Integrationskurse und Flüchtlingspolitik
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Brigitte Pothmer, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Kai Gehring, Ulle Schauws, Corinna Rüffer, Luise Amtsberg, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit dem Jahr 2013 beantragen mehr als 100 000 Menschen jährlich Asyl in Deutschland. Davon sind ca. ein Drittel Frauen. Diese Zahl ist für das laufende Jahr bereits weit übertroffen. Die Bundesregierung rechnet damit, dass im Jahr 2015 zwischen 800 000 und 1,5 Millionen Asylsuchende nach Deutschland kommen werden (www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/interne-prognose-behoerden-rechnen-offenbar-mit-1-5-millionen-fluechtlingen-13839115. html, Stand: 7. Oktober 2015). Viele dieser Menschen werden mittel- oder langfristig in Deutschland bleiben und den Nachzug ihrer Familien, vor allem ihrer Frauen und Kinder, beantragen. Um das Zusammenleben erfolgreich zu gestalten, ist ihre gesellschaftliche und berufliche Integration von außerordentlicher Bedeutung. Als Instrument zur Ermöglichung der Integration haben sich die Integrationskurse, die im Jahr 2005 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung geschaffen worden sind, bewährt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der Auffassung, dass Asylsuchende möglichst frühzeitig einen Anspruch auf eine Teilnahme an den Integrationskursen erhalten sollen. Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD haben immerhin erkannt, dass Integration eine Aufgabe ist, die nicht erst nach der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft relevant wird, indem sie in ihrem Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 18/6185) Ausländern, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen und bei denen ein „rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist“ (§ 44 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 des Entwurfs des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG-E), einen nachrangigen Zugang zu den Integrationskursen einräumen. Angesichts der vorgesehenen Befristung der Zulassung auf drei Monate (Artikel 2 Nummer 2 der Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, Bundesratsdrucksache 447/15) und der bereits jetzt überlaufenen Kurse ist allerdings zu befürchten, dass einem Großteil der Zielgruppe die Teilnahme an den Integrationskursen in der Praxis wohl weiterhin verwehrt bleiben wird. Es besteht daher weiterhin erheblicher Handlungsbedarf, um die Integrationspolitik zukunftsweisend auszugestalten. Bewährte Instrumente wie die Integrationskurse müssen stets fortentwickelt und an veränderte Realitäten angepasst werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie viele Menschen haben seit dem Jahr 2013 in Deutschland einen Asylantrag gestellt (bitte nach Jahren und für das Jahr 2015 nach Monaten sowie nach Geschlecht aufschlüsseln)?
Von wie vielen dieser Menschen wurden die Qualifikationen bereits a) im Rahmen des Modellprojekts der Bundesagentur für Arbeit „Jeder Mensch hat Potenzial – Arbeitsmarktintegration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern“ (sogenanntes Early-Intervention-Programm) oder b) anderweitig (bitte spezifizieren) erfasst (bitte nach Jahren und für das Jahr 2015 nach Monaten sowie nach Geschlecht aufschlüsseln)?
Wie viele Menschen haben im ersten Halbjahr 2015 an dem Early-Intervention-Programm teilgenommen (bitte nach Standorten, Geschlecht, Alter und Herkunftsstaat aufschlüsseln), und wie viele haben einen Schul- bzw. Hochschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)?
Welche Aussagen kann die Bundesregierung nun zum Stand der Anerkennung ausländischer Qualifikationen der Menschen machen, die im Jahr 2014 an dem vorbezeichneten Modellprojekt teilgenommen haben (vgl. Bundestagsdrucksache 18/4031, Frage 16b)?
Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung – bezogen auf die Anzahl der Menschen im Sinne der Frage 1 einerseits und der Frage 2 andererseits – der Anteil der Menschen, die bereits bei ihrer Ankunft in Deutschland a) Kenntnisse der deutschen Sprache bzw. b) Kenntnisse einer anderen Amtssprache der Europäischen Union hatten (bitte nach Jahren und für das Jahr 2015 nach Monaten, nach Sprachstufe gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, den zehn häufigsten Herkunftsstaaten und nach Geschlecht aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung – bezogen auf die Anzahl der Menschen im Sinne der Frage 1 einerseits und der Frage 2 andererseits – der Anteil der Menschen, die bereits bei ihrer Ankunft in Deutschland a) einen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss, b) einen sonstigen Hochschulabschluss, c) bereits eine Hochschule im Ausland besucht, d) eine in Deutschland anerkannte Hochschulzugangsberechtigung, e) eine sonstige Hochschulzugangsberechtigung hatten (bitte nach Jahren und für das Jahr 2015 nach Monaten, den zehn häufigsten Herkunftsstaaten sowie nach Geschlecht aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung – bezogen auf die Anzahl der Menschen im Sinne der Frage 1 einerseits und der Frage 2 andererseits – der Anteil der Menschen, die bereits bei ihrer Ankunft in Deutschland a) einen in Deutschland anerkannten Schulabschluss, b) einen sonstigen Schulabschluss, c) im Herkunftsstaat, einem Drittstaat oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union eine Schule besucht hatten (bitte nach Jahren und für das Jahr 2015 nach Monaten, den zehn häufigsten Herkunftsstaaten sowie nach Geschlecht aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung – bezogen auf die Anzahl der Menschen im Sinne der Frage 1 einerseits und der Frage 2 andererseits – der Anteil der Menschen, die bereits bei ihrer Ankunft in Deutschland a) in lateinischer Schrift alphabetisiert sind, b) in einer anderen Schrift alphabetisiert worden sind bzw. c) die keinerlei Schriftsprache beherrschen (bitte unter Angabe der Schrift nach Jahren und für das Jahr 2015 nach Monaten, den zehn häufigsten Herkunftsstaaten sowie nach Geschlecht aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung – bezogen auf die Anzahl der Menschen im Sinne der Frage 1 einerseits und der Frage 2 andererseits – der Anteil der Menschen, die bereits bei ihrer Ankunft in Deutschland a) eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung, b) eine sonstige Berufsausbildung abgeschlossen hatten (bitte nach Jahren und für das Jahr 2015 nach Monaten, den zehn häufigsten Herkunftsstaaten sowie nach Geschlecht aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung – bezogen auf die Anzahl der Menschen im Sinne der Frage 1 einerseits und der Frage 2 andererseits – der Anteil der Menschen, die bereits bei ihrer Ankunft in Deutschland Berufserfahrung hatten (bitte nach Jahren und für das Jahr 2015 nach Monaten, den zehn häufigsten Herkunftsstaaten sowie nach Geschlecht aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung der Anteil der Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen für eine nicht unerhebliche Zeit nicht in der Lage wären, in Deutschland eine Bildungseinrichtung bzw. einen Integrationskurs zu besuchen, an der Gesamtzahl der Menschen gemessen, die seit dem Jahr 2013 in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben (bitte nach Jahren und für das Jahr 2015 nach Monaten, den zehn häufigsten Herkunftsstaaten sowie nach Geschlecht aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die in den Fragen 1 bis 11 abgefragten Daten zu erhalten bzw. (fortlaufend) zu aktualisieren?
Wie viele Anbieter von Integrationskursen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Ist die derzeitige Anzahl der Anbieter von Integrationskursen nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend, oder sieht die Bundesregierung auch vor dem Hintergrund eines signifikant gestiegenen Bedarfs die Notwendigkeit, die Anzahl von Anbietern von Integrationskursen zu erhöhen?
Wie hoch ist nach Ansicht der Bundesregierung der tatsächliche derzeitige Bedarf an Anbietern von Integrationskursen?
Wie lange dauert derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich die Zulassung von Anbietern von Integrationskursen?
Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das Verfahren zur Zulassung als Anbieter von Integrationskursen den derzeitigen Herausforderungen gerecht wird, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung gegebenenfalls ergreifen, um die Zulassungsverfahren auch vor dem Hintergrund eines signifikant gestiegenen Bedarfs kurzfristig zu beschleunigen?
Inwiefern berücksichtigt die derzeitige konzeptionelle Ausgestaltung der Integrationskurse nach Auffassung der Bundesregierung die Belange von a) Menschen mit akademischem Hintergrund, b) Menschen mit mehrsprachigem Hintergrund, c) Menschen ohne akademischen Hintergrund, d) Menschen, die die lateinische Schrift nicht beherrschen, e) Menschen, die nicht alphabetisiert sind, in angemessener Weise, um ihren möglichst schnellen und nachhaltigen Lernerfolg zu sichern (bitte im Einzelnen begründen)? Wenn nein, was unternimmt die Bundesregierung, um dieses Ziel zu erreichen, und mit welchem zeitlichen Horizont?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Integration von Ausländerinnen und Ausländern, die nicht alphabetisiert sind bzw. nicht oder nur für geringe Zeit die Schule besucht haben, in eine Ausbildung oder den Arbeitsmarkt zu ermöglichen und zu fördern, und welche konkreten Programme wird sie für diese Zielgruppe ausbauen bzw. schaffen?
Inwiefern ist die Bundesregierung im Rahmen der derzeitigen Reform des Berufsqualifikationsanerkennungsgesetzes (BQFG) mit den Ländern im Gespräch, um die Kapazitäten der Feststellung vorhandener Qualifikationen zu erhöhen?