Schäden bei ökologisch wirtschaftenden Betrieben durch Luftverfrachtungen von Pendimethalin und Prosulfocarb
der Abgeordneten Harald Ebner, Friedrich Ostendorff, Nicole Maisch, Bärbel Höhn, Steffi Lemke, Markus Tressel, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Eine Untersuchung im Auftrag des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg (LUGV) hat nachgewiesen, dass die Herbizidwirkstoffe Pendimethalin und Prosulfocarb weiträumig auf dem Luftweg bis zu mehreren Kilometern verbreitet werden können. Ökolandwirten droht damit eine Kontamination bis hin zur Nichtvermarktbarkeit ihrer Produkte, ohne dass die Betroffenen ihre Produkte durch größere Abstände schützen oder bei Schäden den Verursacher ermitteln und haftbar machen können. Ein Monitoring zur Lebensmittelbelastung mit den beiden Wirkstoffen existiert zurzeit nicht.
Aktuell findet eine erneute Risikobewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA im Rahmen des Verfahrens zur Zulassungserneuerung für Pendimethalin statt, dessen Zulassung Mitte des Jahres 2016 ausläuft. Im Bewertungsbericht der EFSA (auf Basis des Erstbewertungsberichts des Berichterstatterstaates Niederlande) wird die Verwehungsproblematik durch thermische Luftbewegungen bislang verneint bzw. die Ergebnisse der genannten Studie im Auftrag des LUGV offenbar nicht berücksichtigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche politischen Konsequenzen hinsichtlich einer strengeren Regulierung bzw. Beschränkung des Einsatzes von Pendimethalin und Prosulfocarb zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Studie (Hofman/Schlechtriemen 2014) im Auftrag des brandenburgischen LUGV, worin eine „unerwünscht weiträumige und anhaltende Verbreitung insbesondere von Pendimethalin“ über thermische Luftbewegungen sowie im Untersuchungsgebiet eine 100- bis 1000-fach höhere Grundbelastung gegenüber unbelasteten Referenzgebieten nachgewiesen wurde (vgl. www.bioland.de/dateien/HP_Dokumente/Pressemitteilungen/LUGV_BB-Studie_Ferntransport_Pestizide.pdf)?
Mit welcher Position und welchen Aktivitäten haben sich die Risikobewertungsbehörden des Bundes (Bundesinstitut für Risikobewertung – BfR sowie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – BVL) am Konsultationsprozess zum laufenden Zulassungsverlängerungsverfahren für den Herbizidwirkstoff Pendimethalin beteiligt?
Inwiefern und in welcher Weise hat Deutschland den niederländischen Erstbewertungsbericht (versendet durch die EFSA) kommentiert, dessen Einschätzung, es gäbe keine Verwehungsproblematik, offensichtlich zu der in Frage 1 genannten LUGV-Studie in Widerspruch steht (vgl. www.bioland.de/dateien/HP_Dokumente/Verlag/bioland-fernverwehung.pdf)?
Wenn bisher keine Aktivitäten stattgefunden haben, plant die Bundesregierung, sich in den Konsultationsprozess einzubringen?
Wenn ja, mit welcher konkreten Position, und mit welchen Aktivitäten?
Wie viele Schadensfälle sind der Bundesregierung bei ökologisch wirtschaftenden Betrieben in Deutschland durch weiträumige Verwehungen von Pendimethalin oder Prosulfocarb bekannt (bitte tabellarisch nach Betrieben, Kulturen und Schadenshöhen auflisten), und inwieweit setzt sich die Bundesregierung für eine finanzielle Entschädigung der betroffenen Landwirtinnen und Landwirte ein?
Von welchem Verbreitungsumkreis bei einer Verwehung von Herbiziden auf Basis des Wirkstoffs Pendimethalin gehen die deutschen Risikobewertungsbehörden aktuell aus, und auf welche wissenschaftlichen Grundlagen stützen sich die Bundesbehörden dabei?
