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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Aktueller Stand Strommarktgesetz und Kohlereserve

Gespräche und Verhandlungen mit Energiewirtschaft, Kohlekraftwerksbetreibern und Gewerkschaften, Kostenkalkulation, Kohlebeitrag als bessere Alternative, EU-Beihilfezulässigkeit und Ausgestaltung der Kapazitäts- und Kohlereserve, vorgesehene Verordnungsermächtigungen, Ausschreibungen bzw. Beschaffungsverfahren zur Bestimmung des Kapazitätssegmentes, ergänzende Maßnahmen und geplante weitere Gesetzesvorhaben, Erhalt flexibler Anlagen im Strommarkt<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

13.10.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/614123.09.2015

Aktueller Stand Strommarktgesetz und Kohlereserve

der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Dr. Julia Verlinden, Peter Meiwald, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Auf dem Energiegipfel der Parteivorsitzenden der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD am 1. Juli 2015 im Bundeskanzleramt wurde eine Reihe von Maßnahmen zur zukünftigen Ausgestaltung des Strommarktes beschlossen.

Wesentliche Fragen sollen in einem Strommarktgesetz beantwortet werden. Ein Entwurf desselben liegt seit dem 14. September 2015 vor. Doch auch hier bleibt die Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller wesentliche Antworten zur Zukunft des Strommarktes schuldig, etwa wie die vorgesehene Kapazitätsreserve und Kohlereserve (Klimasegment) konkret ausgestaltet sein soll. Entscheidende Punkte sollen erst durch eine Rechtsverordnung ohne Beteiligung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates innerhalb des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie entschieden werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Mit welchen Akteuren der Energiewirtschaft und der Bundesregierung gab es seit dem 1. Juli 2015 bis heute Gespräche zum Thema Strommarktgesetz und Kohlereserve (bitte unter Angabe von Datum, Teilnehmerkreis, Thema und Ergebnis)?

2

Welche Gespräche zwischen der Bundesregierung, den Kohlekraftwerksbetreibern und den Gewerkschaften gab es zur sogenannten Kohlereserve (bitte unter Angabe von Datum, Teilnehmerkreis und Ergebnis)?

3

Plant die Bundesregierung, die Verhandlungen mit den Betreibern der Kohlekraftwerke über die genaue Ausgestaltung der Kohlereserve abgeschlossen zu haben, bevor sie den Deutschen Bundestag im Rahmen des Strommarktgesetzes um Ermächtigung bittet, und falls nein, warum nicht?

4

Mit welchen Einsatzzeiten in überführten Braunkohlekraftwerke kalkuliert die Bundesregierung die Kosten der Kohlereserve (bitte mit Benennung der Gutachten)?

5

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung der Fragesteller zu, dass die Einführung eines Kohlebeitrages, wie vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel ursprünglich vorgeschlagen, die kosteneffizientere, juristisch sicherere und klimapolitisch wirksamere Maßnahme gegenüber der vorgeschlagenen Kapazitätsreserve ist (bitte begründen)?

6

Welche Gespräche zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission gab es zur EU-Beihilfezulässigkeit der Kapazitäts- und Kohlereserve (bitte unter Angabe von Datum, Teilnehmerkreis und Ergebnis)?

7

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages (www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/energie/PDF/Gutachten-Kapazitaetsreserve-und-Beihilferecht.pdf), dass die Kohlereserve EU-beihilferechtlich problematisch sein könnte, und falls nein, warum nicht?

8

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass Vertreter der Europäischen Kommission an der Vereinbarkeit der Kohlereserve mit dem EU-Beihilferecht zweifeln (Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 14. September 2015)?

9

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Auffassung der Europäischen Kommission, wonach sie „skeptisch [ist], ob Subventionen für die Bereitstellung von Stromerzeugungskapazitäten überhaupt gerechtfertigt sind“ und sie „argumentiert, dass die Staaten gar keine Reservekraftwerke brauchten, wenn sie nur besser untereinander vernetzt wären und die Stromnachfrage flexibler gesteuert werden könnte“ („EU stellt Braunkohlekompromiss in Frage“ vom 14. September 2015), und welche Schritte zu einer besseren EU-weiten Abstimmung hat sie dazu in der Vergangenheit unternommen?

