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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Folgen aus der Gefährdung von Bestäubern und der Umwelt durch Neonikotinoide und andere Pestizidwirkstoffe

Hergestellte Mengen, Export und Import von Neonikotinoiden (Clothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam) und Fipronil seit 2008, Einsatz in Landwirtschaftsbetrieben und Privatgärten, Meldepflicht, eingesetzte Wirkstoffmengen, Ressortforschung, Gesundheitsrisiken, Ausnahmegenehmigungen (Notfallzulassungen) für nicht erlaubte Anwendungen, Verschärfung des EU-Teilverbots, Substituteinsatz, alternative Pflanzenschutzmethoden (Raps), EFSA-Risikobewertung, Konsequenzen für Bienenmonitoring, Handlungsbedarf aus weiteren Studien und Berichten bzw. zu schädlichen Auswirkungen von Glyphosat, Oberflächengewässer- und Bodenbelastung, Initiativen zur Verbesserung der Risikobewertung<br /> (insgesamt 42 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

28.10.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/616923.09.2015

Folgen aus der Gefährdung von Bestäubern und der Umwelt durch Neonikotinoide und andere Pestizidwirkstoffe

der Abgeordneten Harald Ebner, Steffi Lemke, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Peter Meiwald, Bärbel Höhn, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Neonikotinoide sind eine Gruppe hochtoxischer Insektizidwirkstoffe, die seit ungefähr 20 Jahren in der Landwirtschaft und im Gartenbau im steigenden Umfang eingesetzt werden. Eine weiterhin wachsende Zahl wissenschaftlicher Studien belegt, dass Neonikotinoide und weitere systemisch wirkende Pestizidwirkstoffe gravierende und vielfältige ökologische Risiken beinhalten. Die Nervengifte wirken sich auch in sehr geringen, nicht akut zum Tode führenden (subletalen) Mengen negativ auf Bienen, Wildbienen und andere Nichtzielorganismen aus. Auch für den Herbizidwirkstoff Glyphosat wurden inzwischen in einer aktuellen Studie ähnliche Effekte auf Bienen festgestellt. Der wissenschaftliche Kenntnisstand zu den erheblichen ökologischen Gefährdungen durch Neonikotinoide wird sowohl im aktuellen Expertenbericht des Wissenschaftlichen Europäischen Beirats der Wissenschaftsakademien in Europa (European Academies Science Advisory Council, EASAC) als auch im umfassenden Bericht (WIA) der „Task Force on Systemic Pesticides“ dokumentiert.

Die EU-Behörde (EU: Europäische Union) für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat inzwischen offiziell sowohl bei der Anwendung von drei Neonikotinoiden und Fipronil als Beizmittel als auch als Spritzmittel erhebliche Risiken bzw. (aufgrund von Datenlücken) nicht auszuschließende Gefährdungen von Nichtzielorganismen festgestellt. Vor diesem Hintergrund haben die EU-Mitgliedstaaten im Oktober 2013 Anwendungsbeschränkungen für die Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam und das ebenfalls systemisch wirkende Fipronil in bienenattraktiven Kulturen erlassen. Die Überprüfung der Notwendigkeit dieses Teilverbots durch die EFSA soll bis zum Jahresende 2015 abgeschlossen werden. Auf Basis dieser Evaluierung wird über eine Beibehaltung oder Aufhebung der Anwendungsbeschränkungen entschieden.

Der fortschreitende wissenschaftliche Kenntnisstand zu den Auswirkungen der Neonikotinoide sowie Fipronil und die Hinweise auf die Bienengefährlichkeit anderer Substanzen, wie des Herbizidwirkstoffs Glyphosat, werfen weitere Fragen auf, insbesondere in Bezug auf Konsequenzen für die Risikobewertung, die Notwendigkeit weitergehender Anwendungsbeschränkungen, den realen Ertragsnutzen der Wirkstoffe, Reduktionsstrategien und Alternativen beim Pflanzenschutz sowie das Verhalten der Bundesregierung in diesen Zusammenhängen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen41

1

Wie viele Tonnen Neonikotinoide sowie Fipronil, getrennt nach Wirkstoffen, sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2008 bis 2014 in Deutschland hergestellt worden (bitte tabellarisch nach einzelnen Wirkstoffen und Jahren auflisten)?

2

Wie viele Tonnen Neonikotinoide sowie Fipronil sind im Zeitraum der Jahre 2008 bis 2014 exportiert und wie viele Tonnen importiert worden (bitte tabellarisch nach einzelnen Wirkstoffen und Jahren auflisten)?

