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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Zur Struktur und Effizienz der Förderpolitik zugunsten der neuen Länder (G-SIG: 16011831)

Verwendung der Solidarpaktmittel, Entwicklung von Infrastruktur und kommunaler Finanzkraft, Rückführung der Transferleistungen und zukünftige Entwicklung; Förderprogramme für KMU, Investitionsförderung, Schwerpunktförderung und breit angelegte Förderstrategie, Innovationsförderung, Projekt- und Technologieförderung, Patentanmeldungen, Förderung von Patentverwertungsagenturen; Branchen und Regionen mit Fachkräftemangel, Abwanderung <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

03.04.2007

Antwortdauer

33 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/446601. 03. 2007

Zur Struktur und Effizienz der Förderpolitik zugunsten der neuen Länder

der Abgeordneten Jan Mücke, Joachim Günther (Plauen), Horst Friedrich (Bayreuth), Patrick Döring, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Ulrike Flach, Otto Fricke, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In Wissenschaft und Politik war die Förderpolitik zugunsten der neuen Länder von Anfang an geprägt vom Dissens darüber, ob eine Konzentration der Förderung insbesondere auf Ballungsgebiete, industrielle Kerne und Dienstleistungszentren sinnvoll sei oder eher eine Förderung in der Breite, die insbesondere die weniger entwickelten Regionen und Branchen unterstützt. Die Schwerpunktförderung wird dabei im Allgemeinen dadurch gerechtfertigt, dass der Grenzertrag des eingesetzten Kapitals hier höher ist, so genannte Leuchttürme, die weitere Unternehmen anziehen, eher entstehen und eigenständiges Wachstum schneller erreicht wird. Die Förderung in der Breite rechtfertigt sich dagegen vor allem durch Gerechtigkeitsaspekte und die kurzfristige Angleichung der Lebensverhältnisse durch höheren Konsum in strukturschwächeren Gebieten.

Offensichtlich stehen bei begrenzten Fördermitteln die beiden Strategien in einem Konflikt miteinander. Die Bundesregierung beschreibt im Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit 2006 eine Förderstrategie, die beides vereinen soll. Eine solche Doppelstrategie kann jedoch nur dann sinnvoll sein, wenn sich die Förderung nicht nur im Einsatzgebiet (sektorale und regionale Schwerpunkte gegenüber der gesamten Breite aller Branchen und Regionen), sondern in ihrem Wesen, also in Art und Umfang unterscheidet. Andernfalls wäre eine stringente Strategie nicht erkennbar. Eine klare Abgrenzung und Zuordnung der vorhandenen Förderprogramme der Bundesregierung unter Einbeziehung der Förderprogramme der Europäischen Union scheint also überfällig und zweckdienlich.

Da die Mittel aus dem Solidarpakt II bis 2019 zeitlich degressiv gestaffelt sind und danach nicht mehr weitergeführt werden, ist eine zeitnahe, genaue Evaluierung der Effektivität der bisher eingesetzten Fördermittel notwendig, um die verbleibenden Mittel effizienter lenken zu können. Insbesondere ist zu überprüfen, ob die Länder ihrer hohen Verantwortung, die ihnen überlassenen Mittel bestimmungsgemäß zu verwenden, nachgekommen sind und die Ziele des Solidarpakts bis 2019 erreicht werden können.

Angesichts der bei technologieorientierter Förderpolitik immer vorherrschenden Problematik der Technologie- und damit verbundenen Marktprognose müssen weiterhin die Entscheidungsstrukturen der Förderpolitik transparent an eindeutige Kriterien geknüpft und für alle Marktteilnehmer gerecht ausgestaltet werden, um Willkürentscheidungen und „Überförderungen“ einzelner zurzeit populärer Branchen zu vermeiden.

Dies gilt in besonderem Maße für die Innovationsförderung. Hier ist eine projekt- und technologieneutrale Förderung wegen des nur schwer zu lösenden Prognoseproblems zu begrüßen. Besonderer Wert ist daher auf die Rahmenbedingungen der Grundlagenforschung und der Umsetzung von Ideen und Erfindungen zu legen. Interessant scheint hier die Evaluierung der Effizienz der von der Bundesregierung geförderten Patentverwertungsagenturen.

Besonders relevant für die neuen Bundesländer scheint ferner das Problem des Fachkräftemangels, das sich in den nächsten Jahren weiter zu verschärfen droht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen45

1

Hält die Bundesregierung die derzeitige Verwendung der Solidarpaktmittel für geeignet, die teilungsbedingten Sonderlasten aus dem bestehenden infrastrukturellen Nachholbedarf zu decken und die unterproportionale kommunale Finanzkraft auszugleichen?

