Vorbemerkung der Fragesteller
Gering Qualifizierte haben ein individuell höheres Arbeitsmarktrisiko als Qualifizierte. Daher kommt der beruflichen Weiterbildung als Arbeitsmarktinstrument eine wichtige Funktion zu. Durch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung können individuelle Chancen der Erwerbslosen auf dem Arbeitsmarkt verbessert und Qualifizierungslücken geschlossen werden.
Berufliche Weiterbildung kann dazu beitragen, langfristig verwendbare Beruflichkeit, berufliche Entfaltung und Weiterentwicklung zu ermöglichen. Im Rahmen der Evaluierung von Hartz I–III wird festgestellt, dass die berufliche Weiterbildung ein erfolgreiches Instrument zur Förderung von Erwerbslosen ist (Bericht 2006 der Bundesregierung zur Wirksamkeit moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, Bundestagsdrucksache 16/3982). Nach diesem Bericht haben gerade längerfristige Weiterbildungsmaßnahmen – vor allem wenn sie zu einem Abschluss in einem anerkannten Beruf führen – besonders positive Auswirkungen.
Nichtsdestotrotz sind die Eintritte in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen: Während 1998 mehr als 600 000 Teilnehmende in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung eingetreten sind, waren es 2003 noch 250 000 und 2005 lediglich nur noch rund 130 000. Entsprechend wurden gleichzeitig die Finanzmittel der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Förderung der beruflichen Weiterbildung zurückgefahren.
Vor diesem Hintergrund stellen sich verschiedene Fragen zu den Entwicklungstendenzen bezüglich des Umfangs und der Dauer der bewilligten Maßnahmen im Bereich der beruflichen Weiterbildung.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 22. Mai 2007 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Mit den Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde auch in der Weiterbildungsförderung eine Entwicklung in Gang gesetzt, die stärker als bisher auf höhere Wirksamkeit zur Beschäftigung und zur Integration, eine nachhaltige Qualitätsentwicklung und mehr Wettbewerb zielt. Die Elemente der Neuausrichtung der beruflichen Weiterbildungsförderung sind auf der Grundlage der Evaluation der Maßnahmen (vgl. Bericht 2006 der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 16/3982) größtenteils positiv bewertet worden. Sie haben zu einer spürbaren Effektivitätssteigerung beigetragen und die gesamtfiskalische Bilanz der Weiterbildungsförderung verbessert. Der konsequent auf eine erfolgreiche und schnelle Arbeitsmarktintegration ausgerichtete Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente führte zwar in den Jahren 2003 bis 2005 zu einem Rückgang der Teilnehmerzahlen in der beruflichen Weiterbildung, erhöhte aber deren Wirksamkeit. Insgesamt hat die Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik auch einen erheblichen Beitrag dazu geleistet, dass zum 1. Januar 2007 der Beitragssatz zur Arbeitsförderung von 6,5 Prozent auf 4,2 Prozent gesenkt werden konnte.
Die Bundesregierung ist unverändert der Auffassung, dass für eine Verbesserung des Innovations- und Wachstumspotentials in Deutschland und zur Verbesserung der individuellen beruflichen und arbeitsmarktlichen Chancen auch die berufliche Weiterbildung von erheblicher Bedeutung bleibt. Im Zuge der guten Konjunkturentwicklung und der anziehenden Nachfrage nach Fachkräften haben die Agenturen für Arbeit und Arbeitsgemeinschaften ihre Förderanstrengungen erheblich ausgeweitet und 2006 fast doppelt so viele Eintritte wie im Jahr 2005 gefördert. Diese positive Tendenz setzt sich auch in diesem Jahr fort. Bis April sind mit rd. 108 000 Eintritten rd. 110 Prozent mehr Eintritte in Weiterbildung gefördert worden als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf ihre Antworten zur
• Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP vom 17. Dezember 2004 (Bundestagsdrucksache 15/4589),
• Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP vom 20. Juni 2005 (Bundestagsdrucksache 15/5795),
• Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 1. Februar 2007 (Bundestagsdrucksache 16/4210),
und den Bericht 2006 der Bundesregierung zur Wirksamkeit moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 21. Dezember 2006 (Bundestagsdrucksache 16/3982) sowie im Einzelnen auf die nachfolgenden Antworten.
