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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Schutz vor Manipulation im gewerblichen Automatenspiel

Entwicklungen bei Umsätzen in Einzelsegmenten, Anzahl von Konzessionen und Geldspielgeräten, Spielhallenschließungen sowie Steueraufkommen in den letzten fünf Jahren, Mindest- und Durchschnittsumsätze, europäischer und nationaler Rechtsrahmen, Änderungen, Auswirkungen und Regelungslücken, anhängige Klagen, Geldwäsche und Steuerhinterziehung sowie mangelnder Spielerschutz durch Manipulationen von Geldspielgeräten, Geräteüberprüfungen und -zulassungen<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

26.11.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/663504.11.2015

Schutz vor Manipulation im gewerblichen Automatenspiel

der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Harald Terpe, Dr. Thomas Gambke, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Manipulationsschutz von Spielgeräten hat in den letzten Jahren nicht an Bedeutung verloren. Auch im Rahmen der 6. Novelle der Spielverordnung, die am 10. November 2014 verkündet wurde, wurde die Sicherheit von Spielgeräten erneut verhandelt (www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/branchenfokus,did=374796.html).

Das gewerbliche Automatenspiel ist jedoch auch im Jahr 2015 Gegenstand umfangreicher Ermittlungsverfahren geworden. Anfang des Jahres wurde eine Großrazzia in 125 Geschäften im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Es ging dabei um Manipulationen an Geldspielautomaten, bei denen Betreibende wie Spielerinnen und Spieler massiv geschädigt wurden (www.derwesten.de/staedte/essen/sicherheitspersonal-soll-spielautomaten-manipuliert-haben-id10997194.html).

Bei einer groß angelegten Razzia der italienischen Behörden im Juli 2015 gegen die kalabrische Mafia N’Drangheta wurden unter anderem 1 500 Spielhallen geschlossen, teilweise auch in anderen EU-Mitgliedstaaten wie Österreich und Spanien (www.rp-online.de/panorama/ausland/n-drangheta-italien-kassiert-mafiabesitz-im-wert-von-zwei-milliarden-euro-aid-1.5256026).

Nicht nur Steuerhinterziehungen und Geldwäsche resultieren aus der mangelhaften Spielgerätesicherheit, so wird auch der Schutz von Spielerinnen und Spielern gefährdet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wie haben sich die Umsätze nach Kenntnis der Bundesregierung in den Segmenten des Glücksspielmarktes (Lotterie, Spielbanken, Spielhallen, sonstige Glücksspielgeräte (– in Gaststätten –), Sportwetten, Online-Glücksspiel) in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte nach Glücksspielsegment mit Umsatz pro Jahr aufschlüsseln)?

2

Wie hat sich die Anzahl der Spielhallen-Konzessionen und der in ihnen aufgestellten Geldspielgeräten in den letzten fünf Jahren entwickelt?

3

Wie viele Erlaubnisse zum Aufstellen von Geldspielgeräten in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, oder in Beherbergungsbetrieben waren jeweils in den letzten fünf Jahren gültig, und wie viele Geldspielgeräte waren an diesen Orten aufgestellt?

4

Wie viele Spielhallen wurden in den letzten fünf Jahren aus gewerberechtlichen Gründen geschlossen?

5

Wie hat sich das Steueraufkommen durch das Automatenglücksspiel in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte nach Umsatzsteuer, Ertragssteuer und Vergnügungssteuer aufschlüsseln)?

6

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Mindestumsatz von Geldspielgeräten in Spielhallen respektive Gaststätten, der notwendig ist, um einen solchen Automaten wirtschaftlich zu betreiben?

7

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Umsatz pro Geldspielgerät?

8

Wird die Umsetzung der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2015/849) nach Ansicht der Bundesregierung Auswirkungen auf Betreibende oder Hersteller von Geldspielgeräten haben? Falls ja, welche?

9

Welche Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags unterliegen nach Kenntnisstand der Bundesregierung einer Überprüfung durch die Europäische Kommission (Pilot-Verfahren)?

10

Sind davon Regelungen betroffen, die das Automatenspiel betreffen und welche Konsequenzen könnte ein EU-Vertragsverletzungsverfahren, auch für die Gültigkeit auf dem Glücksspielstaatsvertrag aufbauender Regelungen, wie den Landesspielhallengesetzen, nach sich ziehen?

