[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 17. Dezember 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7139
18. Wahlperiode 21.12.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Möhring, Eva Bulling-Schröter,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/6924 –
Umsetzung des neuen Bundesgleichstellungsgesetzes in den obersten
Bundesbehörden
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Koalitionsvertrag von 2013 haben die CDU, CSU und SPD vereinbart, „im
Einflussbereich des Bundes eine gezielte Gleichstellungspolitik voran(zu)treiben,
um den Anteil von Frauen in Führungspositionen und in Gremien zu erhöhen und
Entgeltungleichheit abzubauen“. Hierzu sollten die proaktive Umsetzung des
Bundesgleichstellungsgesetzes sowie die Entwicklung eines
Gleichstellungsindex gehören.
Im Zuge der Einführung einer Geschlechterquote für die Aufsichtsräte
bestimmter Unternehmen haben die Koalitionsfraktionen das
Bundesgleichstellungsgesetz novelliert. In seiner neuen Fassung ist es seit dem 1. Mai 2015 in Kraft.
Die Unternehmens- und Personalberatung Kienbaum hat im Oktober 2014 eine
Studie über Frauen in Führungspositionen der Bundesregierung mit dem Titel
„FRAUEN – MACHT – REGIERUNG“ veröffentlicht. Darin hat sie auch den
Frauen-Führungs-Quotienten (FFQ) entwickelt. Entspricht der Anteil der Frauen
in Führungspositionen genau ihrem Anteil an der Beschäftigtenzahl in einer
Behörde, beträgt der Quotient 1.
1. Wie hoch war der Frauenanteil an den Leitungspositionen in den Referaten,
Unterabteilungen und Abteilungen sowie unter den beamteten
Staatssekretärinnen und Staatssekretären in den obersten Bundesbehörden mit Stand zum
31. Oktober 2014 (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?
2. Wie hoch war der Frauenanteil an den Leitungspositionen in den Referaten,
Unterabteilungen und Abteilungen sowie unter den beamteten
Staatssekretärinnen und Staatssekretären in den obersten Bundesbehörden mit Stand zum
30. April 2015 (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?
3. Wie hoch war der Frauenanteil an den Leitungspositionen in den Referaten,
Unterabteilungen und Abteilungen sowie unter den beamteten
Staatssekretärinnen und Staatssekretären in den obersten Bundesbehörden mit Stand zum
31. Oktober 2015 (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?
4. Wie hoch war der FFQ in den obersten Bundesbehörden mit Stand zum
31. Oktober 2014 (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?
5. Wie hoch war der FFQ in den obersten Bundesbehörden mit Stand zum
30. April 2015 (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?
6. Wie hoch war der FFQ in den obersten Bundesbehörden mit Stand zum
31. Oktober 2015 (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 bis 6 werden gemeinsam beantwortet. Zum Stichtag 31. Dezember
2014 liegen folgende Daten über Frauen in Führungspositionen in den obersten
Bundesbehörden vor:
Anteil von Frauen und Männern in leitenden Positionen
zum 31.12.2014
Oberste Bundesbehörden gesamt Männer Frauen Frauenanteil
BK
BK‘in 1 0 1 100 %
