Entwicklung der jüdischen Einwanderung nach Deutschland aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Renate Künast, Monika Lazar, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Claudia Roth (Augsburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Vor 25 Jahren begann die Einwanderung von Jüdinnen und Juden aus der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland. Seither sind rund 220 000 Jüdinnen und Juden als sogenannte Kontingentflüchtlinge aus der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland eingewandert. Ein „Geschenk“ – so zitiert Darja Klingenberg in der „Jüdischen Allgemeinen“ vom 9. Oktober 2015 den ehemaligen Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble – „dass wieder Jüdinnen und Juden in Deutschland leben wollten.“
Diese Einwanderung von Jüdinnen und Juden aus der ehemaligen Sowjetunion markiert – so Darja Klingenberg weiter – „eine historische Zäsur. Deutschland wurde wieder Einwanderungsland für Juden, und in den letzten 25 Jahren etablierten sich unerwartete, schöne und oft konfliktreiche Formen jüdischen Lebens inner- und außerhalb der Gemeinden. Die russisch-jüdische Migration trug zu einer Pluralisierung jüdischer Selbstverständnisse in Deutschland und Europa bei, deren langfristige Entwicklungen wir noch nicht abschätzen können […] In der Bundesrepublik ist die Migration postsowjetischer Juden paradigmatisch für das Entstehen neuer Migrationsmuster und die Etablierung migrantischer Mittelschichten, die in allen Bereichen der Gesellschaft sichtbar und auch politisch hörbar ist, wenngleich sie weiterhin gegen strukturelle und alltägliche Formen von Rassismus und Antisemitismus kämpfen muss.“
Insofern ist die Frage der Integration, hier der jüdischen Einwanderinnen und Einwanderer, eine auch heute noch aktuelle Herausforderung.
Im Jahr 2007 wurde die jüdische Einwanderung aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion (ausgenommen hier die der Europäischen Union beigetreten Staaten) auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt (BGBl 2007 Teil I, S. 748, 751). Seither orientiert sich das Aufnahmeverfahren insbesondere an den Integrationsmöglichkeiten jüdischer Einwanderinnen und Einwanderer in Deutschland bzw. in einer der hiesigen jüdischen Gemeinden.
Wanderten in den Jahren 1993 bis 2006 jährlich durchschnittlich rund 14 000 jüdische Einwanderinnen und Einwanderer nach Deutschland ein, so ist diese Zahl seit dem Jahr 2007 auf rund 1 000 Personen gesunken. Im Jahr 2013 sind, dem aktuellen Migrationsbericht der Bundesregierung zufolge (Bundestagsdrucksache 18/3800, S. 114), sogar nur 246 Jüdinnen und Juden aus den Gebieten der ehemaligen Sowjetunion in unser Land eingewandert.
Parallel dazu sei auch, so die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung in ihrem Zehnten Lagebericht (Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 283), die Zahl der Antragstellungen jüdischer Einwanderungswilliger „weiterhin gering geblieben“. So waren es im Jahr 2012 lediglich 229 Neuanträge für 291 Personen.
Allerdings habe, so der Migrationsbericht weiter, aufgrund der Entwicklungen in der Ukraine die Zahl der jüdischen Antragstellerinnen und Antragsteller „wieder zugenommen“ (ebd.). In welchem Umfang, darüber sagt der Bericht jedoch nichts aus.
Ein Grund für die geringen Zugangszahlen könnte aber darin zu suchen sein, worauf die Integrationsbeauftragte bereits in ihrem Neunten Lagebericht hingewiesen hatte (Bundestagsdrucksache 17/10221, S. 227), dass im Jahr 2010 rund 40 Prozent und im Jahr 2011 sogar 60 Prozent aller Einwanderungsanträge abgelehnt wurden.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gibt hierfür wiederum zwei Gründe an: Zum einen gebe es Probleme beim Nachweis der jüdischen Abstammung und zum anderen gelinge es jüdischen Antragstellerinnen und Antragstellern – trotz guter Ausbildung – nicht, die geforderte positive Integrationsprognose zu erfüllen (Entscheiderbrief 10/2013, S. 2).
Zum Problem mit dem Nachweis einer jüdischen Abstammung
Von einwanderungswilligen Jüdinnen und Juden wird (neben dem, dass sie sich zu keiner anderen als der jüdischen Religionsgemeinschaft bekennen dürfen, und der Nachweis erbracht werden muss, dass die Möglichkeit zu einer Aufnahme in einer jüdischen Gemeinde im Bundesgebiet besteht) verlangt, dass entweder sie selbst jüdischer Nationalität sind oder dass sie zumindest von einem jüdischen (Groß-)Elternteil abstammen.
