[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 26. November 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6864
18. Wahlperiode 01.12.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Uwe Kekeritz,
Dr. Frithjof Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/6702 –
Umsetzung der angekündigten Reformen und Hilfszusagen zur Verbesserung der
globalen Antwort auf Gesundheitskrisen wie Ebola
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die internationale Seuchenbekämpfung hat im Falle der Ebola-Epidemie
versagt: Erst hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) nach Monaten der
Fehleinschätzung zu spät den internationalen Notstand ausgerufen, dann kamen
die internationalen Hilfen auch noch viel zu schleppend voran. Darüber
sind sich WHO, Regierungen und NGO (Nichtregierungsorganisationen)
im Nachhinein einig (
www.n24.de/n24/Wissen/Gesundheit/d/6506258/
weltgemeinschaft-bedauert-versagen-bei-ebola.html sowie
www.tagesspiegel.de/
politik/weltgesundheitsversammlung-angela-merkel-plaediert-fuer-
globalenkatastrophenschutzplan/11791856.html). Bis heute haben sich laut WHO etwa
28 400 Menschen mit Ebola infiziert, mehr als 11 300 sind gestorben,
(apps.who.int/ebola/current-situation/ebola-situation-report-21-october-2015).
Mittlerweile ist die mediale Aufmerksamkeit nahezu verschwunden, was
scheinbar auch daran liegt, dass die Zahl der Neuinfektionen weiter sinkt. Die
WHO beurteilt die Lage in ihrem neuen Bericht von Mitte Oktober 2015
vorsichtig optimistisch und spricht von einer dritten Phase der Epidemie (vgl.
apps.who.int/ebola/current-situation/ebola-situation-report-21-october-2015).
Auch in den drei vorangegangenen Monaten seien pro Woche weniger als fünf
bestätigte Fälle in Guinea und keine weiteren Fälle in Sierra Leone verzeichnet
worden. Das Risiko eines neuen Ausbruches, so die WHO weiter, bliebe aber.
Der Kampf gegen Ebola ist noch nicht vorbei und auch wenn der größte Ebola-
Ausbruch der Geschichte endet, werden Guinea, Liberia und Sierra Leone noch
viele Jahre unter den wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Folgen
leiden. Die Epidemie führte beispielsweise zu schweren Mängeln in der
Prävention gegen andere Krankheiten, u. a. bei der Masern-Impfung von Kindern und
der Langzeitbehandlung von HIV-Patientinnen und HIV-Patienten. Zudem sind
viele Ebola-Überlebende in ihren Gemeinden weiterhin mit sozialer
Ausgrenzung und Stigmatisierung konfrontiert oder leiden an Spätfolgen wie
Hirnhautentzündungen, Erblindung, Hörverlust oder Gelenkschmerzen.
Neben den Hilfen in den betroffenen Ländern werden auf internationaler und
nationaler Ebene längst Lehren aus der Bekämpfung der Ebola-Epidemie
gefordert und diskutiert. Im Januar 2015 stellte die Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel einen Sechs-Punkte-Plan vor (
www.bundesregierung.de/Content/DE/
Artikel/ 2015/01/2015-01-27-gavi-sechs-punkte.html), um internationale Krisen
im Gesundheitsbereich besser bewältigen zu können. So soll beispielsweise ein
Kontingent von Ärzten und medizinischem Personal (Weißhelme) aufgebaut
und ein Fonds zur Bereitstellung schnell abrufbarer finanzieller Hilfsmittel
eingerichtet werden. Auf der 68. WHO-Vollversammlung forderte die
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zudem einen Katastrophenschutzplan, der nun in
einem Panel der Vereinten Nationen erarbeitet wird. Ergebnisse werden
Ende des Jahres erwartet. Zudem sprach sich die Bundeskanzlerin für eine
WHO-Reform aus, damit „die WHO trotz ihrer dezentralen Struktur mit
Zweigstellen auf allen Kontinenten für Katastrophenfälle klare Handlungs- und
Weisungsstränge erhält“ (
www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/who-merkel-fordert-
besseren-katastrophenschutz-a-1034322.html).
Auch auf dem G7-Gipfel in Elmau kündigten die Regierungsvertreter an, ihren
Kampf gegen Seuchen und Tropenkrankheiten auszubauen (
www.bundesregierung.
de/Content/DE/_Anlagen/G8_G20/2015-06-08-g7-abschluss-deu.pdf?__blob
=publicationFile&v=4). Insbesondere sollen die Gesundheitssysteme durch
bilaterale Programme und multilaterale Strukturen in mindestens 60 Ländern
gestärkt werden. Auch die Forschung und Entwicklung im Bereich
vernachlässigter Krankheiten, mit dem Ziel, bis zum Jahr 2020 eine Ausrottung zu erreichen,
soll ausgebaut werden. Konkrete finanzielle Zusagen und Zeitschienen zur
Umsetzung der Maßnahmen fehlten sowohl in der Abschlusserklärung der G7-
Regierungsvertreter als auch in der darauffolgenden Erklärung der G7-
Gesundheitsministerkonferenz Anfang Oktober 2015 in Berlin.
Derweil häuft sich die Kritik aus der Zivilgesellschaft. Joanne Liu, die
Präsidentin von Ärzte ohne Grenzen, sagte, es würden sich die Berichte über die
Lehren aus Ebola zwar stapeln, „[…] aber wir können nicht darüber reden, die
nächste Seuche effektiver zu bekämpfen, wenn wir jetzt daran scheitern, das
Gelernte umzusetzen“. Fehlender politischer Wille habe den Kampf gegen
Ebola am Anfang unterminiert. Nun bedrohe Ermüdung und ein nachlassender
Fokus die Bemühungen, die Epidemie zu beenden und aus ihr für die Zukunft
zu lernen (
www.nature.com/polopoly_fs/1.18109!/menu/main/topColumns/
topLeftColumn/pdf/524027a.pdf). Auch Margaret Chan, Generaldirektorin der
WHO, zeigt sich skeptisch: Die Welt sei auf eine vergleichbare Epidemie nicht
vorbereitet (vgl.: „Kein Ebola-Fall in Afrika“, Frankfurter Allgemeine, 16.
Oktober 2015).
Umsetzung des 6-Punkte-Plans der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
1. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Margaret Chan,
Generaldirektorin der WHO, dass die Weltgemeinschaft auf eine
vergleichbare Gesundheitskrise wie die Ebola-Epidemie heute nicht besser vorbereitet
sei (vgl. elpais.com/elpais/2015/10/14/ciencia/1444844766_140471.html)?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Generaldirektorin der WHO, dass
die Ebola-Krise verdeutlicht hat, dass die Weltgemeinschaft für globale
Gesundheitskrisen ungenügend vorbereitet ist. Vor diesem Hintergrund beteiligt sich die
Bundesregierung auf allen Ebenen an den internationalen Initiativen zur Stärkung
des globalen Managements von Gesundheitskrisen und unterstützt die
Aufarbeitung der Erfahrungen aus der Ebola-Krise, um hieraus Lehren für ein besseres
Management möglicher zukünftiger Gesundheitskrisen zu ziehen.
2. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen,
um den von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Januar 2015
vorgestellten 6-Punkte-Plan zur Verbesserung des Krisenmanagements
umzusetzen?
Mit der Initiative der Bundeskanzlerin, der norwegischen Ministerpräsidentin
Erna Solberg und des ghanaischen Staatspräsidenten John Dramani Mahama zur
Einsetzung eines hochrangigen Panels der Vereinten Nationen wurde auf globaler
Ebene der Prozess in Gang gesetzt, konkrete Vorschläge u.a. zu den im
Sechs-Punkte-Plan genannten Aspekten zur Verbesserung des internationalen
Krisenmanagements bei Epidemien zu erarbeiten. Das Panel wird seinen Bericht
dem Generalsekretär der Vereinten Nationen voraussichtlich Anfang 2016
übermitteln (s. auch die Antwort zu Frage 7).
Die Bundesregierung hat die „EU-Weißhelm-Initiative“ („European Medical
Corps“) erfolgreich im EU-Rahmen platziert. Bei künftigen Krisen sollen EU und
ihre Mitgliedstaaten schneller auf spezialisiertes und krisenerfahrenes
medizinisches Personal zugreifen können und koordiniertes Handeln ermöglichen. Die
Initiative fügt sich in bestehende Instrumente des EU-
Katastrophenschutzverfahrens ein. Das European Medical Corps beinhaltet neben medizinischem Personal
auch die Bereitstellung notwendiger Infrastruktur.
Ab Januar 2016 wird eine multidisziplinäre schnelle Expertengruppe einsatzfähig
sein, um zur Prävention und dem frühzeitigen und effektiven Management von
potentiellen Gesundheitsgefährdungen beizutragen.
Die Bundesregierung unterstützt die WHO im Rahmen der WHO
„Emergency-Reform“. Wichtige Komponenten der Reform sind die Einrichtung der
Global Health Emergency Workforce sowie des WHO-Notfallfonds
(Contingency Fund for Emergencies – CFE), für dessen Etablierung sich die
Bundesregierung eingesetzt hat. Die Bundesregierung hat als zweiter Mitgliedstaat bereits
1 Mio. Euro in den Nothilfefonds eingezahlt.
Die Bundesregierung beteiligt sich zudem intensiv an der Diskussion zur
Ausgestaltung einer „Pandemic Emergency Financing Facility“ (PEF) bei der
Weltbank, die im nächsten Jahr gestartet werden soll. Zusätzlich spricht sich die
Bundesregierung für die zukünftige Ausweitung des Mandats des IDA
Krisenreaktionsfensters (IDA Crisis Reaction Window – CRW) für Gesundheitskrisen aus.
Die Bundesregierung hat in 2015 das Sonderprogramm „Gesundheit für Afrika“
zur nachhaltigen Stärkung von Gesundheitssystemen in afrikanischen
Partnerländern gestartet. In 2015 wurden 55 Mio. Euro aus Mitteln der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellt. Zwischen 2016 und 2019 sollen zusätzliche
600 Mio. Euro investiert werden (vorbehaltlich der parlamentarischen
Feststellung der entsprechenden Bundeshaushalte).
Zusammen mit den G7-Partnern hat sich die Bundesregierung zu einer besseren
weltweiten Koordinierung und zum Ausbau von Forschung und Entwicklung im
Bereich der vernachlässigten, armutsassoziierten Krankheiten verpflichtet. Die
Bundesregierung hat ihre Forschungsförderung in diesem Themenbereich im Jahr
2015 weiter verstärkt.
3. Wie ist der aktuelle Stand sowie der weitere Zeitplan zur Einsetzung einer
globalen Einsatztruppe (Weißhelme) auf internationaler Ebene, wie im
6-Punkte-Plan gefordert?
Auf globaler Ebene wird die WHO eine Global Health Emergency Workforce
einrichten (siehe auch die Antwort zu Frage 2). Diese soll durch Aufbau,
Training, Koordinierung und Bündelung bestehender nationaler und regionaler
Kapazitäten sicherstellen, dass Ärzte und weiteres erforderliches Personal schnell
einsatzbereit und international aufeinander abgestimmt sind und schnell in
Krisengebiete verlegt werden können. Die vom BMZ initiierte schnell einsetzbare
Expertengruppe soll sich in die Global Health Emergency Workforce einfügen. Sie
soll zur Prävention und dem frühzeitigen und effektiven Management von
potentiellen Gesundheitsgefährdungen beitragen.
Auf europäischer Ebene wurde auf Vorschlag von Bundesaußenminister
Dr. Frank-Walter Steinmeier die Einrichtung eines europäischen Pools von
potenziell verfügbaren Experten aus Bereichen wie Medizin und Logistik sowie in
Gesundheitskrisen notwendiger Einsatzmodule beschlossen. Dieser Pool wird als
„European Medical Corps“ bezeichnet; der Begriff der „Weißhelme“ wird nicht
mehr verwendet. Das European Medical Corps soll als Beitrag zur WHO Global
Health Emergency Workforce dienen.
Die deutschen Beiträge des European Medical Corps konzentrieren sich auf die
medizinische Versorgung hochinfektiöser Patienten und logistisch-technische
Unterstützung medizinischer Teams. Hierzu werden ein Isolationskrankenhaus
des DRK sowie die sog. Standing Engineering Capacity und ein Technical
Assistance and Support Team des THW bei der EU-Kommission registriert und in
den Pool eingestellt. Darüber hinaus ist ein Beitrag zu den Public Health
Kapazitäten durch Feldepidemiologen und Laborexperten aus dem Robert-Koch- und
Bernard-Nocht-Institut für Tropenmedizin in Vorbereitung. Diese Kapazitäten
füllen eine anerkannte Lücke. Die Europäische Kommission plant Anfang 2016
ein sog. Launch Event des „European Medical Corps“.
a) Inwieweit ist die Finanzierung der globalen Einsatztruppe (Weißhelme)
sichergestellt?
Die Einrichtung der Global Health Emergency Workforce im Sinne einer
Koordinierungsplattform findet im Rahmen des Ausbaus der Krisenreaktionsfähigkeit
der WHO statt und wird über das bereits verabschiedete Budget der WHO
finanziert. Die Notfallteams, auf die die Global Health Emergency Workforce neben
den WHO-Mitarbeitern im Bedarfsfall zugreifen soll, werden dezentral durch die
jeweils regional oder national zuständigen Institutionen finanziert.
