BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Angeblicher Leistungsmissbrauch bei Leistungsbezug gemäß dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (G-SIG: 16011959)

Expertise des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche im Rheinland zum Leistungsmissbrauch im Widerspruch zu Zahlen der Bundesregierung (2,7 v.H. statt 15-20 v.H.): Bewertung der Expertise, Schlussfolgerungen, aktuelle Zahlen der Bundesregierung, öffentliche Klarstellung der Zahlenangaben, Rücknahme der verschärften Kontrollen als unverhältnismäßig <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

12.04.2007

Antwortdauer

9 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/482523. 03. 2007

Angeblicher Leistungsmissbrauch bei Leistungsbezug gemäß dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch

der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Katja Kipping, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, Werner Dreibus, Katrin Kunert, Ulla Lötzer, Kornelia Möller, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Frank Spieth, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Frühjahr 2005 startete der damalige Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, eine Kampagne gegen einen angeblichen Missbrauch von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Die bezifferte Missbrauchquote lag bei 15 bis 20 Prozent. Grundlage dieser Schätzung war eine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in Auftrag gegebene Recherche unter dem Titel „Vorrang für die Anständigen – gegen Missbrauch, ‚Abzocke‘ und Selbstbedienung“.

Die Angaben wurden von dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland untersucht. Ergebnis dieser Untersuchung ist die im Dezember 2006 veröffentlichte Expertise „Weder Sozialmissbrauch noch Leistungsexplosion“ von Dr. Michael Seligmann. In dieser Expertise wird unter anderem der Frage nachgegangen, in welchem Ausmaß ein Missbrauch der Leistungen nachgewiesen vorliegt. Die Expertise kommt dabei zu dem Schluss, dass ein relevanter Missbrauch nicht feststellbar sei. Grundlage dieser Feststellung sind die von der Bundesagentur für Arbeit im Juni 2006 veröffentlichten Zahlen, wonach es in lediglich 60 000 Fällen nicht ausgeschlossen werden konnte, dass Leistungen nicht gemäß den Voraussetzungen des SGB II gezahlt wurden. Diese Fallzahl macht lediglich 2,7 – und nicht wie heraufbeschworen 15 bis 20 – Prozent der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher aus.

Dazu ist anzumerken, dass diese 2,7 Prozent nicht die Anzahl derer sind, die in einem strafrechtlich relevanten Maß Leistungen beantragt und erhalten haben, sondern die Zahl derer, bei denen dies nicht auszuschließen ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Ist der Bundesregierung und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Expertise des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche im Rheinland bekannt?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die in der Expertise begründete Feststellung, dass ein relevanter Missbrauch der SGB-II-Leistungen nicht feststellbar ist?

3

Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus ihrer Bewertung?

4

Wie viele Bezieher oder Bezieherinnen erhalten nach Ansicht der Bundesregierung zu Unrecht Leistungen gemäß SGB II?

5

Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund dieser Expertise eine öffentliche Klarstellung der Angaben bezüglich der Zahlen, wo unrechtmäßig erhaltene Leistungen gemäß SGB II zumindest nicht ausgeschlossen werden können?

6

Sieht sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund dieser Zahlen veranlasst, die im Bereich des SGB II vollzogenen verschärften Kontrollen (Ausweitung der Außendienste sowie Datenabgleiche) durch das SGB-Fortentwicklungsgesetz als unverhältnismäßig zurückzunehmen?

Berlin, den 21. März 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen