Auswirkungen und Regulierung von hormonell wirksamen Substanzen
der Abgeordneten Nicole Maisch, Harald Ebner, Peter Meiwald, Matthias Gastel, Friedrich Ostendorff und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Hormonell wirksame Substanzen – sogenannte endokrine Disruptoren – kommen in vielen Alltagsprodukten wie Spielzeug, Kleidung, Kosmetika oder Möbeln vor. Es sind bis zu 800 Stoffe bekannt, für die eine endokrine Wirkung entweder nachgewiesen oder vermutet wurde (www.who.int/ceh/publications/endocrine/en/). Dazu gehören Weichmacher in Kunststoffen wie Phthalate sowie Bisphenol A (BPA) oder polychlorierte Bephenyle (PCB). Endokrine Disruptoren finden sich ebenso in Pestiziden und Bioziden. Es gibt wissenschaftlich keinen Zweifel mehr, dass hormonell wirksame Stoffe erhebliche gesundheitliche und ökologische Schäden hervorrufen können (press.endocrine.org/doi/pdf/10.1210/er.2015-1093). Die jährlichen Kosten, die sich daraus in der EU ergeben, werden auf mindestens 157 Mrd. Euro beziffert (www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC 4399291/). Eine Studie der Health and Environment Alliance (HEAL) geht allein für Deutschland von über 100 Mrd. Euro Kosten durch Gesundheitsschäden und Krankheiten aus, die im Zusammenhang mit endokrinen Disruptoren stehen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) sprechen von einer globalen Bedrohung (www.unep.org/ pdf/WHO_HSE_PHE_IHE_ 2013.1_eng.pdf).
Im europäischen Pestizid- und Biozidrecht wurde bereits in den Jahren 2009 und 2012 beschlossen, dass Wirkstoffe mit endokrin wirksamen Eigenschaften, die schädliche Auswirkungen auf den Menschen bzw. schwerwiegende Auswirkungen auf die Umwelt haben können, künftig nicht mehr verwendet werden dürfen. Danach hatte die EU-Kommission bis Ende 2013 einen entsprechenden Kriterienkatalog zur Identifizierung solcher hormonell wirksamer Chemikalien vorzulegen. Diese Frist wurde nicht eingehalten und ein entsprechender Katalog liegt bis heute nicht vor. Stattdessen wurde ein Impact Assessment verschiedener Optionen zur Identifizierung und zur Regulierung von endokrinschädlichen Pestiziden und Bioziden initiiert. Aus dem Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2016 geht hervor, dass ein Abschluss dieses Verfahrens auch 2016 nicht zu erwarten ist. Derzeit läuft wegen Nichteinhaltung der Frist der Biozid-Verordnung eine von Schweden initiierte und von Ministerrat und EU-Parlament mitgetragene Klage gegen die Europäische Kommission.
Des Weiteren ist es besorgniserregend, dass sich die Europäische Kommission in ihrem Arbeitsplan nicht an der allgemein akzeptierten Definition zu endokrinen Disruptoren gemäß WHO/IPCS (2002) orientiert, sondern eigenmächtig eine völlig neue, nicht abgestimmte, rein humantoxikologische und risikobasierte Definition in dem offiziellen Dokument einführt: „Endocrine disruptors are chemicals that, at certain doses, can interfere with the hormone system in mammals“ (ec.europa.eu/atwork/pdf/cwp_2016_en.pdf).
Der EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Vytenis Andriukaitis betonte in einer Plenardebatte des EU-Parlaments im März 2015, dass Verzögerungen insofern akzeptabel seien, da die Interimskriterien den Schutz von Mensch und Umwelt ausreichend sicherstellen würden. Ein aktueller Bericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) belegt jedoch im Falle derzeitiger Genehmigungsprüfungen von Pestizidwirkstoffen, dass Antragsteller und berichterstattende Mitgliedsstaaten nicht ausreichend dafür Sorge tragen, Datenlücken zu schließen, um eine Bewertung auf Basis der Interimskriterien vornehmen zu können. Informationen zu ökotoxikologischen Auswirkungen wären aufgrund der begrenzten Datenlage überhaupt nicht ableitbar (www.efsa.europa.eu/en/press/news/150923?utm_content=hl&utm).
