[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 16. November 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6749
18. Wahlperiode 19.11.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Caren Lay,
Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/6499 –
Finanzierung und Projekte des Grünen Klimafonds in der internationalen
Klimafinanzierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Wenige Wochen vor der Weltklimakonferenz in Paris (30. November bis 9.
Dezember 2015) rückt die Frage der internationalen Klimafinanzierung wieder ins
öffentliche Interesse. Der Grüne Klimafonds (Green Climate Fund, GCF) gilt
als wichtigste multilaterale Institution künftiger internationaler
Klimafinanzierung. Im Jahr 2010 auf der Weltklimakonferenz der Vereinten Nationen in
Cancún/Mexiko ins Leben gerufen, soll der Fonds einen wesentlichen Teil jener
jährlichen Finanzmittel für Klimaschutz und Anpassung von den
Industriestaaten in die Entwicklungsländer transferieren, die schon jetzt einfließen. Ab dem
Jahr 2020 soll die internationale Klimafinanzierung eine Höhe von 100 Mrd.
US-Dollar im Jahr erreichen. Der GCF kann damit bestehende bi- und
multilaterale Instrumente der internationalen Klimafinanzierung wirksam und
zusätzlich ergänzen. Die Erstauffüllung des Fonds und seine künftige Funktions- und
Arbeitsweise gelten besonders für die Entwicklungsländer als eine der
grundlegenden vertrauensbildenden Bedingungen, um bei den Verhandlungen auf der
UN-Weltklimakonferenz in Paris zu einem neuen globalen Klimavertrag zu
kommen.
Über den aus privaten und öffentlichen Mitteln gespeisten Fonds sollen Projekte
und Programme für eine emissionsärmere und klimarobuste Entwicklung in den
Teilen der Welt finanziert werden, die historisch die geringste Schuld am
Klimawandel tragen und deren Bevölkerungen die Folgen der fortschreitenden
Erderwärmung schon heute am stärksten zu spüren haben.
Der GCF strebt an, mit 50 Prozent der Mittel Klimaschutzprojekte zu
finanzieren, die Entwicklungsländer dabei unterstützen sollen, einen klimafreundlichen
Wachstumspfad zu verfolgen. Die anderen 50 Prozent der Mittel sollen für die
Anpassung an den Klimawandel bereitgestellt werden, wovon wiederum die
Hälfte für die Staaten Afrikas sowie für die am stärksten vom Klimawandel
betroffenen bzw. ärmsten Länder der Welt bestimmt ist.
Aktuell befindet sich der GCF im Aufbau. Beim 9. und 10. Treffen des
Direktoriums des Grünen Klimafonds vom 24. bis 26. März 2015 und vom 6. bis
9. Juli 2015 in Songdo/Südkorea, dem offiziellen Sitz des Fonds, wurden erste
Institutionen akkreditiert, die Projekte und Programme durchführen können.
Beim anstehenden 11. Treffen des Direktoriums des Grünen Klimafonds vom
2. bis 5. November 2015 in Livingstone/Zambia sollen die ersten Projekte
bewilligt werden.
Erste Kritik von Beobachtern und von Staatenvertretern des Fonds an der
Arbeitsweise des GCF wird unter anderem an den Modalitäten bei der
Förderprojektbewilligung durch das GCF-Direktorium und der Transparenz geübt sowie
an der Expertenbenennung von Beratungsgremien, der Auswahl von privaten
Partnern und Durchführungsorganisationen, an der Möglichkeit zur
Finanzierung von Kohle- und Atomkraftprojekten, dem nicht ausreichenden
Mittelvolumen für eine globale Energiewende, der Anrechnungsmöglichkeit von
internationaler Klimafinanzierung auf die internationale Entwicklungszusammenarbeit
bzw. Armutsbekämpfung und der mangelhaften Evaluierung von Projekten
(
www.deutscheklimafinanzierung.de/).
In einer Serie von insgesamt drei Kleinen Anfragen befragt die Fraktion DIE
LINKE. die Bundesregierung zum Grünen Klimafonds. In zwei Anfragen wird
die Arbeitsweise sowie die Finanzierung und die Projekte des Grünen
Klimafonds behandelt. In einer früheren Kleinen Anfrage wurde nach der Deutschen
Bank AG als erstem privaten Partner des Grünen Klimafonds gefragt
(Bundestagsdrucksache 18/6436).
1. Wie hoch sind die öffentlichen Mittel für die internationale
Klimafinanzierung, die Deutschland für den GCF bisher bereitgestellt hat, und wofür
wurden diese Mittel konkret verwendet (mit Angabe der Haushaltstitel; bitte
nach Jahren und Aufwuchs absolut, prozentual und nach realisierten
Projekten auflisten)?
Folgende öffentliche Mittel für die internationale Klimafinanzierung hat
Deutschland für den Grünen Klimafonds (GKF) bisher bereitgestellt:
Haushaltsjahr Betrag in € Haushaltstitel Zweck
2012 216.427 6092 687011 Unterstützung GKF Interimssekretariat
2013 17.293.366
6092 68701
Fehler! Textmarke
nicht definiert.
