[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 5. November 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6620
18. Wahlperiode 09.11.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff,
Matthias Gastel, Harald Ebner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/6457 –
Umsetzung von Tierschutzankündigungen innerhalb der 18. Wahlperiode
im Bereich der Heim- und Begleittiere sowie bezüglich Tierversuchen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, „die kritische
Diskussion zur Tierhaltung in der Gesellschaft“ aufzunehmen. Des Weiteren
wurden vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian
Schmidt, bereits zahlreiche Ankündigungen zu mehr Tierschutz gemacht. Laut
dem Bundesminister soll Deutschland sogar „Trendsetter beim Tierwohl“
werden (
www.bmel.de „Tierwohl-Initiative feiert ersten Jahrestag. Deutschland soll
Trendsetter werden“) und er selbst der „Tierwohlminister“ (
www.topagrar.com
vom 5. Oktober 2015 „Schmidt will Tierwohlminister werden“).
Im September 2014 startete Bundesminister Christian Schmidt die „Tierwohl-
Initiative des BMEL“ (BMEL: Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft). In diesem Rahmen gab der Bundesminister als Ziel aus: „Am Ende
dieser Legislaturperiode muss es den Tieren besser gehen als heute.“
Angekündigt wurde dabei unter anderem die Schaffung von „mehr Tierschutz
auch für Haus- und Begleittiere“ – insbesondere im Bereich der Bekämpfung
des illegalen Welpenhandels und des Umgangs mit Pferden beim Sport. Zudem
wurde die Überprüfung der Anforderungen an die Sachkunde von
Tierhalterinnen und Tierhaltern sowie der Gutachten und Leitlinien im Bereich der
Tierhaltung angekündigt.
1. Welche Verbesserungen gibt es bei wie vielen Tieren (geordnet nach
Tiergruppen) ein Jahr nach Start der Initiative aufgrund welcher neu eingeführten
Maßnahmen, und welche Indikatoren belegen dies?
Das Ziel der Initiative „Eine Frage der Haltung – Neue Wege für mehr Tierwohl“
sind konkrete Verbesserungen beim Tierschutz. Eine jährliche Bestandsaufnahme
des Tierwohls mit Erfassung jedes einzelnen Nutztieres, Heimtieres und
Begleittieres oder bestimmter Gruppen von Tieren ist weder beabsichtigt noch
durchführbar.
2. Inwiefern konnte das im Rahmen der Tierwohl-Initiative (
www.bmel.de
„Eine Frage der Haltung – neue Wege für mehr Tierwohl“) angestrebte Ziel,
„die tierschutzgerechte Behandlung, Versorgung und Tötung von Tieren
[…] durch höhere Kenntnisse und Fähigkeiten von Personen, die mit Nutz-,
Zoo- oder Heimtieren beruflich umgehen“ zu verbessern, bereits erreicht
werden?
Wurde, wie hierzu für das Jahr 2015 angekündigt, bereits „mit allen
betroffenen Kreisen die rechtliche Verankerung weiterer Anforderungen an die
Sachkunde von Personen diskutiert und die Schlussfolgerungen umgesetzt“?
Wenn ja, mit welchen betroffenen Kreisen wurde diskutiert?
Welche Schlussfolgerungen wurden gezogen, und wann sollen diese
umgesetzt werden?
Wenn nein, wie ist die konkrete Planung?
Das Tierschutzgesetz regelt, dass derjenige, der ein Tier hält oder betreut, über
die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte
Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen muss (§ 2
Nummer 3 des Tierschutzgesetzes). Außerdem dürfen bestimmte Tätigkeiten, die
in Zusammenhang mit Tieren stehen, und hierbei insbesondere gewerbsmäßige
Tätigkeiten, nur durchgeführt werden, wenn die für die Tätigkeit verantwortliche
Person ihre Sachkunde nachgewiesen hat. Dazu zählen unter anderem das
gewerbsmäßige Züchten und Halten von Wirbeltieren, ausgenommen
landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild, sowie der Handel mit Wirbeltieren (§ 11
Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe a und b des Tierschutzgesetzes). Für diese
Tätigkeiten besteht nach § 11 Absatz 1 Satz 1 des Tierschutzgesetzes ein
Genehmigungsvorbehalt. Auch die gewerbsmäßige Hundeausbildung ist seit dem
1. August 2014 nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe f des
Tierschutzgesetzes erlaubnispflichtig. Daneben sind unter anderem das Halten von Tieren
in zoologischen Gärten oder Tierheimen sowie die Durchführung von Tierbörsen
erlaubnispflichtig (§ 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, 4 und 7 des
Tierschutzgesetzes).
Die Erlaubnis darf durch die für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen
Landesbehörden u. a. nur erteilt werden, wenn die für die Tätigkeit
verantwortliche Person die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt; der
Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen
Behörde zu führen.
Für den Zoofachhandel prüft das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) derzeit, ob die Pflicht zum Sachkundenachweis gegenüber der
Behörde nicht nur auf die verantwortliche Person beschränkt, sondern auf
jegliches Personal, das mit den Tieren umgeht, ausgeweitet werden sollte.
Wie die Sachkunde insbesondere auch im Nutztierbereich weiter verbessert
werden kann, erörtert die Bundesregierung gemeinsam mit den für die
Berufsausbildung zuständigen Ländern u. a. im Staatssekretärsausschuss Tierschutz. Auch der
Kompetenzkreis Tierwohl hat sich in seinen Beratungen intensiv mit der
Sachkunde der Tierhalter befasst und plant, hierzu Empfehlungen an das BMEL zu
richten. Abhängig vom weiteren Verlauf dieser Erörterungen wird das BMEL den
weiteren Handlungsbedarf prüfen, um das im Rahmen der Initiative „Eine Frage
der Haltung“ angestrebte Ziel zu erreichen.
3. Welche vom BMEL herausgegebenen Gutachten und Leitlinien im Bereich
der Tierhaltung sollen, wie im Rahmen der Tierwohl-Initiative angekündigt,
aktualisiert werden?
