[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom
17. Dezember 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7136
18. Wahlperiode 21.12.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink,
Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/6930 –
Künftiges Angebot der Unabhängigen Patientenberatung durch die
Sanvartis GmbH
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Beratungsstellen der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD)
bieten bislang kompetente, neutrale und unabhängige Beratung auf qualitativ
hohem Niveau und erfreuen sich auch deshalb zunehmender Beliebtheit bei
Patientinnen und Patienten. Die Evaluation der Arbeit der UPD durch das Institut für
Gesundheits- und Sozialforschung (IGES Institut GmbH) bestätigte, dass die
Beratung der UPD qualitativ auf hohem Niveau erbracht wurde, wobei das
Qualitätsniveau während der letzten Förderphase noch kontinuierlich
gesteigert werden konnte (vgl. Externe Evaluation der neutralen und unabhängigen
Verbraucher- und Patientenberatung nach § 65b SGB V, IGES Institut,
Oktober 2015).
Seit der Gründung der UPD im Jahr 2000 ist die Nachfrage nach Beratungen
stetig gestiegen. Das Angebot der UPD umfasst heute 21 regionale Beratungsstellen,
ein bundesweites Beratungstelefon in drei Sprachen und einen
Arzneimittelberatungsdienst. Besonders nachgefragt sind Beratungen in den Beratungsstellen, die
mit einem qualifizierten, multidisziplinären Team aus mindestens drei
Expertinnen und Experten mit Hochschulabschluss und einschlägiger Berufs- und
Beratungserfahrung besetzt sind (vgl.
www.patientenberatung.de/fileadmin/user_
upload/pdf/UPD-Selbstdarstellung_Stand_Juli-2014.pdf). Die Unabhängigkeit
gewährleisteten zudem die drei Gesellschafter der UPD. Sie gehören direkt oder
indirekt zu jenen Organisationen, die in Deutschland maßgeblich die Interessen
von Patientinnen und Patienten wahrnehmen.
Der GKV-Spitzenverband hat sich im September 2015 im Einvernehmen mit
dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung im Rahmen eines europaweiten
Ausschreibungsverfahrens nun gegen die bisherige Bietergemeinschaft aus
dem Sozialverband VdK Deutschland e. V., der Verbraucherzentrale
Bundesverband und dem Verbund unabhängige Patientenberatung (VuP e. V.) für die
Sanvartis GmbH als neuen Auftragnehmer der UPD entschieden. Das Duisburger
Unternehmen betreibt u. a. Callcenter für Krankenkassen und Pharmafirmen und
unterhält damit Geschäftsbeziehungen in diese Wirtschaftsbereiche. Seine
Unabhängigkeit und Neutralität kann daher in Zweifel gezogen werden. Es steht zu
befürchten, dass die Interessen und Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten
für ein solches Unternehmen nachrangig sind und ein neutrales Verhalten dieses
Unternehmens nicht gewährleistet werden kann.
Nicht nur das Vergabeergebnis auch das gewählte Verfahren zur Vergabe der
Fördermittel einer unabhängigen und neutralen Verbraucher- und
Patientenberatung ist zu kritisieren. Der GKV-Spitzenverband hat sich im Einvernehmen mit
dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung für ein europaweites
wettbewerbliches Fördermittelvergabeverfahren entschieden, welches dazu geführt hat,
dass für die Öffentlichkeit die eingereichten Angebote aufgrund von
Verschwiegenheitsverpflichtungen nicht transparent sind. Somit ist insbesondere für die
Versicherten nicht nachvollziehbar, was das aus ihren Beiträgen zu finanzierende
künftige Leistungsangebot der neuen UPD gGmbH umfasst und ob es besser oder
schlechter als das bestehende Angebot ist.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
1. Der Gesetzgeber hat mit dem GKV-Finanzstruktur- und
Qualitätsweiterentwicklungsgesetz entschieden, dass die Fördermittel für die Einrichtung zur
unabhängigen und neutralen Verbraucher- und Patientenberatung künftig auf 9 Mio.
Euro jährlich erhöht und die Laufzeit von bisher fünf auf sieben Jahre verlängert
werden. Er hat damit zum einen die wichtige Arbeit, die die Unabhängige
Patientenberatung Deutschland (UPD) in den vergangenen Jahren gemacht hat,
gewürdigt. Er hat aber auch deutlich gemacht, dass mit den zusätzlichen Mitteln vor
allem die telefonische Beratung ausgebaut werden soll, weil Ratsuchende derzeit
durchschnittlich mehr als drei Anrufversuche benötigen, bis sie ihr Anliegen
vortragen können.
Der Gesetzgeber hat sich bei der Neuregelung zur UPD auch bewusst dafür
entschieden, die Unabhängige Patientenberatung auch weiterhin fortlaufend durch
den Spitzenverband Bund der Krankenkassen auszuschreiben und nicht in eine
Institution umzuwandeln. Denn mit den regelmäßigen Ausschreibungen findet
auch immer ein Wettbewerb um gute neue Ideen statt.
Angesichts der Höhe der Fördersumme bietet ein europaweites
Ausschreibungsverfahren ein größtmögliches Maß an Transparenz. So wurde etwa die
Auftragsbekanntmachung bereits am 18. Oktober 2014 im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht. Zugleich sind der Vergabestelle in dem
Verfahren im Sinne des freien und fairen Wettbewerbs klare rechtliche Grenzen
gesetzt. Darüber hinaus bietet ein solches Verfahren auch und gerade den
unterlegenen Bietern den notwendigen Rechtsschutz. In dem in Rede stehenden
Verfahren hat einer der unterlegenen Bieter von seinen Rechten insoweit Gebrauch
gemacht und die Vergabekammer des Bundes angerufen. Diese hat am 3. September
2015 die vom GKV-Spitzenverband im Einvernehmen mit dem Beauftragten der
Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie
Bevollmächtigten für Pflege getroffene Entscheidung in vollem Umfang bestätigt.
Nachdem gegen diese Entscheidung nicht erneut Beschwerde eingelegt wurde, ist
sie rechtskräftig geworden.
Die Vergabekammer des Bundes hat dabei in ihrem Beschluss ausdrücklich und
unmissverständlich festgestellt, dass die in dem Konzept vorgesehenen
Maßnahmen zur Gewährleistung der Unabhängigkeit und Neutralität die
Voraussetzungen des § 65b Absatz 1 Satz 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V erfüllen
und die Wertung der Angebote fehlerfrei erfolgt ist. Der Beschluss der
Vergabekammer ist auf der Internetseite des Bundeskartellamts (
www.bundeskartellamt
.de) veröffentlicht.
2. Der GKV-Spitzenverband als ausschreibende Körperschaft des öffentlichen
Rechts hat das Verfahren zur Vergabe der UPD verantwortlich gesteuert.