Im Zuge dessen kam es immer wieder zu Nachweisproblemen; insbesondere bei der Anerkennung von Personenstandurkunden aus Zeiten der Sowjetunion (also aus der Zeit vor dem Jahr 1990).
Seit dem Jahr 2011 durften nunmehr auch zusätzliche Dokumente als Personenstandsurkunden akzeptiert werden, und schließlich verfügte das Bundesministerium des Innern in seiner im Mai 2015 herausgegebenen Neufassung der Anordnung über die Aufnahme jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion, dass jetzt auch Personenstandurkunden von vor dem Jahr 1990 berücksichtigt würden.
Zum Problem der Erfüllung einer positiven Integrationsprognose
Als maßgebliches Steuerungselement für die jüdische Einwanderung fungiert seit dem Jahr 2007 die sogenannte positive Integrationsprognose (also die Möglichkeit einer eigenständigen Sicherung des Lebensunterhaltes, Grundkenntnisse der deutschen Sprache – Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens).
Diese Integrationsprognose wird auf Grundlage eines Punktekataloges getroffen. Als Kriterien für ein hohes Integrationspotenzial gelten dabei vor allem ein niedriges Lebensalter, die schulische und berufliche Qualifikation und die Deutschkenntnisse der Antragstellerinnen und Antragsteller. Daneben werden aber z. B. auch das familiäre Umfeld und die Mitgliedschaft in einer jüdischen Organisation berücksichtigt.
Im Mai 2009 hatte das BAMF einen Evaluierungsbericht über das Aufnahmeverfahren für jüdische Einwanderinnen und Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion vorgelegt. Im Mittelpunkt dessen standen das sogenannte Punktesystem sowie die Problematik von sogenannten Zweitanträgen.
Grundsätzlich ist demnach die Erstellung einer Integrationsprognose mithilfe eines Punktekatalogs „ein mögliches Instrumentarium, um eine qualifizierte Zuwanderung zu steuern“. Die Bundesregierung bemühte sich, diese gegebenenfalls verallgemeinerbare Schlussfolgerung nachträglich wieder dahingehend zu relativieren, dass sich dieses Punktesystem lediglich „für diesen speziellen Anwendungsfall [der jüdischen Zuwanderung nach § 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes] grundsätzlich bewährt“ habe (Bundestagsdrucksache 17/2965, S. 6 f.).
Fakt sei aber, so der o. g. Entscheiderbrief des BAMF, dass auch beruflich gut Qualifizierte aufgrund ihres jugendlichen Alters weder die geforderten längeren Beschäftigungszeiten noch die guten Deutschkenntnisse nachweisen könnten.
Auf diese Probleme hatte der Beirat Jüdische Zuwanderung in den letzten Jahren auch reagiert (Bundestagsdrucksache 17/10221, S. 228). So wurde das Punktesystem modifiziert. Danach sollten künftig junge, (hoch-)qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber auch ohne Vorliegen weiterer Merkmale 50 Punkte erreichen und mithin eine positive Integrationsprognose erhalten können.
Zudem reagierte das Bundesministerium des Innern (BMI) in seiner im Januar 2015 veränderten Aufnahmeanordnung auf die bei dem erforderlichen Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen immer wieder auftretenden Probleme. Danach kann auf den Sprachnachweis dann verzichtet werden, „wenn [es] durch das Auswärtige Amt bestätigt [aufgrund] regionaler Gegebenheiten auf absehbare Dauer unmöglich ist“, die geforderten Nachweise über Grundkenntnisse der deutschen Sprache zu erwerben. Eine Aufnahmezusage würde in solchen Fällen dann daran gekoppelt werden, dass die einwandernde Person die Sprachkenntnisse „innerhalb von zwölf Monaten nach Einreise“ nachweist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Wie viele Einreiseanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2014 von jüdischen Einwanderungswilligen aus der ehemaligen Sowjetunion gestellt (bitte nach den Nachfolgestaaten der UdSSR aufschlüsseln)?
Wie viele der in der Frage 1 erfragten Einreiseanträge wurden in den Jahren 2010 bis 2014 aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland positiv bewilligt (bitte nach den Nachfolgestaaten der UdSSR aufschlüsseln)?