2302 896092
Trust Fund GKF, Verwaltungsbudget GKF-
Sekretariat, Durchführung Readiness Workshops,
Ausrichtung 3. GKF-Boardsitzung in Berlin
2014 1.202.903
1602 896053
2310 687014
Trust Fund GKF, Ausrichtung GCF-Pledging-
Konferenz in Berlin
Summe: 18.712.516
1 Kap. 6092 Tit. 68701: Sondervermögen Energie- und Klimafonds „Internationaler Klima- und
Umweltschutz“
2 Kap. 2302 Tit. 89609: Entwicklungswichtige multilaterale Hilfen zum weltweiten Umweltschutz,
zur Erhaltung der Biodiversität und zum Klimaschutz
3 Kap. 1602 Tit. 89605: Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland
4 Kap. 2310 Tit. 68701: Internationaler Klima- und Umweltschutz
Im Jahr 2014 hat Deutschland einen Beitrag von 750 Mio. Euro an den GKF für
die Erstauffüllung zugesagt. Die Zahlungen erfolgen aus dem Haushaltstitel
Kapitel 2303 Titel 896 09 (Entwicklungswichtige multilaterale Hilfen zum
weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und zum Klimaschutz). Die
erste Auszahlung von 18,12 Mio. Euro wurde im August 2015 geleistet.
2. Wie hoch ist die Summe öffentlicher Mittel für die internationale
Klimafinanzierung, die Deutschland künftig für den GCF bereitstellen wird (mit
Angabe der Haushaltstitel; bitte nach Jahren und Aufwuchs absolut und
prozentual auflisten)?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Im Regierungsentwurf für den
Haushalt 2016 sind 70,76 Mio. Euro vorgesehen. Die weiteren Mittel sollen wie folgt
abfließen:
Haushaltsjahr
Abflussschlüssel in %
(750 Mio. € = 100%)
2017 12,52
2018 18,67
2019 18,67
2020 16
2021 13,33
2022 5,33
2023 3,63
Die entsprechenden Ausgabeermächtigungen sind im geltenden Finanzplan bis
2019 berücksichtigt.
3. Wie hoch sind die öffentlichen Mittel für die internationale
Klimafinanzierung, die Deutschland jenseits des GCF bereits bereitgestellt hat, und wofür
wurden diese Mittel konkret verwendet (mit Angabe der Haushaltstitel; bitte
nach Jahren und Aufwuchs absolut, prozentual und nach realisierten
Projekten auflisten)?
Die beigefügte Anlage 1 gibt einen Überblick über die Klimaleistung nach
Haushaltstiteln für die Jahre 2010 bis 2014. Den Zahlen liegt eine von der
Rechnungslegung des Bundes (Kameralistik) abweichende Methodik zugrunde (siehe
Antwort zu Frage 16).
Die offizielle Berichterstattung über die deutsche Klimafinanzierung an die
Klimarahmenkonvention für die Jahre 2011 und 2012 sowie an die Europäische
Kommission für die Jahre 2013 und 2014 bildet die genaue Mittelverwendung bis
auf Projektebene ab. Die Berichterstattungen sind auf den folgenden Websites
einsehbar:
Berichterstattung 2014
http://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/mmr/art16_finance
/envvi458q/
Berichterstattung 2013
http://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/mmr/art16_finance
/envvi43jg/
Berichterstattung 2011 und 2012:
http://unfccc.int/files/national_reports/biennial_reports_and_iar/submitted_
biennial_reports/application/pdf/deu_2014_v3.0_formatted.pdf (siehe dort
Tabellen 7, 7a, 7b)
Die offizielle Berichterstattung über die deutsche Klimafinanzierung an die
Klimarahmenkonvention für die Jahre 2013 und 2014 wird Anfang 2016 auf der
UNFCCC Website ablesbar sein. Sie ist identisch mit der Berichterstattung an die
Europäische Kommission.
4. Wie hoch ist die Summe öffentlicher Mittel für die internationale
Klimafinanzierung, die Deutschland bisher für andere Finanzierungsinstitutionen
bereitgestellt hat, und wofür wurden diese Mittel konkret verwendet (mit
Angabe der Haushaltstitel; bitte nach Jahren und Aufwuchs absolut, prozentual
und nach realisierten Projekten auflisten)?
Vergleiche die Antwort zu Frage 3: In den verlinkten Dokumenten finden sich
jeweils auf Tabellenblatt 7a detaillierte Angaben zu den öffentlichen Mitteln, die
Deutschland 2011 bis 2014 als Beitrag zur Klimafinanzierung an internationale
Finanzierungsinstitutionen und Fonds ausgezahlt hat. Im Jahr 2014 wird dabei
erstmals auch der klimarelevante Anteil der deutschen Einzahlungen bei
Weltbank (IDA), Afrikanischem Entwicklungsfonds (AfDF) und Asiatischem
Entwicklungsfonds (AsDF) erfasst (auf Grundlage einer auf OECD-Ebene
vereinbarten Erfassungsmethodik).
