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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Die so genannte Nahles-Rente - Gemeinsame Einrichtungen als mögliche neue Form betrieblicher Altersversorgung

Neues Betriebsrentenmodell des BMAS: Arbeitskreis betriebliche Altersversorgung, Verbändeanhörung, Diskussionsstand, Alternativen; Befragungen, Studien und Gutachten zu Verbreitung und Rahmenbedingungen betrieblicher Altersvorsorge; betriebliche Altersversorgung in Klein- und Mittelunternehmen (KMU), Tarifbindung von KMU, Inanspruchnahme der Riester-Förderung, Kritik am Modell Gemeinsamer Einrichtungen der Tarifvertragsparteien: Finanzierungsaufwand der Arbeitgeber, Bestimmung des Versorgungsträgers, Entwicklung der Entgeltumwandlung, Beitritt nicht tarifgebundener Arbeitgeber, Absicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSG), Obergrenzen steuer- und beitragsfreier Einzahlungen, steuerfinanzierte Zulagenförderung, Unverfallbarkeit der Arbeitgeberbeiträge, Schwächung bisheriger Formen betrieblicher Altersversorgung; Arbeitgeberverpflichtung zur Unterbreitung von Angeboten betrieblicher Altersversorgung<br /> (insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

22.10.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/626330.09.2015

Die so genannte Nahles-Rente – Gemeinsame Einrichtungen als mögliche neue Form betrieblicher Altersversorgung

der Abgeordneten Markus Kurth, Brigitte Pothmer, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Thomas Gambke, Dr. Gerhard Schick und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat unlängst ein neues Betriebsrentenmodell vorgeschlagen, das derzeit mit den Beteiligten diskutiert wird. Nach Ansicht des Bundesministeriums hätte der Vorschlag zur Ermöglichung einer reinen Beitragszusage und zur Schaffung Gemeinsamer Einrichtungen (so genannte Nahles-Rente) zahlreiche Vorteile gegenüber den bisherigen Formen der betrieblichen Altersversorgung. Genau das wird aber von den entscheidenden Akteuren, den Sozialpartnern, bezweifelt. Sowohl die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. (BDA) als auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnen den Vorschlag des BMAS in seiner jetzigen Form ab und erachten ihn als wenig zielführend, die Inanspruchnahme der betrieblichen Altersversorgung zu verbreitern. Ihre Zustimmung zu diesem Projekt knüpfen sie an eine Reihe von Bedingungen, die ihres Erachtens erfüllt werden müssen.

So sei nach Ansicht der BDA die vorgesehene Beschränkung der Enthaftungsmöglichkeit auf Gemeinsame Einrichtungen unter Risikogesichtspunkten nicht zu rechtfertigen und die Privilegierung würde bestehende Einrichtungen unattraktiv machen (siehe Stellungnahme vom März 2015). Für den Arbeitgeberverband könne die Umsetzung daher nur mit „erheblichen Modifikationen“ in Betracht kommen, etwa durch eine vollständige Enthaftung auch bei anderen Formen der Betriebsrente. Anderenfalls drohten die Schließung bestehender Einrichtungen und der teilweise Rückzug der Arbeitgeber aus der betrieblichen Altersversorgung. Auch der DGB äußert massive Bedenken (siehe Stellungnahme vom März 2015). So sei eine Zustimmung der Gewerkschaften nur vorstellbar, wenn die neue Regelung im Gegenzug zu einer Stärkung des Tarifvertragssystems führe. Außerdem dürfe der Beitritt nicht tarifgebundener Arbeitgeber zu einer Gemeinsamen Einrichtung nur dann erfolgen, wenn diese im Gegenzug durch einen Beitritt zu einem Arbeitgeberverband bereit sind, sozialpartnerschaftliche Verantwortung zu übernehmen.

Nach der Erörterung des bereits überarbeiteten Vorschlags des BMAS am 9. März 2015 soll die so genannte Nahles-Rente ein drittes Mal nachgebessert werden. Es bleibt offen, ob und inwiefern die teils konträren Bedingungen der Sozialpartner zur Zustimmung aufgegriffen werden können und an welchen Alternativen zu dem Vorschlag das Bundesministerium arbeitet. Eine Stärkung der Betriebsrente steht dringend an. Eine Neuregelung muss allerdings sorgfältig und in Abstimmung mit den Sozialpartnern sowie im Hinblick auf die Anwendbarkeit und Umsetzung für kleine und mittlere Unternehmen geprüft und vereinbart werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Wer nimmt ständig an den Arbeiten des institutionalisierten Arbeitskreises betriebliche Altersversorgung im BMAS teil, und wer nimmt regelmäßig an den Anhörungen teil?

