Überprüfung der Straßenneubauvorhaben B 29 Nordostring Stuttgart und B 29 Röttingen – Nördlingen im Zuge der Aufstellung des neuen Bundesverkehrswegeplans
der Abgeordneten Matthias Gastel, Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Zuge der Aufstellung des neuen Bundesverkehrswegeplans haben die Bundesländer jene Straßenmaßnahmen gemeldet, für die nach ihrer fachlichen Einschätzung auf der Grundlage der Grundkonzeption für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015 ein Bedarf geprüft werden soll. Dieser Einschätzung widerspricht das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), indem es die Länder aufforderte, weitere, bisher nicht angemeldete Projekte, anzumelden.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/6516) nannte die Bundesregierung zwei zusätzliche Projekte, die in den Antworten auf frühere Nachfragen der Fragesteller zu den vom Bund nachgeforderten Projekten (Bundestagsdrucksachen 18/4313 und 18/5479) bisher nicht genannt wurden; die Straßenneubauvorhaben Nordostring Stuttgart und Röttingen – Nördlingen im Zuge der B 29. Beide Vorhaben wurden vom Bundesland Baden-Württemberg gemäß der landeseigenen Priorisierung, die neue Straßenvorhaben insbesondere nach den Kriterien Kosten, Wirkung Mensch, Verkehrssicherheit und Wirkung Umwelt gewichtete und auswählte (https://mvi.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/zukunftskonzepte/bundesverkehrswegeplan/verkehrstraeger-strasse/), nicht zur Überprüfung im Zuge der Aufstellung des BVWP angemeldet.
Die Bundesregierung begründete die fehlende Nennung der beiden Vorhaben in den Antworten auf die oben gennannten Kleinen Anfragen der Fragesteller damit, dass die Entscheidung zur Überprüfung der beiden Vorhaben zeitlich nach der Beantwortung aus dem Juli 2015 getroffen wurde (Bundestagsdrucksache 18/6516).
Entgegen der üblichen Vorgehensweise wurden die zur Bewertung der beiden Straßenvorhaben notwendigen Unterlagen nicht von der Straßenbauverwaltung des Landes angefordert. Die Bundesregierung erklärte: „Die für eine Bewertung im Rahmen der Aufstellung des BVWP 2015 erforderlichen Daten wurden bei den Projekten nicht unmittelbar vom Land zugearbeitet, sondern konnten aus dem BMVI bereits vorliegenden Informationen und Planungsunterlagen in geeigneter Form generiert werden“ (Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6516).
Weiter erklärte die Bundesregierung, dass für das Projekt B 29 Röttingen – Nördlingen noch keine Planungen vorliegen. Das Vorhaben B 29 Nordostring Stuttgart wurde schon im BVWP 2003 nur dem „Weiteren Bedarf mit festgestelltem hohen ökologischen Risiko“ zugeordnet.
Nach Auffassung der Fragesteller ist die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6516 durch die Bundesregierung nur unzureichend beantwortet worden, da trotz gezielter Nachfrage u. a. weder Angaben zu Projektkosten noch zur prognostizierten Verkehrsbelastung gemacht wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
B 29 Nordostring Stuttgart
1. a) Welche Bauziele werden im Rahmen der Bewertung des Neubauvorhabens B 29 Nordostring Stuttgart im Zuge der Aufstellung des neuen BVWP überprüft?
b) Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung aktuell für das Bauvorhaben B 29 Nordostring Stuttgart?
c) Wann wurde die letzte Aktualisierung der Kosten für das oben genannte Neubauvorhaben B 29 Nordostring Stuttgart durchgeführt?
2. a) Wann wurde die letzte Aktualisierung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses für das Vorhaben B 29 Nordostring Stuttgart durchgeführt?
b) Von welchem Nutzen-Kosten-Verhältnis geht die Bundesregierung zurzeit aus?
c) Mit welcher vorläufigen Verkehrsbelastung (DTV) rechnet die Bundesregierung für das Vorhaben B 29 Nordostring Stuttgart gemäß der Verkehrsprognose 2030?
d) Von welcher Entlastungswirkung zugunsten der Landeshauptstadt Stuttgart geht die Bundesregierung durch den Bau des Nordostrings aus?
e) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Stuttgarter Verkehrsplaners Stephan Oehler, der davor gewarnt hat, sich vom Nordostring eine Entlastung der Innenstadt von Autos zu erwarten, weil „die Wirkung null Prozent“ betragen würde (vgl. www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.nordost-umfahrung-abfuhr-fuer-freunde-des-nordostrings.91abbd57-4477-488c-97fc-f2da69b27561.html)?
f) Welche zusätzliche Verkehrsbelastung erwartet die Bundesregierung für den Fall eines Baus des Nordostrings zwischen Ludwigsburg/Kornwestheim und der B 10 für das nachfolgende Straßennetz zwischen B 10 und B 27?
g) Prüft die Bundesregierung auch den Bau der sog. Filderauffahrt zwischen der B 10 und der A 8 bzw. der B 27 im Rahmen der Aufstellung des BVWP (bitte begründen)?
