[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 9. Oktober 2015
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6311
18. Wahlperiode 12.10.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/6154 –
Kurdenfeindliche Proteste und Gewalttaten in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Parallel zu einer erneuten Eskalation des Krieges zwischen dem türkischen Staat
und der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und Überfällen nationalistischer Mobs
auf Büros der prokurdischen Demokratischen Partei der Völker (HDP) in der
Türkei kam es in Deutschland in der zweiten Septemberwoche 2015 zu einer
Welle türkisch-nationalistischer Proteste. Vorgeblich richteten sich die
Aufzüge, an denen sich Anhängerinnen und Anhänger der religiös-nationalistischen
türkischen Regierungspartei Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung (AKP)
von Präsident Recep Tayyip Erdogan, der rechtsextremen Grauen Wölfe und
kemalistisch-nationalistischer Gruppierungen, wie dem Türkischen Jugendbund
(TGB), beteiligten, gegen Anschläge der PKK und eine angeblich drohende
Teilung der Türkei. Auf einigen dieser Kundgebungen wurden jedoch Hassparolen
und allgemein Todesdrohungen gegen Kurden gerufen. Im Anschluss an
mehrere Demonstrationen erfolgten zudem gewaltsame Übergriffe auf Kurdinnen
und Kurden. In Hannover wurde so ein 26-jähriger kurdischer Flüchtling aus
Syrien von einem Teilnehmer einer türkisch-nationalistischen Kundgebung mit
einem Messerstich in den Hals lebensgefährlich verletzt. In Berlin griffen
mehrere Dutzend türkische Nationalisten nach einer Kundgebung einen
Informationsstand der prokurdischen Demokratischen Partei der Völker (HDP) in einem
anderen Stadtteil mit Steinen und Flaschenwürfen an. Zu Auseinandersetzungen
zwischen türkischen Nationalisten sowie Anhängern kurdischer und linker
Gruppierungen kam es auch in Hamburg und Essen. Im schweizerischen Bern
wurden mehrere Menschen zum Teil schwer verletzt, als ein Autofahrer sein
Fahrzeug in eine Gruppe kurdischer Demonstrantinnen und Demonstranten
steuerte (
www.vice.com/de/read/in-hannover-wurde-ein-kurde-von-
tuerkischennationalisten-niedergestochen-332;
http://lowerclassmag.com/2015/09/sie-wollen-
kurden-toeten/#more-2656).
„Ermutigt von einer regelrechten Lynchatmosphäre gegen Kurden und
Oppositionelle in der Türkei häufen sich nun auch vermehrt Angriffe dieser Art in
Europa“, beklagt das Demokratische Gesellschaftszentrum der Kurdinnen und
Kurden in Deutschland Nav-Dem als Dachverband kurdischer Vereine und
Verbände (
www.jungewelt.de/2015/09-15/048.php). So hatte der türkische
Präsident Erdogan die HDP für die Gewalt im Lande verantwortlich gemacht, da sie
eine absolute und verfassungsändernde Mehrheit der AKP verhindert habe. Die
AKP-nahe Tageszeitung Yeni Safak bezeichnete den HDP-Co-Vorsitzenden
Selahattin Demirtas als „Mörder“ (
www.welt.de/politik/ausland/article146168
334/Die-Tuerkei-droht-in-Gewalt-und-Hass-zu-versinken.html).
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Sowohl die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) als auch die türkische Regierung
haben Ende Juli 2015 die seit zwei Jahren geltende Waffenruhe faktisch
aufgekündigt. Die Ermordung zweier türkischer Polizisten durch die PKK am
22. Juli 2015 in Ceylanpinar als Reaktion auf den Anschlag in der türkischen
Stadt Suruc führte zu einer Eskalationsdynamik im Konflikt zwischen der PKK
und dem türkischen Staat. Seither kommt es nahezu täglich zu gegen die Türkei
gerichteten terroristischer Aktionen der PKK. Aber auch zuvor hatte die PKK
während der noch anhaltenden „Friedensphase“ vereinzelt terroristische
Aktionen in der Türkei durchgeführt.
