Zertifizierung von Rohstoffen in der Demokratischen Republik Kongo
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), Margareta Wolf (Frankfurt) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Demokratische Republik (DR) Kongo ist reich an natürlichen Rohstoffen, die erheblich zum Wiederaufbau und zur Entwicklung des Landes beitragen könnten. Jedoch haben sich seit der Kolonisierung des Kongo bis heute im Wesentlichen die herrschenden Eliten und ausländische Profiteure an den Ressourcen des Landes bereichert, während die lokale Bevölkerung leer ausging. Dieses Muster kennzeichnet die Mobutu-Ära und gilt leider bis heute.
Der Rohstoffreichtum Kongos war immer wieder Kriegsgrund und Basis einer brutalen Kriegsökonomie. Der kongolesische Bürgerkrieg von 1996 bis 2002, in dem über vier Millionen Menschen starben und der die gesamte Region der Großen Seen destabilisierte, wurde durch Ressourcenraubbau finanziert und angeheizt, was unter anderem ein von den Vereinten Nationen beauftragtes Expertengremium mehrfach bestätigte. Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen UNDP bezeichnet diesen Krieg als die schlimmste humanitäre Katastrophe seit dem Zweiten Weltkrieg.
Durch einen international unterstützten Friedensprozess und die gegenwärtig größte UN-Friedensmission (MONUC) konnte der Krieg mühselig beigelegt werden. Nach einem langjährigen Übergangsprozess fanden 2006 erstmalig demokratische Wahlen statt, die von einer EU-Militärmission unter deutscher Führung zusätzlich abgesichert wurden. Inzwischen hat im Januar 2007 eine demokratisch gewählte Regierung ihr Amt angetreten. Doch viele Rebellengruppen und Privatarmeen sind noch nicht entwaffnet und es kommt immer noch zu bewaffneten Rivalitäten um die Kontrolle rohstoffreicher Territorien.
Die Umwandlung dieser Kriegsökonomie in eine sozial gerechte Friedensökonomie ist eine der größten Herausforderungen für die Demokratische Republik Kongo.
In der Vergangenheit machte der extraktive Sektor ca. 75 Prozent der gesamten Exporteinnahmen des Landes sowie 25 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und 25 Prozent der Steuereinnahmen aus. Seit der zweiten Hälfte der 80er Jahre befindet sich der formelle Bergbausektor im Niedergang, während der informelle Bergbausektor größer geworden ist. 2001 war der Beitrag des Bergbausektors zum Bruttoinlandsprodukt auf 7 Prozent gesunken. Der informelle Bergbausektor beinhaltet Aktivitäten ohne eine von der Regierung vergebene Konzession, die nicht systematisch registriert werden. Neben Diamanten werden Gold, Coltan, Zinnerz, Kobalt, Silber, Kadmium, Magnesium, Kohle, Zink und Uran im informellen Bergbausektor abgebaut und häufig illegal gefördert.
Die Internationale Große-Seen-Konferenz verabschiedete im Januar 2006 ein „Protokoll gegen die illegale Ausbeutung von natürlichen Rohstoffen“, das Bestandteil des im Dezember 2006 verabschiedeten „Paktes über Sicherheit, Stabilität und Entwicklung in der Region der Großen Seen“ ist. Darin vereinbaren die Mitgliedstaaten, einen regionalen Zertifizierungsmechanismus für den Abbau, das Monitoring und die Überprüfung von natürlichen Rohstoffen in der Region der Großen Seen zu etablieren.
Auch die Resolution 1698 des UN-Sicherheitsrates vom Juli 2006 fordert explizit die Einführung einer Ursprungszertifizierung von Rohstoffen („certificate of origine regime“) für den Kongo.
Bisher gibt es außer dem Kimberley-Prozess für Diamanten weltweit keinen Mechanismus, der verhindert, dass natürliche Ressourcen aus Konfliktzonen weltweit gehandelt werden. Der Kimberley-Prozess lehrt, dass zunächst eine Definition darüber notwendig ist, was eine Konfliktressource ist, bevor sie als solche zertifiziert werden kann. Die britische Nichtregierungsorganisation „Global Witness“ schlägt daher vor, Konfliktressourcen zu definieren als solche, die aufgrund des von den Vereinten Nationen vereinbarten Grundsatzes der Responsibility to Protect aus dem Handel genommen werden müssen, weil sie zu Konfliktsituationen beitragen, in denen Menschenrechte verletzt werden und/oder in denen Individuen, die aus dem Abbau dieser Ressource Einkommen erwirtschaften, das Kriegsrecht brechen und absichtlich Zivilisten und Zivilistinnen angreifen.