Die Finanzierung des European Medical Corps erfolgt teils durch die
Mitgliedstaaten, die Kapazitäten einstellen, teils durch die EU, die u.a. anteilig die
Transportkosten für die Entsendung von Einsatzteams und -ausrüstung in das
Katastrophen- bzw. Krisengebiet übernehmen kann.
b) Welche Rolle ist der WHO im Verhältnis zu der globalen Einsatzgruppe
(Weißhelme) zugedacht?
Das European Medical Corps dient der Global Health Emergency Workforce
(GHEW) und fügt sich in sie ein. Die WHO behält damit die globale
Koordinierungsrolle von schnell verfügbaren Einsatzkräften in Gesundheitskrisen und stellt
auch die Interoperabilität zwischen den verschiedenen Komponenten der GHEW
sicher.
c) Inwieweit unterscheidet sich die von der Bundeskanzlerin vorgeschlagene
globale Einsatztruppe (Weißhelme) in ihren Aufgaben und Ausrichtung
von der „Global Health Emergency Workforce“, die zur
Seuchenbekämpfung weltweit in den Einsatz geschickt und an die WHO angegliedert
werden soll?
Die Bundeskanzlerin hat mit ihrem 6-Punkte-Plan den Impuls gegeben für eine
internationale Diskussion über die Notwendigkeit eines Kontingents von Ärzten
und medizinischem Personal, das schnell im Krisenfall einsatzbereit ist. Erstes
Ergebnis dieser Diskussion ist auf globaler Ebene die Einrichtung der Global
Health Emergency Workforce, welche bei der WHO angegliedert ist, sowie auf
europäischer Ebene die Einrichtung des European Medical Corps als Bestandteil
des EU-Katastrophenschutzverfahrens und gleichzeitig regionale Komponente
der GHEW.
d) Inwieweit unterscheidet sich die von der Bundeskanzlerin vorgeschlagene
globale Einsatztruppe in ihren Aufgaben und ihrer Ausrichtung
von der Weißhelm-Initiative, die der Bundesminister des
Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier ankündigte (
www.spiegel.de/politik/
ausland/ebola-steinmeier-schlaegt-weisshelm-truppe-vor-a-998127.html),
und die im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens bei der
Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission angesiedelt werden
soll?
Die von Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier beim Rat für
Außenbeziehungen zusammen mit dem französischen Außenminister vorgeschlagene
Initiative bezieht sich auf die Schaffung von EU-Kapazitäten, um bei künftigen
Krisen schneller auf spezialisiertes und krisenerfahrenes medizinisches Personal
und die dafür notwendige Infrastruktur zugreifen zu können und koordiniertes
Handeln unter den EU-Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Das European Medical
Corps soll ein Bestandteil der Global Health Emergency Workforce der WHO
sein.
e) Teilt die Bundesregierung die Bedenken aus Teilen der Zivilgesellschaft,
dass durch die Installation von sogenannten Weißhelmen die Grenze
zwischen Militär und humanitärer Hilfe obsolet werden würde und somit für
den Einsatz gegen Gesundheitskrisen gänzlich ungeeignet sei?
Wenn nein, warum nicht?
Bei den in das European Medical Corps einzustellenden Kapazitäten handelt es
sich um ziviles Personal und zivile Kapazitäten. Um begriffliche Assoziationen
mit dem Militär zu vermeiden, hat man sich auf den Begriff des European
Medical Corps geeinigt.
f) Ist nach Kenntnisstand der Bundesregierung vorgesehen, dass die globale
Einsatztruppe (Weißhelme) auch in militärischen Konfliktsituation
einsatzbereit wäre?
Im Rahmen der EU hat man sich geeinigt, dass die im European Medical Corps
registrierten Kapazitäten über Ebola-ähnliche Situationen hinausgehend für alle
Formen globaler Gesundheitskrisen einsetzbar sein sollen („all hazards
approach“). Dies entspricht auch dem Gedanken der Global Health Emergency
Workforce der WHO, in die sich das European Medical Corps einordnet.
g) Teilt die Bundesregierung die Kritik aus Teilen der Zivilgesellschaft, die
durch das Einsetzen einer globalen Einsatztruppe (Weißhelme)
Doppelstrukturen befürchten, da es „bereits ausreichend viele staatliche und
nicht-staatlichen Akteure [gibt], die für eine effektive
Seuchenbekämpfung in Frage kommen“ (Tankred Stöbe, Vorstandsvorsitzender
von Ärzte ohne Grenzen in Deutschland;
www.euractiv.de/sections/
kampf-gegen-krankheiten-die-globalen-herausforderungen-der-zukunft/
deutschland-bereitet-eu)?
Die Zielsetzung der Global Health Emergency Workforce ist nicht der Aufbau
völlig neuer Notfallkapazitäten auf nationaler oder regionaler Ebene. Vielmehr
ist eine Bündelung und Abstimmung im Sinne der Herstellung einer
Interoperabilität bestehender Kapazitäten bezweckt. Dabei sollen aber auch gegebenenfalls
bestehende fachspezifische Lücken der vorhandenen Kapazitäten geschlossen
werden.
Da das European Medical Corps eine der Komponenten der Global Health
Emergency Workforce darstellen wird, welche von der WHO als führender
globaler Gesundheitsorganisation koordiniert wird, sind aus Sicht der
Bundesregierung keine Doppelungen oder Parallelstrukturen zu befürchten.
h) Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt werden, dass
die internationale Einsatztruppe (Weißhelme) dem kulturellen und
politischen Kontext entsprechend planen und handeln, und wie sollen lokale
Partner und nationale Regierungen miteinbezogen werden?
Die Leitung und Koordinierung der Hilfe im Gesundheitsbereich obliegt der
WHO. Als sog. Health Cluster Lead in humanitären Krisen leitet sie in
Kooperation mit nationalen Regierungen und Partnerorganisationen die
Bedarfsermittlung, Strategieentwicklung und Planung von Hilfsprojekten und deren
Koordinierung. Das im Rahmen des European Medical Corps zur Verfügung gestellte
Personal ist in diese Koordinierungsstruktur eingebunden und ist im internationalen
Kriseneinsatz erfahren und mit den Strukturen vertraut.
4. Inwieweit wird es eine Einsatztruppe auch auf nationaler Ebene geben, wie
der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Dr. Gerd Müller in der „BILD Zeitung“ am 7. April 2015 mitteilte („Wir
machen den Vorreiter, hoffen aber, dass sich diese Idee wenigstens auf
europäischer Ebene durchsetzt.“, mobile.bundesgesundheitsministerium.de/
presse/interviews/bild-070415.html)?