Die türkische Armee griff dann ab dem 24./25. Juli 2015 Stellungen der PKK im
eigenen Land und im Nordirak an. Auch diese Angriffe dauern bis zum jetzigen
Zeitpunkt an. Vor dem Hintergrund der Ereignisse in der Türkei und im Nordirak
kommt es auch in Deutschland zu Auseinandersetzungen zwischen pro-
türkischen und pro-kurdischen Gruppen. Dies zeigen pro-kurdische Übergriffe auf
türkische Einrichtungen, wie auf das türkische Generalkonsulat in Münster sowie
auf Vereinshäuser der Ülkücü-Bewegung (in Bielefeld, Kornwestheim und
Duisburg). Sowohl türkische als auch kurdische Gruppen haben in den vergangen
Wochen zu Demonstrationen aufgerufen, um ihren politischen Positionen Ausdruck
zu verleihen. Im Zuge dieser Kundgebungen kam es in den vergangenen Wochen
mehrfach zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen nationalistischen
Türken und PKK-nahen Kurden. Auslöser hierfür waren meist wechselseitige
Provokationen, wie das Zeigen des Ülkücü-typischen Wolfgrußes oder Fahnen
mit dem Konterfei des PKK-Gründers Abdullah Öcalan. Mehrere Personen,
darunter auch Polizisten, wurden bei diesen Auseinandersetzungen verletzt.
Die verstärkten Kämpfe zwischen dem türkischen Staat und der PKK in der
Türkei führen zu Auseinandersetzungen hierzulande und sind daher auch Anlass zur
Sorge über die Innere Sicherheit in Deutschland.
1. Wie viele und welche türkisch-nationalistischen Aufzüge fanden nach
Kenntnis der Bundesregierung seit dem Wiederaufflammen der Kämpfe
zwischen der türkischen Armee und der Arbeiterpartei Kurdistans seit Ende
Juli 2015 wann und in welchen Städten in der Bundesrepublik Deutschland
statt?
a) Welche Personen oder Organisationen aus welchen politischen Spektren
waren jeweils die Anmelderinnen und Anmelder?
b) Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus welchen politischen
Spektren beteiligten sich jeweils in welcher ungefähren Stärke an diesen
Aufzügen (z.B. Anhängerinnen und Anhänger von Erdogan und der AKP
bzw. von deren Auslandsorganisation UETD, Graue Wölfe bzw. Ülcücü-
Bewegung, Atatürk-Anhängerinnen und Anhänger, religiöse Kräfte)?
Die Fragen 1, 1a und 1b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Versammlungsbehörden und zuständige Polizeibehörde sind ausschließlich
Landesbehörden. Die Informationen haben daher keinen Anspruch auf
Vollständigkeit, sondern sind in nachstehender Tabelle zusammengefasst, soweit sie bei
Bundesbehörden vorlagen. Über die genaue Zusammensetzung der
Demonstrationsteilnehmer liegen hier keine Erkenntnisse vor. Soweit die anmeldenden
Organisationen bekannt waren, sind in der nachstehenden Tabelle auf-geführt. Eine
Zuordnung von anmeldenden Einzelpersonen zu einem bestimmten politischen
Spektrum ist in der Regel nicht möglich. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen.
Datum Ort Veranstaltung Veranstalter
05.09.2015 Remscheid Kundgebung Nicht bekannt
10.09.2015 Gelsenkirchen Kundgebung Nicht bekannt
Frankfurt Kundgebung „Gedenken an die gefallenen
türkischen Soldaten“
TGB (Türkiye
Genclik
Birligi, Türkischer
Jugendbund)
12.09.2015 Berlin Kundgebung Türkische Gemeinde
Berlin
Braunschweig „Friedensdemo gegen die Terror-
Organisation PKK“
Nicht bekannt
Frankfurt Kundgebung „Terroranschläge der
Terrororganisation PKK im Südosten
der Türkei“
Einzelperson
Ingolstadt Kundgebung Einzelperson
Hannover Kundgebung „Gegen den Terror und für den
Frieden in Syrien und im Irak“
Nicht bekannt
Hannover Kundgebung mit Aufzug „Gegen die PKK
und die aktuellen Ereignis
se im Süd-Osten der Türkei“
Nicht bekannt
Mannheim Kundgebung „Beachtung der
Menschenrechte in der Türkei“
Türkische
Gemeinde
Rheinland-Pfalz e.V.