Wann bzw. mit welcher Priorisierung?
Im Rahmen der Initiative „Eine Frage der Haltung – Neue Wege für mehr
Tierwohl“ des BMEL werden die vom BMEL herausgegebenen Gutachten und
Leitlinien auf das Erfordernis der Anpassung an den aktuellen wissenschaftlichen
Erkenntnisstand überprüft und gegebenenfalls entsprechend einer
Prioritätsbewertung überarbeitet. Ein konkreter Zeitplan für die Aktualisierung der einzelnen
Gutachten und Leitlinien liegt noch nicht vor.
4. Was ist aus dem ursprünglich geplanten Vorhaben der Bundesregierung
(
www.mannheim.de vom 29. Juli 2010 „Wildtierverbot im Zirkus auf
kommunaler Ebene nicht möglich“) geworden, nach der Überarbeitung des
Säugetiergutachtens auch die Zirkusleitlinien entsprechend anzupassen?
Wann ist mit der Vorlage zu rechnen, und welche gesellschaftlichen
Gruppierungen sind bzw. werden in den Überarbeitungsprozess eingebunden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen
5. Inwieweit wurden – gemeinsam mit den Ländern und Kommunen –
Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Welpenhandels geplant und bereits
umgesetzt?
Wann und in welcher Form wird die Bundesregierung die Aufklärungsarbeit
für potentielle Käuferinnen und Käufern intensivieren?
Auf Initiative und unter Leitung des BMEL hat im Mai 2013 ein Runder Tisch
stattgefunden, bei dem sich Vertreter von Tierschutzverbänden,
Vollzugsbehörden, des Zoofachhandels, der Hundezucht und der Tierheime über Maßnahmen
zur Eindämmung des illegalen Welpenhandels ausgetauscht haben. Ein
Vorschlag der Teilnehmer war die Erarbeitung eines Leitfadens, der den
Vollzugsbehörden Hilfestellung bei der Kontrolle von verdächtigen Hundetransporten geben
soll. Der Entwurf eines entsprechenden Leitfadens ist in einer Bund-Länder-
Arbeitsgruppe unter Leitung des BMEL erarbeitet worden. Es ist vorgesehen, den
Entwurf der Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft
Verbraucherschutz zur Beschlussfassung vorzulegen.
Angesichts der grenzüberschreitenden Problematik sind insbesondere
Maßnahmen auf europäischer Ebene erforderlich, um dem illegalen Welpenhandel
entgegenzuwirken. Das BMEL hat daher gemeinsam mit den Niederlanden und
Dänemark die Europäische Kommission gebeten, im Hinblick auf den illegalen
Welpenhandel eine europäische Lösung anzustreben. Im November 2015 wird die
Europäische Kommission die Ergebnisse einer in ihrem Auftrag durchgeführten
Studie über den Tierschutz bei Hunden und Katzen im Rahmen gewerblicher
Praktiken vorstellen, auf deren Grundlage über europäische Maßnahmen zur
Eindämmung des illegalen Welpenhandels zu entscheiden sein wird.
Eine wesentliche Vorkehrung gegen den illegalen Welpenhandel ist die
Aufklärung der Hundekäufer. Das BMEL hat daher bereits auf seiner Internetseite
Informationen über den illegalen Welpenhandel und Ratschläge zum Hundekauf
eingestellt. Diese Aufklärungsarbeit soll in Kürze auch Eingang in die
Internetseite der Tierwohlinitiative (
http://www.tierwohl-staerken.de) finden.
6. Wie weit sind Prüfungen der Bundesregierung bezüglich bundeseinheitlicher
Regelungen zur Bekämpfung des Welpenhandels über
seuchenschutzrechtliche Bestimmungen gediehen?
Bis zum 28. Dezember 2014 eröffnete die Binnenmarkt-
Tierseuchenschutzverordnung die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Welpen, die noch
nicht gegen Tollwut geimpft waren bzw. die noch keinen ausreichenden
Impfschutz ausgebildet hatten, zu anderen als zu Handelszwecken nach Deutschland
zu verbringen. Diese Ausnahmemöglichkeit hatte zur Folge, dass Handelstiere
immer wieder illegal als Tiere im Reiseverkehr deklariert und unter den
erleichterten Bedingungen für den privaten Reiseverkehr verbracht wurden.
Die Verordnung (EU) Nr. 576/2013 über die Verbringung von Heimtieren zu
anderen als Handelszwecken (z. B. im Reiseverkehr) und die Richtlinie 2013/31/EU
zur Änderung der Richtlinie 92/65/EWG hinsichtlich der Bedingungen für den
Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der Union und deren Einfuhr
in die Union legen für die Verbringung dieser Tiere – unabhängig vom Zweck
der Verbringung – im Hinblick auf den Tollwutimpfstatus die gleichen
Anforderungen fest. Die Mitgliedstaaten können bezüglich des Erfordernisses der
Tollwutimpfung abweichende Ausnahmeregelungen für die Verbringung von Welpen
schaffen. In Deutschland wurde entschieden, dass weder für den Reiseverkehr
noch für den Handel Ausnahmeregelungen für Welpen gelten sollen und daher
die oben beschriebene Ausnahmeregelung in der Binnenmarkt-
Tierseuchenschutzverordnung aufgehoben. Damit müssen nun grundsätzlich alle Welpen, die
in Deutschland einreisen bzw. die Deutschland als Transitland durchqueren, eine
gültige Tollwut-Schutzimpfung aufweisen. Dies führt zu einer Vereinfachung bei
den Kontrollen sowie der Verhängung behördlicher Maßnahmen durch die
lokalen Behörden.
Neben Deutschland machen auch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Malta,
die Niederlande, Polen, Portugal, Schweden, Spanien, Ungarn und Zypern sowie
Norwegen von der Ausnahmeregelung für Welpen keinen Gebrauch.
7. Welche Inhalte soll der angekündigte Leitfaden für die Vollzugsbehörden
zum Umgang mit Welpenhandel (
www.tierwohl-staerken.de „Den
Tierschutz im Handel und bei der Haltung von Haus- und Begleittieren
verbessern“) umfassen?