3. a) Welche Gründe führten nach Kenntnis der Bundesregierung dazu, dass für das Vorhaben B 29 Nordostring Stuttgart im BVWP 2003 ein „hohes ökologisches Risiko“ festgestellt wurde?
b) Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung für das Vorhaben B 29 Nordostring Stuttgart weiterhin ein „hohes ökologisches Risiko“? Wenn nein, warum nicht?
4. Wieso wurden die zur gesamtwirtschaftlichen Bewertung des Vorhabens B 29 Nordostring Stuttgart erforderlichen Unterlagen nicht, wie sonst üblich, von der Straßenbauverwaltung des Landes angefordert?
5. a) Wann hat das BMVI die Entscheidung getroffen, das Vorhaben B 29 Nordostring Stuttgart einer gesamtwirtschaftlichen Bewertung zu unterziehen?
b) Wurde diese Entscheidung dem Bundesland Baden-Württemberg mitgeteilt? Wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
6. a) Wurden die Planungen des Vorhabens B 29 Nordostring Stuttgart nach Kenntnis der Bundesregierung trotz der niedrigen Dringlichkeitseinstufung im BVWP 2003 („Weiterer Bedarf mit festgestelltem hohen ökologischen Risiko“) weiter verfolgt? Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, woher hat das BMVI die „bereits vorliegenden Informationen und Planungsunterlagen“ (Bundestagsdrucksache 18/6516)?
c) Wann wurden die dem BMVI vorliegenden Informations- und Planungsunterlagen zuletzt aktualisiert?
d) Inwiefern erlaubt die Aktualität und Detailtiefe der vorliegenden Planungsunterlagen eine zuverlässige Überprüfung im Rahmen des Bewertungsverfahrens zum neuen BVWP?
7. Haben bezüglich des Neubauvorhabens B 29 Nordostring Stuttgart Gespräche zwischen dem BMVI und den Vertretern der Region Stuttgart stattgefunden? Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?
B 29 Röttingen – Nördlingen
8. a) Welche Bauziele werden im Rahmen der Bewertung des Neubauvorhabens B 29 Röttingen – Nördlingen im Zuge der Aufstellung des neuen BVWP überprüft?
b) Welche Varianten (z. B. Nordvariante oder Südvariante) werden im Zuge des Vorhabens B 29 Röttingen – Nördlingen überprüft?
9. a) Wann hat das BMVI die Entscheidung getroffen, das Vorhaben B 29 Röttingen – Nördlingen einer gesamtwirtschaftlichen Bewertung zu unterziehen?
b) Wann wurde diese Entscheidung dem Bundesland Baden-Württemberg mitgeteilt?
10. Wieso wurden die zur gesamtwirtschaftlichen Bewertung des Vorhabens B 29 Röttingen – Nördlingen erforderlichen Unterlagen nicht, wie sonst üblich, von der Straßenbauverwaltung des Landes angefordert?
11. a) Woher stammen die zur Bewertung im Rahmen der Aufstellung des BVWP erforderlichen Daten des Vorhabens B 29 Röttingen – Nördlingen?
b) Wann wurden die in der Frage 11a beschriebenen vorliegenden Daten zuletzt aktualisiert?
c) Wer ist der Urheber der vorliegenden Informationen und Planungsunterlagen, aus denen die in der Frage 11a beschriebenen Daten generiert wurden?
d) Inwiefern erlauben die generierten Daten eine zuverlässige gesamtwirtschaftliche Bewertung des Vorhabens, obwohl bisher gemäß der Antwort der Bundesregierung keine Planungen für das Vorhaben vorliegen?
12. a) Handelt es sich bei den „dem BMVI bereits vorliegenden Informationen und Planungsunterlagen“ aus denen die zur Bewertung des Vorhabens B 29 Röttingen – Nördlingen erforderlichen Daten um die Machbarkeitsstudie, die von Vertretern des Ostalbkreises am 17. März 2015 an das BMVI übergeben wurde (vgl. www.ostalbkreis.de/sixcms/detail.php?template_id=102&_topnav=36&_sub1=31788&_sub2=31870&_sub3=43737&_sub4=43739&id=212677&detail_presse=1)?
b) Ist es zutreffend, dass das BMVI den Vertretern des Ostalbkreises bei der Übergabe der Machbarkeitsstudie zur B 29 Röttingen Nördlinger Höhe eine Überprüfung des Vorhabens zugesichert hat (vgl. www.ulrich-lange.info/aktuelles/details/id/281/)?
