[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom
29. September 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6237
18. Wahlperiode 02.10.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen,
Katrin Kunert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/5997 –
Angriffe auf Flüchtlinge und ihre Unterkünfte
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut dem Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, wurden bis Ende
August 2015 schon mehr als 340 Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte verübt.
Damit sind die Angriffe in den Monaten Juli und August 2015 noch einmal
deutlich angestiegen und übertreffen die ohnehin schon sehr hohen Zahlen der ersten
beiden Quartale des Jahres 2015. Seit dem Jahr 2014 lässt sich ein starker
Anstieg dieser Angriffe beobachten, die in ihrer großen Mehrzahl von den
Behörden der politisch motivierten Kriminalität rechts (PMK-rechts) zugeordnet
werden. Aus den Antworten der Bundesregierung auf die Parlamentarischen
Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu den Angriffen in den ersten beiden Quartalen
des Jahres 2015 (vgl. Bundestagsdrucksache 18/4858 und 18/5686) lässt sich
ersehen, dass die Angriffe brutaler werden und die Gefährdung von Leib und
Leben der Flüchtlinge in Kauf genommen wird. So hat sich die Zahl der
Angriffe mit Sprengstoff oder Brandmitteln, Waffen und Körperverletzungen vom
ersten zum zweiten Quartal des Jahres 2015 von sieben auf 15 (letzteres ohne
Berücksichtigung möglicher Nachmeldungen) erhöht. Nach den Berichten aus
den letzten Wochen steht zu vermuten, dass diese Angriffe auf Leib und Leben
der Flüchtlinge noch weiter zugenommen haben.
Im niedersächsischen Salzhemmendorf schleuderten Ende August 2015 drei
Täter aus einem Auto ein Molotow-Cocktail in eine bewohnte
Flüchtlingsunterkunft. Nur durch Glück konnte eine Katastrophe verhindert werden. Heidenau
und die gewalttätigen Ausschreitungen vor der dortigen Notunterkunft waren
tagelang Thema der überregionalen Presse. Im brandenburgischen Massow
wurden bei einem Angriff mit Reizgas am 1. September 2015 35 Flüchtlinge in
einer Unterkunft verletzt.
In Freiberg (Sachsen) wurde in einem bewohnten Flüchtlingsheim eine
Rohrbombe zur Explosion gebracht, im oberbayerischen Richtershofen eine geplante
Flüchtlingsunterkunft niedergebrannt. In Böhlen bei Leipzig wurden Schüsse
auf eine bewohnte Unterkunft abgegeben, in Brandenburg an der Havel
zündeten Unbekannte vor der Eingangstür einer Flüchtlingsfamilie
Brandbeschleuniger an, in Dresden wurden Helfer des Roten Kreuzes beim Aufbau von Zelten
für Flüchtlinge attackiert und in Rostock das Auto eines Stadtrats der Fraktion
DIE LINKE., der sich für die Flüchtlinge einsetzt, in die Luft gejagt. Die Liste
ließe sich lange fortsetzen.
Für den Rechtsextremismusforscher Fabian Virchow steht fest: „Anders als
durch organisierte Strukturen lassen sich die Dauer und die Zahl der Übergriffe
nicht erklären“ (DER SPIEGEL Nr. 36/2015), und auch der Direktor des
Instituts für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung der Uni Bielefeld,
Prof. Dr. Andreas Zick, sieht die Ausschreitungen von Heidenau nicht als
spontane Eskalation eines wütenden Mobs, sondern als geplante Aktion einer
organisierten Gruppe. Die Frage nach einer möglichen rechtsextremen Steuerung
und/oder Organisierung solcher Anschläge und der sich daraus ableitenden
verstärkten Gewaltbereitschaft der Neonaziszene, die auch neue Formen des
Rechtsterrorismus hervorbringen könnte, steht hinter dieser Debatte.
Neonaziparteien und -organisationen, wie die NPD, „Der III. Weg“ oder „Die
Rechte“, treten häufig als Anmelder von Demonstrationen gegen
Flüchtlingsunterkünfte auf und sind Stichwortgeber der Täter. Laut Bundesinnenminister
Dr. Thomas de Maizière lässt sich bisher jedoch keine bundesweite
Organisierung der Anschläge nachweisen und nicht von Rechtsterrorismus sprechen (vgl.