Inwiefern plant die Bundesregierung, Studien zur Bekämpfung des illegalen
Welpenhandels in Auftrag zu geben, und mit welchen Zeithorizonten?
Beim illegalen Welpenhandel kommt es zu unterschiedlichen Verstößen gegen
das Tierschutz- und/oder das Tierseuchenrecht sowie zu Verstößen gegen die
Vorschriften zum Schutz vor gefährlichen Hunden (Hundeverbringungs- und
-einfuhrbeschränkungsgesetz; Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung).
Inhalt des Leitfadens ist daher eine übersichtliche Darstellung der maßgeblichen
Rechtsvorschriften. Zudem enthält der Leitfaden praxisnahe Empfehlungen für
das Vorgehen bei der Kontrolle von Straßentransporten von Hunden (und Katzen)
und für die einzuleitenden Folgemaßnahmen einschließlich der Unterbringung
der Tiere, der Sanktionierung von Verstößen und dem Austausch mit anderen
Behörden.
Die Bundesregierung plant derzeit nicht, Studien über den illegalen
Welpenhandel erstellen zu lassen. Auf die im Auftrag der Europäischen Kommission
durchgeführte Studie über den Tierschutz bei Hunden und Katzen im Rahmen
gewerblicher Praktiken (siehe Antwort zu Frage 5) wird verwiesen.
8. Inwiefern wurde das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel, „gemeinsam mit
den Ländern und Kommunen die Initiative zu ergreifen, um das Problem
überfüllter Tierheime anzugehen“, umgesetzt? Durch welche Maßnahmen
und mit welchen (finanziellen) Mitteln trägt die Bundesregierung hierfür
Sorge?
Für wie viele Tierheime haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in
dieser Wahlperiode hierdurch bislang Verbesserungen ergeben?
Eine Zuständigkeit des Bundes für die Finanzierung der Tierheime besteht nicht.
Das BMEL verfolgt daher Maßnahmen, die indirekt zu einer Entlastung der
Tierheime führen. Dazu zählt die im Rahmen der letzten Änderung des
Tierschutzgesetzes im Jahr 2013 in § 13b des Tierschutzgesetzes aufgenommene
Ermächtigung für die Landesregierungen zur Anordnung regional begrenzter Kastrations-
und Kennzeichnungspflichten für freilaufende Katzen. Die Zahl der von
Tierheimen aufzunehmenden Tiere soll außerdem durch eine bessere Aufklärung der
Tierhalter vor dem Kauf reduziert werden. Hier plant das BMEL die
Veröffentlichung entsprechender Informationen im Internet. Einen entsprechenden Beitrag
leistet bereits die nach § 21 Absatz 5 Nummer 2 des Tierschutzgesetzes seit dem
1. August 2014 bei gewerblichen Verkäufen vorgeschriebene Pflicht, dem
künftigen Tierhalter schriftliche Informationen über die wesentlichen Bedürfnisse des
Tieres zu übergeben. Unüberlegten Käufen und der resultierenden Abgabe der
Tiere soll durch die bessere Aufklärung der Käufer entgegengewirkt werden.
Ebenfalls der Entlastung der Tierheime dienen die Maßnahmen gegen den
illegalen Welpenhandel (siehe Antwort zu Frage 5).
Aufgrund der Komplexität und der indirekten Wirkungsweise sowie den
Wechselwirkungen mit anderen Faktoren sind die für die Tierheime aus den
Maßnahmen resultierenden Entlastungen nicht quantifizierbar.
9. Welche Auswirkungen hat die gesetzliche Unterscheidung zwischen
herrenlosen Tieren und Fundtieren nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Praxis für die Tierheime, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Von den Tierschutzvereinen wird kritisiert, dass die Kommunen häufig Fundtiere
mit der Begründung nicht als solche anerkennen, dass es sich um herrenlose Tiere
handele. Aufgrund ihrer Verwahrungspflicht (§§ 966 Absatz 1, 967 des
Bürgerlichen Gesetzbuches) müssen die zuständigen Behörden der Kommunen die
Kosten für die Unterbringung von Fundtieren im Tierheim übernehmen. Die
Fundtierbetreuung stellt eine kommunale Pflichtaufgabe dar.
Herrenlose Tiere dagegen unterfallen nicht dem Fundrecht. Nach § 959 des
Bürgerlichen Gesetzbuches wird eine bewegliche Sache herrenlos, wenn der
Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache
aufgibt. Dazu zählen Tiere, an denen das Eigentum erkennbar aufgegeben wurde
sowie Wildtiere. Für diese Tiere besteht grundsätzlich keine rechtliche
Verpflichtung der Kommunen, die Kosten für die Unterbringung in Tierheimen zu
übernehmen.
Unter anderem das Verwaltungsgericht Stuttgart hat hierzu mit Urteil vom
16. Dezember 2013 festgestellt (4 K 29/13), dass bei aufgefundenen Haustieren
die Regelvermutung bestehe, dass diese nicht ausgesetzt worden seien, da das
Aussetzen von Haustieren nach § 3 Nummer 3 des Tierschutzgesetzes verboten
sei.
Aufgefundene Tiere, die üblicherweise vom Menschen gehalten werden wie
Hunde, Katzen, Ziervögel, landwirtschaftliche Nutztiere oder Tiere, die nicht den
hier sonst wildlebenden Arten zuzurechnen sind, seien somit grundsätzlich als
Fundtiere einzustufen und zu behandeln.
Die Bundesregierung erwartet, dass die Länder dieser Rechtsauslegung in ihren
Verwaltungsvorschriften Rechnung tragen. Ein Beispiel ist der Runderlass des
Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt vom
26. Mai 2015.
10. Inwiefern hält die Bundesregierung die Vergabe eines „Tierschutzpreises für
den besonders tierschutzfreundlichen Umgang mit dem Pferd“ für geeignet
und ausreichend, um den Tierschutz im Pferdesport zu stärken?