13. a) Mit welchen Kosten rechnet das BMVI aktuell für das Vorhaben B 29 Röttingen – Nördlingen?
b) Auf welcher Grundlage wurden diese Kosten berechnet?
c) Wann wurde die Berechnung der Kosten zuletzt aktualisiert?
d) Von welchem Nutzen-Kosten-Verhältnis geht die Bundesregierung zurzeit aus?
e) Wann wurde die letzte Aktualisierung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses für das Vorhaben durchgeführt?
14. a) Mit welcher vorläufigen Verkehrsbelastung (DTV) rechnet die Bundesregierung für das Vorhaben B 29 Röttingen – Nördlingen gemäß der Verkehrsprognose 2030?
b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrten Aufhausen, Bopfingen, Pflaumloch und Trochtelfingen (bitte für jede Ortsdurchfahrt einzeln angeben und den Schwerverkehrsanteil separat benennen)?
15. Haben bezüglich des Neubauvorhabens B 29 Röttingen – Nördlingen Gespräche zwischen dem BMVI und den Vertretern des Ostalbkreises stattgefunden? Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?
16. a) Bewertet die Bundesregierung im Zuge der Überprüfung des Vorhabens B 29 Röttingen – Nördlingen zum neuen BVWP auch den Autobahnzubringer zur A 7 AS Aalen/Oberkochen, der die Gesamtumfahrung um Aufhausen, Bopfingen, Pflaumloch und Trochtelfingen gemäß Befürwortern mit der Bundesautobahn A 7 verbinden soll?
b) Wenn ja, von welchen Kosten geht die Bundesregierung zurzeit für den Bau des Autobahnzubringers aus?
Fragen41
a) Welche Bauziele werden im Rahmen der Bewertung des Neubauvorhabens B 29 Nordostring Stuttgart im Zuge der Aufstellung des neuen BVWP überprüft?
b) Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung aktuell für das Bauvorhaben B 29 Nordostring Stuttgart?
c) Wann wurde die letzte Aktualisierung der Kosten für das oben genannte Neubauvorhaben B 29 Nordostring Stuttgart durchgeführt?
a) Wann wurde die letzte Aktualisierung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses für das Vorhaben B 29 Nordostring Stuttgart durchgeführt?
b) Von welchem Nutzen-Kosten-Verhältnis geht die Bundesregierung zurzeit aus?
c) Mit welcher vorläufigen Verkehrsbelastung (DTV) rechnet die Bundesregierung für das Vorhaben B 29 Nordostring Stuttgart gemäß der Verkehrsprognose 2030?
d) Von welcher Entlastungswirkung zugunsten der Landeshauptstadt Stuttgart geht die Bundesregierung durch den Bau des Nordostrings aus?
e) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Stuttgarter Verkehrsplaners Stephan Oehler, der davor gewarnt hat, sich vom Nordostring eine Entlastung der Innenstadt von Autos zu erwarten, weil „die Wirkung null Prozent“ betragen würde (vgl. www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.nordost-umfahrung-abfuhr-fuer-freunde-des-nordostrings.91abbd57-4477-488c-97fc-f2da69b27561.html)?
f) Welche zusätzliche Verkehrsbelastung erwartet die Bundesregierung für den Fall eines Baus des Nordostrings zwischen Ludwigsburg/Kornwestheim und der B 10 für das nachfolgende Straßennetz zwischen B 10 und B 27?
g) Prüft die Bundesregierung auch den Bau der sog. Filderauffahrt zwischen der B 10 und der A 8 bzw. der B 27 im Rahmen der Aufstellung des BVWP (bitte begründen)?
a) Welche Gründe führten nach Kenntnis der Bundesregierung dazu, dass für das Vorhaben B 29 Nordostring Stuttgart im BVWP 2003 ein „hohes ökologisches Risiko“ festgestellt wurde?
b) Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung für das Vorhaben B 29 Nordostring Stuttgart weiterhin ein „hohes ökologisches Risiko“? Wenn nein, warum nicht?
Wieso wurden die zur gesamtwirtschaftlichen Bewertung des Vorhabens B 29 Nordostring Stuttgart erforderlichen Unterlagen nicht, wie sonst üblich, von der Straßenbauverwaltung des Landes angefordert?
a) Wann hat das BMVI die Entscheidung getroffen, das Vorhaben B 29 Nordostring Stuttgart einer gesamtwirtschaftlichen Bewertung zu unterziehen?
b) Wurde diese Entscheidung dem Bundesland Baden-Württemberg mitgeteilt? Wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
a) Wurden die Planungen des Vorhabens B 29 Nordostring Stuttgart nach Kenntnis der Bundesregierung trotz der niedrigen Dringlichkeitseinstufung im BVWP 2003 („Weiterer Bedarf mit festgestelltem hohen ökologischen Risiko“) weiter verfolgt? Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, woher hat das BMVI die „bereits vorliegenden Informationen und Planungsunterlagen“ (Bundestagsdrucksache 18/6516)?
c) Wann wurden die dem BMVI vorliegenden Informations- und Planungsunterlagen zuletzt aktualisiert?
d) Inwiefern erlaubt die Aktualität und Detailtiefe der vorliegenden Planungsunterlagen eine zuverlässige Überprüfung im Rahmen des Bewertungsverfahrens zum neuen BVWP?