Ab Januar 2016 wird unter Federführung des BMZ eine multidisziplinäre schnell
einsetzbare Expertengruppe einsatzfähig sein. Ziel ist es, zu Prävention sowie
frühzeitigem und effektivem Management potentieller Gesundheitsgefährdungen
beizutragen. Hierzu sollen die bestehenden Strukturen und Kompetenzen der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit in unseren Partnerländern noch besser
genutzt werden.
Ein Austausch mit der WHO zur Einbindung in die Global Health Emergency
Workforce findet bereits statt.
a) Inwieweit hat die Bundesregierung eine nationale Erhebung von
Expertinnen und Experten, wie Mediziner, Laboraten, Pflegepersonal,
Techniker etc. durchgeführt, und was waren die Ergebnisse dieser Erhebung?
Das BMZ hat eine Bestandsaufnahme relevanter Experten in Vorhaben der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit und der Kooperationspartner durchgeführt.
Geeignete Public Health Experten der Fachbehörden im Geschäftsbereich des
BMG) sind dort bekannt. Diese Experten waren an der Bekämpfung des
Ebola-Ausbruches beteiligt und werden im Rahmen der insgesamt bestehenden
Möglichkeiten auch an der geplanten schnell einsetzbaren Expertengruppe
mitwirken.
b) Wie erfolgt die Auswahl der Mitglieder für die nationale Einsatztruppe,
und welche Institution hat die Federführung für diesen Aufbau inne?
Die Benennung der Mitglieder erfolgt von den jeweiligen Kooperationspartnern,
die je nach Bedarf der Regierung im Partnerland Personal für die Expertengruppe
zur Verfügung stellen werden. Die Bündelung dieser Aktivitäten wird durch die
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in
Abstimmung mit allen Kooperationspartnern geleistet.
c) Inwieweit ist die Einbindung einschlägiger Fachorganisationen
gewährleistet?
Im April 2015 fand im BMZ ein Runder Tisch mit den einschlägigen
Fachorganisationen statt, auf den ein intensiver Austausch folgte. Derzeit werden
Kooperationsmöglichkeiten mit den relevanten Akteuren, insb. dem Robert-Koch-
Institut und dem Bernhard-Nocht-Institut, konkretisiert.
d) Inwieweit sollen die nationalen Weißhelme organisatorisch an der
Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
angegliedert werden, wie der Bundesminister für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller in der „BILD Zeitung“
ankündigte, obwohl die GIZ GmbH vor allem ihre Expertise in der Entwick
lungszusammenarbeit und weniger im Bereich der Soforthilfe besitzt
(„Wir werden bei der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
(GIZ) eine Kernmannschaft von Weißhelmen aufstellen“, mobile.
bundesgesundheitsministerium.de/presse/interviews/bild-070415.html)?
Die GIZ dient der Expertengruppe, die weit über die GIZ hinausreichende
Expertise umfasst, als Sekretariat. Sie übernimmt somit unterstützende Funktionen für
das breite Expertenteam, v.a. im Bereich Informationsmanagement. Zudem wird
die vorhandene GIZ-Präsenz vor Ort genutzt, um zu einer besseren
Früherkennung und schnellen Unterstützung der Partnerregierung beizutragen.
e) Inwieweit sollen die nationalen Weißhelme in ein globales Netzwerk
integriert werden?
Entsprechend der G7-Verpflichtungen von Elmau sollen die Aktivitäten in die
vorhandenen und neu entstehenden Mechanismen auf globaler Ebene eingespeist
werden. Hierzu findet ein enger Austausch mit der WHO und anderen relevanten
Organisationen statt.
f) Inwieweit findet eine Koordination mit der „Global Health Workforce“
und den „EU-Weißhelmen“ statt?
Auf die Antwort zu Frage 4e wird verwiesen.
g) Inwieweit lässt sich dieses Vorhaben im Bundeshaushalt 2016
wiederfinden (bitte nach Haushaltstiteln der Einzelpläne und der mittelfristigen
Finanzplanung auflisten)?
Die von der GIZ zur Verfügung gestellte organisatorische Unterstützung wird
durch das laufende Sektorvorhaben „Gesundheitssystemstärkung“ geleistet und
aus Haushaltstitel 2301 896 03 finanziert. Etwaige Einsätze der schnell
einsetzbaren Expertengruppe sollen aus Mitteln der „Krisenbewältigung, Wiederaufbau,
Infrastruktur“ (Haushaltstitel 2301 68706) finanziert werden.
5. Inwieweit hat die Bundesregierung, wie im 6-Punkte-Plan angekündigt, mit
der „Bevorratung von medizinische[m] Material“ (u. a. Feldhospitäler,
mobiler Labore, Schutzbekleidung) begonnen?
Die Bundeskanzlerin hat angeregt, dass international mehr medizinisches
Material bereitgestellt werden soll, welches schnell in Krisengebiete verbracht werden
kann. Das European Medical Corps beinhaltet neben medizinischem Personal
auch die Bereitstellung notwendiger Infrastruktur. Eine der Kapazitäten, die
Deutschland in den Pool bei der Europäischen Kommission einzustellen plant, ist
ein Isolationskrankenhaus des DRK zur medizinischen Versorgung
hochinfektiöser Patienten.
6. Inwieweit hat die Bundesregierung, wie im 6-Punkte-Plan angekündigt, mit
der „Errichtung eines Fonds zur Bereitstellung schnell abrufbarer
finanzieller Hilfsmittel“ begonnen, und inwieweit unterscheidet sich dieser vom
Krisenreaktionsfonds der WHO?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
Ein zentraler Unterschied zwischen PEF und CFE soll darin liegen, dass der CFE
für die Finanzierung von WHO Maßnahmen eingesetzt wird, während die PEF
v.a. die Finanzierung für vorab erstellte ländereigene Krisenreaktionspläne
bereitstellt, also in erster Linie Unterstützung für die Partnerländer leistet. Der
Einsatz des CFE ermöglicht der WHO eine sehr frühzeitige Finanzierung jeglicher
Notfallmaßnahmen bei Gesundheitskrisen, nicht nur beschränkt auf potentielle
Pandemien, während die PEF als Notfallfonds mit dem konkreten Ziel der
Pandemieabwehr zum Einsatz kommen soll. Das IDA CRW soll erst nach der
Erklärung einer Internationalen Gesundheitskrise (Public Health Emergency of
International Concern – PHEIC) und damit deutlich nach CFE und PEF eingesetzt
werden und neben einer weiteren Finanzierung von Reaktionsmaßnahmen auch
schon Wiederaufbauelemente enthalten.