Die Bundesregierung kündigt in ihrem Kabinettsbeschluss zur deutschen G8-Präsidentschaft eine „Initiative zur Zertifizierung von Rohstoffen aus Konfliktregionen“ an, „um einen Beitrag zu friedlicher Entwicklung auch in rohstoffreichen Krisenregionen zu leisten“.
Am 29. August 2006 berichten die „Nachrichten für Außenhandel“, dass das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Mittel zur Entwicklung eines Zertifizierungsschemas für Rohstoffe aus Konfliktzonen bereitgestellt und die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) mit der Entwicklung eines Pilotprojekts dieser Art in der DR Kongo beauftragt habe. Das BMZ habe sich bisher „bei der Zertifizierung jedoch weder auf eine Region im Kongo noch auf bestimmte Rohstoffe festgelegt“. Der BGR obliege es zudem, „einen ‚Fingerabdruck‘ zu entwickeln, mit dem Edelmetalle bis zu ihrer Quelle zurückverfolgt werden können.“ Die Bundesregierung bezieht sich in dieser Frage auf die UN-Resolution 1698. Wie die „Nachrichten für Außenhandel“ (29. August 2006) berichten, möchte die Bundesregierung mit dieser Initiative dazu beitragen, dass „die Erträge der Rohstoffe […] der Armutsbekämpfung und somit der Bevölkerung zu Gute kommen. Die Stärkung von Rechtsstaatlichkeit, Transparenz über Eigentumsrechte und Finanzflüsse ist hierbei ein zentraler Beitrag der Entwicklungszusammenarbeit“.
Fragen und Antworten23
Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung oder hat die Bundesregierung beauftragt, um die im Kabinettsbeschluss zur G8-Präsidentschaft angekündigte „Initiative zur Zertifizierung von Rohstoffen aus Konfliktregionen“ umzusetzen?
Die Bundesregierung verfolgt derzeit drei Initiativen:
- Derzeit wird im Rahmen einer Projektstudie „Zertifizierte Handelsketten im Bereich mineralischer Rohstoffe“ die mögliche Vorgehensweise eines Zertifizierungssystems im Bereich mineralischer Rohstoffe erarbeitet und dabei die Beiträge von Projektpartnern aus der Rohstoffproduktion, der rohstoffverarbeitenden Industrie, dem Finanzsektor sowie der Zivilgesellschaft evaluiert. Zudem werden Möglichkeiten für die Verankerung eines derartigen Zertifizierungssystems auf internationaler Ebene aufgezeigt.
- In einem Pilotprojekt soll dann die Umsetzung des erarbeiteten Modells zur Zertifizierung von Handelsketten im mineralischen Rohstoffbereich für eine ausgewählte Region und einen ausgewählten Rohstoff erfolgen.
- Parallel dazu wird ein Pilotverfahren zum „Herkunftsnachweis Coltan“ entwickelt, welches darauf abzielt, die Herkunft des gehandelten Rohstoffs Coltan (Niob-Tantal-Erz) aus Konfliktregionen mittels mineralogischen und geochemischen Labormethoden zu identifizieren.
Worin bestehen die von der Bundesregierung im Kontext der G8-Präsidentschaft angekündigten Initiativen zur nachhaltigen Nutzung von Rohstoffen, und umfassen sie Ansätze, die sich auch auf die Demokratische Republik Kongo beziehen?
Die im Rahmen der G8 unterstützten Initiativen betreffen sowohl den in Frage 1 beschriebenen Ansatz zur Etablierung eines Zertifizierungssystems im Bereich mineralischer Rohstoffe als auch verbesserte Transparenz im Bereich der extraktiven Industrien durch die Unterstützung der Extractive Industries Transparency Initiative (EITI).
Die in Frage 1 beschriebene G8-Initiative ist vorerst noch nicht auf ein bestimmtes Gebiet oder einen bestimmten Rohstoff festgelegt (siehe Antwort zu Frage 4).
Die Unterstützung für EITI ist ebenfalls nicht auf eine bestimmte Region beschränkt, jedoch unterstützt die Bundesregierung die Implementierung von EITI durch die rohstoffproduzierenden Staaten, so auch der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo).
