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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Raubüberfälle auf Geldinstitute unter Beteiligung von Neonazis und Rechtsextremisten

Tatbeteiligung von Rechtsextremisten an Raubdelikten im In- und Ausland seit 1990: Aktivisten neonazistischer Kameradschaften, Mitglieder verbotener Organisationen, NPD-Mitglieder; Verbreitung von Anleitungen zu Raubdelikten, Einsatz von Waffen oder Sprengstoff, Verbleib der Raubsummen, Absetzungen ins Ausland, Verbindungen zur Organisierten Kriminalität<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

12.11.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/648420.10.2015

Raubüberfälle auf Geldinstitute unter Beteiligung von Neonazis und Rechtsextremisten

der Abgeordneten Martina Renner, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Kersten Steinke, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das neonazistische Terrornetzwerk „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) verübte zur Finanzierung seiner Aktivitäten in den Jahren 1999 bis 2011 mindestens 14 Überfälle auf Banken und Geldinstitute (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600).

Auch andere Neonazistrukturen und Neonaziaktivisten haben zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts und ihrer politischen Aktivitäten Raubdelikte und Überfälle auf Geldinstitute begangen. So beteiligte sich beispielsweise im Jahr 1993 der jetzige NPD-Landesvorsitzende an einem Banküberfall in Lübeck (www.swp.de/crailsheim/lokales/crailsheim/Crailsheimer-Alexander-Neidlein-fuehrt-die-NPD-in-Baden-Wuerttemberg;art5507,1946295), um damit u. a. eine Reise zu Trainingscamps für Neonazis in Südafrika zu finanzieren, und im Jahr 2013 wurde vor dem Landgericht Gera gegen mehrere Männer, darunter auch ehemalige Mitglieder der Sektion Saalfeld-Rudolstadt des neonazistischen Thüringer Heimatschutzes, wegen Beteiligung an einem bewaffneten Überfall auf einen Geldtransport in Pößneck im Jahr 1999 verhandelt, bei dem ein Geldbote schwer verletzt wurde (vgl. www.publikative.org/2012/09/13/ex-npd-landesvorstand-wegen-raububerfall-verhaftet/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

In wie vielen Fällen von Raubdelikten und Raubüberfällen auf Banken, Sparkassen, Postinstitute, Geldautomaten und Geldtransporte sowie auf Spielcasinos waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum der Jahre 1990 bis 2015 Personen der neonazistischen Bewegung oder Personen beteiligt, die bereits mit einschlägigen rechtsextremen Straftaten in Erscheinung getreten sind (bitte nach Tatdatum, Tatort und Bundesland, erbeuteter Geldsumme, Erkenntnissen zu den Tatbeteiligten und deren Zugehörigkeit zu neonazistischen bzw. rechtsextremen Gruppierungen, Stand der Ermittlungsverfahren auflisten)?

2

In wie vielen Fällen von Raubdelikten und Raubüberfällen auf Banken, Sparkassen, Postinstitute, Geldautomaten und Geldtransporte sowie auf Spielcasinos im Zeitraum der Jahre 1990 bis 2015 handelte es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Tatbeteiligten um Aktivisten neonazistischer Kameradschaften (bitte nach Tatdatum, Tatort und Bundesland, Kameradschaft auflisten)?

3

In wie vielen Fällen von Raubdelikten und Raubüberfällen auf Banken, Sparkassen, Postinstitute, Geldautomaten und Geldtransporte sowie auf Spielcasinos im Zeitraum der Jahre 1990 bis 2015 handelte es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Tatbeteiligten um Mitglieder verbotener neonazistischer Organisationen, Vereine und Parteien (bitte nach Tatdatum, Tatort und Bundesland, Kameradschaft auflisten)?

4

In wie vielen Fällen von Raubdelikten und Raubüberfällen auf Banken, Sparkassen, Postinstitute, Geldautomaten und Geldtransporte sowie auf Spielcasinos im Zeitraum der Jahre 1990 bis 2015 handelte es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Tatbeteiligten um Mitglieder der NPD bzw. ihrer Jugend- und Studentenorganisationen sowie ihres Ordnerdienstes (bitte nach Tatdatum, Tatort und Bundesland auflisten)?

5

Zu welchen Raubdelikten und Raubüberfällen auf Banken, Sparkassen, Postinstitute, Geldautomaten und Geldtransporte sowie auf Spielcasinos gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 1990 bis 2015 bei Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden den begründeten Verdacht, dass die Tat(en) von Personen aus neonazistischen Strukturen begangen wurde(n) (bitte nach Tatdatum, Tatort und Bundesland auflisten)?

6

Welche Erkenntnisse liegen den Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung dazu vor, dass sich bundesdeutsche Neonazis in den Jahren 1990 bis 2015 an Raubdelikten und Raubüberfällen auf Banken, Sparkassen, Postinstitute, Geldautomaten und Geldtransporte sowie auf Spielcasinos im Ausland beteiligt haben (bitte nach Datum, Ort, Land, Erkenntnissen zu den Tätern bzw. zum politischen Hintergrund oder Organisation, erbeuteter Geldsumme, Stand des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens auflisten)?

7

Welche Erkenntnisse liegen den Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung dazu vor, dass im Zusammenhang mit dem Aufbau neonazistischer terroristischer Gruppen, Zellen und Netzwerke in den Jahren 1990 bis 2015 einschlägige Anleitungen zur Geldbeschaffung durch Raubdelikte und Raubüberfälle auf Banken, Sparkassen, Postinstitute, Geldautomaten und Geldtransporte sowie auf Spielcasinos in neonazistischen Gruppen und Netzwerken verbreitet wurden (bitte nach Erscheinungsdatum bzw. Datum des Bekanntwerdens der jeweiligen Anleitung sowie der jeweiligen Quelle, Publikation, Website, Fanzine etc., in der die jeweiligen Anleitungen verbreitet wurden, auflisten)?

8

Welche Erkenntnisse liegen den Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung dazu vor, dass im Zusammenhang mit dem Aufbau neonazistischer terroristischer Gruppen, Zellen und Netzwerke in den Jahren 1990 bis 2015 einschlägige Verabredungen in neonazistischen Gruppen und Netzwerken zur Geldbeschaffung durch Raubdelikte und Raubüberfälle auf Banken, Sparkassen, Postinstitute, Geldautomaten und Geldtransporte sowie auf Spielcasinos in den Jahren 1990 bis 2015 getroffen wurden (bitte nach den jeweiligen neonazistischen Strukturen bzw. Gruppen bzw. Organisationen auflisten)?

9

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, inwieweit die unter den Antworten zu den Fragen 1 bis 8 aufgeführten Delikte unter Einsatz von Waffen oder Sprengstoff durchgeführt wurden (bitte nach Datum, Jahr, Art und Anwendung der Schusswaffe bzw. des Sprengmittels auflisten)?

10

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Ermittlungen zu den unter in den Antworten zu den Fragen 1 bis 8 genannten Delikten jeweils die gesamte geraubte Geldsumme wieder aufgefunden?

Wenn nein, welche Erkenntnisse haben die Ermittlungsbehörden zum Verbleib der nicht sichergestellten Raubsummen (bitte nach jeweiligem Tatort und Tatdatum auflisten)?

11

In welchen Fällen aus den Antworten zu den Fragen 1 bis 6 haben sich die Täter bzw. Verdächtigen ins Ausland abgesetzt, und wenn ja, in welche Länder?

12

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Verbindungen der Täter und Tatverdächtigen aus den Antworten zu den Fragen 1 bis 8 zu Strukturen der Organisierten Kriminalität?

Berlin, den 20. Oktober 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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