ZEIT ONLINE, 2. September 2015). Letzteres will der Präsident des
Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, jedoch für die Zukunft nicht
ausschließen: „Wir können nicht ausschließen, dass sich im derzeitigen Klima
Gruppen bilden, die dazu bereit sind, rechtsextremistische Anschläge zu
verüben“ (vgl.
www.stern.de/politik/deutschland/hans-georg-maassen-im-stern--
neue-gefahren-des-rechtsterrorismus-6429426.html). Jedoch müsste es bei
dieser Analyse weniger um die Frage einer bundesweiten Organisierung als
vielmehr um Fragen von regionalen Nazistrukturen, persönlichen Verbindungen,
Diskussionsgruppen im Netz usw. gehen. Der Fall in Salzhemmendorf zeigte,
dass allein länderübergreifende Verbindungen der Täter, die aus der rechten
Szene stammen, die Ermittler vor größere Probleme der Zuständigkeit bei den
Ermittlungen stellt (vgl. FAZ, 1. September 2015).
Vonseiten der Sicherheitsbehörden wurden die rechten Angriffe auf Flüchtlinge
und ihre Unterkünfte erst spät systematisch in den Blick genommen. Schon seit
dem Jahr 2014 zeigt sich ein rasanter Anstieg dieser Gewalt, doch erst
angesichts der aktuellen Eskalation wird das Thema systematisch angegangen. So
verschickt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) jetzt einen Fragebogen
an die Länder, um die Proteste und Angriffe vor und gegen Flüchtlingsheime
genau zu analysieren (
www.spiegel.de, 28. August 2015, „Gewalt gegen
Flüchtlinge: Sicherheitsbehörden fürchten neuen Rechtsterrorismus“).
Vonseiten des Generalbundesanwalts (GBA) wurde bis heute kein einziger Fall
übernommen, weil die Voraussetzungen nicht gegeben seien.
1. In wie vielen und welchen konkreten Fällen der Angriffe auf Flüchtlinge und
ihre Unterkünfte geht die Bundesregierung seit Jahresbeginn 2015 von einer
konkreten Bedrohung für Leib und Leben von Flüchtlingen aus?
Mit Stand vom 17. September 2015 liegen der Bundesregierung für 2015
folgende Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung zu Politisch Motivierten
Gewaltdelikten zum Themenfeld „gegen Asylunterkünfte“, d. h. jede Art der Unterkunft
als direktes Angriffsziel, wie zum Beispiel bestehende, im Bau befindliche sowie
geplante Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen
Asylbegehrender, Asylberechtigter und Personen mit Flüchtlingsschutz bzw.
Angriffe auf genannte Personen innerhalb der Unterkunft vor:
Nummer Tatzeit Tatort BL Delikt Phänomenbereich
1 02.01.2015 Seth SH § 224 StGB rechts
2 08.01.2015 Dresden SN § 306a StGB rechts
3 13.02.2015 Freiberg SN § 212 StGB rechts
4 31.03.2015 Reutlingen BW § 224 StGB rechts
5 03.04.2015 Wismar MV § 224 StGB rechts
6 11.04.2015 Gransee BB § 224 StGB rechts
7 22.04.2015 Brand-Erbisdorf SN § 308 StGB rechts
8 01.05.2015 Freital SN § 224 StGB rechts
9 08.05.2015 Göttingen NI § 224 StGB rechts
10 10.05.2015 Büchen SH § 224 StGB rechts
11 14.05.2015 Potsdam BB § 224 StGB rechts
12 17.05.2015 Berlin BE § 224 StGB rechts
13 12.06.2015 Berlin BE § 306a StGB rechts
14 13.06.2015 Dortmund NW § 125 StGB rechts
15 17.06.2015 Bedburg NW § 306 StGB sonstige/nicht zuzuordnen
16 19.06.2015 Oschersleben/Bode ST § 224 StGB rechts
17 07.07.2015 Schleswig SH § 224 StGB rechts
18 10.07.2015 Brandis SN § 224 StGB rechts
19 16.07.2015 Angermünde BB § 224 StGB rechts
20 18.07.2015 Waldaschaff BY § 306a StGB rechts
21 25.07.2015 Brandenburg/Havel BB § 306a StGB rechts
22 26.07.2015 Bochum NW § 224 StGB rechts
23 08.08.2015 Bochum NW § 224 StGB rechts
24 17.08.2015 Torgelow MV § 224 StGB rechts
25 20.08.2015 Berlin BE § 306b StGB rechts
26 27.08.2015 Oschersleben/Bode ST § 306b StGB rechts
27 28.08.2015 Salzhemmendorf NI § 211 StGB rechts
28 29.08.2015 Luckenwalde BB § 224 StGB rechts
29 05.09.2015 Uetze NI § 224 StGB rechts
30 06.09.2015 Münster NW § 224 StGB rechts
2. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung einzelner
Wissenschaftler, dass die verstärkte Gewaltbereitschaft bei Angriffen auf
Flüchtlinge und ihre Unterkünfte einen höheren Grad an Organisation solcher
Angriffe voraussetzt, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Die Intensität und Quantität entsprechender Aktionen stehen in Abhängigkeit von
den organisatorischen Möglichkeiten der jeweiligen lokalen Szenen. Dennoch
liegen bislang keine konkreten Hinweise auf organisationsgesteuerte
Gewaltstraftaten in Form von angeordneter oder gezielt gelenkter Delinquenz durch
entsprechende Strukturen gegen Asylbewerber und Unterkünfte vor.