13.09.2015 Köln Kundgebung „Wir alle sind Soldaten und
Polizisten - Gegen Terror“
TGB
Hamburg Kundgebung TGB
Rottenburg
/BW
Kundgebung nicht bekannt
19.09.2015 Augsburg Kundgebung „Der Krieg in der Türkei soll
aufhören“
Einzelperson
Stuttgart Kundgebung „Für die Märtyrer“ Nicht bekannt
Wuppertal Kundgebung „Gegen Terrorismus der PKK
in der Türkei“
Nicht bekannt
Nürnberg Kundgebung „Protest gegen die
Terroranschläge der PKK in der Türkei“
Einzelperson
20.09.2015 Köln Kundgebung „Friedensmarsch für die
Türkei“
Einzelperson
Datum Ort Veranstaltung Veranstalter
München Kundgebung „Gegen den Terror der PKK“ Turkos MC
München Kundgebung „Frieden in der Heimat -
Frieden auf der Welt - Gegen die PKK“
Verein
„Üc Bes Kisi
e.V.“
Remscheid Kundgebung Nicht bekannt
26.09.2015 Saarbrücken Kundgebung „Gegen den Terror auf der Welt
und gegen die Terrororganisation PKK“
Nicht bekannt
27.09.2015 Stuttgart Kundgebung „Demo gegen PKK in Stuttgart
- Wir erheben uns für die Märtyrer“
Nicht bekannt
Eine Zuordnung der Teilnehmer an Kundgebungen zu einzelnen Strömungen ist
in der Regel nicht möglich, sondern gelingt nur anhand mitgeführter Fahnen/
Plakate und verwendeter Symbolik. Bei einzelnen Veranstaltungen, z. B. der
Versammlung in Mannheim am 12. September 2015 und der TGB-Kundgebung
(Türkiye Genclik Birligi) in Hamburg am 13. September 2015 konnten Anhänger
der „Grauen Wölfe“ anhand verwendeter Symbolik/Fahnen festgestellt werden.
In einem Fall konnten Teilnehmer anhand einheitlicher Bekleidung („Kutten“)
dem türkisch-nationalistischen Rockerclub „Turkos MC“ zugeordnet werden.
c) Welche der an den Aufzügen beteiligten Gruppierungen oder politischen
Strömungen stuft die Bundesregierung als extremistisch oder gewaltbereit
ein?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor, auf die Antwort zu den Fragen 1, 1a und
1b wird verwiesen.
d) Wie erfolgte nach Kenntnis der Bundesrepublik die Mobilisierung für
diese Aufzüge (z.B. Presse, Fernsehen, soziale Netzwerke)?
Die Mobilisierung erfolgte sowohl über soziale Netzwerke im Internet als auch
über persönliche Kontakte.
e) Liegen der Bundesregierung Hinweise auf eine zentrale Koordination der
Aufzüge in verschiedenen Städten vor, und wenn ja, durch wen werden
sie koordiniert?
Nein.
f) Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Einflussnahme
durch türkische Konsulate auf die Proteste in Deutschland?
Es liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
g) In welchen einzelnen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
aus welchen Gründen entsprechende Aufzüge türkisch-nationalistischer
Gruppierungen verboten?
Solche Fälle sind nicht bekannt.
h) Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die zentralen Parolen,
Aussagen und Symbole in Reden und Aufrufen, auf Plakaten und
Transparenten, in Sprechchören, auf Fahnen oder als Handzeichen bei diesen
Aufzügen?
i) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über kurdenfeindliche
Hassparolen sowie Aufrufe zu Gewalttaten gegen Kurdinnen und Kurden im
Allgemeinen oder PKK-Anhängerinnen und -anhänger im Besonderen durch
Rednerinnen und Redner oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser
Aufzüge, und wie reagierten die Veranstalterinnen und Veranstalter sowie
die anderen Aufzugteilnehmerinnen und -teilnehmer jeweils auf solche
Parolen?
j) Inwieweit sind entsprechende Hassparolen bei Aufzügen türkischer
Nationalistinnen und Nationalisten nach Ansicht der Bundesregierung dazu
geeignet, den öffentlichen Frieden und das friedliche Zusammenleben der
Völker zu stören?
