[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom
23. November 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6777
18. Wahlperiode 24.11.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg,
Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/6404 –
Integrationskurse und Flüchtlingspolitik
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit dem Jahr 2013 beantragen mehr als 100 000 Menschen jährlich Asyl in
Deutschland. Davon sind ca. ein Drittel Frauen. Diese Zahl ist für das laufende
Jahr bereits weit übertroffen. Die Bundesregierung rechnet damit, dass im
Jahr 2015 zwischen 800 000 und 1,5 Millionen Asylsuchende nach Deutschland
kommen werden (
www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/interne-
prognosebehoerden-rechnen-offenbar-mit-1-5-millionen-fluechtlingen-13839115.html,
Stand: 7. Oktober 2015). Viele dieser Menschen werden mittel- oder langfristig
in Deutschland bleiben und den Nachzug ihrer Familien, vor allem ihrer Frauen
und Kinder, beantragen. Um das Zusammenleben erfolgreich zu gestalten, ist
ihre gesellschaftliche und berufliche Integration von außerordentlicher
Bedeutung. Als Instrument zur Ermöglichung der Integration haben sich die
Integrationskurse, die im Jahr 2005 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung
geschaffen worden sind, bewährt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der Auffassung, dass
Asylsuchende möglichst frühzeitig einen Anspruch auf eine Teilnahme an den
Integrationskursen erhalten sollen. Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD haben
immerhin erkannt, dass Integration eine Aufgabe ist, die nicht erst nach der
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft relevant wird, indem sie in ihrem
Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes (Bundestagsdrucksache
18/6185) Ausländern, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen und bei denen ein
„rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist“ (§ 44 Absatz 4 Satz 2
Nummer 1 des Entwurfs des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG-E), einen
nachrangigen Zugang zu den Integrationskursen einräumen. Angesichts der
vorgesehenen Befristung der Zulassung auf drei Monate (Artikel 2 Nummer 2 der
Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz,
Bundesratsdrucksache 447/15) und der bereits jetzt überlaufenen Kurse ist allerdings zu
befürchten, dass einem Großteil der Zielgruppe die Teilnahme an den
Integrationskursen in der Praxis wohl weiterhin verwehrt bleiben wird. Es besteht daher
weiterhin erheblicher Handlungsbedarf, um die Integrationspolitik
zukunftsweisend auszugestalten. Bewährte Instrumente wie die Integrationskurse müssen
stets fortentwickelt und an veränderte Realitäten angepasst werden.
1. Wie viele Menschen haben seit dem Jahr 2013 in Deutschland einen
Asylantrag gestellt (bitte nach Jahren und für das Jahr 2015 nach Monaten sowie
nach Geschlecht aufschlüsseln)?
Im Jahr 2013 haben 127 023 Menschen in Deutschland einen Asylantrag
(Erstoder Folgeantrag) gestellt und im Jahr 2014 insgesamt 202 834 Menschen.
Von Januar bis Oktober 2015 haben 362 153 Menschen einen Asylantrag gestellt.
Davon waren 228 950 männlich und 102 276 weiblich. Eine Aufgliederung der
Zahl der Asylbewerber im bisherigen Jahr 2015 nach Monaten kann der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Asylbewerber*
Januar 25.042
Februar 26.083
März 32.054
April 27.178
Mai 25.992
Juni 35.449
Juli 37.531
August 36.422
September 43.071
Oktober 54.877
* Aufgrund nachträglicher Berichtigungen ergibt die Summe der Monate nicht
die Gesamtzahl des bisherigen Jahres. Maßgeblich für den gesamten Zeitraum ist
daher die bereinigte Jahreszahl
2. Von wie vielen dieser Menschen wurden die Qualifikationen bereits
a) im Rahmen des Modellprojekts der Bundesagentur für Arbeit „Jeder
Mensch hat Potenzial – Arbeitsmarktintegration von Asylbewerberinnen
und Asylbewerbern“ (sogenanntes Early-Intervention-Programm) oder
Seit Beginn des Modellprojekts im Januar 2014 wurden bis Ende September 2015
insgesamt 1 352 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in das Projekt aufgenommen
und jeweils Qualifikationsprofile erfasst.
b) anderweitig (bitte spezifizieren)
erfasst (bitte nach Jahren und für das Jahr 2015 nach Monaten sowie nach
Geschlecht aufschlüsseln)?
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) befragt Asylsuchende im
Rahmen ihrer Erstantragstellung auch zu den Aspekten Bildung/Ausbildung. Die
Beantwortung der Fragen ist freiwillig, die durch diese Selbstauskünfte
gesammelten Daten sind daher nicht im statistischen Sinne repräsentativ bzw. valide.
Die auf diese Weise gewonnenen Daten sind daher nicht dazu geeignet, die
Grundlage für ein Profiling im Rahmen einer Arbeitsmarktberatung zu bilden,
hierzu wäre eine tiefergehende Erfassung der Qualifikationen erforderlich. Die
Daten geben aber einen Eindruck vom Bildungshintergrund der Asylsuchenden.
Im Jahr 2013 machten 56 027 Personen Angaben zu ihren schulischen und
54 973 Personen Angaben zu ihren beruflichen Qualifikationen.