Es muss damit gerechnet werden, dass die rechte Szene ihre Anstrengungen, die
darauf abzielen, die Asylpolitik polarisierend aufzubereiten und für die eigenen
Interessen zu instrumentalisieren, nochmals verstärkt. Ein Ende des politischen
Engagements der rechten Szene ist in diesem Themenfeld derzeit nicht
abzusehen. Inhaltlich scheint dieses Agitationsfeld geeignet, innerhalb des ansonsten
sehr heterogenen rechtsextremistischen Spektrums einen ideologischen Konsens
zu generieren.
3. Wie viele bekannte Täterinnen und Täter von Angriffen auf Flüchtlinge und
ihre Unterkünfte seit dem Jahr 2014 haben nach Kenntnis der
Bundesregierung einen Bezug zur rechten Szene, und zu welchen Organisationen der
rechten Szene (Parteien, Kameradschaften etc.) lassen sich im einzelnen
Bezüge nachweisen?
Auf Grundlage der an das Bundeskriminalamt (BKA) im Rahmen des
Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch Motivierter Kriminalität (KPMD-
PMK) übermittelten Delikte im Tatzeitraum von 2014 bis zum ersten
Halbjahr 2015 mit Stand 31. Juli 2015 konnte im Rahmen der Arbeitszusammenhänge
des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums zur
Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus (GETZ-R) festgestellt werden, dass
sich ca. 30 Prozent der Tatverdächtigen im Zusammenhang mit Straftaten gegen
Asylunterkünfte der rechtsextremistischen Szene (darunter subkulturelles
Spektrum, Autonome Nationalisten, Kameradschaftsumfeld, Organisationen) zuordnen
lassen. Die Auswertung zur Organisationszugehörigkeit der Tatverdächtigen
dauert an.
4. Wie viele dieser Täterinnen und Täter waren nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits vorher polizeibekannt, und aufgrund welcher Taten wurde
polizeilich gegen sie ermittelt?
Circa 60 Prozent der Tatverdächtigen zu Straftaten gegen Asylunterkünfte im
Zeitraum von 2014 bis einschließlich zweiten Quartal 2015 (Stand: 31. Juli 2015)
sind bereits vorher allgemein polizeilich in Erscheinung getreten.
Zu ca. 30 Prozent der Tatverdächtigen liegen Vorerkenntnisse aus dem Bereich
der Politisch Motivierten Kriminalität-rechts vor. Schwerpunkte der
Vorerkenntnisse aus dem Bereich der Politisch Motivierten Kriminalität bilden dabei
Straftaten nach § 86a des Strafgesetzbuches – StGB (Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen) mit ca. 18 Prozent und nach § 303 StGB
(Sachbeschädigung) mit ca. 13 Prozent. Vorerkenntnisse liegen weiterhin zu
§ 224 StGB (Gefährliche Körperverletzung) mit ca. 10 Prozent gefolgt von § 185
StGB (Beleidigung) mit ca. 8 Prozent, § 223 StGB (Körperverletzung), Verstoß
gegen das Versammlungsgesetz und § 241 StGB (Bedrohung) mit jeweils
ca. 7 Prozent, § 123 StGB (Hausfriedensbruch) sowie § 130 StGB
(Volksverhetzung) mit ca. 5 Prozent vor.
