Bausparkassenänderungsgesetz
der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, Sven-Christian Kindler, Beate Müller-Gemmeke und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat am 25. September 2015 dem Bundesrat einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen vorgelegt (Drucksache 436/15). Die Bundesregierung schreibt: „Ohne entsprechende Änderungen bestünde insbesondere die Gefahr, dass die Bausparkassen Belastungen bei einem anhaltend niedrigen Kapitalmarktzinsniveau nicht hinreichend entgegenwirken können.“ Das Gesetz sei alternativlos. Mit dieser Kleinen Anfrage soll die Bundesregierung im Folgenden gebeten werden, genauere Angaben zur Situation der Bausparkassen zu machen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Wie viele Bausparkassen gibt es in Deutschland?
Wie viele Bausparkunden gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Wert eines durchschnittlichen Bausparvertrages?
Wie hoch ist die Bilanzsumme aller Bausparkassen?
Welche Bilanzsumme hat die größte, die mittigste (Median) und die kleinste Bausparkasse in Deutschland?
Wie hoch ist das Eigenkapital aller Bausparkassen?
Wie hoch ist die Eigenkapitalquote bezogen auf die risikogewichteten Aktiva (nach Basel III)?
Wie ist die Streuung der Eigenkapitalquote bezogen auf die risikogewichteten Anlagen (RWA; die höchste, die mittige – Median – und die niedrigste)?
Wie hoch ist die Eigenkapitalquote auf die ungewichteten Aktiva (leverage ratio nach Basel III)?
Wie ist die Streuung der Eigenkapitalquote bezogen auf die RWA (die höchste, die mittige –Median – und die niedrigste)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Eigenkapitalrendite der Branche?
Wie ist die Streuung der Eigenkapitalrendite (die höchste, die mittige –Median – und die niedrigste)?
Liegen der Bundesregierung, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder der Bundesbank Stresstests, Szenarienrechnungen oder andere Prognoserechnungen der Bausparkassen vor, die eine zukünftige Entwicklung der Branche simulieren?
Wenn ja, wie wird sich, je nach den unterschiedlichen untersuchten Szenarien, die Eigenkapitalrendite der Branche (im Durchschnitt sowie unterschieden in die Gruppe der besten drei und der schlechtesten drei Institute) entwickeln?
Gibt es Szenarien, gemäß derer Bausparkassen in Deutschland Solvenzprobleme bekommen?
Welche Szenarien sind dies, und welche Faktoren spielen hier zentrale Rollen?
Wie viele Bausparkassen mit welchem Marktanteil bekommen in welchem Szenario Solvenzprobleme?
Wenn nein, auf welcher Datenbasis kommt die Bundesregierung zum Schluss, „Ohne entsprechende Änderungen (des Gesetzes) bestünde insbesondere die Gefahr, dass die Bausparkassen Belastungen bei einem anhaltend niedrigen Kapitalmarktzinsniveau nicht hinreichend entgegenwirken können.“ (Bundesrat Drucksache 436/15)?
Was meint die Bundesregierung genau mit „nicht hinreichend“, und von welchen „Belastungen“ ist die Rede?
Wenn mit „nicht hinreichend“ nicht hinreichend zur Überlebensfähigkeit gemeint sein sollte, warum sollten den Bausparkassen dann neue risikoreichere Geschäftsfelder erlaubt werden?
Was veranlasst die Bundesregierung zu der Schlussfolgerung, dass ihr Gesetz alternativlos sei?
Wurden andere Alternativen untersucht und verworfen?
Wenn ja, welche, und warum funktionieren sie nicht?
Wenn nein, warum ist die Bundesregierung dann sicher, dass es keine Alternativen gibt?
Wie groß ist der Fonds für bauspartechnische Absicherung?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Branchendurchschnitt der Anlagegrad, also das Verhältnis von klassischen Bauspardarlehen zu den Bausparguthaben (also die Größe, die laut Geschäftsbericht vom 31. Dezember 2014 bei der Schwäbisch Hall mit 8,9 Prozent und bei Wüstenrot mit 17,1 Prozent angegeben wird)?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Streuung dieses Quotienten?
Wie hat sich der Anlagegrad in der Vergangenheit (bitte eine Zeitreihe über die letzten zehn Jahre angeben) entwickelt?
Auf welche Anlageklassen verteilen sich die Aktiva der Bausparkassen, die keine zugeteilten Bauspardarlehen sind?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung das Volumen und die Anzahl der Baufinanzierungen, bei denen das Darlehen durch einen anzusparenden Bausparvertrag getilgt werden soll?
Hat die BaFin untersucht, ob es sich bei diesen gekoppelten Geschäften um Geschäfte zum Vorteil der Kunden handelt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wie viele Bausparkassen unterliegen einem Beherrschungsvertrag?
Wie viele Bausparkassen unterliegen einem Beherrschungsvertrag und nicht gleichzeitig einem Gewinnabführungsvertrag?
Rechnet die Bundesregierung damit, dass die geplante Anordnung der Unwirksamkeit von Beherrschungsverträgen zum Auslaufen der Haftung führt, die für beherrschende Unternehmen hinsichtlich der Verbindlichkeiten von abhängigen Bausparkassen besteht?
Wie wird das Zinsänderungsrisiko für Bausparkassen überwacht?
Vor dem Hintergrund, dass Bausparkassen einen Festzins für Bauspardarlehen nach einer langen Ansparphase garantieren, wie modelliert die BaFin das Risiko einer langanhaltenden Niedrigzinsphase mit anschließendem abruptem Zinsanstieg?
Zu welchem Grad sind die Festzinszusagen für Bauspardarlehen der Bausparkassen im Markt abgesichert, bzw. zu welchem Grad verlassen sich die Bausparkassen auf ihre internen Modelle und sichern das Zinsrisiko nicht bei fremden Dritten extern ab?
Welche Sicherungssysteme greifen zugunsten der Kunden im Falle der Zahlungsunfähigkeit einer Bausparkasse?
Wie funktioniert die Absicherung der Kunden im Einzelnen?
Wird auch das Zinsversprechen der Bausparer abgesichert?