Die Fragen 1h bis 1j werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wurden türkische Fahnen und Varianten der Fahne mit dem Konterfei Kemal
Atatürks verwendet. Der Ülkücü-typische Wolfsgruß wurde von einzelnen
Demonstrationsteilnehmern verwendet. Tenor der Kundgebungen war die
Feindschaft gegenüber der PKK. Es sind „PKK-Kindermörder“ „Jeder geborene Türke
ist ein Soldat“ und „Allahu Akbar“- Rufe bekannt geworden. Über dezidiert
kurdenfeindliche Parolen ohne PKK-Bezug und eventuelle Reaktionen der
Veranstalter und Teilnehmer der Kundgebungen liegen keine Erkenntnisse vor. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2. Wie viele und welche gewaltsamen Übergriffe von Personen aus dem
türkisch-nationalistischen Spektrum fanden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Krieg in der Türkei seit dem
Wiederaufflammen der Kämpfe Ende August 2015 wann und in welchen Städten in der
Bundesrepublik Deutschland statt?
a) Von wem gingen diese Übergriffe aus, und gegen wen richteten sie sich?
b) In wie vielen und welchen Fällen wurden dabei welche Personen wie
schwer verletzt?
Die Fragen 2, 2a und 2b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auch diese Taten fallen in die Zuständigkeit der Länder. Den Bundesbehörden
sind seit Ende August 2015 folgende gewaltsame Übergriffe von Personen aus
dem türkisch-nationalistischen Spektrum bekannt geworden:
02.09.2015 Remscheid Eine Gruppe türkischer/türkischstämmiger Personen
versuchte einen kurdischen Aufzug zu stören. Trotz
Polizeikette gelang es einer türkischen Person, zur Gruppe der
Kurden vorzudringen. Es kam zu einer wechselseitigen
Körperverletzung.
12.09.2015 Hannover Am Rande einer türkisch-nationalistischen Versammlung
kam es zu Ausschreitungen zwischen
Versammlungsteilnehmern und PKK-Anhängern. Dabei wurde ein Kurde
von einer türkischstämmigen Person mit einem Messer
lebensgefährlich verletzt.
12.09.2015 Mannheim Nach Beendigung des türkisch-nationalistischen Aufzugs
zog eine Gruppe türkischer/türkischstämmiger Personen
vor ein Café, in dem sich eine Gruppe kurdischer
Gegendemonstranten aufhielt. Es kam zu kurzen gewalttätigen
Auseinandersetzungen zwischen den beiden Gruppen, die
durch Polizeikräfte unterbunden wurden. Ein
Polizeibeamter wurde von einer Person aus dem türkischen Lager
bedroht.
20.09.2015 Köln, Innenstadt Bei dem pro-türkischen Aufzug lösten sich nach
Provokation durch PKK-Anhänger Teilnehmer aus dem Aufzug
und lieferten sich für kurze Zeit körperliche
Auseinandersetzungen mit den PKK-Anhängern, bei denen auch
Polizeibeamte verletzt wurden.
Köln-Mühlheim An einem kurdischen Vereinsheim kam es zu
vereinzelten körperlichen Übergriffen zwischen Kurden und
Türken.
27.09.2015 Stuttgart Bei einem pro-türkischen Aufzug kam es nach
Provokationen kurdischer Gegendemonstranten (Blockaden,
Werfen von Steinen und Flaschen auf
Versammlungsteilnehmer) zu gewaltsamen Ausschreitungen zwischen Kurden
und Türken, bei denen auch mehrere Polizeibeamte
verletzt wurden.
In vielen Fällen sind aufgrund laufender Ermittlungen zum jetzigen Zeitpunkt
keine detaillierteren Informationen verfügbar.
c) In welchen Fällen erfolgten solche Gewalttaten im Zusammenhang mit
oder im Anschluss an türkisch-nationalistische Aufzüge, und inwieweit
sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen solchen
Gewalttaten und vorangegangenen Hassreden oder Hassparolen auf
Kundgebungen und Demonstrationen?
Bezüglich des ersten Teils der Frage wird auf die oben stehende Übersicht in der
Antwort zu den Fragen 2, 2a und 2b verwiesen. Zum zweiten Teil der Frage liegen
keine Erkenntnisse vor. Im Zusammenhang mit türkisch-nationalistischen
Versammlungen wurde allerdings beobachtet, dass es häufig dann zu gewalttätigen
Ausschreitungen bei türkisch-nationalistischen Aufzügen/Kundgebungen kam,
wenn Provokationen von Seiten pro-kurdischer Gegendemonstranten/Passanten
erfolgten.
d) Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen
solchen gewaltsamen Übergriffen in der Bundesrepublik Deutschland und
dem der türkischen Regierungspartei AKP sowie des türkischen
Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen die prokurdische HDP?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.
