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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Resolution der UN-Generalversammlung zu einem Staateninsolvenzregime am 10. September 2015

Beschluss der Vereinten Nationen zum Umgang mit Staatsschuldenkrisen, deutsche Ablehnung, Absprachen zwischen den EU-Staaten für das Abstimmungsverhalten, Bewertung der in der Resolution aufgeführten Prinzipien, deutsche Beteiligung am beschlossenen "Follow-up-Prozess" und an der Schuldendiskussion im Rahmen des Follow-Up zur Entwicklungsfinanzierungskonferenz (Finance for Development - FfD), derzeitige Multi-Stakeholder-Prozesse unter Leitung des FfD-Office, geeignete Gremien für die Erörterung des Themas Staatsschulden<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

26.11.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/670406.11.2015

Resolution der UN-Generalversammlung zu einem Staateninsolvenzregime am 10. September 2015

der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Anja Hajduk, Dr. Gerhard Schick, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 10. September 2015 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen mit 136 zu 6 Stimmen bei 41 Enthaltungen neun Prinzipien für den Umgang mit Staatsschuldenkrisen beschlossen und damit den ein Jahr zuvor von der Gruppe der Entwicklungs- und Schwellenländer in den Vereinten Nationen (G77 und China) initiierten Prozess zur Schaffung eines Staateninsolvenzverfahrens vorläufig abgeschlossen (A/RES/69/319). Deutschland hat – neben dem Vereinigten Königreich – als einziges Mitglied der Europäischen Union mit Nein votiert, während die übrigen EU-Mitglieder sowie unter anderem Australien, Norwegen, die Schweiz und Mexiko sich enthalten haben. Weitere Nein-Stimmen stammten nur von den USA, Kanada, Israel und Japan.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Gab es zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung Absprachen für das Abstimmungsverhalten?

Falls ja, welche, und welche Position hat hierbei Deutschland eingenommen?

2

Welche Argumente haben die Bundesregierung dazu bewogen, mit Nein zu stimmen und sich damit nach Auffassung der Fragesteller international und im Rahmen der EU zu isolieren?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die einzelnen in der Resolution aufgeführten neun Prinzipien im Hinblick auf ihre jeweilige Eignung bzw. als Voraussetzung für ein Staateninsolvenzregime

a) sovereignty (Souveränität),

b) good faith (Guter Glaube),

c) transparency (Transparenz),

d) impartiality (Unparteilichkeit),

e) equitable treatment (Gleichbehandlung),

f) sovereign immunity (Staatenimmunität),

g) legitimacy (Rechtmäßigkeit),

h) sustainability (Nachhaltigkeit),

i) majority restructuring (Mehrheitsentscheidungen)?

4

Waren eines oder mehrere der in Frage 3 abgefragten Prinzipien für die Ablehnung der Resolution durch Deutschland ausschlaggebend?

Falls ja, welche, und warum?

5

Wird sich Deutschland in den in der Resolution beschlossenen „Follow-up-Prozess“ einbringen?

Falls ja, in welcher Form?

6

Wird sich Deutschland darüber hinaus bzw. alternativ in den laufenden Diskussionsprozess zum Thema Schulden im Rahmen des Follow-Up zur Entwicklungsfinanzierungskonferenz (Finance for Development – FfD) von Monterrey (bekräftigt in Addis Abeba) einbringen?

a) In welcher Form ist die Bundesregierung bereit, einen „Multi-Stakeholder-Dialog“ zum Thema Schulden anzustoßen bzw. sich in entsprechende Dialoge einzubringen?

b) Wird Deutschland dem FfD-Office dafür Personal zur Verfügung stellen?

c) Wird Deutschland das FfD-Office hierfür finanziell ausstatten?

7

Inwiefern wird Deutschland im Rahmen seiner Mitgliedschaft in IWF (Internationaler Währungsfonds) und Weltbank darauf hinwirken, damit diese sich als Stakeholder des Financing for Developement-Prozesses in die laufenden Debatten zum Thema Schulden einbringen?

8

Welche Multi-Stakeholder-Prozesse laufen derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung unter der Federführung des FfD-Office?

Wie beteiligt sich Deutschland an diesen, und welche Rolle spielt hierbei der Privatsektor jeweils?

9

Welches der folgenden internationalen Foren bzw. Gremien erachtet die Bundesregierung als geeignet, um das Thema Staatsschulden zu erörtern und multilateral gültige Regeln zu verabschieden und warum?

In welcher Rangfolge präferiert die Bundesregierung diese?

In welchem dieser Gremien laufen welche Prozesse bzw. Debatten zum Thema Staatsschulden, und wie ist Deutschland daran beteiligt

a) Vereinte Nationen,

b) IWF,

c) OECD,

d) Weltbank,

e) Pariser Club?

Berlin, den 6. November 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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