In anderen Bereichen haben einzelne Nationalstaaten bereits gehandelt. In Frankreich beispielsweise wurde die Verwendung von BPA in Lebensmittelverpackungen mit Verweis auf das Vorsorgeprinzip verboten. Ein ähnliches Verbot haben die Verbraucherminister der Länder bei der Verbraucherministerkonferenz im Mai 2015 auch für Deutschland gefordert. Außerdem haben die Länderminister die Bundesregierung aufgefordert, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, den Grenzwert für BPA an die Neubewertung der EFSA anzupassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen40
Hält die Bundesregierung die Entwicklung von wissenschaftlichen Kriterien für die Bewertung von Substanzen mit endokrinschädigenden Eigenschaften für politisch prioritär, und wenn ja, mit welcher Begründung? Wenn nein, warum nicht?
a) Haben die Bundesministerien auf der obersten Leitungsebene (Bundesministerinnen und Bundesminister, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre) in dieser Legislaturperiode Anstrengungen unternommen, um die Europäische Kommission zur Beschleunigung der Entwicklung solcher wissenschaftlichen Kriterien für die Umsetzung der Biozid- und Pestizid-Verordnung zu bewegen?
b) Wenn ja, welche Bundesministerinnen und Bundesminister oder Staatssekretärinnen und Staatssekretäre (namentlich) waren hier involviert? In welcher Form wurden diese Anstrengungen unternommen, mit welchen konkreten Maßnahmen und welchen Ergebnissen?
c) Wenn keine Anstrengungen unternommen wurden, aus welchen Gründen?
Welche Behördenvertreterinnen und Behördenvertreter nehmen aktuell an welchen Arbeitsgruppen bei der Kriterienentwicklung und den Impact Assessments auf EU- und nationaler Ebene teil und mit welchem Mandat?
Durch welche Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass die vereinbarten Prinzipien für den Umweltschutz in der deutschen Position zu endokrinen Disruptoren vom Juni 2013 in sämtlichen Gremien, Arbeitsgruppen etc. auf nationaler und europäischer Ebene vertreten werden?
Wie begründet die Bundesregierung den Widerspruch zwischen der von ihr verabschiedeten Pestizid- und Biozidgesetzgebung und der deutschen Position von 2013 zu endokrinen Disruptoren bezüglich des Gesundheitsschutzes (Position des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR)), bei der bestimmte Wirkstoffe trotz endokrinschädigender Eigenschaften von der Regulierung nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 bzw. nach Anhang II Nummer 3.6.5 zur Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ausgeklammert werden sollen (konkret die Etablierung einer Kategorie 2 für die humantoxikologische Bewertung in der deutschen Position)?
Wie begründet die Bundesregierung den damit verbundenen schwächeren Schutzstandard der deutschen Bevölkerung im Vergleich zum Umweltschutz?
Setzt sich die Bundesregierung für die Ausweitung des Ausschlussverfahrens (Cut-off-Prinzip) für endokrine Disruptoren, krebserregende, erbgutverändernde und reproduktionstoxische Substanzen, sehr persistente und sich in der Umwelt anreichernde Stoffe etc., wie es bei Pestiziden und Bioziden gilt, auch auf alle anderen Chemikalien ein?
Wenn nein, warum nicht?
Gibt es Expertengruppen oder -ausschüsse, die als Beratergremien der Bundesregierung bzw. der Bundesbehörden fungieren bei der Kriterienentwicklung, den Fragen zur Regulierung von endokrinen Disruptoren in Pestizid- und Biozidgesetzgebung und allen weiteren Gesetzgebungen, die eine Regelung zu endokrinen Disruptoren enthalten, sowie zum Impact Assessment, sind darin externe Expertinnen und Experten berufen, und wenn ja, welche (bitte namentlich nennen)?
