[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 11. Januar 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7266
18. Wahlperiode 14.01.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth,
Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/6871 –
Die Ergebnisse des EU-Afrika-Gipfels in Valletta vom 11./12. November 2015
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 11. und 12. November 2015 fand in La Valletta in Malta die „Valletta
Conference on Migration“ – EU-Afrika-Gipfel – statt. Bereits am 4. November 2015
hatte sich das Bundeskabinett über die Erwartungen der Bundesregierung an
das Treffen verständigt. Ihr geht es vor allem um „Rückführungsabkommen“
mit afrikanischen Ländern (
www.bundesregierung.de/Content/DE/Reiseberichte/
2015-11-09-eu-afrikagipfel.html). Dementsprechend wurde am 12. November
2015 ein „Aktionsplan gegen illegale Migration“ verabschiedet. Dieser sieht
unter anderem einen intensiveren Kampf gegen „illegale Migration“, Anreize für
die Rückkehr von Migranten und Flüchtlingen und mehr Chancen für legale
Arbeitsmigration vor (Evangelischer Pressedienst vom 12. November 2015). „Jetzt
sollen die Regierungen Afrikas dabei helfen, die Zahlen [von Flüchtlingen] zu
senken.“ Statt Brücken zwischen den Kontinenten zu schlagen, wie EU-
Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker gesagt hatte, geht es eher darum, sie weniger
passierbar zu machen (
www.dw.com/de/kommentar-keine-br%C3%B
Cckenach-europa/a-18845283). Der Generalsekretär der Welthungerhilfe e. V., Till
Wahnbaeck, kritisierte, in Malta sei es mehr um „Flüchtlingsrückführung“ als um
Fluchtursachen gegangen (Katholische Nachrichten-Agentur vom 12. November
2015).
„Während die EU bei dieser Gelegenheit in erster Linie die Kooperation in
Sachen Migrationskontrolle stärken möchte, wundert man sich in vielen
afrikanischen Ländern ein wenig angesichts der großen Aufregung über die ‚europäische
Flüchtlingskrise‘. Zum einen gelten aus afrikanischer Sicht die westlichen
Interventionen im Irak und in Libyen, aber auch der zögerliche Umgang mit dem Krieg
in Syrien als zentrale Auslöser der derzeitigen Flüchtlingsströme, weshalb auch
ihre Bewältigung eindeutig in der Verantwortung des Westens gesehen wird. Zum
anderen erscheinen die Flüchtlingszahlen in Europa aus afrikanischer Sicht
geradezu übersichtlich: während der Anteil der Flüchtlinge an der
Gesamtbevölkerung in allen europäischen Hauptaufnahmeländern Deutschland, Frankreich,
Großbritannien, Italien und Niederlande (außer Schweden) laut Angaben des
UNHCR [Hohe Flüchtlingskommisar der Vereinten Nationen] für 2015 unter
0,5 Prozent liegt, beläuft sich der Anteil von Flüchtlingen in den wesentlichen
afrikanischen Aufnahmeländern Kenia, Uganda und Kamerun auf über
ein Prozent, im Süd-Sudan auf über zwei Prozent und im Tschad sogar auf über
vier Prozent“ (
www.ipg-journal.de/kommentar/artikel/migrationskontrolle-
istnicht-fluchtursachenbekaempfung-1146/).
Fluchtursachen bekämpfen war auch ein vermeintliches Ziel des EU-Afrika-
Gipfels am 2. und 3. April 2014 in Brüssel. Angesichts tausender Flüchtlinge, die aus
Afrika über das Mittelmeer nach Europa zu gelangen versuchten, und der
zahlreichen Katastrophen wie Mitte Oktober 2013, als vor der italienischen Insel
Lampedusa mehr als 360 Menschen ertranken, wollte die EU bereits im Zuge des
Gipfels am 2. und 3. April 2014 mit einem Aktionsplan gegen die sogenannte
illegale Einwanderung vorgehen. Im Gegenzug für „umfassende und effektive
Kooperation“ bei der Bekämpfung der „irregulären Migration“ sollten neue
Möglichkeiten für Arbeitsmigration eröffnet werden (
www.n-tv.de/politik/EU-
oeffnet-sich-einen-Spalt-breit-fuer-Afrikaner-article125961 66.html). Auf dem
vierten EU-Afrika-Gipfel im April 2014 in Brüssel hatte der ehemalige
Kommissionspräsident José Manuel Barroso angekündigt, dass für ein afrikaweites
Programm von 2014 bis 2020 insgesamt 845 Mio. Euro zur Verfügung ständen
(ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/12608_de.htm).
Im unmittelbaren Anschluss an das Gipfeltreffen zu Migrationsfragen am 11. und
12. November 2015 in Valletta nahm die Bundeskanzlerin am 12. November
2015 am informellen Treffen der Staats- und Regierungschefs der Europäischen
Union in Valletta teil. Dabei ging es unter anderem um die Kooperation mit der
Türkei.
1. Welche konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
seitens der EU als Ergebnis des vierten EU-Afrika-Gipfels vom 2. und
3. April 2014 in Brüssel in den Bereichen Landwirtschaft, wirtschaftliche
Integration, Handel und Umweltschutz beschlossen, und auf welche Weise
wird die Bundesregierung diese umsetzen?