5. Wie hoch ist die Summe öffentlicher Mittel für die internationale
Klimafinanzierung, die Deutschland künftig für andere Finanzierungsinstitutionen
bereitstellen wird (mit Angabe der Haushaltstitel; bitte nach Jahren und
Aufwuchs absolut und prozentual auflisten)?
Hierzu kann die Bundesregierung noch keine Aussage treffen.
6. Wie hoch ist die Summe öffentlicher Mittel, die Deutschland seit dem
Jahr 2009 insgesamt für internationale Klimafinanzierung bereitgestellt hat
(mit Angabe der Haushaltstitel; bitte nach Jahren und Aufwuchs absolut,
prozentual und realisierten Projekten auflisten)?
Im Zeitraum 2009 bis 2014 hat Deutschland aus Haushaltsmitteln insgesamt
10,014 Mrd. Euro für internationale Klimafinanzierung bereitgestellt. Zusätzlich
wurden 2013 und 2014 von KfW und DEG Mittel in Höhe von 4,265 Mrd. Euro
für internationale die Klimafinanzierung bereitgestellt.
Zu Details vergleiche die Antwort zu Frage 3.
7. Wie hoch ist der kreditgebundene, von den Empfängern zurückzuzahlende
Anteil der bisher von Deutschland beim GCF angemeldeten Mittel der
internationalen Klimafinanzierung (bitte nach den Kategorien absolut, Art der
Finanzierung, prozentual zu den gesamten deutschen GCF-Mitteln auflisten)?
Die von Deutschland dem GKF zugesagten bzw. bereits ausgezahlten Mittel sind
Zuschussmittel.
8. Werden die in den Fragen 1 bis 7 bereitgestellten öffentlichen Mittel für die
internationale Klimafinanzierung auf die ODA-Quote der
Entwicklungszusammenarbeit angerechnet?
Wenn ja, warum, und wie hoch ist der Gesamtanteil der internationalen
Klimafinanzierung an der deutschen ODA-Quote (bitte mit Angabe des Jahres
und differenziert nach Finanzierungsinstitution)?
Die öffentlichen Mittel für die internationale Klimafinanzierung sind nahezu
vollumfänglich Bestandteil der deutschen ODA (vgl. Klimaberichterstattung 2014;
Tabellenblatt 7 – dort wird erstmals explizit der ODA-Anteil an der
Klimafinanzierung ausgewiesen). Klimaschutz und Entwicklungszusammenarbeit sind nicht
trennbare Elemente nachhaltiger Entwicklung. In der ODA Berichterstattung
2014 betrug der klimarelevante Gesamtanteil an der deutschen ODA-Leistung
48 Prozent.
9. Wie lautet das Votum des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) in der
Weisung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 11.
September 2015 für die 2554. Tagung des Ausschusses der Ständigen Vertreter
(AStV), TOP 66, zur Positionierung der Europäischen Union in Bezug auf
die Klimakonferenz in Paris/Frankreich bezüglich „dynamischer
Steigerungen“ bei der internationalen Klimafinanzierung, und wie bewertet die
Bundesregierung das Votum?
Sowohl die Bundesregierung als auch die EU lehnen im neuen Klimaabkommen
rechtsverbindliche, für einzelne Länder konkretisierte, quantifizierbare
Zahlungsverpflichtungen ab.
10. Ist die Position des BMF aus Frage 9 eine Minder- oder Mehrheitsmeinung
in der Bundesregierung, und welche Überlegungen bestehen zur gesetzlich
verbindlichen Verankerung des deutschen Beitrags zur internationalen
Klimafinanzierung sowohl auf nationaler wie nach Kenntnis der
Bundesregierung auf EU-Ebene?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
11. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele UN-Mitgliedstaaten im
Prinzip berechtigt sind, Mittel des GCF zu beantragen?
Wenn ja, welche sind das (nach Ländergruppen), und wenn nein, warum
nicht?
Der Satzung des Grünen Klimafonds zufolge sind alle Entwicklungsländer unter
der Klimarahmenkonvention berechtigt, Mittel des GKF zu beantragen. Es
handelt sich dabei um alle Länder, die nicht in Annex-I der Klimarahmenkonvention
aufgeführt sind.
12. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie hoch die von den
Entwicklungsländern bisher in ihren an das UNFCCC gemeldeten nationalen
Klimazielen (INDCs) enthaltenen Finanzierungsbeträge für Adaption und
Anpassung sind (bitte tabellarische Auflistung mit Angabe der Länder, Adaption,
Anpassung und der Gesamtsumme), und wenn nein, warum nicht?
Der Bundesregierung liegt derzeit keine belastbare Einschätzung der von den
Entwicklungsländern bisher in ihren an das UNFCCC gemeldeten nationalen
Beiträgen zum künftigen Klimaabkommen (INDCs) enthaltenen Finanzierungsbeträge
für Anpassung vor. Angaben zu Finanzierungsbeträgen für Anpassung sind nicht
in allen INDCs enthalten, und in den wenigsten sind benötigte
Finanzierungsbeträge bereichsspezifisch ausgewiesen. Ausgewiesene Finanzierungsbedarfe sind
nicht vergleichbar, da die Informationen zur verwendeten Methodik lückenhaft
sind.
13. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die nationalen Klimaziele
(INDC) der Industriestaaten eine Verpflichtung zur Klimafinanzierung über
den GCF oder andere Fonds enthalten, und wenn ja, wie sieht diese
Verpflichtung aus?
Sofern es keine Verpflichtung gibt, warum nicht, und was ist die Position der
Bundesregierung dazu?
Nach den Beschlüssen, die die Vertragsstaatenkonferenz 2013 in Warschau
(COP19) und 2014 in Lima (COP 20) gefällt hat, sind die Vertragsstaaten
aufgefordert, in ihren nationalen Beiträgen zum künftigen Klimaabkommen (INDCs)
ihre Minderungsziele spezifisch darzulegen. Darüber hinaus sind sie eingeladen,
zu Anpassung zu berichten. Es besteht kein Auftrag an die Vertragsstaaten,
Informationen zu Klimafinanzierung vorzulegen. Dies betrifft auch Aussagen über
Beiträge zu spezifischen Fonds, wie dem GKF oder anderen internationalen
Fonds. Industriestaaten und einige Entwicklungsländer haben sich 2014 mit
Beiträgen von insgesamt 10,2 Mrd. USD an der Erstauffüllung des GKF beteiligt.
Die Bundesregierung hat einen Beitrag von 750 Mio. Euro geleistet. Wie durch
das Direktorium des GKF beschlossen, wird ein Prozess zur Wiederauffüllung
des GKF begonnen, sobald 60 Prozent der im Rahmen der Erstauffüllung
einbezahlten oder hinterlegten Mittel für konkrete Projekte und Programme festgelegt
sind. Dies steht außerhalb des INDC-Prozesses.
14. Stimmt die Bundesregierung mit der Einschätzung überein, dass die für den
Klimaschutz in den Entwicklungsländern benötigten Finanzierungmittel mit
100 Mrd. US-Dollar im Jahr ab dem Jahr 2020 nicht ausreichen (www.
klima-retter.info/politik/nachricht/19411-klimarechnung-liegt-schon-bei-
300-milliarden)?
Wenn nein, wie hoch schätzt sie den künftigen Finanzierungsbedarf?
Um die globale Transformation hin zu einer kohlenstoffarmen und
klimaresilienten Gesellschaft innerhalb der 2°C-Obergrenze zu ermöglichen, ist es notwendig,
die globalen Investitionen – öffentliche wie private – an den klimapolitischen
Erfordernissen auszurichten. Dies erfordert es, Investitionen in Billionenhöhe für
den Klimaschutz zu mobilisieren. Hierzu ist es erforderlich, dass alle Staaten
daran arbeiten, auf nationaler und internationaler Ebene rechtliche
Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine globale Transformation im Sinne einer
klimaverträglichen Entwicklung der Gesellschaften im Einklang mit der 2°C-Obergrenze
befördern. Die von Industrieländern im Kontext der Klimarahmenkonvention
geleistete Unterstützung stellt dabei ein wichtiges Element dar. In diesem Sinne sind
auch Aktivitäten von öffentlichen Akteuren in den Empfängerländern selbst und
insbesondere auch von privaten Akteuren in allen Ländern und auf allen Ebenen
erforderlich.
15. Welche Position vertritt die Bundesregierung im GCF-Direktorium und in
internationalen Verhandlungen zur Entwicklung einer Methodik, um
Doppelzählungen von in den GCF eingezahlter Mittel zu verhindern, etwa wenn
Geber miteinander oder mit den multilateralen Entwicklungsbanken in
Projekten kooperieren?
Die Bundesregierung spricht sich dafür aus, Doppelzählungen zu vermeiden.
16. Welche Position vertritt die Bundesregierung im GCF-Direktorium und in
internationalen Verhandlungen bezüglich der konkreten Definition der
Klimafinanzierung?
Welche Definition legt die Bundesregierung zugrunde, um die
Klimafinanzierung in Abgrenzung zu anderen Finanzierungen, wie etwa der
Entwicklungszusammenarbeit, zur Armutsbekämpfung oder zum Schutz der
Biodiversität, zu bestimmen und abzugrenzen?
Deutschland legt Wert darauf, seine Klimafinanzierung transparent und
umfassend zu erfassen und zu kommunizieren. Im Verhandlungskontext unterstützt
Deutschland die Bemühungen, ein transparentes und vergleichbares
Berichtssystem für Klimafinanzierung zu schaffen. So unterstützt Deutschland auch die
bisherigen Verhandlungsergebnisse zu MRV (Measuring, Reporting, Verification),
wie z. B. die einheitlichen Berichtstabellen zur Klimafinanzierung, die
Deutschland anwendet.
Die Methodik zur Erfassung der deutschen Klimafinanzierung wurde so
weiterentwickelt, dass eine systematische und transparente Berichterstattung der
gesamten öffentlichen Klimafinanzierung erfolgen kann, inkl. mobilisierter
öffentlicher Klimafinanzierung (siehe auch Antwort zu Frage 17).
Für die eigene transparente Erfassung der Klimafinanzierung nutzt Deutschland
die sogenannten Klimakennungen (Rio-Marker) der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und unterscheidet in der
Darstellung die Bereiche Minderung von Treibhausgasen, Anpassung an den
Klimawandel sowie Wald- und Biodiversitätsschutz inkl. REDD+. Für alle
klimarelevanten Vorhaben der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit berichtet
Deutschland die Finanzmittel, die im jeweiligen Jahr neu zugesagt wurden.
Multilaterale Beiträge sowie Beiträge aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) zur
Klimafinanzierung werden als Auszahlungen berichtet.
Auch auf internationaler Ebene setzt sich die Bundesregierung für eine klare und
stringente Definition von Klimafinanzierung ein. So hat sich die Bundesregierung
in Zusammenarbeit mit anderen Staaten u. a. dafür eingesetzt, dass der von der
französisch-peruanischen Präsidentschaft beauftragte OECD/CPI Bericht zum
Stand der Umsetzung der 100 Mrd. USD Klimafinanzierungszusage keine
Finanzierung effizienter Kohlekraftwerke enthält (
www.oecd.org/environment/cc/
Climate-Finance-in-2013-14-and-the-USD-billion-goal.pdf).
Die Definition, auf die sich 19 Geber, darunter Deutschland, im Rahmen des
Climate Finance Ministerial am 5 und 6. September geeinigt haben, ist in der
gemeinsamen Erklärung nachzulesen (
www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/
attachments/40866.pdf;
www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/
41225.pdf).
Beiträge zum GKF werden seitens der Geberländer zu 100 Prozent als
Klimafinanzierung angerechnet.
17. Wird im Falle von öffentlichen Kreditvergaben Deutschlands an Länder des
Globalen Südens nur der Wert der Zinsverbilligung oder das gesamte
Kreditvolumen auf die Summe angerechnet, die Deutschland anteilmäßig an den
bis zum Jahr 2020 auf 100 Mrd. US-Dollar aufwachsenden Transfer für
Klimaschutz und Anpassung bzw. zur GCF-Finanzierung übernehmen wird?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung hier generelle Regelungen im
GCF?
Im Jahr 2009 haben sich Industrieländer zu dem Ziel verpflichtet, ab dem Jahr
2020 jährlich 100 Mrd. USD aus einer Vielzahl an Quellen, darunter öffentliche
und private Quellen, für Klimaschutz und Anpassung in Entwicklungsländern zu
mobilisieren. Die Bundesregierung hat das Ziel, zu ihrem Beitrag zu dieser
Verpflichtung transparent zu berichten. Es besteht innerhalb der Bundesregierung
Einvernehmen, dass die im Finanzplanungszeitraum veranschlagten Mittel zur
Erfüllung ihrer Klimaschutzzusagen ausreichen. Die Bundesregierung
unterscheidet in ihrer Berichterstattung zwei Unterkategorien der öffentlichen
Klimafinanzierung:
a) „Öffentliche Finanzierung aus Haushaltsmitteln und ODA
Schenkungselement“: In dieser Kategorie wird die Klimafinanzierung erfasst, die aus
Mitteln des öffentlichen Haushaltes zur Verfügung gestellt wird. In der
Berichterstattung für das Jahr 2014 werden dabei erstmals die einzelnen
Geberländern zurechenbaren Anteile an den konzessionären Fonds der Multilateralen
Entwicklungsbanken (MDBs) anhand der vom OECD „Joint ENVIRONET
and WP-STAT Task Team to Improve Rio Markers, Environment and
Development Finance Statistics“ (JTT) erarbeiteten Methodik erfasst. Gemäß der
Reform der Official Development Assistance (ODA) werden die
Schenkungselemente von Entwicklungskrediten erfasst, sobald die dafür
erforderlichen Daten verfügbar sind.
b) ‚Mobilisierte öffentliche Finanzierung‘: Diese Kategorie umfasst den
Nominalwert der klimarelevanten Kreditfinanzierungen der KfW
Entwicklungsbank und der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH
(DEG). Die Kategorie umfasst auch die zurechenbaren nicht konzessionären
Ausleihungen der multilateralen Finanzinstitutionen, sobald die
erforderlichen Daten vorliegen. Dabei gilt nur als „mobilisierte öffentliche
Finanzierung“, was nicht bereits unter a) erfasst wird, um Doppelzählungen zu
vermeiden.
Es ist Konsens unter Gebern, dass sowohl a) als auch b) zur öffentlichen
Klimafinanzierung zählen. Die Bundesregierung berichtet nicht nur zur Gesamtsumme
der öffentlichen Klimafinanzierung, sondern weist die Finanzierung der beiden
Unterkategorien transparent separat aus:
http://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/mmr/
art16_finance/. Die Bundesregierung konnte zudem erwirken, dass auch andere
Geber zusätzliche Informationen zu Haushaltsmitteln bzw.
