Stand Kohlereserve und dessen energie- und klimapolitischer Nutzen
der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Dr. Julia Verlinden, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Anfang Juli 2015 haben die Parteivorsitzenden der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD eine Reihe von Maßnahmen zur zukünftigen Ausgestaltung des Strommarktes beschlossen. Wesentliche Fragen sollen in einem Strommarktgesetz beantwortet werden, welches nach Informationen der Fragesteller im November 2015 im Bundeskabinett beschlossen und dann dem Deutschen Bundestag zugeleitet werden soll. Besonders umstritten sind die geplanten Subventionen an Braunkohlekraftwerksbetreiber auf Kosten der Stromkunden. Große Teile der Energiewirtschaft und die Umweltverbände sprechen sich gegen diese Lösung aus (siehe dazu u. a. die Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Strommarktgesetzes, www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/Strommarkt-der-Zukunft/ Strommarkt-2-0/stellungnahmen-gesetzentwurf.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Welche Korrespondenz (Gespräche, Briefwechsel, E-Mail-Verkehr) zwischen der Bundesregierung und den Energieunternehmen RWE, Vattenfall und MIBRAG gab es im Hinblick auf die Einrichtung der Sicherheitsbereitschaft von Braunkohlekraftwerken (Kohlereserve; bitte Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer, Datum und wesentlichen Inhalt angeben)?
Auf welcher Grundlage ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie „zuversichtlich“, dass die Kohlereserve „beihilferechtlich genehmigungsfähig ist und in dem laufenden formellen Verfahren abschließend geklärt werden kann“ (www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did= 736020.html)?
Welche Gespräche zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission gab es zur Beihilfeproblematik (bitte Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer, Datum und wesentlichen Inhalt angeben), und welche konkreten Bedenken wurden diesbezüglich von Seiten der Europäischen Kommission geäußert?
Was unternimmt die Bundesregierung, falls im laufenden Verfahren die Europäische Kommission die Kohlereserve als nicht genehmigungsfähig erachtet (etwa wie im Fall der PKW-Maut geschehen), und wie will sie dann die CO2-Reduktionsziele erreichen?
Von welchen Entschädigungsansprüchen gegenüber den Braunkohlekonzernen geht die Bundesregierung aus, wenn die Braunkohlereserve aufgrund ihrer Nicht-EU-Konformität unzulässig ist?
Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Kraftwerksblöcke im Rahmen der Kohlereserve bei den Gesprächen zwischen der Bundesregierung und den Kraftwerksbetreibern?
Rechnet die Bundesregierung damit, dass die Kraftwerksbetreiber von der Möglichkeit der vorzeitigen endgültigen Stilllegung nach § 13g Absatz 6 des Strommarktgesetzes Gebrauch machen, und wie begründet sie diese Möglichkeit angesichts der angeblichen Notwendigkeit der Kohlereserve für die Systemstabilität?
Welche Stelle oder Institution soll nach Auffassung der Bundesregierung operativ und unabhängig die Prüfung der Emissionsreduktion nach § 13g Absatz 8 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (neu; EnWG) übernehmen und wird das Ergebnis dieser Prüfung zum 30. Juni 2018 öffentlich zugänglich gemacht werden, und wenn ja, wo?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass neben den Gesamtkosten von „230 Mio. Euro pro Jahr über sieben Jahre“ (www.bmwi.de/DE/ Presse/ pressemitteilungen,did=736020.html) keine weiteren Kosten anfallen, gerade vor dem Hintergrund von vorherigen Zahlen bzgl. einer Einmalzahlung an die Kohlekraftwerksbetreiber?
Erhaltet die Bundesregierung die von RWE angegebene Zahl von bis zu 1 000 wegfallenden Arbeitsplätzen infolge der Kohlereserve (www.welt.de/ regionales/nrw/article148056944/Aus-fuer-Braunkohle-Revier-bangt-um- 3000-Jobs.html) als realistisch, während Vattenfall entsprechende betriebsbedingte Kündigungen ausschließt (www.rbb-online.de/wirtschaft/thema/ 2014/kohle/welzow/beitraege/zwei-bloecke-weniger-in-jaenschwalde.html), und wenn nein, mit welchen Zahlen rechnet die Bundesregierung?
Wie ist es aus Sicht der Bundesregierung zu begründen, dass beim ersten Vorschlag der Kohleabgabe sechsstellige Arbeitsplatzverluste angegeben wurden (www.mdr.de/nachrichten/bsirske-protest-braunkohle-klimaabgabe- gabriel100.html), während beim aktuellen Vorschlag mit bis zu 4 000 direkten und indirekten Arbeitsplatzverlusten kalkuliert wird (www.focus.de/ finanzen/boerse/wirtschafts-news-ifo-konjunkturindex-truebt-sich-ein_id_ 5038384.html)?
Erhaltet die Bundesregierung es als gerechtfertigt, dass die Wälzung der Kohlereserve über die Netzentgelte stattfindet, vor dem Hintergrund, dass dabei die Verbraucherinnen und Verbraucher stärker als die Industrie durch die Befreiungen der Industrie in § 19 Absatz 2 der Stromnetzverordnung (StromNEV) belastet werden (bitte begründen)?
Welcher Anteil der Gesamtkosten von über 1,6 Mrd. Euro für die Kohlereserve wird nach Kenntnis der Bundesregierung auf die von Ausnahmetatbeständen entlastete Industrie entfallen, und wie hoch wäre dieser Anteil, gäbe es die Ausnahmen nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Kosten der Kohlereserve und der weiteren Instrumente mindestens das Doppelte des ursprünglich geplanten Klimabeitrages betragen, und falls nein, von welcher Mehrbelastung geht die Bundesregierung aus?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass mit den Braunkohlekraftwerken Frimmersdorf und Niederaußem (die laut Szenariorahmen des Netzentwicklungsplans in keinem der Szenarien 2025 mehr Strom liefert und Niederaußem dort bereits 2019 stillgelegt werden soll) Kraftwerksblöcke in die Reserve kommen, die infolge ihres Alters ohnehin hätten abgeschaltet werden müssen (bitte begründen)?