Dementsprechend sind die Angebote beim GKV-Spitzenverband eingegangen und er
hat die Fördervereinbarung abgeschlossen. Die Bundesregierung ist bei der
Beantwortung von Fragen aus dem Parlament verfassungsrechtlich insbesondere
verpflichtet, die Grundrechte Dritter zu wahren. Hierunter fallen auch die durch
Artikel 12 Absatz 1 und Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG), im Übrigen
nach Artikel 2 Absatz 1 GG geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
„Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden alle auf ein Unternehmen
bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig,
sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren
Nichtverbreitung der Rechtsträger ein besonderes Interesse hat“ (BVerfGE 115, 205
[230] zum Schutz aus Artikel 12 GG). Somit findet der Informationsanspruch des
Bundestages und einzelner Abgeordneter auch im vorliegenden Fall dort seine
Grenze, wo Grundrechte Dritter betroffen sind. „Werden … Betriebs-und
Geschäftsgeheimnisse durch den Staat offen gelegt oder verlangt er deren
Offenlegung, ist Artikel 12 Absatz 1 GG in seinem Schutzbereich berührt“ (BVerfGE
115, 205 [230]). Die eingereichten Angebote im Vergabeverfahren unterliegen
darüber hinaus auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens dem
Vertrauensschutz. Die in den Fragen 6, 21b, 30b, 31b, 32, 38 und 43b angesprochenen
Themen Budgetplan, weitere Anbieter, Bewertung der Angebote und Benennung von
(Sub-)Auftragnehmern können daher nicht beantwortet werden.
I. Leistungsangebot der künftigen UPD
1. Wie viele Beratungskontakte sind nach Kenntnis der Bundesregierung laut
Angebot der Sanvartis GmbH jährlich geplant?
Das Bieterkonzept sieht vor, dass die Anzahl der telefonischen Anfragen, die
bearbeitet werden, auf 200 000 und die Zahl der Vor-Ort-Beratungen auf 22 500
jährlich gesteigert werden.
2. Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Beratungsstruktur der
zukünftigen UPD aussehen?
Neben telefonischer Beratung in der Zeit von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr
bis 22:00 Uhr und an Samstagen von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr wird persönliche
Beratung vor Ort, schriftliche Beratung und Online-Beratung angeboten. Der
Internetauftritt der künftigen UPD wird von Grund auf modernisiert und dabei auch
besucherfreundlicher gestaltet. Dazu wird nicht zuletzt die Barrierefreiheit
erweitert. Mit der Einbindung von Chats und Webinaren werden Ratsuchenden
moderne Informationswege angeboten. Ein Rückruf-Service sowie eine Online-
Beratung über eine Registrierung oder wahlweise per E-Mail vervollständigen das
Online-Angebot. Die künftige UPD wird darüber hinaus über drei UPD-Mobile
verfügen, in denen Patientinnen und Patienten beraten werden können, die nicht
in der Nähe eines Standortes wohnen. Montag bis Samstag von 08:00 Uhr bis
18:00 Uhr erbringen türkisch- und russischsprachige Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen eine allgemeine Beratung. Ist das Gespräch mit einem Experten
notwendig, wird hierzu mit den Ratsuchenden ein Rückruftermin vereinbart, an dem
zusätzlich ein Dolmetscher teilnimmt. Auch das gesamte Online-Angebot wird in
türkischer und russischer Sprache verfügbar sein.
3. a) Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Beratungsprozess
organisiert?
b) In welcher Beratungstiefe soll nach Kenntnis der Bundesregierung
beraten werden?
c) Welche Verweisregeln zur Wahrnehmung der Lotsenfunktion werden
nach Kenntnis der Bundesregierung zugrunde gelegt?
Die Fragen 3a bis 3c werden gemeinsam beantwortet.
Die telefonische Beratung wird künftig so organisiert sein, dass die Anrufe
zunächst von einem sogenannten Annahmelevel entgegen genommen werden. Hier
wird geklärt, welches Anliegen die Anruferin/der Anrufer hat, um dann gezielt
zur inhaltlichen Beantwortung der Anfrage an Fachteams weiter zu verbinden.
Die Beratungstiefe wird dabei vom jeweiligen Beratungsbedarf bestimmt. Es
gehört zu den Qualitätsstandards, dass die Beraterinnen und Berater
patientenorientiert und mit dem Ziel, Ratsuchende zu einer eigenen Entscheidung zu befähigen,
beraten („Empowerment“) und gleichzeitig die Grenzen der Beratung
insbesondere zur ärztlichen, psychotherapeutischen und rechtsanwaltlichen Tätigkeit
kennen und einhalten. Dazu zählt auch die Sicherstellung des Verweisverhaltens im
Sinne der Lotsenfunktion.
4. Welche Art von Erreichbarkeit wird nach Kenntnis der Bundesregierung,
insbesondere bei der telefonischen Beratung, angeboten, und wie wird
sichergestellt, dass Ratsuchende nicht lediglich eine Information erhalten,
sondern ihrem Bedürfnis nach eingehender und umfassender Beratung
entsprochen wird?
Die künftige UPD strebt in der telefonischen Erreichbarkeit eine Annahmequote
von 90 Prozent an. Dabei sollen 80 Prozent der eingehenden Anrufe innerhalb
von 20 Sekunden angenommen werden. Im Übrigen wird auf die Antworten zu
den Fragen 2 und 3 verwiesen.
5. Für welche Beratungsinhalte wird die künftige UPD nach Kenntnis der
Bundesregierung Schwerpunkte setzen und wie wird hierfür ein effektives
und evidenzbasiertes Wissensmanagement organisiert?
Die UPD war in der Vergangenheit Ansprechpartner für gesundheitliche und
gesundheitsrechtliche Anliegen. Dies wird auch zukünftig gelten. Die künftige UPD
wird hierfür in rechtlicher wie in medizinischer und psychosozialer Hinsicht die
notwendige Beratungskompetenz sicherstellen. Durch professionelle
Informationsquellen und Datenbanken sowie durch eine entsprechende Personalauswahl
und Schulung werden die in der Beratung genutzten Informationen aktuell und
evidenzbasiert sein. Dazu dienen insbesondere eine Datenbank, in der das
medizinische Fachwissen so spezifisch aufbereitet ist, dass es in der
Beratungssituation schnell gefunden und optimal angewendet werden kann („UPD-Wiki“), ein
gesundheitsrechtlicher Maßnahmenkatalog sowie eine bundesweite Datenbank
aller regionalen Akteure, die Beratung in Gesundheitsfragen anbieten.
6. Welcher Anteil der für Personalaufwendungen zur Verfügung stehenden
Ressourcen ist nach dem Budgetplan der Sanvartis GmbH für die
Steuerung, d. h. allgemeine Aufgaben, und welcher Anteil für
Beratungstätigkeiten gegenüber Ratsuchenden vorgesehen?
Fragen zur Budgetplanung fallen unter das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
(vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung zu Nummer 2).
7. a) Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung der Budgetplan der
Sanvartis GmbH für den Ausbau der Beratungskapazität aus?
Der Gesetzgeber hat mit dem GKV-Finanzstruktur- und
Qualitätsweiterentwicklungsgesetz die Fördermittel für die Einrichtung zur unabhängigen und neutralen
Verbraucher- und Patientenberatung gesetzlich auf 9 Mio. Euro für das Jahr 2016
festgelegt. Gemäß § 65b SGB V wird sich die Fördersumme in den Folgejahren
entsprechend der prozentualen Veränderung der monatlichen Bezugsgröße nach
§ 18 Absatz 1 SGB IV anpassen.
b) Wie wird sichergestellt, dass evidenzbasierte Qualitätsstandards trotz
des massenhaften Ausbaus der Beratung eingehalten werden?
