[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 20. Oktober 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6455
18. Wahlperiode 22.10.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel,
Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/6258 –
Kostensteigerung von Straßenbauprojekten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach einer Untersuchung der Hertie School of Governance (Großprojekte in
Deutschland – Zwischen Ambition und Realität) steigen die Kosten bei
Straßenbauprojekten im Durchschnitt um 27 Prozent. Insgesamt sind laufende
Straßenbauprojekte in nur einem Jahr um etwa 250 Mio. Euro teurer geworden. Im
Haushaltsentwurf für das Jahr 2016 (Bundestagsdrucksache 18/5500) sind
erstmals Begründungen für Kostensteigerungen aufgeführt, die innerhalb eines
Jahres entstanden sind. Diese beschränken sich jedoch auf eine Klassifizierung in
zwölf allgemeine Kategorien wie „allgemeine Baupreissteigerungen“ oder
„Höhere Gewalt/Witterungsextreme“. Kostensteigerungen unterhalb von 20
Prozent innerhalb eines Jahres müssen gar nicht begründet werden.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Zur Kostenermittlung bei Straßenbaumaßnahmen hat das Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die „Anweisung zur
Kostenberechnung für Straßenbaumaßnahmen“ (AKS) eingeführt. Darin werden die Baukosten
in folgende Hauptgruppen (HG) aufgeschlüsselt:
HG 1 Grunderwerb
HG 2 Erdbau (Untergrund, Unterbau, Entwässerung von Straßen),
HG 3 Oberbau
HG 4 Brücken
HG 5 Stützwände
HG 6 Tunnel
HG 7 Sonstige Bauwerke
HG 8 Ausstattung
HG 9 Sonstige besondere Anlagen und Kosten.
Diese Hauptgruppen sind Basis für Kostenfortschreibungen und deren
Begründung. Baupreissteigerungen entsprechend des Baupreisindex sind grundsätzlich
in den Kostensteigerungen der Hauptgruppen enthalten.
1. Welche Steigerungen von Baupreisen und welche
Ausschreibungsergebnisse haben bei der Investitionsmaßnahme Bielefeld/Brackwede (B61) –
Halle/ Steinhagen zur Kostensteigerung von 22 Prozent geführt (bitte
einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und
begründen)?
A 33, Bielefeld/Brackwede (B 61) – Halle/Steinhagen (Tab. 2, lfd. Nr. S0064,
E-SBP 2016)
Gegenüber den zuletzt anerkannten Gesamtkosten in Höhe von 90,388 Mio. Euro
(Stand: Juni 2006) betragen die neuen Kosten 110,380 Mio. Euro. Die
Kostenerhöhung beträgt 19,992 Mio. Euro (rd. 22 Prozent).
Die Kostenerhöhung resultiert aus Mehrkosten in den Hauptgruppen (HG)
HG 2 „Untergrund, Unterbau, Entwässerung“ +4,820 Mio. Euro
HG 3 „Oberbau“ +2,210 Mio. Euro
HG 4 „Brücken“ +8,149 Mio. Euro
HG 8 „Ausstattung“ +3,067 Mio. Euro
HG 9 „Sonstige besondere Anlagen“ +1,749 Mio. Euro.
Die Kostensteigerungen sind im Wesentlichen Folge von:
Berücksichtigung der Baupreissteigerung/Ausschreibungsergebnisse in den
o. g. HG
Berücksichtigung von bauspezifischen Besonderheiten bei den Bauwerken.
2. Welche neuen bzw. präziseren Erkenntnisse aus vertiefter bzw.
überarbeiteter Planung haben bei der Investitionsmaßnahme Borna-Nord – Rötha,
BA 5.1 zur Kostensteigerung von 75 Prozent geführt (bitte einzelne
Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)?
A 72, Borna-Nord – Rötha, BA 5.1 (Tab. 2, lfd. Nr. S0072, E-SBP 2016)
Gegenüber den zuletzt anerkannten Gesamtkosten in Höhe von 88,866 Mio. Euro
(Stand: Juni 2013) betragen die neuen Kosten 124,143 Mio. Euro. Die
Kostenerhöhung beträgt 35,227 Mio. Euro (rd. 40 Prozent).
Die Kostenerhöhung resultiert aus Mehrkosten in den Hauptgruppen (HG)
HG 2 „Untergrund, Unterbau, Entwässerung“ +18,800 Mio. Euro
HG 4 „Brücken“ +8,586 Mio. Euro
HG 5 „Stützbauwerke“ +1,291 Mio. Euro
HG 8 „Ausstattung“ +1,740 Mio. Euro
HG 9 „Sonstige besondere Anlagen“ +4,860 Mio. Euro.
Die Kostensteigerungen sind im Wesentlichen Folge von:
zusätzlichen Maßnahmen zur Erdfallsicherung am Rande des
Altbergbaugebietes
konstruktiven Änderungen bei den Bauwerksentwürfen
erhöhten Aufwendungen für Leitungsumverlegungen im Festlandsockel der
ehemaligen Bergbauabbaugebiete
neue Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-
Rückhaltesysteme (RPS)
Berücksichtigung der Baupreissteigerung in den o. g. HG.
3. Aus welchen Gründen haben sich die Kosten der Investitionsmaßnahme
Itzehoe/Süd – Itzehoe/Nord um 9 Prozent erhöht (bitte einzelne Positionen
mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)?
Gegenüber den zuletzt genehmigten Kosten aus dem Jahr 2009 in Höhe von
94,085 Mio. Euro betragen die neuen Gesamtkosten aktuell 102,094 Mio. Euro.
Die Kosten für den Bund sind damit um 8,009 Mio. Euro (rd. 9 Prozent)
gestiegen.
Die Kostensteigerung verteilt sich wie folgt auf die Hauptgruppen:
Hauptgruppe 2 „Untergrund, Unterbau, Entwässerung“ +3,332 Mio. Euro
Hauptgruppe 3 „Oberbau“ +0,779 Mio. Euro
Hauptgruppe 4 „Brücken“ +1,097 Mio. Euro
Hauptgruppe 8 „Ausstattung“ +2,801 Mio. Euro.
Die Mehrkosten resultieren im Wesentlichen aus:
Bau einer bisher nicht vorgesehenen Streckenfernmeldekabelanlage
zusätzliche Arbeitsstellensicherung auf Grund fehlender Berücksichtigung
eines Kostenansatzes für das Bauen unter Verkehr im Rahmen des RE-
Entwurfs
Erhöhung der Anforderung an die Menge und an den Umfang der
Ausstattung an Schutzeinrichtungen durch Einführung der neuen Richtlinien für
passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009)
Baupreissteigerungen entsprechend des Baupreisindexes.
4. Aus welchen Gründen haben sich die Kosten der Investitionsmaßnahme
Ortsumgehung Oberau mit Tunnel um 18 Prozent erhöht (bitte einzelne
Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)?
B 2, Ortsumgehung Oberau (Teil A-SBP, Tab. 3, Lfd. Nr. S0095)
Gegenüber den zuletzt genehmigten Kosten aus dem Jahr 2010 in Höhe von
173,708 Mio. Euro betragen die neuen Gesamtkosten aktuell 205,635 Mio. Euro.