7. Inwieweit hat die Bundesregierung, wie im 6-Punkte-Plan angekündigt, erste
Maßnahmen initiiert, um „die Organisationsstrukturen der Vereinten
Nationen an die globalen Herausforderungen durch Epidemien“ anzupassen?
Auf gemeinsamen Vorschlag der Bundeskanzlerin, der norwegischen
Premierministerin und des Staatspräsidenten von Ghana hat VN-Generalsekretär Ban
Ki-moon im Mai 2015 das hochrangige VN-Expertenpanel zur Verbesserung der
globalen Krisenreaktion im Gesundheitsbereich ins Leben gerufen. Den Vorsitz
führt der tansanische Staatspräsident Kikwete.
Das Panel ist beauftragt, Empfehlungen auszuarbeiten zur Stärkung nationaler
Gesundheitssysteme, der internationalen Gesundheitsarchitektur und
Krisenreaktionsmechanismen zur Vermeidung bzw. zur besseren Reaktion auf künftige
Gesundheitskrisen, unter Einbeziehung der ‚lessons learned‘ aus der Ebola-Krise.
Eine Resource Group, der auch der deutsche Botschafter Lindner und Dr. Schaade
(Vizepräsident des Robert-Koch-Instituts) angehören, unterstützt das Panel mit
fachlicher Expertise. Das Panel wird bis Ende des Jahres dem VN-
Generalsekretär seinen Bericht vorlegen. Die Bundesregierung steht in engem Austausch mit
dem Panel.
Die Bundeskanzlerin hat in ihrer Rede vor der Weltgesundheitsversammlung am
18. Mai 2015 in Genf eine Verbesserung der Rolle der WHO im
Krisenmanagement eingefordert und Unterstützung entsprechender Reformmaßnahmen
zugesagt. Einigkeit besteht darüber, dass die WHO gestärkt werden muss. Die
Bundesregierung unterstützt die WHO daher auch im Rahmen der WHO
„Emergency-Reform“. Wichtige Komponenten der Reform sind die Einrichtung
der Global Health Emergency Workforce sowie des WHO-Notfallfonds, die eine
bessere Reaktionsfähigkeit der WHO ermöglichen sollen. Die Bundesregierung
hat als zweiter Mitgliedstaat bereits 1 Mio. Euro in den Nothilfefonds eingezahlt.
Ferner ist es wichtig, die Handlungsfähigkeit der WHO v.a. auf Länderebene zu
stärken. Hierzu finanziert die Bundesregierung als Pilotprojekt die Arbeit eines
Health Cluster Koordinierungsteams.
a) Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit der UN Mission for Ebola
Emergency Response (UNMEER)?
Aus Sicht der Bundesregierung hat UNMEER sinnvolle Arbeit geleistet und zu
guten Ergebnissen geführt. Dazu beigetragen haben das klare Mandat und der
zeitlich begrenzte Auftrag der Mission. Die Krise war aber zum Zeitpunkt des
Aufbaus von UNMEER bereits so weit fortgeschritten, dass die
Reaktionsgeschwindigkeit der Mission anfänglich verzögert war, unter anderem durch
Unklarheiten in den Zuständigkeiten und Abläufen.
b) Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Erfahrungen
der UNMEER im Kampf gegen Ebola in die Anpassung der
Organisationsstrukturen der Vereinten Nationen einfließen?
Es besteht Einigkeit darüber, dass der Aufbau einer neuen Organisation auf dem
Höhepunkt einer Krise zwangsläufig Verzögerungen mit sich bringt. Die WHO
muss daher besser auf Gesundheitskrisen vorbereitet sein. Die Überlegungen zur
Emergency Reform der WHO stützen sich auch auf die aus UNMEER gezogenen
Lehren.
8. Inwieweit hat die Bundesregierung, wie im 6-Punkte-Plan angekündigt, erste
Maßnahmen zur „Stärkung der Basis-Gesundheitssysteme in besonders
bedrohten Staaten“ initiiert, außer sich mit den Regierungsvertretern auf dem
G7-Gipel darauf zu verständigen, dass „mindestens 60 Länder dabei
unterstützt werden sollen“ (
www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/
G8_G20/2015-06-08-g7-abschluss-deu.pdf?__blob=publicationFile&v=4)?
Das BMZ hat in 2015 das Sonderprogramm „Gesundheit für Afrika“ zur
nachhaltigen Stärkung von Gesundheitssystemen in afrikanischen Partnerländern
gestartet. In 2015 wurden 55 Mio. Euro aus Mitteln der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellt. Zwischen 2016 und 2019 sollen zusätzliche
600 Mio. Euro investiert werden (vorbehaltlich der parlamentarischen
Feststellung der entsprechenden Bundeshaushalte).
a) Welches Verständnis von „Basis-Gesundheitssystemen“ legt die
Bundesregierung ihren Plänen zugrunde, und inwieweit gibt es einen
Schulterschluss mit dem Konzept „Universal health coverage“ der WHO?
Das Verständnis von „Basis-Gesundheitssystemen“ der Bundesregierung beruht
auf dem Basisgesundheitskonzept, zu welchem sich die internationale
Staatengemeinschaft 1978 auf der Konferenz über primäre Gesundheitsversorgung bekannt
hat: Die Verbesserung von Gesundheit kann nicht allein durch medizinische
Maßnahmen erreicht werden. Vielmehr ist ein intersektoraler und partizipativer
Ansatz notwendig, der sich an den Grundbedürfnissen der Bevölkerung orientiert.
Das 2008 von der WHO fortgeschriebene Basisgesundheitskonzept sowie die
sektoralen DAC-Leitlinien sind für die Bundesregierung handlungsweisend.
Die Bundesregierung teilt zudem die Auffassung der WHO, dass
Gesundheitssystemstärkung notwendig ist, um das Ziel „universal health coverage“ zu
erreichen.
b) Welches inhaltliche Konzept liegt dem Sonderprogramm „Gesundheit für
Afrika“ der Bundesregierung zugrunde?
Welche konkreten Maßnahmen werden mit welchen Ländern vereinbart
und umgesetzt?
Die Ebola-Krise in Westafrika hat gezeigt, dass keines der betroffenen Länder in
der Lage war, eine adäquate Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung
sicherzustellen und die Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO umzusetzen.
Mit dem BMZ-Sonderprogramm „Gesundheit in Afrika“ soll die regionale
Krisenreaktionsfähigkeit gestärkt, eine Ausbildungsinitiative für
Gesundheitsfachkräfte gestartet, zusammen mit Frankreich die europäische
Partnerschaftsinitiative ESIHER mit Hochschulen und Kliniken ausgebaut, die Gesundheit von
Müttern und Kindern verbessert und der Zugang zu preisgünstigen Medikamenten
und Impfstoffen gefördert werden.