1. Wie viele Erwerbslose haben seit dem Jahr 2000 jährlich an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung teilgenommen bzw. nehmen teil (bitte nach Geschlecht und Ost- und Westdeutschland differenzieren und ab 2005 nach SGB II und III)?
Wie viele Finanzmittel wurden seit dem Jahr 2000 jährlich für die berufliche Weiterbildung von Erwerbslosen im Bundeshaushalt bzw. durch die BA verausgabt (bitte auch nach SGB II und III differenzieren)?
Die Eintrittszahlen im Bereich der beruflichen Weiterbildung sind der im Anhang beigefügten Tabelle 1 zu entnehmen.
Die jährlichen Ausgaben seit dem Jahr 2000 für die berufliche Weiterbildung (ohne Unterhaltsgeld/Arbeitslosengeld bei Weiterbildung) stellen sich wie folgt dar:
2. Wie lange haben die bewilligten Maßnahmen jeweils gedauert (bitte differenzieren nach: weniger als drei Monate, länger als drei Monate, 6 Monate, 12 Monate, 24 Monate; bitte jährliche Betrachtung seit dem Jahr 2000 und Differenzierung nach Geschlecht sowie Ost- und Westdeutschland)?
Wie viele Maßnahmen sind unter Zugrundelegung der sechs Typen von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (vgl. Evaluationsbericht) jeweils den einzelnen Typen zuzuordnen (bitte jährliche Zuordnung ab dem Jahr 2000)?
Die Eintritte in berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, differenziert nach geplanter Dauer, Geschlecht sowie Ost- und Westdeutschland sind in der im Anhang beigefügten Tabelle 2 dargestellt.
Der Teilnehmerbestand nach Maßnahmetypen verteilt sich wie folgt:
Teilnehmerbestand der Förderung beruflicher Weiterbildung nach Maßnahmetypen
Insgesamt (SGB III und SGBII) SGB III SGB II Zuschüsse zu den Kosten der beruflichen Weiterbildung (Tsd.€) Zuschüsse zu den Kosten der beruflichen Weiterbildung (Tsd. €) Zuschüsse zu den Kosten der beruflichen Weiterbildung (Tsd. €) Berichtsjahr Gesamt Ost West Gesamt Ost West Gesamt Ost West 2000 2.680.350 1.040.064 1.640.286 2.680.350 1.040.064 1.640.286 2001 2.778.117 1.089.865 1.688.252 2.778.117 1.089.865 1.688.252 2002 2.704.718 1.068.180 1.636.538 2.704.718 1.068.180 1.636.538 2003 2.028.617 817.126 1.211.491 2.028.617 817.126 1.211.491 2004 1.440.196 541.593 898.603 1.440.196 541.593 898.603 2005 849.831 313.505 536.326 653.536 228.668 424.868 196.295 84.837 111.458 2006 904.270 308.032 596.238 526.718 162.008 364.710 377.552 146.024 231.528 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Berichtsjahr Berufsbezogene und -übergreifende Weiterbildung Berufspraktische Weiterbildung Übungseinrichtungen Sonstige Weiterbildung ohne beruflichen Abschluss Einzelmaßnahme mit Abschluss in anerkanntem Beruf Gruppenmaßnahme mit Abschluss in anerkanntem Beruf 2001 144.986 15.549 26.272 13.823 11.899 139.913 2002 132.063 14.735 24.991 14.378 12.725 141.025 2003 85.327 7.404 14.716 6.447 14.002 132.026 2004 54.363 3.489 7.197 3.772 14.519 101.078 2005 34.154 2.576 3.328 2.213 12.515 59.565 2006 65.805 1.172 4.688 1.805 9.294 35.998 Erstellungsdatum: 10.05.2007 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
3. Wie viele Erwerbslose haben jährlich seit dem Jahr 2000 an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung mit Abschluss in einem anerkannten Beruf teilgenommen und in welchen Berufsfeldern?
In wie vielen Fällen handelte es sich um eine Umschulung zur Erlangung eines neuen Berufsabschlusses und in wie vielen Fällen um eine Erstausbildung (bitte nach Geschlecht sowie Ost- und Westdeutschland differenzieren)?
