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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Sicherung der Gasversorgung für Haushaltskunden und Reduzierung der Abhängigkeit

Sicherstellung und Überwachung der im vom BMWi beauftragten "Speichergutachten" festgestellten Ziel-Speicherfüllstände, Gasbeschaffung durch die Lieferanten, Versorgungssicherheit für geschützte Kunden auch in Extremsituationen, insbes. für Haushaltskunden, präventive Maßnahmen und Sanktionsmechanismen, Anpassung des EnWG<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

13.10.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/614223.09.2015

Sicherung der Gasversorgung für Haushaltskunden und Reduzierung der Abhängigkeit

der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 23. Juni 2015 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Studie zu den „Möglichkeiten zur Verbesserung der Gasversorgungssicherheit und der Krisenvorsorge durch Regelungen der Speicher“ (kurz Speichergutachten) vorgelegt. Darin stellen die Gutachter fest, dass das aktuell hohe Versorgungssicherheitsniveau in Deutschland in entscheidendem Maße von ausreichend gefüllten Gasspeichern abhängt (vgl. Speichergutachten, S. 17).

Ausgehend von einer Simulation verschiedener Szenarien (Teil 3 bis 5) kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass die betrachteten Gasversorgungsrisiken mit den bestehenden Speicherkapazitäten beherrschbar sind, sofern ausreichend Gas eingespeichert ist. Sind die Speicher jedoch nur „niedrig“ befüllt, d. h. weisen sie einen Füllstand von 60 Prozent am 1. November und von 30 Prozent am 1. Februar auf, dann treten bei verschiedenen betrachteten Risikoszenarien erhebliche Versorgungsunterbrechungen auf. Ausgehend von diesen Ergebnissen identifiziert das Gutachten deshalb Speicherfüllstände zur Absicherung der Gasversorgungsrisiken. Am 1. Februar sind dem Gutachten zufolge Speicherfüllstände von 40 Prozent für eine 7-Tage-Kälte, 50 Prozent für eine 30-Tage-Kälte und 60 Prozent für einen Ausfall russischer Gaslieferungen zur Absicherung erforderlich. Entsprechend höher (+30 Prozentpunkte) müssen laut Gutachten die Ausgangsfüllstände (zwischen 70 und 90 Prozent) im November liegen.

Diese von den Gutachtern benannten „Ziel-Speicherfüllstände“ (vgl. Speichergutachten, S. 23) sind in jüngster Vergangenheit jedoch häufiger unterschritten worden. So lagen die deutschen Speicherfüllstände (bezogen auf die insgesamt von den Gutachtern angesetzten 23,8 Mrd. m³ Arbeitsgasvolumen) am 1. Februar 2013 lediglich bei ca. 50 Prozent und am 1. Februar 2011 sogar nur bei ca. 44 Prozent (Gas Infrastructure Europe). Eine 30-Tage-Kälte hätte demnach zu Versorgungsunterbrechungen geführt.

In engem Zusammenhang mit dem Speichergutachten stand auch die Kleine Anfrage „Absicherung der Erdgasversorgung für Haushaltskunden“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Darin ging es um die zentrale Frage, wie zurzeit sichergestellt wird, dass die Belieferung geschützter Kunden (im Wesentlichen Haushaltskunden) gewährleistet ist. In der Presse wurden die Antworten der Bundesregierung mit den Worten interpretiert: „Im Grunde gar nicht“ (vgl. ener|gate messenger vom 28. August 2015).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie stellt die Bundesregierung konkret sicher, dass die gutachterlich festgestellten „Ziel-Speicherfüllstände“ sowohl am 1. November als auch am 1. Februar eingehalten werden, und sieht sie in diesem Zusammenhang Änderungsbedarf?

2

Überwacht die Bundesregierung insbesondere bereits während der Phase der Speicherbefüllung im Sommerhalbjahr, ob der angestrebte Füllstand zum 1. November überhaupt erreicht werden kann, und falls ja, wie?

3

Plant die Bundesregierung bei Nicht-Einhaltung der gutachterlich festgestellten „Ziel-Speicherfüllstände“ Gegenmaßnahmen? Wenn ja, wie sehen diese konkret aus, falls nein, warum nicht?