Die Unabhängige Patientenberatung wird über ein umfassendes System der
Qualitätssicherung verfügen. Hierzu werden neben Schulungen, „Workshops“
und Fallbesprechungsrunden unter anderem „Side-by-Side-Monitoring und
-Coaching“, Qualitätszirkel sowie Qualitäts- und Beschwerdeberichte und ein
Beschwerdemanagement zum Einsatz gebracht. Nicht zuletzt wird auch in der
kommenden Förderphase die UPD einer externen Evaluation unterzogen.
c) Wie kann die Bundesregierung ausschließen, dass der Ausbau der
Beratungskapazität durch die Ausweitung der Erreichbarkeit der
telefonischen Beratung zulasten der persönlichen Beratung in den
Regionalstellen geht?
Da zukünftig mehr Beratungsstellen zur Verfügung stehen und über die UPD-
Mobile Patientinnen und Patienten beraten werden können, die nicht in der Nähe
eines Beratungsstandortes wohnen, ist aus Sicht der Bundesregierung ein Ausbau
der telefonischen zulasten der persönlichen Beratung nicht zu befürchten.
Vielmehr wird von der künftigen UPD ein Ausbau auch der Vor-Ort-Beratung,
nämlich von aktuell etwa 10 000 Beratungen auf 22 500 Beratungen pro Jahr
angestrebt.
8. a) Wie viele Personalstellen plant die Sanvartis GmbH nach Kenntnis der
Bundesregierung für die zukünftige UPD, und wie viele davon werden
als Vollzeitstellen ausgeschrieben?
c) Nach welchem Schlüssel werden die Personalstellen nach Kenntnis der
Bundesregierung auf die Bereiche telefonische Beratung,
Regionalstellen, Onlineberatung, mobile Beratung, Beratung zu Hause und in
Kompetenzzentren verteilt?
Die Fragen 8a und 8c werden gemeinsam beantwortet.
Geplant sind in der telefonischen, schriftlichen und online-Beratung der neuen
UPD 77 Vollzeitäquivalente, die von ca. 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
besetzt werden sollen, und in der Vor-Ort-Beratung 12 Vollzeitäquivalente.
b) Welche Qualifikationen und Erfahrungen hat das Personal nach
Kenntnis der Bundesregierung vorzuweisen, und wie hoch soll die
Akademikerquote sein?
Die Stellenbesetzung der künftigen UPD soll interdisziplinär erfolgen. Neben
Juristinnen und Juristen sollen z. B. Ärztinnen und Ärzte verschiedener
Fachrichtungen, Psychologen, Sozialversicherungsfachangestellte, Justizfachangestellte,
Pflegefachkräfte, medizinische Fachangestellte und Ökotrophologen zum Einsatz
kommen. Der Akademikeranteil in der Beratung wird bei etwa 43 Prozent liegen.
d) Nach welchem Schlüssel werden die Personalstellen nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils auf die Bereiche rechtliche, gesundheitliche
und psychosoziale Beratung verteilt?
Die künftige UPD plant, die Personalstellen etwa im Verhältnis 2:2:1 zu verteilen,
wobei es sich bei der psychosozialen Beratung um eine Querschnittsaufgabe
handelt.
e) Inwiefern berücksichtigt die Personalstruktur nach Kenntnis der
Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen zur Nachfrage nach den
Angeboten der UPD (so wurde beispielsweise in 81,9 Prozent der
Beratungsgespräche zu einem rechtlichen Thema beraten; vgl. Monitor
Patientenberatung 2015, 1. Juli 20015, S. 17)?
Die bisherigen Erfahrungen zur Nachfrage nach den Angeboten der UPD sind der
künftigen UPD bekannt. Sie strebt neben dem bisherigen Beratungsangebot einen
starken Ausbau der Beratungskompetenz im Bereich Medizin an.
9. a) Wie viele regionale Beratungsstellen plant die Sanvartis GmbH nach
Kenntnis der Bundesregierung?
Es sind 30 Beratungsstellen vorgesehen, neun mehr als bisher.
b) Bleiben die bisherigen Standorte nach Kenntnis der Bundesregierung
erhalten?
Wenn nicht, welche Standorte sollen geschlossen werden und aus
welchen Gründen?
c) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung zusätzlich in weiteren Städten
regionale Beratungsstellen geplant?
Wenn ja, in welchen?
Die Fragen 9b und 9c werden gemeinsam beantwortet.
In den Städten, in denen bereits Beratungsstellen vertreten waren, werden auch
künftig Beratungsstellen eingerichtet. Hinzu kommen Bremen, Schwerin,
Neubrandenburg, Duisburg, Dresden, Frankfurt am Main, Würzburg, Freiburg im
Breisgau und Konstanz.
10. a) Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Öffnungszeiten der
regionalen Beratungsstellen gestaltet sein, und wie oft in der Woche
werden die Beratungsstellen Sprechzeiten anbieten?
Da persönliche Beratungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden
werden, gibt es keine allgemeinen, für alle Beratungsstellen festgelegten
Öffnungs- bzw. Sprechzeiten.
b) Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Personalbesetzung in
Bezug auf Anzahl, Qualifikation sowie Berufs- und Beratungserfahrung
der Beraterinnen und Berater jeweils aussehen?
Sechs Vollzeitäquivalente sind für die Abdeckung der Beratungsstellen
vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
11. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die
Beraterinnen und Berater mit den Strukturen der Gesundheitsversorgung in
der Region vertraut und mit den jeweiligen Institutionen und Akteuren
vernetzt sind, um Ratsuchende über passende Angebote in ihrer Nähe zu
informieren und sie weiterzuvermitteln?
Die künftige UPD wird eine vollständige, bundesweite Datenbank aller
regionalen Akteure, die Beratung in Gesundheitsfragen anbieten, aufbauen. Diese
Datenbank soll nicht nur für die Beraterinnen und Berater, sondern über die Homepage
auch unmittelbar für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen. Darüber
hinaus wird die künftige UPD einen Netzwerkmanager einsetzen. Dieser hat
insbesondere die Aufgabe, die Vor-Ort-Beraterinnen und -Berater zu steuern und zu
koordinieren, die ihrerseits die Datenbanken aufbauen, regionale Akteure
identifizieren und auf persönlicher Ebene Kontakte zu ihnen herstellen. Darüber hinaus
wird der Netzwerkmanager auch Kontakte zu landes- bzw. bundesweit tätigen
neutralen Akteuren, die Beratungsleistungen im Bereich Gesundheit anbieten,
pflegen.
12. a) Wer wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Beratung von
Patientinnen und Patienten im Zuge von Hausbesuchen übernehmen?
Werden dies dieselben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der regionalen
Beratungsstellen sein?
b) Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung dieses Angebot
ausgestaltet sein?
c) Wie schätzt die Bundesregierung den Bedarf von Hausbesuchen ein,
und mit welchen Wartezeiten wird für betroffene Patientinnen und
Patienten zu rechnen sein?
Die Fragen 12a bis 12c werden gemeinsam beantwortet.