Die Kosten für den Bund sind damit um 31,926 Mio. Euro (rd. 18 Prozent)
gestiegen.
Die Kostensteigerung verteilt sich wie folgt auf die Hauptgruppen:
Hauptgruppe 1 „Grunderwerb“ +1,463 Mio. Euro
Hauptgruppe 2 „Untergrund, Unterbau, Entwässerung“ +13,253 Mio. Euro
Hauptgruppe 3 „Oberbau“ +0,168 Mio. Euro
Hauptgruppe 4 „Brücken“ +0,180 Mio. Euro
Hauptgruppe 6 „Tunnel“ +16,585 Mio. Euro
Hauptgruppe 8 „Ausstattung“ +0,097 Mio. Euro
Hauptgruppe 9 „Sonstige besondere Anlagen“ +0,180 Mio. Euro.
Die Mehrkosten resultieren im Wesentlichen aus:
dem späterem Beginn der Altlastensanierung aufgrund des
Vergabenachprüfungsverfahrens sowie zusätzlicher Bodenverbesserungsarbeiten
Die inflationsbedingten Kostensteigerungen von 2010 bis 2014 verursachen
beim Tunnel ¾ der Kostensteigerungen. Weitere Kostensteigerungen sind
beim Tunnel infolge veränderter hydrologischer Randbedingungen
entstanden.
gestiegene Kostenansätze beim Grunderwerb
allgemeine Baupreissteigerungen ab 2010.
5. Welche inhaltlichen Änderungen, welche neuen bzw. präzisierten
Erkenntnisse aus vertiefter bzw. überarbeiteter Planung und welche allgemeinen
Steigerungen von Baupreisen haben bei der Investitionsmaßnahme
Ortsumgehung Hauneck/Unterhaun – Oberhaun/Sieglos zur Kostensteigerung von
30 Prozent geführt (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher
Kostenhöhe aufführen und begründen)?
B 27, Ortsumgehung Hauneck/Unterhaun - Oberhaun/Sieglos (Tab. 3, lfd.
Nr. S0111, E-SBP 2016)
Gegenüber den zuletzt anerkannten Gesamtkosten in Höhe von 29,932 Mio. Euro
(Stand: April 2009) betragen die neuen Kosten 39,015 Mio. Euro. Die
Kostenerhöhung beträgt 9,083 Mio. Euro (rd. 30 Prozent).
Die Kostensteigerung verteilt sich wie folgt auf die Hauptgruppen:
Hauptgruppe 1 „Grunderwerb“ +0,121 Mio. Euro
Hauptgruppe 2 „Untergrund, Unterbau, Entwässerung“ +3,952 Mio. Euro
Hauptgruppe 3 „Oberbau“ +0,705 Mio. Euro
Hauptgruppe 4 „Brücken“ +2,732 Mio. Euro
Hauptgruppe 5 „Stützbauwerk“ +0,191 Mio. Euro
Hauptgruppe 7 „Sonstige Bauwerke“ + 0,314 Mio. Euro
Hauptgruppe 8 „Ausstattung“ +0,082 Mio. Euro
Hauptgruppe 9 „Sonstige besondere Anlagen“ +0,986 Mio. Euro.
Die Mehrkosten resultieren im Wesentlichen aus:
Zuwegung für Tiefenbohrung
Provisorium Bauwerk 3
Ausbau Wirtschaftsweg zur Baustraße
Tiefgründung und Verlängerung der Talbrücke Scheersbach
Verlängerung einer Lärmschutzwand im Zusammenhang mit der Änderung
der Talbrücke Scheersbach
Änderung am Knotenpunkt B 27/A 4
Berücksichtigung der Baupreissteigerung in den o. g. HG.
6. Aus welchen Gründen haben sich die Kosten der Investitionsmaßnahme
Ortsumgehung Essen um 7 Prozent erhöht (bitte einzelne Positionen mit
jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)?
B 68, Ortsumgehung Essen (Teil A-SBP, Tab. 3, Lfd. Nr. S0124)
Gegenüber den zuletzt genehmigten Kosten aus dem Jahr 2011 in Höhe von
12,585 Mio. Euro betragen die neuen Gesamtkosten aktuell 13,404 Mio. Euro.
Die Kosten für den Bund sind damit um 0,819 Mio. Euro (rd. 7 Prozent)
gestiegen.
Die Kostensteigerung verteilt sich wie folgt auf die Hauptgruppen:
Hauptgruppe 1 „Grunderwerb“ +0,075 Mio. Euro
Hauptgruppe 2 „Untergrund, Unterbau, Entwässerung“ +0,271 Mio. Euro
Hauptgruppe 3 „Oberbau“ +0,311 Mio. Euro
Hauptgruppe 8 „Ausstattung“ +0,096 Mio. Euro
Hauptgruppe 9 „Sonstige besondere Anlagen“ +0,066 Mio. Euro.
Die Mehrkosten resultieren im Wesentlichen aus:
Steigerung des Baupreisindexes vom ersten Quartal 2011 bis zum ersten
Quartal 2015 um 8,7 Prozent
allgemeiner Anstieg der Grundstückspreise.
7. Aus welchen Gründen haben sich die Kosten der Investitionsmaßnahme
Ortsumgehung Duderstadt (Mittelteil Ortsumgehung Westerode) um 18
Prozent erhöht (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe
aufführen und begründen)?
B 247, Ortsumgehung Duderstadt (Mittelteil OU Westerode) (Teil A-SBP,
Tab. 3, Lfd. Nr. S0128)
Gegenüber den zuletzt genehmigten Kosten aus dem Jahr 2014 in Höhe von
14,072 Mio. Euro betragen die neuen Gesamtkosten aktuell 16,627 Mio. Euro.
Die Kosten für den Bund sind damit um 2,555 Mio. Euro (rd. 18 Prozent)
gestiegen.
Die Kostensteigerung verteilt sich wie folgt auf die Hauptgruppen:
Hauptgruppe 2 „Untergrund, Unterbau, Entwässerung“ +1,962 Mio. Euro
Hauptgruppe 3 „Oberbau“ +0,593 Mio. Euro
Die Mehrkosten resultieren im Wesentlichen aus:
Änderungen im Rahmen der Bauausführung durch zusätzliche Beseitigung
schadstoffbelasteten Materials
zusätzliche Bodenverbesserungsmaßnahmen
geänderte Oberflächenbefestigungen in Teilstrecken der Wirtschaftswege im
Ergebnis des Flurbereinigungsverfahrens
Erhöhung der Mengen der Asphaltdeckschicht, der Bordeinfassungen und
der Pflasterflächen an den Knotenpunkten nach detaillierter
Mengenermittlung für die Ausschreibung
Baupreissteigerungen entsprechend des Baupreisindexes.