Anhand welcher Kriterien wurden die Preise 2014 und 2015 vergeben, und
an wen?
Durch die Vergabe von Tierschutzpreisen bei den Bundeschampionaten sollen
Reiterinnen und Reiter, Wertungsrichterinnen und -richter sowie das Publikum
für das Thema Tierschutz im Pferdesport sensibilisiert werden. Auf diese Weise
soll auf einen pferdegerechteren Umgang mit Pferden in Freizeit und Sport
hingewirkt werden.
Die Beurteilung der Reiterinnen und Reiter erfolgt während der Vorbereitung der
Pferde auf die Prüfungen und im Anschluss daran durch eine Jury, die auf Grund
ihrer fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten berufen wird. Diese Jury umfasst
neben Mitgliedern des Fachbeirates Tierschutz der Deutschen Reiterlichen
Vereinigung (FN) und dem jeweiligen Richter des Vorbereitungsplatzes auch
Vertreter von Tierschutzorganisationen, Landwirtschaftskammern und
Pferdeverbänden sowie niedergelassene Tierärzte und Mitglieder der Tierärztlichen
Vereinigung für Tierschutz (TVT).
Grundlagen der Bewertung sind das Verhalten und die Ausrüstung von Reiter und
Pferd sowie die Vorbereitung der Pferde auf die Prüfungen. Kriterien sind unter
anderem der Umgang des Reiters mit dem Pferd, das Verhalten des Pferdes auf
dem Vorbereitungsplatz sowie die Verwendung der Ausrüstung auf dem
Vorbereitungsplatz.
Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die in den Jahren 2014 und 2015
vergebenen Tierschutzpreise:
Jahr Name Reiter/Reiterin Disziplin Kategorie
Alter der Pferde/Ponys
(Jahre)
2015
Kendra Claricia Brinkop Springen Großpferd 6
Carola Koppelmann Dressur Großpferd 6
Sönke Fallenberg Springen Pony 6
Sophie Dupree Dressur Pony 6
Pauline Wenning Springen Großpferd 5
Anja Engelbart Dressur Großpferd 5
Janne Kleinbuntemeyer Springen Pony 5
Maike Mende Dressur Pony 5
Lukas Fischer Reitpferdeprüfung Großpferd 4
Maike Mende Reitponyprüfung Pony 4
Herrmann Gerdes Reitpferdeprüfung Großpferd 3
Wibke Hartmann-Stommel Reitponyprüfung Pony 3
Amke Gröttrup Vielseitigkeit Großpferd 5/6
Konstantin Harting Vielseitigkeit Pony 5/6
2014
Andreas Kreuzer Springen Großpferd 6
Christoph Koschel Dressur Großpferd 6
Madeleine Grobosch Springen Pony 6
Nina Wingender Dressur Pony 6
Eva Deimel
Lisa Zoller
Springen Großpferd 5
Lasse Timmer Springen Pony 5
Maike Mende Dressur Pony 5
Dorothee Schneider Reitpferdeprüfung Großpferd 4
Eike Bewerungen Reitpferdeprüfung Großpferd 3
Lydia Camp Reitponyprüfung Pony 3
Louise Svensson Jähde Vielseitigkeit Großpferd 5/6
Victoria Telesca Vielseitigkeit Pony 5/6
11. Plant die Bundesregierung, die Leitlinien für den Tierschutz im Pferdesport
zu aktualisieren?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
12. Welche Missstände sind nach Auffassung der Bundesregierung im
Pferdesport am gravierendsten, und welche Maßnahmen plant sie dagegen zu
ergreifen?
Die Überwachung der Pferdehaltungen und Pferdesportveranstaltungen sowie die
Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen tierschutzrechtliche
Anforderungen obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Aus den Ländern liegen
keine Hinweise zu nicht nur auf Einzelfälle bezogenen, gravierenden
tierschutzfachlichen Problemen in diesem Bereich vor, die mit den bestehenden
Regelungen nicht behoben werden können. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10
verwiesen.
13. Lehnt die Bundesregierung die Forderung, das Brandzeichen bei Pferden zu
verbieten, nach wie vor ab?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Die Bundesregierung hat mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung
des Tierschutzgesetzes das Verbot des Schenkelbrands vorgeschlagen (s.
Bundestagsdrucksache 17/10572 vom 29. August 2012). Diesem Vorschlag ist der
Bundestag im Gesetzgebungsverfahren jedoch nicht gefolgt und hat stattdessen
entschieden, dass der Schenkelbrand als traditionelle Kennzeichnungsmethode
erhalten bleiben soll. Um Bedenken im Hinblick auf den Tierschutz Rechnung zu
tragen, hat der Bundestag entschieden, dass der Schenkelbrand ab dem 1.
Januar 2019 nur noch unter Betäubung zulässig sein soll.
14. Um wie viele Stellen und um welche Kompetenzen wurde die ZEBET
(Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und
Ergänzungsmethoden zum Tierversuch) im Rahmen der Weiterentwicklung zum Deutschen
Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) erweitert, das am
29. September 2015 eröffnet wurde und bei dessen Eröffnung
Bundesminister Christian Schmidt angekündigt hatte, sein langfristiges Ziel sei es,
Tierversuche komplett zu ersetzen?
Im Rahmen der Weiterentwicklung der ZEBET zum Deutschen Zentrum zum
Schutz von Versuchstieren (Bf3R) wurden für das Jahr 2015 insgesamt sechs
Planstellen im Haushalt zugewiesen. In den Haushaltsvoranschlag für 2016 sind
zudem Haushaltsmittel für weitere 20 Stellen eingestellt.
Es wurden folgende fünf Kompetenzbereiche im Rahmen des Deutschen
Zentrums zum Schutz von Versuchstieren definiert:
1. Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und
Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET)
2. Verminderung der Belastung und Verbesserung der Lebenssituation
3. Alternativmethoden in der Toxikologie
4. Nationaler Ausschuss
5. Koordinierung der Forschungsförderung für Alternativmethoden
15. Wofür konkret werden bzw. wurden die 6 Mio. Euro (
www.bmel.de
„Meilensteine und Maßnahmen des BMEL im Umgang mit Versuchstieren“)
eingesetzt, die das Zentrum in diesem Jahr für die gerätetechnische
Erstausstattung erhalten hat?