Die in Ausnahmefällen vorgesehene Beratung in der Häuslichkeit der
Ratsuchenden soll durch die Mitarbeiter der Beratungsstellen sowie der UPD-Mobile
durchgeführt werden. Sofern gewünscht, sollen Termine innerhalb von 48 Stunden
ermöglicht werden.
13. Wie und nach welchen Kriterien soll nach Kenntnis der Bundesregierung
das Beratungsangebot konkret auf 130 Städte ausgebaut werden?
Neben den 30 geplanten Beratungsstellen sollen etwa 100 Städte, z. B. in
strukturschwachen Gebieten durch die Beratungsmobile, erreicht werden.
14. a) Welche Städte sollen nach Kenntnis der Bundesregierung mithilfe
mobiler Beratungsstellen in Form von Beratungsmobilen erreicht werden?
b) Wie oft im Jahr wird ein solches mobiles Beratungsangebot pro Stadt
jeweils verfügbar sein und für wie lange?
c) Wie sollen diese beworben werden?
d) Wie viele mobile Beratungsstellen werden künftig im Einsatz sein?
e) Wie schließt die Bundesregierung aus, dass der Ausbau der mobilen
Beratungsstellen zulasten der persönlichen Beratung in den
Regionalstellen geht?
Die Fragen 14a bis 14e werden gemeinsam beantwortet.
Das Konzept der künftigen UPD sieht den Einsatz von drei UPD-Mobilen vor,
die in der Personalplanung mit eigenem Personal hinterlegt sind, so dass nicht zu
erwarten ist, dass die Beratung in den UPD-Mobilen Auswirkungen auf die
Kapazitäten für die persönliche Beratung in den Beratungsstellen haben wird.
Kenntnisse über konkrete Einsatzorte und -zeiten für die UPD-Mobile sowie damit
verbundenen Bekanntmachungen liegen der Bundesregierung nicht vor.
15. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass Resonanz und
Bekanntheitsgrad mobiler Beratungsstellen nach den Ergebnissen der Evaluation
der UPD-Modellphase eher gering ist (vgl. Evaluation der Modellprojekte
zur Patienten- und Verbraucherberatung, November 2004,
www.gkv-
spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/praevention__
selbsthilfe__beratung/beratung/Abschlussbericht_UPD_1_Modellphase_
Uni_Bielefeld .pdf), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Die Evaluation der ersten Modellphase ist der Bundesregierung bekannt. Die
dortigen Ausführungen lassen sich aber nicht ohne Weiteres auf den Einsatz mobiler
Beratungsstellen in der geplanten Form übertragen, da sich die Beratung durch
die UPD-Mobile künftig am konkreten Bedarf orientieren wird.
16. Hat der Patientenbeauftragte der Bundesregierung die Erfahrungen der
bisherigen UPD mit solchen mobilen Beratungsstellen bei seiner Bewertung
des Angebots der Sanvartis GmbH einbezogen?
Wenn ja, auf welche konkreten Veränderungen des Angebots der Sanvartis
GmbH hat er hingewirkt?
Wenn nein, warum nicht?
Dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung sind die Erfahrungen, die mit
mobilen Beratungsstellen gemacht wurden, bekannt und er hat sie in seine
Überlegungen einbezogen. Im Ergebnis ist aus Sicht des Patientenbeauftragten jedoch
zweifelhaft, ob sich diese Erfahrungen auf den Einsatz mobiler Beratungsstellen
in der geplanten Form übertragen lassen.
17. Hat der GKV-Spitzenverband nach Kenntnis der Bundesregierung die
Erfahrungen der bisherigen UPD mit solchen mobilen Beratungsstellen bei
seiner Bewertung des Angebots der Sanvartis GmbH einbezogen?
Wenn ja, auf welche konkreten Veränderungen des Angebots der Sanvartis
GmbH hat der GKV-Spitzenverband nach Kenntnis der Bundesregierung
gedrängt?
Wenn nein, warum nicht?
Erfahrungen mit mobilen Beratungsstellen, z. B. Infomobilen, wurden in der
1. Modellphase durch sehr unterschiedliche Einzelanbieter der 30 Modellprojekte
(u. a. A 9) erprobt. Da diese Einzelprojekte nicht durch eine zentrale Steuerung
qualitätsgesichert wurden, sind die Erfahrungen dieser frühen Modellphase nach
Einschätzung des GKV-Spitzenverbandes nicht auf das kontinuierlich
weiterentwickelte und seit 2011 als Regelangebot ausgeschriebene Beratungsangebot der
UPD übertragbar.
18. a) Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Onlineberatung nach
dem Angebot der Sanvartis GmbH strukturell und personell organisiert
werden?
b) Wie viele Personalstellen sind für die Onlineberatung vorgesehen und
welche Qualifikationen und Vorerfahrungen hat dieses Personal
vorzuweisen bzw. soll dieses vorzuweisen haben?
19. Welche Reaktionszeiten sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf
Onlineanfragen vorgesehen, und wie können gegebenenfalls auftretende
längere Wartezeiten bei zunehmender Nutzung der Onlineberatung vermieden
werden?
Die Fragen 18 und 19 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Es werden zwei unterschiedliche Wege für Onlineanfragen zur Verfügung stehen:
Eine vereinfachte Onlineanfrage per E-Mail-Link oder nach Anmeldung mit Hilfe
eines selbst gewählten Nutzernamens und Passwortes in einem geschützten
Anfragenbereich. Alle E-Mail-Anfragen werden innerhalb von 24 Stunden
beantwortet. Bei Fachanfragen am Wochenende wird eine Beantwortung bis Montag
22:00 Uhr angestrebt. Die eintreffenden Anfragen werden von Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern im Annahmelevel stundenaktuell geöffnet und bearbeitet. Ein
System aus Textbausteinen sowie ein FAQ-Katalog bilden die Grundlage für eine
qualitätsgesicherte Beantwortung von oft wiederkehrenden einfachen Anfragen.
Weitergehende Fragen werden in die Fachabteilungen geleitet und dort
tagesaktuell beantwortet. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter der Fachteams erhält
durch die Personaleinsatzplanung ein definiertes Zeitkontingent zur
Beantwortung von E-Mail-Anfragen. So ist organisatorisch sichergestellt, dass Online-
Anfragen zeitnah beantwortet werden können.
20. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung abgesehen von der
Gesundheits-App weitere neue mediale Zugangswege angestrebt?
Der bisherige Internetauftritt wird modernisiert und dabei auch
besucherfreundlicher gestaltet. Dazu wird nicht zuletzt die Barrierefreiheit erweitert. Mit der
Einbindung von Chats und Webinaren werden Ratsuchenden moderne
Informationswege angeboten. Zusätzlich sollen ein Rückruf-Service sowie eine online-
Beratung über eine Registrierung oder wahlweise per E-Mail angeboten und die
Sozialen Netzwerke integriert werden.
21. a) Welche konkreten Maßnahmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung geplant, um den Zugang zur Onlineberatung durch die UPD
auszubauen, die derzeit nur einen Anteil von 5 Prozent der
Beratungsgespräche ausmacht (vgl. Monitor Patientenberatung 2015, 1. Juli 2015,
S.13)?
b) Wie viel Geld und wie viel Personal ist zu diesem Zweck im Budgetplan
vorgesehen?