5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über positive Bezüge rechter,
fremdenfeindlicher und rechtsextremer Organisationen auf Angriffe auf
Flüchtlinge und ihre Unterkünfte (z. B. im Internet und in Sozialen
Netzwerken, in Publikationen, bei öffentlichen Auftritten etc.) seit dem Jahr 2014,
und um welche rechten Organisationen handelt es sich hierbei?
Offene Aufrufe oder eine offene Befürwortung von Gewalttaten gegen
Asylbewerberunterkünfte oder deren Bewohner werden seitens der
rechtsextremistischen Organisationen – teils sicherlich aus taktischen Gründen – vermieden.
Kommentare auf den unterschiedlichen Online-Präsenzen besitzen zuweilen
einen mitunter verharmlosenden bzw. zustimmenden Tenor gegenüber Straftaten
gegen Asylbewerberunterkünfte, wenngleich auch nicht explizit zur Begehung
derartiger Taten aufgerufen wird.
Eine Distanzierung von Straftaten gegen Asylunterkünfte findet nicht immer
vollumfänglich oder glaubhaft statt. Stattdessen wird teilweise – wie besonders in
Stellungnahmen der Partei „Der III. Weg“ auf ihrer Website zu beobachten war –
der Effekt derartiger Aktionen, nämlich der zumindest zeitweilig verhinderte
Zuzug von Asylbewerbern in Folge von Straftaten gegen noch im Bau befindliche
Unterkünfte, begrüßt.
In einigen Fällen steigern sich abstrakte Aufforderungen zum Widerstand gegen
die Aufnahme von Asylbewerbern in konkrete Aufrufe zur Gewalt oder deren
Legitimierung, insbesondere im Internet. Diese sind jedoch kaum Beiträgen zu
entnehmen, die Funktionären oder Verbänden rechtsextremistischer Parteien oder
namentlich identifizierbaren Aktivisten der neonazistischen Szene zuzurechnen
sind, sondern gehen in der Regel von Nutzern aus, die unter Pseudonym und
damit im Schutz einer gewissen Anonymität agieren.
6. Wie stellt sich aus Sicht der Bundesregierung der vom Präsidenten des BfV,
Hans-Georg Maaßen, im Interview mit dem Magazin „STERN“ geäußerte
„Zusammenhang zwischen der Zahl der Angriffe auf Asylbewerberheime
und dem Organisationsgrad der NPD“ (vgl.
www.stern.de/politik/
deutschland/hans-georg-maassen-im-stern--neue-gefahren-des-rechtsterro-
rismus-6429426.html) dar?
Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) verfügt zumeist in den
Regionen über einen hohen Organisationsgrad, in denen sie auch einen gewissen
Zuspruch aus der Bevölkerung erfährt. Dies wird unter anderem in den
Wahlergebnissen im Rahmen von Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahlen
sichtbar und deutet auf eine gewisse Anschlussfähigkeit und Akzeptanz der
ideologischen – insbesondere fremdenfeindlichen – Kernaussagen der
rechtsextremistischen Partei in Teilen der Gesellschaft hin. Gerade vor dem Hintergrund der zum
Teil aggressiven Rhetorik und Hetze gegenüber Flüchtlingen durch die Partei vor
Ort findet sich hier mitunter ein Resonanzboden für rechtsextremistische Gewalt,
wie die registrierten Straftaten nahelegen. Somit trägt auch die NPD – wie durch
den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) im zitierten
Interview mit dem Magazin STERN dargelegt – durch ihre aggressive und intensive
Form der Agitation eine Mitverantwortung für rechtsextremistische Straftaten
gegen Asylbewerberheime.
7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Spreng- und Brandmitteln,
die bei solchen Angriffen eingesetzt wurden? Woher stammen diese
Tatwerkzeuge, und welcher Form der Vorbereitung und welcher Kenntnisse
bedarf es für ihren Einsatz?
