Mögliches staatsschutzrelevantes Potential von Pegida- und ähnlichen rassistischen Aufmärschen
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Dr. André Hahn, Kerstin Kassner, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In den letzten Wochen konnte bei den Aufmärschen der sogenannten Gida-Bewegung eine zunehmende Radikalisierung festgestellt werden. Insbesondere auf den Versammlungen in Dresden (Pegida) fielen wiederholt rassistische Äußerungen; die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf Volksverhetzung.
Politiker aller demokratischen Parteien haben Pegida deutlich kritisiert. Der Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière, hat in Bezug auf die Anführer von Pegida erklärt (z. B. ZEIT ONLINE, 18. Oktober 2015): „Diejenigen, die das organisieren, sind harte Rechtsextremisten“, das sei „völlig eindeutig“.
Verschiedentlich wird die Beobachtung von Pegida durch den Verfassungsschutz gefordert.
Dabei wird häufig darauf verwiesen, dass es einen Zusammenhang zwischen den Aufmärschen von Pegida und dem Anstieg der Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte gebe. Die rassistische Agitation ermuntere zu Straftaten.
Die Fragesteller beurteilen eine mögliche Beobachtung von Pegida durch den Verfassungsschutz skeptisch, da sie dem Inlandsgeheimdienst eine effektive Bekämpfung des Rechtsextremismus nicht zutrauen. Wenn allerdings der Chef des sächsischen Landesamtes öffentlich erklärt (Tagesspiegel, 20. Oktober 2015), es gebe keinen generellen rechtsextremen Einfluss auf die Gida-Bewegung, und dort lediglich eine „stark emotionale Grundstimmung“ erkennt, geht dies nach Auffassung der Fragesteller völlig am Kern des Problems vorbei. Denn nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamtes (BKA), die den Fragestellern vorliegen, ist ein Großteil derjenigen, die Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte begehen, zuvor nicht polizeilich in Erscheinung getreten bzw. nicht als Rechtsextremist bekannt.
Mit dem vom Verfassungsschutz angewandten „Extremismusmodell“ können verfassungswidrige rassistisch-gewaltbereite Bestrebungen, die nicht von „klassischen“ Rechtsextremisten ausgehen, sondern aus dem Bereich der politischen Mitte kommen, nicht adäquat erfasst werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
In welchen Bundesländern werden nach Kenntnis der Bundesregierung Bewegungen des Gida-Typs von den Landesämtern für Verfassungsschutz (LfV) beobachtet?
Inwiefern beobachtet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Bewegungen des Gida-Typs (bitte angeben, welche Bewegungen genau und in welchen Ländern)?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Bundesministers des Innern, bei den Organisatoren von Pegida bzw. anderen Gida-Bewegungen handele es sich um „harte Rechtsextremisten“?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja a) inwiefern werden diese vom BfV bzw. von den LfV beobachtet, b) wie viele und welche Organisatoren oder Schlüsselpersonen der Gida-Bewegung werden vom BfV bzw. den LfV beobachtet, c) welche Gida-Bewegungen genau sind davon betroffen?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Sorge, dass die Aktivitäten, insbesondere die rhetorische Agitation der Gida-Bewegung, die Bereitschaft zur Begehung von Straftaten fördert?
Welche theoretischen Annahmen und praktisch-konkreten Erkenntnisse liegen ihrer Einschätzung zugrunde, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Welchen Einfluss haben Rechtsextremisten auf die Gida-Bewegung (bitte Erkenntnisse seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4068 vom 23. Februar 2015 berücksichtigen, und wenn möglich bitte angeben, um welche rechtsextremen Organisationen oder Personenzusammenschlüsse bzw. gegebenenfalls Einzelpersonen sowie welche konkrete Gida-Gliederung es geht)?
a) In welcher Form erfolgen diese rechtsextremen Einflüsse?
b) Inwiefern werden Rechtsextremisten bei Veranstaltungen als Ordner eingesetzt?
c) Auf welchen Gida-Kundgebungen gab es Redebeiträge oder sonstige Mitwirkung welcher Rechtsextremisten (bitte wenn möglich namentlich nennen und Zugehörigkeit zu Organisation aufführen)?
d) Welche rechtsextremen oder fremdenfeindlichen Parteien unterstützen in welcher Form welche Gida-Bewegungen?
e) Inwiefern haben sich die Verantwortlichen der Gida-Bewegung zur möglichen Teilnahme von oder Unterstützung durch Rechtsextreme nach Kenntnis der Bundesregierung positioniert, und inwiefern hält sie etwaige Distanzierungen für glaubwürdig oder lediglich taktisch motiviert?
In welchen Städten in Deutschland kam es seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/4068 wann zu welchen Aufzügen von Gida-Bewegungen mit jeweils wie vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, und welche Erkenntnisse zu bei diesen Aufzügen begangenen Straftaten liegen der Bundesregierung vor?
Inwiefern gab es von Seiten der Organisatoren der Gida-Bewegung oder im Rahmen der Gida-Aufmärsche in den letzten Monaten Äußerungen, die nach Einschätzung der Bundesregierung offene oder verdeckte Sympathie mit Anschlägen auf Asylunterkünfte und Flüchtlinge erkennen lassen?
Von Seiten wie vieler Akteure der Gida-Bewegung, einschließlich Rednern bei Versammlungen, gab es Äußerungen, die die Bundesregierung als rassistisch bewertet (unabhängig von der Frage, ob dadurch konkrete Straftaten begangen wurden)?
Inwiefern nehmen die für Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte Verantwortlichen bzw. Tatverdächtigen Bezug auf die Gida-Bewegung?
Inwiefern gibt es seitens der Sicherheitsbehörden oder anderer Stellen (welcher) eine Auswertung der Gida-Aktivitäten, die über die Beobachtungstätigkeit der Verfassungsschutzämter hinausgeht?
Inwiefern findet eine systematische Presseauswertung und Auswertung Gida-eigener Publikationen und Internetauftritte statt, und welche Hinweise auf verfassungswidrige und/oder rassistische und die Werte des Grundgesetzes missachtende Haltung der Gida-Bewegungen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zusammenarbeit der Gida-Bewegungen mit ausländischen Bewegungen, die eine ähnliche Zielrichtung verfolgen (bitte aufführen, inwiefern es gemeinsame Veranstaltungen oder Begegnungen gibt)?
Welchen Stellenwert haben die Aktivitäten der Gida-Bewegung bei den Besprechungen im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) Rechts?
a) Inwiefern werden dort die Erkenntnisse der Verfassungsschutzämter und die polizeilichen Erkenntnisse über die Bewegung ausgetauscht, und zu welchen Erkenntnissen und Schlussfolgerungen sind die Sicherheitsbehörden dabei nach Kenntnis der Bundesregierung bislang gekommen?
b) Welchen Fragestellungen wird bei den Besprechungen im GETZ hinsichtlich der Gida-Bewegung insbesondere nachgegangen, welche Schwerpunkte werden gesetzt?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung generell aus der (zumindest verbalen) Radikalisierung der Gida-Bewegung, insbesondere auch der Dresdner Pegida?
Inwiefern ist der klassische („Links-, Rechts-, Ausländer“-) Extremismusansatz der Verfassungsschutzbehörden nach Auffassung der Bundesregierung noch geeignet, um das verfassungswidrig-staatsschutzrelevante Potential der Gida-Bewegung und ähnlicher Bewegungen angemessen zu erfassen?
Welche aktuellen Überlegungen bzgl. Gegenstrategien zu rassistischen Bewegungen hat die Bundesregierung angestellt, und was will sie zu deren Umsetzung beitragen?