Chef BK 1 1 0 0,00 %
Staatsminister/-in 2 1 1 50,00 %
Staatssekretär/-in 1 1 0 0,00 %
Abteilungsleiter/-in 7 6 1 14,29 %
Unterabteilungsleiter/-in 21 16 5 23,81 %
Referatsleiter/-in 57 38 19 33,33 %
Gesamt (ohne BK’in / Min. /
Staatsmin.) 86 61 25 29,07 %
Gesamt (mit BK’in / Min. / Staatsmin.) 90 63 26 28,89 %
AA
Minister/-in 1 1 0 0,00 %
Staatsminister/-in 2 1 1 50,00 %
Staatssekretär/-in 2 2 0 0,00 %
Abteilungsleiter/-in 10 8 2 20,00 %
Unterabteilungsleiter/-in 29 25 4 13,79 %
Referatsleiter/-in 106 73 33 31,13 %
Gesamt (ohne Min. / Staatsmin.) 147 108 39 26,53 %
Gesamt (mit Min. / Staatsmin.) 150 110 40 26,67 %
BMI
Minister/-in 1 1 0 0,00 %
Parl. Staatssekretär/-in 2 2 0 0,00 %
Staatssekretär/-in 2 0 2 100,00 %
Abteilungsleiter/-in 12 11 1 8,33 %
Unterabteilungsleiter/-in 20 18 2 10,00 %
Referatsleiter/-in 127 87 40 31,50 %
Gesamt (ohne Min. / PSts) 161 116 45 27,95 %
Gesamt (mit Min. / PSts) 164 119 45 27,44 %
BMJV
Minister/-in 1 1 0 0,00 %
Parl. Staatssekretär/-in 2 2 0 0,00 %
Staatssekretär/-in 2 1 1 50,00 %
Abteilungsleiter/-in 7 4 3 42,86 %
Unterabteilungsleiter/-in 15 13 2 13,33 %
Referatsleiter/-in 110 65 45 40,91 %
Gesamt (ohne Min. / PSts) 134 83 51 38,06 %
Gesamt (mit Min. / PSts) 137 86 51 37,23 %
BMF
Minister/-in 1 1 0 0,00 %
Parl. Staatssekretär/-in 2 2 0 0,00 %
Staatssekretär/-in 3 3 0 0,00 %
Abteilungsleiter/-in 10 9 1 10,00 %
Unterabteilungsleiter/-in 24 19 5 20,83 %
Referatsleiter/-in 165 130 35 21,21 %
Gesamt (ohne Min. / PSts) 202 161 41 20,30 %
Gesamt (mit Min. / PSts) 205 164 41 20,00 %
BMWi
Minister/-in 1 1 0 0,00 %
Parl. Staatssekretär/-in 3 1 2 66,67 %
Staatssekretär/-in 3 3 0 0,00 %
Abteilungsleiter/-in 10 8 2 20,00 %
Unterabteilungsleiter/-in 27 21 6 22,22 %
Referatsleiter/-in 165 113 52 31,52 %
Gesamt (ohne Min. / PSts) 205 145 60 29,27 %
Gesamt (mit Min. / PSts) 209 147 62 29,67 %
BMAS
Minister/-in 1 0 1 100,00 %
Parl. Staatssekretär/-in 2 0 2 100,00 %
Staatssekretär/-in 2 2 0 0,00 %
Abteilungsleiter/-in 7 5 2 28,57 %
Unterabteilungsleiter/-in 19 13 6 31,58 %
Referatsleiter/-in 104 69 35 33,65 %
Gesamt (ohne Min. / PSts) 132 89 43 32,58 %
Gesamt (mit Min. / PSts) 135 89 46 34,07 %
BMEL
Minister/-in 1 1 0 0,00 %
Parl. Staatssekretär/-in 2 1 1 50,00 %
Staatssekretär/-in 1 1 0 0,00 %
Abteilungsleiter/-in 6 6 0 0,00 %
Unterabteilungsleiter/-in 15 13 2 13,33 %
Referatsleiter/-in 93 65 28 30,11 %
Gesamt (ohne Min. / PSts) 115 85 30 26,09 %
Gesamt (mit Min. / PSts) 118 87 31 26,27 %
BMVg
Minister/-in 1 0 1 100,00 %
Parl. Staatssekretär/-in 2 2 0 0,00 %
Staatssekretär/-in 2 1 1 50,00 %
Abteilungsleiter/-in 5 4 1 20,00 %
Unterabteilungsleiter/-in 22 18 4 18,18 %
Referatsleiter/-in 76 58 18 23,68 %
Gesamt (ohne Min. / PSts) 105 81 24 22,86 %
Gesamt (mit Min. / PSts) 108 83 25 23,15 %
BMFSFJ
Minister/-in 1 0 1 100,00 %
Parl. Staatssekretär/-in 2 0 2 100,00 %
Staatssekretär/-in 1 1 0 0,00 %
Abteilungsleiter/-in 5 2 3 60,00 %
Unterabteilungsleiter/-in 15 9 6 40,00 %
Referatsleiter/-in 72 30 42 58,33 %
Gesamt (ohne Min. / PSts) 93 42 51 54,84 %
Gesamt (mit Min. / PSts) 96 42 54 56,25 %