2

Wann und wie häufig tagte der Arbeitskreis bisher, und wann ist die nächste Verbändeanhörung geplant?

3

Ist es geplant, den Kreis der anzuhörenden Verbände etwa um Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie um Verbände der Versicherungswirtschaft zu erweitern, und wenn ja, um welche? Wenn nein, warum nicht?

4

Wann ist mit dem Ergebnis der dritten Überarbeitung des Vorschlags zu den Gemeinsamen Einrichtungen zu rechnen?

5

Wird in dem Arbeitskreis betriebliche Altersversorgung auch über Alternativen zu den Gemeinsamen Einrichtungen nachgedacht, und wenn ja, wie lauten diese? Wenn nein, warum nicht?

6

Wer wurde für die Arbeitgeber- und Trägerbefragung zur betrieblichen Altersversorgung sowie für eine Personenbefragung zur Verbreitung der zusätzlichen Altersvorsorge unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten beauftragt (Antwort der Bundesregierung zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 18/4542), und wann ist mit den (Zwischen-)Ergebnissen zu rechnen?

7

Welche sind nach Auffassung der Bundesregierung die drei größten Hemmnisse für die weitere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in kleinen und mittleren Unternehmen?

8

Welche Daten hinsichtlich der Verbreitung der bisherigen Zusageformen der betrieblichen Altersvorsorge, reine Beitragszusage, beitragsorientierte Leistungszusage und Beitragszusage mit Mindestleistung liegen der Bundesregierung vor?

9

Wie viele kleine und mittelständische Unternehmen unterliegen nach Kenntnis der Bundesregierung einem Tarifvertrag, und wie viele Beschäftigte sind in einem Unternehmen angestellt, das nicht tarifgebunden ist (bitte jeweils nach neuen und alten Bundesländern getrennt ausweisen)?

10

Welche Informationen zu den Ursachen der bislang sehr wenig genutzten Riester-Förderung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge liegen der Bundesregierung vor (vgl. Vereinigung der Bayrischen Wirtschaft 2015 „Altersvorsorge – für eine verlässliche und bezahlbare Rentenpolitik“ Seite 13)?

11

a) Welche Ursachen hatte die Verzögerung bei der Beauftragung von Gutachtern im Zusammenhang mit der Studie „Optimierungsmöglichkeiten bei den bestehenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Förderregelungen der betrieblichen Altersvorsorge“ (www.lbav.de vom 12. November 2014 „Ein Werkstück, an dem man jetzt arbeiten kann“)? b) Bis wann ist mit einer der Veröffentlichung dieser Studie zu rechnen? c) Welche sind die zentralen Fragen der Studie, und welche Forschungslücken sollen mit ihrer Hilfe geschlossen werden? d) Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Studie für das weitere Vorgehen bei der Konzeptualisierung der so genannten Nahles-Rente bei? e) Inwiefern schließt die Studie an die vom BMAS in Auftrag gegebene und im Jahr 2014 erschienene Untersuchung „Machbarkeitsstudie für eine empirische Analyse für die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in kleinen und mittleren Unternehmen (Machbarkeitsstudie bAV in KMU)“ an?

12

a) Wie gelangt die Bundesregierung zu der Einschätzung, dass durch ihren Vorschlag der Gemeinsamen Einrichtungen „über neue Tarifverträge mehr arbeitgeberfinanzierte Betriebsrenten organisiert werden könnten“ (Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 18/4542), und wie hoch könnte der bisherige Anteil von rund 31 Prozent der Betriebsstätten mit ausschließlich arbeitgeberfinanzierten Anwartschaften an allen Betriebsstätten steigen (Bundestagsdrucksache 18/4542, Antwort zu Frage 11)? b) Inwiefern intendiert der Vorschlag des BMAS zu den Gemeinsamen Einrichtungen eine Erhöhung des jährlichen Finanzierungsaufwandes der Arbeitgeber für die Betriebsrenten ihrer Angestellten von derzeit über 30 Mrd. Euro (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, 2015: „Betriebliche Altersvorsorge: Mit verbesserten Rahmenbedingungen einen besseren Ausbau erreichen“, Positionspapier zur betrieblichen Altersvorsorge, S. 3)?

13

Wie begegnet die Bundesregierung rechtlichen Einwänden, wonach der Tarifvertrag nicht den Versorgungsträger bestimmen dürfe, da dies gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit verstößt (siehe Thorsten Rüffert, Nestor Schriftenreihe, 2008, Band 2, ab S. 152)?