Derzeit werden Vorhaben in Guinea, Kamerun, Liberia, Niger, Sierra Leone,
Togo und der Central African Economic and Monetary Community gefördert.
c) Welche 60 Länder auf die sich die Regierungsvertreter in ihrer G7-
Abschlusserklärung verständigen konnten sollen in welchem finanziellen
Rahmen sowie mit welchen Maßnahmen bei dem Aufbau von
Gesundheitssystem unterstützt werden (nach einzelnen Länder auflisten)?
Wie erfolgt die Auswahl der zu unterstützenden Länder?
Aktuell befinden sich die G7-Partner im Dialog mit Partnerregierungen, die
entsprechende Unterstützungsmaßnahmen benötigen. Die Ausgestaltung der
Maßnahmen zur Stärkung der Kapazitäten für Internationale Gesundheitsvorschriften
werden dabei partnerorientiert unter Berücksichtigung der jeweiligen
komparativen Vorteile der einzelnen G7-Staaten (z.B. langjährige Partnerbeziehungen oder
spezielle Kernkompetenzen) verhandelt. Eine Veröffentlichung der Liste von
Ländern wird, wie mit der G7-Gesundheitsministererklärung vereinbart, bis Ende
2015 erfolgen.
d) Wie bewertet die Bundesregierung eine mögliche Ausweitung der
Aktivitäten des Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und
Malaria (GFATM) im Bereich der Gesundheitssystemförderung über die
bestehenden Aktivitäten des GFATM hinaus?
Die Bundesregierung setzt sich entschieden für eine verstärkte Rolle des GFATM
bei der Stärkung der Gesundheitssysteme in seinen Partnerländern ein. Dies
bedeutet insbesondere, beim Auf- bzw. Ausbau von Kapazitäten (Personal,
Logistik, Aus- und Weiterbildung, Ausrüstung, Finanz- und Risikomanagement) die
Partner in die Lage zu versetzen, zunehmend selbst die Aufgaben einer
flächendeckenden Gesundheitsversorgung zu übernehmen. Dazu muss der GFATM
seine Programme mehr als bisher an den Länderkontext anpassen und sich
gemeinsam mit anderen Akteuren der internationalen Gebergemeinschaft auf ein
abgestimmtes Vorgehen entlang der planerischen und politischen Vorgaben der
Partnerregierungen verständigen.
e) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass
Gesundheitssystemförderung primär Aufgabe der WHO sein sollte, und wie
bewertet die Bundesregierung die bestehenden Kapazitäten der WHO, um
einem solchen Mandat gerecht zu werden?
Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass Gesundheitssystemförderung primär
Aufgabe nationaler Regierungen ist. Aufgabe der WHO ist es, grundlegende
Konzepte und Strategien zur Stärkung von Gesundheitssystemen zu erstellen, welche
die internationale Unterstützung von Partnerländern leiten sollte.
9. Inwieweit hat die Bundesregierung, wie im 6-Punkte-Plan angekündigt,
konkrete Maßnahmen für mehr „Anreize zur Erforschung und Produktion
von Medikamenten und Impfstoffen gegen vernachlässigte Krankheiten“
ergriffen, um dem „klassischen Marktversagen“ (
www.bundeskanzlerin.de/
Content/DE/Rede/2015/04/2015-04-30-merkel-g7.html) im
Gesundheitsforschungssystems entgegenzuwirken?
Auf die Antworten zu den Fragen 9a und 9b wird verwiesen.
a) Inwieweit verfolgt die Bundesregierung die Idee, einen internationalen
koordinierten, nachhaltig finanzierten Forschungsfonds zur Finanzierung
von Forschung und Entwicklung neuer Medikamente und Impfstoffe
gegen vernachlässigte und armutsassoziierte Krankheiten aufzulegen?
Die Bundesregierung hat sich – auch im Rahmen der G7-Beratungen 2015 – für
eine bessere internationale Koordinierung der Forschung und Entwicklung im
Bereich armutsassoziierter Krankheiten ausgesprochen. Im Rahmen der European
and Developing Countries Clinical Partnership (EDCTP) sowie im
Spezialprogramm für Training und Forschung der Weltgesundheitsorganisation
(WHO-TDR) beteiligt sich die Bundesregierung bereits an nachhaltig
finanzierten internationalen Förderinitiativen.
b) Inwieweit stärkt die Bundesregierung die Grundlagenforschung zu
Prävention, Bekämpfung und Behandlung vernachlässigter und
armutsassoziierter Krankheiten, und in welchem Haushaltstitel und der
mittelfristigen Finanzplanung finden sich die Maßnahmen wieder?
Die Bundesregierung hat bereits in den letzten Jahren und auch 2015 die
Forschungsförderung zu vernachlässigten und armutsassoziierten Krankheiten
deutlich intensiviert. Den aktualisierten Rahmen bildet das Förderkonzept
„Vernachlässigte und armutsbegünstigte Krankheiten: Globale Gesundheit im Mittelpunkt
der Forschung“, das das BMBF im Oktober 2015 veröffentlicht hat. Eine erste
Maßnahme zur Umsetzung des Konzepts ist eine neue Förderrunde für
Produktentwicklungspartnerschaften (PDPs) mit einer deutlich erhöhten Fördersumme.
Die Mehrzahl der im Konzept beschriebenen Aktivitäten adressieren neben der
klinischen Forschung auch Aspekte der anwendungsbezogenen
Grundlagenforschung, insbesondere in institutionell geförderten außeruniversitären
Forschungseinrichtungen.
Relevante Maßnahmen finden sich in mehreren Haushaltstiteln, insbesondere im
EPL 30, 3004/685 30 Gesundheitsforschung und Gesundheitswirtschaft
(Projektförderung) und im EPL 30, 3004/685 70 Zentren der Hermann von
Helmholtz-Gemeinschaft (institutionelle Förderung). Grundlagenforschung zu
vernachlässigten und armutsassoziierten Krankheiten wird zudem durch die
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) umfangreich gefördert.
Umsetzung der Hilfszusagen in den von Ebola betroffenen Ländern
10. Welche konkreten Projekte in Sierra Leone, Guinea und Liberia werden aus
den von dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung Dr. Gerd Müller und dem Bundesminister für Gesundheit Hermann
Gröhe genannten 200 Mio. Euro Hilfsprogramm finanziert und umgesetzt?
Aus dem genannten Programm werden in Guinea, Liberia und Sierra Leone
insgesamt sechs Vorhaben finanziert:
In Guinea das Vorhaben „Reproduktive und Familiengesundheit“.
In Liberia das Vorhaben „Post-Ebola Gesundheitssystemstärkung und
Epidemie-Prävention“, das Vorhaben „Verbesserung der Gesundheitsversorgung
durch Stärkung der Pandemie-Prävention“ sowie das Vorhaben
„Gesundheitssystemstärkung in Liberia“.