Schenkungselementen in Zukunft bereitstellen wollen:
www.news.admin.ch/NSBSubscriber/
message/attachments/41225.pdf.
18. Wird im Falle von privaten Kreditvergaben deutscher Herkunft an Länder
des Globalen Südens der jeweilige Kredit auf jene Mittel angerechnet, die
Deutschland anteilmäßig an den bis zum Jahr 2020 auf 100 Mrd. US-Dollar
aufwachsenden Transfer für Klimaschutz und Anpassung bzw. zur GCF-
Finanzierung übernehmen wird?
Wenn ja, wird nur der Wert der Zinsverbilligung oder das gesamte
Kreditvolumen auf die Summe angerechnet?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung hier generelle Regelungen im
GCF?
Private Finanzierung im Sinne der 100 Mrd. US Dollar Klimafinanzierung zählt
nur, wenn diese durch Industrieländer mobilisiert wurde. Auf eine grundlegende
Methode haben sich 19 Geberländer am 5. und 6. September 2015 geeinigt
(
www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/40866.pdf; www.
news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/41225.pdf). Dabei enthält
eine solche private Finanzierung üblicherweise keine Zinsverbilligung.
19. Gelten Vorhaben des Clean Development Mechanismus (CDM) und anderer
so genannter flexibler Instrumente des UN-Klimaprozesses als Beitrag, den
Deutschland oder andere Industriestaaten anteilmäßig an den bis zum
Jahr 2020 auf 100 Mrd. US-Dollar aufwachsenden Transfer für Klimaschutz
und Anpassung bzw. zur GCF-Finanzierung übernehmen werden, und wenn
ja, in welchem Umfang (gesamte ermöglichte Investitionssumme oder nur
Beitrag des Industriestaates)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung hier generelle Regelungen im
GCF?
Zu diesem Punkt gibt es derzeit keine einheitlichen Regelungen.
20. Welche Position vertritt die Bundesregierung im GCF-Direktorium und in
internationalen Verhandlungen bezüglich der bisher geltenden Praxis zur
Anrechenbarkeit von Projekten für Effizienzmaßnahmen von
Kohlekraftwerken oder ihrer Ertüchtigung auf die internationale Klimafinanzierung,
und für welche Bewertungskriterien („assessment scale“) setzt sie sich ein?
Wurden die Bewertungskriterien bereits festgelegt?
Wenn ja, welche sind die bisher gültigen, und wann sollen neue
Bewertungskriterien beschlossen werden?
Die Bundesregierung vertritt auf nationaler und internationaler Ebene die
Position, dass Projekte zur Steigerung der Effizienz von Kohlekraftwerken nicht als
internationale Klimafinanzierung angerechnet werden sollen. In der aktuellen
Berichterstattung der Bundesregierung zur internationalen Klimafinanzierung sind
keine kohlebezogenen Projekte enthalten.
Die Investitionskriterien des GKF inkl. der Bewertungskriterien sind im
Investitionsrahmenwerk des GKF festgelegt (
www.greenclimate.fund/documents/
20182/46529/3.2_-_Investment_Framework.pdf/48f5d33e-7100-4002-a045-ea3
685452ebc, S. 61 ff; Bewertungskriterien:
www.greenclimate.fund/documents/
20182/46529/3.3_-_Criteria__Sub-criteria_and_Indicative_Assessment_Factors.pdf/
771ca88e-6cf2-469d-98e8-78be2b980940) und sollen regelmäßig und nach Bedarf
weiterentwickelt werden. Die Bundesregierung hat sich im Direktorium des GKF
konsequent für anspruchsvolle Investitionskriterien eingesetzt, die sicherstellen,
dass der GKF ausschließlich Projekte mit transformativem Charakter finanziert,
die einen signifikanten Beitrag zur Einhaltung der 2°C-Obergrenze und zur
Steigerung der Widerstandsfähigkeit gegen die Auswirkungen des Klimawandels
leisten. Aus Sicht der Bundesregierung entsprechen Investitionen in fossile
Energieträger nicht den Förderkriterien des GKF.
21. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche nichtmonetären
Maßnahmen als Beitrag zur GCF-Finanzierung geltend gemacht werden oder
künftig gemacht werden könnten, und wenn ja, um welche Maßnahmen
handelt es sich dabei?
Die Satzung des GKF („Governing Instrument“) sieht in § 29 nur monetäre
Beiträge vor. In den Bestimmungen über Beitragszahlungen („Policies for
Contributions“) wird dies in § 9 dahingehend spezifiziert, dass Zuschüsse, Kredite sowie
Kapitaleinlagen möglich sind (vgl. Dokument GCF/B.08/45, Annex XIX,
S. 101):
www.gcfund.org/fileadmin/00_customer/documents/MOB201410-8th/GCF_B.
08_45_Compendium_fin_20141206.pdf .
22. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob GCF-Mittel für
Atomkraftwerke eingesetzt und angerechnet werden können?
Wenn ja, inwieweit unterstützt sie diese Ausrichtung vor dem Hintergrund
des deutschen Atomausstiegs, und wie setzt sie sich dafür ein, eine
Finanzierung aus dem GCF nicht zu ermöglichen?