2

In welchen Bundesländern hat die Bundesregierung eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Solidarpaktmittel festgestellt?

3

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Solidarpaktmittel bestimmungsgemäß verwendet werden?

4

Wie viel Prozent der Solidarpaktmittel wurden in den einzelnen Bundesländern pro Jahr dafür verwendet, den infrastrukturellen Nachholbedarf zu decken?

5

Wie viel Prozent der Solidarpaktmittel wurden in den einzelnen Bundesländern pro Jahr dafür verwendet, die unterproportionale kommunale Finanzkraft auszugleichen?

6

Wie haben sich Infrastruktur und kommunale Finanzkraft seit Bestehen des Solidarpakts in den einzelnen Bundesländern entwickelt?

7

Inwieweit sind diese Entwicklungen auf die Verwendung der Solidarpaktmittel zurückzuführen?

8

Hält die Bundesregierung nach der Evaluierung der tatsächlichen Verwendung der Sonderbedarf-Bundesergänzungszuweisungen in den Neuen Ländern eine weitere ungebundene Zuweisung für zweckdienlich?

9

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die nach Artikel 107 Abs. 2 Satz 3 GG ungebundenen Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen in zweckgebundene Zuweisungen umzuwandeln?

10

Ist die Äußerung des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, in der Chemnitzer „Freien Presse“ vom 18. Januar 2007, dass es noch mindestens 15 bis 20 Jahre großer Anstrengung bedürfe, bis im Osten die wirtschaftliche Wende erreicht sei, dahingehend zu interpretieren, dass die Bundesregierung nach Auslaufen des Solidarpakts II 2019 weitere Transferleistungen oder gar einen „Solidarpakt III“ befürwortet?

Falls nein, welche anderen Anstrengungen plant die Bundesregierung abgesehen von den bestehenden Förderprogrammen, um die „wirtschaftliche Wende“ zu erreichen?

11

Ist bei sinnvoller Fortschreibung der bisherigen Entwicklungen zu erwarten, dass in den einzelnen Bundesländern die unter 1. beschriebenen Ziele bis zum Auslaufen der Solidarpaktmittel 2019 erreicht werden?

Falls nein, welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um diese Ziele zu erreichen?

12

Erwartet die Bundesregierung aufgrund der Rückführung der Transferleistungen von Ost nach West bis 2019 im Ost-West-Vergleich eine divergierende Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts?

Wenn ja, in welchem Ausmaß?

13

Mit welchen langfristigen Folgen für die Wirtschaftsstruktur der betroffenen Länder ist zu rechnen, falls die unter 1. beschriebenen Ziele bis 2019 nicht erreicht werden?

14

Welche Programme zur Investitionsförderung können kleine und mittelständische Unternehmen unter Berücksichtigung der Förderprogramme der EU in Ostdeutschland in Anspruch nehmen und welche Voraussetzungen müssen sie dafür jeweils erfüllen?

15

Hat die Bundesregierung vor, ein Gesamtkonzept zur Schwerpunktförderung vorzulegen?

Wenn ja, bis wann?

16

Wie definiert die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Schwerpunktförderung Cluster und Wachstumspole?

17

Wie stellt die Bundesregierung die zielgenaue Förderung von Clustern und Wachstumspolen sicher?

18

Welche Kriterien liegen förderungswürdigen Schwerpunkten in Abgrenzung zu nicht förderungswürdigen Regionen, Branchen oder Kompetenzfeldern zugrunde?

19

Wie stellt sich der Entscheidungsprozess dar, in dem festgelegt wird, welche Schwerpunkte im Sinne der Schwerpunktförderung förderungswürdig sind?

20

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass einzelne populäre Branchen und Kompetenzfelder (wie z. B. die Photovoltaik) im Gegensatz zu weniger populären Branchen und Kompetenzfeldern (wie z. B. der Solarthermie) nicht über ein angemessenes Maß hinaus gefördert werden?

21

Inwieweit will die Bundesregierung städtisches Umland und ländliche Regionen bei der Schwerpunktförderung mit einbeziehen und wodurch kennzeichnet sich hierbei die Schwerpunktförderung im Gegensatz zur Investitions- und Mittelstandsförderung der breit angelegten Förderstrategie?

22

Konzentriert sich die Regionalförderung der Bundesregierung in Ostdeutschland auf Ballungsgebiete oder läuft sie der Zentrenbildung entgegen?

23

Konzentriert sich die Regionalförderung der EU auf Ballungsgebiete?

Falls nein, hat die Bundesregierung in der Zeit der Ratspräsidentschaft der Bundeskanzlerin vor, dies zugunsten der Förderung von Ballungsgebieten zu ändern?