Beim vierten EU-Afrika-Gipfel vom 2. bis 3. April 2014 in Brüssel wurden in
einer „Roadmap“ fünf Prioritäten als Rahmen der Kooperation zwischen Europa
und Afrika für den Zeitraum 2014 bis 2017 festgeschrieben. Die Bereiche
Landwirtschaft, wirtschaftliche Integration, Handel und Umweltschutz sind darin
enthalten. Für jeden der fünf prioritären Bereiche wurden Maßnahmen vereinbart,
die sich direkt auf die Menschen in beiden Kontinenten auswirken sollen. Zur
Umsetzung der Roadmap trägt die Bundesregierung mit einer Vielzahl von
Programmen und Projekten bei, die vor allem aus Mitteln ihrer bi- und multilateralen
Entwicklungspolitischen Zusammenarbeit finanziert werden.
2. Welche konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
seitens der EU als Ergebnis des vierten EU-Afrika-Gipfels vom 2. und
3. April 2014 in Brüssel zu Fragen der Migration und insbesondere in Fragen
der von afrikanischer Seite gewünschten Arbeitskräftemobilität, des
internationalen Schutzes und der Organisation legaler Migration und einer stärkeren
Verknüpfung zwischen Migration und Entwicklung beschlossen, und auf
welche Weise wird die Bundesregierung diese umsetzen?
Der EU-Afrika-Gipfel 2014 verabschiedete eine Gipfelerklärung zu
Migration („EU-Africa Declaration on Migration and Mobility“), die einen
Fünf-Punkte-Aktionsplan für den Zeitraum 2014 bis 2017 umfasst. Der
Aktionsplan berücksichtigt sowohl das afrikanische Interesse an Arbeitskräftemobilität
als auch das europäische Interesse an einer Eindämmung der irregulären
Migration sowie an einer Stärkung des internationalen Schutzes und der Verknüpfung
von Migration und Entwicklung als zentrale Aktionsfelder in der
Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit soll mit einem breiter angelegten Afrika-EU-
Migrations- und Mobilitätsdialog unter Leitung einer Kerngruppe unterfüttert werden.
3. Welche EU-Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung in
welcher Höhe Beiträge für den sogenannten Nothilfe-Treuhandfonds, der
1,8 Mrd. Euro aus EU-Finanzierungsinstrumenten, Beiträgen von EU-
Mitgliedstaaten und anderen Geldgebern beinhalten soll (Pressemitteilung von
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker vom 12. November 2015),
zugesagt bzw. geleistet (bitte entsprechend den EU-Mitgliedstaaten die
Beiträge auflisten)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben folgende EU-Mitgliedstaaten
bilaterale Einzahlungen in den EU-Nothilfe-Treuhandfonds zugesagt bzw. geleistet,
die zu den 1,8 Mrd. Euro aus dem EU-Haushalt und EU-
Entwicklungsprogrammen hinzukommen (Stand: 8. Januar 2016):
EU-Mitgliedstaat Beitrag in Euro
Belgien 10.000.000
Bulgarien 50.000
Dänemark 6.000.000
Deutschland 3.000.000
Estland 150.000
Finnland 5.000.000
Frankreich 3.000.000
Irland 3.000.000
Italien 10.000.000
Lettland 50.000
Litauen 50.000
Luxemburg 3.100.000
Malta 250.000
Niederlande 15.000.000
Österreich 3.000.000
Polen 1.000.000
Portugal 250.000
Rumänien 100.000
Schweden 3.000.000
Slowakei 500.000
Slowenien 50.000
Spanien 3.000.000
Tschechische Republik 600.000
Ungarn 500.000
Vereinigtes Königreich 3.000.000
GESAMT 73.650.000
4. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, aus welchen EU-
Finanzierungsinstrumenten und von welchen anderen Geldgebern Beiträge in
welcher Höhe die derzeit noch ausstehenden Beiträge in Höhe von ca.
900 Mio. Euro für den Nothilfe-Treuhandfonds aufgebracht werden sollen?
Die Europäische Union, Mitgliedsstaaten und andere unterstützende Staaten
haben im Einklang mit dem in Valletta vereinbarten Aktionsplan zum derzeitigen
Zeitpunkt Mittel in erheblichem Umfang in Aussicht gestellt, mit denen die
weitere Umsetzung des Aktionsplans unterstützt werden kann.
Der Großteil der seitens der europäischen Ebene bereits gestellten Mittel für den
EU-Nothilfe-Treuhandfonds stammt aus dem Europäischen Entwicklungsfonds
(1,4 Mrd. Euro). Darüber hinaus fließen u. a. Mittel aus dem Europäischen
Nachbarschaftsinstrument (200 Mio. Euro), dem Instrument für
Entwicklungszusammenarbeit (125 Mio. Euro), dem Instrument für Humanitäre Hilfe (50 Mio. Euro)
sowie aus dem Stabilitätsinstrument (Instrument for Stability and Peace) ein. Alle
EU-Mitgliedstaaten sind durch ihre regulären Beiträge an den EU-
Finanzierungsinstrumenten grundsätzlich beteiligt.
Zusätzlich zum Grundvolumen des Treuhandfonds von 1,8 Mrd. Euro und den
bilateralen Beiträgen der EU-Mitgliedstaaten haben auch Norwegen (3 Mio.
Euro) und die Schweiz (4,6 Mio. Euro) bilaterale Beiträge zugesagt.
Über die Mobilisierung von zusätzlichen Mitteln über die oben genannten
Beiträge hinaus aus EU-Finanzinstrumenten, bilateral sowie von anderen Gebern
liegen der Bundesregierung zum aktuellen Zeitpunkt keine Informationen vor.
5. Inwiefern und aus welchem Einzelplan und welchen Budgetlinien werden
Bundeshaushaltsmittel in den Treuhandfonds einfließen, und inwiefern folgt
dies dem Grundsatz „mehr für mehr“ (s. Antwort auf die Schriftliche Frage
64 des Abgeordneten Niema Movassat auf Bundestagsdrucksache 18/6603)?