Welche Ziele hat die Bundesregierung sich bis 2017 gesetzt, um die Entwicklung von Kriterien für endokrine Disruptoren bei der EU-Kommission konkret zu unterstützen bzw. voranzutreiben, damit es bis spätestens 2017 eine Einigung zu diesen Kriterien gibt?
Welche unterstützenden Maßnahmen ergreift sie, um diese Ziele zu erreichen?
Führen/führten die Bundesregierung und die relevanten Behörden, wie z. B. Umweltbundesamt und BfR, in dieser Legislaturperiode Gespräche mit Industrieverbänden und Unternehmen, Wissenschaft und Organisationen der Zivilgesellschaft zu den Themen Risikominderung bei hormonverändernden Chemikalien bzw. Regulierung von Substanzen mit endokrinschädlichen Eigenschaften?
Wenn ja, mit wem, wie oft und in welchem Rahmen, welche weiteren Gespräche sind wann und mit wem geplant?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Stellungnahme der Health and Environment Alliance, die für Deutschland die Gesamtkosten für Krankheiten und gesundheitliche Auswirkungen im Zusammenhang mit endokrinen Disruptoren auf über 100 Mrd. Euro geschätzt hat?
Welche Forschungsaktivitäten werden im Auftrag des Bundes und seiner Institutionen zu den gesundheitlichen Effekten einer Exposition gegenüber endokrinen Disruptoren aktuell durchgeführt?
Welche konkreten Lenkungsinstrumente, Anreize und Fördermaßnahmen setzt die Bundesregierung ein, um die Substitution (einschließlich nichtchemischer Alternativen) für entsprechend eingestufte Pestizide und Biozide voranzubringen (gemäß den Verordnungen sind derzeit zwei Interimskriterien für die Einstufung als Substanz mit endokrinschädlichen Eigenschaften anzuwenden)?
Was hat die Bundesregierung bisher konkret unternommen, um das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Ziel („Es wird dafür gesorgt, dass Stoffe wie endokrine Disruptoren, atemwegs- und hautsensibilisierende und toxische Stoffe, deren chronische Wirkung zu Erkrankungen führt, anhand wissenschaftlich begründeter und klar definierter Kriterien in die Kandidatenliste unter REACH aufgenommen werden.“) zu erreichen (bitte nach konkreten Anstrengungen mit Datum auflisten)?
Und welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung weiterhin, um dies bis zum Ende der Legislaturperiode zu erreichen?
Was unternimmt die Bundesregierung konkret, um vor allem Schwangere über das Problem zu informieren und diese zu sensibilisieren, sich und ihr (ungeborenes) Kind vor bekannten endokrinen Disruptoren zu schützen sowie vor solchen, die in Verdacht stehen, hormonell wirksam zu sein?
Welche Institutionen sind dafür verantwortlich?
Teilt die Bundesregierung die vom Bundesinstitut für Risikobewertung offensiv vertretene Meinung, die derzeitige BPA-Exposition stelle – trotz der auch von der EFSA offiziell eingestandenen Wissenslücken hinsichtlich Wirkmechanismus und Niedrigdosiseffekte – kein Risiko für die menschliche Gesundheit dar, und mit welcher Begründung?
Wie erklärt sich die Bundesregierung den Widerspruch zwischen der Behauptung des BfR, es gäbe „keine wissenschaftlich fundierten Belege für eine Gesundheitsgefährdung, auch nicht für besonders empfindliche Verbrauchergruppen“ durch eine Exposition gegenüber Bisphenol A oder Phthalaten (vgl. www.deutschlandfunk.de/umwelthormone-die-regulierung-in-der-eu-stockt.724.de.html?dram%3Aarticle_id=319616) und der Feststellung des zweiten Berichts der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie, dass endokrine Disruptoren zweifelsfrei zur Zunahme chronischer Krankheitsfälle bzw. von Gesundheitsschäden in den Bereichen Adipositas, Diabetes, Fortpflanzung, Krebs sowie Entwicklung des Nervensystems beitragen und sowohl Bisphenol A als auch Phtalate besonders gut untersuchte endokrine Disruptoren sind (vgl. press.endocrine.org/doi/pdf/10.1210/er.2015-1093, S. 2, 9), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Inwieweit sieht die Bundesregierung angesichts des aktuellen zweiten Berichts der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie Bedarf, beim BfR eine Überprüfung seiner in Frage 16 genannten Einschätzung anzuregen?
