtigten für den im Juli 2015 erschienenen Zweiten Zwischenbericht „Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe“ angeregten frühzeitigeren Erstattung der Schulbedarfe, um zu verhindern, dass die Leistungsberechtigten in Vorleistung gehen müssen oder nicht von Sonderangeboten profitieren können, die von Geschäften in der Regel vor den Sommerferien angeboten werden?
Sind der Bundesregierung vergleichbare Erhebungen zu anderen Bundesländern bekannt?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem im Zweiten Zwischenbericht „Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leitungen für Bildung und Teilhabe“ auf Seite 38 beschriebenen Sachverhalt, dass über die Klassenkasse oftmals Aktivitäten wie Ausflüge finanziert werden, die, weil sie über die Klassenkasse finanziert werden, von den Leistungsberechtigten nicht separat beantragt werden können und damit nicht erstattet werden?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem im Zweiten Zwischenbericht „Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leitungen für Bildung und Teilhabe“ auf Seite 37 beschriebenen Sachverhalt, nach dem nur 51 Prozent der Leistungsberechtigten bis unter 18 Jahren eine Erstattung der Schulbedarfe erhalten?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die tatsächlichen Kosten für Schulbedarfe bundesweit zu ermitteln?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Finanzierung der tatsächlichen Kosten für Schulbedarfe sicherzustellen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Eltern bei den Kosten für die schulische Grundausstattung bei der Einschulung eines Kindes zu entlasten?
Welche Schlussfolgerung und konkreten Handlungsschritte zieht die Bundesregierung aus der Befragung von Leistungsberechtigten für den Zweiten Zwischenbericht „Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leitungen für Bildung und Teilhabe“ auf Seite 38, nach der ein Großteil der Leistungsberechtigten, mit der Pauschale die tatsächlichen Aufwendungen für die Schulmaterialien nicht decken kann?
Plant die Bundesregierung, die Schulbedarfe von Kindern statt über die Auszahlung eines Pauschalbetrags im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets durch die direkte Bereitstellung von Materialien sicherzustellen? Was würde das nach Einschätzung der Bundesregierung
a) für die derzeit Berechtigten,
b) für alle Schülerinnen und Schüler kosten?
Welche konkreten Reformschritte plant die Bundesregierung anlässlich der im nächsten Jahr anstehenden Anpassung der Regelsätze, um bei Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zukünftig die tatsächlichen Bedarfe zu ermitteln und eine bedarfsgerechte Ausgestaltung sicherzustellen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Verwaltungsaufwand und den Aufwand für den Teil der Leistungsberechtigten zu reduzieren, bei dem die Kostenerstattung erst bei gesonderter Beantragung von Leistungen für Bildung und Teilhabe für den Schulbedarf erfolgt?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Inanspruchnahmequote von an sich Leistungsberechtigten von Leistungen für den Schulbedarf zu erhöhen?
Plant die Bundesregierung eine vollständige oder teilweise Eingliederung der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in den Regelsatz oder eine vollständige oder teilweise Sicherstellung dieser Bedarfe über eine Förderung der Schulen, Vereine und anderen Einrichtungen?
Wenn nein, warum jeweils nicht?
Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Chancengleichheit und Bildungsteilhabe von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwächeren Haushalten zu erhöhen?