In den Fällen, in denen das verwendete Tatmittel ermittelt werden konnte,
handelte es sich um Gegenstände des täglichen Bedarfs. So wurde zur Brandstiftung
beispielsweise Benzin als Brandbeschleuniger verwendet. Zur Anzündung bedarf
es lediglich einer offenen Flamme. Für sogenannte Molotow-Cocktails
(Brandsätze aus Flaschen, brennbarer Flüssigkeit und Lunte) werden handelsübliche
Glas- oder PET-Flaschen mit Benzin oder anderen leicht entzündlichen Stoffen
befüllt und mit Papier oder Textilstoffen als Lunte versehen. Bei der verwendeten
Pyrotechnik handelt es sich häufig um in Deutschland nicht zugelassene
Pyrotechnik. Diese wird in der Regel über das Internet bestellt oder im benachbarten
europäischen Ausland erworben und nach Deutschland eingeführt. Bei der
Herstellung von sogenannten Unkonventionellen Brand- und Sprengvorrichtungen
(USBV) wurden handelsübliche Gegenstände wie Flaschen, Papierrollen und
Klebeband sowie die bereits beschriebene Pyrotechnik verwendet.
Für die genannten Fälle von Brandstiftungen und für den Einsatz von Pyrotechnik
bedarf es keiner besonderen Kenntnisse. Bei den bislang zur Anwendung
gekommenen USBV handelt es sich um veränderte Pyrotechnik. Insofern bedarf es auch
hier keiner besonderen Kenntnisse über Spreng- und Zündmittel.
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über lokale
Neonazistrukturen an den Orten, an denen Angriffen auf Flüchtlinge und ihre Unterkünfte
stattfanden, und inwiefern sieht sie einen Zusammenhang zwischen solchen
Strukturen und den Tatorten der Angriffe?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
9. Hat das BfV seine V-Leute in der Neonaziszene zu den Angriffen auf
Flüchtlinge und ihre Unterkünfte und zu möglichen rechtsextremen Hintergründen
befragt, und welche Berichte gehen beim BfV dazu ein?
Das BfV nutzt im Rahmen der Beobachtung und Analyse rechtsextremistischer
Aktivitäten gegen Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern
verschiedenste Mittel der nachrichtendienstlichen Bearbeitung. Hierzu zählt auch die
Befragung und Sensibilisierung von Quellen. Darüber hinaus befindet sich das
BfV in einem engen Austausch im Verfassungsschutzverbund und den
Polizeibehörden, insbesondere dem BKA.
10. In welchen Fällen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung welche
Gruppierungen oder Einzelpersonen über welche Medien und mit welchem
Inhalt zu einzelnen dieser Taten bekannt?
Es liegen bislang keine Erkenntnisse zur Veröffentlichung von
Selbstbezichtigungsschreiben im Zusammenhang mit Straftaten gegen Asylunterkünfte vor.
11. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Druck auf
Rechtsextreme und ihre Organisationen zu erhöhen, z. B. durch Gefährderansprachen?
Die Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden gehen gegen sämtliche
Erscheinungsformen der PMK-rechts, insbesondere mit extremistischem,
fremdenfeindlichem und antisemitischem Hintergrund, mit einer Vielzahl von präventiven und
repressiven Maßnahmen vor.
Grundsätzlich sind sowohl polizeiliche Instrumente wie Gefährderansprachen als
auch Mittel der Verfassungsschutzarbeit wie offene Befragungen geeignet,
Angehörigen der rechtsextremistischen Szene zu verdeutlichen, dass deren
Aktivitäten von den Sicherheitsbehörden registriert werden.
Die Zusammenarbeit im GETZ-R nimmt dabei bei der Frage nach einer besseren
Lagebeurteilung und einem verbesserten Informationsaustausch eine zentrale
Rolle ein. Hauptziel und ebenso Hauptgrund der Einrichtung des GETZ-R und
seiner Arbeitsforen ist die Verbesserung des Informationsmanagements.
Relevante Informationen sollen zeitnah gebündelt, verdichtet und gemeinsam
bewertet werden.
12. Welche Fragen enthält der Fragenkatalog des BfV, der an alle Landesämter
für Verfassungsschutz verschickt wurde, und bis wann rechnet die
Bundesregierung mit einem Rücklauf aus den Ländern?
Der Fragebogen befasst sich mit rechtsextremistischen bzw. rechtsextremistisch
beeinflussten Anti-Asyl-Aktivitäten, insbesondere mit Versammlungen und
sonstigen Aktionen im öffentlichen Raum. Ziel ist die Ermittlung von Schwerpunkten
dieser Aktivitäten, die Erfassung wichtiger Akteure und der praktizierten
Aktionsformen sowie deren mögliche Auswirkungen auf örtliche Stimmungslagen in
der Bevölkerung.