24

Welche konkreten Fördermaßnahmen seit 2002 lassen sich unter dem Begriff „Schwerpunktförderung“ subsumieren?

25

Welche Förderprogramme unterhalb der Strategie „breit angelegte Förderung“ (ausgenommen Förderprogramme zur Innovationsförderung) können kleine und mittelständische Unternehmen unter Berücksichtigung der Förderprogramme der EU in Ostdeutschland in Anspruch nehmen und welche Voraussetzungen müssen sie dafür jeweils erfüllen?

26

Hat die Bundesregierung vor, ein Gesamtkonzept zur breit angelegten Förderung vorzulegen?

Wenn ja, bis wann?

27

Wo liegen die Unterschiede in Art und Umfang zwischen der Investitionsförderung unterhalb der Förderstrategie „Schwerpunktförderung“ auf der einen und der Investitionsförderung unterhalb der Förderstrategie „breit angelegte Förderung“ auf der anderen Seite?

28

Sieht die Bundesregierung einen Zielkonflikt zwischen der Schwerpunktförderung und der breit angelegten Förderung?

29

Welche konkreten Maßnahmen im Bereich der Investitions- und Mittelstandsförderung seit 2002 lassen sich unter der Förderstrategie „breit angelegte Förderung“ subsumieren?

30

Gibt es oder plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die Stimmung in Ostdeutschland, die nach dem Sozialreport 2006 des Sozialwissenschaftlichen Forschungszentrums Berlin-Brandenburg einen neuen Tiefpunkt erreicht hat, zu verbessern?

31

Welche Förderprogramme zur Innovationsförderung können kleine und mittelständische Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen in Ostdeutschland in Anspruch nehmen, und welche Voraussetzungen müssen sie dafür jeweils erfüllen (bitte aufschlüsseln nach projektbezogenen, technologieorientierten und allgemeinen Förderprogrammen)?

32

Wie und von wem wird bei der Entscheidung über projekt- und technologieorientierte Förderprogramme prognostiziert, welche Projekte und Technologien auf zukünftigen Märkten erfolgreich sein werden und somit förderungswürdig sind?

33

Wie viele Patente sind seit 1998 in den ostdeutschen Bundesländern jährlich angemeldet worden, und wie viele davon wurden umgesetzt und gelangten zur Marktreife (bitte aufgeschlüsselt nach Anmeldungen von Forschungseinrichtungen und Sonstigen)?

34

Was lässt sich in Bezug auf die Forschung und Entwicklung sowie deren Umsetzung in Ostdeutschland ableiten, wenn man diese Zahlen in Relation zu den in Westdeutschland angemeldeten und umgesetzten Patenten setzt?

35

Wie hat sich der Anteil der verwerteten Patente an den insgesamt angemeldeten Patenten seit der Förderung von Patentverwertungsagenturen durch die Bundesregierung in Ost- und Westdeutschland entwickelt und inwieweit kann man diese Entwicklung auf die Arbeit der von der Bundesregierung geförderten Patentverwertungsagenturen zurückführen?

36

Mit welchem finanziellen Aufwand hat die Bundesregierung seit 2002 Patentverwertungsagenturen jährlich gefördert?

37

Wie viele Patente wurden seit 2002 in Ost- und Westdeutschland durch von der Bundesregierung geförderte Patentverwertungsagenturen betreut, wie viele davon wurden erfolgreich verkauft, und wie viele wurden zur Marktreife gebracht?

38

Wie viele Ausgründungen aus Forschungseinrichtungen wurden von diesen Patentverwertungsagenturen gefördert?

39

Nach welchen Kriterien evaluiert die Bundesregierung die Effizienz der Patentverwertungsagenturen, und was ist das Ergebnis dieser Evaluation?

40

In welchen Branchen und Regionen ist ein Fachkräftemangel in den neuen Bundesländern bereits feststellbar?

41

Erwartet die Bundesregierung in Ostdeutschland vor dem Hintergrund der Abwanderung junger und qualifizierter Arbeitskräfte nach Westdeutschland und ins Ausland in den nächsten Jahren einen höheren Fachkräftemangel als in Westdeutschland?

Wenn ja, in welchem Umfang?

42

Mit welchen konkreten Maßnahmen verbessert die Bundesregierung die Zusammenführung unternehmerischer Nachfrage und regionalen Qualifikationspotenzials?

43

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, die Abwanderung von Fachkräften aus den neuen Bundesländern zu stoppen?

44

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um den Anreiz für Fachkräfte aus anderen Regionen und aus dem Ausland zu erhöhen, sich in den neuen Bundesländern anzusiedeln?

45

Welche anderen Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um dem Fachkräftemangel in den neuen Bundesländern entgegenzutreten?

Berlin, den 27. Februar 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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