Wie viele der in den Jahren 2010 bis 2014 nach Deutschland eingereisten Jüdinnen und Juden aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion
a) waren sogenannte Übergangsfälle I (das sind Anträge, die vor dem 1. Juli 2001 gestellt worden sind),
b) waren sogenannte Übergangsfälle II (das sind Anträge, die zwischen dem 1. Juli 2001 und dem 31. Dezember 2004 gestellt worden sind),
c) basierten auf Anträgen aus den Jahren 2005 und 2006,
d) basierten auf Anträgen aufgrund der im Jahr 2007 veränderten Rechtslage (bitte jeweils nach den Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Wie viele Aufnahmeanträge wurden in den Jahren 2010 bis 2014 bewilligt, und wie viele wurden abgelehnt (bitte nach Neuanträgen aus den Jahren 2005 bis 2014 sowie nach den Übergangsfällen I und II aufschlüsseln)?
Hat sich die Quote von Bewilligungen und Ablehnungen durch die im Jahr 2011 ergriffenen Maßnahmen verändert, und wenn ja, inwiefern bzw. für welche Zielgruppe?
In wie vielen Fällen handelte es sich bei den in den Jahren 2010 bis 2014 Eingereisten um Personen, die eine Aufnahmezusage aufgrund der Ausnahmeregelungen zur Familienzusammenführung bzw. im Rahmen der Härtefallregelung erhalten hatten?
Wie viele Aufnahmeanträge lagen den deutschen Behörden Ende des Jahres 2014 noch zur Entscheidung vor (bitte nach Neuanträgen aus den Jahren 2005 bis 2014 sowie nach den Übergangsfällen I und II aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, ob jüdische Einwanderinnen und Einwanderer von Deutschland aus in andere Länder weiterwandern, und wenn ja, wie viele wanderten in den Jahren 2010 bis 2014 in welche Zielländer weiter (bitte nach Ländern und Jahren aufführen)?
Wie setzt sich der Beirat Jüdische Zuwanderung zusammen?
a) Wie oft tagt dieser Beirat?
b) Welche Aufgaben hat er, und welche Kompetenzen besitzt er?
c) Inwiefern ist die Arbeit dieses Beirates der Öffentlichkeit bzw. dem Deutschen Bundestag gegenüber transparent?
Existiert nach wie vor die sogenannte Datei Migrations- und Integrationsdaten Aufnahmeverfahrenssystem – MIDAS, die die Durchführung des Aufnahmeverfahrens für jüdische Einwanderinnen und Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion unterstützen soll (vgl. Bundestagsdrucksache 17/8887, S. 4)?
Wenn nein, gibt es ein Folgesystem?
Wenn ja,
a) welche Datenkategorien werden in dieser Datei erfasst,
b) wie viele Datensätze umfasst diese Datei heute, und wie hat sich die Zahl der darin enthaltenen Datensätze in den Jahren 2005 bis 2014 entwickelt,
c) wer stellt welche Datenkategorien in diese Datenbank ein,
d) welche Behörde hat Zugriff auf MIDAS,
e) wurde MIDAS bzw. die Durchführung des Aufnahmeverfahrens für jüdische Einwanderinnen und Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion in den deutschen Auslandsvertretungen jemals durch den Bundesdatenschutzbeauftragten untersucht?
Wenn ja, wann, in welcher deutschen Auslandsvertretung, und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
Wie viele jüdische Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung haben seit dem Jahr 2005 einen Aufnahmeantrag gestellt?
Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt?
Wurden entsprechende Anträge gegebenenfalls auch abgelehnt, und wenn ja, wie viele, und aus welchen Gründen?
Wie viele jüdische Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung sind in den Jahren 2010 bis 2014 aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion tatsächlich nach Deutschland eingewandert?
Führt das BAMF inzwischen eine Statistik über die in der Frage 14 erfragte Gruppe (vgl. Bundestagsdrucksache 17/2965, S. 5), und wenn nein, warum nicht?
Wie viele Zweitanträge wurden seit der Änderung der entsprechenden BMI-Anordnung vom 22. Juli 2009 geprüft?
Wie viele dieser Zweitanträge wurden nun doch bewilligt, bzw. wie viele wurden abgelehnt (bitte nach Jahren aufführen)?
Wie viele Zweitanträge liegen den deutschen Behörden heute noch zur Prüfung vor?
Stimmt die Bundesregierung nach wie vor mit dem Ergebnis des Evaluationsberichts überein, wonach das derzeit im Bereich der jüdischen Zuwanderung angewandte Punktesystem ein taugliches Instrumentarium sei, um eine qualifizierte Zuwanderung zu steuern, und wenn nein, warum nicht?