BMG
Minister/-in 1 1 0 0,00 %
Parl. Staatssekretär/-in 2 0 2 100,00 %
Staatssekretär/-in 2 2 0 0,00 %
Abteilungsleiter/-in 6 4 2 33,33 %
Unterabteilungsleiter/-in 11 8 3 27,27 %
Referatsleiter/-in 76 44 32 42,11 %
Gesamt (ohne Min. / PSts) 95 58 37 38,95 %
Gesamt (mit Min. / PSts) 98 59 39 39,80 %
BMVI
Minister/-in 1 1 0 0,00 %
Parl. Staatssekretär/-in 3 2 1 33,33 %
Staatssekretär/-in 2 2 0 0,00%
Abteilungsleiter/-in 9 7 2 22,22 %
Unterabteilungsleiter/-in 13 10 3 23,08 %
Referatsleiter/-in 103 75 28 27,18 %
Gesamt (ohne Min. / PSts) 127 94 33 25,98 %
Gesamt (mit Min. / PSts) 131 97 34 25,95 %
BMUB
Minister/-in 1 0 1 100,00 %
Parl. Staatssekretär/-in 2 1 1 50,00 %
Staatssekretär/-in 2 2 0 0,00 %
Abteilungsleiter/-in 9 6 3 33,33 %
Unterabteilungsleiter/-in 22 17 5 22,73 %
Referatsleiter/-in 135 86 49 36,30 %
Gesamt (ohne Min. / PSts) 168 111 57 33,93 %
Gesamt (mit Min. / PSts) 171 112 59 34,50 %
BMBF
Minister/-in 1 0 1 100,00 %
Parl. Staatssekretär/-in 2 2 0 0,00 %
Staatssekretär/-in 2 1 1 50,00 %
Abteilungsleiter/-in 8 6 2 25,00 %
Unterabteilungsleiter/-in 16 11 5 31,25 %
Referatsleiter/-in 92 49 43 46,74 %
Gesamt (ohne Min. / PSts) 118 67 51 43,22 %
Gesamt (mit Min. / PSts) 121 69 52 42,98 %
BMZ
Minister/-in 1 1 0 0,00 %
Parl. Staatssekretär/-in 2 2 0 0,00 %
Staatssekretär/-in 1 1 0 0,00 %
Abteilungsleiter/-in 5 3 2 40,00 %
Unterabteilungsleiter/-in 16 10 6 37,50 %
Referatsleiter/-in 78 40 38 48,72 %
Gesamt (ohne Min. / PSts) 100 54 46 46,00 %
Gesamt (mit Min. / PSts) 103 57 46 44,66 %
BPA
Staatssekretär/-in 1 1 0 0,00 %
Direktor/in 1 1 0 0,00 %
Abteilungsleiter/-in* 5 3 2 40,00 %
Unterabteilungsleiter/-in 9 8 1 11,11 %
Referatsleiter/-in 29 17 12 41,38 %
gesamt 45 30 15 33,33 %
BKM
Staatsminister/-in 1 0 1 100,00 %
Abteilungsleiter/-in 1 1 0 0,00 %
Unterabteilungsleiter/-in 4 3 1 25,00 %
Referatsleiter/-in 27 16 11 40,74 %
gesamt (ohne Staatsmin.) 32 20 12 37,50 %
gesamt (mit Staatsmin.) 33 20 13 39,39 %
BPrA
Staatssekretär/-in 1 1 0 0 %
Abteilungsleiter/-in 3 2 1 33,33 %
Unterabteilungsleiter/-in 2 1 1 50 %
Referatsleiter/-in 19 14 5 26,32 %
gesamt 25 18 7 28 %
Bundestag
Staatssekretär/-in 1 1 0 0 %
Abteilungsleiter/-in 4 2 2 50 %
Unterabteilungsleiter/-in 14 11 3 21,43 %
Referatsleiter/-in 105 65 40 38,1 %
gesamt 124 79 45 36,29 %
Bundesrat
Staatssekretär/-in 1 1 0 0 %
Abteilungsleiter/-in 4 2 2 50 %
Referatsleiter/-in 15 7 8 53,33 %
gesamt 20 10 10 50 %
BRH
Staatssekretär/-in 2 2 0 0 %
Abteilungsleiter/-in 10 7 3 30 %
Referatsleiter/-in 62 51 11 17,74 %
gesamt 74 60 14 18,92 %
BVerfG
Abteilungsleiter/-in* 1 1 0 0 %
Unterabteilungsleiter/-in 2 2 0 0 %
Referatsleiter/-in 7 2 5 71,43 %
gesamt 10 5 5 50 %
Deutsche Bundesbank
Abteilungsleiter/-in 33 31 2 6,06 %
Referatsleiter/-in 149 121 28 18,79 %
gesamt 182 152 30 16,48 %
* Inklusive Direktor/in im BVerfG sowie stellvertretende/r Regierungssprecher/in und Stellvertretende/r Chef/in im BPA
Zusammenfassende Darstellung zum Stichtag 31.12.2014
gesamt Männer Frauen Frauenanteil
Bundesregierung (BK und Bundesministerien)
ST 28 23 5 17,86 %