Wie viele Schadensfälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen Rohstoffe nicht für die Babynahrungsmittelproduktion oder für die Herstellung von Heilmitteln eingesetzt werden konnten, weil in den Rohstoffen Pendimethalin oder Prosulfocarb oberhalb der spezifischen Grenzwerte für Babynahrung oder Heilmittel nachgewiesen wurden (bitte tabellarisch nach Betrieben, Kulturen und Schadenshöhen auflisten, und nach ökologischen und konventionellen Betrieben unterscheiden)?
Wann wird die vom BVL angekündigte Prüfung der Frage, inwiefern die Verflüchtigung bzw. der Lufttransport von Pendimethalin von meteorologischen und anwendungstechnischen Faktoren abhängt, voraussichtlich abgeschlossen sein (www.taz.de/!5227961/), und inwiefern plant die Bundesregierung bis zur Vorlage von Ergebnissen dieser Untersuchungen Vorsorgemaßnahmen zur Minimierung des Verfrachtungsrisikos?
Inwieweit reichen nach Einschätzung der Bundesregierung strengere Anwendungsvorschriften für Herbizide auf Basis von Pendimethalin und Prosulfocarb aus vor dem Hintergrund, dass sowohl die Missachtung solcher Anwendungsvorschriften nicht in jedem Fall ausgeschlossen werden kann, als auch ökologisch wirtschaftende Landwirte bei weiträumigen Verwehungen von Pestiziden über mehrere Kilometer faktisch keine Möglichkeit haben, den Kontaminationsverursacher herauszufinden bzw. für Schäden in Haftung zu nehmen?
Welche Verschärfung der Anwendungsbestimmungen für Pendimethalin und Prosulfocarb erwägt die Bundesregierung aktuell?
Inwieweit plant die Bundesregierung, sich für grundsätzliche Änderungen beim Risikobewertungsverfahren einzusetzen, damit das Verdampfungsbzw. Verfrachtungsrisiko bei Pflanzenschutzmittelwirkstoffen vorab genauer geprüft wird, insbesondere durch Messung der Wirkstoffverbreitung über den Luftweg bei unterschiedlich großen Abständen zu behandelten Versuchsfeldern?
Wie lassen sich aus Sicht der Bundesregierung systematisch Pestizide identifizieren, bei denen eine Luftverfrachtungsproblematik besteht?
Inwieweit setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine vorgezogene erneuerte Risikobewertung von Prosulfocarb ein insbesondere hinsichtlich des Verfrachtungsrisikos, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern ein neues systematisches Monitoring zur Ermittlung von Pendimethalinbelastungen aufzubauen, und wenn nein, warum nicht?
Welche Position nimmt die Bundesregierung gegenüber der Ende Juli 2015 erfolgten Anhebung der Rückstandshöchstwerte für Pendimethalin bei Gemüsekulturen ein (vgl. www.bioland.de/presse/presse-detail/article/biolandfordert-verbot-der-herbizide-pendimethalin-und-prosulfocarb.html)?
Plant die Bundesregierung, systematisch ein Monitoring für weitere Pestizide, bei denen eine Verwehungsproblematik besteht, und wenn nein, warum nicht?
Für wie viele (und welche) ursprünglich zugelassene Pestizidformulierungen wurden in den letzten 30 Jahren aufgrund von neu bekannt gewordenen Daten Neubewertungen auf nationaler Ebene vorgenommen, die dazu geführt haben, dass die Zulassung in Deutschland zurückgenommen bzw. nicht verlängert wurde (bitte nach Pestizid bzw. Pestizidwirkstoff und Grund der Neubewertung auflisten)?
Für wie viele (und welche) ursprünglich in der EU zugelassene Pestizidwirkstoffe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 30 Jahren aufgrund von neu bekannt gewordenen Daten Neubewertungen vorgenommen, die dazu geführt haben, dass die Zulassung auf EU-Ebene zurückgenommen bzw. die Zulassung nicht verlängert wurde (bitte nach Pestizidwirkstoff, Grund der Neubewertung und nach berichterstattenden Mitgliedstaat auflisten)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Auswaschungen von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in Oberflächengewässer bzw. in die Regenwasserkanalisationen vor?