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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Gewerbesteuerhinzurechnung bei Übernachtungsleistungen

Strittige Rechtslage zum Erlass der obersten Finanzbehörden zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung der Entgelte für die Anmietung von Hotelunterkünften durch Reiseveranstalter: Vergleichbarkeit mit angemieteten Gewerbeflächen, Regelungen im Unternehmenssteuergesetz 2008, Regierungspositionen und geplante Maßnahmen, Steuerbelastungen und erwartete Mehreinnahmen, Musterprozess vor dem Finanzgericht Münster, Einsprüche und ausgesetzte Vollziehungen, sonstige Auswirkungen<br /> (insgesamt 31 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

14.01.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/698309.12.2015

Gewerbesteuerhinzurechnung bei Übernachtungsleistungen

der Abgeordneten Markus Tressel, Britta Haßelmann, Dr. Thomas Gambke, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Entgelte für die Anmietung von Hotelunterkünften durch Reiseveranstalter unterliegen nach Auffassung der obersten Finanzbehörden der Länder der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung. In der Folge müssen auch Reiseveranstalter für den Einkauf von Hotelleistungen Gewerbesteuer entrichten.

Mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 wurden unter anderem die bisherigen Regelungen in § 8 Nummer 1 bis 3 und § 7 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) a. F. zur Hinzurechnung von Entgelten für die Nutzung von Betriebskapital durch die Regelung des § 8 Nummer 1 GewStG ersetzt. Der neu aufgenommene Passus „Hinzugerechnet werden Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung der unbeweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen“ sollte die fiskalische Gleichstellung von Unternehmen mit angemieteten Büroflächen und Produktionsstätten und solchen mit eigenem Anlagevermögen befördern und damit die Finanzneutralität gewährleisten.

Unklar ist, ob die Auffassung der obersten Finanzbehörden rechtmäßig ist. Ein beim Finanzgericht Münster anhängiges Musterverfahren zur grundsätzlichen Klärung dieser Rechtsauffassung ist noch nicht abgeschlossen. Betroffene Steuerpflichtige können so nur durch Einspruch die Steuerbescheide offen halten und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Genauso kann die zuständige Finanzverwaltung auf Antrag die Aussetzung der Vollziehung gewähren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Welche Gründe sprechen nach Kenntnis der Bundesregierung für bzw. gegen die Interpretation, dass die Entgelte für die Anmietung von Hotelunterkünften durch Reiseveranstalter der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliegen?

2

Inwieweit kann nach Kenntnis der Bundesregierung ein im Ausland gesichertes Hotelkontingent mit den entsprechend inkludierten Nebenleistungen (Reinigung, Verpflegung, Animation etc.) und eine im Inland angemietete Gewerbefläche als vergleichbar angesehen werden?

3

Inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge des Gesetzgebungsprozesses im Zusammenhang mit dem Unternehmenssteuergesetz 2008 Fragen der Besteuerung von Übernachtungsleistungen erörtert?

4

Inwieweit wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge des Gesetzgebungsprozesses im Zusammenhang mit dem Unternehmenssteuergesetz 2008 eine Folgeabschätzung der Besteuerung für die Tourismusbranche vorgenommen?

5

Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. Juli 2012 (Bundessteuerblatt I S. 654), der die Ausweitung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung auf Entgelte für die „Anmietung“ von Hotelunterkünften regelt, dem Willen des Bundesgesetzgebers bei der Regelung des Unternehmenssteuergesetzes 2008 entspricht (bitte mit Begründung)?

6

a) Wie hat sich die Bundesregierung gegenüber den Finanzbehörden der Länder im Vorfeld der Beschlussfassung zum Erlass vom 2. Juli 2012 positioniert?

b) Inwieweit haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Finanzbehörden der Länder im Vorfeld der Beschlussfassung zum Erlass vom 2. Juli 2012 Vertreterinnen und Vertreter der Reisebranche gehört?

c) Inwieweit wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine Folgenabschätzung des Erlasses durch die Finanzbehörden der Länder vorgenommen?

7

Was haben der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, und die Bundesregierung insgesamt bisher nach dem Besuch des Bundesministers im Ausschuss für Tourismus des Deutschen Bundestages am 4. Juni 2014 und seiner Äußerung, dass es nicht zu rückwirkenden Nachzahlungen bei der Hinzurechnung kommen dürfe, diesbezüglich unternommen und mit welchem Ergebnis?

8

Was haben der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, und die Bundesregierung insgesamt bisher nach dem Besuch des Bundesministers im Ausschuss für Tourismus am 4. Juni 2014 und seiner Äußerung, dass eine Klarstellung bei der Gewerbesteuerhinzurechnung bezüglich der Reisebranche erforderlich sei, diesbezüglich unternommen, um eine solche Klarstellung zu bewirken und mit welchem Ergebnis?

9

Was haben der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, und die Bundesregierung insgesamt bisher nach dem Besuch des Bundesministers im Ausschuss für Tourismus am 4. Juni 2014 und seiner Äußerung, dass es ihm widerstrebe, auf das Ergebnis des gerichtlichen Musterverfahrens zu warten und politisches Handeln geboten sei, diesbezüglich unternommen, um in dieser Sache nicht auf die Entscheidung im gerichtlichen Musterverfahren angewiesen zu sein und mit welchem Ergebnis?