AL 116 89 27 23,28 %
UAL 285 221 64 22,46 %
RL 1559 1022 537 34,45 %
gesamt 1988 1355 633 31,84 %
Bundesregierung, BKM und BPA
ST 29 24 5 17,24 %
AL* 122 94 29 23,77 %
UAL 298 232 66 22,15 %
RL 1615 1055 560 34,67 %
gesamt 2064 1405 660 31,98 %
Sonstige oberste Bundesbehörden
ST 5 5 0 0,00 %
AL** 55 45 10 18,18 %
UAL 18 14 4 22,22 %
RL 357 260 97 27,17 %
gesamt 435 324 111 25,52 %
Oberste Bundesbehörden insgesamt
ST 34 29 5 14,71 %
AL*, ** 177 139 39 22,03 %
UAL 316 246 70 22,15 %
RL 1972 1315 657 33,32 %
gesamt 2499 1729 771 30,85 %
* Inklusive stellvertretende/r Regierungssprecher/in und Stellvertretende/r Chef/in im BPA
** Inklusive Direktor/in im BVerfG
Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine weiteren Zahlen vor.
Mit dem am 1. Mai 2015 in Kraft getretenen novellierten
Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) wurde ein Gleichstellungsindex für die Bundesverwaltung
eingeführt.
Er erfasst jährlich die Zahl aller in den obersten Bundesbehörden beschäftigten
Frauen und Männer sowie die Zahl der Frauen und Männer nach weiteren
gleichstellungsrelevanten Kriterien. Der Gleichstellungsindex wird jährlich auf der
Internetseite des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. Die Veröffentlichung
des ersten Gleichstellungsindexes ist für Mitte 2016 geplant. Im Unterschied zu
den bisher veröffentlichten Kernindikatoren der obersten Bundesbehörden wird
künftig auch die Geschlechtersituation im höheren Dienst erfasst, da in den
obersten Bundesbehörden in der Regel aus diesem Bereich die Führungskräfte
rekrutiert werden und der höhere Dienst somit ein wichtiger Vergleichsindikator ist.
7. Welche Erklärung hat die Bundesregierung für die Unterschiede bei den FFQ
unter den obersten Bundesbehörden?
Den Fragen 4 bis 6 liegt ein Frauenführungsquotient (FFQ) zugrunde, der sich bei
Division des Prozentsatzes des Anteils von Frauen an Führungspositionen einer
obersten Bundesbehörde durch den Prozentsatz des Frauenanteils an den
Beschäftigten einer obersten Bundesbehörde ergibt. Unterschiede zwischen den
Frauenführungsquotienten verschiedener oberster Bundesbehörden ergeben sich in der
Regel, wenn die Frauenanteile an den Führungspositionen und an den
Beschäftigten voneinander abweichen.
Beispiel: Liegt der Frauenanteil bei den Führungspositionen und bei den
Beschäftigten jeweils bei 10 Prozent, ergibt der Frauenführungsquotient einen Wert
von 1. Liegt er jeweils bei 50 Prozent, ergibt der Frauenführungsquotient
ebenfalls 1. Steigt der Frauenanteil an den Beschäftigten in den Beispielen über
10 Prozent oder über 50 Prozent, würde der Frauenführungsquotient unter 1
sinken. Der FFQ informiert insoweit nicht über die gleichberechtigte Teilhabe von
Frauen und Männern an den Beschäftigten und an den Führungspositionen einer
obersten Bundesbehörde. Liegt beispielsweise der Frauenanteil an den
Beschäftigten bei 50 Prozent und an den Führungspositionen bei 40 Prozent, so ist der
FFQ niedriger als bei einem Frauenanteil von 10 Prozent – sowohl an den
Führungspositionen als auch an den Beschäftigten.