10

Mit welcher Begründung plant die Bundesregierung eine Rechtsverordnung zur näheren Bestimmung des Kapazitätssegments der Kapazitäts- und Kohlereserve nach § 13 d des Strommarktgesetzes, statt diese direkt im Strommarktgesetz festzuschreiben, und weshalb soll die Verordnung fortan über Punkte, wie die Kapazitätshöhe, die Dauer und die Zahlungen an Kraftwerksbetreiber, ohne Beteiligung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates stattfinden?

11

Warum ermächtigt § 13 e des Referentenentwurfes das zuständige Bundesministerium lediglich zur Ausgestaltung des Beschaffungsverfahrens, und ist damit eine wettbewerbliche Ausschreibung (siehe § 13 d Absatz 3 Satz 1) aus Sicht der Bundesregierung hinfällig?

12

Wie plant die Bundesregierung die Aufteilung der im Referentenentwurf genannten Reserveleistungen auf die unterschiedlichen Betreiber der Übertragungsnetze, und wurden dazu bereits Gespräche geführt?

13

Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für ein Strommarktgesetz im Bundeskabinett beschließen und in den Deutschen Bundestag und den Bundesrat einbringen, und wann rechnet die Bundesregierung mit einer Verabschiedung und dem Inkrafttreten des Gesetzes?

14

Wann plant die Bundesregierung den Beschluss der Kapazitäts- und Klimareserveverordnung (Seite 95 im Referentenentwurf), und wird es dazu ebenfalls ein Konsultationsverfahren geben?

15

Plant die Bundesregierung, bei der Kapazitäts- und Kohlereserve die Ermittlung der den Betreibern zu erstattenden Kosten und Auslagen bzw. der angesetzten Pauschalen dem die Kosten tragenden Personenkreis gegenüber transparent zu machen, und wenn nein, wieso nicht?

16

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass auch Pumpspeicher, Lastmanagement (DSM) und flexible Gaskraftwerke an den Ausschreibungen bzw. dem Beschaffungsverfahren zur Bestimmung des Kapazitätssegmentes grundsätzlich teilnehmen können (bitte konkrete Instrumente bzw. Schritte benennen)?

17

Von welcher finanziellen Mehrbelastung geht die Bundesregierung durch die vertragliche Lösung der Kapazitätsreserve von 2,7 Gigawatt jährlich (ggf. bitte Spannbreite angeben) auf Grundlage des Referentenentwurfs zum Strommarktgesetz aus, und will die Bundesregierung dafür eine neue Umlage schaffen oder eine bestehende Umlage (bitte namentlich nennen) verwenden?

18

Welche konkreten Ausgestaltungen von Kapazitäts- und Kohlereserve werden derzeit geprüft, nach welchen Kriterien erfolgt die Prüfung und durch wen?

19

Plant die Bundesregierung ergänzende Maßnahmen, um etwaige negative Auswirkungen des § 24 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2014 auf die Investitionssicherheit erneuerbarer Energien zu begrenzen, und wenn ja, welche?

20

Plant die Bundesregierung innerhalb dieser Legislaturperiode weitere Gesetzesvorhaben zur Umsetzung der (restlichen) Empfehlungen aus dem Weißbuch „Ein Strommarkt für die Energiewende“, und wenn ja, wann genau und mit welchem Inhalt?

21

Hat die Bundesregierung geprüft, ob für flexible Anlagen, wie Pumpspeicher oder Gaskraftwerke, das Rückkehrverbot ausgesetzt werden könnte, und wenn nein, welche alternativen Möglichkeiten sieht sie, um diese flexiblen Anlagen im System zu halten, und vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass solche Anlagen im Strommarkt gehalten werden sollten (bitte begründen)?

Berlin, den 23. September 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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