Die Zahl der Eintritte in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung mit Abschluss nach übergeordneten Schulungszielen seit dem Jahr 2000 ist der im Anhang beigefügten Tabelle 3 zu entnehmen. Eine weitere Differenzierung, inwieweit die Teilnehmer bereits über einen Berufsabschluss verfügen und es sich um eine „Erstausbildung“ handelt, ist nach Angaben der Bundesagentur statistisch in Verknüpfung mit den Schulungszielen nicht zuverlässig zu ermitteln.
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Integrationswirkungen von Weiterbildungsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt, unterschieden nach der Dauer der Maßnahme sowie danach, ob die Maßnahme mit einem Abschluss in einem anerkannten Beruf verbunden ist?
Die Wirkungen von Weiterbildungsmaßnahmen war Gegenstand der Evaluation der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Auch in diesem Zusammenhang kann daher auf den Bericht der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 16/3982, S. 106 ff.) verwiesen werden.
Integrationswirkungen von Weiterbildungsmaßnahmen können mit der Eingliederungsquote abgebildet werden. Die Eingliederungsquote stellt dar, wie viel Prozent der Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung sechs Monate nach Beendigung der Teilnahme in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung waren. Die Eingliederungsquote im Rechtskreis SGB III ist – differenziert nach Maßnahmen mit Berufsabschluss und sonstige Weiterbildungsmaßnahmen – nachfolgender Tabelle zu entnehmen:
Im Rechtskreis des SGB II ergibt die neueste Auswertung der Austritte von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aus Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung, die von Oktober 2005 bis September 2006 beendet wurden, eine Eingliederungsquote von 31,2 Prozent. Eine weitergehende Differenzierung nach Weiterbildungsmaßnahmen führt nach Angaben der Bundesagentur aufgrund des kurzen Zeitraumes seit Inkrafttreten des SGB II noch zu keinen verwertbaren Ergebnissen.
Beschäftigt 6 Monate nach Austritt
FbW berufliche Weiterbildung mit Abschluss FbW sonstige berufliche Weiterbildung Berichtsmonat Austritt Insgesamt Eingliederungsquote Insgesamt Eingliederungsquote 2000 88.351 47,5% 386.363 37,8% 2001 88.231 48,2% 392.616 34,7% 2002 92.903 42,0% 359.942 30,3% 2003 84.431 38,5% 265.788 34,1% 2004 82.995 39,1% 179.594 39,4% 2005 58.644 45,5% 104.611 43,4% Erstellungsdatum: 24.04.2007 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die seit dem 1. Januar 2006 gültige Beschränkung der Maßnahmedauer bei einer Vollzeitmaßnahme mit Abschluss in einem anerkannten Beruf auf zwei Drittel der Zeit, die eine entsprechende Berufsausbildung dauern würde, auswirkt?
Wie viele dreijährige Maßnahmen zur Erlangung eines anerkannten Ausbildungsberufes wurden in den Jahren 2000 bis 2005 finanziert?
Wie viele dreijährige Maßnahmen wurden seit dem 1. Januar 2006 für zwei Jahre finanziert, bei denen die Träger die Vergütung und Lehrgangskosten für das dritte Jahr sicherstellen?
Die Regelung, dass die Dauer einer Vollzeitmaßnahme, die zu einem Berufsabschluss führt, gegenüber einer Berufsausbildung um mindestens ein Drittel verkürzt sein muss, besteht bereits seit Einführung des SGB III. Eine bis Ende 2005 befristete Regelung ermöglichte übergangsweise auch die Förderung nicht verkürzbarer Umschulungen in den Gesundheitsberufen (§ 434d SGB III). Auch nach Auslaufen der Übergangsregelung können Umschulungen insbesondere im Bereich der Altenpflege weiterhin gefördert werden, weil hier die Finanzierung der Weiterbildung im Anschluss an die zweijährige Förderung der Bundesagentur für Arbeit und damit über die gesamte Maßnahmedauer grundsätzlich sichergestellt werden konnte (§ 85 Abs. 2 Satz 3 SGB III).