Die Beiträge Deutschlands zum Grundvolumen des Fonds stammen im Hinblick
auf die über den Europäischen Entwicklungsfonds bereit gestellten Mittel aus
Einzelplan 23, Kapitel 2303, Titel 896 02.
Darüber hinaus ist Deutschland mit seinem Finanzierungsanteil von rund 21
Prozent am Gesamthaushalt der EU und damit auch an den EU-Finanzinstrumenten
(Europäisches Nachbarschaftsinstrument, Instrument für Entwicklungshilfe,
Instrument für Humanitäre Hilfe und Stabilitätsinstrument) beteiligt, über die
ebenso eine Finanzierung des Fonds erfolgt. Die deutschen Beiträge an den
EU-Haushalt sind in Kapitel 6001 Titel 021 01 sowie 022 02 veranschlagt.
Der bilaterale deutsche Beitrag zum Treuhandfonds von 3 Mio. Euro wird nach
bisherigen Planungen aus dem Einzelplan 23 (Kapitel 2310, Titel 896 32) zur
Verfügung gestellt. Die Bereitstellung von Mitteln aus dem Bundeshaushalt für
den Treuhandfonds und die Herkunft dieser Mittel (Einzelplan, Budgetlinien)
nach dem Grundsatz „mehr für mehr“ wird weiter geprüft.
6. Aus welchen Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedstaaten setzt sich der
Vorstand des Nothilfe-Treuhandfonds zusammen, dessen Vorsitz die
Europäische Kommission führt?
Der Vorstand des Nothilfe-Treuhandfonds ist aus Vertretern der Kommission, der
EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten zusammengesetzt. Der Europäische
Auswärtige Dienst nimmt ebenfalls mit einem Vertreter als Beobachter teil. EU-
Mitgliedstaaten mit Einzahlungen in den Fonds unterhalb von 3 Mio. Euro bzw. ohne
Beitrag können als Beobachter an den Sitzungen des Vorstands teilnehmen.
7. Welche anderen Geldgeber sind im Vorstand des Nothilfe-Treuhandfonds
vertreten?
Außerhalb der EU beteiligen sich Norwegen und die Schweiz am Treuhandfonds
und sind im Vorstand vertreten.
8. Welchen Partnerländern und regionalen Organisationen wurde ebenfalls eine
Teilnahme am Vorstand des Nothilfe-Treuhandfonds angeboten, und welche
davon haben das Angebot angenommen bzw. wollen es annehmen?
Gemäß Artikel 5 des Gründungsabkommens für den Treuhandfonds können
begünstigte Länder und Regionalorganisationen auf Einladung an den Sitzungen
des Vorstands teilnehmen. An der ersten Zusammenkunft des Vorstands in
Valletta (Malta) am 12. November 2015 nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung
Vertreter folgender Partnerländer teil: Ägypten, Algerien, Burkina Faso,
Elfenbeinküste, Dschibuti, Gambia, Ghana, Kamerun, Kenia, Libyen, Mali, Marokko,
Mauretanien, Senegal, Somalia, Sudan, Südsudan, Tunesien.
9. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, welche in Valletta
beschlossenen konkreten Maßnahmen, die der mit Strategiefragen befasste
Vorstand des EU-Nothilfe-Treuhandfonds noch am 12. November 2015
diskutieren sollte, schnell in Angriff genommen werden sollen
(Pressemitteilung von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker vom 12.
November 2015)?
Die Staaten, die am Migrationsgipfel von Valletta teilnahmen, haben im dort
verabschiedeten Aktionsplan sechzehn Leuchtturminitiativen besondere Priorität
eingeräumt. Die Umsetzung dieser Initiativen soll noch vor Ende 2016 beginnen.
10. Inwieweit gab es nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem Gipfel eine
Einigung auf konkrete Initiativen und Maßnahmen zur Eröffnung legaler
Migrationswege, wie sie ursprünglich im Entwurf des Aktionsplans
(
www.statewatch.org/news/2015/nov/eu-council-valletta-version-5-13768-
15.pdf; Ratsdok.-Nr. 13768/15) skizziert wurden, in den Bereichen:
a) Förderung legaler Migration und Mobilität im Rahmen bilateraler
Kooperationen, z. B. im Weg von Mobilitätspartnerschaften und gemeinsamen
Strategien für Migration und Mobilität;
b) Festlegung von einem oder mehreren Berufen, bei denen die beteiligten
Staaten sich auf eine Verbesserung der Qualifizierung u. a. mit dem Ziel
verständigen, dass Migranten diese Qualifizierung bei der Rückkehr in ihr
Heimatland nutzen können;
c) Förderung der Mobilität von Studierenden, Forschenden und
Unternehmern zwischen Afrika und Europa;
d) Förderung zirkulärer Migration in kleinen und mittelständischen
Unternehmen sowie Stärkung von Partnerschaftsprogrammen und sog. brain
circulation;
e) Unterstützung bei der Ausarbeitung und Einführung nationaler Strategien
zur Integration von Migranten und zur Abwehr von Fremdenfeindlichkeit
und Diskriminierung;
f) Vereinfachung der Zugangsverfahren, u. a. durch Veränderungen bei den
Kurzzeitvisa und die Abschaffung von Gebühren für bestimmte
Personengruppen;
g) Verdoppelung der Stipendien zu Studien- und Forschungszwecken im
Rahmen des Erasmus+-Programms und weiterer nationaler Programme
im Vergleich zum Jahr 2014,
und welche konkreten Schritte sollen in diesen Bereichen entsprechend in
welchen Zeiträumen bis Ende 2016 erfolgen?