Das GKF-Direktorium hat sich bisher auf keine Negativliste geeinigt; insofern
sind keine Technologien grundsätzlich von einer Förderung ausgeschlossen.
Ausschlaggebend für die Förderfähigkeit ist, inwiefern ein jeweiliges Vorhaben den
Investitionskriterien des GKF entspricht und die Zustimmung des Direktoriums
erhält. Aus Sicht der Bundesregierung entsprechen Investitionen in Atomkraft
nicht den Förderkriterien des GKF.
23. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob GCF-Mittel für Carbon
Capture and Utilization (CO2-Abscheidung und Verwendung) eingesetzt und
angerechnet werden können?
Wenn ja, inwieweit unterstützt sie diese Ausrichtung vor dem Hintergrund
technischer Risiken, und wie setzt sie sich dafür ein, eine Finanzierung aus
dem GCF nicht zu ermöglichen?
Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen. Aus Sicht der Bundesregierung sind
Technologien zur CO2-Abscheidung und Verwendung derzeit noch zu wenig
erprobt, um in der Breite eingesetzt zu werden. Demnach wäre die Replizierbarkeit
und Skalierbarkeit eines solchen Vorhabens und somit das Potenzial, einen
Beitrag zum Paradigmenwandel zu leisten, fraglich. Aus Sicht der Bundesregierung
entsprechen Investitionen in solche Technologien zumindest nach aktuellem
Stand demnach nicht den Förderkriterien des GKF.
24. Beabsichtigt die Bundesregierung nichtmonetäre Maßnahmen als nationalen
Beitrag anrechnen zu lassen, wie lautet die Definition für nichtmonetäre
Maßnahmen, und was sind diese nichtmonetären Maßnahmen konkret?
Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen.
25. Welche Position vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf Export-
Garantien, die zur Klimafinanzierung angerechnet werden sollen, und um welche
Art der Export-Garantien handelt es sich hierbei?
Die Bundesregierung sichert in großem Umfang Exportgeschäfte ab, die
unmittelbar oder mittelbar dem Klimaschutz dienen. 2014 übernahm die
Bundesregierung staatliche Exportkreditgarantien im Bereich der erneuerbaren Energien im
Umfang von 1,1 Mrd. Euro. Darunter waren Lieferungen und Leistungen für
Windkraftanlagen, Biomasseanlagen, Solaranlagen und Wasserkraftwerke.
Staatliche Exportkreditgarantien kommen nur dort zum Einsatz, wo keine
entsprechenden oder ausreichenden Absicherungsmöglichkeiten durch private Versicherer
bestehen. Ohne staatliche Exportkreditgarantien kämen diese Geschäfte
wahrscheinlich nicht zustande. Insofern leisten alle Hermesdeckungen im Bereich der
erneuerbaren Energien einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Die
abgesicherten Geschäfte sind daher ein Beitrag zur Erfüllung der 100-Mrd.-USD-
Klimafinanzierungszusage.
26. Wie bewertet die Bundesregierung das von Vertretern der Zivilgesellschaft
vorgetragene Risiko eines Austrocknens bestehender Fonds der
internationalen Klimafinanzierung, wie des Adaptation Funds, das dadurch entstehen
soll, dass Geber Mittel für den GCF zurückhalten, dieser aber erst im
Jahr 2020 seine Arbeit aufnehmen wird und für laufende Projekte Mittel
fehlen werden, und gedenkt die Bundesregierung bei der Klimakonferenz in
Paris auf einen gesicherten Mittelzufluss für den Adaptation Fund zu werben?
Wenn nein, warum nicht?
Der GKF hat seine Arbeit bereits aufgenommen. Erste Projektvorschläge sind
dem Direktorium des GKF in seiner 11. Sitzung Anfang November 2015
vorgelegt und positiv beschieden worden.
Die Bundesregierung bringt sich intensiv in die Arbeit des Anpassungsfonds ein
und ist u. a. als Mitglied im Steuerungsgremium vertreten. Im Jahr 2014 hat die
Bundesregierung einen Beitrag von 50 Mio. Euro an den Anpassungsfonds
geleistet. Die Bundesregierung befindet sich im engen Austausch mit weiteren
Gebern, u. a. wird dabei auch die Zukunft des Anpassungsfonds eine Rolle spielen.
27. Wie gedenkt die Bundesregierung, die von Akteuren der Zivilgesellschaft
vorgetragene Forderung nach mehr Transparenz in der internationalen
Klimafinanzierung zu berücksichtigen, nachdem zwischen 39 bis 49 Prozent der
Projekte ohne öffentlich einsehbare Projektbeschreibung durchgeführt
werden, sowie die Forderung nach besserer Abstimmung und Abgrenzung
zwischen Klimafinanzierung und Armutsbekämpfung umzusetzen (
www.deut-
scheklimafinanzierung.de/wp-content/uploads/2015/07/Aktuell_52_Kli-
mafinanzierung.pdf)?