3. Welche Reaktionen aus dem in Verbänden organisierten und dem als
Jugendbewegung existierenden unorganisierten Spektrum der Grauen Wölfe
(Ülcücü) in Deutschland auf das Wiederaufflammen des Krieges zwischen
der türkischen Armee und der PKK in der Türkei sind der Bundesregierung
bekannt geworden?
a) Inwieweit haben sich organisierte und unorganisierte Anhängerinnen und
Anhänger der Grauen Wölfe seit Beginn der neuen Kämpfe in der Türkei
an Demonstrationen und Kundgebungen in der Bundesrepublik
Deutschland beteiligt oder diese organisiert?
b) Inwieweit haben sich organisierte und unorganisierte Anhängerinnen und
Anhänger der Grauen Wölfe seit Beginn der neuen Kämpfe in der Türkei
an Gewalttaten gegen Kurdinnen und Kurden oder politische
Gegnerinnen und Gegner in der Bundesrepublik Deutschland beteiligt?
c) Inwieweit wird aus dem Spektrum der Grauen Wölfe in Deutschland über
soziale Netzwerke zu Gewalt gegen Kurdinnen und Kurden aufgerufen?
Die Fragen 3, 3a bis 3c werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 und die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen. Weitere Erkenntnisse liegen nicht vor. Konkrete Aufrufe zu Gewalt
gegen Kurden sind nicht bekannt geworden.
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gruppierung
Osmanli Ocaklari (Osmanen Heime) in der Türkei und deren mögliche
Aktivitäten in Deutschland?
a) In welchem Verhältnis stehen die Osmanli Ocaklari nach Kenntnis
der Bundesregierung zur AKP und zu Staatspräsident Recep Tayyip
Erdoğan?
b) In welchem Verhältnis stehen die Osmanli Ocaklari nach Kenntnis der
Bundesregierung zu den Grauen Wölfen (Ülcücü-Bewegung
einschließlich der Partei der Nationalistischen Bewegung, MHP, und der Großen
Einheitspartei, BBP, und ihren jeweiligen Jugendorganistionen sowie den
ihnen nahestehenden Vereinsföderationen in der Bundesrepublik
Deutschland)?
c) Welche Rolle spielten die Osmanil Ocaklari nach Kenntnis der
Bundesregierung bei den türkeiweiten Überfällen auf Büros der HDP sowie die
Redaktion der Zeitung Hürriyet in Istanbul im September 2015?
Die Bundesregierung hat hierzu keine Erkenntnisse.
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gruppierung Türkiye
Genclik Birligi (TGB bzw. Türkischer Jugendbund) in der Türkei und dessen
Aktivitäten in Deutschland?
Beim TGB handelt es sich um die Jugendorganisation der linksnationalistischen
türkischen Vaterlandspartei "Vatan Partisi (VP)". Neben dem Selbstbild als
Vertreter der Arbeiter und Propagierung einer klassenlosen Gesellschaft verfolgt sie
türkisch-nationale Ansichten und lehnt die Bestrebungen der PKK strikt ab. Die
VP fordert den Austritt der Türkei aus der NATO.
Die TGB wurde am 19. Mai 2006 von Studenten der Universität Ankara mit dem
Ziel ins Leben gerufen, die nationale Souveränität der Türkei zu wahren und sich
für die kemalistischen Reformen einzusetzen. Der TGB ist landesweit in der
Türkei organisiert, verfügt über Büros in verschiedenen Provinzen, soll rund 10 000
Mitglieder haben und ist auch international aktiv. Ihr Vorsitzender soll Cagdas
CENGIZ sein. Der TGB gibt verschiedene Publikationen heraus, betreibt einen
türkischsprachigen Internetauftritt und zahlreiche Facebook-Seiten.