4

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis des Speichergutachtens, dass die Beschaffung von Gasmengen durch die Lieferanten in der Regel rein preisgetrieben und ohne besondere Absicherung gegen Versorgungsrisiken erfolgt (vgl. Speichergutachten, S. 55) und eine „[Speicher-]Verpflichtung fehlende wirtschaftliche Anreize kompensiert und sicherstellt, dass die Speicher entsprechend der Vorgaben gefüllt werden“ (vgl. Speichergutachten, S. 225)?

5

Sind die Lieferanten bei der Gasbeschaffung für geschützte Kunden, bei denen Lieferanten gemäß § 53a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet sind, die Versorgung geschützter Kunden (insbesondere Haushaltskunden) auch in Extremsituationen (gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 994/2010) zu gewährleisten, auf sichere Beschaffungsquellen (z. B. Gasspeicher) eingeschränkt, oder dürfen die Lieferanten sämtliche zur Verfügung stehende Quellen für ihre Beschaffung einsetzen?

6

Ist es gesetzlich zulässig, dass Lieferanten für die Belieferung geschützter Kunden einen Tag vor der physischen Belieferung (Day-Ahead) Gasmengen an der Börse (Spotmarkt) beschaffen, und sieht die Bundesregierung diesbezüglich Änderungsbedarf?

7

Trifft die Bundesregierung Vorkehrungen zu Verhinderungen von Leerverkäufen am Spotmarkt der Energiebörse (analog zu Leerverkäufen an Aktienmärkten), die, sollte virtuell gehandeltes Gas physisch nicht bereitgestellt werden, zu Versorgungsproblemen führen können, und falls nein, warum nicht?

8

Sind aus Sicht der Bundesregierung präventive Maßnahmen, welche Sanktionsmechanismen bei Nicht-Belieferung der gemäß § 53a EnWG geschützten Kunden vorsehen, im Voraus erforderlich? Wenn ja, welche und wenn nein, warum nicht?

9

Ist es aus Sicht der Bundesregierung angemessen, eine sichere Belieferung der geschützten Kunden ausschließlich an Wirtschaftlichkeitskriterien auszurichten, und falls nein, welche weiteren Kriterien sollten nach Ansicht der Bundesregierung eine Rolle spielen?

10

Wann und mit welchem Inhalt wird die Bundesregierung konkrete Maßnahmen zur Stärkung der deutschen Gasversorgungssicherheit vorschlagen, etwa durch nachhaltige Reduzierung des Gasbedarfs mithilfe von wirksamen Energieeinsparmaßnahmen?

11

Wird die Bundesregierung durch eine Änderung des § 53a EnWG die Versorgungssicherheit der geschützten Kunden und damit vor allem der Haushaltskunden stärken? Wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?

12

Ist seitens der Bundesregierung geplant, die Beschaffung für die Belieferung gemäß § 53a EnWG geschützter Kunden auf sichere Gasquellen (z. B. Gasspeicher) festzulegen? Wenn nein, warum nicht?

13

Berücksichtigt die Bundesregierung zur Absicherung bzw. Erhöhung des aktuellen Versorgungssicherheitsniveaus die Möglichkeit der Einführung einer strategischen Reserve mit Bezug zu den Fernleitungsnetzbetreibern (Empfehlung des Gutachters, siehe S. 26 und S. 208)? Wenn nein, wie hoch wird das Risiko des zeitlichen Zusammentreffens verschiedener Einzelrisiken, die durch das aktuelle System nicht abgesichert werden können, eingeschätzt?

14

Strebt die Bundesregierung eine Anpassung bzw. Schärfung der §§ 16, 16a EnWG dahingehend an, dass

a) marktbezogenen Maßnahmen definiert,

b) Zugriffsmöglichkeiten von Netzbetreibern auf Speicher konkretisiert und

c) Haftungs- bzw. Entschädigungsregelungen im Falle der Ergreifung der entsprechenden Maßnahmen aufgenommen werden?

Berlin, den 23. September 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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