8. Welche allgemeinen Steigerungen von Baupreisen, welche
Ausschreibungsergebnisse bzw. welche geologischen bzw. hydrologischen Schwierigkeiten
haben bei der Investitionsmaßnahme Ortsumgehung Bad Wünnenberg zur
Kostensteigerung von 45 Prozent geführt (bitte einzelne Positionen mit
jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)?
B 480, Ortsumgehung Bad Wünnenberg (Tab. 3, lfd. Nr. S0136, E-SBP 2016)
Gegenüber den zuletzt anerkannten Gesamtkosten in Höhe von 41,100 Mio. Euro
(Stand: Juli 2011) betragen die neuen Kosten 59,730 Mio. Euro. Die
Kostenerhöhung beträgt 18,630 Mio. Euro (rd. 45 Prozent).
Die Kostenerhöhung resultiert aus Mehrkosten in der Hauptgruppe (HG)
HG 1 „Grunderwerb“ +0,334 Mio. Euro
HG 2 „Untergrund, Unterbau, Entwässerung“ +1,270 Mio. Euro
HG 3 „Oberbau“ +0,071 Mio. Euro
HG 4 „Brücken“ +15,585 Mio. Euro
HG 8 „Ausstattung“ +0,493 Mio. Euro
HG 9 „Sonstige besondere Anlagen“ +0,937 Mio. Euro.
Die Kostensteigerungen sind im Wesentlichen Folge von:
Erhöhten Grunderwerbs- und Entschädigungskosten
Berücksichtigung der Baupreissteigerung/Ausschreibungsergebnisse in den
o. a. HG
Gestiegenen Submissionsergebnissen für die Bauwerke 4, 4a und 5 aufgrund
gestiegener Rohstoffpreise (u. a. Stahl) und aufwändigerer Gründungen
Mehrkosten Bad Wünnenberg Aftertalbrücke infolge
o gestiegenen Stahlverbrauch (Folge der höheren
Robustheitsanforderungen an die Konstruktion, neues Verkehrslastmodell Luftmassenmesser)
o Gründung sämtlicher Pfeiler auf bis zu 33 m langen Pfählen aufgrund
der neueren geotechnischen Untersuchungen aus den Jahren 2012/2013
o Anstieg der allgemeinen Baupreise und hier insbesondere der sehr
deutlich gestiegenen Preisen für den Baustoff „Stahl“.
9. Aus welchen Gründen haben sich die Kosten der Investitionsmaßnahme
Ortsumgehung Fambach und Wernshausen-Niederschmalkalden mit
Talbrücke Zwick um 8 Prozent erhöht (bitte einzelne Positionen mit jeweils
zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)?
B 19, Ortsumgehung Fambach und Wernshausen-Niederschmalkalden mit
Talbrücke Zwick (Tab. 3, lfd. Nr. S0159, E-SBP 2016)
Gegenüber den zuletzt anerkannten Gesamtkosten in Höhe von 23,383 Mio. Euro
(Stand: November 2012) betragen die neuen Kosten 25,254 Mio. Euro. Die
Kostenerhöhung beträgt 1,871 Mio. Euro (rd. 8 Prozent).
Die Kostenerhöhung verteilt sich wie folgt auf die Hauptgruppen:
HG 2 „Untergrund, Unterbau, Entwässerung“ +0,280 Mio. Euro
HG 4 „Brücken“ +1,298 Mio. Euro
HG 8 „Ausstattung“ +0,113 Mio. Euro
HG 9 „Sonstige besondere Anlagen“ +0,180 Mio. Euro.
Die Mehrkosten resultieren im Wesentlichen aus:
Winterbau (Beton- und Stahlbau) wegen Bauzeitverschiebung aufgrund
verspäteter Zuschlagserteilung (Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammer),
zusätzliche Instandsetzung Widerlager (Schäden am Bestandswiderlager, die
nicht bekannt waren)
Berücksichtigung der Baupreissteigerung in den o. g. HG.
10. Welche allgemeinen Steigerungen von Baupreisen und welche
Ausschreibungsergebnisse haben bei der Investitionsmaßnahme EMB 2
Autobahnkreuz Oberhausen – Autobahnkreuz Hilden zur Kostensteigerung von
74 Prozent geführt (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher
Kostenhöhe aufführen und begründen)?
A 3, EMB 2 AK Oberhausen – AK Hilden (Tab. 5, lfd. Nr. S0252, E-SBP 2016)
Gegenüber den zuletzt anerkannten Gesamtkosten für den Abschnitt
Anschlussstelle (AS) Mettmann bis Autobahnkreuz (AK) Hilden in Höhe von 18,884 Mio.
Euro (Stand: März 2013) betragen die neuen Kosten 32,840 Mio. Euro. Die
Kostenerhöhung beträgt 13,956 Mio. Euro (rd. 74 Prozent).
Die Kostenerhöhung resultiert aus Mehrkosten in der Hauptgruppe (HG)
HG 2 „Untergrund, Unterbau, Entwässerung“ +1,502 Mio. Euro
HG 3 „Oberbau“ +3,992 Mio. Euro
HG 7 „Sonstige Bauwerke“ +1,335 Mio. Euro
HG 8 „Ausstattung“ +6,640 Mio. Euro
HG 9 „Sonstige Anlagen“ +0,487 Mio. Euro.
Die Kostensteigerungen sind im Wesentlichen Folge von:
Unzureichende Kosten- und Mengenermittlung
Berücksichtigung der Baupreissteigerung/Ausschreibungsergebnisse in den
o. a. HG.
11. Aus welchen Gründen haben sich die Kosten der EMB 2 Autobahnkreuz
Recklinghausen – AN Übergang A 43/B 51 um 9 Prozent erhöht (bitte
einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und
begründen)?
A 43, EMB 2 AK Recklinghausen – AN Übergang A 43/B 51 (Tab. 5, lfd.
Nr. S0262, E-SBP 2016)
Gegenüber den zuletzt anerkannten Gesamtkosten für den Abschnitt AS
Recklinghausen/ Herten und AK Marl-Nord in Höhe von 36,501 Mio. Euro (Stand:
Januar 2010) betragen die neuen Kosten 39,798 Mio. Euro. Die Kostenerhöhung
beträgt 3,297 Mio. Euro (rd. 9 Prozent).
Mit BMVI-Schreiben vom 29. Dezember 2014 hat der Entwurf für die
nachträgliche Lärmsanierung mit Kosten in Höhe von 3,297 Mio. Euro den Gesehen-
Vermerk im vorgenannten Abschnitt erhalten. Die Kostensteigerung ist somit eine
Folge von Erweiterung der Maßnahme.
12. Welche inhaltlichen Änderungen und Erweiterungen, welche allgemeinen
Steigerungen von Baupreisen und welche zusätzlichen technischen
Anforderungen haben bei der Investitionsmaßnahme EMB 2 Autobahndreieck
Neuss-Süd – Autobahnkreuz Hilden zur Kostensteigerung von 64 Prozent
geführt (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe
aufführen und begründen)?