Bestehen Arbeitsgruppen oder andere Planungen in dieser Richtung, und
wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Das BMZ veröffentlicht Daten und Dokumente zur bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit auf der Website des Bundesministeriums. Die maschinenlesbaren,
unter Nennung der Datenquelle frei nutzbaren Daten entsprechen dem Standard
der International Aid Transparency Initiative (IATI). Sie werden mindestens
halbjährlich aktualisiert und überschrieben:
www.bmz.de/de/was_wir_machen/wege/
transparenz-fuer-mehr-Wirksamkeit/Veroeffentlichung-gemaess-IATI-Standard/.
Angaben zu Projekten, die durch die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI)
des BMUB gefördert werden, finden sich auf der IKI-Website:
www.international-
climate-initiative.com/de/projekte/weltkarte-und-projektliste/.
Nach Ansicht der Bundesregierung sind Klimaschutz und
Entwicklungszusammenarbeit nicht trennbare Elemente nachhaltiger Entwicklung. Für die eigene
transparente Erfassung der Klimafinanzierung nutzt Deutschland die Rio Marker
(vgl. Antwort zu Frage 16).
28. Warum wird mehr Transparenz bei Treffen des GCF-Direktoriums nicht, wie
beim Adaptation Fund, über eine Live-Übertragung per Web Cast
bereitgestellt, wie hoch sind die Kosten des Web Cast beim Adaptation Fund, und
inwieweit hat die Bundesregierung die Ablehnung von Web Cast durch das
Direktorium mit dem Argument zu hoher Kosten unterstützt?
Die Bundesregierung setzt sich im GKF-Direktorium für eine Live-Übertragung
der Sitzungen per Web Cast ein. Im Direktorium besteht hierzu jedoch bisher kein
Konsens. Akkreditierte Beobachter haben die Gelegenheit, die Sitzungen des
Direktoriums per Videoschaltung zu verfolgen. Nach Angaben des Sekretariats des
Adaptation Funds betragen die Kosten für die Live-Übertragung per Web Cast
ca. 2.500 USD pro Sitzung. Die Kosten für die erforderlichen technischen
Einrichtungen sind hierbei jedoch nicht berücksichtigt.
29. Wie gedenkt die Bundesregierung die unabhängige Evaluation von
Projekten der Klimafinanzierung künftig zu stärken?
Welche öffentlichen Mittel werden für die externe, wissenschaftliche
Evaluierung der internationalen Klimafinanzierung zur Verfügung gestellt, und
welche sind künftig geplant (bitte tabellarisch mit dem Namen der
Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung, Betrag pro Projekt, der
Projektbezeichnung bzw. Gesamtsumme auflisten)?
Mit dem Deutschen Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit
(DEval) wird die unabhängige Untersuchung strategischer
entwicklungspolitischer Themen substanziell gestärkt. Das DEval führt ein mehrjähriges
Evaluierungsprogramm durch, das rollierend angelegt ist und jährlich aktualisiert wird.
In das nachfrageorientierte Programm gehen Vorschläge vom BMZ, von
Parlamentariern, vom Beirat des Instituts und vom Institut selbst ein. Das können
selbstverständlich auch Vorschläge zur umwelt- und klimapolitischen
Entwicklungszusammenarbeit sein.
30. Hat die Bundesregierung Kenntnis von den bisher beim GCF beantragten
und bewilligten zu finanzierenden Projekte, und wenn ja, welche sind das
(bitte tabellarisch nach Antragsteller, Sitzstaat, Region, privat bzw.
öffentlich, Datum des Antrags, Datum der Bewilligung, Grund der Bewilligung
bzw. Ablehnung, Finanzierungsform, Finanzierungsdauer,
Finanzierungssumme auflisten)?
Wenn nein, wie begründet sie die mangelnde Transparenz, und was gedenkt
sie dagegen zu unternehmen?
Das GKF-Direktorium hat in seiner 11. Sitzung vom 2.-5. November 2015 die
ersten acht Projektanträge gebilligt. Detaillierte Informationen zu den einzelnen
Vorhaben finden sich auf der GKF-Website in den Dokumenten
GCF/B.11/04/ADD.1 – ADD.8:
www.greenclimate.fund/-/b-11?inheritRedirect=
true&redirect=%2Fboardroom%2Fthe-board.
Seit Juli 2015 wurden insgesamt 37 Projektvorschläge mit einem
Gesamtvolumen von fast 1,5 Mrd. USD eingereicht. Unter den 37 Projektvorschlägen sind
29 Vorschläge des öffentlichen Sektors mit einem Gesamtvolumen von
1,013 Mrd. USD und acht Vorschläge des Privatsektors mit einem
Gesamtvolumen von 452 Mio. USD. 10 dieser Vorschläge wurden von nationalen
Durchführungsorganisationen eingereicht. Nähere Einzelheiten zu den beantragten, aber
noch nicht gebilligten zu finanzierenden Projekten sind bisher nicht öffentlich
verfügbar. Die Bundesregierung setzt sich im GKF-Direktorium dafür ein, dass
die Liste der beantragten Vorhaben öffentlich zugänglich gemacht wird.
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Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]