Entsprechend der Zuweisung durch das Bundeshaushaltsgesetz wurden im
Haushaltsjahr 2015 etwa 5 Mio. Euro für die Beschaffung insbesondere folgender
Großgeräte eingesetzt:
hochauflösende, bildgebende Mikroskoptechnik,
IT-Netzwerk/ Hochleistungsrechner,
Zellanalysetechnologie.
Haushaltsmittel in Höhe von etwa 1 Mio. Euro wurden im Haushaltsjahr 2015 für
die Anschaffung von Kleingeräten und Ausstattungsgegenständen zur
Grundausstattung der Labore im Bereich Erforschung und Entwicklung von Alternativ- und
Ersatzmethoden zum Tierversuch bereitgestellt.
16. Wofür konkret sollen die 1,5 Mio. Euro (
www.bmel.de „Meilensteine und
Maßnahmen des BMEL im Umgang mit Versuchstieren“) eingesetzt
werden, die für die nächsten Jahre angekündigt wurden?
Die angekündigten 1,5 Mio. Euro für das Deutsche Zentrum zum Schutz von
Versuchstieren sollen für weitere Personal- und Sachkosten im Bereich der
Erforschung und Entwicklung von Alternativ- und Ersatzmethoden zum Tierversuch
nach dem 3R-Prinzip eingesetzt werden.
17. Welche Maßnahmenpläne wurden für die Arbeit des Zentrums aufgestellt,
um tierversuchsfreie Forschung weiterzuentwickeln und deren Anerkennung
zu beschleunigen (bitte nach Projekten, Stellen, Mitteln, Laufzeiten etc.
aufschlüsseln)?
Das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren besteht aus fünf
Kompetenzbereichen (s. Antwort zu Frage 14), für die das BMEL jährlich finanzielle
Mittel in Höhe von etwa 1,5 Mio. Euro zur Verfügung stellt. Im
Haushaltsjahr 2015 hat das Zentrum zudem einmalig Mittel in Höhe von 6,0 Mio. Euro
erhalten. Hinzu kommen zusätzliche Personal- und weitere Sachkosten, die dem
Deutschen Zentrum zum Schutz von Versuchstieren zukünftig dauerhaft zur
Verfügung stehen werden (siehe Antwort zu Frage 14).
Eine weiterführende Aussage über die Umsetzung der einzelnen
Kompetenzbereiche kann erst nach Genehmigung des Verwaltungshaushaltsplans 2016
getroffen werden. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 14 bis 16
verwiesen.
18. Auf welches der 3 R (Replace, Reduce, Refine) wird das Zentrum seinen
Schwerpunkt legen?
Aus welchen programmatischen bzw. finanziellen Vorgaben wird dies
ersichtlich?
Alle 3 R (Replace, Reduce und Refine) sind programmatische Schwerpunkte der
Arbeit des Deutschen Zentrums zum Schutz von Versuchstieren. Dies entspricht
auch dem Ansatz der Richtlinie 2010/63/EU, die insbesondere eine konsequente
Umsetzung aller drei Bereiche des 3R-Prinzips und damit die Vermeidung,
Verminderung und Verbesserung der Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen
Zwecken zum Ziel hat.
Im Übrigen wird auf die Antworten zur Frage 17 verwiesen.
19. Welche konkreten Projekte werden im Bereich „Replacement“ zum Ersatz
von Tierversuchen durchgeführt, und mit welchen Forschungsrahmen
(Zeitraum, Fördermittel etc.)?
Um die Forschung auf dem Gebiet der Vermeidung von Tierversuchen durch den
Einsatz von Alternativmethoden (Replacement) zu intensivieren, wird das
Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren neue moderne molekulare,
zellbiologische und in silico Methoden und Modelle mit dem Ziel, Tierversuche nicht
nur in der angewandten Wissenschaft, sondern auch in der Grundlagenforschung
zu ersetzen oder zumindest zu minimieren, entwickeln. Ferner werden neue
Informationstechnologien für die Informationssuche von Alternativmethoden nach
dem 3R-Prinzip weiterentwickelt.
Informationen zu konkreten Projekten im Bereich Alternativmethoden zum
Tierversuch mit Zuordnung zu den Bereichen Replacement, Reduktion und
Refinement sind in den Tabellen 2a-c aufgeführt (s. Antwort zu Frage 21).
20. Welche konkreten Projekte werden im Bereich „Reduction“ zur Reduktion
von Tierversuchen durchgeführt, und mit welchen Forschungsrahmen
(Zeitraum, Fördermittel, Tierart und Anzahl der Tiere)?
Im Deutschen Zentrum zum Schutz von Versuchstieren werden biometrische
Projekte zur Reduzierung der Versuchstierzahlen durch verbesserte Planungs-,
Auswertungs- und Veröffentlichungspraxis in der biomedizinischen Grundlagen- und
transnationalen Forschung durchgeführt. Sie sollen auf alle in diesen Bereichen
verwendeten Tierarten anwendbar sein. Die Größe des Einsparpotentials lässt
sich zukünftig an der Anzahl der eingesetzten Tiere abschätzen.
Informationen zu konkreten Projekten im Bereich Alternativmethoden zum
Tierversuch mit Zuordnung zu den Bereichen Replacement, Reduktion und
Refinement sind in den Tabellen 2a bis 2c aufgeführt (s. Antwort zu Frage 21).
21. Welche konkreten Projekte werden im Bereich „Refinement“ zur
Verbesserung der Haltungsbedingungen für Versuchstiere durchgeführt, und mit
welchen Forschungsrahmen (Zeitraum, Fördermittel, Tierart und Anzahl der
Tiere)?
