[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 21. Oktober 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6480
18. Wahlperiode 23.10.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/6268 –
Angriffe des türkischen Militärs auf die PKK und den IS
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Anfang August 2015 kündigte der türkische Außenminister Mevlüt Cavusoğlu
eine „umfangreiche Schlacht“ gegen den „Islamischen Staat“ (IS) an. Seit dem
flog die türkische Luftwaffe mehrere Angriffe auf Stellungen des IS auf
syrischem, türkischem und irakischem Boden. Die türkische Regierung setzt aber
vor allem darauf, den zunehmenden Einfluss der Kurden zu begrenzen. So
bombardiert sie insbesondere Einrichtungen der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK)
in der Türkei und im Nordirak. Außerdem haben die türkischen Truppen
kurdische Kämpfer in Syrien angegriffen. Beobachtern zufolge waren die Angriffe
auf die PKK weit heftiger als die gegen den IS (
www.welt.de/politik/ausland/
article144843517/Tuerkei-kuendigt-Grossoffensive-gegen-den-IS-an.html).
Nach Angaben der türkischen Nachrichtenagentur „Anadolu“ sind seit Beginn
der Luftangriffe bis zum 11. August 2015 insgesamt 260 Kämpfer der PKK ums
Leben gekommen (
www.focus.de/politik/ausland/tuerkei-konflikt-im-
newsticker-tuerkische-kampfjets-bombardieren-dorf-im-nordirak_id_4853248.html).
Nach heutigem Stand sind mehr als 340 Kämpfer der PKK gestorben. Der
bisherige Höhepunkt des Konfliktes wurde am 8. September 2015 erreicht, als das
türkische Militär mit Bodentruppen in den Nordirak einmarschierte und
Stellungen der kurdischen PKK angriff (
www.spiegel.de/politik/ausland/
russlandwirft-tuerkei-bruch-des-voelkerrechts-vor-a-1046965.html). Ein Abkommen
zwischen der Türkei und dem Irak für grenzüberschreitende militärische
Aktivitäten liegt und lag laut Aussage des irakischen Ministerpräsidenten Haidar
Al-Abadi, der auch in der Vergangenheit die grenzüberschreitenden
Luftangriffe der Türkei kritisierte, weiterhin nicht vor (
www.rudaw.net/english/
kurdistan/20082015).
Angriffe des türkischen Militärs auf Stellungen der IS-Terrormiliz werden
dagegen sehr selten geflogen. Durch türkische Luftangriffe getötete IS-Terroristen
sind bisher durch die türkische Regierung oder das türkische Militär kaum
bestätigt worden. Im Verlauf des Monats August 2015 flog die türkische
Luftwaffe 300 Angriffe auf PKK-Stellungen und drei auf IS-Stellungen (
www.inde
pendent.co.uk/voices/comment/turkey-duped-the-us-and-isis-reaps-rewards-104
78720.html). Die türkischen Luftangriffe auf Stellungen der PKK im Irak
stießen in Deutschland parteiübergreifend auf Kritik, selbst aus dem
Bundesministerium der Verteidigung (
www.zeit.de/politik/ausland/2015-07/
pkkangriffe-tuerkei-kritik).
Die US-Regierung hält die Angriffe hingegen für völlig legitim (
www.zeit.de/
politik/ausland/2015-07/pkk-angriffe-tuerkei-kritik) und stört sich offenbar
nicht daran, dass der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan die PKK und
nicht den IS als oberste Gefahr betrachtet und entsprechend agiert (
www.cum
huriyet.com.tr/haber/siyaset/362171/Erdoğan_dan_ISiD_ve_PKK_aci
klamasi.html). Erdoğans angeblicher Kampf gegen den IS ist nur der Vorwand,
um gegen die kurdische Bevölkerung, insbesondere aber auch gegen die
Halkların Demokratik Partisi (HDP, Demokratische Partei der Völker)
vorzugehen, die ihm eine empfindliche Wahlniederlage zugefügt haben; er scheint
zur Vorbereitung der Neuwahlen sogar einen Bürgerkrieg in Kauf zu nehmen
(
www.deutschlandfunk.de/angriffe-auf-hdp-bueros-kurdenpartei-warnt-vor-
buergerkrieg.1818.de.html? dram:article_id=330616). Denn die HDP steht der
Absicht des türkischen Präsidenten Erdoğan, per Verfassungsänderung ein
Präsidialsystem in der Türkei einzuführen, wie zuletzt durch ihr starkes
Abschneiden bei den türkischen Parlamentswahlen am 7. Juni 2015 auch bei Neuwahlen
möglicherweise entgegen. Die HDP konnte bei den Wahlen die 10-
Prozent-Hürde überspringen und schaffte damit den Einzug in die türkische
Nationalversammlung und verhinderte so eine verfassungsändernde Mehrheit für die
bisherige Regierungspartei AKP (
www.deutschlandfunk.de/tuerkei-konflikt-
mit-der-pkk-eskaliert.724.de.html? dram:article_id=331627).