Erste Rückmeldungen der Landesbehörden sind bereits erfolgt und fließen in die
Auswertungs- und Analysetätigkeit des BfV ein. Je nach Erkenntnisaufkommen
der betroffenen Behörden erfolgt fortlaufend ein Rücklauf an das BfV.
13. Welche Abteilungen im BfV werden sich mit der Auswertung des Rücklaufs
befassen, und wird auch spezifisch die Frage möglicher rechtsterroristischer
Potenziale hier behandelt werden?
Zuständig für die Auswertung des Rücklaufs zum oben genannten Fragebogen ist
die Abteilung 2 des BfV, die sich mit rechtsextremistischen/-terroristischen
Bestrebungen befasst. Sollten sich Bezugspunkte zu anderen Phänomenbereichen
ergeben, werden diese anlassbezogen in die laufende Bearbeitung involviert.
Die Frage nach möglichen rechtsterroristischen Potenzialen findet dabei sowohl
bei der Auswertung des Fragebogens als auch in der sonstigen Bearbeitung von
rechtsextremistischen Anti-Asyl-Aktivitäten im BfV kontinuierlich
Berücksichtigung.
14. Warum gibt es erst jetzt eine konkrete Auswertung der Angriffe durch das
BfV, und warum wurde diese konkrete Analyse nicht mit Beginn des
Anstiegs der Angriffe im vierten Quartal 2014 begonnen?
Das BfV beobachtet im Rahmen seiner Aufgaben und Befugnisse fortlaufend
rechtsextremistische Aktivitäten und politisch motivierte Gewalt. Gerade die
rechtsextremistische Anti-Asyl-Agitation wird hierbei prioritär bearbeitet. Seit
Oktober 2013 finden rechtsextremistische Anti-Asyl-Aktivitäten verstärkt
Berücksichtigung im Bereich der Analyse des gewaltbereiten Rechtsextremismus
im BfV. Seit Februar 2014 wird in der zweimal wöchentlich stattfindenden
Plenumssitzung des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums
zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus (GETZ-R) standardisiert
der Tagesordnungspunkt (TOP) „Beiträge zu Ereignissen im Zusammenhang mit
Asylbewerber-/Flüchtlingsheimen“ aufgerufen. In herausragenden Fällen von
geplanten oder verübten Straftaten gegen Asylbewerberunterkünfte wurden und
werden auch die besonderen Foren des GETZ-R, z. B. die AG „Operativer
Informationsaustausch“ für einen vertieften und umfassenderen Erkenntnisaustausch
zwischen Polizei und Verfassungsschutz (Länder- und Bundesbehörden) genutzt.
Innerhalb des BfV wurden die operative Arbeit und die Internet-Auswertung zur
Asylthematik intensiviert sowie eine spezielle Arbeitsorganisation
(„Sonderauswertung“) zur Bearbeitung der entsprechenden Erkenntnisse gebildet. Ziel soll es
sein, mögliche Zusammenhänge zwischen rechtsextremistischer Anti-Asyl-
Agitation, Schwerpunkten der rechtsextremistischen Szene und möglichen Straftaten
zu erkennen und auf Basis dieser Erkenntnisse operativ tätig werden zu können.
15. Warum wurde die jetzt vom BfV initiierte Analyse unter Einbeziehung der
Länder nicht laufend im GAR (Gemeinsames Abwehrzentrum gegen
Rechtsextremismus) vorgenommen, bzw. wie unterscheidet sich die vom BfV
geplante Analyse von der Arbeit im GAR?
Das GETZ-R (früher: GAR) dient der Befassung mit tagesaktuellen,
lagerelevanten Sachverhalten und Ereignissen, während die angesprochene Analyse sich mit
(längerfristigen) Trends und Entwicklungen im Rechtsextremismus
auseinandersetzt. Das Erkenntnisaufkommen des GETZ-R findet dabei ebenfalls
Berücksichtigung.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
16. Wie unterscheidet sich die geplante Analyse des BfV von der Aufgabe der
Clearingstelle des BKA zum Thema „Straftaten gegen Asylunterkünfte“?
