Umsetzung der Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik durch die Bundesregierung
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Nicole Maisch, Harald Ebner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im März 2015 hat der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft das Gutachten „Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung“ veröffentlicht. Der Wissenschaftliche Beirat (WBA) gilt als das ranghöchste Gremium der deutschen Agrarwissenschaft. Der Beirat stellt in diesem Gutachten fest, dass in deutschen Ställen erhebliche Defizite in den Bereichen Tier- und Umweltschutz existieren. Des Weiteren seien die derzeitigen Haltungsbedingungen eines Großteils der Nutztiere vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels und neuer wissenschaftlicher Bewertungsansätze nicht zukunftsfähig. Es wurden in dem Gutachten Leitlinien formuliert, die durch ein umfangreiches Maßnahmen- und Finanzierungskonzept auf den Ebenen von Bund, Ländern, Einzelhandel, Tierhalterinnen und Tierhaltern, Verbraucherinnen und Verbrauchern zu einer zukunftsfähigen Tierhaltung führen sollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Inwiefern schätzt die Bundesregierung die für die Bundesebene empfohlenen Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls grundsätzlich als sinnvoll und umsetzbar ein?
Hält die Bundesregierung den Vorschlag des Aufbaus eines nationalen Tierwohl-Monitorings für sinnvoll (vgl. Kapitel 8.1.2.1.1, WBA-Gutachten), und plant die Bundesregierung, diesen Vorschlag umzusetzen, um gleichzeitig auch derselben Forderung des Kompetenzkreises Tierwohl nachzukommen?
Falls ja, mit welchem Zeitplan, und mit welchen Haushaltsmitteln?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, die Vorschläge bezüglich der Qualifizierung und Fortbildung der Tierhalter im Kapitel 8.1.2.1.3 des WBA-Gutachtens mithilfe von Ergänzungen im Tierschutzgesetz umzusetzen?
Wenn ja, wie sieht dafür die zeitliche Planung zur Umsetzung aus?
Wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung die Einführung eines staatlichen Tierschutzlabels für besonders tiergerecht erzeugte Produkte in Deutschland für sinnvoll (vgl. Kapitel 8.1.2.1.4, WBA-Gutachten), und wenn ja, wann genau und mit welchen Haushaltsmitteln wird die Bundesregierung das Label einführen?
Wenn nein, warum nicht, und durch welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung stattdessen die Verbraucherinformation verbessern?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den benannten Defiziten bezüglich der Täuschung von Verbraucherinnen und Verbrauchern insbesondere im Gastronomiebereich und bei loser Ware sowie bei irreführenden Abbildungen auf Verpackungen (vgl. Kapitel 5.3.6, WBA-Gutachten)?
Welche konkreten Möglichkeiten der Unterstützung der Tierwohlinitiative der Privatwirtschaft sieht die Bundesregierung, und wann wird sie diese umsetzen (vgl. Kapitel 8.1.2.1.4, WBA-Gutachten)?
Hält die Bundesregierung die Empfehlung eines „Bundesprogramms Tierwohl“ zur Koordination und Bündelung sämtlicher Tierschutzaktivitäten auf Bundesebene sowie die Gründung einer Bundesstiftung Tierschutz für sinnvoll (vgl. Kapitel 8.1.2.1.6, WBA-Gutachten)?
Wird die Bundesregierung die Vorschläge jeweils realisieren?
Falls ja, welchen Zeitplan und welche Haushaltsmittel veranschlagt sie dafür?
Wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung mit Blick auf das Staatsziel Tierschutz, das seit nunmehr zehn Jahren im Grundgesetz verankert ist, Änderungen im Tierschutzgesetz oder in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vornehmen, die laut WBA-Gutachten nötig wären, um die bestehenden Vollzugsdefizite im Tierschutz zu reduzieren und um eine größere Wettbewerbsgleichheit zu gewährleisten (vgl. Kapitel 8.1.2.1.7, WBA-Gutachten: Sachkundenachweis, Fortbildungsverpflichtung, Tierwohl-Monitoring, Datenverfügbarkeit für zuständige Behörden, Erlaubnisvorbehalt Tierhaltung, Präzisierung bestehender Detailvorschriften, Einführung eines nationalen Verbandsklagerechts)?
Wenn ja, welche dieser Änderungen wird sie als erstes angehen, und wann?
Wenn nein, warum schließt die Bundesregierung eine Novellierung des Tierschutzgesetzes bzw. der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung bezüglich dieser Punkte aus?
Wird die Bundesregierung die in Kapitel 8.1.2.1.7 (Punkt 1) des WBA-Gutachtens vorgeschlagene Erhöhung der Obergrenzen für Bußgelder bei Verstößen gegen das Tierschutzrecht vornehmen?
Falls ja, mit welchem Zeitplan?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, ein Tierschutz-Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände auf Bundesebene einzuführen (vgl. Kapitel 6.3.10, WBA-Gutachten), um Vollzugsdefiziten entgegenzuwirken?
Wenn ja, mit welchem Zeitplan?
Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit plant die Bundesregierung, zum nächstmöglichen Zeitpunkt den derzeit maximal möglichen Transferanteil in Höhe von 15 Prozent der Direktzahlungen in die zweite Säule zu verlagern, sodass diese für die Entlohnung konkreter Leistungen im Bereich Tierschutz zur Verfügung stehen (wie es beispielsweise derzeit in Niedersachsen in Form der „Ringelschwanzprämie“ erfolgt; vgl. Kapitel 8.1.2.1.9, WBA-Gutachten)?
Falls die Bundesregierung dies nicht plant, warum nicht?
Inwieweit zieht die Bundesregierung Vergabeordnungen für öffentliche Institutionen (insbesondere für Gemeinschaftsverpflegung) in Erwägung (vgl. Kapitel 8.1.2.1.11, WBA-Gutachten), um die Nachfrage nach Produkten aus besonders tiergerechten Haltungsverfahren zu erhöhen, und inwiefern sähe die Bundesregierung dabei die Wahrnehmung der Vorbildfunktion durch die öffentlichen Institutionen gestärkt?
In welchem Umfang und wann wird die Bundesregierung die in Kapitel 8.1.3.4 des WBA-Gutachtens vorgeschlagenen Empfehlungen zu Kontrollsystemen und zur Rechtsdurchsetzung durchsetzen?
Inwieweit wird die Bundesregierung dem Vorschlag des WBA folgen, langfristig und schrittweise eine Umschichtung der Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik von der ersten in die zweite Säule zu erreichen, damit öffentliche Gelder für die Bereitstellung öffentlicher Güter verwendet werden und um damit zielgerichtet, Maßnahmen im Bereich Tierschutz zu honorieren?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, warum?