A 46, EMB 3 AD Neuss-Süd – AK Hilden (Tab. 5, lfd. Nr. S0268, E-SBP 2016)
Gegenüber den zuletzt anerkannten Gesamtkosten für die Instandsetzung der
Rheinbrücke Düsseldorf-Flehe in Höhe von 23,343 Mio. Euro (Stand:
Januar 2011) betragen die neuen Kosten 38,340 Mio. Euro. Die Kostenerhöhung
beträgt 14,997 Mio. Euro (rd. 64 Prozent).
Die Kostenerhöhung resultiert aus folgenden, zusätzlichen Positionen:
Instandsetzung Pylon +5,090 Mio. Euro
Instandsetzung Strombrücke +0,687 Mio. Euro
Instandsetzung Vorlandbrücke +9,220 Mio. Euro.
Die Kostensteigerungen sind im Wesentlichen Folge von:
inhaltliche Änderung und Erweiterung zum Entwurf
zusätzliche technische Anforderungen.
13. Welche neuen bzw. präzisierten Erkenntnisse aus vertiefter bzw.
überarbeiteter Planung und welche Ausschreibungsergebnisse haben bei der
Investitionsmaßnahme EMB 2 AN B 1/A 52 – Autobahndreieck Essen-Ost zur
Kostensteigerung von 34 Prozent geführt (bitte einzelne Positionen mit jeweils
zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)?
Gegenüber den zuletzt anerkannten Gesamtkosten für den Abschnitt AS
Düsseldorf-Rath und AS Essen-Kettwig in Höhe von 38,763 Mio. Euro (Stand:
März 2009) betragen die neuen Kosten 51,792 Mio. Euro. Die Kostenerhöhung
beträgt 13,029 Mio. Euro (rd. 34 Prozent).
Die Kostenerhöhung resultiert aus Mehrkosten in der Hauptgruppe (HG)
HG 2 „Untergrund, Unterbau, Entwässerung“ +2,244 Mio. Euro
HG 3 „Oberbau“ +7,905 Mio. Euro
HG 4 „Brücken“ +0,043 Mio. Euro
HG 8 „Ausstattung“ +2,837 Mio. Euro.
Die Kostensteigerungen sind im Wesentlichen Folge von:
unzureichende Kosten- und Mengenermittlung
Berücksichtigung der Baupreissteigerung/Ausschreibungsergebnisse in den
o. a. HG.
14. Welche inhaltlichen Änderungen und Erweiterungen haben bei der
Investitionsmaßnahme EMB 1 Autobahndreieck Nonnenweiler – Anschlussstelle
Birkenfeld zur Kostensteigerung von 344 Prozent geführt (bitte einzelne
Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)?
A 62, EMB 1 AD Nonnweiler – AS Birkenfeld (Tab. 5, lfd. Nr. S0284,
E-SBP 2016)
Gegenüber den zuletzt anerkannten Gesamtkosten für den Abschnitt AS
Nonnweiler/Otzenhausen und AS Nohfelden/Türkismühle in Höhe von 6,174 Mio.
Euro (Stand: Dezember 2009) betragen die neuen Kosten 27,394 Mio. Euro. Die
Kostenerhöhung beträgt 21,220 Mio. Euro (rd. 344 Prozent).
Die Gesamtmaßnahme besteht aus 4 Teilabschnitten, die in den Jahren 2014 bis
2017 realisiert werden:
Bauabschnitt I, Bauphase 1 FR Pirmasens 6,174 Mio. Euro 2014
Bauabschnitt I, Bauphase 2 FR Trier 5,890 Mio. Euro 2015
Bauabschnitt II, Bauphase 1 FR Pirmasens 8,230 Mio. Euro 2016
Bauabschnitt II, Bauphase 2 FR Trier 7,100 Mio. Euro 2017.
Mit BMVI-Schreiben vom 7. Mai 2014 hat der Erhaltungsentwurf für die o. a.
Gesamtmaßnahme den Gesehen-Vermerk erhalten. Da die seinerzeit vorgelegte
Kostenberechnung lediglich vom Bauabschnitt I die Bauphase 1 umfasste,
beschränkte sich die Haushaltseinstellung 2014 nur auf den vorbezeichneten
Teilabschnitt. Die Kostensteigerung ist somit eine Folge der Erweiterung der
Maßnahme.
15. Aus welchen Gründen haben sich die Kosten der EMB 4 Autobahnkreuz
Fürth/Erlangen – Grenze ABDN/ABDS um 10 Prozent erhöht (bitte einzelne
Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)?
BAB A 3, Ak Fürth/Erlangen – Grenze ABDN/ABDS (EMB 4): Erneuerung des
BW 402e am Autobahnkreuz Nürnberg
(Teil A-SBP, Tab. 6, Lfd. Nr. S0297)
Gegenüber den zuletzt genehmigten Kosten aus dem Jahr 2013 in Höhe von
9,792 Mio. Euro betragen die neuen Gesamtkosten aktuell 10,759 Mio. Euro. Die
Kosten für den Bund sind damit um 0,967 Mio. Euro (rd. 10 Prozent) gestiegen.
Die Kostensteigerung/Kostenminderung verteilt sich wie folgt auf die
Hauptgruppen:
Hauptgruppe 2 „Untergrund, Unterbau, Entwässerung“ +1,127 Mio. Euro
Hauptgruppe 3 „Oberbau“ +0,514 Mio. Euro
Hauptgruppe 4 „Brücken“ -0,682 Mio. Euro
Hauptgruppe 8 „Ausstattung“ -0,354 Mio. Euro
Hauptgruppe 9 „Sonstige besondere Anlagen“ +0,362 Mio. Euro.
Die Mehrkosten resultieren im Wesentlichen aus:
dem größeren Leistungsumfang im Bereich der Straßenentwässerung, um
wasserrechtlichen Anforderungen zu entsprechen
den notwendigen Anpassungsarbeiten an den bestehenden BAB-
Kabelanlagen.
16. Aus welchen Gründen haben sich die Kosten der EMB 1 Landesgrenze
Hessen/Bayern – Autobahndreieck Schweinfurt/Werneck um 10 Prozent erhöht
(bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und
begründen)?
BAB A 7, LGr. HE/BY – AD Schweinfurt/Werneck (EMB 1): Ersatzneubau
Talbrücke Klöffelsberg (Teil A-SBP, Tab. 6, Lfd. Nr. S0299)
Gegenüber den zuletzt genehmigten Kosten aus dem Jahr 2013 in Höhe von
22,541 Mio. Euro betragen die neuen Gesamtkosten aktuell 24,764 Mio. Euro.
Die Kosten für den Bund sind damit um 2,223 Mio. Euro (rd. 10 Prozent)
gestiegen.
Die Kostensteigerung/Kostenminderung verteilt sich wie folgt auf die
Hauptgruppen:
Hauptgruppe 2 „Untergrund, Unterbau, Entwässerung“ -0,666 Mio. Euro
Hauptgruppe 3 „Oberbau“ +0,155 Mio. Euro
Hauptgruppe 4 „Brücken“ +2,787 Mio. Euro
Hauptgruppe 8 „Ausstattung“ -0,053 Mio. Euro.