3

Wie viele Tonnen Neonikotinoide wurden im Zeitraum von 2008 bis 2014 im Inland abgesetzt (bitte tabellarisch nach einzelnen Wirkstoffen und Jahren auflisten)?

4

Wie viele Tonnen Neonikotinoide, Fipronil und Glyphosat wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum der Jahre 2008 bis 2014 in Produkten (Saatgutbeizung, Granulat, Spritzanwendungsmittel etc.) für landwirtschaftliche Betriebe eingesetzt, und wie viele Tonnen werden in Produkten für nichtberufliche Verwender (Privatgärten etc.) verarbeitet (bitte tabellarisch nach einzelnen Wirkstoffen und Jahren auflisten)?

5

Plant die Bundesregierung die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung zur Meldung der zur Saatgutbehandlung eingesetzten Pestizidwirkstoffmengen, und wenn nein, warum nicht?

6

Falls aufgrund mangelnder Daten keine Mengenaufschlüsselung nach Neonikotinoidwirkstoffen, Fipronil und Glyphosat und deren Einsatzbereichen (Fragen 1 bis 4) möglich sein sollte, welche Verbesserungen bzw. Initiativen plant die Bundesregierung für eine genauere statistische Erfassung der eingesetzten Wirkstoffmengen, damit zukünftig eine verlässliche Datengrundlage für Reduktionsmaßnahmen und im Hinblick auf eine Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Verfügung steht?

7

Mit welchen konkreten Beiträgen zur Risikoforschung unterstützt der Bund die fachliche Überprüfung der bestehenden Anwendungsbeschränkungen für Neonikotinoide sowie Fipronil durch die EFSA und damit das Ziel (entsprechend der Aussage des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt), dass dieser Prozess „schnellstmöglich zum Abschluss“ kommt (www.topagrar.com/news/Acker-Agrarwetter-Ackernews-Schmidtsagt-Ueberpruefung-des-Neonicotinoid-Verbots-zu-1758179.html)?

8

Über welche Erkenntnisse zu möglichen Risiken für die menschliche Gesundheit durch den Einsatz von Neonikotinoiden sowie Fipronil verfügt die Bundesregierung angesichts der Aussage von Bundesminister Christian Schmidt, dass bei der Risikobewertung dieser Wirkstoffe der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Tiere absolute Priorität haben müssen (www.topagrar.com/news/Acker-Agrarwetter-Ackernews-Schmidt-sagt-Ueberpruefung-des-Neonicotinoid-Verbots-zu-1758179.html)?

9

Wird aktuell vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen (wie etwa Notfallzulassungen) für aktuell in der EU nicht erlaubte Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln auf Basis der vom Teilverbot erfassten Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid, Thiathoxam sowie Fipronil erwogen, und wenn ja, für welche Formulierungen bzw. Kulturen und mit welchen jeweiligen Begründungen?

10

Unterstützt die Bundesregierung die Initiative der französischen Umweltministerin Ségolène Royal zur Ausweitung bzw. Verschärfung des in der EU geltenden Teilverbots für Neonikotinoide sowie Fipronil (www.developpement-durable.gouv.fr/IMG/pdf/2015-05-20_DP_Abeilles.pdf, S. 4), und wenn nein, warum nicht?

11

Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen und beschränkende Vorgaben mit dem Ziel einer Reduktion des Einsatzes von Neonikotinoiden nach dem Vorbild von Regulierungen, wie sie in der kanadischen Provinz Ontario erlassen wurden (www.news.ontario.ca/ene/en/2015/06/regulating-neonicotinoids.html), und wenn nein, warum nicht?

12

Welche Erkenntnisse (inkl. Mengendaten) liegen der Bundesregierung über den Einsatz von Substituten (andere Wirkstoffe bzw. andere Pflanzenschutzmaßnahmen) für die drei Neonikotinoidwirkstoffe mit eingeschränkter Zulassung vor?

13

Mit welchen konkreten Maßnahmen (insbesondere im Bereich der praxisorientierten Agrarforschung) sorgt die Bundesregierung für den Fall vor, dass die EFSA bzw. die Europäische Kommission auch zukünftig eine Beibehaltung des geltenden Teilverbots für Neonicotinoid-Wirkstoffe sowie Fipronil für geboten erachten und in der Folge die Verfügbarkeit alternativer Pflanzenschutz- bzw. Bewirtschaftungsmethoden bei einzelnen Kulturen, wie insbesondere bei Raps, notwendig werden wird?

