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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Konflikte in Flüchtlingsunterkünften

Gewaltsame Auseinandersetzungen in Flüchtlingsunterkünften, Trennung von Flüchtlingsgruppen nach Religionszugehörigkeit bzw. ethnischer Herkunft, religiös oder nationalistisch motivierte Übergriffe, u.a. auf christliche oder jesidische Flüchtlinge; bes. Schutzbedarf gefährdeter Flüchtlingsgruppen (religiöse Minderheiten, Homosexuelle oder alleinstehende Frauen); Werbeversuche von Salafisten um Flüchtlinge<br /> (insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

23.10.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/627106.10.2015

Konflikte in Flüchtlingsunterkünften

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Dr. André Hahn, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Frank Tempel, Birgit Wöllert und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Angesichts einer Häufung von zunehmend gewaltsam ausgetragenen Auseinandersetzungen in Flüchtlingsunterkünften beklagen Polizeigewerkschaften das Erreichen einer „absoluten Belastungsgrenze“. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert daher eine Trennung der Flüchtlingsgruppen nach Religionen (www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-christen-und-muslime-getrennt-unterbringen-a-1054931.html). Glaubensfragen scheinen allerdings nur in Einzelfällen, wie im August 2015 bei schweren Auseinandersetzungen in Suhl um einen angeblich von einem Flüchtling beschädigten Koran, der Auslöser von größeren Auseinandersetzungen mit zahlreichen Beteiligten zu sein (www.spiegel.de/panorama/justiz/suhl-die-krawallnacht-im-fluechtlingsheim-a-1048975.html).

Vielmehr scheinen insbesondere beengte Verhältnisse in den überfüllten Unterkünften Konflikte unter Flüchtlingsgruppen auszulösen. So gingen am 25. September 2015 in einem Leipziger Flüchtlingsheim mehrere Hundert Flüchtlinge nach einer Auseinandersetzung über die Reihenfolge der Toilettenbenutzung aufeinander los. Zwei Tage später kam es in einer für Flüchtlinge errichteten Zeltstadt im hessischen Kassel-Calden zu einer stundenlangen Massenschlägerei mit 14 Verletzten. Hier war der Auslöser ein Konflikt bei der Essensausgabe. In Kassel-Calden sind 1 500 Flüchtlinge aus 20 Nationen auf einem ehemaligen Flughafengelände verteilt auf 50 Zelte untergebracht. Vorgesehen war die Anlage für die Unterbringung von maximal 1 000 Personen (www.welt.de/politik/deutschland/article146926095/Polizei-will-Fluechtlinge-nach-Religion-trennen.html, www.neues-deutschland.de/artikel/986092.drueckende-enge.html).

Während die Masse der Auseinandersetzungen in Flüchtlingsunterkünften wohl nicht religiöser Natur zu sein scheint, beklagen einige christliche und jesidische Flüchtlinge laut einem Bericht der Tageszeitung „DIE WELT“, von islamistischen Mitbewohnern in Flüchtlingsheimen gemobbt, bedroht oder sogar körperlich attackiert worden zu sein (www.welt.de/politik/deutschland/article146919471/Islamisten-bedrohen-Christen-in-Fluechtlingsheimen.html). Zudem werben salafistische Gruppen gezielt in den Einrichtungen um Flüchtlinge als potentielle Mitstreiter, aber auch um diese zur Einhaltung strikter religiöser Regeln nach ihrem Islamverständnis zu drängen. So verteilten Salafisten beispielsweise vor einem Flüchtlingssammellager in den Hamburger Messehallen Propagandamaterial und versuchten Kontakt zu den Flüchtlingen aufzunehmen. Der salafistische Prediger Pierre Vogel rief seine Anhänger auf, in Flüchtlingsunterkünfte zu gehen und mit den Flüchtlingen zu beten. Dazu veröffentlichte Pierre Vogel einen Katalog mit Ratschlägen, wie sich die salafistischen Aktivisten den Flüchtlingen nähern sollten. In Nordrhein-Westfahlen wurden bislang rund 30 Versuche der Kontaktaufnahme von Salafisten zu Flüchtlingen registriert (www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/wie-salafisten-versuchen-fluechtlinge-zu-radikalisieren-13828289.html, www.faz.net/aktuell/krude-missionierung-salafisten-werben-nahe-fluechtlingsheimen-13793462.html, www.mopo.de/polizei/messehallen-salafisten-propaganda-im-fluechtlingsheim,7730198,31741306.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