Das BfV ist entsprechend seiner gesetzlichen Aufgabe auch für die Beobachtung
rechtsextremistischer Bestrebungen außerhalb einer strafrechtlichen Relevanz
(z. B. im Rahmen störungsfreier bzw. friedlicher Versammlungen) zuständig.
Das BfV verarbeitet und analysiert derartige Erkenntnisse in eigener
Zuständigkeit und bringt diese ebenfalls in die o. g. Analyse ein.
Zur Einrichtung der Clearingstelle und deren Aufgaben wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Proteste
gegen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte im ersten Quartal 2015“ auf
Bundestagsdrucksache 18/4821 vom 6. Mai 2015, Antwort zu Frage 17, verwiesen.
17. Befassen sich weitere Bund-Länder-Gremien (Arbeitskreise der
Innenministerkonferenz etc.) mit den aktuellen Angriffen auf Flüchtlinge und ihre
Unterkünfte, bzw. wird die Bundesregierung hierzu initiativ werden?
Das Thema „Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte“ ist regelmäßig Gegenstand der
Befassung in den IMK-Gremien unter anderem in der AG Kripo, der Kommission
Staatsschutz, der Unterarbeitsgruppe Führung, Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung
und der Amtsleitertagung der Verfassungsschutzbehörden.
18. Wie wird das alles koordiniert? Wird das Trennungsgebot gewahrt?
Die Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz erfolgt im Einklang mit
den rechtlichen Grundlagen.
19. Welche Überlegungen zum besseren Schutz der Flüchtlinge und ihrer
Einrichtungen gibt es seitens der Bundesregierung? Gibt es hier einen ständigen
Austausch mit den Ländern, und welche Möglichkeiten der Unterstützung
der Länder sieht die Bundesregierung?
Die grundsätzliche Zuständigkeit für die polizeiliche Gefahrenabwehr liegt bei
den Ländern.
Die Bundesregierung unterstützt die Länder bei diesen Aufgaben auf vielfältige
Weise. Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
Für die Bewältigung besonderer polizeilicher Lagen ist eine bundespolizeiliche
Unterstützung der Landespolizei möglich. Eine dauerhafte Übernahme von
Schutzaufgaben der Landespolizei ist jedoch gesetzlich nicht vorgesehen und
aufgrund originärer Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei auch nicht möglich.
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. „Proteste gegen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte im ersten
Quartal 2015“ auf Bundestagsdrucksache 18/4821 vom 6. Mai 2015, Antwort zu
Frage 17, wird darüber hinaus verwiesen.
20. Werden die zunehmenden Angriffe auf Flüchtlinge und ihre Unterkünfte
Thema beim „Flüchtlingsgipfel“ am 21. September 2015 im
Bundeskanzleramt sein? Wird es hier neben der repressiven Reaktion auf rassistische
Gewalt auch um eine Stärkung zivilgesellschaftlicher Akteure in
Willkommensinitiativen gehen?
Im „Flüchtlingsgipfel“ am 24. September 2015 wurde auch die Sorge über
Gewalt gegen Asylbewerber und ihre Unterkünfte thematisiert. Zur Stärkung des
großen ehrenamtlichen Engagements der Bürgerinnen und Bürger wurde
vereinbart, dass bis zu 10 000 zusätzliche Stellen für den Bundesfreiwilligendienst
geschaffen werden, die Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive ebenfalls offen
stehen.
Darüber hinausgehend wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
21. Bestehen Überlegungen, Willkommensinitiativen und antirassistisches
Engagement im Rahmen der bestehenden Bundesprogramme für Vielfalt und
Toleranz stärker zu fördern und hierzu mehr Mittel bereitzustellen, als
bislang geplant? Gibt es hierzu Überlegungen seitens der Bundesregierung, und
wenn ja, welche?
Im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben! Aktiv gegen
Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ haben sich bisher 34
Partnerschaften für Demokratie (PfD) im Themenfeld Willkommenskultur engagiert.
Darüber hinaus haben 171 PfD zusätzlich einmalig in 2015 im
Aufstockungsverfahren „Themenfeld Willkommenskultur“ jeweils bis zu 10 000 Euro zusätzlich
zur bisherigen Förderung beantragt. Neben den Partnerschaften für Demokratie
unterstützt das Bundesprogramm die Mobile Beratung und die Opferberatung.