Zurzeit herrschen in der Türkei bürgerkriegsähnliche Zustände, da im gesamten
Land kurdische Geschäfte, Wahlbüros der kurdisch-dominierten Partei HDP
und andere Einrichtungen von ethnischen Minderheiten von türkischen
Nationalisten – teilweise von der Polizei unbehelligt – angezündet und mit Steinen
beworfen werden (
www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-hdp-chef-haelt-
neuwahlen-fuer-unmoeglich-a-1052072.html). Nationalistische Demonstranten
machten auch nicht vor den Redaktionsgebäuden der regierungskritischen
Zeitung „Hürriyet“ halt (
www.tagesschau.de/ausland/ankara-113.html). Die
Eskalation der Gewalt hat damit eine neue Dimension erreicht. Außerdem stellt der
Angriff auf die Zeitung „Hürriyet“ einen Eingriff in die Pressefreiheit dar.
Mitinitiiert wurden diese Angriffe vom türkischen Präsidenten Erdoğan, der
regierungskritische Journalisten verhaften lässt und persönlich bedroht (
www.zeit.
de/politik/ausland/2015-06/Erdogan-can-duendar-anzeige-cumhuriyet).
Immer wieder werden Journalisten festgenommen und misshandelt – zumeist
kurdische (AFP vom 29. September 2015). Auch vor ausländischen Journalisten
macht die türkische Regierung nicht halt (
www.sueddeutsche.de/politik/
terrorvorwuerfe-britische-journalisten-in-der-tuerkei-verhaftet-1.2629495).
1. Wie viele Angriffe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung (auch
nachrichtendienstliche) von der türkischen Luftwaffe seit dem 29. Juli 2015 auf
IS-Stellungen geflogen?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung flog die türkische Luftwaffe fünf
Angriffswellen auf verschiedene Ziele gegen die Miliz des Islamischen Staates in
Nord-Syrien im Zeitraum zwischen 28. August und 3. September 2015 sowie
erneut am 13./14. September 2015. Diese Einsätze wurden nach Erkenntnissen der
Bundesregierung eng mit den USA abgestimmt.
2. Wie viele Angriffe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung (auch
nachrichtendienstliche) von der türkischen Luftwaffe seit dem 29. Juli 2015 auf
PKK-Stellungen geflogen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden seit dem 29. Juli 2015 mindestens
22 Angriffswellen auf verschiedene Ziele in der Türkei und im Irak geflogen.
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die 16 getöteten
türkischen Soldaten vom 7. September 2015 sich auf einer Mission, die sich
gegen die PKK richtete, getötet wurden (
www.cumhuriyet.com.tr/
haber/siyaset/362171/Erdoğan_dan_ISiD_ve_PKK_aciklamasi.html)?
Der Bundesregierung liegen über den in der Frage erwähnten Presseartikel hinaus
keine Erkenntnisse dazu vor.
4. Sieht die Bundesregierung in der PKK die Hauptgefahr für Frieden und
Stabilität in der Region und erst in zweiter Linie in dem IS?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Terror jedweder Prägung eine
Gefahr für Frieden und Stabilität darstellt.
5. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob seit der vom
türkischen Außenminister Cavusoğlu angekündigten „umfangreichen Schlacht“
gegen den IS, der IS weitere Geländegewinne verzeichnen konnte und eher
erstarkt ist (
www.deutschlandfunk.de/syrien-krieg-assad-in-bedraengnis.17
73.de.html?dram:article_id=330795)?
Die am 23. September 2014 begonnenen Luftschläge der USA und arabischer
Verbündeter haben die offensiven Fähigkeiten des Islamischen Staates in Syrien
eingeschränkt. Ende Juli 2015 hat die Türkei die Luftwaffenstützpunkte İncirlik,
Malatya und Batman für die Anti-ISIS-Koalition geöffnet. Erste US-Luftschläge
vom Luftwaffenstützpunkt İncirlik fanden am 5. August 2015 statt. Gleichwohl
hat der Islamische Staat weiterhin offene Kapazitäten. So versucht der Islamische
Staat seit Monaten, im Norden Syriens in der Region Aleppo weiter Richtung
Westen vorzudringen.
6. Inwieweit sieht die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis einen
Zusammenhang zwischen den weiteren Gebietsgewinnen des IS und der Bekämpfung
der PKK sowie kurdischer Selbstverteidigungskräfte im Norden Syriens
durch das türkische Militär und Spezialeinheiten (
www.deutschlandfunk.de/
tuerkei-vorgehen-gegen-pkk-schwaecht-kampf-gegen-is-norm.694.de.html
?dram:article_id=330526)?
Die Bundesregierung sieht nach ihren Erkenntnissen den behaupteten
Zusammenhang zwischen Gebietsgewinnen des Islamischen Staates und der
Bekämpfung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) durch das türkische Militär nicht.
7. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Türkei
den Kampf gegen den IS mit ihrem Vorgehen gegen die PKK enorm
schwäche und es absurd sei, dass Ankara gegen die PKK vorgehe,
gleichzeitig der Bündnispartner USA mit der Tochterorganisation der verbotenen
Arbeiterorganisation in Syrien im Kampf gegen den IS kooperiere
(
www.deutschlandfunk.de/tuerkei-vorgehen-gegen-pkk-schwaecht-kampf-
gegen-is-enorm.694.de.html?dram:article_id=330526)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die darauf hindeuten, dass
das Vorgehen der Türkei gegen die PKK den Kampf gegen die Terrormiliz
Islamischer Staat in Syrien beeinträchtigt.
8. Inwiefern hält die Bundesregierung die Luftangriffe und
Bodentruppen-Einsätze des türkischen Militärs im Irak mit dem Völkerrecht für
vereinbar, obwohl der Ministerpräsident des Irak diese Angriffe kritisierte und
ihm zufolge eine Vereinbarung zwischen dem Irak und der Türkei für
grenzüberschreitende militärische Aktivitäten nie vorlag (
www.tagesanzeiger.ch/
ausland/standard/Irak-protestiert-gegen-tuerkische-Luftangriffe/story/1088
7828)?
Ob eine konkrete Maßnahme des türkischen Militärs im Irak mit dem Völkerrecht
vereinbar ist, hängt von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab.
Zu den genannten Luftangriffen und Bodentruppen-Einsätzen liegen der
Bundesregierung keine ausreichenden Erkenntnisse über die konkreten Umstände vor,
um eine eigene völkerrechtliche Bewertung dazu abzugeben.
9. Welche Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung
über den möglichen Einsatz von Waffen aus Deutschland durch das türkische
Militär gegen Stellungen der PKK im Irak und in der Türkei?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor, ob und inwieweit die
Türkei Waffen aus Deutschland in ihrem Vorgehen gegen die PKK einsetzt.
10. Welche Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung
über den möglichen Einsatz von in der Türkei in Lizenz produzierten
deutschen Waffen durch türkische Sicherheitskräfte im Irak und in der Türkei im
Kampf gegen die PKK?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
11. Welche (auch nachrichtendienstlichen) Erkenntnisse hat die
Bundesregierung darüber, dass durch die von türkischer Seite geplante Pufferzone bzw.
„Schutzzone“ im Norden Syriens ein zusammenhängendes Gebiet kurdischer
Selbstverwaltungsstrukturen verhindert werden soll (
www.tagesspiegel.de/
politik/kampf-gegen-is-tuerkei-startet-aufbau-einer-schutzzone-in-
nordsyrien/12243250.html)?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung verfolgt die Türkei mit der Einrichtung
einer sog. Schutzzone im Norden Syriens verschiedene Ziele, unter anderem auch
dasjenige, syrischen Flüchtlingen sowie der moderaten syrischen Opposition
einen Rückzugsraum zu verschaffen. Wenn von türkischer Seite das Gebiet einer
möglichen Schutzzone an der türkisch-syrischen Grenze umschrieben wird,
handelt es sich um ein Gebiet, das westlich und östlich an kurdisch kontrollierte Teile
Syriens grenzt. Da kein abschließendes Konzept einer derartigen sog. Schutzzone
vorliegt, kann nicht beurteilt werden, welche Auswirkungen deren Einrichtung
auf die Dynamik des Konflikts in Syrien haben könnte.
12. Gedenkt die Bundesregierung, an ihrer Rüstungsexportpraxis von
Waffenlieferungen in die Türkei festzuhalten, obwohl sie nicht ausschließen kann,
dass möglicherweise deutsche Waffen von der Türkei an islamistische
Terrormilizen, wie die Ahrar al-Sham, in Syrien (www1.wdr.de/ daserste/moni
tor/sendungen/tuerkischer-bombenkrieg-100.html) und im Irak (
www.the-
dailybeast.com/articles/2015/09/24/syrian-defector-from-u-s-trained-force-
found-with-u-s-hardware.html) weitergegeben, diese auch gegen kurdische
Zivilisten zum Einsatz kommen oder bei völkerrechtswidrigen Angriffen
gegen irakisches und syrisches Territorium verwendet werden könnten?
Die Bundesregierung entscheidet über die Erteilung von Exportgenehmigungen
im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der „Politischen
Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen
Rüstungsgütern” vom 19. Januar 2000, dem Gemeinsamen Standpunkt der EU
betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von
Militärtechnologie und Militärgütern vom 8. Dezember 2008 sowie des Vertrags über den
Waffenhandel („Arms Trade Treaty“). Im Übrigen hat die Bundesregierung keine
Erkenntnisse dazu, dass deutsche Waffen weitergegeben werden oder in den in
der Frage genannten Kontexten zum Einsatz kommen.