Die Fragen 21a und 21b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antworten zu den Fragen 18, 19 und 20 wird verwiesen. Fragen zur
Budgetplanung fallen unter das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis (vgl.
Vorbemerkung der Bundesregierung zu Nummer 2).
22. a) An welche externen Expertinnen und Experten wird nach Kenntnis der
Bundesregierung im Falle notwendiger weitergehender Beratung
verwiesen?
b) Wie werden diese ausgesucht oder rekrutiert und besteht die
Möglichkeit, dass diese auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sanvartis
GmbH umfassen?
Die Fragen 22a und 22b werden gemeinsam beantwortet.
Bei Bedarf zur weiterführenden individuellen Rechts-, Sozial- oder
therapeutischen Beratung wird die künftige UPD auf die jeweils zuständigen strukturellen
Ansprechpartner innerhalb des Rechts- und Gesundheitssystems verweisen. Dem
Abschlussbericht der externen Evaluation für die aktuell noch laufende
Förderphase zufolge wurde von der alten UPD am häufigsten an Krankenkassen sowie
Ärztekammern/Kassenärztliche Vereinigungen verwiesen. Soweit derartige
Verweise in der konkreten Situation angemessen sind, werden sie auch in Zukunft
erfolgen.
23. a) Wie schätzt die Bundesregierung den Bedarf nach fremdsprachigen
Beratungsangeboten ein?
Die UPD hat von 2011 bis 2015 rund 13 000 Beratungen in türkischer oder
russischer Sprache durchgeführt, wobei aus Kapazitätsgründen nicht allen Anfragen
nachgekommen werden konnte. Es ist davon auszugehen, dass ein
dementsprechender Bedarf an mehrsprachiger Beratung in anderen Herkunftssprachen
besteht.
b) Wie viele Personalstellen sind nach Kenntnis der Bundesregierung für
die Simultanübersetzung der Beratungen eingeplant?
Durch die Kooperation mit einem Übersetzungsservice mit 30-jähriger Erfahrung
in der Simultanübersetzung werden Experten-Gespräche übersetzt, allerdings
„konsekutiv“. Dafür sind keine Personalstellen eingeplant.
c) Inwieweit kann nach Kenntnis der Bundesregierung die
Simultanübersetzung sowohl für die telefonische als auch die Beratung in den
Regionalstellen und durch Hausbesuche gewährleistet werden?
Solche Gespräche können grundsätzlich sowohl telefonisch als auch in der
Beratungsstelle oder vor Ort geführt werden.
d) Sollen nach Kenntnis der Bundesregierung auch gezielt
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Muttersprache Russisch oder Türkisch ist,
angeworben und eingestellt werden, um Patientinnen und Patienten eine
direkte und persönliche Beratung in diesen Sprachen anzubieten?
Ja. Es werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rekrutiert, die Türkisch und
Russisch muttersprachlich beherrschen, beispielsweise zweisprachig aufgewachsen
sind. Dadurch ist zugleich ein tiefes interkulturelles Verständnis für die
Zielgruppe vorhanden. Das durch gemeinsame Sprache und Herkunft vermittelte
Vertrauen spielt eine zentrale Rolle für die Nutzung der künftigen UPD durch
Migrantinnen und Migranten.
e) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Übersetzungen und
Dolmetscherleistungen für weitere Sprachen, z. B. Arabisch, geplant?
Nein, nach derzeitigem Kenntnisstand nicht.
24. Wie oft und durch wen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die
geplanten kultursensiblen Schulungen und Fortbildungen der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt werden?
Das Personal erfährt im Rahmen regelmäßiger Fortbildungen, wie man im
Berufsalltag in interkulturellen Begegnungssituationen besser agiert und
kommuniziert. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchlaufen vor dem Einsatz für die
künftige UPD ein erstes 2-tägiges Grundseminar, innerhalb der folgenden 12
Monate ein Aufbauseminar und ab dem zweiten Jahr jährlich eine eintägige
Auffrischung. Die Fortbildungen zur kultursensiblen Arbeit im Sozial- und
Gesundheitswesen werden durch einen zertifizierten Anbieter durchgeführt.
25. a) Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung das interne
Qualitätsmanagement der UPD gestaltet werden?
Wann und wie oft sollen Prüfungen stattfinden?
b) Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ergebnisse des
internen Qualitätsmanagements veröffentlicht?
Wenn ja, wann, wo, und in welchem Umfang?
Die Fragen 25a und 25b werden gemeinsam beantwortet.
Das Qualitätsmanagement der künftigen UPD ist auf folgenden Säulen aufgebaut:
Personalentwicklung,
Qualitätssicherungs-Maßnahmen (u. a. Qualitätszirkel, „Side by Side
Monitoring“, „Mystery Calls“, Qualifizierungsmaßnahmen, interne „Hidden-
Client-Untersuchungen“),
Transparenz der Qualität durch Berichtswesen,
Verantwortliche Mitarbeiter im Qualitätsmanagement,
Beschwerdemanagement,
Externe Qualitäts-Zertifikate.
Das Qualitätsmanagementsystem beginnt bei der Einstellung und Einarbeitung
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für die interne Steuerung und für die
interessierte Öffentlichkeit wird eine vollständige Transparenz über die Qualität der
Arbeit erzeugt. Dadurch und durch ein vollumfassendes Wissens- und
Informationsmanagement ist sichergestellt, dass alle Vorgaben durch umfassende
Qualitätssicherungsmaßnahmen eingehalten werden. Flankiert wird dies durch ein
professionelles Beschwerdemanagement zur ständigen Verbesserung der
Leistungsqualität und ein multiprofessionelles QM-Team, das medizinische, juristische,
kommunikative und prozessuale Expertise vereint. Das
Qualitätsmanagementsystem soll nach DIN ISO EN 9001:2008 und DIN EN 15838 zertifiziert werden.
26. a) Wie wird die künftige UPD nach Kenntnis der Bundesregierung eine
einheitlich hohe Beratungsqualität gewährleisten?
b) Sind für die Beraterinnen und Berater beispielsweise Qualitätszirkel,
Supervisionen und regelmäßige Qualifizierungsmaßnahmen
vorgesehen?
Die Fragen 26a und 26b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antworten zu den Fragen 7 und 25 wird verwiesen.
27. a) Wer erstellt nach Kenntnis der Bundesregierung die geplante
Wissensplattform (Wiki), die zielgruppenspezifisch aufbereitete Informationen
für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Beratungssituationen
enthalten soll?
Kann ausgeschlossen werden, dass dieses von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Sanvartis GmbH, von Tochterfirmen oder sonstigen zu
ihr gehörenden Unternehmen erstellt wird?
Der künftigen UPD steht jederzeit und uneingeschränkt ein Wiki zur Verfügung,
das von der Sanvartis GmbH lizensiert wird, ohne inhaltliche Einschränkungen
und in der stets aktuellsten Version. Dieses Wiki wird von eigenen Mitarbeitern
des Qualitätsmanagements auf die spezifischen Bedarfe der künftigen UPD
angepasst und aktualisiert. In dieser aktualisierten Form steht das Wiki
ausschließlich der künftigen UPD zur Verfügung.
b) Wie wird sichergestellt, dass die Wissensplattform auf evidenzbasierten
wissenschaftlichen Erkenntnissen, gesetzlichen Grundlagen und der
aktuellen Rechtsprechung basiert?