14

Inwiefern befürwortet die Bundesregierung eine dauerhafte Beibehaltung oder Ausweitung des Teilverbots von Neonikotinoiden auf bislang noch zugelassene Anwendungen vor dem Hintergrund der neuen EFSA-Risikobewertungen vom 26. August 2015 für die Anwendung der teilverbotenen Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam in Spritzmitteln, wonach auch diese Anwendungsform mit hohen Risiken für Bienen verbunden ist bzw. Gefährdungen nicht ausgeschlossen werden können (www.efsa.europa.eu/en/press/news/150826)?

15

Teilt das BfR (BfR: Bundesinstitut für Risikobewertung) die Risikobewertung der EFSA, und wenn nein, warum nicht?

16

Welchen Handlungsbedarf hinsichtlich der Regulierung von Neonikotinoiden leitet die Bundesregierung aus den Ergebnissen einer aktuell im Fachmagazin „Nature“ veröffentlichten amerikanisch-britischen Studie (Budge, Gartwaite et al., 2015) ab, wonach in Großbritannien ein statistischer Zusammenhang zwischen der Höhe der Bienenvölkerverluste und dem Einsatz von Imidacloprid beim Ölrapsanbau nachweisbar ist, dagegen aber statistisch über mehrere Jahre kein Effekt der Rapssaatbeizung mit Imicloprid auf die Erntehöhe oder den Gewinn von Landwirten festzustellen war (www.nature.com/articles/srep12574.pdf , S. 4 und 6)?

17

Wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Studie Konsequenzen für die Ausrichtung der bundeseigenen Forschung über Bienenvölkerverluste ziehen, etwa hinsichtlich des bisherigen Fokus auf die Varroa im Deutschen Bienenmonitoring?

Wenn nein, warum nicht?

18

Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung angesichts der Ergebnisse einer südschwedischen Feldstudie (Rundlöf et al., 2015), wonach die Fortpflanzung bzw. der Bruterfolg von Hummeln und Mauerbienen in der Nähe von Rapsfeldern (Kultur unter Einsatz von mit Clothianidin gebeiztem Saatgut) massiv beeinträchtigt wird, und welche Feldstudien werden im Auftrag des Bundes zur Gefährdung von Wildbienen durch Neonikotinoide durchgeführt?

19

Welchen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung aus den folgenden Aussagen des Berichts „Ecosystem services, agriculture and neonicotinoids“ (April 2015) des „European Academies Science Advisory Council“ (EASAC) ab, wonach

a) Wildbienen- und Hummelarten aufgrund ihrer geringen Völkerstärken bzw. teilweise solitären Lebensweise im Vergleich zu Honigbienen in besonders hohem Maße durch den Einsatz von Neonikotinoiden gefährdet sind und wilde Bestäuberinsekten auch aufgrund ihrer großen Bedeutung für die Bestäubung von Wild- und Kulturpflanzen besser geschützt werden müssen (vgl. S. 2 und 22), und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob bei der aktuellen Risikobewertung im Rahmen der Prüfung des geltenden Teilverbots für vier bienengefährliche Wirkstoffe von den Herstellern Studien bzw. Tests zur spezifischen Wirkungsweise auf Wildbienen eingefordert werden, was in den bisherigen Zulassungsverfahren nur in Bezug auf Honigbienen erfolgt ist (www.foe.co.uk/sites/default/files/downloads/friends-earth-thiacloprid-pesticide-briefing-march-2015-76087.pdf),

b) die toxische Wirkung von Neonikotinoiden irreversibel und über längere Zeiträume kumulativ ist und diese Eigenschaft substantielle Implikationen für die Risikobewertung hat (vgl. S. 22) und diese Feststellungen im Gegensatz stehen zur bisherigen Einschätzung der Bundesregierung in dieser Frage (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 18/2531),

c) das aktuelle Regulierungssystem bzw. der Regulierungsstand nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand wesentliche Risikofragen im Zusammenhang mit Neonikotinoiden nicht ausreichend berücksichtigt (vgl. Seite 25), insbesondere hinsichtlich der Gefährdung von Nichtzielorganismen durch chronische Belastungen auch bei sehr niedrigen subletalen Dosen,

d) die Verwendung von Neonikotinoiden als Saatgutbeize unvereinbar mit grundlegenden Prinzipien des Integrierten Pflanzenschutzes ist und damit EU-Recht (Richtlinie 2009/128/EC zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln) widerspricht (vgl. S. 26),

e) Ertragsversicherungsmodelle von Landwirte wie in Italien eine kostengünstige Alternative zum prophylaktischen Einsatz von Neonikotinoiden darstellen (vgl. Seite 26),

f) der weitverbreitete Einsatz von Neonikotinoiden die Erfolgsaussichten zur Erhöhung der Biodiversität in Agrarlandschaften im Rahmen der EU Agrarpolitik (Greening) in Frage stellt?

20. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aussage des EASAC-Berichts, dass die Saatgutbeizung mit Neonikotinoiden zur Reduzierung natürliche Feinde dieses Schädlings und damit zu wesentlichen Ertragseinbußen beitragen kann, und inwieweit wird die Bundesregierung der Empfehlung des Berichts zur Anstrengung weiterer Forschungsaktivitäten bezüglich der Frage nachkommen, welche Effekte solche Nützlingsschädigungen als Folge des Neonikotinoideinsatzes auf das Schadensausmaß durch Rapserdflöhe haben (vgl. S. 23)?

21

Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand sowie gegebenenfalls die (Zwischen-)Ergebnisse der Überprüfung bzw. Erweiterung der Risikobewertung von Neonikotinoiden bezüglich der Gefährdung von wirbellosen Landtieren, Bodenorganismen (wie Springschwänze, Regenwürmer und Raubmilben) sowie von Gewässerorganismen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu den Fragen 14 und 15 auf Bundestagsdrucksache 18/2531)?

22

Inwieweit planen die Bundesregierung bzw. Bundesbehörden Aktivitäten bzw. Initiativen zur flächendeckenden routinemäßigen Erfassung der Neonikotinoidbelastung von Oberflächengewässern und Böden angesichts der Tatsache, dass ein solches Monitoring der Oberflächengewässerbelastung in den Niederlanden in Bezug auf Imidacloprid seit dem Jahr 2004 erfolgt (vgl. http://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0062374#s4) und laut Untersuchungsergebnissen aus den USA in der Hälfte von Flusswasserproben mindestens ein Neonicotinoidwirkstoff nachgewiesen wurde (vgl. www.statesmanjournal.com/story/tech/science/environment/2015/08/19/neonicotinoid-pesticides-found-half-nations-streams/32016051/)?

Falls keine Aktivitäten der Bundesregierung geplant sind, warum nicht?

23

Welchen Änderungsbedarf hinsichtlich der Beurteilung der Bienengefährlichkeit von Thiacloprid sieht die Bundesregierung angesichts von Studien, wonach der Wirkstoff eine höhere Anfälligkeit von Bienen gegenüber den Auswirkungen von Pathogenen sowie Nahrungsmangel bewirkt (www.foe.co.uk/sites/default/files/downloads/friends-earth-thiacloprid-pesticide-briefing-march-2015-76087.pdf)?

24

Welchen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung aus den Zwischenergebnissen von Untersuchungen von Dr. Büchler, Dr. Brandt und Dr. Siede (hessisches Bieneninstitut Kirchhain) ab, wonach Thiacloprid die Anzahl der Blutzellen (Hämozyten) und Fettkörper von Honigbienen reduziert, was auf eine reduzierte Fitness bzw. Widerstandskraft gegenüber Pathogenen hindeutet (www.apis-ev.de/fileadmin/downloads/AG_Tagung/Abstractband_62_AG_Tagung_Muenster_2015_19_03_2015.pdf, S. 20; www.bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/chemie/150226_bund_chemie_pestizide_thiacloprid_hintergrund.pdf)?

25

Auf Basis welcher konkreten methodischen Fehler der Studie der FU Berlin (Fischer et al., 2014) begründet die Bundesregierung ihre dringende Empfehlung einer „Verifizierung der verabreichten Dosen“ von Thiacloprid, wie sie im Rahmen der genannten Studie eingesetzt wurden (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/2531)?

26

Wie begründet die Bundesregierung im Falle von Thiacloprid ihre Kritik an der Studie der FU Berlin (Fischer et al., 2014), die verwendete Dosierung (1,25 µg/12,5 ppm pro Biene) entspräche nicht „tatsächlich vorliegenden Feldbedingungen“ (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/2531), obwohl in Blütennektar Wirkstoffgehalte von bis zu 28 ppb und in toten Bienen bis zu 13 ppb Clothianidin gefunden wurden (www.neurobiologie.fu-berlin.de/menzel/Pub_AGmenzel/Pestizide_AkadWiss_2014.pdf, S. 82)?