Die Fragen 10a bis 10g werden gemeinsam beantwortet. Die Endfassung des
Aktionsplans kann auf der Internetseite des Europäischen Rates eingesehen werden:
www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/11/12-valletta-final-docs/.
Der Aktionsplan enthält 16 „Leuchtturminitiativen“ in den fünf bekannten
Aktionsfeldern des Gipfels (hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/6450 vom 19. Oktober 2015 verwiesen). Die beteiligten Regierungen und
Organisationen verpflichten sich unter anderem dazu, diese Leuchtturminitiativen
bis Ende 2016 auf den Weg zu bringen. Die Gipfelteilnehmer einigten sich auf
Maßnahmen in allen in der Frage genannten Bereichen zur Förderung von legaler
Migration und Mobilität. Die Identifizierung von konkreten Projekten und deren
Umsetzung laufen derzeit. Die Auftaktsitzung des Operationellen Ausschusses
des EU-Treuhandfonds fand am 16. Dezember 2015 statt.
11. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung, inwiefern im
Abschnitt „Nutzung der Entwicklungsvorteile der Migration und Bekämpfung
der Ursachen irregulärer Migration und Vertreibung“ eine
„Leuchtturminitiative“ verankert wurde bzw. wird, die Perspektiven für junge Leute schaffen
soll, u. a. durch Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen,
Schaffung von Arbeitsgelegenheiten, Zugang zu Finanzierung etc.
(Ratsdok.-Nr. 13768/15)?
Im Abschnitt „Nutzung der Entwicklungsvorteile der Migration und Bekämpfung
der Ursachen irregulärer Migration und Vertreibung“ wurden insgesamt vier
„Leuchtturminitiativen“ vereinbart. Eine davon zielt auf die Lancierung von
Projekten, die Beschäftigungsmöglichkeiten in den Herkunftsregionen verbessern
sollen. Dazu sollen die beruflichen Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeiten
junger Menschen sowie der Zugang zu digitalen Technologien verbessert,
Unterstützung für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittelständische Unternehmen
im formellen sowie informellen Sektor geleistet und der Zugang zu
Finanzierungsmöglichkeiten erleichtert werden. Die durch das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gemeinsam mit der „New
Partnership for Africa’s Developement“ (NEPAD) der Afrikanischen Union (AU)
angestoßene Ausbildungsinitiative für Afrika („Skills Initiative“) ist hierbei ein
wichtiger Beitrag.
12. Was ist der Bundesregierung über eine Verständigung und Einigung zu
Maßnahmen zur „Verhinderung irregulärer Migration und Bekämpfung von
Menschenschmuggel und -handel“ bekannt, und welche konkreten Schritte
sind in den im Ratsdok.-Nr. 13768/15 benannten Bereichen:
a) Unterstützung der Strafverfolgungs- und Justizbehörden sowie der
Grenzschutzbehörden;
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Der Bundesregierung liegen
keine weitergehenden Informationen vor.
b) Verstärkung der Kapazitäten im Umgang mit Dokumentenfälschung mit
Unterstützung durch Frontex und Europol;
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Der Bundesregierung liegen
keine weitergehenden Informationen vor.
c) Vermeidung „irregulärer“ Migration und Bekämpfung organisierter
„Schlepperkriminalität“, insbesondere durch bestehende EU-Missionen;
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Der Bundesregierung liegen
keine weitergehenden Informationen vor.
d) Ausbau der Zusammenarbeit mit Interpol und Europol;
Es wird darauf hingewiesen, dass der für die Europol-Kooperation notwendige
rechtliche Rahmen derzeit nicht existiert. Siehe auch die Antwort zu Frage 10.
e) Stärkung der operativen polizeilichen Zusammenarbeit und des
Informationsaustausches zwischen den Herkunfts-, Transit- und Zielländern, z. B.
durch gemischte Ermittlerteams unter Einbindung von Europol und IN-
TERPOL;
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Der Bundesregierung liegen
keine weitergehenden Informationen vor.
f) Informationskampagnen in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern über
legale Migrationswege, die realen Lebensbedingungen in Europa und die
Risiken im Zusammenhang mit „irregulärer“ Migration;
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Der Bundesregierung liegen
keine weitergehenden Informationen vor.
g) Maßnahmen und Mechanismen in den Ländern entlang der
Hauptmigrationsrouten zur Betreuung und Information von Migranten, der
Registrierung und Unterstützung bei freiwilliger Rückkehr, beginnend mit der
Einrichtung eines Multifunktionszentrums in Agadez (Niger);
Die Europäische Kommission hat in der Europäischen Migrationsagenda vom
13. Mai 2015 bezüglich Maßnahmen zur Bekämpfung irregulärer Migration
entlang der Hauptmigrationsrouten angekündigt, in Agadez/Niger in Kooperation
mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und dem UNHCR ein
sogenanntes multifunktionelles Zentrum aufzubauen. Bei dem in Niger geplanten
Zentrum handelt es sich um ein Pilotprojekt der Europäischen Kommission. Das
Zentrum soll auf Vorarbeiten und Strukturen der Internationalen Organisation für
Migration aufbauen und gemeinsam mit dem UNHCR die Zusammenarbeit mit
den Behörden Nigers verbessern. Ziel ist die Beratung von Flüchtlingen und
Migranten über Risiken irregulärer Migration und gegebenenfalls alternative
Möglichkeiten der legalen Migration. Daneben sollen lokale Schutzmöglichkeiten
geschaffen und gegebenenfalls die freiwillige Rückkehr in die Herkunftsregion
unterstützt werden.