Die Informationen im künftigen UPD-Wiki sind ausschließlich evidenzbasiert
und werden nach einem festgelegten Prozess und auf Basis fachlich geprüfter
Quellen erstellt. Als Grundsätze für die Erstellung, Auswahl und Freigabe des
künftigen UPD-Wiki dienen definierte Rechtsquellen. So wird die Evidenz u. a.
durch ausschließlichen Zugriff auf valide Quellen wie Leitlinien, Cochrane-
Metaanalysen und andere (insbesondere WHO, Registerdaten) sichergestellt.
28. a) Wird das Ziel, ab dem 1. Januar 2016 den Patientinnen und Patienten
einen lückenlosen Übergang von bisheriger zu zukünftiger UPD zu
garantieren, nach Kenntnis der Bundesregierung eingehalten werden können?
Wenn nicht, an wen könnten sich Patientinnen und Patienten in diesem
Fall wenden?
b) Wie wird sich die Verzögerung durch die Nachprüfungsphase des
Vergabeverfahrens auf den Zeitplan auswirken?
c) Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung Strukturen,
Räume, Personal, Mobiliar etc. der UPD in ihrer bisherigen
Zusammensetzung übernommen?
d) Wie läuft nach Kenntnis der Bundesregierung die Rekrutierung und
Auswahl der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
Wird ausreichend qualifiziertes und erfahrenes Fachpersonal zur
Verfügung stehen?
Welche Maßnahmen können ergriffen werden, wenn dies nicht der Fall
wäre?
Die Fragen 28a bis 28d werden gemeinsam beantwortet.
Gemäß Leistungsbeschreibung wurde allen Bietern für den Aufbau eines
effizienten und qualitätsorientierten Beratungsbetriebs ein Übergangszeitraum von sechs
Monaten (1. Januar 2016 bis 30. Juni 2016) eingeräumt, in dem der
Beratungsbetrieb sukzessive aufgebaut werden kann. Trotz der Verzögerung durch das
Verfahren vor der Vergabekammer wird die telefonische Beratung der künftigen
UPD ab 2. Januar 2016 zur Verfügung stehen. Die weiteren Beratungsangebote,
insbesondere die Vor-Ort-Beratung, werden bis zum 1. April 2016 sukzessive
aufgebaut werden. Hierfür wird ausreichend und qualifiziertes Personal zur
Verfügung stehen. Über die Übernahme von Strukturen etc. der bisherigen Träger
liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
29. a) Welche konkreten Maßnahmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung geplant, um die UPD als Breitenangebot bekannter zu machen?
b) Wie viel Geld und wie viel Personal ist zu diesem Zweck im Budgetplan
vorgesehen?
30. a) Welche konkreten Maßnahmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung geplant, um Zielgruppen, die das Angebot bislang nicht
ausreichend erreicht hat, besser zu erreichen?
b) Wie viel Geld und wie viel Personal ist zu diesem Zweck im Budgetplan
vorgesehen?
Die Fragen 29 und 30 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bekanntheitsgrad der künftigen UPD soll durch zielgerichtete Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit in lokalen, regionalen und bundesweiten Medien, aber auch
z. B. durch eine Überarbeitung der Homepage im Hinblick auf die
Auffindbarkeit, die Kontakte zu regionalen Akteuren und die UPD-Mobile gesteigert
werden. Im Rahmen der Kommunikation ist dabei die Unabhängigkeit der
Patientenberatung und deren Experten ein zentrales Element. Fragen zur Budgetplanung
fallen unter das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis (vgl. Vorbemerkung der
Bundesregierung zu Nummer 2).
II. Vergabeverfahren und Vertragsgestaltung
31. a) Wie viele Angebote wurden nach Kenntnis der Bundesregierung dem
GKV-Spitzenverband und dem Beauftragten der Bundesregierung für
die Belange der Patientinnen und Patienten im Zuge des Verfahrens um
die Vergabe der Förderung einer unabhängigen und neutralen
Verbraucher- und Patientenberatung gemäß § 65b des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB V) vorgelegt?
b) Welche Anbieter haben Angebote vorgelegt?
Die Fragen 31a und 31b werden gemeinsam beantwortet.
Die Angebote gingen beim GKV-Spitzenverband ein, der die Ausschreibung der
UPD übertragen bekommen hat. Im Vergabeverfahren standen drei Angebote.
Durch welche Bieter neben der Sanvartis GmbH dem GKV-Spitzenverband
Angebote vorgelegt wurden, unterliegt auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens
der Vertraulichkeit (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung zu Nummer 2).
32. a) Mit wie vielen Punkten wurden die in der Leistungsbeschreibung
genannten Kriterien und Anforderungen jeweils maximal bewertet (bitte
einzeln aufführen)?
Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Kriterien wurden mit einer
Punktzahl von max. 10 Punkten gewichtet. Bei der Bewertung wurde berücksichtigt,
dass das gesamte Angebot die Anforderungen an Neutralität und Unabhängigkeit
gewährleisten muss (rechtlich, strukturell, inhaltlich etc.). Unter Punkt 1 wurden
speziell die strukturellen Voraussetzungen für Neutralität und Unabhängigkeit
gewichtet.
Gewichtungsfaktor
1. Strukturelle Voraussetzungen für Unabhängigkeit und Neutralität
(Leistungsbeschreibung 3.) 15%
2. Anforderungen an das Informations- und Beratungsangebot
(Leistungsbeschreibung 4.) 50%
2.1 Beratungsinhalte und Qualitätskriterien (Leistungsbeschreibung 4.1) 20%
2.2 Zugänge zum Beratungs- und Informationsangebot (Leistungsbeschreibung 4.2) 70%
2.2.1 Verbesserung der Erreichbarkeit (Leistungsbeschreibung 4.2.1) 20%
2.2.2 Telefonische Beratung (Leistungsbeschreibung 4.2.2) 40%
2.2.3 Face to Face-Beratung (Leistungsbeschreibung 4.2.3) 20%
2.2.4 Weitere Zugänge zum Beratungs- und Informationsangebot
(Leistungsbeschreibung 4.2.4) 20%
2.3 Zielgruppenorientierung (Leistungsbeschreibung 4.3) 10%
3. Steuerung und Organisation (Leistungsbeschreibung 5.) 30%
3.1 Personelle Ausstattung (Leistungsbeschreibung 5.1) 30%
3.2 Qualitätssicherung und -management (Leistungsbeschreibung 5.2) 30%
3.3 Kooperation und Vernetzung (Leistungsbeschreibung 5.3) 30%
3.4 Öffentlichkeitsarbeit (Leistungsbeschreibung 5.4) 10%
4. Berichtswesen (Leistungsbeschreibung 6.) 5%
b) Bezüglich welcher Kriterien erhielt das Angebot der Sanvartis GmbH
wie viele Punkte und konnte damit gegenüber anderen Bietern
überzeugen (bitte einzeln aufführen)?
c) Bezüglich welcher Kriterien erhielten die anderen Angebote jeweils wie
viele Punkte (bitte einzeln aufführen)?
Die Fragen 32b und 32c werden gemeinsam beantwortet.