Die TGB trat am 22. Januar 2013 durch einen tätlichen Angriff auf
Bundeswehrsoldaten des Patriot-Kontingents in Iskenderun/Türkei in Erscheinung. Bei
diesem Vorfall wurden fünf in Zivil gekleidete Angehörige der Bundeswehr durch
eine Gruppe von 40 türkischen Zivilisten bedrängt; hierbei wurde mindestens
einem der Soldaten ein Sack mit Mehlanhaftungen über den Kopf gezogen. Eine
weitere Eskalation konnte durch das Eingreifen türkischer Sicherheitskräfte
verhindert werden. Im November 2014 kam es in Istanbul zu einer ähnlichen Aktion
gegen US-amerikanische Soldaten in deren Folge 12 TGB-Mitglieder vorläufig
festgenommen wurden.
Neben dem Friedensprozess mit der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans
(PKK/Partiya Karkeren Kurdistan/ Abdullah ÖCALAN) lehnt der TGB jegliche
als Gefährdung der uneingeschränkten nationalen Souveränität erachtete
ausländische Militärpräsenz in der Türkei - und damit auch die Stationierung der
Flugabwehrsysteme PATRIOT – sowie die Mitgliedschaft der Türkei in der NATO –
ab.
Einige Kandidaten der Vatan Partei/ Heimatpartei für die Parlamentswahl am
7. Juni 2015 kamen aus dem TGB; auch der Gründer des TGB, Adnan TÜRKAN
stand auf der Kandidatenliste. Bei der Vatan Partei, die seit Februar 2015 unter
diesem Namen fungiert, handelt es sich um die ehemalige Isci Partisi/
Arbeiterpartei. Parteivorsitzender ist Dogu PERINCEK.
In Deutschland trat die TGB polizeilich bisher lediglich mit Kundgebungen zu
türkischnationalistischen Themen in Erscheinung, die in aller Regel friedlich
verliefen.
a) Inwieweit sind der Bundesregierung kurdenfeindliche Äußerungen von
Mitgliedern oder Funktionärinnen und Funktionären des TGB bekannt?
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Gewalttaten von TGB-
Mitgliedern gegen Kurdinnen und Kurden oder politische Gegnerinnen
und Gegner in der Türkei und in der Bundesrepublik Deutschland?
Die Bundesregierung hat hierzu keine Erkenntnisse.
c) Inwieweit sind der Bundesregierung Bestrebungen der TGB bekannt, die
von vielen Wissenschaftlern aber auch dem Bundespräsidenten und
Bundestagspräsidenten als Genozid eingestuften Massaker und Vertreibungen
an den Armenierinnen und Armeniern im ersten Weltkrieg zu leugnen
oder zu relativieren?
Es ist aus offenen Quellen bekannt, dass ein Ziel des TGB für das Jahr 2015 war,
„der Welt zu zeigen, dass der vermeintliche Völkermord an den Armeniern eine
Lüge der Imperialisten ist“.
d) In welchem Verhältnis steht der TGB nach Kenntnis der Bundesregierung
zu politischen Strömungen und Organisationen aus dem Lager der Grauen
Wölfe (Ülcücü), und inwieweit gibt es hier eine Kooperation etwa bei
Demonstrationen und Veranstaltungen?
Es liegen keine Erkenntnisse zum Verhältnis des TGB zur Ülkücü-Bewegung und
diesbezüglichen Kooperationen vor.
Es ist jedoch bekannt, dass an einer Kundgebung des TGB in Hamburg am
13. September 2015 Anhänger der „Grauen Wölfe“ teilnahmen.
e) In welchen Verhältnis steht der TGB nach Kenntnis der Bundesregierung
zur türkischen Regierungspartei AKP und ihrer Auslandsorganisation
UETD, und inwieweit gibt es hier eine Kooperation etwa bei
Demonstrationen und Veranstaltungen?
Im europäischen Ausland ist der TGB in der Vergangenheit vor allem bei
öffentlichen Auftritten türkischer Regierungsvertreter und AKP-Politiker mit kleineren
Stör- und Protestaktionen aufgetreten. Der TGB gerät durch regierungskritische
Protestaktionen immer wieder in den Fokus der türkischen Justiz. Zuletzt war der
Vorsitzende der TGB in KAYSERI im März 2015 wegen Beleidigung
Staatspräsident ERDOGANs zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Über ein Verhältnis der
TGB zur UETD und Kooperationen bei Demonstrationen und Veranstaltungen
liegen keine Informationen vor.