Welche Schlussfolgerungen hinsichtlich der Frage, ob die Heranziehung des Faktors Potenz als Kriterium für die Identifizierung endokriner Disruptoren wissenschaftlich gerechtfertigt ist, zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass die Wirkpotenz (bzw. deren Ermittlung) von endokrinen Disruptoren von verschiedenen Faktoren abhängt (u. a. Testorganismen, Entwicklungsstadien, Wirkmechanismen und verwendete Testsysteme) und damit nicht wissenschaftlich allgemeingültig ermittelt werden kann (www.chemtrust.org.uk/wp-content/uploads/chemtrust-bfr-option-4b-july-2015.pdf, S. 2 und 3)?
Befürwortet die Bundesregierung den Vorschlag des BfR, bei der Identifizierung von endokrinen Disruptoren statt eines gefahrenbasierten Ansatzes (Stoffeigenschaft) einen Risikobewertungsansatz mit zusätzlichen Kriterien (Potenz, Schwere der Auswirkung, Reversibilität etc.) anzuwenden (vgl. www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2015/17/bfr_schlaegt_erweiterte_eu_kriterien_zur_identifizierung_endokriner_disruptoren_vor-194549.html), obwohl dieser Ansatz des BfR sowohl den Positionen der EFSA und der internationalen Expertengruppe „Endocrine Disruptors Expert Advisory Group“ widerspricht als auch im inhaltlichen Gegensatz zu den Aussagen des Kortenkamp-Berichts „State of the art assessment of Endocrine Disruptors“ steht (www.chemtrust.org.uk/wp-content/uploads/chemtrust-bfr-option-4b-july-2015.pdf und http://ec.europa.eu/environment/ chemicals/endocrine/pdf/sota_edc_final_report.pdf)?
Nach welchem Vorgehen, welchen konkreten Kriterien und welchem Umfang wissenschaftlicher Evidenz soll nach Vorstellung der Bundesregierung bzw. des BfR die Unterscheidung der drei vom BfR vorgeschlagenen Kategorien „endokrin aktive Substanz“, „unter Verdacht stehender endokriner Disruptor“ und „endokriner Disruptor“ erfolgen (insbesondere zwischen den letzten beiden Kategorien), und wie wird bei dieser Unterscheidung dem Vorsorgeprinzip konkret Rechnung getragen (www. bfr.bund.de/de/presseinformation/2015/17/bfr_schlaegt_erweiterte_eu_ kriterien_zur_identifizierung_endokriner_disruptoren_vor-194549.html)?
Wie bewertet die Bundesregierung den vom BfR vorgeschlagenen risikobasierten Ansatz sowie die vom BfR vorgeschlagenen drei in Frage 20 genannten Kategorien vor dem Hintergrund, dass dieser Ansatz unvereinbar ist mit der Pflanzenschutzmittelverordnung (EG) Nr. 1107/2009 (PPPR) sowie der Biozidprodukte-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (BPR), die einen Ausschluss von Pestiziden mit endokrin disruptiven Eigenschaften (nach dem Cut-off-Prinzip) vorsehen, und dass der PPPR-Verordnungstext so gefasst ist, dass auch als endokrine Disruptoren verdächtige Stoffe ohne zweifelsfrei belegten Kausalzusammenhang unter diese Vorgabe fallen (www.chemtrust.org.uk/wp-content/uploads/chemtrust-bfr-option-4b-july-2015.pdf, S. 4 und www.pan-europe.info/old/Resources/Briefings/PANE%20-%202014%20-%20Position%20on%20EDCs-Roadmap.pdf)?