13. Welche Abstimmung erfolgt zwischen den zuständigen Ministerien des
Bundes und der Länder bei der Planung und Durchführung der Zusammenarbeit
der Polizei der Bundesländer mit türkischen Sicherheitskräften, welche
Maßnahmen kamen im Bereich der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe in den
Jahren 2013 bis 2014 auf wessen Initiative hin zustande, welche konkreten
koordinierenden und ausführenden Aufgaben übernahmen die zuständigen
Bundesbehörden, und inwieweit handelten die Bundesländer eigenständig
(bitte die Maßnahmen entsprechend der Jahre auflisten)?
Der Polizeilichen Aufbauhilfe des Bundesministeriums des Innern (BMI) liegt
eine jährliche Planung zugrunde, die sowohl im Vorfeld als auch im unterjährigen
Umsetzungsprozess eng mit dem Auswärtigen Amt abgestimmt wird. Darüber
hinaus finden regelmäßige Ressortbesprechungen unter Federführung des
Auswärtigen Amtes statt, deren Ergebnisse laufend in den jährlichen Planungs- und
Umsetzungsprozess einfließen. Inhalt und Umfang der Maßnahmen des
Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Länder beim BMI werden im Anschluss
direkt mit den Bundesländern abgestimmt. Die fachliche Ausgestaltung der
Maßnahmen obliegt den Bundesländern.
Auf Vorschlag des Arbeitskreises II beschloss die Innenministerkonferenz (IMK)
im Jahr 1992 die Einrichtung einer Bund-Länder-Koordinierungsstelle (BLK) für
die Ausbildungs- und Ausstattungshilfe der Polizei. Die BLK soll durch
ständigen Informationsaustausch mögliche Überschneidungen oder Dopplungen
frühzeitig erkennen und Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe für Drittstaaten
aufeinander abstimmen. Die Zusammenarbeit erfolgt in den Bundesländern auf
ministerieller Ebene. Der Vorsitz der BLK obliegt dem Bundesministerium des
Innern. Die Geschäftsführung wird durch das Bundeskriminalamt
wahrgenommen.
Im o.g. IMK-Beschluss wurde darüber hinaus die Einrichtung eines
Informationspools beim Bundeskriminalamt vereinbart, in welchem die Maßnahmen von
Bund und Ländern zusammengestellt werden sollen. Die Meldungen der
Bundesländer erfolgen freiwillig, so dass weder Vollständigkeit noch Aktualität der
Datensätze zu Berichts- und Auswertezwecken durch den Bund bestätigt werden
können. Insofern wird zu Maßnahmen der Bundesländer zur Polizeilichen
Aufbauhilfe auf die entsprechenden Auskunftsrechte der Landesparlamente
verwiesen.
Die für die Jahre 2013 und 2014 geplanten und durchgeführten
Ausbildungsmaßnahmen der Bundespolizei zu Gunsten der Türkei wurden jeweils gemeinsam im
Vorfeld durch den Grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten in der Türkei in
Zusammenarbeit mit den Vertretern des türkischen Hauptamtes für internationale
Zusammenarbeit abgestimmt.
Hinsichtlich der Maßnahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe des
Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei und des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der
Länder zugunsten türkischer Sicherheitsbehörden in den Jahren 2013 und 2014 wird
auf die Beantwortung der nachfolgenden Frage 14 verwiesen.
14. In welchem Umfang wurden von der Bundesregierung Mittel für
Ausbildungs- und Ausstattungshilfen für die türkische Polizei in den Jahren 2013
bis 2014 aufgewandt, und aus welchen Haushaltstiteln wurden diese Mittel
bereitgestellt (bitte entsprechend der Jahre auflisten)?
Bundeskriminalamt:
Im Rahmen der Fortführung der regelmäßigen Gespräche fanden in den Jahren
2013 bis 2015 jeweils zweitägige Konsultationen zum Themenbereich „Politisch
motivierte Kriminalität“ mit dem Nationalen Nachrichtendienst der Türkei
(İstihbarat) statt. Dieser hat in der Türkei auch polizeiliche Zuständigkeiten in der
Terrorismusbekämpfung.
Die Kosten beliefen sich im Jahr 2013 auf 2 083,67 Euro, im Jahr 2014 auf
14 443,52 Euro sowie im Jahr 2015 auf 14 639,79 Euro. Die Kosten wurden
jeweils aus Haushaltsmitteln des Bundeskriminalamts, Titel 0624 68701, getragen.
Zudem engagierte sich das Bundeskriminalamt im Jahr 2014 durch
Expertengestellung im Rahmen eines fünftägigen Lehrgangs im von der Europäischen
Kommission finanzierten Twinning Projekt „Strengthening Witness Protection
Capacities“ der IRZ (Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit)
sowie bei einem zehntägigen Informationsaustausch im Rahmen des von der
Europäischen Kommission finanzierten Twinning Projektes „Cybercrime“ der IRZ.