Die Bundesregierung befindet sich mit der kongolesischen Seite im Gespräch, ob der Sektor der nachhaltigen und armutsorientierten Ressourcennutzung zu einem Schwerpunkt der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit benannt werden soll. Dazu gehören nachwachsende und nicht nachwachsende (mineralische) Rohstoffe. Bestandteil der geplanten Aktivitäten ist die Entwicklung eines Herkunftsnachweises von Coltan (siehe Antwort zu Frage 4).
Wurde die Bundesregierung für diese konkreten Vorhaben von den Vereinten Nationen, der kongolesischen Regierung oder irgendeiner anderen internationalen oder kongolesischen Institution beauftragt?
a) Wenn ja, von wem? Die Bundesregierung wurde weder für die in Frage 2 erwähnte G8-Initiative noch für die Aktivitäten im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit von der kongolesischen Regierung oder einer anderen internationalen oder kongolesischen Institution beauftragt.
b) Wenn nein, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das entwickelte Pilotverfahren dann auch Anwendung findet? Das Pilotverfahren „Herkunftsnachweis Coltan“ sowie die Aktivitäten der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit in der DR Kongo wird in enger Zusammenarbeit mit der kongolesischen Regierung, der Expertengruppe des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (siehe Antwort zu Frage 17) und den bi- und multilateralen Gebern abgestimmt.
Hat die Bundesregierung bereits eine Pilotregion und einen Rohstoff für das Projekt identifiziert?
a) Wenn ja, welche Pilotregion und welchen Rohstoff? Nein. Der Bundesregierung liegen lediglich erste diesbezügliche Überlegungen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) vor, die im Zwischenbericht einer vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Auftrag gegebenen Projektstudie niedergelegt wurden. Die BGR sieht darin Zentralafrika als geeignete Region und die im artisanalen Kleinbergbau gewonnenen Metallerze (insbesondere Zinn-, Tantal- bzw. Coltan-, Wolfram-, Kupfer-, Kobalt- und Golderze) als geeignete Rohstoffe an.
Im Bereich der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit der DR Kongo soll eine im April stattfindende Untersuchungsmission der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ), der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der BGR Vorschläge erarbeiten.
b) Wenn nein, wann wird dies geschehen? Ein Termin für eine Entscheidung der Bundesregierung kann derzeit nicht benannt werden. Dies ist abhängig von den Ergebnissen der oben genannten Projektstudie der BGR.
c) Welche Maßstäbe werden bzw. wurden hierfür angelegt? Dies ist Gegenstand der in Arbeit befindlichen Projektstudie der BGR. Berücksichtigt werden dabei unter anderem Fragen des artisanalen Kleinbergbaus, der Armutsminderung und Konfliktprävention sowie der Handelsbeziehungen zwischen Kleinbergbauproduzenten und Industriepartnern.
Welche Institutionen und/oder Personen wurden mit diesem Projekt beauftragt?
Mit der Erarbeitung der Projektstudie wurde die BGR vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) beauftragt. Für die Durchführung des Pilotprojektes wurde noch keine Institution oder Person beauftragt.
Für das Pilotverfahren „Herkunftsnachweis Coltan“ wurde die BGR vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beauftragt. Im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit wurde noch keine Institution mit der Durchführung eines Projektes beauftragt (siehe auch Antwort zu Frage 4a).
Bis wann rechnet die Bundesregierung mit einem Ergebnis?
Die Projektstudie der BGR wird in wenigen Wochen fertig gestellt. Angaben zu Ergebnissen des darauf aufbauenden Pilotprojekts sind derzeit nicht möglich.
Im Fall des Pilotverfahrens „Herkunftsnachweis Coltan“ in der DR Kongo sind Ergebnisse erst im Rahmen einer Implementierung in der längerfristig angelegten Entwicklungszusammenarbeit zu erwarten, deren Ausrichtung nach der Untersuchungsmission (Frage 4a) und in Konsultation mit den kongolesischen Partnern entschieden wird.
Auf welche Weise wird die Bundesregierung die Übertragbarkeit des Pilotprojekts auf andere Regionen und Rohstoffe gewährleisten, wie es in den „Nachrichten für Außenhandel“ erwähnt ist?