a) Wie bewertet die Bundesregierung den Vorstoß der Europäischen Kommission, sich neben der Festlegung von Kriterien zur Bestimmung endokrinschädigender Eigenschaften von Pestiziden und Bioziden auch mit Veränderungen der Stoffregulierung zu befassen (vgl. Option B oder C unter Aspect II: Approaches to regulatory decision making der Kapitel C und D in der Roadmap „Defining criteria for identifying Endocrine Disruptors in the context of the implementation of the Plant Protection Product Regulation and Biocidal Products Regulation“, 06/2014, DG ENV.A.3, DG SANCO.E.3)?
b) Welches Rechtsverfahren müsste nach Einschätzung der Bundesregierung beschritten werden, sollte die EU-Kommission die Umsetzung einer der in Frage 22a genannten Optionen für die Pestizid- und Biozid-Verordnungen empfehlen?
Welche Position hat die Bundesregierung zum Vorschlag der EU-Kommission, sowohl risikobasierte Aspekte als auch „sozioökonomische Abwägungen“ zum regulatorischen Kriterium (nach dem Muster bei Bioziden) bezüglich des Umgangs mit EDCs zu machen, und ist dieses Vorgehen aus Sicht der Bundesregierung mit dem EU-Vorsorgeprinzip vereinbar?
Welchen Nutzen oder welchen Nachteil sieht die Bundesregierung in einem ökonomischen Impact Assessment für die Beantwortung einer wissenschaftlichen Frage, insbesondere im konkreten Fall der Festlegung wissenschaftlicher Kriterien zur Bestimmung endokrinschädigender Eigenschaften im Rahmen des europäischen Pestizid- und Biozidrechts?
a) Was unternimmt die Bundesregierung als berichterstattender Mitgliedstaat im Rahmen derzeitiger Pestizid- und Biozidgenehmigungsverfahren, um bestehende Datenlücken zur Bewertung endokrinschädlicher Stoffeigenschaften auf Grundlage der Interimskriterien zu schließen, insbesondere da die EFSA auf zahlreiche Datenlücken in aktuellen Genehmigungsverfahren bei den unter Verdacht stehenden Pestizidwirkstoffen aufmerksam gemacht hat, darunter auch bei den in deutscher Verantwortung liegenden Berichtsentwürfen zu Isoproturon und Pymetrozin (EFSA Journal 2015;13(8):4206; EFSA Journal 2014; 12(9):3817)?
b) Teilt die Bundesregierung die Bewertung der EFSA und mit welcher Begründung?
Wie wird sich Deutschland verhalten bei der anstehenden Entscheidung auf EU-Ebene über die Zulassungsverlängerung von elf potenziell endokrin wirkenden Pestizidwirkstoffen, welche die EFSA in ihrem aktuellen Bericht zur Evaluierung von Pestizidwirkstoffen hinsichtlich endokriner Wirksamkeit identifiziert hat (www.pan-germany.org/download/ pestizidbrief/PB_6_2015_Endokrine-Disruptoren_151005_F.pdf)?
Was ist nach Ansicht der Bundesregierung eine „vernachlässigbare Exposition“ gegenüber Pestiziden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass von dieser Begriffsdefinition das zukünftige Schutzniveau gegenüber Pestiziden mit endokrinschädlichen Eigenschaften in hohem Maße abhängt?
Inwieweit hält die Bundesregierung Ansätze wie „vernachlässigbare Exposition“ und „vernachlässigbares Risiko“ im Falle endokriner Disruptoren für fachlich angemessen vor dem Hintergrund, dass diese Substanzen bereits in extrem niedriger Konzentration Effekte hervorrufen können, dass offenbar kein klarer Wirkungsschwellenwert existiert und dass die Wirkung beim Menschen von verschiedenen Faktoren wie u. a. dem Entwicklungsstadium bzw. Alter abhängt (press.endocrine.org/doi/pdf/10.1210/ er.2015-1093, S. 2; www.endokrinologie.net/presse_130528.php und www.pan-europe. info/old/Resources/Briefings/PANE%20-%202014% 20-%20Position% 20on%20EDCs-Roadmap.pdf)?