8. Was unternimmt die Bundesregierung weiter, um die Ursachen für die
Unterschiede zwischen den obersten Bundesbehörden festzustellen?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
9. Welche Ansätze sieht die Bundesregierung, um Modelle und Beispiele von
obersten Bundesbehörden mit guten FFQ auf die zu übertragen, die einen
schlechten FFQ aufweisen?
10. Welche dieser Ansätze werden von der Bundesregierung aktiv verfolgt?
Wenn keine, warum nicht?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Zahl der Frauen in Führungspositionen
signifikant zu steigern. Dieses Ziel wird insbesondere durch die Änderung der
Regelungen zum Gleichstellungsplan im neuen BGleiG unterstützt. Der
Gleichstellungsplan legt in Zukunft unter anderem fest, wie bis zum Ende seiner
Geltungsdauer die Unterrepräsentanz von Frauen und Männern in einzelnen
Bereichen abgebaut werden soll. Dazu sind konkrete Zielvorgaben für jede einzelne
Vorgesetzten- und Leitungsebene zu benennen. Für jede Zielvorgabe hat der
Gleichstellungsplan konkrete Maßnahmen personeller, sozialer oder
organisatorischer Art zu benennen.
11. Welche obersten Bundesbehörden verfügen über einen Gleichstellungsplan,
der Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in den Führungspositionen
beinhaltet?
Angesichts der Übergangsregelungen im neuen BGleiG und der Notwendigkeit,
für die vorgesehene Aufstellung der Gleichstellungspläne zunächst das
Inkrafttreten der Gleichstellungsstatistikverordnung abzuwarten, verfügt eine Reihe von
obersten Bundesbehörden derzeit über keinen gültigen Gleichstellungsplan.
Zahlen über Gleichstellungspläne mit Maßnahmen zur Erhöhung des
Frauenanteils können daher erst dann aussagekräftig erhoben werden, wenn die nach den
Vorgaben des neuen Gesetzes zu erarbeitenden Gleichstellungspläne vorliegen.
Im Dezember 2015 verfügen folgende oberste Bundesbehörden über einen
Gleichstellungsplan, der Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils an
Führungspositionen beinhaltet: Bundeskanzleramt, Auswärtiges Amt,
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
Bundesministerium des Innern, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz,
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit,
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, des Weiteren der Bundesrechnungshof
sowie die Verwaltungen des Deutschen Bundesrates und des
Bundesverfassungsgerichts. Die obersten Bundesbehörden, deren Gleichstellungsplan kürzlich
ausgelaufen ist oder zum Jahresende auslaufen wird, werden ihren
Gleichstellungsplan und die darin enthaltenen Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils nach
Inkrafttreten der Gleichstellungsstatistikverordnung ersetzen.
12. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung alle obersten Bundesbehörden
zum 1. Januar 2016 einen neuen Gleichstellungsplan erarbeitet haben?
Nach § 40 Absatz 1 BGleiG müssen nur solche obersten Bundesbehörden zum
1. Januar 2016 einen neuen Gleichstellungsplan erarbeiten, deren
Gleichstellungsplan bei Inkrafttreten des Gesetzes nur noch zwei Jahre oder weniger als
zwei Jahre Gültigkeit hat, also vor dem 2. Mai 2013 in Kraft getreten ist. Deshalb
und wegen des Inkrafttretens der Gleichstellungsstatistikverordnung im
Dezember 2015 ist nicht damit zu rechnen, dass alle obersten Bundesbehörden zum 1.
Januar 2016 einen neuen Gleichstellungsplan erarbeitet haben werden.
13. Gibt es hierfür – zumindest für die Bundesministerien und das
Bundeskanzleramt – einen Muster-Gleichstellungsplan?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, bitte beifügen.
Ein Mustergleichstellungsplan liegt nicht vor und ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Gleichstellungspläne müssen den Anforderungen des BGleiG entsprechen, das
klare Vorgaben enthält und gleichzeitig den Dienststellen die Möglichkeit belässt,
Regelungen vor dem speziellen Hintergrund ihrer jeweiligen Personalsituation zu
treffen. Einzelheiten der inneren Planung und Organisation der
Bundesministerien unterliegen grundsätzlich dem Ressortprinzip.
