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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Beitrag der Bundesregierung zur politischen Lösung des türkisch-kurdischen Konflikts (G-SIG: 16011873)

Beurteilung der Menschenrechtslage der Kurden im Südosten der Türkei, insbesondere seit Beginn der EU-Beitrittsverhandlungen, Verweigerung von Minderheitenrechten, besonders bei Kultur und Sprache, Rechte nichtmuslimischer Glaubensgemeinschaften in der Türkei, Folgen des neuen Antiterrorgesetzes, Meinungs- und Pressefreiheit, Entwicklungsbedarf der Südtürkei, Menschenrechtsvoraussetzungen für den türkischen EU-Beitritt, Export von Rüstungsgütern in die Türkei und deren Einsatz in den türkischen Kurdengebieten und im Irak, Aufhebung der Einstufung der PKK als terroristische Vereinigung <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

05.04.2007

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/473219. 03. 2007

Beitrag der Bundesregierung zur politischen Lösung des türkisch-kurdischen Konflikts

der Abgeordneten Dr. Norman Paech, Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Situation in den kurdischen Gebieten der Türkei ist immer noch explosiv, die Lage der kurdischen Bevölkerungsminderheit bleibt prekär. Die Unruhen in Diyarbakir am 28. März 2006 im Anschluss an eine Trauerfeier für Kurdinnen und Kurden, die vom türkischen Militär getötet worden waren, bildete nur einen weiteren Höhepunkt in dem seit Jahren andauernden Konflikt. Im Verlauf dieser Auseinandersetzung wurden mehr als 100 Zivilisten verletzt und zwei getötet.

Nach wie vor werden den Kurdinnen und Kurden wesentliche Menschenrechte und Minderheitenrechte verweigert: so wird z. B. der Gebrauch der kurdischen Sprache in Erziehung, Ausbildung, Presse, Rundfunk und Fernsehen und in den Institutionen mit Strafverfolgung geahndet, die Gründung und Tätigkeit kultureller, sozialer und politischer Organisationen ebenso wie die Pflege und Ausübung der kurdischen Kultur eklatant behindert.

Die Aufrechterhaltung des Dorfschützersystems, die unzureichende Entschädigung der Binnenflüchtlinge, die anhaltende Kriminalisierung von Kurdinnen und Kurden unter anderem nach Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuches („Verunglimpfung des Türkentums“) und dem geänderten Antiterrorgesetz sowie der von der türkischen Regierung offen angedrohte Einmarsch in das kurdische Gebiet im Irak verschärfen die Situation zusätzlich.

Mit Beginn der Beitrittsverhandlungen zwischen der EU und der Türkei im Oktober 2005 hat sich die Türkei verpflichtet, die Erfüllung der politischen Kopenhagener Kriterien für den EU-Beitritt schrittweise durch Reformen zu erreichen. Diese beinhalten das Vorhandensein stabiler Institutionen, die Gewährleistung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte sowie die Wahrung der Rechte und den Schutz von Minderheiten. Ein jährlicher Fortschrittsbericht der EU-Kommission begleitet und beurteilt diesen Prozess. Die Bundesregierung betont, dass sie die Türkei bei der Umsetzung der politischen Beitragskriterien unterstützt und sich für eine friedliche Lösung des Konflikts zwischen der türkischen Regierung und der kurdischen Bevölkerung einsetzt.

Der bisherige Beitrag der Bundesregierung ist allerdings widersprüchlich. Einerseits unterstützt sie die Initiativen der EU, die von der türkischen Regierung die Einhaltung der Menschenrechte und Minderheitenrechte verlangen.

Andererseits ist in der bilateralen Praxis der Zusammenarbeit nicht zu erkennen, dass dieses Anliegen eine prioritäre Stellung einnimmt und entsprechend Druck ausgeübt wird. Nach wie vor gehören die türkischen Streitkräfte zu den wichtigsten Abnehmern deutscher Rüstungsgüter, darunter auch Waffensysteme, die sich für den Einsatz gegen die kurdische Bevölkerung eignen wie z. B. die Leopard 2A4 Kampfpanzer aus Bundeswehrbeständen oder Hubschrauber aus deutsch-französischer Koproduktion und in Lizenz produzierte Kleinwaffen. Mit dem Festhalten am Verbot der PKK in Deutschland und der Weigerung der Bundesregierung, in Deutschland lebende Kurdinnen und Kurden türkischer Herkunft als eigenständige ethnische Gruppe anzuerkennen und ihnen die damit verbundenen Rechte einzuräumen, blockiert die Bundesregierung den Dialog mit großen Teilen der Kurdinnen und Kurden.

Mit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft fällt es der Bundesregierung nun zu, den „Türkei Fortschrittsbericht 2006“ zum Anlass einer Überprüfung des bisherigen Erfolgs der Verhandlungen zu nehmen und neue Impulse für die weiteren Verhandlungen, insbesondere in der Frage des türkisch-kurdischen Konflikts, zu geben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Teilt die Bundesregierung die im „Türkei Forschrittsbericht 2006“ geäußerte Auffassung der EU-Kommission, die Menschenrechtslage im Südosten des Landes gäbe besonderen Anlass zur Sorge (Türkei Fortschrittsbericht 2006, S. 15)?

Wenn ja, wegen welcher Gefährdungen oder Verletzungen von Menschenrechten, wenn nein, weswegen nicht?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der Menschenrechtslage in den kurdischen Gebieten seit Beginn der EU-Beitrittsverhandlungen angesichts der von Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International oder der Human Rights Asssociation Turkey (IHD) regelmäßig dokumentierten Menschenrechtsverletzungen (Tötungen, Verletzungen, Festnahmen, Folterungen, Verbote gegen Vereine, Parteien, Zeitungen und Zeitschriften etc.)?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass die kurdische Bevölkerung in der Türkei nicht als Minderheit anerkannt ist und ihr dementsprechend Minderheitenrechte sowie der Schutz ihrer Kultur und Sprache verweigert werden?