Es werden Projekte zur Verminderung und Bewertung der Belastung und
Verbesserung von Haltungsbedingungen bei Tieren, die für Tierversuche vorgesehen
oder in Versuchen eingesetzt werden, durchgeführt. Bis jetzt wurden im aktuellen
Haushaltsjahr 2015 insgesamt neun Mäuse in den o. g. Projekten verwendet.
Informationen zu konkreten Projekten im Bereich Alternativmethoden zum
Tierversuch mit Zuordnung zu den Bereichen Replacement, Reduktion und
Refinement sind in den Tabellen 2a bis 2c aufgeführt.
Tabelle 2a: Drittmittelvorhaben des BfR im Bereich Alternativmethoden zum
Tierversuch von 2015 bis 2016
lfd.
Nr.
von bis Thema Förderung Fördersumme
(Euro)
3R-Methode
/Schwerpunkt
1. 11/2013 10/2015 Analyse von
Kombinationseffekten von
Pestiziden in vitro
(Combiomics)
BMBF 167.018 Replacement
2. 12/2013 11/2015 Modellierung des „Toxoms“
kultivierter menschlicher
Hepatozyten (LivSys)
BMBF 92.660 Replacement
lfd.
Nr.
von bis Thema Förderung Fördersumme
(Euro)
3R-Methode
/Schwerpunkt
3. 01/2014 12/2016 Berlin-Brandenburger
Forschungsplattform BB3R (früher
B23R) mit integriertem
Graduiertenkolleg „Innovationen in
der 3R-Forschung - Gentechnik,
Tissue Engineering und
Bioinformatik (BB3R)“
BMBF 92.000 Replacement /
Refinement
4. ~2016 2017 Cellular Mechanisms of Critical
Illness-induced Cognitive
Dysfunction
Einstein-
Stiftung
100.000 Refinement
Tabelle 2b: Sonderforschungsprojekte des BfR im Bereich Alternativmethoden
zum Tierversuch 2015
lfd.
Nr.
von bis Thema Förderung Fördersumme
(Euro)
3R-Methode
1. 03/2012 12/2015 Charakterisierung
Kontaktallergen-spezifischer Reaktionen
humaner antigenpräsentierender
Zellen und T-Zellen in Kokultur
(1322-470)
BfR 71.250 Replacement
2. 03/2014 12/2015 Molekulare Charakterisierung
der Wirkmechanismen
teratogener Substanzen (1322-597)
BfR 24.000 Replacement
3. 03/2014 12/2015 Entwicklung einer
wirbeltierfreien Alternativmethode zur
Prüfung der kumulativen
Toxizität von Wirk- und Beistoffen
in Pestiziden unter besonderer
Berücksichtigung der
Anwendungsexposition mit Hilfe des
Modellorganismus C. elegans
(1322-588)
BfR 23.400 Replacement
4. 03/2014 12/2015 Entwicklung von neuralen 3D-
Geweben und Etablierung von
Langzeitkulturen für neurale
Zelltypen für einen Multi-Organ
Chip als Alternative zum
Tierversuch für systemische
Toxizitätsprüfungen mit wiederholter
Substanzgabe (1322-600)
BfR 32.950 Replacement
lfd.
Nr.
von bis Thema Förderung Fördersumme
(Euro)
3R-Methode
5. 03/2014 12/2015 Etablierung eines 3D-Modells
mit primären humanen
epithelialen Bruststammzellen zur
Identifizierung zur
Identifizierung von Tumorgenese-
Markern (1322-605)
BfR 32.500 Replacement
6. 03/2014 12/2014 Entwicklung von vaskulären 3D
Geweben und Etablierung von
Langzeitkulturen zur
Etablierung eines Multi-Organ Chip
als Alternative zum Tierversuch
für systemische
Toxizitätsprüfungen mit wiederholter
Substanzgabe (1322-601)
BfR 13.000 Replacement
7. 03/2013 12/2015 Einfluss der Größe,
Beschichtung und Ionenfreisetzung von
Silber- und Eisenoxid-
Nanopartikeln auf die Aufnahme und
Toxiziät im erweiterten
Intestinalmodell (1322-553)
BfR 36.000 Replacement
8. 03/2013 12/2015 Wechselwirkungen von
Silbernanopartikeln mit zellulären
Proteinen – Einfluss des
Stabilisators auf die Ausbildung der
Proteinkorona und die Toxizität
der Partikel (1322-554)
BfR 41.000 Replacement
9. 03/2015 12/2015 Analyse der funktionellen
Interaktion des cirkadianen mit dem
endokrinen System zur
Etablierung sensitiver in vitro
Testsysteme (1322-636)
BfR 12.500 Replacement
10. 03/2015 12/2015 Toxikologische in vitro
Charakterisierung von Alternaria-
Toxinen (1322-623)
BfR 13.000 Replacement
11. 03/2015 12/2015 Untersuchung des
Zelltodmechanismus in Caco-2 Zellen
durch Silbernanopartikel (1322-
629)
BfR 11.000 Replacement
12. 03/2014 12/2015 Etablierung von Testsystemen
zur Identifizierung epigenetisch
wirksamer verbrauchernaher
Substanzen (1322-593)
BfR 37.800 Replacement
lfd.
Nr.
von bis Thema Förderung Fördersumme
(Euro)
3R-Methode
13. 03/2014 12/2015 Aufbau einer in vitro
Testplattform für
Nanopartikeltoxizitätsuntersuchungen unter
Berücksichtigung physiologisch
relevanter Expositionsbedingungen
(1322-594)
BfR 28.380 Replacement
14. 03/2014 12/2015 Charakterisierung
Kontaktallergenspezifischer Reaktionen
humaner antigenpräsentierender
Zellen und TZellen in Kokultur
(1322-595)
BfR 34.000 Replacement
15. 03/2014 12/2015 Untersuchungen
Chemikalienreaktiver Peptid/Proteinprofile
von potentiell
hautsensibilisierenden Substanzen mittels
Massenspektroskopie (1322-596)
BfR 39.900 Replacement
Tabelle 2c: Extramurale Forschung des BfR im Bereich Alternativmethoden zum
Tierversuch 2015 – 2016 (mit ZEBET-Förderung)
lfd.