Die 16 Landesdemokratiezentren stellen ein breites Angebot an
Beratungsleistungen für die Arbeit gegen Rechtsextremismus und gruppenbezogene
Menschenfeindlichkeit bereit. Aktuell nimmt auch das Thema „Flüchtlinge“ einen Platz in
der Beratung sowie in der Arbeit sonstiger Projekte ein.
Im Rahmen des „Deutschen Engagementpreises“ (DEP) wird in diesem Jahr im
Dezember ein Sonderpreis „Initiativen für Flüchtlinge“ vergeben.
Im Netzwerkprogramm „Engagierte Stadt“, das auf die strategische Entwicklung
des bürgerschaftlichen Engagements in Kommunen und Gemeinden abzielt, liegt
das Hauptengagementfeld der 50 beteiligten Initiativen im Bereich
„Flüchtlingshilfe“; die Mittel können jedoch nicht spezifiziert werden.
Die deutschlandweite „Aktion Zusammenspiel“ organisiert spielerische
Begegnungen zwischen einheimischen Kindern und Flüchtlingskindern. Als spezielles
Element werden über 450 Spielzeugpakete der Hersteller Lego, Playmobil und
Ravensburger pro bono zur verbesserten Ausstattung von
Gemeinschaftsspielmöglichkeiten von Flüchtlingskindern und einheimischen Kindern
bereitgestellt.
Das Programm „Willkommen bei Freunden“ für junge Flüchtlinge fördert die
Willkommenskultur in Deutschland und unterstützt die Kommunen z. B. beim
Aufbau von Beratungsangeboten für Jugendämter/Kommunalverwaltung,
lokalen Akteursnetzwerken, Qualifizierungsangeboten sowie überregionalen
Informations-, Dialog- und Kommunikationsangeboten.
Im Rahmen des Aktionsprogrammes II Mehrgenerationenhäuser (MGH) sind
inzwischen alle MGH in der Flüchtlingsarbeit tätig, aktuell läuft eine erneute
Abfrage zur Arbeit speziell mit Flüchtlingsfamilien. Um die MGH in ihrer Arbeit
mit Flüchtlingsfamilien zu unterstützen, gibt es eine Kooperation mit der Stiftung
Lesen: 100 MGH erhalten Medienboxen (Bücher, Spiele, Mall- und
Bastelutensilien) zum schnellen Spracherwerb von Kindern bis 12 Jahren und ihren Eltern.
In bundesweiten Seminaren schult Stiftung Lesen die MGH-Mitarbeitenden zum
Einsatz der Medienboxen. Eine Erweiterung des Projekts auf 230 MGH erfolgt
noch in diesem Jahr. Bei Bedarf ist eine weitere Aufstockung im Jahr 2016
geplant.
Die Bundesregierung plant für das Jahr 2016 im Bundesfreiwilligendienst
zusätzlich 10 000 BFD-Plätze für die Flüchtlingsarbeit zur Verfügung zu stellen. Damit
sollen die Engagementmöglichkeiten von in Deutschland lebenden Menschen für
Flüchtlinge im Rahmen des BFD erweitert werden, z. B. bei der Unterbringung
und Versorgung von Flüchtlingen, aber auch zugunsten einer leichteren
Orientierung und Integration von Flüchtlingen im Alltag, wie Begleitung bei Behörden-
und Arztbesuchen, in den Kindergärten und Schulen. Darüber hinaus sind auch
die Flüchtlinge selbst im Bundesfreiwilligendienst willkommen. Dafür brauchen
sie eine Beschäftigungserlaubnis, die sie erhalten können, wenn sie drei Monate
in Deutschland gelebt haben.
Das Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ verfolgt das Ziel, eine lebendige
und demokratische Gemeinwesenkultur in strukturschwachen, ländlichen
Regionen durch die Förderung von Projekten für demokratische Teilhabe und gegen
Extremismus zu stärken. Zur Zeit werden zusätzliche Anstrengungen
unternommen, um die im Rahmen des Programmes geförderten Vereine und Verbände, bei
den aktuellen Herausforderungen durch den großen Anstieg der Asylbewerber-
und Flüchtlingszahlen, mit angepassten Angeboten zu unterstützen. Gleichzeitig
wird eine Erhöhung des Programmetats angestrebt, um eine regionale und
inhaltliche Erweiterung des Programms zu ermöglichen.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
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ISSN 0722-8333]