Wirkung von Richtlinien der Forschungsförderung des Bundes auf Fachkräftesicherung und Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft
der Abgeordneten Kai Gehring, Beate Walter-Rosenheimer, Katja Dörner, Dr. Franziska Brantner, Ulle Schauws, Doris Wagner, Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe und der Fraktion der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Bund hat seine projektförmige Forschungsförderung im letzten Jahrzehnt deutlich ausgebaut. Über die Förderung finanzieren Hochschulen und Forschungseinrichtungen zahlreiche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Personal für Technik und Verwaltung. Für sie ist aufgrund der projektförmigen Finanzierung keine dauerhafte Beschäftigung möglich. Hinzu kommt, dass manche Förderrichtlinien des Bundes es untersagen, dass Hochschulen oder Forschungseinrichtungen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter aus ihren Grundmitteln finanzieren, wenn eine zeitliche Lücke zwischen zwei Drittmittelprojekten klafft. Wie die Richtlinien des Bundes bei der Forschungsförderung wirken, soll ebenso erfragt werden, wie etwaiger politischer Handlungsbedarf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie viele Richtlinien der Forschungsförderung des Bundes gibt es aktuell (bitte nach den einzelnen Ressorts aufschlüsseln)?
Welche Richtlinien der Forschungsförderung des Bundes machen für die Einstellung von Personal mit Fördergeldern Vorgaben (bitte nach Ressorts aufgeschlüsselt die einzelnen Förderrichtlinien nennen)?
Wie ist der Wortlaut der Vorgaben für die Einstellung von Personal mit Fördergeldern in den einzelnen Richtlinien?
Lassen sich die Vorgaben für die Einstellung von Personal mit Fördergeldern unter spezifischen Formulierungen zusammenfassen bzw. gruppieren?
Nach welchen Richtlinien ist die Beschäftigung von unbefristet eingestelltem Personal in befristeten Drittmittelprojekten möglich?
Welche Vorgaben werden für die Vertragsgestaltung (Laufzeit, Umfang, Bezahlung) und Personalauswahl (Gleichstellung) sowie Personalentwicklung (Qualifizierung) und weitere Aspekte des Personalmanagements (Überbrückung von Mutterschutz und Elternzeit, Vertragsverlängerung, zusätzliche Mittel für Vertretungen) gemacht, bzw. welche Möglichkeiten räumen die entsprechenden Programme ein?
Wird die Bildung von Pools, aus denen etwa Übergangsfinanzierungen zwischen zwei Projekten oder auch Elternzeitvertretungen bezahlt werden können, von der öffentlichen Hand als Forschungsförderer aktiv unterstützt und vorangetrieben?
Sind Regelungen wie im „Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand – ZIM“ („Eine Förderung der an Projekten mitarbeitenden Personen ist ausgeschlossen, wenn [...] in Forschungseinrichtungen grundfinanziertes Personal (ohne Ersatzpersonal) eingesetzt werden soll.“) angesichts wachsender Bedeutung der Drittmittelfinanzierung zeitgemäß?
Welche Effekte haben Regelungen wie im „Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand – ZIM“ („Eine Förderung der an Projekten mitarbeitenden Personen ist ausgeschlossen, wenn [...] in Forschungseinrichtungen grundfinanziertes Personal (ohne Ersatzpersonal) eingesetzt werden soll.“) auf die Beschäftigten?
Bieten Regelungen wie im „Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand – ZIM“ („Eine Förderung der an Projekten mitarbeitenden Personen ist ausgeschlossen, wenn [...] in Forschungseinrichtungen grundfinanziertes Personal (ohne Ersatzpersonal) eingesetzt werden soll.“) einen ausreichenden Schutz vor Prekarisierung der Beschäftigungsbedingungen?
Wie müssen die derzeit geltenden zuwendungsrechtlichen Regelungen verändert werden, damit Hochschulen und Forschungseinrichtungen ihre hochqualifizierten Fachkräfte halten können?
Wie können die Richtlinien der Forschungsförderung so gefasst werden, dass Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen die Möglichkeit erhalten, ihre projektfinanzierten, hochqualifizierten Fachkräfte zu halten, indem sie sie vorübergehend aus Grundmitteln finanzieren, wenn eine Lücke zwischen zwei Drittmittelprojekten klafft?
Welche anderen Brückenfinanzierungen zwischen zwei Drittmittelprojekten sieht die Bundesregierung, damit Hochschulen und Forschungseinrichtungen ihre hochqualifizierten Fachkräfte halten können?
Hält die Bundesregierung es für sinnvoll und umsetzbar, den Drittmittelempfängern zu erlauben, einen gewissen Anteil der Mittel für einen Brückenfinanzierungstopf zurückzustellen?
Wie müssen die derzeit geltenden, zuwendungsrechtlichen Regelungen verändert werden, damit es Drittmittelempfängern erlaubt wird, einen gewissen Anteil der Mittel für einen Brückenfinanzierungstopf zurückzustellen?
Wie müssen die derzeit geltenden, zuwendungsrechtlichen Regelungen verändert werden, dass die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur durch universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen einfacher möglich ist, wie es die Allianz der Wissenschaftsorganisationen in ihrem Eckpunktepapier „Paket der Pakte – Weiterentwicklung des deutschen Wissenschaftssystems“ fordert?