Bei der Sonder-Sitzung des JI-Rates am 14. September 2015 wurde die
Unterstützung des Aufbaus des multifunktionellen Zentrums in Niger von den EU-
Innenministern begrüßt. Es soll bis Mitte 2016 einsatzbereit sein. Die Bundesregierung
unterstützt dieses Vorhaben politisch. Ferner prüft die Europäische Kommission
die Errichtung beziehungsweise Unterstützung weiterer Informations- und
Beratungseinrichtungen für Flüchtlinge und Migranten entlang der Migrationsrouten
am Horn von Afrika.
h) Einsetzung einer gemeinsamen Ermittlereinheit in Niger im Kampf gegen
„Schleuserkriminalität“ als Pilotprojekt mit Vorbildcharakter für andere
Länder oder Regionen
geplant?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Der Bundesregierung liegen
keine weitergehenden Informationen vor.
13. Welche rechtlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Rückübernahme sollten
die Herkunfts- und Transitstaaten aus Sicht der Bundesregierung eingehen,
und welche Verabredungen wurden hierzu getroffen bzw. anvisiert?
Am 9. September 2015 hat die Europäische Kommission im Rahmen ihres
Migrationspakets einen Aktionsplan zur Rückkehrpolitik vorgelegt. Danach wird sich
die Europäische Kommission unter anderem dafür einsetzen, dass die
Rückübernahmeverpflichtungen, die sich aus allgemeinem Völkerrecht, aus spezifischen
Rückübernahmeabkommen oder dem Abkommen von Cotonou ergeben, auch
tatsächlich eingehalten werden.
Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt den EU-Aktionsplan für die
Rückkehr und tritt für seine rasche Umsetzung ein. Wichtig ist aus Sicht der
Bundesregierung zum einen die tatsächliche Umsetzung von Artikel 13 des Abkommens
von Cotonou, wonach sich die EU und die AKP-Staaten verpflichtet haben, ihre
eigenen Staatsangehörigen ohne weitere Formalitäten zu übernehmen, und zum
anderen auch der Abschluss laufender und die Aufnahme neuer Verhandlungen
über EU-Rückübernahmeabkommen mit den nordafrikanischen Ländern.
Rückübernahmeabkommen sollten generell, jedenfalls wenn es sich um
Außengrenzen-Drittstaaten handelt, immer auch die Drittstaatsangehörigen-Klausel
enthalten, wonach die Länder zur Rückübernahme der Drittstaatsangehörigen
verpflichtet sind, die über ihr Hoheitsgebiet in die EU eingereist sind.
14. Welche rechtlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Bekämpfung der
kommerziellen Fluchthilfe sollten die Herkunfts- und Transitstaaten aus Sicht der
Bundesregierung eingehen, und welche Verabredungen wurden hierzu
getroffen bzw. anvisiert?
Die Bekämpfung der Schleusungskriminalität ist aus Sicht der Bundesregierung
prioritär. Sie sollte daher auch künftig im Rahmen der Zusammenarbeit mit
Herkunfts- und Transitstaaten einen wichtigen Platz einnehmen. Die konkreten
Verpflichtungen müssen sich dabei an dem jeweiligen Land und dessen spezifischer
Situation orientieren.
15. Was ist der Bundesregierung über eine Verständigung und Einigung zu
Maßnahmen der „Rückführung“ und „Rückübernahme“ bekannt, und welche
konkreten Schritte sind in den im Ratsdok.-Nr. 13768/15 benannten
Bereichen:
a) Ausbau der Kooperation mit den Herkunfts-, Transit- und Zielländern im
Bereich der „Rückführung“ und „Rückübernahme“;
Die Teilnehmer des Valletta-Gipfels haben sich in der dort angenommenen
Politischen Erklärung unter anderem darauf verpflichtet, ihre Zusammenarbeit in den
Bereichen Rückführung und nachhaltige Reintegration zu verbessern und sie
effektiver und umfassender zu gestalten. Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden
vor diesem Hintergrund ihre Bemühungen intensivieren. Ziel ist es, die
Rückführung und Rückübernahme vor allem durch praktische Maßnahmen zu erleichtern.
So will die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten künftig auch bei ihren
Verhandlungen zum Abschluss bilateraler Rückübernahmeabkommen und bei
der praktischen Rückführung unterstützen. Dies kann auch gemeinsame
Sondierungsgespräche der Kommission und interessierter Mitgliedstaaten mit
Drittstaaten umfassen. In diesem Zusammenhang wird die EU auch für eine stärkere
Nutzung des EU-Laissez-passer werben. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu
Frage 13 verwiesen.
b) Unterstützung der Herkunftsländer bei der Modernisierung der
Personenstandsregister und der Digitalisierung von Fingerabdrücken;
Die Unterstützung bei der Modernisierung der Personenstandsregister und der
Digitalisierung von Fingerabdrücken wäre als sinnvoller Beitrag anzusehen,
afrikanische Herkunfts- und Transitstaaten besser in die Lage zu versetzen, bei der
Erfüllung ihrer Rückübernahmeverpflichtungen zu kooperieren. Die Identifizierung
und Festlegung von konkreten Projekten im Rahmen der Aktionsfelder und
entsprechenden Initiativen des Aktionsplans sind noch nicht abgeschlossen. Im
Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 10, 13 und 15a verwiesen.
c) Entwicklung von Optionen für praktische Zusammenarbeit und bilaterale
Dialoge in Bezug auf die „Rückführung“, Identifizierung und Erstellung
von Reisedokumenten;
Auf die Antwort zu Frage 15a wird verwiesen.
d) umfassende entwicklungspolitische Maßnahmenpakete zur Reintegration
von Rückkehrern für Länder, die sich zur engen Zusammenarbeit mit der
EU verpflichten im Bereich der „Rückführung“ und „Rückübernahme“,
insbesondere in Bezug auf die Identifizierung und Anerkennung von EU-
Laissez-Passer-Reisedokumenten;
Die Europäische Kommission will bis Sommer 2016 einen Bericht über die
geplanten maßgeschneiderten Aktivitäten mit interessierten afrikanischen Staaten
vorlegen, der unter anderem auch Anregungen für die Zusammenarbeit bei
Rückführung, Rückübernahme sowie insbesondere Reintegration beinhalten soll.