Die Mehrkosten resultieren im Wesentlichen aus:
allgemeine Baupreissteigerungen ab 2013
dem Submissionsergebnis.
17. Welche geologischen bzw. hydrologischen Schwierigkeiten haben bei der
Investitionsmaßnahme EMB 2 Anschlussstelle Laage – Landesgrenze
Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg zur Kostensteigerung von 34
Prozent geführt (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe
aufführen und begründen)?
A 19, EMB 2 AS Laage – LGr MV/BB, Ersatzneubau Brücke Petersdorfer See
(Teil A-SBP, Tab. 6, Lfd. Nr. S0323)
Gegenüber den zuletzt genehmigten Kosten aus dem Jahr 2012 in Höhe von
32,112 Mio. Euro betragen die neuen Gesamtkosten aktuell 42,943 Mio. Euro.
Die Kosten für den Bund sind damit um 10,831 Mio. Euro (rd. 34 Prozent)
gestiegen.
Die Kostensteigerung verteilt sich wie folgt auf die Hauptgruppen:
Hauptgruppe 1 „Grunderwerb“ + 0,059 Mio. Euro
Hauptgruppe 2 „Untergrund, Unterbau, Entwässerung“ +1,228 Mio. Euro
Hauptgruppe 3 „Oberbau“ +1,418 Mio. Euro
Hauptgruppe 4 „Brücken“ +7,606 Mio. Euro
Hauptgruppe 7 „Sonstige Bauwerke“ +0,062 Mio. Euro
Hauptgruppe 8 „Ausstattung“ +0,391 Mio. Euro
Hauptgruppe 9 „Sonstige besondere Anlagen“ +0,067 Mio. Euro.
Die Kostenerhöhungen resultieren im Wesentlichen aus:
geologischen/hydrologischen Schwierigkeiten im Baugrund des
Brückenbauwerkes.
18. Welche inhaltlichen Änderungen und Erweiterungen und welche
zusätzlichen technischen Anforderungen haben bei der Investitionsmaßnahme
EMB 3 Autobahnkreuz Köln-West – Autobahnkreuz Leverkusen
(Rheinbrücke) zur Kostensteigerung von 93 Prozent geführt (bitte einzelne Positionen
mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)?
Gegenüber den zuletzt anerkannten Gesamtkosten für die Instandsetzung der
Rheinbrücke Leverkusen (Strom- und Vorlandbrücke) in Höhe von 17,000 Mio.
Euro (Stand: Juli 2010) betragen die neuen Kosten 32,800 Mio. Euro. Die
Kostenerhöhung beträgt 15,800 Mio. Euro (rd. 93 Prozent).
Aufgrund der raschen Verschlechterung des Bauwerkszustandes der Rheinbrücke
Leverkusen wurden weitere Reparaturarbeiten in erheblichen Umfang
erforderlich.
19. Welche inhaltlichen Änderungen und Erweiterungen haben bei der
Investitionsmaßnahme EMB 3 Autobahnkreuz Neuss-West (A46) –
Anschlussstelle Köln-Ehrenfeld zur Kostensteigerung von 29 Prozent geführt (bitte
einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und
begründen)?
A 57, EMB 3 AK Neuss-West (A 46) – AS Köln-Ehrenfeld (Tab. 6, lfd.
Nr. S0333, E-SBP 2016)
Gegenüber den zuletzt anerkannten Gesamtkosten für den Ersatzneubau der
Brücke „Industriebahn und Wirtschaftsweg“ in Höhe von 8,849 Mio. Euro (Stand:
Januar 2014) betragen die neuen Kosten 11,389 Mio. Euro. Die Kostenerhöhung
beträgt 2,540 Mio. Euro (rd. 29 Prozent).
Die Mehrkosten resultieren im Wesentlichen daraus, dass in den Kosten von
8,849 Mio. Euro keine Kosten zur Erstellung einer Behelfsbrücke und einer
Behelfsumfahrung enthalten waren.
20. Welche allgemeinen Steigerungen von Baupreisen und welche
Ausschreibungsergebnisse haben bei der Investitionsmaßnahme EMB 1
Anschlussstelle Dinslaken-West – Autobahnkreuz Duisburg-Süd zur Kostensteigerung
von 22 Prozent geführt (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher
Kostenhöhe aufführen und begründen)?
A 59, EMB 1 AS Dinslaken-West – AK Duisburg (Tab. 6, lfd. Nr. S0314,
E-SBP 2016)
Gegenüber den zuletzt anerkannten Gesamtkosten für die Instandsetzung der
Brückenzüge Meiderich, Gartsträuch und Berliner Brücke in Duisburg einschl.
Fahrbahnerneuerung zwischen AK Duisburg-Nord (A 42) und AK Duisburg (A 40)
in Höhe von 51,000 Mio. Euro (Stand: Oktober 2013) betragen die neuen Kosten
62,037 Mio. Euro. Die Kostenerhöhung beträgt 11,037 Mio. Euro (rd. 22
Prozent).
Die Kostenerhöhung resultiert aus Mehrkosten in den Hauptgruppen (HG)
HG 2 „Untergrund, Unterbau, Entwässerung“ +0,890 Mio. Euro
HG 3 „Oberbau“ +9,122 Mio. Euro
HG 5 „Stützwände“ +0,255 Mio. Euro
HG 8 „Ausstattung“ +0,770 Mio. Euro
Die Kostensteigerungen sind im Wesentlichen Folge von:
Berücksichtigung der Baupreissteigerung/Ausschreibungsergebnisse in den
o. a. HG.
21. Welche allgemeinen Steigerungen von Baupreisen und welche
Ausschreibungsergebnisse haben bei der Investitionsmaßnahme EMB 3 Landesgrenze
Rheinland-Pfalz/Schleswig-Holstein – Autobahnkreuz Saarbrücken zur
Kostensteigerung von 39 Prozent geführt (bitte einzelne Positionen mit
jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)?
A 8, EMB 3 LGr RP/SL – AK Saarbrücken (Tab. 6, lfd. Nr. S0339, E-SBP 2016)
Gegenüber den zuletzt anerkannten Gesamtkosten für den Ersatzneubau der
Brücke über den Schwarzbach bei Einöd in Höhe von 5,228 Mio. Euro (Stand:
April 2014) betragen die neuen Kosten 7,260 Mio. Euro. Die Kostenerhöhung
beträgt 2,032 Mio. Euro (rd. 39 Prozent).
Die Kostenerhöhung resultiert aus Mehr- bzw. Minderkosten in der HG 4
Brücken.
Die Kostensteigerung ist im Wesentlichen Folge von:
Berücksichtigung der Baupreissteigerung/Ausschreibungsergebnisse.
22. Aus welchen Gründen haben sich die Kosten für den Bau eines parallelen
Rettungsstollens für den Hugenwaldtunnel im Zuge der Ortsumgehung
Waldkirch um 17 Prozent erhöht (bitte einzelne Positionen mit jeweils
zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)?