Hatte die Bundesregierung Kenntnis davon, dass RWE bereits mehrmals angekündigt hat, Frimmersdorf bereits 2018 stillzulegen bzw. dass die Blöcke in Niederaußem bereits zur Stilllegung angemeldet sind (Hintergrundpapier der Klima Allianz zu Frimmersdorf „Abschaltung von Braunkohlekraftwerken – Klima-Allianz warnt vor Trickserei und fordert weitere Stilllegungen) bzw. Stilllegungsliste der BNetzA), und wenn ja, warum werden die Kraftwerke dennoch in eine Reserve aufgenommen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass mit dem Auslaufen des Tagebaus Schöningen nach 2016 das Braunkohlekraftwerk Buschhaus (MIBRAG) sowieso stillgelegt worden wäre, und wie rechtfertigt sie in diesem Zusammenhang die Subvention über die Kohlereserve?
Ist nach Ansicht der Bundesregierung die in § 13i Absatz 5 EnWG (neu) benannte „weitere Einsparung von bis zu 1,5 Millionen Tonnen CO2“ klimapolitisch in jedem Fall ausreichend zur Erreichung des durch die Reserve zu erreichenden Reduktionszieles (von 12,5 Millionen Tonnen CO2) und wenn ja, auf welche Berechnungen gründet sich diese Einschätzung?
Können im Rahmen der vorgesehenen Evaluation 2018 weitere Kraftwerksstillegungen bzw. Überführungen in eine Reserve in Erwägung gezogen werden, und wenn ja, könnten nach Ansicht der Bundesregierung daraus zusätzlich erwachsende der Reduktionen über die in § 13i Absatz 5 EnWG (neu) benannte „weitere Einsparung von bis zu 1,5 Millionen Tonnen CO2“ hinausgehen?
Hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, dass der fossile Kraftwerkspark, der für gut ein Drittel der derzeitigen rund 900 Millionen Tonnen CO2 verantwortlich ist, nun lediglich eine Emissionsminderung von 11 bis 12,5 Millionen Tonnen erbringen soll, obwohl im Aktionsprogramm Klimaschutz das Doppelte vorgesehen war?
Welche zusätzlichen Maßnahmen im fossilen Kraftwerkspark wird die Bundesregierung unternehmen, um die 22 Millionen Tonnen CO2-Reduktion gemäß des Aktionsprogramms Klimaschutz zu erreichen?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Emissionsminderungseffekt der Kohlereserve (bitte nach einzelnen Kraftwerksblöcken aufschlüsseln)?
Wie hoch sind die Kosten pro zusätzlicher eingesparter Tonne CO2 nach Kraftwerksblöcken, und welche anderen Instrumente führen nach Berechnungen der Bundesregierung bzw. ihr bekannten Berechnungen zu geringeren Kosten pro eingesparter Tonne CO2?
Wie will die Bundesregierung Planungssicherheit für die betroffenen Unternehmen und Beschäftigten sicherstellen, wenn die Betreiber geeignete zusätzliche Maßnahmen vorschlagen sollen, sofern sich bis 2018 die CO2- Reduktion nicht wie geplant entwickelt hat?
Erhaltet die Bundesregierung die Zeitspanne von zehn Tagen bis zur Betriebsbereitschaft bzw. elf Tagen bis zur Nettonennleistung von Kohlekraftwerken in der Kohlereserve als angemessen angesichts des immer höher werdenden Anteils erneuerbarer Energien und der damit erforderlichen schnellen und flexiblen Fahrweise von Kraftwerken?
Wie lange braucht ein durchschnittliches fossiles Kraftwerk (bitte unterscheiden nach Brennstoffart) zum Erreichen der Betriebsbereitschaft, der Mindestteilleistung und der Nettonennleistung, und wie lange brauchen nach Kenntnis der Bundesregierung die in § 13g Absatz 1 EnWG (neu) aufgeführten Kraftwerksblöcke?
Auf Grundlage welcher Berechnungen hat sich die Bundesregierung auf die zehn bzw. elf Tage festgelegt, und welche weiteren Optionen standen im Raum?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass dies eine Inflexibilität darstellt, die keinen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit leistet (bitte begründen)?
Wie präzise ist in Bezug auf Zeit und Erzeugungsmenge die Prognose zur Erzeugung von Wind und Solar heute?
Was geschieht mit dem Strom, welcher zum Anfahren der Kohlekraftwerke auf Mindestlast unweigerlich produziert wird, und wo wird dieser Strom veräußert bzw. genutzt, und welche Effekte ergeben sich daraus, und wird diese Stromproduktion, welche ggf. veräußert wird, gegen die Subventionen an die Kohlekraftwerksbetreiber gegengerechnet, falls nein, warum nicht?
Kann die Bundesregierung definitiv ausschließen, dass Kohlekraftwerke nach Ende der Kontrahierung in der Kohlereserve unter Erstattung der erhaltenen Zahlungen und gegebenenfalls einer Pönale an den Strommarkt zurückkehren?
Weshalb soll die Betriebsbereitschaft im Rahmen der Kohlereserve bei über zehn Tagen liegen und bei der Kapazitätsreserve nur acht Stunden, und wäre nicht eine schnellere Betriebsbereitschaft bei der Kohlereserve angebracht?