Projektstudie und Pilotprojekt sind so angelegt, dass die Ergebnisse möglichst auf andere Rohstoffe und auf andere Regionen übertragen werden können. Ob dies tatsächlich im Einzelfall möglich sein wird, kann erst nach Abschluss des Pilotprojekts bewertet werden. Analog gilt dies für das Pilotverfahren „Herkunftsnachweis Coltan“ im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit.
Vorgesehen ist, parallel zur Durchführung des Pilotprojekts einen Dialog auf internationaler Ebene zu etablieren, der auch die Abstimmung mit bereits bestehenden Initiativen beinhaltet, die bisher in der Regel auf die Zertifizierung eines einzigen mineralischen Rohstoffs ausgerichtet sind. Aufbauend auf diesen Erfahrungen und den existierenden internationalen Prinzipien und Richtlinien soll ein Rahmen für die Zertifizierung und die allgemeinen Standards entwickelt werden, der auch für andere Bergbauerzeugnisse gilt. Im Einzelfall muss dieser Rahmen an die je nach Rohstoff, Umfeld und Land vorgefundenen Gegebenheiten spezifisch angepasst und mit der nationalen Gesetzgebung auf Kohärenz geprüft werden.
Zudem soll das Pilotprojekt bei Erfolg auch zur Umsetzung des „Protokolls gegen die illegale Nutzung natürlicher Ressourcen“ beitragen, welches von den Staatsoberhäuptern der Konferenz der Großen Seen im Dezember unterschrieben wurde.
Wie wird die Bundesregierung konkret dazu beitragen, dass die Erträge aus dem Abbau der natürlichen Ressourcen in der DR Kongo der Bevölkerung zu Gute kommen?
Die Beteiligung der Bevölkerung an den Erträgen aus dem Abbau der natürlichen Ressourcen ist für die Bundesregierung oberstes Ziel. Es muss sichergestellt werden, dass diese Mittel von der kongolesischen Regierung zur Armutsbekämpfung und somit zum Wohl der gesamten Bevölkerung verwendet werden, damit das Land eine positive wirtschaftliche Entwicklung erfährt und die Menschen eine Friedensdividende erhalten. Für dieses Ziel wird sich die Bundesregierung im Rahmen der Maßnahmen, die auf der Grundlage der Ergebnisse des Pilotprojekts konkretisiert werden, einsetzen. Die Bundesregierung wird zudem die kongolesische Regierung und Zivilbevölkerung unterstützen, im Rahmen des EITI-Prozesses aktiv zu werden und auf diese Weise zu einer transparenten Ressourcennutzung beitragen.
Mit welchen deutschen und ausländischen Unternehmen kooperiert die Bundesregierung bezüglich Rohstoffen in der Demokratischen Republik Kongo, und wie?
Die Konzepterarbeitung und die Verhandlungen mit möglichen industriellen Partnern, die sich mit der Weiterverarbeitung von Primärrohstoffen befassen, sind bislang noch nicht abgeschlossen.
Gibt es bereits öffentlich-private Partnerschaften (Public Private Partnerships) oder andere finanzielle Teilhaben an Projekten des Privatsektors, und/oder ist dies für die Zukunft gewünscht?
Im Rahmen der PPP1-Fazilität des BMZ bestehen gegenwärtig keine Kooperationen mit der Privatwirtschaft im Rohstoffbereich der DR Kongo. Für die Zukunft ist eine öffentlich-private Partnerschaft in der DR Kongo wünschenswert.
Ein PPP-Projekt im Forstsektor in der DR Kongo befindet sich gegenwärtig in der Prüfung.
Mit welchen finanziellen Mitteln gedenkt die Bundesregierung ein solches Zertifizierungssystem für die Demokratische Republik Kongo umzusetzen, und um welche Beträge würde es sich hierbei schätzungsweise handeln?
Der finanzielle Bedarf hängt von den Ergebnissen der Untersuchungsmission und der Abstimmung mit den Partnern ab (siehe Antworten zu den Fragen 3 und 4a). Die erforderlichen Mittel werden im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellt werden.
Wie stimmt die Bundesregierung ihre Initiative mit der kongolesischen Regierung und anderen Gebern in der Demokratischen Republik Kongo ab (Belgien, Großbritannien, Kanada, USA, Weltbank)?
Die Abstimmungen mit der seit dem 24. Februar 2007 im Amt befindlichen kongolesischen Regierung erfolgen im Rahmen der Arbeitsgespräche und Regierungsverhandlungen. Erste Arbeitsgespräche auf Regierungsebene haben in der dritten Februarwoche stattgefunden.