B 294, Bau eines parallelen Rettungsstollen für den Hugenwaldtunnel im Zuge
der OU Waldkirch
Teil A-SBP 2016, Tab. 7, lfd. Nr. SO341
Gegenüber den zuletzt genehmigten Kosten aus dem Jahr 2009 in Höhe von
11,320 Mio. Euro betragen die neuen Gesamtkosten aktuelle 13,200 Mio. Euro.
Die Kosten für den Bund sind damit um 1,880 Mio. Euro (17 Prozent) gestiegen.
HG 6 Tunnel +0,390 Mio. Euro
HG 7 Sonstige Bauwerke +1,490 Mio. Euro.
Die Mehrkosten resultieren im Wesentlichen aus:
Errichtung einer Neutralisationsanlage zur Reinigung kontaminierten
Wassers
zusätzliche Kosten für Beweissicherungsmaßnahmen, die von
Tunnelsachverständigen empfohlen wurden
zusätzlich erforderliche Baugrubensicherungen und Verkehrssicherungen
zusätzliche Anforderungen aufgrund der neuen Richtlinien für die
Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln
zusätzliche Aufwendungen bei der Sanierung der Tunnelinnenschale infolge
Nässeeinwirkung
zusätzliche Kosten bei der Verkehrsführung im Rahmen der Bautätigkeiten.
23. Welche neuen bzw. präzisierten Erkenntnisse aus vertiefter bzw.
überarbeiteter Planung, welche allgemeinen Steigerungen von Baupreisen, welche
geologischen bzw. hydrologischen Schwierigkeiten und welche erhöhten
Anforderungen beim Lärmschutz haben beim Ausbau der Rastanlage Bühlbeck
Nord zur Kostensteigerung von 31 Prozent geführt (bitte einzelne Positionen
mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)?
Bewirtschafteten Rastanlage Bühleck Nord an der BAB A 44
Gegenüber den Gesamtkosten in Höhe von 4,568 Mio. Euro. betragen die neuen
anerkannten Kosten 5,967 Mio. Euro (Stand: April 2015). Die Kostenerhöhung
beträgt ca. 31 Prozent.
Die Kostenerhöhung resultiert dabei aus Mehrkosten bei folgenden
Hauptgruppen (HG):
HG 2 Untergrund, Unterbau, Entwässerung +0,527 Mio. Euro
HG 3 Oberbau +0,871 Mio. Euro
HG 8 Ausstattung +0,001 Mio. Euro.
Die Kostenerhöhungen resultieren im Wesentlichen aus:
Massenverschiebungen im Bereich des Auf- und Abtrages
Änderung der Bodenklasse entgegen des Bodengutachtens
Herstellen von prov. Fahrbahnen zur Aufrechterhaltung des
Parkplatzverkehrs
Überplanung des Regenrückhaltebeckens.
24. Aus welchen Gründen haben sich die Kosten für den Umbau im Bereich
Pirmasens-Höheinöd um 13 Prozent erhöht (bitte einzelne Positionen mit
jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)?
A 62, Umbau im Bereich Pirmasens-Höheinöd (Tab. 9, lfd. Nr. S0433,
E-SBP 2016)
Gegenüber den zuletzt anerkannten Gesamtkosten in Höhe von 6,756 Mio. Euro
(Stand: September 2012) betragen die neuen Kosten 7,631 Mio. Euro. Die
Kostenerhöhung beträgt 0,875 Mio. Euro (rd. 13 Prozent).
Die Kostenerhöhung resultiert aus Mehr- bzw. Minderkosten in der Hauptgruppe
(HG)
HG 2 „Untergrund, Unterbau, Entwässerung“ +1,522 Mio. Euro
HG 3 „Oberbau“ -0,616 Mio. Euro
HG 4 „Brücken“ -0,319 Mio. Euro
HG 9 „Sonstige Anlagen“ +0,286 Mio. Euro.
Die Kostensteigerungen sind im Wesentlichen Folge von:
Berücksichtigung der Baupreissteigerung/Ausschreibungsergebnisse in
den o. a. HG.
25. Welche neuen bzw. präzisierten Erkenntnisse aus vertiefter bzw.
überarbeiteter Planung und welche allgemeinen Steigerungen von Baupreisen haben
beim Ausbau zwischen Biedenkopf/Ludwigshütte und der Kreisgrenze zur
Kostensteigerung von 55 Prozent geführt (bitte einzelne Positionen mit
jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)?
B 253, Ausbau zwischen Biedenkopf/Ludwigshütte und Kreisgrenze, 3. und
4. BA (Sackpfeife) ) (Tab. 10, lfd. Nr. S0456, E-SBP 2016)
Gegenüber den zuletzt anerkannten Gesamtkosten von 9,780 Mio. Euro (Stand:
November 2011) betragen die neuen Kosten 15,162 Mio. Euro. Die
Kostenerhöhung beträgt 5,382 Mio. Euro (rd. 55 Prozent).
Die Kostenerhöhung verteilt sich wie folgt auf die Hauptgruppen:
HG 2 „Untergrund, Unterbau, Entwässerung“ +1,561 Mio. Euro
HG 3 „Oberbau“ +0,988 Mio. Euro
HG 4 „Brücken“ +2,272 Mio. Euro
HG 8 „Ausstattung“ +0,201 Mio. Euro
HG 9 „Sonstige besondere Anlagen“ +0,360 Mio. Euro.
Die Mehrkosten resultieren im Wesentlichen aus:
zusätzliche Bodenverbesserung und Mengenanpassung
Leistungsänderungen bei Verkehrsführung während der Bauzeit
Anpassung der Einheitspreise an in letzter Zeit submittierte Preise.
26. Welche neuen bzw. präzisierten Erkenntnisse aus vertiefter bzw.
überarbeiteter Planung, welche allgemeinen Steigerungen von Baupreisen und welche
zusätzlichen Auflagen aus Planfeststellungsverfahren haben beim Ausbau
zwischen der A4 und Zinnwald/Grenze zur Tschechischen Republik zur
Kostensteigerung von 48 Prozent geführt (bitte einzelne Positionen mit
jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)?
B 170, Ausbau zwischen A 4 und Zinnwald/Grenze CZ, 2. BA Bannewitz
(Tab. 10, lfd. Nr. S0470, E-SBP 2016)
Gegenüber den zuletzt anerkannten Gesamtkosten von 6,158 Mio. Euro (Stand:
Oktober 2005) betragen die neuen Kosten 9,561 Mio. Euro. Die Kostenerhöhung
beträgt 3,376 Mio. Euro (rd. 55 Prozent).
Die Kostenerhöhung verteilt sich wie folgt auf die Hauptgruppen:
HG 1 „Grunderwerb“ +0,336 Mio. Euro
HG 2 „Untergrund, Unterbau, Entwässerung“ +1,386 Mio. Euro
HG 3 „Oberbau“ +0,959 Mio. Euro
HG 8 „Ausstattung“ +0,564 Mio. Euro
HG 9 „Sonstige besondere Anlagen“ +0,131 Mio. Euro.