Hat sich das Punktesystem aus Sicht der Bundesregierung als sogenanntes lernendes System bewährt, mit dem es möglich ist, auf Veränderungen beim Zuwanderungsgeschehen gestalterisch zu reagieren, und wenn nein, warum nicht?
Haben die Veränderungen des Punktesystems im Jahre 2011 dazu geführt, dass junge, (hoch-)qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber nunmehr auch ohne Vorliegen weiterer Merkmale die geforderte positive Integrationsprognose erhalten, und wenn nein, warum nicht?
Wurden weitere Veränderungen am Punktesystem vorgenommen, und wenn ja, welche, und mit welchem tatsächlichen Ergebnis?
Ist es zutreffend, dass jüdische Einwanderinnen und Einwanderer auf Grundlage des Punktesystems auch ohne Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzes in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erhalten?
a) Ist es zutreffend dass laut des Evaluierungsberichts des BAMF im Untersuchungszeitraum lediglich 8 Prozent der Antragstellerinnen und Antragsteller ein konkretes Arbeitsplatzangebot in Deutschland vorweisen konnten, und wenn ja, wie hat sich diese Quote in den Jahren 2010 bis 2014 entwickelt?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass jüdische Einwanderinnen und Einwanderer, die ohne Nachweis eines konkreten Stelleangebotes nach Deutschland gekommen sind, nach ihrer Einreise (aufgrund der positiven Integrationsquote des Punktesystems) einen Arbeitsplatz gefunden haben?
c) Würde die Bundesregierung den angebotsorientierten Ansatz des Punktesystems (Einwanderung ohne Arbeitsplatz aber mit günstiger Integrationsprognose), so wie er bei der jüdischen Einwanderung praktiziert wird, als erfolgreich beschreiben, und wenn nein, warum nicht?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern die in den Jahren 2011 und 2015 erweiterten Möglichkeiten zum Nachweis der jüdischen Nationalität zu tatsächlichen Verbesserungen bzw. Erleichterungen beim Anerkennungsverfahren geführt haben?
Wie viele Lehreinrichtungen sind in welchen Städten welcher GUS-Staaten derzeit berechtigt, offizielle Sprachzertifikate für den Zuzug nach Deutschland auszustellen?
In welchen GUS-Staaten standen einwanderungswilligen Jüdinnen und Juden in den Jahren 2010 bis 2014 an wie vielen Sprachlernzentren insgesamt wie viele Plätze für einen Deutschkurs zur Verfügung?
Haben einwanderungswillige Jüdinnen und Juden einen gleichrangigen Zugang zu solchen von Deutschland finanzierten Deutschkursen wie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler (bzw. deren Familienangehörige)?
Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dann eine solch nachrangige Zugangsmöglichkeit, angesichts dessen, dass der Zuzug nach Deutschland auch bei jüdischen Einwanderinnen und Einwandern vom Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache (auf dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) abhängig gemacht wird?
In welchen GUS-Staaten hat das Goethe-Institut keinen Standort?
a) Welche Möglichkeiten bestehen in diesen Ländern, Deutschtests zu absolvieren bzw. Sprachzertifikate zu erwerben, die von deutschen Behörden anerkannt werden?
b) Wie viele Jüdinnen und Juden haben seit dem Jahr 2005 in den GUS-Staaten ohne Goethe-Institut, z. B. an der dortigen Deutschen Botschaft, einen Sprachtest absolviert bzw. das Sprachzertifikat erhalten?
Gibt es Feststellungen seitens des Auswärtigen Amts, dass in bestimmten Regionen der ehemaligen Sowjetunion der Erwerb selbst von Grundkenntnissen der deutschen Sprache derzeit bzw. auf absehbare Dauer unmöglich ist, und wenn ja, für welches Land bzw. für welche Region hat das Auswärtige Amt dies gegebenenfalls wann festgestellt?
Welche Haushaltsmittel wurden in den Jahren 2010 bis 2014 für anerkannte Deutschkurse, Deutschtests bzw. für die Zertifizierung von Deutschkenntnissen in den GUS-Staaten bereitgestellt?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Diskriminierungen durch staatliche und nichtstaatliche Stellen, Rassismus und Antisemitismus, dem diese Einwanderungsgruppe ausgesetzt ist (z. B. sozialrechtliche Benachteiligung, antirussische Ressentiments, etc.)?