Haben bezüglich des Neubauvorhabens B 29 Nordostring Stuttgart Gespräche zwischen dem BMVI und den Vertretern der Region Stuttgart stattgefunden? Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?
a) Welche Bauziele werden im Rahmen der Bewertung des Neubauvorhabens B 29 Röttingen – Nördlingen im Zuge der Aufstellung des neuen BVWP überprüft?
b) Welche Varianten (z. B. Nordvariante oder Südvariante) werden im Zuge des Vorhabens B 29 Röttingen – Nördlingen überprüft?
a) Wann hat das BMVI die Entscheidung getroffen, das Vorhaben B 29 Röttingen – Nördlingen einer gesamtwirtschaftlichen Bewertung zu unterziehen?
b) Wann wurde diese Entscheidung dem Bundesland Baden-Württemberg mitgeteilt?
Wieso wurden die zur gesamtwirtschaftlichen Bewertung des Vorhabens B 29 Röttingen – Nördlingen erforderlichen Unterlagen nicht, wie sonst üblich, von der Straßenbauverwaltung des Landes angefordert?
a) Woher stammen die zur Bewertung im Rahmen der Aufstellung des BVWP erforderlichen Daten des Vorhabens B 29 Röttingen – Nördlingen?
b) Wann wurden die in der Frage 11a beschriebenen vorliegenden Daten zuletzt aktualisiert?
c) Wer ist der Urheber der vorliegenden Informationen und Planungsunterlagen, aus denen die in der Frage 11a beschriebenen Daten generiert wurden?
d) Inwiefern erlauben die generierten Daten eine zuverlässige gesamtwirtschaftliche Bewertung des Vorhabens, obwohl bisher gemäß der Antwort der Bundesregierung keine Planungen für das Vorhaben vorliegen?
a) Handelt es sich bei den „dem BMVI bereits vorliegenden Informationen und Planungsunterlagen“ aus denen die zur Bewertung des Vorhabens B 29 Röttingen – Nördlingen erforderlichen Daten um die Machbarkeitsstudie, die von Vertretern des Ostalbkreises am 17. März 2015 an das BMVI übergeben wurde (vgl. www.ostalbkreis.de/sixcms/detail.php?template_id=102&_topnav=36&_sub1=31788&_sub2=31870&_sub3=43737&_sub4=43739&id=212677&detail_presse=1)?
b) Ist es zutreffend, dass das BMVI den Vertretern des Ostalbkreises bei der Übergabe der Machbarkeitsstudie zur B 29 Röttingen Nördlinger Höhe eine Überprüfung des Vorhabens zugesichert hat (vgl. www.ulrich-lange.info/aktuelles/details/id/281/)?
a) Mit welchen Kosten rechnet das BMVI aktuell für das Vorhaben B 29 Röttingen – Nördlingen?
b) Auf welcher Grundlage wurden diese Kosten berechnet?
c) Wann wurde die Berechnung der Kosten zuletzt aktualisiert?
d) Von welchem Nutzen-Kosten-Verhältnis geht die Bundesregierung zurzeit aus?
e) Wann wurde die letzte Aktualisierung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses für das Vorhaben durchgeführt?
a) Mit welcher vorläufigen Verkehrsbelastung (DTV) rechnet die Bundesregierung für das Vorhaben B 29 Röttingen – Nördlingen gemäß der Verkehrsprognose 2030?
b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrten Aufhausen, Bopfingen, Pflaumloch und Trochtelfingen (bitte für jede Ortsdurchfahrt einzeln angeben und den Schwerverkehrsanteil separat benennen)?
Haben bezüglich des Neubauvorhabens B 29 Röttingen – Nördlingen Gespräche zwischen dem BMVI und den Vertretern des Ostalbkreises stattgefunden? Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?
a) Bewertet die Bundesregierung im Zuge der Überprüfung des Vorhabens B 29 Röttingen – Nördlingen zum neuen BVWP auch den Autobahnzubringer zur A 7 AS Aalen/Oberkochen, der die Gesamtumfahrung um Aufhausen, Bopfingen, Pflaumloch und Trochtelfingen gemäß Befürwortern mit der Bundesautobahn A 7 verbinden soll?
b) Wenn ja, von welchen Kosten geht die Bundesregierung zurzeit für den Bau des Autobahnzubringers aus?