In wie vielen und welchen Fällen kam es in welchen Flüchtlingsunterkünften in jeweils welchen Bundesländern und Kommunen nach Kenntnis der Bundesregierung seit Anfang des Jahres 2015 zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit mehr als zehn beteiligten Personen, bei denen die Polizei eingreifen musste?

a) Wie viele Personen waren jeweils an diesen Auseinandersetzungen beteiligt?

b) Wie viele Personen wurden verletzt?

c) Was war jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung Anlass und Auslöser der Auseinandersetzungen?

d) In wie vielen und welchen Fällen gab es Anhaltspunkte, dass ein Konflikt auf religiösen Befindlichkeiten beruhte?

e) Für wie viele Personen waren die betroffenen Flüchtlingsunterkünfte zum Zeitpunkt der Auseinandersetzungen ausgelegt, und mit wie vielen Personen waren sie tatsächlich belegt?

2

Inwieweit kann die Bundesregierung eine zahlenmäßige Häufung von schweren Auseinandersetzungen mit Verletzten unter Flüchtlingen in Flüchtlingsunterkünften erkennen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus?

3

Für wie sinnvoll, wünschenswert und praktikabel hält die Bundesregierung die angesichts von Auseinandersetzungen mit zahlreichen Beteiligten erhobene Forderung von Polizeigewerkschaftern nach einer Trennung von Flüchtlingsgruppen nach ihrer religiösen Zugehörigkeit oder gegebenenfalls auch nach ihrer ethnischen Herkunft bzw. ihrem Herkunftsland?

4

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über religiös oder nationalistisch motiviertes Mobbing bzw. Drohungen oder Übergriffe auf christliche oder jesidische Flüchtlinge oder auf andere, aufgrund ihres Glaubens oder ihrer ethnischen Herkunft verfolgte Flüchtlinge (bitte benennen)?

5

Inwieweit sieht die Bundesregierung einen besonderen Schutzbedarf von besonders bedrohten Flüchtlingsgruppen (z. B. von Angehörigen verfolgter religiöser Minderheiten, Homosexuellen oder alleinstehenden Frauen) auch innerhalb der Flüchtlingsunterkünfte?

a) Welche Maßnahmen und Bestrebungen der Länder und Kommunen, auf ein individuelles Schutzbedürfnis von Angehörigen solcher Flüchtlingsgruppen einzugehen, befürwortet die Bundesregierung gegebenenfalls?

b) Inwieweit sieht die Bundesregierung in einer getrennten Unterbringung besonders gefährdeter Flüchtlingsgruppen eine Möglichkeit, auf deren Schutzbedürfnis einzugehen?

c) Inwieweit sieht die Bundesregierung in einer Unterbringung von Angehörigen besonders gefährdeter Flüchtlingsgruppen in Privatwohnungen bzw. bei Angehörigen oder Freunden eine Möglichkeit, auf deren Schutzbedürfnis einzugehen?

6

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Versuche von Salafisten, gezielt um Flüchtlinge zu werben?

a) Welche diesbezüglichen Aufrufe salafistischer Prediger und Verbände an ihre Anhänger mit welchem Inhalt und welcher Verbreitung sind der Bundesregierung bekannt?

b) In wie vielen und welchen Fällen in welchen Bundesländern und Kommunen haben Salafisten nach Kenntnis der Bundesregierung vor oder in welchen Flüchtlingsunterkünften ihre Propaganda verbreitet oder versucht, Kontakt zu den Flüchtlingen aufzunehmen?

c) Welchen Erfolg bzw. welche Folgen hatten die bisherigen Werbeversuche von Salafisten um Flüchtlinge nach Kenntnis der Bundesregierung?

d) Welche Reaktionen von Flüchtlingen auf Werbeversuche von Salafisten sind der Bundesregierung zur Kenntnis gelangt?

e) Auf welche Weise und mit welchen Vorgaben, Weisungen oder Verhaltensratschlägen sensibilisieren die Bundesregierung – und nach ihrer Kenntnis die Landesregierungen – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Flüchtlingsheimen gegenüber Werbe- und Infiltrationsversuchen von Salafisten bei Flüchtlingen?

f) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Anhänger salafistischer Kreise unter Mitarbeitern von privaten Wachunternehmen, die bei Flüchtlingsunterkünften eingesetzt werden?

Berlin, den 6. Oktober 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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