6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine Welle von
Anschlägen und Übergriffen auf rund 300 Büros der HDP, Zeitungsredaktionen
sowie Wohnungen und Geschäfte von Kurdinnen und Kurden im
September 2015 in der Türkei?
a) Welcher Schaden wurde durch die Übergriffe angerichtet, und wie viele
Verletzte oder Tote waren zu beklagen?
b) Was war der Auslöser dieser Übergriffe?
c) Welche Gruppierungen bzw. Anhängerinnen und Anhänger welcher
Parteien und Organisationen oder politischen Strömungen waren nach
Kenntnis der Bundesregierung an den Übergriffen beteiligt?
Die Fragen 6, 6a bis 6c werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach zwei schweren Anschlägen der PKK am 6. und 8. September 2015 ist es
türkeiweit zu gewaltsamen Übergriffen durch türkische Nationalisten gekommen.
Betroffen waren Büros von Medien, der HDP sowie Einzelpersonen, die von den
Angreifern als Kurden identifiziert wurden. Eine Person wurde bei den
Auseinandersetzungen getötet. An mehr als 100 Büros der HDP entstand teilweise
erheblicher Sachschaden. 120 Personen wurden festgenommen.
d) Inwieweit hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob diese
Angriffe auch oder sogar überwiegend von Anhängerinnen und Anhängern
der Regierungspartei AKP und des Staatspräsidenten Recep Tayyip
Erdoğan verübt wurden?
e) Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung eine zentrale Steuerung dieser
Übergriffe, und wenn ja, durch wen oder welche Gruppierung?
Die Fragen 6d und 6e werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung sind Presseberichte über die Teilnahme Abdurrahim
Boynukalıns, Abgeordneter und Vorsitzender des AKP-Jugendverbandes, bei
einer Demonstration vor dem Gebäude der Tageszeitung Hürriyet in Istanbul am
6. September 2015, bekannt. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse zur Urheberschaft der Anschläge vor.
f) Welche Reaktionen türkischer Regierungs- und
Oppositionspolitikerinnen und -politiker auf diese Übergriffe sind der Bundesregierung
bekannt?
Die Angriffe wurden von zahlreichen türkischen Politikern verurteilt, so auch von
Ministerpräsident Prof. Dr. Ahmet Davutoğlu.
g) Inwieweit und in welcher Form und mit welchem Inhalt hat die
Bundesregierung die Angriffe auf HDP-Büros und Zeitungsredaktionen
gegenüber der türkischen Regierung bislang thematisiert?
Regierungssprecher Steffen Seibert hat am 9. September 2015 im Namen der
Bundesregierung an alle politischen Akteure in der Türkei appelliert, keiner
weiteren Eskalation Vorschub zu leisten. Bundesminister Dr. Frank-Walter
Steinmeier hat am 12. September 2015 erklärt: „Wir verfolgen mit Sorge von Woche
zu Woche eine weitere Eskalation der Gewalt. Bei allem Verständnis für eine
angemessene Reaktion auf terroristische Angriffe hoffe ich doch, dass die
Regierung in Ankara sich darum bemüht, die Lage zu beruhigen und auf
Überreaktionen verzichtet.“
h) Inwieweit sieht die Bundesregierung in den Angriffen auf HDP-Büros
und Zeitungsredaktionen sowie den damit in Zusammenhang stehenden
Äußerungen türkischer Regierungspolitiker eine Ermutigung türkischer
Nationalistinnen und Nationalisten, auch in Deutschland gewalttätig
gegen Kurdinnen und Kurden oder politische Gegnerinnen und Gegner
vorzugehen?
Angesichts der hohen Zahl türkisch und ethnisch kurdisch stämmiger
Mitbürgerinnen und Mitbürger in Deutschland wirkt sich die Eskalation von
Auseinandersetzungen in der Türkei immer auch in Deutschland aus. Hierzu wird auf die
Vorbemerkung verwiesen. Konkrete und auf den Einzelfall bezogene Erkenntnisse
im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.
i) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung bezüglich der
Angriffe auf HDP-Büros und Zeitungsredaktionen in der Türkei sowie die
damit im Zusammenhang stehenden Äußerungen türkischer
Regierungspolitiker?
Die Bundesregierung wird die aktuelle Lage bei anstehenden Gesprächen mit
türkischen Regierungsvertretern aktiv ansprechen und dabei die Notwendigkeit
einer Deeskalation nachdrücklich betonen.
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