Nr.
von bis Thema Förderung
Fördersumme (Euro)
3R-Methode /
Schwerpunkt
1. 11/2011 07/2015 Etablierung eines
Mikroskopiebasierten Hochdurchsatz-
Verfahrens zur Abschätzung
toxikologischer Wirkungen von
Nanomaterialien als alternative
Testmethode
BfR/ ZEBET
1329-475
120.800 Replacement
2. 08/2013 07/2016 Etablierung einer in vitro
Ersatzmethode zur Zertifizierung
von antiprotozoären
Desinfektionsmitteln
BfR/ ZEBET
1328-505
104.107 Replacement
3. 08/2013 07/2016 Etablierung von Retina
Langzeitkulturen als
Tierersatzversuch
BfR/ ZEBET
1328-506
145.444 Replacement
lfd.
Nr.
von bis Thema Förderung
Fördersumme (Euro)
3R-Methode /
Schwerpunkt
4. 09/2013
10/2016 Endocrine disruptor risk
evaluation in vivo using transgenic
zebrafish larvae Real-time
measurement of glucocorticoid
signalling/synthesis and
generation of a multi-reporter fish for
glucocorticoid, estrogen and
thyroid hormone signalling
BfR/ ZEBET
1328-507
142.600 Replacement
5. 10/2013 09/2016 Gemeinsame Prüfung von
Diphtherie-, Tetanus- und
Pertussiskomponenten im
Meerschweinchen – Ein Ansatz zur
Reduktion von Tierversuchen
für die staatliche
Chargenprüfung von Multikomponenten-
Impfstoffen
BfR/ ZEBET
1328-509
184.200 Replacement
6. 10/2013 09/2015 Testverfahren zur Prüfung der
prospektiven Toxizität von
Substanzen auf die Fertilität
BfR/ ZEBET
1328-510
151.624 Replacement
7. 11/2013 04/2016 Etablierung und Evaluierung
einer in-vitro Testmethode zur
Untersuchung der
polymikrobiell induzierten Leber-
Dysfunktion mit einem mikrofluidischen
BioChip-System
BfR/ ZEBET
1328-511
162.960 Replacement
8. 10/2014 01/2016 SMAFIRA – Smart Feature-
basiertes interaktives Ranking
BfR/ ZEBET
1329-531
52.910 Reduction
9. 11/2014 08/2015 Entwicklung eines für
Gewebssphäroide geeigneten
mikrofluidischen Mehrkammerchips mit
integrierter Sensorik zur
Echtzeitmessung physiologischer
Zellparameter
BfR/ ZEBET
1328-533
25.000 Replacement
10. 11/2015 04/2017 Prädiktive
Kardiotoxizitätstestung auf der Basis humaner
stammzellabgeleiteter
Kardiomyozyten
BfR/ ZEBET
1328-539
82.500 Replacement
11. 11/2015 10/2018 In-vitro-Zellkulturmodelle der
humanen Blut-Retina-Schranke
für die pharmakokinetische und
toxikologische Bewertung von
Arzneimitteln
BfR/ ZEBET
1328-541
125.315 Replacement
lfd.
Nr.
von bis Thema Förderung
Fördersumme (Euro)
3R-Methode /
Schwerpunkt
12. 11/2015 04/2016 3D für 3R: 3D-Modelle als
Ersatzmethode für die Etablierung
und das Erlernen einer
standardisierten intranasalen
Applikation
BfR/ ZEBET
1328-540
19.000 Replacement
13. 01/2016 12/2016 Optimierung des
Schmerzmanagements im Maus-
Osteotomie-Modell – Integration von
Refinement-Untersuchungen in
einer
grundlagenwissenschaftlichen Studie
(Kurztitel: RefineMOMo)
BfR/ ZEBET
1328-00
43.314 Refinement
14. 01/2016 12/2017 In vitro Toxikologie – Eine
neue Methodik zur
Beobachtung metabolischer
Wirkungswege in 3-dimensionalen
Zellkulturmodellen
BfR/ ZEBET
1328-00
147.560 Replacement
15. 01/2016 12/2017 Etablierung eines Alveolen-
Modells zur Untersuchung von
toxikologisch und mikrobiell
induzierten akutem
Lungenversagen
BfR/ ZEBET
1328-00
180.942 Replacement
16. 01/2016 12/2018 In-Vitro Translation
Organtoxischer Metabolischer Biomarker
des Leberversagens aus
klinischem und experimentellen
Probenmaterial
BfR/ ZEBET
1328-00
124.220 Replacement
22. Wird der Schwerpunkt des Zentrums vor allem in der Durchführung eigener
Forschungsprojekte liegen oder im Bereich der Vernetzung und Information
von Behörden, Forschern und Öffentlichkeit?
Aus welchen programmatischen bzw. finanziellen Vorgaben wird dies
ersichtlich?
Neben den neuen Aufgaben nach dem Tierschutzgesetz und der Tierschutz-
Versuchstierverordnung ist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nach dem
BfR-Gesetz verpflichtet z. B.
zur wissenschaftlichen Forschung, soweit diese in einem engen Bezug zu den
Tätigkeiten des BfR stehen,
zur Unterrichtung der Öffentlichkeit auf seinen Tätigkeitsgebieten über
Risiken gesundheitlicher Art sowie sonstiger gewonnener Erkenntnisse und
Arbeitsergebnisse sowie
zur wissenschaftlichen Beratung des BMEL und anderer oberster
Bundesbehörden, soweit das Bundesinstitut Tätigkeiten aus deren Geschäftsbereich
wahrnimmt, sowie des Bundesamtes für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit in allen Fragen, die zu den Tätigkeiten des Bundesinstitutes
gehören.
Somit führt das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren eigene
Forschungsprojekte durch, informiert die Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit,
berät zuständige Behörden, Tierschutzausschüsse, die Europäische Kommission
und einzelne Bundesministerien. Für die Ausübung dieser Tätigkeiten arbeitet das
Zentrum auch eng mit Wissenschaftlern universitärer und außeruniversitärer
Forschungseinrichtungen und Vertretern von Fachgesellschaften zusammen.