Dabei wären auch Maßnahmen zur Stärkung der Akzeptanz von EU-Laissez-
Passer-Papieren wünschenswert.
e) Weiterentwicklung der Programme zur freiwilligen Rückkehr und
Reintegration;
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
f) Entsendung von Delegationen von zunächst zehn afrikanischen Staaten in
die EU zur Nationalitätenfeststellung von Migranten zum Zweck der
Abschiebung im ersten Quartal 2016
geplant?
Delegationsreisen ausgewählter afrikanischer Staaten zur
Nationalitätenfeststellung von Migranten sind als sinnvolle Unterstützungsmaßnahme bei der
Erfüllung der Rückübernahmeverpflichtungen anzusehen. Diese
Unterstützungsmaßnahme ist noch nicht weiter konkretisiert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
den Fragen 10, 13 und 15b verwiesen.
16. Was ist der Bundesregierung aus Ratsarbeitsgruppen oder ihrer Mitarbeit an
der Vorbereitung und Durchführung der „Valletta-Konferenz“ darüber
bekannt, inwiefern eine Teilnahme der Regierungen Algeriens, Tunesiens und
Ägyptens am gemeinsamen Überwachungsnetzwerk „Seepferdchen
Mittelmeer“ ähnlich wie bei „Seepferdchen Atlantik“ auch gemeinsame Patrouillen
auf See oder an Land ermöglichen sollten (Frankfurter Allgemeine Zeitung
vom 9. Oktober 2015, Antwort von Dimitris Avramopoulos im Namen der
Europäischen Kommission, E-010826/2015 vom 23. Oktober 2015), und aus
welchen Gründen haben die drei Regierungen dies nach Kenntnis der
Bundesregierung abgelehnt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
17. Was ist der Bundesregierung aus Ratsarbeitsgruppen oder ihrer Mitarbeit an
der Vorbereitung und Durchführung der „Valletta-Konferenz“ darüber
bekannt, aus welchen Gründen die anvisierte Teilnahme afrikanischer Länder
an einem gemeinsamen Überwachungsnetzwerk „Seepferdchen Mittelmeer“
(Bundestagsdrucksache 18/3515) in späteren Versionen des in Valletta
verabschiedeten Aktionsplans getilgt wurde (
www.statewatch.org/news/2015
/oct/eu-council-valletta-action-plan-third-draft-12560-rev-2-15.pdf), und
welche Bedenken wurden von einzelnen Regierungen zur Erwähnung von
„Seepferdchen Mittelmeer“ vorgetragen (bitte auch die Haltung der
Bundesregierung dazu schildern)?
Zu nichtöffentlichen internationalen Verhandlungen nimmt die Bundesregierung
keine Stellung, da dies bei den Verhandlungspartnern zu nachhaltigen Irritationen
führen und ihre Bereitschaft, mit Vertretern der Bundesregierung vertrauliche
Verhandlungen zu führen, negativ beeinflussen würde.
18. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass in den EU-Afrika-
Beratungen zum Valletta-Gipfel den EU-Staaten seitens afrikanischer Staaten
eine Militarisierung des Mittelmeers vorgeworfen wurde (
www.rp-
online.de/politik/europaeer-und-afrikaner-zerstritten-zum-gipfeltreffen-aid-
1.5544529), und betraf das beispielsweise auch EU-Maßnahmen zur
„Seenotrettung“ und die Maßnahmen zur „Bekämpfung von Schleusern und
Menschenhandel“?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
19. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welcher Ebene bzw. über
welche Kanäle die libyschen „Regierungen“ zum Valletta-Gipfel eingeladen
worden waren und welche „Regierung“ schließlich auf welche Weise
vertreten war?
Der Bundesregierung ist lediglich bekannt, dass Libyen vom Europäischen
Auswärtigen Dienst eingeladen wurde.
20. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern und mit welchen
Zielen auf den vorbereitenden Treffen zum Valletta-Gipfel auch die
Teilnahme afrikanischer Staaten an der EU-Militärmission EUNAVFOR MED
thematisiert wurde?
Die Teilnahme afrikanischer Staaten an der EU-Militärmission wurde nach
Kenntnis der Bundesregierung in der Vorbereitung des Valletta-Gipfels nicht
thematisiert.
21. Welche Staaten waren hiervon hauptsächlich adressiert, und welche
Positionen haben diese hinsichtlich der Teilnahme an EUNAVFOR MED vertreten?
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
22. Inwieweit sieht die Bundesregierung in Grenzstationen und „Maßnahmen
des Grenzmanagements“ in Ländern im nördlichen Afrika wie Ägypten,
Sudan, Mali und Niger auch Maßnahmen „im Sinne der Rechtsstaatlichkeit und
guten Regierungsführung“ (
www.tagesspiegel.de/politik/fluechtlinge-
auchdiktatoren-sind-beim-eu-grenzschutz-mit-dabei/12479452.html)?