14. Welche Ansätze bestehen in den obersten Bundesbehörden, um die
Zeitsouveränität der Beschäftigten zu erhöhen und die Anwesenheitskultur zu
beschränken (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?
In den obersten Bundesbehörden tragen verschiedene flexible Arbeitszeitmodelle
dazu bei, die persönliche Zeitsouveränität der Beschäftigten zu erhöhen und die
Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Pflege für die Beschäftigten zu
verbessern. So stehen mit den Formen der gleitenden Arbeitszeit und der damit
verbundenen Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Gleittagen sowie den
verschiedenen Modellen der Teilzeitbeschäftigung Instrumente zur Verfügung, die eine
flexible und individuell bedarfsgerechte Gestaltung der Wochenarbeitszeit
ermöglichen. Darüber hinaus bieten vielfach unterschiedliche Möglichkeiten der
Beurlaubung sowie auch in Teilzeit angesparter Freistellungsphasen individuelle
Lösungen, um Beruf und Privatleben miteinander in Einklang zu bringen. Im
August 2010 hat das Bundeskabinett außerdem ein Projekt zur Erprobung von
Langzeitkonten eingeführt, das zunächst im BMAS und BMFSFJ als Pilotbehörden bis
zum 31. Dezember 2016 durchgeführt wird (erste Pilotphase). Seit Anfang 2015
ist es für alle Ressorts mit flexiblen Entnahmephasen geöffnet (zweite
Pilotphase).
Um auch das „Führen in Teilzeit“ in den Verwaltungen zu fördern, hat die im
Rahmen der Demografiestrategie der Bundesregierung ins Leben gerufene
Arbeitsgruppe „Der öffentliche Dienst als attraktiver und moderner Arbeitgeber“ im
Sommer 2015 eine Handlungsempfehlung vorgelegt.
Hierin werden die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen festgehalten,
die unterschiedlichen Modelle beschrieben, personalorganisatorische
Fragestellungen aufgezeigt und Praxiserfahrungen bilanziert (veröffentlicht unter:
www.demografie-portal.de).
Ebenso erhöhen zahlreiche, mit steigender Tendenz eingerichtete mobile und
Tele-Arbeitsplätze die Zeitsouveränität. Mobile Arbeitsplätze und zahlreiche
andere individuelle Lösungen können oftmals auch kurzfristig für besondere
Situationen und Lebenslagen geschaffen werden. Diese Maßnahmen führen dazu, dass
Beschäftigte ihre Arbeitszeit nicht vollständig in der Dienststelle erledigen und
auch individuell entscheiden können, zu welchem Zeitpunkt sie ihre Arbeit
beginnen und beenden bzw. ggf. unterbrechen. Daher hat die oben genannte
Demografie Arbeitsgruppe für den öffentlichen Dienst im Mai 2013 den Ausbau der
mobilen Arbeit in den Bundesverwaltungen empfohlen. Eine (vom
Bundesministerium des Innern veranlasste) Ressortabfrage im dritten Quartal 2014 ergab, dass
mobiles Arbeiten in allen Ressorts mittlerweile praktiziert wird.
15. Finden hierüber – zumindest für die Bundesministerien und das
Bundeskanzleramt – ein Austausch und eine Evaluation innerhalb der
Bundesregierung statt?
Wenn nein, warum nicht?
Um den Bund – wie in der Demografiestrategie der Bundesregierung
beschlossen – als familienfreundlichen Arbeitgeber weiter zu stärken, sollen flexible
Arbeitsbedingungen flächendeckend ausgebaut werden. Gerade flexible
Arbeitsformen wie mobiles Arbeiten verbunden mit regelmäßigen Präsenzzeiten haben sich
über Jahre als praxistauglich erwiesen. Durch mehr Zeitsouveränität fördern sie
die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Motivation und
Leistungsbereitschaft der Beschäftigten. Daher befürwortet die Bundesregierung den
Austausch von bereits bestehenden Dienstvereinbarungen innerhalb des
Ressortkreises hierzu.
Eine Evaluierung der ersten Pilotphase zur Erprobung von Langzeitkonten
zwischen BMAS, BMFSFJ und BMI hat bereits begonnen.