Die Kosten für beide Maßnahmen wurden vollumfänglich aus EU-
Haushaltsmitteln getragen. Darüber hinaus fand im Jahr 2014 ein Informationsaustausch mit
der Hauptabteilung zur Bekämpfung des Schmuggels und der Organisierten
Kriminalität (KOM) zum Themenbereich „Rauschgiftbekämpfung“ statt. Die Kosten
für diese Maßnahme beliefen sich auf 258,28 Euro und wurden aus
Haushaltsmitteln des Bundeskriminalamtes, Titel 0624 68701, getragen.
Bundespolizei:
Zu den einzelnen Maßnahmen der Bundespolizei wird auf die Antworten der
Bundesregierung zu den Fragen 9 ff. auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE
LINKE. zu Polizei- und Zolleinsätzen im Ausland, (Bundestagsdrucksachen
17/14570, 18/154, 18/676, 18/2286 und 18/3979) verwiesen.
Hierzu gab es folgende finanziellen Aufwendungen:
2013: 6 112,32 Euro aus Titel 0602 687 891
5 169,70 Euro aus Titel 0625 532 05 (Twinning-Ausgabentitel)
2014: 1 959,70 Euro aus Titel 0610 687070 (vormals 0602 687891)
Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder:
Im Jahr 2013 gab es im Rahmen der Ausbildungshilfe zwei Erfahrungsaustausche
zur Arbeit mit und in der Bereitschaftspolizei (Kosten: 9 950,22 Euro) sowie ein
Seminar zum Thema „Aufbau und Fortbildung im Projekt ‚Community Police‘
(Gemeindepolizei)“ (Kosten: 5 020,10 Euro). Diese Maßnahmen wurden aus dem
BMI-Haushaltstitel 0602 687 891 finanziert.
In allen Schulungen, Seminaren und Hospitationen werden den Teilnehmern
insbesondere die Wahrung der Menschenrechte, die Rechtmäßigkeit und
Verhältnismäßigkeit jeder polizeilichen Maßnahme als Grundvoraussetzung
rechtstaatlichen Handelns und die volle gerichtliche Überprüfbarkeit jedes polizeilichen
Agierens vermittelt.
15. Welche Ausrüstung, die auch militärisch relevant sein könnte und somit in
Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste – Anhang zur
Außenwirtschaftsverordnung oder in Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung – EG Nr. 428/2009
genannt werden, sowie Ausrüstung, die auch zur Folter verwendet werden
könnte, wie zum Beispiel bestimmte Hand- und Fußfesseln, die somit in
Anhang III der Anti-Folter-Verordnung – EG Nr. 1236/2005 aufgeführt
werden, sind in den Jahren 2007 bis 2012 aus Deutschland in die Türkei
exportiert worden (bitte entsprechend nach Umfang und Warenwert der
Ausrüstungsgegenstände sowie unter Angabe der Hersteller auflisten)?
Hier können keine Angaben im Sinne der Fragestellung gemacht werden, da eine
zentrale statistische Erfassung der tatsächlichen Ausfuhren für sonstige
Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter nicht erfolgt.
Zurzeit wird geprüft, ob ein Gesamtwert der tatsächlichen Ausfuhren von
sonstigen Rüstungsgütern ermittelt werden kann. Bezüglich erteilter Genehmigungen
für sonstige Rüstungsgüter wird auf die jeweiligen Rüstungsexportberichte
verwiesen.
Im fraglichen Zeitraum wurden Genehmigungen zum Export von Waren der
Güterliste zur Dual-use-Verordnung im Gesamtwert von rd. 545 Mio. Euro erteilt.
Dabei handelte es sich überwiegend um Werkzeugmaschinen und deren
Ersatzteile und Zubehör sowie um Chemikalien und elektronische Messgeräte.
Im fraglichen Zeitraum wurden Genehmigungen zum Export von Waren der
Güterliste zur Anti-Folter-Verordnung im Gesamtwert von rd. 421 000 Euro erteilt.
Dabei handelte es sich um Schlaf- und Narkosemittel.
Das Bundeskriminalamt lieferte im Jahr 2008 im Rahmen der Ausstattungshilfe
zwei Sprengstoffspürhunde zu Zuchtzwecken an die Generalsicherheitsdirektion
(GSD) Ankara. Die entstandenen Kosten in Höhe von 10 000 Euro wurden aus
Haushaltsmitteln des Bundeskriminalamtes, Titel 0624 68701, getragen.
16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die in den Jahren 2013,
2014 und 2015 gelieferte Polizeiausrüstung (Helme und andere
Schutzkleidung, Schilder, Handschellen, Funkgeräte, Fahrzeuge, Waffen), so genannte
weniger letale Waffen, insbesondere Wasserwerfer, deren Komponenten und
chemische Reizstoffe (Tränengas etc.) und IT-Technologie, die sich für die
Überwachung des Internets und der Telekommunikation und deren Zensur
eignen (bitte entsprechend der Jahre getrennt auflisten)?