Die Mehrkosten resultieren im Wesentlichen aus:
Neuzuordnung der Frosteinwirkungszone gem. Richtlinien für die
Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen 2012
weiteren Bodenverbesserungsmaßnahmen
zusätzlicher Rückbau eines Steindeckerkanals (Forderung
Planfeststellungsbeschluss)
Mengenmehrung u. a. infolge zusätzlicher Abbiegespur und Vergrößerung
der Busbuchten
Auflagen aus Planfeststellungsbeschluss - längere Lärmschutzwände
Berücksichtigung der Baupreissteigerung in den o. a. HG.
27. Welche allgemeinen Steigerungen von Baupreisen, welche
Ausschreibungsergebnisse und welche geologischen bzw. hydrologischen Schwierigkeiten
haben beim Lärmschutz Autobahndreieck Essen-Ost – neue Anschlussstelle
Essen-Frillendorf (Südseite) zur Kostensteigerung von 86 Prozent geführt
(bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und
begründen)?
A 40, Lärmschutz AD Essen-Ost – neue AS Frillendorf, Südseite (Tab. 11, lfd.
Nr. S0486, E-SBP 2016)
Gegenüber den zuletzt anerkannten Gesamtkosten in Höhe von 7,793 Mio. Euro
(Stand: März 2013) betragen die neuen Kosten 14,522 Mio. Euro. Die
Kostenerhöhung beträgt 6,729 Mio. Euro (rd. 86 Prozent).
Die Kostenerhöhung resultiert aus Mehrkosten in der Hauptgruppe (HG)
HG 2 „Untergrund, Unterbau, Entwässerung“ +0,214 Mio. Euro
HG 3 „Oberbau“ +0,396 Mio. Euro
HG 8 „Ausstattung“ +5,812 Mio. Euro
HG 9 „Sonstige besondere Anlagen“ +0,307 Mio. Euro.
Die Kostensteigerungen sind im Wesentlichen Folge von:
Berücksichtigung der Baupreissteigerung/Ausschreibungsergebnisse in den
o. a. HG
Schwierigkeiten in der Bauausführung (zusätzliche Gründungen der
Lärmschutzwand).
28. Welche neuen bzw. geänderten Vorschriften und Richtlinien und welche
zusätzlichen technischen Anforderungen haben beim Bau einer
Lichtwellenleiter-Streckenfernmeldeanlage im Abschnitt Autobahnkreuz Bargteheide –
Anschlussstelle Oldenburg/Nord zur Kostensteigerung von 44 Prozent
geführt (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe
aufführen und begründen)?
A 1, Bau einer LWL-Streckenfernmeldekabelanlage im Abschnitt AK
Bargteheide bis AS Oldenburg/Nord (Teil A-SBP, Tab. 13, Lfd. Nr. S0507)
Gegenüber den zuletzt genehmigten Kosten aus dem Jahr 2009 in Höhe von
4,611 Mio. Euro betragen die neuen Gesamtkosten aktuell 6,649 Mio. Euro. Die
Kosten für den Bund sind damit um 2,038 Mio. Euro (rd. 44 Prozent) gestiegen.
Die Kostensteigerung betrifft die Hauptgruppe 8 „Ausstattung“ +2,038 Mio.
Euro.
Die Mehrkosten resultieren im Wesentlichen aus:
umfassende Berücksichtigung der Empfehlungen des Bund-Länder-Projekt
BK 15 gemäß Auflage aus dem Rückgabeschreiben zum RE-Entwurf (neuer
Standard für Fernmeldelinien); daraus Mehrkosten für zusätzliche Schächte
und erhöhte Kosten für Leerrohre
Abrücken der Lichtwellenleiter-Trasse von der geplanten straßennahen
Führung in offener Bauweise wegen der laufenden/in den kommenden Jahren
anstehenden Grundsanierung der A 1 (Konflikte durch Erneuerung der
Entwässerungsleitungen); daraus überwiegende Verlegung in geschlossener
Bauweise
zusätzliche artenschutzrechtliche Auflagen bei Kreuzungen von FFH-
Gebieten
Umstellung der Vermittlungstechnik auf Multiprotocol Label Switching-
Technik.
29. Welche inhaltlichen Änderungen und Erweiterungen, welche neuen bzw.
präzisierten Erkenntnisse aus vertiefter bzw. überarbeiteter Planung und
welche zusätzlichen technischen Anforderungen haben bei der
sicherheitstechnischen Nachrüstung des Hugenwaldtunnels der Ortsumgehung Waldkirch
zur Kostensteigerung von 36 Prozent geführt (bitte einzelne Positionen mit
jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)?
B 294 Sicherheitstechnische Nachrüstung Hugenwaldtunnel OU Waldkirch Teil
A-SBP 2016, Tab. 14, lfd. Nr. SO516
Gegenüber den zuletzt genehmigten Kosten aus dem Jahr 2009 in Höhe von
9,100 Mio. Euro betragen die neuen Gesamtkosten aktuelle 12,410 Mio. Euro.
Die Kosten für den Bund sind damit um 3,310 Mio. Euro (36 Prozent) gestiegen.
HG 8 „Ausstattung“ +2,250 Mio. Euro
HG 7 „Sonstige Bauwerke“ +0,500 Mio. Euro
HG 2 „Erdbau“ +0,230 Mio. Euro
HG 6 „Tunnel“ +0,330 Mio. Euro.
Die Mehrkosten resultieren im Wesentlichen aus:
Neuverlegung der Kabeltrassen in Leerrohr einschl. neuer
Schutzeinrichtungen
Erneuerung der Leitungen wegen Umstellung auf Digitalfunktechnik
Erneuerung der Kabel wegen Brandschutz
Kosten für neuen Trafo (da alter Trafo defekt)
Umsetzung von zusätzlichen Anforderungen bei der Verkehrsführung
zusätzlich erforderliche aufwendige Gründung des Betriebsgebäudes
erforderliche Änderung beim Abwasserkonzept (Einleitung in den
Dettelbach).
30. Welche inhaltlichen Änderungen und Erweiterungen haben beim Bau und
der betriebstechnischen Nachrüstung des Tunnels Eiching zur
Kostensteigerung von 81 Prozent geführt (bitte einzelne Positionen mit jeweils
zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)?
BAB A 96, Bau- und betriebstechnische Nachrüstung Tunnel Eching (Teil
A-SBP, Tab. 14, Lfd. Nr. S0523)
Bei der vorliegenden Maßnahme handelt es sich nicht um eine Kostensteigerung
im Sinne von Mehraufwendung oder Leistungsänderungen, sondern um eine
haushaltsrechtliche Ergänzung in Tabelle 14. Zu der bereits eingestellten
betriebstechnischen Nachrüstung gemäß Kapitel 1201, Titel 742 14, mit Kosten in
Höhe von 7,250 Mio. Euro wurde die bautechnische Nachrüstung gemäß
Kapitel 1201, Titel 741 32, mit Kosten in Höhe von 5,900 Mio. Euro hinzugeführt.
Daraus ergeben sich die neuen Gesamtkosten in Höhe von 13,150 Mio. Euro
(damit Kostensteigerung von 81 Prozent).