Die Bundesregierung fördert gegenwärtig Maßnahmen, die zum Ziel haben,
Partnerländer im Grenzmanagement an ausgewählten Grenzabschnitten im Sinne der
Rechtsstaatlichkeit und guten Regierungsführung zu unterstützen. Durch
bilaterale (grenz-) polizeiliche Ausbildungs- und Ausstattungshilfe strebt die
Bundesregierung an, dass die Sicherheitsbehörden begünstigter Staaten ihre Aufgaben
besser wahrnehmen können. Neben der Förderung von demokratischen Werten,
Rechtstaatlichkeit und Menschenrechten im jeweiligen Partnerstaat kann so auch
ein Beitrag zur nationalen Stabilisierung sowie zur Friedenskonsolidierung auf
regionaler Ebene geleistet werden. Darüber hinaus sind sichere Grenzen auch eine
wichtige Voraussetzung für die Terrorismusbekämpfung in dem jeweiligen Staat.
In Sudan fördert das Auswärtige Amt daher ein Projekt der Max-Planck-Stiftung
für Internationalen Frieden und Rechtsstaatlichkeit zur Verfassungsberatung und
Verankerung rechtsstaatlicher Prinzipien. Die Bundesregierung fördert ferner im
Bereich Rechtstaatlichkeit auch überregionale Vorhaben im Grenz- und
Polizeibereich in Subsahara-Afrika, unter anderem Ländermaßnahmen in Sudan, in Mali
und in Niger.
23. Inwieweit gab es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Einigung über die
Einrichtung von Migrationszentren (sog. Pre-screening-Zentren) an
Transitrouten?
Eine Einigung auf die Einrichtung sogenannter „Pre-Screening-Zentren“ ist der
Bundesregierung nicht bekannt. Die am Valletta-Gipfel beteiligten Regierungen
und Organisationen haben sich darauf geeinigt, Zentren in Ländern entlang der
Hauptmigrationsrouten zu unterstützen, die direkte Hilfeleistung und
Informationen unter anderem über legale Migrationsmöglichkeiten für Migranten
bereitstellen sowie die Migranten registrieren sollen und in Zusammenarbeit mit den
Herkunftsländern Möglichkeiten für eine sichere und freiwillige Rückkehr und
Reintegration anbieten. Die Zentren sollen auch die örtliche Bevölkerung unterstützen
und komplementär zu nationalen Bemühungen im Bereich des
Migrationsmanagements umgesetzt werden.
24. Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob afrikanische Staaten die sog.
Migrationszentren kritisch sehen, und wenn ja, worin besteht die Kritik?
Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen.
25. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob afrikanische Staaten
bezüglich der Migrationszentren die Gefahr einer politischen und wirtschaftlichen
Destabilisierung der jeweiligen Länder verbinden?
Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen.
26. Sollen nach Kenntnis der Bundesregierung bei den sog. Pre-screening-
Zentren auf See aufgegriffene Flüchtlinge zurück an Land in diese verbracht
werden (
www.statewatch.org/news/2015/aug/eu-council-med-crisis-preparation
-La-Valletta-11534-15.pdf)?
Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen.
27. Inwieweit gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Gipfels
eine Verständigung und Einigung bezüglich der Einrichtung eines
Multifunktionszentrums in Niger, das u. a. Maßnahmen im Bereich der
Registrierung, Datenerhebung, Unterstützung bei Rückkehr, Verbesserung der
Schnittstellung zu UNHCR und eine wissenschaftliche Analyse zu
Migrationsbewegungen durchführen soll (
www.tagesschau.de/ausland/niger-
fluechtlinge-103.html)?
Auf die Antworten zu den Fragen 12g und 23 wird verwiesen.
28. Inwieweit spricht sich die Bundesregierung gegen Arbeitsmigrationsquoten
aus, und welche EU-Staaten tun dies nach Kenntnis der Bundesregierung
(
www.mittelbayerische.de/politik-nachrichten/eu-und-afrika-clinch-um-
fluechtlinge-21771-art1304511.html)?
Die Bundesregierung lehnt Quoten für die legale Einreise im Rahmen der
Arbeitsmigration ab. Die konkrete Ausgestaltung der Bedarfsdeckung sollte dem
Arbeitsmarkt selbst überlassen bleiben. Darüber hinaus ist die Frage der
Arbeitsmigration vom Arbeitsmarkt jedes einzelnen EU-Staates abhängig.
Der Bundesregierung liegt derzeit kein vollständiges Bild vor zu den
Mitgliedstaaten, die Quoten zur legalen Einreise im Rahmen der Arbeitsmigration
ebenfalls ablehnen.
29. Welche Position vertritt nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische
Kommission zu Arbeitsmigrationsquoten?
Die Position der Europäischen Kommission zu Arbeitsmigrations-Quoten ist
nicht bekannt.
30. Was versteht die Bundesregierung konkret unter dem Vorschlag eines
„Poolings“ von Angeboten im Bereich der legalen Migration (allafrica.com/
stories/201511140290.html), und wie steht sie zu dazu?
Unter dem Begriff „Pooling“ wird eine gesammelte Sachstandsdarstellung über
die bereits bestehenden Zuwanderungsmöglichkeiten in die einzelnen EU-Staaten
verstanden, zum Beispiel in den Bereichen Arbeit, Forschung, Studium und
Ausbildung. Konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung dieser „pool offers“ wurden
bislang von Seiten der Europäischen Kommission nicht vorgelegt.
31. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zum Umfang von
Devisen, die jährlich von afrikanischen Arbeitsmigrantinnen und -migranten
in die Heimat überwiesen werden und wobei es sich um rund 30 Mrd. Euro
handeln könnte, also mehr als alle Entwicklungshilfen Europas mit etwa
20 Mrd. Euro zusammen, und inwieweit ist die Bundesregierung der
Auffassung, dass die afrikanischen Staaten vor diesem Hintergrund kaum ein
Interesse daran haben, Rückkehr von Migrantinnen und Migranten zu betreiben
(
www.deutschlandfunk.de/afrika-politik-mehr-entwicklungshilfe-beruhigt-
nur-das.694.de.html?dram:article_id=336640)?