27

Inwiefern bleibt die Bundesregierung bei ihrer Position, dass in Bezug auf die Zulassung von Thiacloprid „kein Handlungsbedarf“ besteht (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/2531), obwohl bereits bei chronischen Thiacloprid-Expositionen im unteren dreistelligen Nanogrammbereich pro Tier, die laut Prof. Randolf Menzel „unter natürlichen Bedingungen sehr wohl chronisch aufgenommen werden“ können, erhebliche Beeinträchtigungen bei Tanzkommunikation, Navigation und Sammelaktivität von Honigbienen festgestellt wurden (www.neurobiologie.fu-berlin.de/menzel/Pub_AGmenzel/Pestizide_AkadWiss_2014.pdf, Seite 85, sowie www.neurobiologie.fu-berlin.de/menzel/Pub_AGmenzel/Betroffene%20und%20Verb%C3%BCndete_VortragUlm_ 26042015.pdf, S. 30 bis 33)?

28

Wird sich die Bundesregierung angesichts der wachsenden Zahl von Hinweisen zu Risiken für Bestäuber durch Thiacloprid (siehe vorhergehende Fragen) für eine aktualisierte Risikobewertung deutlich vor dem erst im Jahr 2017 vorgesehenen Verfahren zur Zulassungserneuerung des Wirkstoffs einsetzen, und wenn nein, warum nicht?

29

Welche (Zwischen-)Ergebnisse hat das im Jahr 2014 vom Julius-Kühn-Institut durchgeführte Wildbienen-Monitoring ergeben, insbesondere hinsichtlich der Entwicklung bzw. Trends bei Beständen und Vorkommen von Wildbienenarten, und inwieweit findet bei der Erstellung des Wildbienen-Monitorings eine Kooperation des Julius Kühn-Institutes mit deutschen Wissenschaftlern der Weltnaturschutzunion IUCN statt, welche die Europäische Roten Liste Bienen herausgibt (http://ec.europa.eu/environment/nature/conservation/species/redlist/downloads/European_bees.pdf)?

30

Wie hat sich Deutschland in Bezug auf die von der EFSA vorgeschlagene neue Leitlinie (vom Juli 2013) für die Bewertung von Pflanzenschutzmitteln in Bezug auf Bienen bei der Behandlung des genannten Themas im SCPAFF (früher StALuT) positioniert?

Wenn die Bundesregierung sich noch nicht in dieser Frage positioniert hat, wann wird die Meinungsbildung der Bundesregierung voraussichtlich abgeschlossen sein?

31

Welche konkreten Konsequenzen bzw. Maßnahmen (in Bezug auf die Ausrichtung der Risikoforschung im Auftrag des Bundes sowie bezüglich deutscher Initiativen auf EU-Ebene zur Reform der Risikobewertung) sind bislang aus der Erkenntnis der Bundesregierung abgeleitet worden, dass „Bedarf für eine Weiterentwicklung […] in der Risikobewertung im Risikomanagement von wildlebenden Bestäubern“ besteht (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 18/2531)?

32

Welche konkreten Anstrengungen bzw. Initiativen hat die Bundesregierung unternommen, um eine Verbesserung der Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln bezüglich indirekter Auswirkungen auf Wirbeltiere und die biologische Vielfalt insgesamt zu erreichen?

33

Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung angesichts der EU-Zulassung des akut bienengiftigen Insektizidwirkstoffes Sulfoxaflor (aus einer Untergruppe der Neonikotinoide) trotz der Tatsache, dass laut EFSA hohe Risiken für Bienen sowie für kleine Säugetiere bei der Feldanwendung bislang nicht ausgeschlossen werden konnten und aufgrund von fehlenden Daten keine vollständige Risikobewertung möglich war (www.bee-life.eu/en/article/90/ und www.efsa.europa.eu/sites/default/files/scientific_output/files/main_documents/3692.pdf) sowie angesichts der Aufhebung der Zulassung von Sulfoxaflor in den USA durch ein Berufungsgericht mit der Begründung, die Zulassung durch die US-Umweltbehörde EPA sei auf einer fehlerhaften und begrenzten Datengrundlage erfolgt (www.reuters.com/article/2015/09/10/us-epa-agriculture-honeybees-idUSKCN0RA2CQ20150910)?