Da die Bewertung der Angebote den Inhalt der Angebote widerspiegelt, unterliegt
auch sie auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens weiterhin der
Vertraulichkeit (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung zu Nummer 2).
33. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Leistungsbeschreibung der
Ausschreibung im Laufe des Verfahrens verändert?
Wenn ja, in welchen Punkten wurde sie inwiefern verändert und aus
welchen Gründen?
Die Leistungsbeschreibung wurde im Punkt 5.1 „Personelle Ausstattung“
hinsichtlich der Orientierung der Gehälter am TVöD Bund konkretisiert. Ziel war es
sicherzustellen, dass eine entsprechende Vergütung durch alle am
Verhandlungsverfahren teilnehmenden Bieter kalkuliert wird.
34. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Fördervereinbarung im
Laufe des Verfahrens verändert?
Wenn ja, in welchen Punkten wurde sie inwiefern verändert und aus
welchen Gründen?
Die Fördervereinbarung wurde im Laufe des Verhandlungsverfahrens an
verschiedenen Punkten angepasst. Eine Anpassung fand u. a. dahingehend statt, dass
nach Ablauf der Förderperiode dem Auftraggeber auch ein einfaches,
unbefristetes Nutzungsrecht an den zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Inhalten aller
Datenbanken (ohne personenbezogene Daten oder anderweitig rechtlich geschützte
Inhalte) eingeräumt werden muss. Ziel ist es, über diese Regelung sicherzustellen,
dass die im Rahmen der Förderphase weiterentwickelten Datenbanken an den
jeweils nachfolgenden Fördermittelnehmer übertragen werden können. Zudem
wurde geändert, dass dem auszuwählenden Auftragnehmer per Vertrag die
Möglichkeit eingeräumt wird, evtl. Vorlaufkosten, die im Jahr 2015 ab
Zuschlagserteilung zum Zweck eines nahtlosen Übergangs der Förderperioden entstehen, im
Jahr 2016 geltend machen zu können. Damit erhöht sich die für 2016 zur
Verfügung stehende Fördersumme nicht. Damit sollte sichergestellt werden, dass ab
Zuschlagserteilung, die für Sommer 2015 geplant war, der ausgewählte Bieter
bereits beginnen kann, die neue Förderphase entsprechend seines Angebots
ausgestalten zu können. Darüber hinaus wurde in der Fördervereinbarung neu
geregelt, dass diejenigen Leistungen, die bereits im Konzept/in der Budgetkalkulation
mit Lieferanten/Dienstleistern und Schätzkosten hinterlegt wurden, von § 9
Absatz 10 ausgenommen sind. Ziel dieser Regelung war es, dass bereits in das
Angebote einbrachte Leistungen (wie z. B. ein erarbeitetes Wiki), nicht neu
ausgeschrieben werden müssen.
35. a) Wurden die Anbieter nach Kenntnis der Bundesregierung während oder
nach der ersten Präsentation ihres Angebotes auf Probleme und Mängel
ihres Angebots hingewiesen?
Wenn ja, welche Anbieter wurden auf welche Mängel und Probleme
jeweils hingewiesen (bitte einzeln aufführen)?
b) Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die bisherigen Anbieter der
UPD darauf hingewiesen, dass sie ein für die Ausschreibung
erforderliches Kriterium (die Bereitstellung einer kostenlosen Service-
Hotline) nicht erfüllen?
Wenn ja, wann wurden sie darauf hingewiesen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 35a und 35b werden gemeinsam beantwortet.
Allen Bietern wurden im Zuge des Verfahrens Hinweise zur Verbesserung ihrer
Konzepte gegeben, die die Bieter zur Weiterentwicklung ihrer Angebote nutzen
konnten. Welche Hinweise durch den GK-Spitzenverband als ausschreibender
Körperschaft dabei im Einzelnen gegeben wurden, unterliegt auch weiterhin der
Vertraulichkeit des Vergabeverfahrens (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung
zu Nummer 2).
36. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Anbieter nach der ersten
Präsentation ihres Angebotes Änderungen daran vorgenommen?
Wenn ja, welche Änderungen wurden jeweils vorgenommen?
Auf die Antwort zu Frage 35 wird verwiesen.
37. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass in der mit der
Sanvartis GmbH abgeschlossenen Fördervereinbarung der 2011 in der
Fördervereinbarung mit der UPD gGmbH noch geltende Satz fehlt, „Die
Fördermittel des GKV-Spitzenverbandes sind vollständig für die Umsetzung
der Information und Beratung von Verbrauchern und Patienten
einzusetzen“, der einen Gewinn durch die unabhängige Patientenberatung
ausschließt?
Wenn ja, warum?
Der zitierte Satz stammt nicht aus der Fördervereinbarung 2011. Die
Fördervereinbarung aus dem Jahr 2011 enthält vielmehr in § 5 Absatz 4 den Satz: „Die
Fördermittel sind zweckgebunden und dürfen nur für das o. g. Vorhaben
verwendet werden. Die Fördermittel dürfen nur für die im Vorhabenzeitraum für das
Vorhaben anfallenden Ausgaben abgerechnet werden.“ Diese Vorgabe wurde
identisch in die Fördervereinbarung für den neuen Fördermittelnehmer
aufgenommen (§ 7 Absatz 5).
38. a) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die
Budgetkalkulation des Angebots der Sanvartis GmbH zu einem Zeitpunkt während
des Vergabeverfahrens einen Gewinn ausgewiesen hatte?
Wenn ja, in welcher Höhe war dieser Gewinn ausgewiesen, und
inwieweit haben sich die Zahlen in späteren Angeboten verändert?
b) Wenn ja, wurde die Sanvartis GmbH darauf hingewiesen, dass dies der
Leistungsbeschreibung nach nicht vorgesehen ist, und von wem wurde
sie darauf hingewiesen?
Die Fragen 38a und 38b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
39. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die
Beratung durch die zukünftige UPD, insbesondere im Bereich von Springern,
nicht von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erledigt wird, die auch
anderweitig in der Sanvartis GmbH oder weiterer Tochterunternehmen
eingesetzt werden?
Mitarbeiter der Sanvartis GmbH oder ihrer Tochterunternehmen kommen nach
Kenntnis der Bundesregierung nicht in der Beratung durch die künftige UPD zum
Einsatz. Lediglich im Annahmelevel kann bei kurzfristigen Kapazitätsengpässen
ein sogenanntes Überlaufteam der Sanvartis GmbH zum Einsatz kommen.
Hierbei handelt es sich um Mitarbeiter der Sanvartis GmbH, die speziell für die
Annahme von Anrufen im System der UPD geschult wurden. Ihre Aufgabe ist
lediglich die Auftragsklärung und Weitergabe an ein Fachteam oder die Vereinbarung
eines Rückrufs. Es kommt also nicht zu einer inhaltlichen Beratung. Mitarbeiter
des Überlaufteams haben keinen Zugriff auf die IT-Systeme der UPD. Das
Überlaufteam wird weiterhin nur dann tätig, wenn die zentrale Steuerung der UPD dies
für erforderlich hält, um Annahmezeiten und Service Level der künftigen UPD
sicherzustellen und der Einsatz des Überlaufteams mit künftigen UPD
abgestimmt ist. Auf diesem Wege kann auch bei kurzfristigen Kapazitätsengpässen
sichergestellt werden, dass Ratsuchende einen Ansprechpartner erreichen.