14

Inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung, die Befürchtung der Unternehmen zu entkräften, sie könnten mit dem Vorschlag zu den Gemeinsamen Einrichtungen „über Tarifverträge gedrängt werden, für ihre Mitarbeiter vorzusorgen“ („Unternehmen fürchten Zwang zur Betriebsrente, FAZ vom 1. November 2014)?

15

Welche Entwicklung der bisherigen Teilnahmequote an der beitragsfreien Entgeltumwandlung erwartet die Bundesregierung mit ihrem Vorschlag der Gemeinsamen Einrichtungen, und wie verändert sich unter Beibehaltung der aktuellen Regelungen zur Entgeltumwandlung die jährliche Minderung des gesamten Aufkommens in der gesetzlichen Sozialversicherung von derzeit rund 3 Mrd. Euro (Bundestagsdrucksache 18/4542, Antwort zu den Fragen 21 bis 23)?

16

Inwieweit befürwortet die Bundesregierung die Möglichkeit, in Arbeitsverträgen standardmäßig eine Entgeltumwandlung mit „Opting-out“ aufzunehmen, und inwiefern beabsichtigt sie, für mehr Rechtssicherheit zu sorgen, um ein solches Modell auch auf bestehende Arbeitsverhältnisse anzuwenden?

17

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass im Rahmen der so genannten Nahles-Rente neben Pensionskassen und Pensionsfonds auch der Durchführungsweg Direktversicherung ermöglicht werden soll, und wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

18

Inwieweit kann die Bundesregierung der BDA zustimmen, dass eine Umsetzung des bisherigen BMAS-Vorschlags zur so genannten Nahles-Rente insgesamt mit einer Schwächung der bisherigen Formen der betrieblichen Altersversorgung einherginge (BDA-Stellungnahme, März 2015, Abschnitt 1b)?

19

Wie lauteten die wesentlichen noch ungelösten Fragen des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSG) an das BMAS, und welche Antworten hat das Bundesministerium hierauf gegeben (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, 2015, Stellungnahme zum Vorschlag „Neues Sozialpartnermodell Betriebsrente“ vom 26. Januar 2015)?

20

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, die reine Beitragszusage auch im Falle von bestehenden Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen?

21

Wie möchte die Bundesregierung verhindern, dass diejenigen Arbeitgeber mit Beiträgen zum PSG benachteiligt werden, die weiterhin für ihre erteilten Zusagen zur betrieblichen Altersversorgung haften, und was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, im Gegenzug zum zusätzlich übernommenen Schadensrisiko durch die Haftungsverlagerung auf den PSG adäquate, d. h. höhere Beiträge der durch die Enthaftung profitierenden Arbeitgeber zu erheben?

22

Inwiefern ist nach dem Vorschlag des BMAS gewährleistet, dass die Arbeitnehmerseite künftig im PSG paritätisch vertreten ist?

23

Inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung die vorgesehene Absicherung der Gemeinsamen Einrichtungen über den PSG rechtlich unproblematisch, obwohl dieser erstmals auch Kapitalmarktrisiken abdecken müsste (siehe Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft vom März 2015)?

24

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, die Obergrenzen für steuer- und beitragsfreie Einzahlungen in die betriebliche Altersversorgung zu erhöhen?

25

Welche jährlichen Steuermindereinnahmen hätte die Schaffung eines ergänzenden Förderrahmens in Höhe von 10 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die firmenfinanzierte betriebliche Altersvorsorge in § 3 Nummer 63 des Einkommensteuergesetzes zur Folge?

26

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen eine die Steuerfreistellung der Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung ergänzende steuerfinanzierte Zulagenförderung, um eben all diejenigen Beschäftigten zu erreichen, die ob ihres geringen Einkommens kaum bzw. nicht von der steuerlichen Förderung profitieren?

27

Inwieweit kann die Bundesregierung dem DGB zustimmen, dass eine Umsetzung des bisherigen BMAS-Vorschlags zur so genannten Nahles-Rente „das System der betrieblichen Altersversorgung auf dem niedrigen Niveau der Beitragszusage mit Mindestleistung“ festzulegen drohe (DGB-Stellungnahme vom Februar 2015, Abschnitt 2.3.1)?

28

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, auf die geplante sofortige Unverfallbarkeit der Arbeitgeberbeiträge zu verzichten?

29

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, allen Beschäftigten mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag ein Angebot einer betrieblichen Altersversorgung mit finanzieller Beteiligung des Arbeitgebers zu unterbreiten?

30

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, Arbeitgeber zu einem Beitritt in einen Arbeitgeberverband zu verpflichten, wenn diese Teil der Gemeinsamen Einrichtungen werden möchten?

Berlin, den 30 September 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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