Im Jahr 2014 machten 98 006 Personen Angaben zu ihren schulischen und
96 687 Personen Angaben zu ihren beruflichen Qualifikationen.
Im Jahr 2015 (bis einschließlich 30. September 2015) machten 146 522
Personen Angaben zu ihren schulischen Qualifikationen. Davon waren
109 464 Personen männlich und 37 058 Personen weiblich. 145 710
Personen machten Angaben zu ihren beruflichen Qualifikationen. Davon waren
108 904 Personen männlich und 36 806 weiblich.
Die Aufschlüsselung des Jahres 2015 nach Monaten sowie nach Geschlecht
(M = männlich, W = weiblich) ist den folgenden Tabellen zu entnehmen:
Januar
M W
Schulische
Qualifikation
9.619 3.531
Berufliche
Qualifikation
9.566 3.503
Februar
M W
Schulische
Qualifikation
9.179 3.492
Berufliche
Qualifikation
9.129 3.472
März
M W
Schulische
Qualifikation
10.254 3.789
Berufliche
Qualifikation
10.194 3.767
April
M W
Schulische
Qualifikation
9.069 3.357
Berufliche
Qualifikation
9.019 3.332
Mai
M W
Schulische
Qualifikation
10.294 3.658
Berufliche
Qualifikation
10.252 3.631
Juni
M W
Schulische
Qualifikation
13.907 4.278
Berufliche
Qualifikation
13.839 4.253
Juli
M W
Schulische
Qualifikation
14.101 4.429
Berufliche
Qualifikation
14.045 4.400
August
M W
Schulische
Qualifikation
13.875 4.473
Berufliche
Qualifikation
13.786 4.433
September
M W
Schulische
Qualifikation
16.348 5.155
Berufliche
Qualifikation
16.270 5.127
3. Wie viele Menschen haben im ersten Halbjahr 2015 an dem Early-
Intervention-Programm teilgenommen (bitte nach Standorten, Geschlecht, Alter und
Herkunftsstaat aufschlüsseln), und wie viele haben einen Schul- bzw.
Hochschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung (bitte nach
Geschlecht aufschlüsseln)?
Es liegen folgende Auswertungen zum aktuellen Stand vor. Im September 2015
wurden insgesamt 792 Personen im Projekt betreut, darunter
77 in Augsburg,
117 in Berlin,
113 in Bremen-Bremerhaven,
44 in Dresden,
79 in Freiburg,
57 in Hamburg,
111 in Hannover,
97 in Köln und
97 in Ludwigshafen.
Hinzu kommen 388 Übertritte von Projektteilnehmern/innen zu Trägern der
Grundsicherung. 78 Personen wurden im Projektverlauf abgemeldet, weil sie
nicht mehr zu Beratungsterminen erschienen sind. Weiterhin wurden
Projektteilnehmende in Arbeit (67) und Ausbildung (27) integriert.
Knapp ein Viertel ist zwischen 18 und 24 Jahre alt, nahezu drei Viertel zwischen
25 bis 49. Ältere über 50 Jahre sind kaum vertreten. Mit einem Anteil von 14
Prozent sind Frauen im Projekt wie auch in der Gesamtgruppe der Asylbewerber/
innen unterrepräsentiert. Dies erklärt sich vor allem dadurch, dass sich oftmals erst
die Männer auf die Flucht begeben und anschließend ihre Familien nachholen.
Bei der Verteilung nach Herkunftsländern bilden die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer aus Syrien mit 34 Prozent noch die größte Gruppe. Der Anteil ist jedoch
aufgrund beschleunigter Asylverfahren gesunken. Knapp 13 Prozent der
Teilnehmenden stammen aus Eritrea und jeweils etwa 9 Prozent aus Iran und
Afghanistan.
Im Modellprojekt verfügten nach eigenen Angaben fast alle Teilnehmenden über
einen Schulabschluss (55 Prozent Abitur, 11 Prozent Mittlere Reife, 14 Prozent
Hauptschulabschluss). Etwa die Hälfte der Asylbewerberinnen und Asylbewerber
hat einen Studienabschluss oder eine abgeschlossene Ausbildung. Die
Auswertungen sind nicht repräsentativ für die Asylbewerber und Flüchtlinge in
Deutschland insgesamt (vgl. Institut für Arbeitsmarkt- uns Berufsforschung [IAB]
Aktuelle Berichte 08/2015).
4. Welche Aussagen kann die Bundesregierung nun zum Stand der
Anerkennung ausländischer Qualifikationen der Menschen machen, die im Jahr 2014
an dem vorbezeichneten Modellprojekt teilgenommen haben (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/4031, Frage 16b)?
Bis Mitte 2015 wurden knapp 300 Personen in einem Anerkennungsverfahren
unterstützt. Die Anzahl abgeschlossener Verfahren wird im Rahmen des
Projektmonitorings nicht erhoben. Befunde zu Praxiserfahrungen im Kontext von
Anerkennungs-verfahren sind im abschließenden Evaluationsbericht des IAB zu
erwarten (Veröffentlichung voraussichtlich 12/2015).
5. Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung –
bezogen auf die Anzahl der Menschen im Sinne der Frage 1 einerseits und der
Frage 2 andererseits – der Anteil der Menschen, die bereits bei ihrer Ankunft
in Deutschland
a) Kenntnisse der deutschen Sprache bzw.
b) Kenntnisse einer anderen Amtssprache der Europäischen Union
hatten (bitte nach Jahren und für das Jahr 2015 nach Monaten, nach
Sprachstufe gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
Sprachen, den zehn häufigsten Herkunftsstaaten und nach Geschlecht
aufschlüsseln)?
2013 Männlich Weiblich
TopTen - HKL Deutsch
andere EU-
Amtssprache Deutsch
andere EU-
Amtssprache
Afghanistan 36 357 5 72
Albanien 8 173 5 85
Eritrea 2 390 4 78
Irak 16 110 6 55
2013 Männlich Weiblich
TopTen - HKL Deutsch
andere EU-
Amtssprache Deutsch
andere EU-
Amtssprache
Kosovo 80 98 19 28
Mazedonien 12 24 10 19
Pakistan 1 139 29
Serbien 36 154 24 145
Syrien, Arabische Republik 64 659 17 238
Ungeklärt 8 105 1 26
2014 Männlich Weiblich
TopTen - HKL Deutsch
andere EU-
Amtssprache Deutsch
andere EU-
Amtssprache
Afghanistan 35 355 5 63
Albanien 21 848 16 418
Eritrea 10 1.086 1 154
Irak 13 165 6 56
Kosovo 143 141 31 63
Mazedonien 13 19 6 15
Pakistan 4 167 27
Serbien 50 275 39 232
Syrien, Arabische Republik 168 3.919 31 694
Ungeklärt 15 423 4 91
2015 Männlich Weiblich
TopTen - HKL Deutsch
andere EU-
Amtssprache Deutsch
andere EU-
Amtssprache
Januar 2015 141 1.468 44 315
Afghanistan 1 37 11
Albanien 4 247 106
Eritrea 32 1 7
Irak 2 34 4 10
Kosovo 82 156 19 42
Mazedonien 1 2
2015 Männlich Weiblich
TopTen - HKL Deutsch
andere EU-
Amtssprache Deutsch
andere EU-
Amtssprache
Pakistan 23 3
Serbien 6 42 4 18
Syrien, Arabische Republik 44 805 14 101
Ungeklärt 2 92 1 15
Februar 2015 213 1.384 40 278
Afghanistan 3 31 7
Albanien 2 284 82
Eritrea 1 24 1 3
Irak 3 26 6 5
Kosovo 157 307 25 72
Mazedonien 1
Pakistan 19 3
Serbien 8 28 5 25
Syrien, Arabische Republik 38 604 3 72
Ungeklärt 61 9
März 2015 320 1.771 51 402
Afghanistan 2 32 5
Albanien 6 543 2 172
Eritrea 2 9 6
Irak 1 28 1 5
Kosovo 252 532 35 113
Mazedonien 3 2
Pakistan 10 3
Serbien 6 19 1 25
Syrien, Arabische Republik 50 539 10 66
Ungeklärt 1 56 7
April 2015 191 1.692 45 419
Afghanistan 2 43 3
Albanien 10 838 4 254
Eritrea 1 22 5
Irak 7 32 13 3
2015 Männlich Weiblich
TopTen - HKL Deutsch
andere EU-
Amtssprache Deutsch
andere EU-
Amtssprache
Kosovo 109 141 14 43
Mazedonien 3 2 2
Pakistan 1 21 2
Serbien 6 25 2 26
Syrien, Arabische Republik 45 536 8 73
Ungeklärt 7 32 2 10
Mai 2015 105 1.870 41 490
Afghanistan 54 1 5
Albanien 7 823 3 284
Eritrea 50 1 13
Irak 3 42 5 4
Kosovo 45 74 13 16
Mazedonien 2 4 4 7
Pakistan 17 1 4
Serbien 8 47 4 36
Syrien, Arabische Republik 36 692 9 103
Ungeklärt 4 67 18
Juni 2015 109 2.440 33 511
Afghanistan 2 55 1 3
Albanien 8 934 8 293
Eritrea 1 95 1 17
Irak 4 48 14
Kosovo 45 60 10 16
Mazedonien 2 7 1 5
Pakistan 2 35 3
Serbien 8 31 6 21
Syrien, Arabische Republik 32 1.100 5 127
Ungeklärt 5 75 1 12
Juli 2015 142 2.810 42 708
Afghanistan 4 67 2 9
Albanien 27 1.130 4 445
Eritrea 1 93 15
2015 Männlich Weiblich
TopTen - HKL Deutsch
andere EU-
Amtssprache Deutsch
andere EU-
Amtssprache
Irak 6 59 2 10
Kosovo 38 58 13 10
Mazedonien 5 12 4 5
Pakistan 22 5
Serbien 10 27 8 18
Syrien, Arabische Republik 45 1.245 7 172
Ungeklärt 6 97 2 19
August 2015 110 3.212 34 792
Afghanistan 4 60 1 6
Albanien 15 1.286 3 459
Eritrea 67 11
Irak 5 84 2 15
Kosovo 28 19 8 9
Mazedonien 2 6 3
Pakistan 10 1
Serbien 13 33 6 22
Syrien, Arabische Republik 41 1.536 13 227
Ungeklärt 2 111 1 39
September 2015 84 3.386 38 830
Afghanistan 1 83 2 11
Albanien 18 974 9 376
Eritrea 59 8
Irak 4 119 5 24
Kosovo 22 27 6 5
Mazedonien 4 5 2 8
Pakistan 1 19 3
Serbien 5 22 1 11
Syrien, Arabische Republik 27 1.983 10 349
Ungeklärt 2 95 3 35
Eine weitergehende Aufschlüsselung nach Sprachstufen gemäß dem
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen ist nicht möglich, da bei
Einreise keine Sprachstandtests durchgeführt werden.
6. Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung –
bezogen auf die Anzahl der Menschen im Sinne der Frage 1 einerseits und der
Frage 2 andererseits – der Anteil der Menschen, die bereits bei ihrer Ankunft
in Deutschland
a) einen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss,
b) einen sonstigen Hochschulabschluss,
c) bereits eine Hochschule im Ausland besucht,
d) eine in Deutschland anerkannte Hochschulzugangsberechtigung,
e) eine sonstige Hochschulzugangsberechtigung
hatten (bitte nach Jahren und für das Jahr 2015 nach Monaten, den zehn
häufigsten Herkunftsstaaten sowie nach Geschlecht aufschlüsseln)?
Die Fragen 6a, 6b, 6d und 6e werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.
Frage 6c wird wie folgt beantwortet:
Auf die Antwort zu Frage 2b wird Bezug genommen.
Im Jahr 2013 gaben von insgesamt 56 027 hierzu befragten Personen
6 785 Personen an, eine Universität oder Fachhochschule zu besuchen oder
besucht zu haben.
Im Jahr 2014 gaben von insgesamt 98 006 hierzu befragten Personen
12 596 Personen an, eine Universität oder Fachhochschule zu besuchen oder
besucht zu haben.
Im Jahr 2015 gaben im Zeitraum 1. Januar 2015 bis 30. September 2015 von
insgesamt 146 522 hierzu befragten Personen 21 903 Personen an, eine
Universität oder Fachhochschule zu besuchen oder besucht zu haben. Darunter
waren 17 067 Männer und 4 836 Frauen.
Die Aufschlüsselung des Jahres 2015 nach Monaten und den zehn häufigsten
Herkunftsländern (HKL) sowie Geschlecht (M = männlich, W = weiblich) ist
den folgenden Tabellen zu entnehmen:
Januar
HKL M W
Afghanistan 28 16
Albanien 28 33
Eritrea 12 /
Irak 56 2
Kosovo 78 23
Mazedonien 1 2
Pakistan 30 7
Serbien 6 2
Syrien 898 121
Ungeklärt 50 15
Februar
HKL M W
Afghanistan 25 3
Albanien 41 6
Eritrea 3 1
Irak 47 19
Kosovo 160 57
Mazedonien 2 /
Pakistan 22 4
Serbien 2 1
Syrien 622 88
Ungeklärt 43 6
März
HKL M W
Afghanistan 24 9
Albanien 102 58
Eritrea 3 2
Irak 77 19
Kosovo 243 74
Mazedonien 5 1
Pakistan 21 5
Serbien 14 0
Syrien 610 75
Ungeklärt 44 10
April
HKL M W
Afghanistan 37 5
Albanien 139 74
Eritrea 5 /
Irak 66 15
Kosovo 64 21
Mazedonien / 1
Pakistan 28 5
Serbien / 1
Syrien 553 92
Ungeklärt 22 7
Mai
HKL M W
Afghanistan 31 6
Albanien 105 85
Eritrea 9 1
Irak 92 19
Kosovo 27 6
Mazedonien / 1
Pakistan 23 4
Serbien 3 3
Syrien 769 105
Ungeklärt 49 19
Juni
HKL M W
Afghanistan 31 5
Albanien 124 78
Eritrea 23 1
Irak 109 27
Kosovo 48 18
Mazedonien 5 2
Pakistan 39 2
Serbien 3 4
Syrien 1.061 144
Ungeklärt 56 17
Juli
HKL M W
Afghanistan 44 10
Albanien 132 94
Eritrea 15 2
Irak 124 19
Kosovo 31 11
Mazedonien 11 6
Pakistan 34 0
Serbien 4 2
Syrien 1.292 204
Ungeklärt 54 14
August
HKL M W
Afghanistan 36 14
Albanien 166 124
Eritrea 15 1
Irak 131 31
Kosovo 15 5
Mazedonien 3 4
Pakistan 13 3
Serbien 1 4
Syrien 1.611 247
Ungeklärt 83 27
September
HKL M W
Afghanistan 52 11
Albanien 122 94
Eritrea 20 2
Irak 174 43
Kosovo 8 3
Mazedonien 1 2
Pakistan 42 3
Serbien 3 1
Syrien 2.133 429
Ungeklärt 69 29
7. Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung –
bezogen auf die Anzahl der Menschen im Sinne der Frage 1 einerseits und der
Frage 2 andererseits – der Anteil der Menschen, die bereits bei ihrer Ankunft
in Deutschland
a) einen in Deutschland anerkannten Schulabschluss,
b) einen sonstigen Schulabschluss,
c) im Herkunftsstaat, einem Drittstaat oder einem Mitgliedstaat der
Europäischen Union eine Schule besucht
hatten (bitte nach Jahren und für das Jahr 2015 nach Monaten, den zehn
häufigsten Herkunftsstaaten sowie nach Geschlecht aufschlüsseln)?