11

Rechnet die Bundesregierung mit einem Mahnschreiben nach Artikel 258 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), und wann wird dieses voraussichtlich vorliegen? Wenn nein, warum nicht?

12

Gegen welche Normen des Glücksspielstaatsvertrags sind noch Klagen in welchen Instanzen anhängig?

13

Wurden von italienischen Behörden im Zusammenhang mit den Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche, bei denen im Juli 2015 Berichten zufolge 1 500 Spielhallen geschlossen wurden, Anträge auf Amtshilfe gestellt?

14

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zusammenhang Fälle von Geldwäsche oder Steuerhinterziehung ermittelt, bei denen die Geschäftsabläufe des Automatenglücksspiels missbräuchlich genutzt wurden, beispielsweise durch die Manipulation der Dokumentation der Umsätze am Gerät? Wenn ja, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung dazu manipulierte Geldspielgeräte von Bauarten verwendet, die auch in Deutschland zugelassen sind?

15

a) Wie viele Fälle von Manipulationen von Geldspielgeräten in Deutschland sind der Bundesregierung bekannt, bei denen Spielerinnen und Spieler oder Aufsteller geschädigt wurden, und um welche Summen handelte es sich bei den Geschädigten jeweils?

b) Welche Maßnahmen leitet die Bundesregierung daraus in Bezug auf die Gewährleistung des Schutzes von Spielerinnen und Spielern und der Gefahr der Glücksspielsucht ab?

16

Wie viele Fälle von Manipulationen von Geldspielgeräten in Deutschland sind der Bundesregierung bekannt, bei denen die öffentliche Hand durch Steuerverkürzung oder Geldwäsche geschädigt wurde, und um welche Summen es sich jeweils?

17

In wie vielen der Bundesregierung bekannten Fällen fanden Manipulationen jeweils direkt am Gerät, über eine Vernetzung des Geräts oder über Hilfsmittel wie Auslesegeräte statt?

18

Sind die Neuregelungen in § 13 der Spielverordnung dazu geeignet, die Anfang des Jahres bei Razzien ermittelten Manipulationsfälle zu verhindern oder erheblich zu erschweren, und wenn nein, welche Maßnahmen leitet die Bundesregierung daraus ab?

19

Wie hoch ist aktuell der Anteil der Geldspielgeräte die den Vorgaben der derzeitig gültigen Spielverordnung (ohne Punktespiel) entsprechen?

20

Wann wird jedes in Deutschland (legal) betriebene Geldspielgerät die vor Manipulation schützenden Neuregelungen der 6. Änderungsverordnung der Spielverordnung erfüllen?

21

Warum hat die Bundesregierung für die Übernahme des Maßgabebe schlusses des Bundesrats zur 6. Verordnung zur Änderung der Spielverordnung vom 5. Juli 2013 über 15 Monate benötigt? Welche Ressortdivergenzen haben eine zeitnahe Übernahme verhindert, und warum?

22

Wie bewertet die Bundesregierung die Folgen der Verlängerung der Aufstelldauer für bereits zugelassene Spielgeräte durch die 7. Verordnung zur Änderung der Spielverordnung für den Schutz vor Spielsucht und Manipulationen?

23

Wie viele Vollzeitäquivalente sind bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) für die Überprüfung und Zulassung von Glücksspielgeräten besetzt, und in welchem Umfang werden Externe beauftragt?

24

Wie viele Bauartzulassungen hat die PTB in den letzten fünf Jahren erteilt?

25

Wie viele Herstellererklärungen nach § 12 Absatz 2 der Spielverordnung hat die PTB in den letzten fünf Jahren auf ihre Korrektheit überprüft, und in wie vielen Fällen gab es zu beanstandende Abweichungen?

26

Inwieweit ist nach Ansicht der Bundesregierung durch die technischen Anforderungen der Spielverordnung und der Technischen Richtlinien für Geldspielgeräte der Spielerschutz in ausreichendem Maße gewährleistet? Gibt es hier nach Ansicht der Bundesregierung Regelungslücken?

27

In welcher Weise wurden bei der Erstellung der Technischen Richtlinien der PTB die obersten Finanzbehörden der Länder, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, das Bundeskriminalamt oder weitere Behörden einbezogen? Wie wird sichergestellt, dass die Expertise der Behörden regelmäßig und rechtzeitig für Zulassungen und Überprüfungen genutzt wird?

Berlin, den 4. November 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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