40. Wie wird eine Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die
zwar keine Beratung durchführen, aber dennoch in anderer Weise für die
zukünftige UPD tätig sind, durch die Sanvartis GmbH oder ihrer
Tochterfirmen zukünftig ausgeschlossen?
Alle festangestellten Mitarbeiter der künftigen UPD arbeiten ausschließlich für
die UPD und erhalten als Anlage zum Arbeitsvertrag eine zu unterzeichnende
Neutralitätserklärung.
41. Zu welchen Unternehmen oder Akteuren im Gesundheitswesen unterhält
die Sanvartis GmbH geschäftliche Beziehung bzw. hat sie in der
Vergangenheit unterhalten (bitte einzeln namentlich aufführen)?
Der Bundesregierung liegen hierüber keine Kenntnisse vor.
42. Welche organisatorischen, finanziellen und wirtschaftlichen Beziehungen
bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen der Sanvartis
GmbH und der neu gegründeten UPD gGmbH, welche die Beratungen
durchführen wird?
Die Sanvartis GmbH ist alleinige Gesellschafterin der neu gegründeten UPD
Patientenberatung Deutschland gGmbH und hat sich unter Verzicht auf alle
gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Formen und Fristen verpflichtet, keinerlei
Einfluss auf die Beratungen der künftigen UPD zu nehmen.
43. a) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Bestimmungen
für Aufträge an Dritte in der Fördervereinbarung zwischen GKV-
Spitzenverband und Träger der Unabhängigen Patientenberatung nach der
ersten Ausschreibungsrunde dahingehend geändert wurden, dass von
der Pflicht, drei Angebote einzuholen, Leistungen ausgenommen
wurden, die bereits im Vergabeverfahren konkret benannt und festgelegt
wurden?
Wenn ja, aus welchen Gründen wurde die Ausnahmeregelung
hinzugefügt?
b) Hat die Sanvartis GmbH bereits in seinem im
Fördermittelvergabeverfahren bezuschlagten Angebot Auftragnehmer für Lieferungen oder
Dienstleistungen benannt?
Wenn ja, um welche Auftragnehmer und um welche Lieferungen bzw.
Dienstleistungen handelt es sich hierbei?
Handelt es sich dabei um Tochterfirmen der Sanvartis GmbH oder
Unternehmen der Vendusgruppe?
Die Fragen 43a und 43b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 34 wird
verwiesen.
44. Bei welchen Unternehmen oder Akteuren im Gesundheitswesen waren
nach Kenntnis der Bundesregierung die Geschäftsführung, Gesellschafter
sowie die Abteilungsleiterinnen der zukünftigen UPD tätig, und welche
Beratungserfahrungen können sie vorweisen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
45. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die
zukünftige UPD in Bezug auf die Lotsenfunktion sowie im Rahmen der
vorgesehenen Kooperation zu Partnern im Gesundheitssystem Ratsuchende
nicht an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sanvartis GmbH verweist?
Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen.
46. a) Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Sanvartis GmbH bzw. die
zukünftige UPD die nach § 3 Absatz 3 der Fördervereinbarung zwischen
GKV-Spitzenverband und der Sanvartis GmbH nur in begründeten
Ausnahmefällen zugelassene Vergabe von Beratungsleistungen an Dritte
oder Nachunternehmer plant?
b) Wenn ja, welche externen Partnerinnen und Partner sowie
Subunternehmerinnen und Subunternehmer gedenkt die zukünftige UPD gGmbH zu
beauftragen, und um welche Beratungsleistungen handelt es sich dabei?
Die Fragen 46a und 46b werden gemeinsam beantwortet.
Die Fördervereinbarung sieht in § 3 Absatz 3 vor, dass die eigenständige
Einrichtung grundsätzlich alle Leistungen zur Durchführung der Verbraucher- und
Patientenberatung selbst zu erbringen hat. Nur in begründeten Ausnahmefällen darf
die reine Beratungsleistung „unter vorheriger Zustimmung des GKV-SV, des
Patientenbeauftragten und Einbindung des Beirats an einen Nachunternehmer
vergeben werden“. Eine Vergabe direkter Beratungsleistungen an Nachunternehmen
ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht geplant.
47. a) Wird das Angebot der zukünftigen UPD nach Kenntnis der
Bundesregierung durch eine externe Stelle evaluiert?
b) Wenn ja, wer wird die externe Evaluation durchführen?
c) Wenn ja, welcher Zeitraum soll evaluiert werden und bis wann soll die
Evaluation vorliegen und veröffentlicht werden?
d) Werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der externen
Evaluation Testanrufe (sogenannte Hidden-Client Erhebungen)
durchgeführt?
Wenn nein, warum nicht?
e) Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die
externe Evaluation derart durchgeführt wird, dass ein Qualitätsvergleich
mit dem Angebot der bisherigen UPD gewährleistet ist?
Die Fragen 47a bis 47e werden gemeinsam beantwortet.
Auch das Angebot der künftigen UPD wird durch eine externe Evaluation
begleitet. Die Ausschreibung der Leistung der externen Evaluation wird derzeit unter
Einbeziehung des Beirats nach § 65b SGB V vorbereitet. Erst nach
Zuschlagserteilung wird feststehen, wer die externe Evaluation durchführen wird. Wie bisher
wird sich die Evaluation ab Zuschlagserteilung über die gesamte Förderphase
erstrecken. Im Mittelpunkt der Evaluation steht die Überprüfung der mit § 65b
SGB V vorgegebenen gesetzlichen Ziele. Konkrete Aussagen zum Inhalt der
externen Evaluation lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht treffen.
Zusätzlich wird auch die künftige UPD durch den in § 65b SGB V verankerten Beirat
begleitet, dem zur Kontrolle der Neutralität und Unabhängigkeit ein Auditor zur
Seite gestellt wird.
48. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die zukünftige UPD verpflichtet,
einen jährlichen Monitor-Bericht zu veröffentlichen, mit dem Ziel
Problemlagen im Gesundheitswesen darzustellen?
Wenn ja, werden die Berichte vergleichbar aufgebaut sein wie die Monitor-
Berichte der bisherigen UPD?
Auch die künftige UPD ist verpflichtet, dem Patientenbeauftragten der
Bundesregierung über Problemlagen im Gesundheitswesen zu berichten. Sie ist im
Aufbau der Berichte nicht an die bisherigen Berichte gebunden.
49. Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung der nach der
Fördervereinbarung von 2011 vorgesehene Abschlussbericht der bisherigen UPD
veröffentlicht werden?
Gemäß aktueller Fördervereinbarung hat die bisherige UPD bis zum 30. Juni
2016 Zeit, die Endergebnisse des Vorhabens in Form eines detaillierten
Sachberichts, der Teil des Verwendungsnachweises der Fördermittel ist, vorzulegen. Die
UPD hat dem GKV-Spitzenverband zugesagt, diesen Bericht zum 15. Januar
2016 vorzulegen, um mit Jahresabschluss noch die Beratungszahlen aus dem Jahr
2015 mit aufnehmen zu können.
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