34

Inwieweit hat sich das BfR mit einer Kommentierung des Bewertungsberichts (draft assessment report, DAR) des Berichterstatters Irland im Risikobewertungsverfahren zu Sulfoxaflor beteiligt, und falls eine Kommentierung erfolgt ist, welchen wesentlichen Inhalt hatte diese?

35

Wie hat Deutschland bei der Entscheidung über die Zulassung des Wirkstoffes Sulfoxaflor auf EU-Ebene abgestimmt?

Falls eine Zustimmung erfolgt ist, wie begründet die Bundesregierung ihr Abstimmungsverhalten?

36

Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung angesichts der Ergebnisse einer aktuellen Studie zu schädlichen Auswirkungen von Glyphosat auf Honigbienen (Sol Balbuena et al., 2015), wonach subletale Dosierungen von Glyphosat das Orientierungsvermögen von Honigbienen deutlich verschlechtert, was negative Konsequenzen für die Sammelleistung von Honigbienen bzw. die Überlebenschancen von Bienenvölkern haben kann?

37

Inwieweit wurden Risiken von Glyphosat für Honig- und Wildbienen (insbesondere subletale Effekte) im deutschen DAR-Bericht zu Glyphosat berücksichtigt, und wenn ja, auf Basis welcher Studien?

38

Bestätigt die Bundesregierung, dass im Rahmen des Runden Tisches Imker-Landwirtschaft-Industrie (laut Teilnahmeliste in Anwesenheit von Mitarbeitern des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft – BMEL – und des BfR) am 11. Dezember 2014 in Berlin durch Bayer CropScience AG eine damals noch unveröffentlichte Studie zu Auswirkungen des Pestizids Elado (Wirkstoff Clothianidin) im Rapsanbau in Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt wurde (mit dem Titel „Großräumige Untersuchung zu möglichen Kurz- und Langzeitwirkungen von mit Clothianidin gebeiztem Raps-Saatgut auf Honigbienen, Hummeln und Mauerbienen in Mecklenburg-Vorpommern“), wonach bezüglich der Auswirkungen auf Bestäuber keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen der Beizbehandlung und der Kontrollgruppe (andere Pflanzenschutzmaßnahmen ohne Neonicotinoide) festgestellt wurden, und hält die Bundesregierung vor diesem Hintergrund dennoch an ihrer Einschätzung fest, dass durch die Saatgutbeizung „andere Organismen des Ökosystems weniger getroffen werden als bei Spritzungen“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 18/2531)?

39

Wurden laut Kenntnis der Bundesregierung auf den Flächen der Kontrollgruppe der in Frage 38 genannten Studie neue technische Ausbringungsmethoden zur Minderung der Exposition von Bestäubern durch Abdrift etc., wie beispielsweise Drop-Leg-Düsen, oder andere begleitende Maßnahmen (gezielte Beratung der Landwirte zu IPS, Schadschwellenmonitoring etc.) zur Minimierung des Pestizideinsatzes angewandt, und inwieweit plant die Bundesregierung, den Einsatz solcher Technologien im Rapsanbau zukünftig verbindlich vorzuschreiben?

40

Sofern die Bundesregierung über die am 11. Dezember 2014 gezeigte Powerpoint-Präsentation zur Vorstellung der in Frage 38 genannten Studie verfügt, wird das BMEL sie der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, und wenn nein, warum nicht?

41

Sind die Aussagen des Ernteberichts 2015 des BMEL so zu interpretieren, dass ungünstige Witterungs- und Niederschlagsbedingungen sowie der Anbauflächenrückgang u. a. in Folge niedriger Erzeugerpreise als Hauptursachen für den Rückgang der deutschen Winterrapserntemenge in diesem Jahr anzusehen sind, und kann die Bundesregierung nachvollziehbar beziffern, welcher prozentuale Anteil am Erntemengenrückgang auf den fehlenden Beizschutz gegenüber dem Rapserdfloh und der Kleinen Kohlfliege zurückgeht (www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/Markt-Statistik/Ernte2015Bericht.pdf?__blob=publicationFile)?

42

Inwieweit werden durch den Bund Forschungsansätze zum Rapsanbau in Mischkultur u. a. mit Begleitsaaten gefördert, mit denen das Aufkommen von Beikräutern und Schädlingen deutlich verringert werden kann (vgl. Beispiel unter www.agrarheute.com/begleitpflanzen-anbau-winterraps )?

Berlin, den 23. September 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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