In Sierra Leone das Vorhaben „Epidemiekontrolle und
Gesundheitssystemstärkung“ und das Vorhaben „Epidemieprävention und
Gesundheitssystemstärkung“.
Für diese Vorhaben geplante Mittelzusagen für 2016 stehen unter dem Vorbehalt
der Zustimmung des Deutschen Bundestages zum Bundeshaushalt 2016.
11. Welches entwicklungspolitische Konzept liegt dem Hilfsprogramm
zugrunde?
Grundlage zur Ausgestaltung des Sonderprogramms Gesundheit sind die
nationalen Strategien im Bereich Gesundheit und Entwicklung unserer
Partnerregierungen und die Ergebnisse des Dialogs mit den Partnerregierungen. Ebenfalls
dienen als Grundlage die Afrikastrategie der Bundesregierung und das
Eckpunktepapier Afrika des BMZ.
12. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung Maßnahmen, die sich an
Ebola-Überlebende richtet, die unter Spätfolgen (Wiederauftreten der
Erkrankung) und psychischen Problemen leiden?
Ebola-Überlebende werden im Rahmen von BMZ-finanzierten Projekten
deutscher und internationaler Nichtregierungsorganisationen, eines kirchlichen
Trägers sowie von UNICEF unterstützt.
Darüber hinaus leistet die Bundesregierung mit einer Vielzahl anderer BMZ-
finanzierter Vorhaben einen Beitrag zu Aufbau und struktureller Stärkung der
Gesundheitsversorgung und -systeme sowie der wirtschaftlichen und sozialen
Erholung der betroffenen Länder. Hiermit werden mittelbar auch Ebola-Überlebende
unterstützt sowie die Voraussetzungen geschaffen, dass diese bei Auftreten von
Spätfolgen oder psychischen Problemen entsprechende Unterstützung erhalten
können.
13. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung Maßnahmen, die sich an
Waisenkinder richten, die durch Ebola-Epidemie ihre Eltern verloren haben?
Waisenkinder, die durch die Ebola-Epidemie ihre Eltern verloren haben, werden
im Rahmen von BMZ-finanzierten Projekten deutscher und internationaler
Nichtregierungsorganisationen sowie von UNICEF unterstützt.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung im Rahmen zahlreicher anderer
Vorhaben in Guinea, Liberia und Sierra Leone indirekt auch Waisenkinder, die
durch die Ebola-Epidemie ihre Eltern verloren haben.
14. Wann wird nach Kenntnisstand der Bundesregierung ein möglicher
Impfstoff, wie rVSV-ebov, in den Ländern verfügbar sein?
Die WHO hat am 31. Juli 2015 mitgeteilt, dass der Ebola-Impfstoff VSV-EBOV
des Herstellers Merck, Sharp & Dohme sich nach einer Zwischenanalyse der
klinischen Prüfung Phase III in Guinea als möglicherweise wirksam herausgestellt
hat. Die Ergebnisse wurden am 31. Juli 2015 in der Zeitschrift Lancet online
publiziert. Deutschland war an der Entwicklung des Impfstoffs mit der Finanzierung
der Phase I-Studie in Hamburg durch BMG beteiligt. Das Ergebnis der
Zwischenauswertung der Studie ist ermutigend. Sichere Aussagen zur Wirksamkeit und
Unbedenklichkeit des Impfstoffs sind aber erst nach der vollständigen
Auswertung aller Daten möglich. Die WHO hat angekündigt, dass die endgültigen
Resultate bis Ende 2015 vorliegen sollen. In Anschluss daran will die WHO prüfen,
ob eine Anwendungsempfehlung für Notfälle herausgegeben werden kann. Die
Entscheidung über die Zulassung des Impfstoffs liegt bei den jeweils betroffenen
Empfängerstaaten.
15. Inwieweit herrscht nach Kenntnisstand der Bundesregierung eine verstärkte,
durch die Auswirkungen der Ebola-Epidemie hervorgerufene,
Ernährungsunsicherheit in den Ländern, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um
diese einzudämmen?
Nach Angaben von WEP und FEWSNET hat sich die Nahrungsmittelversorgung
in den betroffenen Ländern normalisiert. Gleichwohl bleibt das Warenangebot
auf den Märkten begrenzt und teurer als vor der Krise. WEP wird seine
Unterstützung zum 31. Dezember 2015 einstellen. DEU hat WEP in 2014 9 Mio. Euro
und in 2015 10 Mio. Euro bereitgestellt. Während in den ersten Monaten direkte
Nahrungsmittelverteilungen im Vordergrund standen, so lag der Fokus in den
letzten Monaten auf dem Wiederanschub der landwirtschaftlichen Produktion.
Umsetzung der angekündigten WHO-Reform
16. Inwieweit hat nach Auffassung der Bundesregierung die Unter- und auch
Fehlfinanzierung der WHO dazu beigetragen, dass auf die Ebola-Epidemie
zu spät und zu langsam reagiert wurde?
Die Gründe für die späte und zu langsame Reaktion auf die Ebola-Epidemie
waren vielschichtig. Die Bundesregierung teilt die Auffassung des WHO Ebola
Interim Assessment Panels, dass auch die Art und Weise der WHO-Finanzierung
ein Faktor für die langsame Reaktion war. Vor diesem Hintergrund hat die
Bundesregierung die Einrichtung eines Krisenreaktionsfonds bei der WHO
(Contingency Fund) unterstützt.
17. Inwieweit hat sich die Bundesregierung auf der 68.
Weltgesundheitsversammlung im Mai 2015 für eine Haushaltserhöhung, wie von der
Generalsekretärin Margaret Chan gefordert, um 5 Prozent eingesetzt?
Im Vorfeld der Haushaltsverhandlungen auf der 68.
Weltgesundheitsversammlung hatte die WHO angedeutet, dass sie eine Haushaltserhöhung des
Regulärhaushalts um 5 Prozent vorschlagen könnte. Deutschland zeigte sich für diese
Überlegungen als einer von sehr wenigen Mitgliedstaaten offen. Die WHO
unterbreitete aber in den eigentlichen Haushaltsverhandlungen keinen entsprechenden
Vorschlag zur Erhöhung des Regulärhaushalts.
18. Was ist aus der von der Bundesregierung im Mai 2015 mitgeteilten
Ankündigung einer unilateralen Erhöhung des Pflichtbeitrages Deutschlands an die
WHO um 5 Prozent geworden?