Die Fragen 7a und 7b werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.
Frage 7c wird wie folgt beantwortet:
Auf die Antwort zu Frage 2b wird Bezug genommen.
Die abgefragten Schularten beziehen sich auf die Schulformen Grundschule,
Mittelschule, Fachschule, Gymnasium, Sonderschule, sonstige Schule.
Im Jahr 2013 gaben von insgesamt 56 027 hierzu befragten Personen
86,6 Prozent (48 503 Personen) an, eine der o. g. Schulformen zu besuchen
oder besucht zu haben.
Im Jahr 2014 gaben von insgesamt 98 006 hierzu befragten Personen
88,6 Prozent (86 870 Personen) an, eine der o. g. Schulformen zu besuchen
oder besucht zu haben.
Im Jahr 2015 gaben im Zeitraum 1. Januar 2015 bis 30. September 2015 von
insgesamt 146 522 hierzu befragten Personen 91,8 Prozent (134 579
Personen) an, eine der o. g. Schulformen zu besuchen oder besucht zu haben.
Darunter waren 102 209 Männer und 32 370 Frauen.
Die Aufschlüsselung des Jahres 2015 nach Monaten und den zehn häufigsten
Herkunftsländern (HKL) sowie Geschlecht (M = männlich, W = weiblich) ist
den folgenden Tabellen zu entnehmen:
Januar
HKL M W
Afghanistan 714 165
Albanien 1.333 711
Eritrea 506 148
Irak 845 199
Kosovo 123 56
Mazedonien 68 58
Pakistan 535 10
Serbien 161 146
Syrien 6.139 1.427
Ungeklärt 214 74
Februar
HKL M W
Afghanistan 279 82
Albanien 638 288
Eritrea 149 32
Irak 314 89
Kosovo 1.781 677
Mazedonien 97 101
Pakistan 163 21
Serbien 394 328
Syrien 1.572 284
Ungeklärt 112 21
März
HKL M W
Afghanistan 273 53
Albanien 847 528
Eritrea 107 31
Irak 405 88
Kosovo 2.378 788
Mazedonien 149 120
Pakistan 118 5
Serbien 371 303
Syrien 1.526 278
Ungeklärt 135 23
April
HKL M W
Afghanistan 299 75
Albanien 1.455 693
Eritrea 139 42
Irak 582 88
Kosovo 672 249
Mazedonien 102 95
Pakistan 164 6
Serbien 269 222
Syrien 1.467 297
Ungeklärt 124 28
Mai
HKL M W
Afghanistan 352 59
Albanien 1.518 842
Eritrea 281 84
Irak 640 89
Kosovo 304 116
Mazedonien 121 90
Pakistan 239 9
Serbien 236 199
Syrien 1.865 363
Ungeklärt 166 31
Juni
HKL M W
Afghanistan 347 98
Albanien 1.518 810
Eritrea 471 112
Irak 840 141
Kosovo 339 144
Mazedonien 158 126
Pakistan 374 17
Serbien 221 208
Syrien 2.936 439
Ungeklärt 217 48
Juli
HKL M W
Afghanistan 611 113
Albanien 1.560 865
Eritrea 599 165
Irak 841 144
Kosovo 324 121
Mazedonien 174 138
Pakistan 331 15
Serbien 264 232
Syrien 3.573 573
Ungeklärt 290 63
August
HKL M W
Afghanistan 633 146
Albanien 1.807 914
Eritrea 494 147
Irak 646 153
Kosovo 146 74
Mazedonien 120 104
Pakistan 323 9
Serbien 222 182
Syrien 5.427 805
Ungeklärt 318 91
September
HKL M W
Afghanistan 714 156
Albanien 1.334 711
Eritrea 506 148
Irak 845 199
Kosovo 123 56
Mazedonien 68 58
Pakistan 535 10
Serbien 161 146
Syrien 6.139 1.427
Ungeklärt 214 74
8. Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung –
bezogen auf die Anzahl der Menschen im Sinne der Frage 1 einerseits und der
Frage 2 andererseits – der Anteil der Menschen, die bereits bei ihrer Ankunft
in Deutschland
a) in lateinischer Schrift alphabetisiert sind,
b) in einer anderen Schrift alphabetisiert worden sind bzw.
c) die keinerlei Schriftsprache beherrschen
(bitte unter Angabe der Schrift nach Jahren und für das Jahr 2015 nach
Monaten, den zehn häufigsten Herkunftsstaaten sowie nach Geschlecht
aufschlüsseln)?