a) Teilt die Bundesregierung die Forderung des Europäischen Parlaments an die Europäische Kommission, einen Vorschlag zur Genehmigung des Weichmachers DEHP zurückzuziehen und stattdessen einen Beschluss vorzulegen, der Anträge zur Genehmigung für die Formulierung von recyceltem Weich-PVC, das DEHP enthält, ablehnt (www.europarl. europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2015- 0409+0+DOC+ XML+V0//DE&language=DE), und wenn nein, warum nicht?
b) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Entschließung, und wird sie sich im Rat dafür aussprechen?
Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem Beschluss der Verbraucherministerkonferenz im Mai 2015 gezogen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, sich dafür einzusetzen, in der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, den Grenzwert für Bisphenol A an die Neubewertung der EFSA anzupassen und ein nationales Verbot von BPA in Lebensmittelkontaktmaterialien zu prüfen?
Kann die Bundesregierung bereits Ergebnisse vermelden, bzw. wann ist mit diesen zu rechnen?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der WHO, wonach hormonelle Schadstoffe, darunter auch BPA, eine globale Bedrohung für Umwelt und Gesundheit darstellen, und wenn nein, wie begründet sie dies?
Wie hat sich die Bundesregierung im EU-Ministerrat verhalten bei der Entscheidung über eine Unterstützung der Klage Schwedens gegen die Europäische Kommission aufgrund des von dieser zu verantwortenden Versäumnisses, wissenschaftliche Kriterien zur Identifizierung von endokrinen Disruptoren bis Ende 2013 vorzulegen?
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung darauf verzichtet, wie Dänemark, Frankreich und die Niederlande der in Frage 32 genannten Klage Schwedens gegen die Europäische Kommission beizutreten?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Verhandlungsinhalten der Arbeitsgruppe von EU und USA zu hormonwirksamen Substanzen im Zusammenhang mit den TTIP-Verhandlungen (vgl. www.pan-germany. org/download/PAN-WECF-Hintergrundpapier_141202_F.pdf, S. 2)?
Plant die Bundesregierung einen nationalen Aktionsplan zu hormonell wirksamen Substanzen nach dem Vorbild Frankreichs?
Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der dänischen Behörden, die die von der EFSA für BPA festgelegte tolerierbare tägliche Aufnahme von 4 Mikrogramm für zu hoch befunden und 0,7 Mikrogramm empfohlen haben, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Wenn nein, weshalb nicht?
Erwägt die Bundesregierung – wie in Frankreich –, die Verwendung von BPA in Lebensmittelverpackungen und anderen Lebensmittelkontaktmaterialien im Sinne des vorsorgenden gesundheitlichen Arbeits- und Verbraucherschutzes zu verbieten, wenn ja, welche Überlegungen werden hierzu angestellt, falls nein, warum nicht?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aus aktuellen wissenschaftlichen Studien vor, die eine Verbindung von BPA und Krankheiten wie Diabetes Typ 2, Übergewicht, Unfruchtbarkeit oder Prostatakrebs herstellen bzw. bestätigen (u. a. dx.doi.org/10.1210/en.2014-1952), und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Wie bewertet die Bundesregierung neuere wissenschaftliche Hinweise, dass das BPA-Substitut BPS ebenfalls endokrine Wirkungen aufweist (vgl. press.endocrine.org/doi/pdf/10.1210/er.2015-1093, S. 10)?
Welche zusätzlichen Maßnahmen hat die Bundesregierung geplant, um neue Erkenntnisse zu den negativen Auswirkungen von BPA und anderen hormonell wirksamen Schadstoffen auf Umwelt und menschliche Gesundheit zu gewinnen – über die Auswertung vorhandener Studien und Ergebnisse hinaus –, insbesondere aufgrund der von wissenschaftlicher Seite zunehmend geforderten Berücksichtigung der Gesamtexposition?