Zwischen den Bundesministerien und dem Bundeskanzleramt findet zudem
regelmäßig ein Austausch über Fragen flexibler Arbeitsformen statt. Eine über den
kontinuierlichen Erfahrungsaustausch hinausgehende Evaluation ist derzeit nicht
geplant, da sie zum jetzigen Zeitpunkt keine wesentlich neuen Erkenntnisse
verspricht.
Darüber hinaus sind die Bundesministerien und das Bundeskanzleramt mit dem
„audit berufundfamilie“ für eine familienfreundliche Personalpolitik zertifiziert.
Im Zuge der Auditierungsverfahren werden auch die Handlungsfelder
„Arbeitszeit“, „Arbeitsort“ und „Arbeitsorganisation“ im Hinblick auf
familienfreundliche Angebote begutachtet. In diesem Zusammenhang spielen Aspekte der
Zeitsouveränität und Fragen der Präsenz in der Dienststelle eine wichtige Rolle.
Halbjährlich tagt zudem der interministerielle Arbeitskreis zum Audit. Die Themen
„flexible Arbeitszeit“ und „flexible Arbeitsformen“ waren bereits mehrfach
Gegenstand der Tagesordnung. Es findet ein interministerieller Erfahrungs- und
Wissensaustausch statt, der der Fortentwicklung der Themen in den obersten
Bundesbehörden dient. Es ist zu erwarten, dass sich dieser Arbeitskreis auch
künftig mit diesen Aspekten befassen wird.
Zudem werden in Beschäftigtenbefragungen regelmäßig auch Fragen zu den
Themen Arbeitszeit, Arbeitsort und Arbeitsformen gestellt. Die dadurch gewonnenen
Erkenntnisse fließen in die Weiterentwicklung der Angebote ein.
Im Übrigen sieht Artikel 23 des am 1. Mai 2015 in Kraft getretenen Gesetzes für
die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen
in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst ein umfangreiches
Berichtswesen mit jährlichen Informationspflichten gegenüber der Öffentlichkeit, einem
Bericht an den Deutschen Bundestag zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes
sowie einer Evaluation drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes vor. Zudem
erstattet die Bundesregierung dem Bundestag alle vier Jahre Bericht nach § 39
BGleiG und § 7 Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG).
16. Wie versteht die Bundesregierung darüber hinaus ihren Auftrag, das
Bundesgleichstellungsgesetz proaktiv umzusetzen, und wie wird sie dem
nachgehen?
Der Koalitionsvertrag vom 27. November (16. Dezember) 2013 sieht für die
18. Legislaturperiode vor, dass der Anteil von Frauen an Führungspositionen in
der Privatwirtschaft, in der Bundesverwaltung und in den Gremien im
Einflussbereich des Bundes erhöht werden soll. Für die Bundesverwaltung hat die
Bundesregierung dafür im Besonderen die Einführung einer proaktiven Umsetzung
des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Bundesgremienbesetzungsgesetzes
angekündigt.
Diesem Ziel ist die Bundesregierung mit dem am 1. Mai 2015 in Kraft getretenen
Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an
Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst deutlich näher
gekommen. Mit der im Rahmen des Gesetzes u. a. erfolgten Novellierung des
Bundesgleichstellungsgesetzes wurde ein Gleichstellungsindex für die
Bundesverwaltung eingeführt. Informationen zum Gleichstellungsindex und dessen erster
Veröffentlichung sind in der Antwort zu Frage 1 dargestellt.
Der Gleichstellungsindex wird für mehr Transparenz und Kontrolle sorgen.
Damit hat die Bundesregierung eine wichtige Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag
zur Erhöhung des Anteils von Frauen an Führungspositionen in der
Bundesverwaltung umgesetzt.
Um die proaktive Umsetzung des BGleiG weiter zu fördern, enthalten die neuen
gesetzlichen Regelungen weitere wichtige gleichstellungspolitische Instrumente:
Die Situation der Gleichstellungsbeauftragten wurde verbessert und gestärkt,
indem die Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten klarer geregelt sind
als früher und in bestimmten Dienststellen nunmehr bis zu drei Stellvertreterinnen
bestellt werden können. In vielen Bereichen wurden Bürokratievereinfachungen
geschaffen, etwa bei den statistischen Pflichten.
Darüber hinaus wurden die Vorschriften zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege
und Beruf verbessert. Männer sollen zudem verstärkt angesprochen werden,
Vereinbarkeitsangebote in Anspruch zu nehmen.
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ISSN 0722-8333]