Die Fragen 8a und 8b werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.
Frage 8c wird wie folgt beantwortet:
Auf die Antwort zu Frage 2b wird Bezug genommen.
Im Jahr 2013 gaben von insgesamt 56 027 hierzu befragten Personen
7 524 Personen an, keine Schule besucht zu haben oder Analphabeten zu
sein.
Im Jahr 2014 gaben von insgesamt 98 006 hierzu befragten Personen
11136 Personen an, keine Schule besucht zu haben oder Analphabeten zu
sein.
Im Jahr 2015 gaben im Zeitraum 1. Januar 2015 bis 30. September 2015 von
insgesamt 146 522 hierzu befragten Personen 11 943 Personen an, keine
Schule besucht zu haben oder Analphabeten zu sein. Darunter waren
7 255 Männer und 4 688 Frauen.
Die Aufschlüsselung des Jahres 2015 nach Monaten und den zehn häufigsten
Herkunftsländern (HKL) sowie Geschlecht (M = männlich, W = weiblich) ist
den folgenden Tabellen zu entnehmen:
Januar
HKL M W
Afghanistan 121 56
Albanien 21 23
Eritrea 19 11
Irak 46 52
Kosovo 87 123
Mazedonien 19 31
Pakistan 3 65
Serbien 65 115
Syrien 51 51
Ungeklärt 18 21
Februar
HKL M W
Afghanistan 107 57
Albanien 18 19
Eritrea 18 10
Irak 35 46
Kosovo 73 92
Mazedonien 13 27
Pakistan 17 1
Serbien 62 119
Syrien 44 33
Ungeklärt 3 3
März
HKL M W
Afghanistan 76 38
Albanien 37 45
Eritrea 10 5
Irak 69 52
Kosovo 62 98
Mazedonien 16 38
Pakistan 9 /
Serbien 56 97
Syrien 47 34
Ungeklärt 12 1
April
HKL M W
Afghanistan 113 43
Albanien 37 39
Eritrea 9 15
Irak 88 54
Kosovo 13 36
Mazedonien 7 32
Pakistan 1 41
Serbien 41 69
Syrien 47 24
Ungeklärt 19 5
Mai
HKL M W
Afghanistan 126 34
Albanien 54 44
Eritrea 20 21
Irak 117 61
Kosovo 17 21
Mazedonien 18 25
Pakistan 16 /
Serbien 37 73
Syrien 52 39
Ungeklärt 9 6
Juni
HKL M W
Afghanistan 221 43
Albanien 58 44
Eritrea 16 20
Irak 116 98
Kosovo 12 32
Mazedonien 23 40
Pakistan 21 1
Serbien 26 48
Syrien 69 46
Ungeklärt 14 7
Juli
HKL M W
Afghanistan 204 64
Albanien 40 39
Eritrea 32 24
Irak 108 91
Kosovo 12 22
Mazedonien 23 43
Pakistan 37 0
Serbien 28 52
Syrien 100 70
Ungeklärt 11 5
August
HKL M W
Afghanistan 203 90
Albanien 22 31
Eritrea 21 18
Irak 91 66
Kosovo 10 18
Mazedonien 18 24
Pakistan 27 1
Serbien 24 63
Syrien 108 62
Ungeklärt 8 7
September
HKL M W
Afghanistan 255 100
Albanien 28 31
Eritrea 19 12
Irak 113 89
Kosovo 5 20
Mazedonien 17 21
Pakistan 55 2
Serbien 24 41
Syrien 150 118
Ungeklärt 11 7
9. Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung –
bezogen auf die Anzahl der Menschen im Sinne der Frage 1 einerseits und der
Frage 2 andererseits – der Anteil der Menschen, die bereits bei ihrer Ankunft
in Deutschland
a) eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung,
b) eine sonstige Berufsausbildung
abgeschlossen hatten (bitte nach Jahren und für das Jahr 2015 nach Monaten,
den zehn häufigsten Herkunftsstaaten sowie nach Geschlecht
aufschlüsseln)?
10. Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung –
bezogen auf die Anzahl der Menschen im Sinne der Frage 1 einerseits und der
Frage 2 andererseits – der Anteil der Menschen, die bereits bei ihrer Ankunft
in Deutschland Berufserfahrung hatten (bitte nach Jahren und für das
Jahr 2015 nach Monaten, den zehn häufigsten Herkunftsstaaten sowie nach
Geschlecht aufschlüsseln)?
11. Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung der
Anteil der Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen für eine nicht
unerhebliche Zeit nicht in der Lage wären, in Deutschland eine Bildungseinrichtung
bzw. einen Integrationskurs zu besuchen, an der Gesamtzahl der Menschen
gemessen, die seit dem Jahr 2013 in Deutschland einen Asylantrag gestellt
haben (bitte nach Jahren und für das Jahr 2015 nach Monaten, den zehn
häufigsten Herkunftsstaaten sowie nach Geschlecht aufschlüsseln)?
Die Fragen 9 bis 11 werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.
12. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die in den
Fragen 1 bis 11 abgefragten Daten zu erhalten bzw. (fortlaufend) zu
aktualisieren?