4

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass der von Premierminister Recep Tayyip Erdogan am 12. August 2005 angekündigten demokratischen Lösung der „Kurdenfrage“ laut Kommissionsbericht keine entsprechenden Maßnahmen gefolgt sind?

5

Welche Maßnahmen muss die Türkei nach Auffassung der Bundesregierung im Detail umsetzen, um in der Frage der Menschenrechte sowie der Rechte und des Schutzes von Minderheiten, insbesondere im Hinblick auf die kurdische Bevölkerung, den Kopenhagener Kriterien und internationalen Standards zu entsprechen?

6

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der EU-Kommission, die Lage der Binnenflüchtlinge gäbe weiterhin Anlass zur Besorgnis (Türkei Fortschrittsbericht 2006, S. 25)?

Wenn ja, welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, um die Lage der Binnenflüchtlinge zu verbessern?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die eingeschränkten Rechte nichtmuslimischer Glaubensgemeinschaften in der Türkei?

Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, um die Lage nichtmuslimischer Glaubensgemeinschaften in der Türkei zu verbessern?

8

Stimmt die Bundesregierung der Feststellung der EU-Kommission (Türkei Fortschrittsbericht 2006, S. 15) zu, die im Zuge der Novellierung des Antiterrorgesetzes eingeführten neuen Bestimmungen könnten die Bemühungen um die Bekämpfung von Folter und Misshandlungen untergraben?

Wenn ja, welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung nötig, um dies zu korrigieren?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

9

Stimmt die Bundesregierung der Feststellung der EU-Kommission (Türkei Fortschrittsbericht 2006, S. 6) zu, das novellierte Antiterrorgesetz ermögliche rechtliche Beschränkungen der Meinungs-, Presse- und Medienfreiheit und senke die Verfahrensgarantien für Personen herab, die terroristischer Straftaten beschuldigt werden?

10

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand der „Entwicklung eines umfassenden Konzepts zum Abbau des Regionalgefälles, insbesondere zur Verbesserung der Lage in der Südosttürkei, mit Blick auf die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Chancen für alle türkischen Bürger, einschließlich türkischer Bürger kurdischer Herkunft“, wie von der EU in der Beitrittspartnerschaft 2005 formuliert?

11

Welche konkreten Initiativen hat die Bundesregierung seit Beginn der Beitrittsverhandlungen ergriffen, um die Türkei zur Einhaltung der Menschenrechte und entsprechender Reformen zu bewegen?

12

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Selbstbestimmung und Gleichberechtigung des kurdischen Volkes und anderer Minderheiten zentral sind für eine nachhaltige politische Stabilität in der Türkei und damit zentral für die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien?

13

Welche konkreten Initiativen plant die Bundesregierung im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft, um eine politische Lösung des Konflikts zwischen der türkischen Regierung und der kurdischen Bevölkerung herbeizuführen?

14

Wie viele bilaterale Gespräche zwischen Vertretern der Bundesregierung und der Türkei haben seit Beginn der EU-Beitrittsverhandlungen stattgefunden (bitte mit Angaben zu Ort, Datum und Inhalt)?

15

Hat die Bundesregierung im Rahmen dieser Gespräche Auskünfte über eine Strategie der türkischen Regierung zu einer politischen Lösung des Konflikts mit den Kurden und Kurdinnen eingeholt bzw. selbst Vorschläge gemacht und ihre Hilfe angeboten?

16

Welche Auskünfte hat die Bundesregierung im Rahmen dieser Gespräche erhalten, und wie bewertet sie diese?

17

Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage im Südosten der Türkei?

18

Welche der aus Deutschland seit 1998 an die Türkei gelieferten Rüstungsgüter eignen sich nach Kenntnis der Bundesregierung für die Aufstandsbekämpfung?

19

Welche Kriegswaffen, Kleinwaffen und leichten Waffen und sonstigen konventionellen Rüstungsgüter wie z. B. Hubschrauber wurden seit 1998 an türkische Sicherheitsbehörden geliefert (bitte aufgeschlüsselt nach Behörde)?

20

Welche in Deutschland entwickelten Kleinwaffen und Munitionstypen wurden und werden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1998 in Lizenz in der Türkei hergestellt?

21

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass aus Deutschland gelieferte Munition und Waffensysteme sowie andere Rüstungsgüter von den türkischen Sicherheitsbehörden gegen die kurdische Bevölkerung eingesetzt werden?

Wenn ja, wie stellt sie dies sicher?

22

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass aus Deutschland gelieferte Waffensysteme und Munition von der türkischen Armee bei einem Einmarsch in den Irak eingesetzt werden?

Wenn ja, wie stellt sie dies sicher?

23

In welcher Höhe und für welche Rüstungsprojekte wurden seit 1998 staatliche Exportbürgschaften, so genannte Hermes-Kredite, für Rüstungsexporte in die Türkei zugesagt bzw. vergeben?

24

Erwägt die Bundesregierung angesichts des einseitigen Waffenstillstandes der PKK eine Aufhebung der Einstufung der PKK als terroristische Vereinigung, um damit nationale und internationale Friedensbemühungen zu unterstützen?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

25

Plant die Bundesregierung im Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft den Besuch einer EU-Delegation in den kurdischen Gebieten, um sich vor Ort und unter Einbeziehung lokaler Menschenrechtsorganisationen und der Zivilbevölkerung ein Bild von der derzeitigen Lage zu machen?

Wenn ja, bitte mit Angabe des Zeitraums und der Programmplanung, wenn nein, mit welcher Begründung?

Berlin, den 19. März 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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