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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Ratifizierung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen (G-SIG: 16011783)

Ratifizierungszeitpunkt der &quot;UN-Konvention zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen&quot;, Vorantreiben der Ratifizierung durch möglichst viele EU-Staaten während Ratspräsidentschaft und G8-Vorsitz, Expertenausschuss zur Überwachung der Einhaltung der Konventionsverpflichtungen, Sanktionsmaßnahmen <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

21.03.2007

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/450502. 03. 2007

Ratifizierung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen

der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Katja Kipping, Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am Mittwoch, dem 13. Dezember 2006, die „UN-Konvention zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen“ verabschiedet. Die Konvention trägt dem Umstand Rechnung, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Rahmen internationaler Zusammenarbeit gestärkt werden müssen, wie es deren Artikel 32 ausdrücklich festschreibt.

Das Ziel der Konvention wird durch Schaffung bürgerlicher und politischer Rechte, aber auch durch Schaffung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte konkret präzisiert. In keiner anderen internationalen Menschenrechtskonvention kommt der Empowerment-Ansatz derart zum Tragen. Damit signalisiert die Konvention nicht nur eine Abkehr von einer Behindertenpolitik, die primär auf Fürsorge und Ausgleich vermeintlicher Defizite gerichtet war, sondern gibt zugleich auch wichtige Impulse für eine Weiterentwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzes.

Deutschland hat an den Verhandlungen von Anfang an in einer herausgehobenen Rolle teilgenommen und die Positionen der EU zu den Bestimmungen der Konvention maßgeblich beeinflusst. Auf europarechtlicher Ebene haben die Mitgliedstaaten außerdem die Einrichtung eines Expertenausschusses zur Überwachung der Einhaltung der Konventionsverpflichtungen beschlossen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wann und wie wird die Bundesregierung den Text der Konvention in einer deutschen Übersetzung der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen?

2

Wann wird Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen voraussichtlich ratifizieren?

3

Inwieweit wird unter Berücksichtigung des Stellenwerts der Konvention im Rahmen des allgemeinen Menschenrechtsschutzes und angesichts des herausgehobenen Rolle Deutschlands bei der Ausarbeitung des Konventionstextes an eine Beibehaltung der Vorreiterrolle im Rahmen des Ratifizierungsprozesses gedacht?

4

Wie wird die Bundesregierung die derzeitige Ratspräsidentschaft in der Europäischen Union und das „Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle“ nutzen, um die Ratifizierung der UN-Konvention durch möglichst viele europäische Staaten voranzutreiben?

5

Inwieweit wird die Bundesregierung den G8-Gipfel nutzen, um die Ratifizierung der UN-Konvention durch möglichst viele europäische Staaten voranzutreiben?

6

Welche Maßnahmen werden von deutscher Seite her ergriffen, um den von der Europäischen Union vorgesehenen Expertenausschuss zur Überwachung der Einhaltung der Konventionsverpflichtungen als effektive Kontrollinstanz einzurichten?

7

Inwieweit setzt sich Deutschland in diesem Zusammenhang auf europäischer Ebene auch für die Einführung konkreter Sanktionsmaßnahmen gegenüber den einzelnen Mitgliedstaaten ein?

8

Welche Pläne hat die Bundesregierung zur Schaffung der in Artikel 33 der Konvention vorgesehenen Anlaufstelle zur Durchführung und Überwachung der Einhaltung der Konventionsverpflichtungen in Deutschland?

Berlin, den 1. März 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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