Soweit die in den vorstehenden Fragen abgefragten Daten für konkrete
Integrationsmaßnahmen relevant sind, werden diese individuell im Rahmen der jeweiligen
Maßnahme erhoben, z. B. beim Integrationskurs im Rahmen des gesetzlich
vorgesehenen Einstufungstests. Dadurch ist die Aktualität der Daten gesichert.
13. Wie viele Anbieter von Integrationskursen gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Zum Stichtag 11. November 2015 sind 1 387 Integrationskursträger vom
Bundesamt zur Durchführung von Integrationskursen zugelassen. Die Verteilung
nach Bundesländern zeigt die nachfolgende Tabelle. Quelle:
Integrationsgeschäftsdatei
Land Anzahl der zugelassenen Träger
Baden-Württemberg 180
Bayern 216
Berlin 78
Brandenburg 24
Bremen 13
Hamburg 36
Land Anzahl der zugelassenen Träger
Hessen 109
Mecklenburg-Vorpommern 32
Niedersachsen 121
Nordrhein-Westfalen 316
Rheinland-Pfalz 61
Saarland 22
Sachsen 59
Sachsen-Anhalt 24
Schleswig-Holstein 39
Thüringen 46
Unbekannt 11
Summe 1.387
14. Ist die derzeitige Anzahl der Anbieter von Integrationskursen nach Ansicht
der Bundesregierung ausreichend, oder sieht die Bundesregierung auch vor
dem Hintergrund eines signifikant gestiegenen Bedarfs die Notwendigkeit,
die Anzahl von Anbietern von Integrationskursen zu erhöhen?
Nach Ansicht der Bundesregierung besteht aktuell ein Bedarf, die
Kurskapazitäten auszuweiten. Ziel ist es, die Anzahl der Integrationskurse zu erhöhen. Bereits
vom Bundesamt zugelassene Integrationskursträger erweitern daher derzeit ihre
Kurskapazitäten. Darüber hinaus werden aktuell verstärkt neue
Integrationskursträger vom Bundesamt zugelassen.
15. Wie hoch ist nach Ansicht der Bundesregierung der tatsächliche derzeitige
Bedarf an Anbietern von Integrationskursen?
Entscheidend ist nicht die Zahl der Anbieter von Integrationskursen, sondern die
vorhandenen Kurskapazitäten. Auch bereits zugelassene Integrationskursträger
können jederzeit ihre Kurskapazitäten erweitern. Das Bundesamt unterstützt die
Kursträger im Ausbau ihrer Kapazitäten durch erleichterte Voraussetzungen und
die Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Durchführung von
Integrationskursen. Die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit dieser Maßnahmen wird vom
Bundesamt überwacht.
16. Wie lange dauert derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung
durchschnittlich die Zulassung von Anbietern von Integrationskursen?
Die Bearbeitungszeit von Anträgen auf Zulassung als Integrationskursträger
hängt maßgeblich von der Art des Antrags (Antrag auf Erst- oder
Folgezulassung), der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen sowie der
Mitwirkungsbereitschaft des Antragstellers, z. B. hinsichtlich der Realisierung bestimmter IT-
spezifischer Anforderungen, ab. Die Bearbeitungszeit ist daher individuell höchst
unterschiedlich. Generell werden Anträge auf Folgezulassung deutlich schneller
entschieden als Anträge auf Erstzulassung, da hier gemäß
Integrationskursverordnung ein vereinfachtes Verfahren zur Anwendung kommt.
17. Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das Verfahren zur
Zulassung als Anbieter von Integrationskursen den derzeitigen
Herausforderungen gerecht wird, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung
gegebenenfalls ergreifen, um die Zulassungsverfahren auch vor dem Hintergrund
eines signifikant gestiegenen Bedarfs kurzfristig zu beschleunigen?
Das Zulassungsverfahren für Integrationskursträger ist im Vergleich zu anderen
Auswahlverfahren bereits sehr effizient und verwaltungsarm ausgestaltet. Es ist
daher bestens geeignet, um den derzeitigen Herausforderungen gerecht zu werden.
18. Inwiefern berücksichtigt die derzeitige konzeptionelle Ausgestaltung der
Integrationskurse nach Auffassung der Bundesregierung die Belange von
a) Menschen mit akademischem Hintergrund,
b) Menschen mit mehrsprachigem Hintergrund,
c) Menschen ohne akademischen Hintergrund,
d) Menschen, die die lateinische Schrift nicht beherrschen,
e) Menschen, die nicht alphabetisiert sind,
in angemessener Weise, um ihren möglichst schnellen und nachhaltigen
Lernerfolg zu sichern (bitte im Einzelnen begründen)?
Wenn nein, was unternimmt die Bundesregierung, um dieses Ziel zu
erreichen, und mit welchem zeitlichen Horizont?
Die Fragen 18a bis 18c werden gemeinsam beantwortet.