Die Bundesregierung hat dargestellt, dass Deutschland auch im Kreis anderer
Mitgliedstaaten für eine angemessene Erhöhung des Regulärhaushalts geworben
hat, sich hiermit aber letztlich nicht durchsetzen konnte. Eine unilaterale
Erhöhung des Pflichtbeitrags Deutschlands ist weder angekündigt worden noch
grundsätzlich möglich, denn die Erhöhung des Pflichtbeitrags für einen Mitgliedstaat
ist von der Höhe des Regulärhaushalts abhängig, für dessen Erhöhung die
Zustimmung aller Mitgliedstaaten notwendig ist.
19. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass durch die
Zurückweisung der Haushaltserhöhung der WHO durch die Mitgliedstaaten
auf der 68. Weltgesundheitsversammlung eine Reform der WHO zu einer
transparenten und handlungsfähigen Institution konterkariert wurde, und die
Krisenreaktionsfähigkeit dieser Institution somit nicht verbessert werden
konnte?
Der Gesamthaushalt der WHO wurde durch einen Beschluss der 68.
Weltgesundheitsversammlung beschlossen, nicht aber eine Erhöhung des Regulärhaushalts,
wofür Deutschland geworben hatte. Letzteres wäre auch aus deutscher Sicht ein
wünschenswertes politisches Signal aller Mitgliedstaaten zugunsten der Stärkung
der WHO gewesen. Zu einer förmlichen Zurückweisung eines Vorschlags zur
Erhöhung des Regulärhaushalts ist es nicht gekommen, denn die WHO hatte keinen
Haushaltsentwurf präsentiert, der eine Erhöhung des Regulärhaushalts
vorgesehen hätte. Die zusätzlichen freiwilligen Beiträge im Gesamthaushalt kommen
nach dem durch die Weltgesundheitsversammlung verabschiedeten
Programmhaushalt 2016/2017 überwiegend den Bereichen zugute, die mit der derzeitigen
Reform gestärkt werden sollen.
20. Wie bewertet die Bundesregierung die Entscheidung, dass die WHO-
Mitgliedsländer nur auf freiwilliger Basis in den neugegründeten
Krisenreaktionsfonds einzahlen?
Die Bundesregierung war bei den Verhandlungen zur Gründung eines
Krisenreaktionsfonds bei der WHO (Contingency Fund) aufgeschlossen für verschiedene
Finanzierungsalternativen.
a) Mit welchem finanziellen Beitrag beteiligt sich Deutschland an dem
Krisenreaktionsfonds?
Deutschland ist das zweite von bisher vier Ländern, die bereits in den
Krisenreaktionsfonds der WHO eingezahlt haben. Deutschland hat 2015 1 Mio. Euro aus
Mitteln des Auswärtigen Amtes eingezahlt.
b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass es ein
stärkeres Zeichen im Kampf gegen zukünftige Seuchen gewesen wäre,
wenn die Mitgliedstaaten einen verpflichteten Beitrag zahlen müssten?
Die Finanzierung des Krisenreaktionsfonds als verpflichtender Beitrag war
aufgrund des Vetos einzelner Mitgliedstaaten nicht durchsetzbar. Die jeweiligen
Erwägungen gegen einen verpflichtenden Beitrag können vielschichtig sein. Die
Bundesregierung stimmt der Auffassung zu, dass die Finanzierung des
Krisenreaktionsfonds als verpflichtender Beitrag ein starkes gemeinschaftliches Signal
aller WHO-Mitgliedstaaten gewesen wäre, deutet die getroffene Entscheidung
zugunsten einer Finanzierung durch freiwillige Mittel jedoch nicht als Zeichen des
fehlenden Engagements der WHO-Mitgliedstaaten im Bereich Krisenreaktion.
21. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand zur
Einrichtungen einer „Global Emergency Work Force“, und wie bewertet die
Bundesregierung die Eingreiftruppe der WHO?
In der Global Health Emergency Workforce (GHEW) sollen unter Leitung der
WHO schnell verfügbare Einsatzkräfte für mögliche Gesundheitskrisen
koordiniert werden. Es sollen dabei zum Teil WHO-Mitarbeiter, Mitarbeiter anderer
VN-Organisationen, Mitglieder des Globalen Verbunds zur Warnung und
Reaktion bei Krankheitsausbrüchen (GOARN), private Organisationen,
Nichtregierungsorganisationen und nationale Kapazitäten gebündelt werden. Ziel der
GHEW, dessen Sekretariat Teil der WHO ist, ist es, sicherzustellen, dass
ausreichende regionale und nationale Kapazitäten aufgebaut werden, und deren
Interoperabilität herzustellen, um im Bedarfsfall ein zügiges koordiniertes
Zusammenarbeiten verschiedener Einheiten zu ermöglichen. Das GHEW-Sekretariat
soll die relevanten Partner bei der Organisation, Koordination, bei Training und
Aufstellung der Teams unterstützen, gegebenenfalls auch durch Entsendung von
WHO-Mitarbeitern. Derzeit führt die WHO eine Sichtung der bestehenden
Kapazitäten auf regionaler und nationaler Ebene durch, um zu klären, in welchen
fachspezifischen Bereichen kritische Lücken von Notfallkapazitäten bestehen. Die
erforderliche Registrierung der Teams ist im Gange. Die WHO rechnet bis
Mitte 2016 mit der Registrierung und Verifizierung von bis zu 100 sogenannten
„Foreign Medical Teams“.
Die Bundesregierung unterstützt die WHO im Rahmen der sogenannten
Emergency-Reform, zu der auch der Aufbau der Global Health Emergency
Workforce zählt, umfassend. Die internationale Bündelung bestehender
Notfallkapazitäten und Koordinierung des erforderlichen weiteren Aufbaus entsprechender
Notfall-Teams ist aus Sicht der Bundesregierung wichtige Aufgabe der WHO.
22. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, damit der
laufende Reformprozess der WHO beschleunigt wird und die WHO
tatsächlich zu einer transparenten, unabhängigen und arbeitsfähigen Instanz
umgebaut werden kann?
Die Bundesregierung beteiligt sich auf allen Ebenen und in allen Foren an den
Diskussionen für eine nachhaltige Stärkung der WHO. Der Auftritt und die Rede
von Frau Bundeskanzlerin Merkel im Rahmen der 68.
Weltgesundheitsversammlung hat die deutsche Unterstützung einer umfassenden WHO-Reform
verdeutlicht. Deutschland nimmt im Rahmen der WHO-Reform die Rolle eines
kritischen Unterstützers der WHO ein, indem Deutschland auch notwendige
Strukturreformen anmahnt. Bereits das Konzept der Bundesregierung zur globalen
Gesundheitspolitik vermittelt, dass Deutschland für eine Stärkung der WHO als
leitende und koordinierende Instanz der globalen Gesundheitspolitik eintritt.
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