Die Abstimmung mit den anderen oben erwähnten Gebern, auch der EU Kommission, erfolgt in Arbeitsgruppen auf Hauptstadtebene. Nach jetzt erfolgter kongolesischer Regierungsbildung werden die Koordinierungsgespräche in dem Sektor zwischen Gebern und der Regierung vor Ort stattfinden.
Welche anderen Institutionen oder Initiativen sind der Bundesregierung bekannt, die sich ebenfalls mit einer Zertifizierung von Rohstoffen beschäftigen, und in welchem Zusammenhang bzw. Austausch stehen diese Initiativen zu/mit dem Pilotprojekt des BMZ?
Beispiele für etablierte Zertifizierungsmechanismen im Rohstoffbereich sind „Forest Stewardship Council“ (FSC), „Marine Stewardship Council“ (MSC), Fairtrade im Bereich landwirtschaftlicher Produkte, der „Kimberley Process“ (KPCS), „UN Cyanide Code“, „Association for Responsible Mining“ (ARM), „Durban Process, Mining Certification Evaluation Project“ (MCEP), weitere Initiativen einzelner Nichtregierungsorganisationen im Rohstoffsektor.
Das vorgesehene Pilotprojekt wird einen regen Erfahrungsaustausch mit diesen Institutionen bzw. Initiativen pflegen. In Betracht kommt auch eine Zusammenarbeit mit EITI über ein Anhang des so genannten EITI source books (EITI +).
Gespräche werden ebenfalls bereits im Rahmen der oben genannten Projektstudie der BGR mit dem CASM (Community and Artisanal Small Scale Mining)-Sekretariat der Weltbank geführt, um gegebenenfalls eine enge Zusammenarbeit und die Schaffung einer internationalen Kommunikationsplattform zu ermöglichen.
Die Bundesregierung hat zudem über das vom BMZ beauftragte Programmbüro für Sozial- und Ökostandards der GTZ enge Beziehungen zu anderen Zertifizierungs- und Standardinitiativen. Diese Initiativen werden teilweise durch das GTZ-Programmbüro wie auch über andere Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit gefördert. Dazu gehören der FSC im Forstbereich, der „Common Code for the Coffee Community“ im Kaffeesektor und „Cotton made in Africa“ im Baumwollsektor. Kontakte bestehen unter anderem zum MSC, zur „Business Social Compliance Initiative“ und zu „Social Accountability International“.
Diese Initiativen gehen über „Certificate of Origin regimes“, zu denen der „Kimberley Prozess“ (KPCS) gehört, hinaus und decken auch soziale Fragen und Umweltaspekte mit ab. Die Erfahrungen und Erkenntnisse aus diesen Initiativen (von der Gestaltung des Standardentwicklungsprozesses unter Einbindung von Produzenten, Zivilgesellschaft und Wirtschaft, bis hin zu technischen Fragen des Aufbaus eines Zertifizierungssystems) und die Kontakte zu Ihnen werden in das neue Pilotprojekt in der DR Kongo eingespeist werden können.
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass der Handel mit einem Rohstoff, dessen Ursprung erfolgreich identifiziert wird und der aus einer Konfliktregion stammt (und nachgewiesenermaßen zur Finanzierung des Konflikts und damit zu Menschenrechtsverletzungen beiträgt), verboten wird? Wie soll dieses Verbot durchgesetzt werden, und wie soll seine Durchsetzung überwacht werden?
Einzelheiten hierzu werden im Rahmen der Projektstudie und dem anschließenden Pilotprojekt untersucht werden. Wie auch aus dem jüngsten Bericht der Expertengruppe des VN Sicherheitsrates für die DR Kongo hervorgeht, treffen Sanktionen die arme Bevölkerung oftmals am härtesten, so dass gezielte Sanktionierungen bestimmter Rohstoffe nach sorgfältiger Prüfung der Auswirkungen sinnvoll wären.
Die geplante Initiative der Bundesregierung setzt vielmehr auf ein Anreizsystem zur freiwilligen Selbstverpflichtung durch Schaffung von sozialem, ökologischen und auch von finanziellem Mehrwert auf allen Ebenen der Handelskette.
Wie ist die kongolesische Zivilgesellschaft in die Planung des Zertifizierungsverfahrens eingebunden, und welche Rolle soll ihr bei der Umsetzung und Überwachung zukommen? Mit welchen kongolesischen Organisationen steht das BMZ darüber im Austausch?