Die Eintritte in Weiterbildungsmaßnahmen mit einer Dauer von 30 Monaten und mehr – und damit regelmäßig nicht verkürzbaren Ausbildungen – haben sich im Zeitraum von 2000 bis 2005 wie folgt entwickelt.
Eintritt aus Förderung der beruflichen Weiterbildung nach geplanter Dauer
Die Zahl der im Jahr 2006 geförderten nicht verkürzbaren Weiterbildungsmaßnahmen mit Berufsabschluss ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen:
Berufliche Weiterbildung mit Abschluß
Berichtsjahr Insgesamt darunter: 30 Monate und länger 2000 95.852 14.570 2001 90.551 16.444 2002 95.163 18.810 2003 69.072 17.268 2004 41.824 11.232 2005 16.183 3.704 Erstellungsdatum: 10.05.2007 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Schulungsziel Berichtsjahr Insgesamt 8530 Krankenschwestern, -pfleger, allgemein 8614 Altenpfleger 2006 17.489 130 2.288 Erstellungsdatum: 24.04.2007 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
6. Wie bewertet die Bundesregierung den Rückgang der Finanzmittel und der Anzahl bewilligter Maßnahmen vor dem Hintergrund, dass berufliche Weiterbildung im Evaluierungsbericht als erfolgreich eingestuft wird?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 16/5078) und die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
7. Im Evaluationsbericht wird festgehalten, dass vor allem lange Maßnahmen mit einem Abschluss in einem anerkannten Beruf arbeitsmarktpolitisch erfolgreich sind – insbesondere für Langzeiterwerbslose –, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus?
Die Reform der Weiterbildungsförderung hat nach den Ergebnissen der Begleitforschung bei fast allen Maßnahmetypen der beruflichen Weiterbildung zu einer deutlichen Verbesserung der Effektivität geführt. Die Agenturen für Arbeit bzw. Arbeitsgemeinschaften haben im Einzelfall und unter Berücksichtigung von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen, ob und ggf. mit welcher Förderung eine möglichst rasche und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt erreicht werden kann.
8. Wie haben sich die Durchschnittskostensätze für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung jährlich seit dem Jahr 2000 bis 2006 entwickelt?
Wie hat sich nach Ansicht der Bundesregierung die Einführung von Bildungsgutscheinen auf die Entwicklung der Durchschnittskostensätze ausgewirkt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Durchschnittskostensätze im Zusammenhang mit der Sicherstellung von qualitativ hochwertigen Maßnahmen und angemessenen Entlohnungs- und Beschäftigungsbedingungen für die in dieser Branche Beschäftigten?
Teilnehmer an beruflicher Weiterbildung mit Bildungsgutschein erhalten von der Agentur für Arbeit bzw. den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende eine volle Übernahme der Weiterbildungskosten. Sie können unter den zugelassenen Weiterbildungsanbietern frei wählen. Eine Beschränkung auf die preisgünstigsten Anbieter besteht nicht, so dass auch höherpreisige Weiterbildungsangebote in Anspruch genommen werden können. Für die Weiterbildungsförderung können allerdings nach den gesetzlichen Regelungen nur solche Maßnahmen zugelassen werden, bei denen eine fachkundige Stelle festgestellt hat, dass sie nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant und durchgeführt werden, insbesondere die Kosten angemessen sind (§ 85 Abs. 1 SGB III). Die Prüfung der Angemessenheit der Kostensätze von Weiterbildungslehrgängen erfolgt durch zugelassene Zertifizierungsagenturen auf Grundlage der zum 1. Juli 2004 in Kraft getretenen Anerkennungs- und Zulassungsverordnung (AZWV) unter Berücksichtigung von Durchschnittskostensätzen und ergänzenden Empfehlungen des Anerkennungsbeirates bei der Bundesagentur für Arbeit. Insbesondere können auch die mit der Einführung und Überprüfung von Qualitätsmanagementsystemen verbundenen Kosten im Rahmen der Gesamtkalkulation der Weiterbildungsanbieter berücksichtigt werden. Angaben zur Entwicklung von vergleichbaren Durchschnittskostensätzen in der genannten Zeitreihe sind der Bundesagentur für Arbeit nicht möglich.
Tabelle 1 zu Frage 1
Tabelle 2 zu Frage 2
Tabelle 3 zu Frage 3