Hier können keine Angaben im Sinne der Fragestellung gemacht werden, da eine
zentrale statistische Erfassung der tatsächlichen Ausfuhren für sonstige
Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter nicht erfolgt. Im angefragten Zeitraum wurden nach
bisherigen Erkenntnissen für den Bereich der sonstigen Rüstungsgüter sechs
Genehmigungen im Wert von 6,8 Mio. Euro an die türkische Polizei/Gendarmerie
erteilt. Gegenstand der Genehmigungen waren Bestandteile von ballistischen
Schutzwesten, LKW mit militärischer Ausstattung und Splitterschutzanzüge für
Entschärfungsaufgaben.
Im fraglichen Zeitraum wurden Genehmigungen zum Export von
Polizeiausrüstung der Güterliste zur Dual-use-Verordnung im Gesamtwert von rd. 1,86 Mio.
Euro erteilt. Dabei handelte es sich um Funktechnik und Schutzwesten, nicht aber
um Überwachungstechnik.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Lieferung von Waffen, Munition,
Hilfsmitteln des unmittelbaren Zwangs sowie nachrichtendienstlichem Gerät im Rahmen
der Polizeilichen Aufbauhilfe des Bundeskriminalamtes ausgeschlossen ist. Das
Bundeskriminalamt prüft vor Gewährung von Unterstützungsmaßnahmen immer
den Aspekt einer möglichen missbräuchlichen Verwendung im Sinne der
„Dual-use“-Problematik.
17. Wann und im Rahmen welcher Veranstaltungen haben sich seit dem
Jahr 2013 Delegationen der türkischen Regierung (Militärdelegationen bzw.
Delegationen, die auf Sicherheitskooperation, Rüstungskooperation o. Ä.
ausgerichtet waren) auf Einladung der Bundesregierung bzw. von
Bundesministerien und anderer Bundesbehörden und Dienststellen in Deutschland
aufgehalten (bitte entsprechend der Jahre auflisten), und welche
Rüstungsgüter wurden den Angehörigen der jeweiligen Delegationen dabei von der
Bundeswehr oder anderen Sicherheitsorganen der Bundesrepublik
Deutschland vorgeführt (bitte entsprechend der Jahre auflisten)?
1. Bundesministerium des Innern:
Hinsichtlich der Maßnahmen im Rahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe wird auf
die Antwort zu Frage 14 verwiesen. Darüber hinaus fanden im genannten
Zeitraum weitere Arbeitsbesuche statt:
2013
10. bis 23. März 2013
Besuch zweier Vertreter des türkischen Departments of Cyber Crime im BKA im
Rahmen einer Hospitation zur Arbeit des BKA (Zuständigkeiten, Kooperationen
und Herausforderungen)
8. April 2013
Gespräch des BKA Präsidenten mit dem türkischen Botschafter in Berlin
9. bis 11. April 2013
Fachgespräche zwischen BKA, Abteilung Staatsschutz, und dem Nationalen
Nachrichtendienst der Türkei (İstihbarat)
17. April 2013
Studienbesuch einer zwölfköpfigen türkischen Delegation im Rahmen des
EUTAIEX- Programmes (Technical Assistance and Information Exchange
Instrument) zum Themenbereich „Vermögensabschöpfung“ beim
Bundeskriminalamt
26. bis 28. August 2013
Deutsch-türkische Konsultationen auf ministerieller Ebene im Bundesamt für
Verfassungsschutz in Köln
9. September 2013
Besuch des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums durch den zuständigen
türkischen Staatssekretär
23. bis 25. September 2013
Besuch des damaligen Leiters der Hauptabteilung zur Bekämpfung des
Schmuggels und der Organisierten Kriminalität (KOM) bei der Abteilung SO
11. bis 15. November 2013
Studienbesuch türkischer Mitarbeiter von Polizei und Justiz im Rahmen des
EU-Twinning Projektes „Strengthening Capacities against Cybercrime“ in
Wiesbaden (BKA) und Frankfurt/Main (Generalstaatsanwaltschaft). Inhalte waren
Einblicke in die BKA-Aktivitäten hinsichtlich der Cybercrime-Bekämpfung
sowie wesentliche Zusammenarbeitsaspekte auf nationaler und internationaler
Ebene.
29. November 2013
Besuch des Polizeiattachés der türkischen Botschaft in Berlin bei der Abteilung
SO zu den Themenbereichen „Rauschgiftbekämpfung“ und „Betrugsdelikte“
2014
18. November 2014
Besuch von Vertretern der Hauptabteilung zur Bekämpfung des Schmuggels und
der Organisierten Kriminalität (KOM) bei der Abteilung SO im Rahmen der
Initiative „Big Tree“ zum Thema „Rauschgiftbekämpfung“.
2015
16. bis 18. September 2015
Besuch von vier Mitarbeitern des Nationalen Nachrichtendienst der Türkei
(İstihbarat) im Gemeinsamen Internetzentrum (GIZ) in Berlin
Bei keinem dieser Arbeitsbesuche wurden Rüstungsgegenstände vorgeführt.
2. Bundesministerium der Verteidigung:
2013
- Deutsch-Türkische Stabsgespräche zum Militärpolitischen Austausch. Es
wurden keine Rüstungsgüter vorgeführt.