Prämisse für die Zusammenarbeit ist die unabhängige fachliche Expertise sowie
langjährige Berufserfahrung auf ausgewiesenen Gebieten.
23. Welche gesellschaftlichen Gruppierungen sollen offiziell in die Arbeit des
Zentrums einbezogen werden?
Wie und bis wann soll die Auswahl dieser Gruppierungen erfolgen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.
24. Soll es einen Beirat nach dem Vorbild der ZEBET-Kommission geben, bzw.
soll dieser entsprechend umfunktioniert werden?
Wenn ja, soll dieser mit einem besseren Mandat ausgestattet sein, und wer
ist bzw. soll in diesem Beirat vertreten sein?
Wenn nein, warum nicht?
Die bisherige ZEBET-Kommission bleibt weiterhin mit ihrer derzeitigen
personellen Besetzung bestehen, eine Umstrukturierung der ZEBET-Kommission ist
nicht notwendig.
Darüber hinaus besteht seit dem Jahr 2005 am BfR ein wissenschaftlicher Beirat,
der das BfR vor allem zum Schwerpunkt Forschung berät (siehe
www.bfr.
bund.de/de/wissenschaftlicher_beirat-27502.html).
Die letzte Besetzung dieses Beirats erfolgte im Jahr 2013.
Zudem wird im Jahr 2016 für die Arbeit des Nationalen Ausschusses gemäß § 15a
des Tierschutzgesetzes in Verbindung mit § 45 der Tierschutz-
Versuchstierverordnung am Deutschen Zentrum zum Schutz von Versuchstieren ein
Expertenpool eingerichtet. Dem Expertenpool sollen Vertreter der Naturwissenschaften,
Lebenswissenschaften, Geistes-/Sozialwissenschaften und Rechtswissenschaft,
sowie Tierpflegemeister mit unterschiedlichen wissenschaftlichen Expertisen
angehören, die zu bestimmten Themen aufgrund ihrer fachlichen Expertise mit dem
Nationalen Ausschuss zusammenarbeiten.
25. Ist die personelle Besetzung des „nationalen Ausschusses“ des Zentrums
bereits abgeschlossen?
Wenn ja, welche Personen werden diesen besetzen, und wie wurden sie
ausgewählt?
Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
Für den Nationalen Ausschuss nach § 15a des Tierschutzgesetzes arbeiten derzeit
am BfR eine Volljuristin, eine Diplom-Dokumentarin, eine Fachtierärztin für
Pharmakologie und Toxikologie, eine Tierärztin mit Zusatzbezeichnung für
Tierärztliche Informatik und Dokumentation sowie ein Facharzt für klinische
Pharmakologie und für Pharmakologie und Toxikologie. Darüber hinaus kann der
Nationale Ausschuss auf die gesamte personelle Ressource des BfR zurückgreifen
und Zuarbeit erhalten. Wenn es sich zukünftig als erforderlich herausstellen
sollte, wird der Nationale Ausschuss personell weiter verstärkt.
Im Übrigen wird auf Antwort zu Frage 24 verwiesen.
26. Hält die Bundesregierung die Schaffung des Zentrums für ausreichend, um
das von Bundesminister Christian Schmidt verkündete Ziel, „Tierversuche
komplett zu ersetzen“, zu erreichen?
Die Bundesregierung leistet im internationalen Vergleich einen herausragenden
Beitrag zur Erreichung des Zieles, Tierversuche möglichst weitgehend zu
ersetzen. Insbesondere die Entwicklung, Validierung und vor allem Implementierung
von Ersatzmethoden im Bereich gesetzlich vorgeschriebener, toxikologischer
Testverfahren und die damit verbundene Etablierung von Bewertungsstrategien,
ist auf nationaler wie auch internationaler Ebene zu beschleunigen. Neuartige
Prüfmethoden werden im Rahmen des Richtlinienprogramms zur
toxikologischen Prüfung von Chemikalien der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD-Prüfrichtlinienprogramm) entwickelt, um eine
globale Anerkennung der Daten aus diesen Methoden zu gewährleisten. Diese
Aktivitäten werden durch das BfR, das auch den nationalen Koordinator für den
Bereich der menschlichen Gesundheit stellt, aktiv unterstützt.
Es wird zudem auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
27. Welche weiteren Anstrengungen plant die Bundesregierung zur Reduktion
und zum Ersatz von Tierversuchen?
Inwiefern sollen etwa die Fördermittel für tierversuchsfreie Forschung in den
nächsten Jahren durch den Bund aufgestockt werden?
Im Hinblick auf die Erforschung tierversuchsfreier Prüfmethoden sowie
Verfahren, die für die Tiere mit weniger Belastungen verbunden sind, leistet
Deutschland im internationalen Vergleich einen herausragenden Beitrag. Über die
vorstehend genannten Maßnahmen hinaus unterstützt das BMEL u. a. die Stiftung zur
Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur
Einschränkung von Tierversuchen (set) finanziell und vergibt jährlich den mit 15 000 Euro
dotierten Tierschutzforschungspreis zur Förderung methodischer Arbeiten mit
dem Ziel der Einschränkung und des Ersatzes von Tierversuchen. Außerdem
initiiert und unterstützt die Bundesregierung unterschiedliche Projekte im Bereich
der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch. Dazu
gehört auch der Förderschwerpunkt des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF) „Ersatzmethoden zum Tierversuch“, mit durchschnittlich
rund 5 Mio. Euro Fördermitteln pro Jahr. In den letzten Jahren war es im Rahmen
des BMBF-Förderschwerpunkts immer möglich, alle vom wissenschaftlichen
Gutachtergremium als förderungswürdig bewertete Forschungsprojekte zu
fördern. Eine Erhöhung der Forschungsförderung für Ersatz- und
Ergänzungsmethoden ist seitens der Bundesregierung daher nicht geplant.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]