Das Volumen privater internationaler Geldtransfers von Migranten übersteigt die
weltweiten Gelder der Entwicklungszusammenarbeit (ODA) seit Jahren stark.
Die Bundesregierung beruft sich in Bezug auf das Volumen von Geldtransfers
von Migranten (sogenannte Remittances) auf die aktuellsten Schätzungen der
Weltbank (die „Bilateral Remittances Matrix 2014“:
http://go.worldbank.org/
092X1CHHD0 und den aktuellen „Migration and Remittances Brief“:
http://go.worldbank.org/R88ONI2MQ0). Hieraus geht hervor, dass insgesamt im
Jahr 2014 aus Deutschland in alle Länder des afrikanischen Kontinents 1,3
Milliarden US-Dollar Remittances gesendet wurden; aus allen Ländern weltweit
wurden diesen Schätzungen zufolge 64 Milliarden US-Dollar von Migranten nach
Afrika gesandt. Entwicklungsländer Subsahara-Afrikas empfingen davon 32
Milliarden US-Dollar im Jahr 2014.
Die Rückkehr von Arbeitsmigranten kann dennoch für Entwicklungsländer
aufgrund von Wissenstransfer und „Brain Gain“ sehr große Vorteile haben:
Migranten bringen wertvolle Kenntnisse und Kontakte mit, die sie auf dem Arbeitsmarkt
des Herkunftslandes oft sehr positiv einsetzen können, zum Beispiel durch
Unternehmensgründungen.
32. Welche konkreten Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im
Anschluss an das Gipfeltreffen zu Migrationsfragen am 11. und 12.
November 2015 stattgefundenen informellen Treffen der Staats- und
Regierungschefs der Europäischen Union in Valletta, an dem die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel teilnahm, beschlossen worden, um den laufende Prozess
zur Visa-Liberalisierung für die Türkei zu beschleunigen, wobei im
Gegenzug seitens der Türkei das EU-Türkei-Rückübernahmeabkommen auch für
Drittstaatsangehörige früher, d. h. vor dem 1. Oktober 2017, angewandt
werden soll (
www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/
2015/11/2015-11-12-merkel-valletta-eu-sonderrat.html)?
Laut Abschlusserklärung des EU-Türkei-Gipfels vom 29. November 2015 wird
die Europäische Kommission bis Anfang März 2016 den zweiten Bericht über die
Fortschritte der Türkei bei der Umsetzung des Fahrplans zur Visaliberalisierung
vorstellen. Die EU und die Türkei sind sich darin einig, dass das
Rückübernahmeabkommen EU-Türkei ab Juni 2016 in vollem Umfang anwendbar sein wird,
so dass die Kommission im Herbst 2016 ihren dritten Fortschrittsbericht mit Blick
auf eine Aufhebung der Visumpflicht für türkische Staatsangehörige im
Schengen-Raum im Oktober 2016, sobald die Anforderungen des Fahrplans erfüllt sind,
vorstellen kann.
33. Inwieweit steht das Vorhaben der Europäischen Kommission, die
Vorbereitungen für die Öffnung mehrerer Kapitel, darunter der Rechtsstaatskapitel 23
und 24, bis Frühjahr 2016 abzuschließen, nach Kenntnis der
Bundesregierung im Widerspruch zu den aktuellen Entwicklungen sowie den in dem von
EU-Erweiterungskommissar Johannes Hahn am Dienstag im EU-Parlament
präsentierten Fortschrittsbericht zur Türkei kritisierten Mängel im Bereich
Meinungs- und Pressefreiheit, Defizite im Rechtswesen und bei der
Einbindung von Minderheiten sowie dem insgesamt zu beklagenden „negativen
Trend beim Respekt der Rechtsstaatlichkeit und grundlegender Rechte“
(
www.tagesschau.de/ausland/eu-tuerkei-107.html)?
Die Bundesregierung spricht sich gerade wegen der kritischen innenpolitischen
Entwicklungen seit längerem dafür aus, mit Ankara in einen strukturierten und
kritischen Dialog zu treten, wie ihn die Öffnung der Rechtsstaatskapitel
ermöglichen würde.
Die Europäische Kommission hat in der diesjährigen Erweiterungsstrategie
(gleichzeitig mit den Fortschrittsberichten präsentiert) angekündigt, bis zum
Frühjahr 2016 aktualisierte Vorbereitungsdokumente (sog. Screeningberichte)
u. a. für die Rechtsstaatskapitel vorzulegen. Diese Aktualisierung ist notwendig,
da die Dokumente seit 2006 bzw. 2007 nicht mehr in den zuständigen
Ratsgremien behandelt wurden und sich seitdem sowohl der EU-Acquis als auch die
Rechtslage in der Türkei weiterentwickelt haben. Wenn die aktualisierten
Berichte vorliegen, können sie erneut auf die Tagesordnung der zuständigen
Ratsarbeitsgruppe gesetzt werden. Sobald sie im Rat einstimmig angenommen sein
werden, kann die Europäische Kommission die darin definierten Bedingungen für die
jeweilige Kapitelöffnung der türkischen Regierung übermitteln. Die Türkei muss
dann diese Bedingungen erfüllen, bevor eine Kapitelöffnung von der
Kommission empfohlen und im Rat beschlossen werden kann. Allein die Annahme des
Screeningberichts und Übermittlung der Öffnungsbedingungen würden den von
uns angestrebten kritischen Dialog mit Ankara bereits befördern.
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ISSN 0722-8333]