10

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Bedenken des Bundeswirtschaftsministers in Bezug auf die Anwendung der Gewerbesteuerhinzurechnung auf Reiseveranstalter?

11

a) Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung zu den in den Fragen 7 bis zehn angesprochenen Punkten Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium der Finanzen gegeben?

b) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

c) Wenn nein, warum gab es keine Gespräche bzw. kein Ergebnis?

12

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die erwarteten Mehreinnahmen für Bund, Länder und Kommunen durch die Ausdehnung der Gewerbesteuerhinzurechnung auf Reiseveranstalter (bitte möglichst in Euro pro Jahr aufschlüsseln)?

13

Wie hoch sind die Steuermehreinnahmen, welche die Kommunen durch den Erlass vom 2. Juli 2012 im Zusammenhang mit der Ausweitung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung auf die Entgelte für die Anmietung von Hotelunterkünften tatsächlich generieren konnten?

14

Inwiefern handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Sicherung von Übernachtungskontingenten, dem sogenannten Hoteleinkauf, um eine tatsächliche Anmietung von spezifischen Zimmern?

15

a) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Übernachtungsleistungen seitens der Hotelbetreiber nur eingekauft werden, um Urlauberinnen und Urlaubern die Nutzung zu ermöglichen?

b) Handelt es sich nach dem Dafürhalten der Bundesregierung beim Hoteleinkauf um einen Mietvertrag oder um einen Durchleitvertrag?

16

Teilt die Bundesregierung die Auffassung einiger Finanzbehörden, wonach die Überprüfung der Entscheidung im Rahmen eines anhängigen Verfahrens (sogenannter Musterprozess) vor dem Finanzgericht Münster abgewartet werden kann oder sollte?

17

a) Inwieweit hält die Bundesregierung es für wahrscheinlich, dass die Finanzverwaltung bei einer Stattgabe der Klage durch das Finanzgericht Münster Revision beim Bundesfinanzhof einlegen wird?

b) Wie lange würde es nach Einschätzung der Bundesregierung dauern, bis eine rechtskräftige Entscheidung zu erwarten wäre?

18

Inwieweit setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für eine europaweit einheitliche Regelung der Gewerbesteuerhinzurechnung ein (bitte mit Begründung)?

19

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine entsprechende Belastung der Reisebranche im EU-Ausland?

20

Sind der Bundesregierung Anhaltspunkte dafür bekannt, dass Reiseveranstalter ihren Unternehmensbereich Hoteleinkauf unter dem Vorzeichen dieser (drohenden) steuerlichen Belastung in das benachbarte Ausland zu verlegen planen?

21

Welche konkrete Initiative plant die Bundesregierung mit welchem Zeithorizont hinsichtlich der Gewerbesteuerhinzurechnung in der Tourismusbranche?

Welche Gründe sprechen nach Kenntnis der Bundesregierung für beziehungsweise gegen die Interpretation, dass die Entgelte für die Anmietung von Hotelunterkünften durch Reiseveranstalter der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliegen?

22

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Steuerbetrag, der von Reiseveranstaltern insgesamt seit 2005 gezahlt wird (bitte in Euro pro Jahr aufschlüsseln)?

23

Wie hoch ist die durch die Hinzurechnung theoretisch entstehende zusätzliche steuerliche Belastung für Reiseveranstalter nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt seit 2005 (bitte die Entwicklung in Euro pro Jahr seit Einführung der Hinzurechnung aufschlüsseln)?

24

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtsteuerquote bei den Reiseveranstaltern aufgrund der Hinzurechnung seit ihrer Einführung bis heute entwickelt (bitte in Euro pro Jahr aufschlüsseln)?

25

a) Wie viele von der Hinzurechnung betroffene Steuerpflichtige haben nach Kenntnis der Bundesregierung Einspruch gegen die an sie gerichteten Steuerbescheide eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt?

b) In wie vielen Fällen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die zuständige Finanzverwaltung die Aussetzung der Vollziehung gewährt?

c) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Summe (in Euro), die sich aus diesen Steuerbescheiden ergibt, bei denen die Vollziehung ausgesetzt wurde?

26

a) Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Nachforderungen im steuerlichen Bereich gegenüber der Reiseveranstalterbranche?

b) Wenn ja, wie hoch sind diese Nachforderungen?

27

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die staatlichen Einnahmen aus der Hinzurechnung seit ihrer Einführung über alle betroffenen Branchen insgesamt entwickelt (bitte in Euro pro Jahr aufschlüsseln)?

28

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die staatlichen Einnahmen aus der Hinzurechnung seit ihrer Einführung nur bezogen auf Reiseveranstalter entwickelt (bitte in Euro pro Jahr aufschlüsseln)?

29

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung in Bezug auf die mittlere Preisentwicklung in der Reisebranche für die vergangenen zehn Jahre vor, und welche Auswirkungen hat die Hinzurechnung nach Kenntnis der Bundesregierung auf diese Entwicklung?

30

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung einzelne Reiseveranstalter aufgrund der Hinzurechnung von Insolvenz bedroht?

31

Inwieweit hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung der bürokratische Aufwand für die von der Hinzurechnung betroffenen Akteure verändert?

Berlin, den 1. Dezember 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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