Die bautechnische Nachrüstung wird somit aus dem Erhaltungstitel 741 32
finanziert und hätte damit auch in Tabelle 5 – Erhaltung BAB - separat abgebildet
werden können. Zur besseren Darstellung der Gesamtaufwendung der o. g.
Maßnahme erfolgte die Festlegung der Abbildung in einer Tabelle. Als Grund für die
Ausgabenentwicklung > 20 Prozent wurde hier das Kürzel „B“ – inhaltliche
Änderung und Erweiterung – angegeben. Dies bezog sich damit auf die
haushaltsrechtliche Ergänzung der bereits in Tabelle 14 enthaltenen betriebstechnischen
Nachrüstung um die bautechnische Nachrüstung.
31. Welche inhaltlichen Änderungen und Erweiterungen haben beim Bau und
der betriebstechnischen Nachrüstung des Tunnels Etterschlag zur
Kostensteigerung von 86 Prozent geführt (bitte einzelne Positionen mit jeweils
zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)?
BAB A 96, Bau- und betriebstechnische Nachrüstung Tunnel Etterschlag (Teil
A-SBP, Tab. 14, Lfd. Nr. S0524)
Bei der vorliegenden Maßnahme handelt es sich nicht um eine Kostensteigerung
im Sinne von Mehraufwendung oder Leistungsänderungen, sondern um eine
haushaltsrechtliche Ergänzung in Tabelle 14. Zu der bereits eingestellten
betriebstechnischen Nachrüstung gemäß Kapitel 1201, Titel 742 14, mit Kosten in
Höhe von 9,600 Mio. Euro wurde die bautechnische Nachrüstung gemäß
Kapitel 1201, Titel 741 32, mit Kosten in Höhe von 8,290 Mio. Euro hinzugeführt.
Daraus ergeben sich die neuen Gesamtkosten in Höhe von 17,890 Mio. Euro
(damit Kostensteigerung von 86 Prozent).
Die bautechnische Nachrüstung wird somit aus dem Erhaltungstitel 741 32
finanziert und hätte damit auch in Tabelle 5 – Erhaltung BAB - separat abgebildet
werden können. Zur besseren Darstellung der Gesamtaufwendung der o. g.
Maßnahme erfolgte die Festlegung der Abbildung in einer Tabelle. Als Grund für die
Ausgabenentwicklung > 20 Prozent wurde hier das Kürzel „B“ – inhaltliche
Änderung und Erweiterung – angegeben. Dies bezog sich damit auf die
haushaltsrechtliche Ergänzung der bereits in Tabelle 14 enthaltenen betriebstechnischen
Nachrüstung um die bautechnische Nachrüstung.
32. Aus welchen Gründen haben sich die Kosten für die
Streckenbeeinflussungsanlage Wiesbadener Kreuz – Anschlussstelle Frankfurt/Main-Süd
Mönchhofdreieck um 16 Prozent erhöht (bitte einzelne Positionen mit jeweils
zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)?
A 3: Streckenbeeinflussungsanlage (SBA) Wiesbadener Kreuz – Frankfurt-Süd
und Frankfurt-Süd – Mönchhofdreieck
Gegenüber den mit Gesehen-Vermerk vom 3. Februar 2012 anerkannten
Gesamtkosten in Höhe von 7,469 Mio. Euro betragen die neuen anerkannten Kosten
8,639 Mio. Euro (Stand: Mai 2015). Die Kostenerhöhung beträgt rund 16
Prozent.
Auf Baupreissteigerungen entfallen rd. 0,4 Mio. Euro der Gesamtkostenerhöhung
von 1,2 Mio. Euro der vergangenen 3 Jahre. Die Kostenerhöhung resultiert dabei
aus Mehrkosten bei der HG 9 besondere Anlagen bei dem Titel 742 13
Fernmeldeanlagen.
Die Kostensteigerung ist im Wesentlichen Folge von der Berücksichtigung einer
zeitgemäßen und den aktuellen Vorgaben entsprechenden Anbindung der
Streckenbeeinflussungsanlage (SBA) über Lichtwellenleiterkabel anstelle von
Kupferleitungen.
33. Welche allgemeinen Steigerungen von Baupreisen haben bei der
Streckenbeeinflussungsanlage an der Landesgrenze Rheinland-Pfalz –
Anschlussstelle Limburg-Süd zur Kostensteigerung von 35 Prozent geführt (bitte
einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und
begründen)?
A 3, Streckenbeeinflussungsanlage Landesgrenze RP – AS Limburg-Süd
Gegenüber den mit Gesehen-Vermerk vom 4. März 2011 anerkannten
Gesamtkosten in Höhe von 5,995 Mio. Euro betragen die neuen anerkannten Kosten
8,071 Mio. Euro (Stand: April 2015). Die Kostenerhöhung beträgt 2,076 Mio.
Euro (rd. 35 Prozent).
Die Kostenerhöhung verteilt sich wie folgt auf die Hauptgruppen:
HG 2 „Untergrund, Unterbau, Entwässerung“ +0,025 Mio. Euro
HG 8 „Ausstattung“ +1,701 Mio. Euro
HG 9 „Sonstige besondere Anlagen“ +0,350 Mio. Euro.
Auf Baupreissteigerungen entfallen rd. 0,5 Mio. Euro der Gesamtkostenerhöhung
von 2,1 Mio. Euro der vergangenen 4 Jahre. Die Mehrkosten sind aufgrund von
Nachträgen entstanden.
34. Welche inhaltlichen Änderungen und Erweiterungen haben bei der
Streckenbeeinflussungsanlage mit temporärer Seitenstreifenfreigabe zwischen
Autobahnkreuz Leverkusen – Autobahnkreuz Oberhausen zur Kostensteigerung
von 35 Prozent geführt (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher
Kostenhöhe aufführen und begründen)?
A 3, Streckenbeeinflussungsanlage zwischen dem AK Leverkusen und AK
Oberhausen
Mit Gesehen-Vermerk vom 18. November 2011 wurde für die SBA zwischen
dem AK Leverkusen und AK Oberhausen auf der A 3 Gesamtkosten in Höhe von
20,035 Mio. Euro anerkannt. Als Ergänzung zu der genehmigten SBA wurde mit
Schreiben vom 25. November 2013 der Errichtung einer Temporären
Seitenstreifenfreigabe (TSF) zwischen dem AK Hilden und dem AD Ratingen-Ost (in
beiden Fahrtrichtungen) mit Gesamtkosten von 6,975 Mio. Euro zugestimmt.
Die Finanzierung der TSF wurde ursprünglich als separate Maßnahme im
Straßenbauplan des Bundes geführt.
Zur Vereinfachung der Verfahrensabläufe im Rahmen der Ausschreibung und
Baudurchführung und damit zur Reduzierung von Mehraufwänden, wurden die
beiden Projekte im Straßenbauplan nachträglich haushaltsmäßig
zusammengefasst. Eine Kostensteigerung der Maßnahmen ist nicht erfolgt.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]