Der Dialog mit der kongolesischen Zivilgesellschaft wird Bestandteil der geplanten Initiative sein, eine Konkretisierung erfolgt nach Abstimmung mit der kongolesischen Regierung und Durchführung der Untersuchungsmission (siehe Antworten zu den Fragen 3 und 4a).
Wie gestaltet sich der Bezug dieses Pilotprojekts des BMZ zur Große-Seen-Konferenz und zu dem in Artikel 9 des „Paktes über Sicherheit, Stabilität und Entwicklung“ geforderten regionalen Zertifizierungsmechanismus für die Ausbeutung, das Monitoring und die Überprüfung von natürlichen Rohstoffen in der Region der Großen Seen?
Die Bundesregierung wird die Umsetzung des von den Partnerländern der Große-Seen-Konferenz unterzeichneten „Protokolls gegen die illegale Ausbeutung natürlicher Ressourcen“ auf regionaler Ebene unterstützen. Dadurch wird eine Kohärenz auch mit den bilateralen Maßnahmen in der DR Kongo in diesem Sektor sichergestellt.
In welcher Weise stützt sich die im Rahmen der G8-Präsidentschaft angekündigte Initiative der Bundesregierung auf die Resolution 1698 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, und wie ist die Initiative in den Rahmen des UN-Expertenpanels zur illegalen Ausbeutung von Ressourcen in der DR Kongo eingebettet?
Die geplante Initiative der Bundesregierung stützt sich auf interne Überlegungen, auf Expertengespräche auf Fach- und politischer Ebene sowie auf die wissenschaftliche Expertise fachkompetenter Forschungseinrichtungen, namentlich der BGR. Auch die Diskussion mit dem genannten Expertenpanel der Vereinten Nationen hat hierzu beigetragen.
Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um auf eine effektive Umsetzung der Extractive Industries Transparency Iniative (EITI) in der Demokratischen Republik Kongo hinzuwirken?
Die Bundesregierung begrüßt ausdrücklich die Extractive Industries Transparency Initiative (EITI). Sie unterstützt insbesondere auch die intensive Einbindung rohstoffreicher Schwellen- und Entwicklungsländer, so auch die der DR Kongo. Entsprechend der besonderen Bedeutung der Thematik hat die Bundesregierung die EITI-Initiative in das Programm der deutschen G8-Präsidentschaft aufgenommen, um deren Umsetzung weiter voranzubringen.
Die Weltbank unterstützt bereits die Tätigkeit des EITI-Trägers in der DR Kongo (DRC EITI Bureau). Im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit ist eine enge Zusammenarbeit mit dem DRC EITI Bureau, unter Einbeziehung weiterer kongolesischer Staatsinstitutionen (SAESSCAM (staatlicher Dienst zur Formalisierung und Unterstützung des artisanalen Kleinbergbaus), CEEC (Zertifizierungs- und Bewertungsstelle)), denkbar.
Die Unterstützung der effektiven Umsetzung der Extractive Industries Transparency Initiative in der DR Kongo wird ein Bestandteil der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit und im Verlauf der Untersuchungsmission (siehe Antwort zu Frage 4a) konkretisiert werden.
Unterstützt die Bundesregierung die Forderung nach einer allgemeinen Definition von Konfliktressourcen, wie sie im Bericht der Commission for Africa (UK), im Bericht über die menschliche Entwicklung des UNDP 2005 und von der britischen Regierung gefordert wird?
Die Meinungsbildung zu der Frage, ob eine allgemeine Definition von Konfliktressourcen zweckmäßig ist, um die Rolle sogenannter Konfliktressourcen bei der Auslösung und Anheizung von Konflikten zu bekämpfen, ist nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse der oben erwähnten Projektstudie und des Pilotprojekts bleiben zunächst abzuwarten.
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung sich bei der Entwicklung eines chemischen Herkunftsnachweises („Fingerabdruck“) auf das Beispiel Coltan festgelegt, obwohl dies nach der in den Nachrichten für Außenhandel zitierten Aussage von Markus Wagner (BGR) mit erheblichen Kosten und gleichzeitig einer Restunsicherheit bei der Quellenzuordnung von bis zu 40 Prozent verbunden ist?