Das System der Integrationskurse bietet mehrere Möglichkeiten, um Menschen
mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen das für sie passende Angebot zu
unterbreiten:
Äußere Differenzierung durch verschiedene Kursarten
Neben dem allgemeinen Integrationskurs mit 660 Unterrichtseinheiten (UE)
gibt es fünf Kursarten für spezielle Zielgruppen wie Eltern, Frauen,
Analphabeten, junge Erwachsene und Personen mit besonderem
sprachpädagogischen Förderbedarf mit jeweils bis zu 960 UE. Darüber hinaus kann der
Integrationskurs als Intensivkurs für Personen mit guten Lernvoraussetzungen
mit nur 430 UE angeboten werden.
Mit dem von den Kursträgern verbindlich einzusetzenden Einstufungssystem
für Integrationskurse wird gewährleistet, dass jedem Teilnehmer die für ihn
passende Kursart bereitgestellt wird und damit die für ihn optimale
Lerngeschwindigkeit besteht.
Differenzierung innerhalb eines Kurses
Wenn der Kurs ordnungsgemäß besucht wurde, das Sprachniveau B1
entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen nach 600 bzw.
900 UE dennoch nicht erreicht wurde, können auf Antrag noch einmal
300 UE belegt werden. Darüber hinaus können innerhalb des
Gesamtstundenkontingentes von 600 bzw. 900 einzelne Kursabschnitte von 100 UE
wiederholt, aber auch übersprungen werden, falls sich das individuelle
Lerntempo von Teilnehmenden als wesentlich langsamer/schneller erweisen
sollte als das der Lerngruppe.
Die Fragen 18d und 18e werden gemeinsam beantwortet.
Für nicht alphabetisierte Menschen werden Kurse nach dem Konzept für einen
bundesweiten Alphabetisierungskurs angeboten. In diesem Konzept werden auch
die Zugewanderten berücksichtigt, die zwar in ihrer Herkunftssprache
alphabetisiert sind, jedoch die lateinische Schrift nicht beherrschen (Zweitschriftlerner).
Das Konzept empfiehlt insbesondere hinsichtlich dieser Zielgruppe, regelmäßig
zu überprüfen, ob ein Kurswechsel vom erreichten schriftsprachlichen Niveau her
möglich ist und der Teilnehmende dadurch insgesamt ein höheres Sprachniveau
erreichen könnte.
19. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Integration
von Ausländerinnen und Ausländern, die nicht alphabetisiert sind bzw. nicht
oder nur für geringe Zeit die Schule besucht haben, in eine Ausbildung oder
den Arbeitsmarkt zu ermöglichen und zu fördern, und welche konkreten
Programme wird sie für diese Zielgruppe ausbauen bzw. schaffen?
Speziell für die Bedürfnisse von Ausländerinnen und Ausländern, die nicht oder
nicht ausreichend alphabetisiert sind, wird im Rahmen des
Integrationskursangebots des BAMF der Alphabetisierungskurs angeboten. Nach Abschluss des
Alphabetisierungskurses stehen dieser Personengruppe die vorhandenen und allen
Ausländern gleichermaßen zugänglichen Programme zur Integration in den
Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Die Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter können notwendige Alphabetisierung im
Rahmen von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder durch Zugang zu
Alphabetisierungsangeboten anderer Leistungsträger unterstützen. Dies gilt bei
Vorliegen der gesetzlichen Fördervoraussetzungen auch für arbeitslose Asylbewerber
und Geduldete mit Arbeitsmarktzugang. Im Übrigen haben Asylberechtigte vollen
Zugang zu den Leistungen zur Förderung der beruflichen Ausbildung, die auch
Förderleistungen zum Nachholen des Hauptschulabschlusses beinhalten können.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 27 und 36
der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
„Analphabetismus und Grundbildung in Deutschland“, auf Bundestagsdrucksache 18/4910 vom
12. Mai 2015 verwiesen.
Der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte
Sprachlernkurs „Einstieg Deutsch“ bietet in Bezug auf die Erstorientierung in unserer
Sprache einen ersten Zugang, um Kommunikations- und Orientierungshilfen zu
geben. Alphabetisierung ist Bestandteil dieses Lernkurses.
20. Inwiefern ist die Bundesregierung im Rahmen der derzeitigen Reform des
Berufsqualifikationsanerkennungsgesetzes (BQFG) mit den Ländern im
Gespräch, um die Kapazitäten der Feststellung vorhandener Qualifikationen zu
erhöhen?
In dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder zur Asyl- und Flüchtlingspolitik vom 24. September 2015
haben die Länder zugesagt, die für die Anerkennung ausländischer
Bildungsabschlüsse zuständigen Stellen und die von den Ländern finanzierte Zentralstelle
für das ausländische Bildungswesen (ZAB) angemessen auszustatten, um die zu
erwartende Steigerung von Anträgen auf Anerkennung von Bildungsabschlüssen
zügig und kompetent zu bearbeiten. Sie haben sich gleichzeitig verpflichtet, 16
zusätzliche Stellen bei der länderübergreifenden Gutachtenstelle bei der ZAB zu
schaffen und zu finanzieren. Diese 16 Stellen kommen zu den 16 Stellen hinzu,
die ab 2016 für eine zentrale Gutachtenstelle für die Anerkennung ausländischer
Abschlüsse im Gesundheitswesen bei der ZAB geschaffen werden.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
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ISSN 0722-8333]