- Im Rahmen von F&T-Gesprächen (Forschung & Technologie) des
Wehrwissenschaftlichen Instituts für Schutztechnologien (WIS) in Munster hat eine
türkische Delegation das Institut besucht. Es wurden keine Rüstungsgüter
vorgeführt.
- Militärische Vertreter der Türkischen Verbindungsstelle beim Bundesamt für
Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr besuchten
das Lufttransportgeschwader 61 in Penzing. Anlass war das bekundete
Interesse der Türkei am Kauf von Luftfahrzeugen (Lfz) des Typs C-160 Transall.
Neben dem Lfz C - 160 wurden der Delegation die Wartungsstaffel, die
Instandsetzungsstaffel sowie die Geräteinstandsetzung vorgestellt.
2014
- Deutsch-Türkische Stabsgespräche zum Militärpolitischen Austausch. Es
wurden keine Rüstungsgüter vorgeführt.
- Der türkische Vize-Verteidigungsminister, Hasan Kemal Yardımcı, besuchte
die Internationale Luftfahrtausstellung in Berlin und führte an deren Rande
ein Gespräch mit Vertretern des Bundesministeriums der Verteidigung.
- Bei der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) 2014, die in
Kooperation vom Bundesverband der Deutschen Luft- und
Raumfahrtindustrie e.V. und der Messe Berlin GmbH veranstaltet wurde, war die
Bundeswehr der größte Einzelaussteller. Das Partnerland der ILA 2014 war die
Türkei. Die Partnerlandabsprachen erfolgten zwischen dem Partnerland und den
Veranstaltern.
2015
- Deutsch-Türkische Stabsgespräche zum Militärpolitischen Austausch. Es
wurden keine Rüstungsgüter vorgeführt.
18. Wie viele und welche Angehörigen der türkischen Streitkräfte waren und
sind an welchen Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr, wie
beispielsweise dem Lehrgang internationaler Generalstabs- und Admiralstabsdienst
(LGAI), seit dem Jahr 2013 beteiligt (bitte entsprechend der Jahre mit
Lehrgangsbereichen getrennt auflisten)?
Eine Beteiligung von Angehörigen der türkischen Streitkräfte an
Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr erfolgt in sehr geringem Umfang.
Als NATO-Partner erhält die Türkei ein jährliches Angebot zur Teilnahme mit
einem Offizier des Heeres am Lehrgang Generalstabs-/Admiralstabsdienst
National (LGAN). Seitens der Türkei wurden diese Angebote im Jahr 2013 und im
Jahr 2015 für den jeweils zweijährigen Lehrgang Generalstabs-/
Admiralstabsdienst National angenommen.
19. Inwieweit erwägt die Bundesregierung, im Rat der Europäischen Union die
Initiative zu ergreifen, um den Export von zur internen Repression
verwendbarer Ausrüstungen durch die EU-Mitgliedstaaten in die Türkei zu
sanktionieren?
Das Risiko des Missbrauchs zur internen Repression ist Gegenstand der
Abwägung jeder Ausfuhrgenehmigungsentscheidung. Gemäß dem Gemeinsamen
Standpunkt der EU und den Politischen Grundsätzen wird eine
Ausfuhrgenehmigung verweigert, wenn eindeutig das Risiko besteht, dass die zur Ausfuhr
bestimmten Güter im Empfängerland zur internen Repression benutzt werden
könnten. Über die Anwendung der Entscheidungskriterien des Gemeinsamen
Standpunktes und darauf beruhende Ablehnungsentscheidungen tauscht sich die
Bundesregierung regelmäßig mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union im
Rahmen der entsprechenden Ratsarbeitsgruppe aus.
20. Wer waren die Abnehmer bzw. Empfänger der über 600 aus Deutschland in
den Jahren 2011 und 2012 in die Türkei gelieferten Scharfschützengewehre
der Marke Steyr SSG08 (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/6403)?
Beim Empfänger handelt es sich um die türkische Polizei.
21. Wer waren die deutschen Lieferanten der über 600 aus Deutschland in den
Jahren 2011 bis 2012 in die Türkei gelieferten Scharfschützengewehre der
Marke Steyr SSG08 (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/6403)?
Bei dem exportierenden Unternehmen handelt es sich um die Kilic Feintechnik
GmbH.
22. Wer waren die Abnehmer bzw. Empfänger der zehn aus Deutschland im
Jahr 2014 in die Türkei gelieferten Scharfschützengewehre der Marke HK
G28 (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 16 auf
Bundestagsdrucksache 18/6403)?
Beim Empfänger handelt es sich um die türkischen Streitkräfte.
23. Wer waren die deutschen Lieferanten der zehn aus Deutschland im Jahr 2014
in die Türkei gelieferten Scharfschützengewehre der Marke HK G28
(Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 16 auf
Bundestagsdrucksache 18/6403)?