Die Identifikation der Herkunft von Metallen bzw. Erzen durch analytische Verfahren ist nach Auffassung der BGR im Einzelfall möglich. Sie beruht auf radiometrischen Altersbestimmungen sowie auf mineralogischen und geochemischen Untersuchungen.
Erste Voruntersuchungen der BGR haben gezeigt, dass insbesondere bei den Mineralien und Elementen wie Platin und Palladium, Tantalit (Coltan) und Zinnstein sowie Blei und Zink relativ gute Chancen für einen analytischen Herkunftsnachweis bestehen.
Das Verfahren befindet sich derzeit in der Entwicklung, deshalb kann mit einer ersten Bewertung im Laufe des Jahres 2007 gerechnet werden. Allerdings ist der analytische Herkunftsnachweis, der aufwändige Laboranalysen erfordert, kein Standardverfahren. Er bietet aber die Möglichkeit, in begründeten Zweifelsfällen die Herkunft bestimmter Rohstoffe wissenschaftlich zu klären.
Über die Restunsicherheit bei der Quellenzuordnung kann nach gegenwärtigem Stand der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten noch keine konkrete Angabe gemacht werden.
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung sicherzustellen, dass Coltan, das in der DR Kongo meist nichtindustriell und in Kleinkooperativen gewonnen wird, aus dem Handel genommen wird, wenn es aus Konfliktzonen stammt und der o. g. Definition einer Konfliktressource entspricht?
Der Handel mit Tantalit aus der DR Kongo ist seit dem sogenannten „Coltanfieber“ in den Jahren 2001 und 2002 stark zurückgegangen. Deutsche Verarbeiter von Tantalerzen weisen darauf hin, dass sie derzeit keine Rohstoffe aus Zentralafrika beziehen.
Auf die Rohstoffstrategie und -bezüge von Herstellern in Drittstaaten hat die Bundesregierung keinen direkten Einfluss. Sie beabsichtigt aber, dies im Rahmen der G8-Rohstoffinitiative zu thematisieren.
Wie beurteilt die Bundesregierung die Option eines EU-Importverbots für nicht zertifizierte Rohstoffe? Wird die Bundesregierung sich für ein solches Importverbot einsetzen?
Einzelheiten hierzu kann die Bundesregierung erst nach Abschluss des oben genannten Pilotprojekts im Rahmen der G8-Initiative bewerten.
Allerdings ist bereits jetzt darauf hinzuweisen, dass die Zertifizierung von Rohstoffen aus dem industriellen Bergbau, der in aller Regel unproblematisch und in Anlehnung an weltweit geltende Sozial- und Umweltstandards operiert, von der Initiative nicht primär verfolgt wird.
Welche Chancen sieht die Bundesregierung durch die Formalisierung des artisanalen Bergbausektors für die betroffene Bevölkerung? Hat eine Zertifizierung von Rohstoffen auch das Ziel, die bestehenden Probleme im artisanalen Bergbau zu bekämpfen?
Die weltweite Anerkennung der Zertifizierung von Rohstoffhandelsketten kann dazu beitragen, dass Industrieunternehmen mit dem artisanalen Kleinbergbau in Entwicklungsländern im Sinne des Leitgedankens der Nachhaltigen Entwicklung besser kooperieren können und dieser Zielgruppe Marktzugang verschafft wird.
Für die lokale bzw. regionale Entwicklung trägt nachhaltiger Kleinbergbau zur Armutsbekämpfung bei. Durch die hohe Arbeitsintensität werden zahlreiche, vergleichsweise gut bezahlte Arbeitsplätze in strukturschwachen Regionen geschaffen. Außerdem bewirkt die Formalisierung des Kleinbergbaus, dass die negativen ökologischen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Auswirkungen minimiert und bessere Beziehungen zwischen den lokalen Kommunen und den Bergleuten aufgebaut werden können. Für den jeweiligen Staat können durch diese Formalisierung des Kleinbergbaus bisher nicht zugängliche Einkommensquellen erschlossen werden. Darüber hinaus kann die Zertifizierung zu einer Verbesserung der Rohstoffsicherheit beitragen und die bestehenden Probleme des artisanalen Kleinbergbaus bekämpfen. Zu diesen gehören insbesondere die Kinder- und Zwangsarbeit, Umweltzerstörungen, Konfliktpotentiale, Unfälle, Gewalt gegenüber der einheimischen Bevölkerung sowie Korruption und Schattenwirtschaft.