Bei dem exportierenden Unternehmen handelt es sich um die Heckler & Koch
GmbH.
24. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, zu welchem Zweck die über 600
an die Türkei gelieferten Scharfschützengewehre der Marke Steyr SSG08
und SSG04 aus Deutschland in die Türkei exportiert wurden (Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 16 auf Bundestagsdrucksache
18/6403)?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die 600 Scharfschützengewehre der Marke
Steyr SSG 08 für staatliche Zwecke beschafft worden sind. Die Präzisionsbüchse
der Marke Steyr SSG04 wurde von einem Jagdhändler zu Jagdzwecken verkauft.
25. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, zu welchem Zweck die zehn an
die Türkei gelieferten Scharfschützengewehre der Marke HK G28 aus
Deutschland in die Türkei exportiert wurden (Antwort der Bundesregierung
auf die Schriftliche Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/6403)?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Scharfschützengewehre für staatliche
Zwecke beschafft worden sind.
26. Wann wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die entsprechenden
Gewehre des Typs SSG 04 und SSG 08 aus der Republik Österreich importiert
(Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 16 auf
Bundestagsdrucksache 18/6403), und wer waren die Empfänger?
Der Bundesregierung liegen dazu Erkenntnisse aus dem EU-Meldedienst
(Artikel 11, Absatz 3 der Richtlinie 91/477/EWG) vor, die den legalen Waffenhandel
innerhalb der Europäischen Union abbilden und folgende zwei Einfuhren von
Scharfschützengewehren STEYR SSG 08 aus der Republik Österreich in die
Bundesrepublik Deutschland aufzeigen:
17. Oktober 2011 500 Stück SSG08, Kal. 308 Win
30. November 2011 100 Stück SSG08, Kal. 308 Win
Empfänger beider Lieferungen war die Kilic Feintechnik GmbH.
27. Wurden diese Waffen nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland wiederverkauft?
Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass diese Waffen innerhalb der
Bundesrepublik weiterverkauft wurden. Die Kilic Feintechnik GmbH hat im Oktober 2011
die Ausfuhr von 600 Scharfschützengewehren STEYR SSG08 an die türkische
Polizei beantragt. Dem Antrag wurde stattgegeben, eine Ausfuhrgenehmigung
wurde erteilt.
28. Zu welchem Zweck wurden nach Kenntnis der Bundesregierung diese
Waffen aus der Republik Österreich in die Bundesrepublik Deutschland
importiert, und warum wurden diese Waffen binnen weniger Jahre wieder
reexportiert?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
29. Welche geeigneten Dokumente, wie Endverbleibserklärungen,
weitergehende Erläuterungen des Empfängers zum beabsichtigten
Verwendungszweck, technischen Unterlagen oder Internationalen
Einfuhrbescheinigungen (International Import Certificates), hat sich die Bundesregierung im
Einzelnen von den Endempfängern der über 600 Scharfschützengewehre der
Marken Steyr SSG08 und SSG04 sowie HK G28 vorlegen lassen?
Die Genehmigungen wurden auf der Basis vorliegender, den Anforderungen
entsprechender amtlicher Endverbleibserklärungen der jeweiligen Empfänger und
zusätzlicher Erläuterungen zu den Empfängern erteilt.
30. Liegen der Bundesregierung Anhaltspunkte bzw. (nachrichtendienstliche)
Erkenntnisse dafür vor, dass die betreffenden Waffen von Sicherheitskräften
der Türkei verwendet wurden oder verwendet werden?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
31. Inwieweit hat die Bundesregierung die Ausfuhr der Scharfschützengewehre
nur unter der Auflage genehmigt, dass die gelieferten Waffen nicht an bzw.
in bestimmte Regionen der Türkei geliefert werden dürfen?
Die Genehmigungen wurden mit keiner Auflage versehen, dass die gelieferten
Waffen nicht an bzw. in bestimmte Regionen der Türkei geliefert werden dürfen.
32. Inwieweit ist die deutsche Botschaft in der Türkei gebeten worden, Kontakt
mit dem türkischen Außenministerium aufzunehmen, um die Einhaltung der
Endverbleibsbestimmungen bezüglich der Scharfschützengewehre zu
prüfen?
Es hat bisher keinen Anlass gegeben, die Deutsche Botschaft Ankara zu bitten,
Kontakt mit dem türkischen Außenministerium hinsichtlich der Einhaltung der
Endverbleibsbestimmungen bezüglich der Scharfschützengewehre aufzunehmen.
Die Bundesregierung führt bezüglich zu exportierender Rüstungsgüter eine
Ex-ante-Prüfung zum Endverbleib durch. Wenn Zweifel am gesicherten
Endverbleib beim Empfänger bestehen, werden Ausfuhranträge abgelehnt. Zusätzlich
hat die Bundesregierung kürzlich Eckpunkte zur Einführung von so genannten
Post-Shipment-Kontrollen beschlossen, deren Umsetzung derzeit zwischen den
Ressorts abgestimmt wird.
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ISSN 0722-8333]