[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 14. Januar 2016
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7291
18. Wahlperiode 18.01.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke,
Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/7017 –
Ausweitung des geplanten Systems „Intelligente Grenzen“ auf eine weltweite
biometrische Datenbank
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die EU-Innen- und Justizministerinnen und -Minister sprechen sich für eine
Ausweitung des biometrischen Systems „Intelligente Grenzen“ auch auf
Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten aus. Eine entsprechende Forderung findet
sich in den Schlussfolgerungen des Rates für Justiz und Inneres (JI-Rat) vom
20. November 2015 (Ratsdokument 14406/15). Demnach soll die Kommission
einen Vorschlag vorlegen, wie eine Überprüfung biometrischer Daten von
Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern an den Außengrenzen des Schengen-Raums
rechtlich umgesetzt werden kann.
Das System „Intelligente Grenzen“ sollte zunächst nur Ein- und Ausreisen aller
Drittstaatsangehörigen erfassen (ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/
policies/borders-and-visas/smart-borders/index_en.htm). Ziel war die
Ermittlung von „Overstayern“, also Migrantinnen und Migranten die mit einem
gültigen Aufenthaltstitel in die EU einreisen, den Schengen-Raum aber nicht
fristgemäß verlassen. Mittlerweile ist der ursprüngliche Zweck der
grenzpolizeilichen Nutzung erweitert worden. Vorgesehen ist, dass auch Polizeien und
Geheimdienste auf die Datensammlung zugreifen dürfen. Derzeit testet die
Europäische Kommission an mehreren europäischen Flughäfen technische Konzepte
zur Zahl der abgenommenen Fingerabdrücke und deren Kombination mit dem
Gesichtsbild (Bundestagsdrucksache 18/4287). Mit dem endgültigen Vorschlag
zur Errichtung des Systems „Intelligente Grenzen“ wird nach einer Auswertung
der Studien im Frühjahr 2016 gerechnet.
Im September 2015 hatte die französische Regierung ein Papier mit dem Titel
„Intelligente Grenzen für alle“ vorgelegt und darin die Erweiterung des Systems
gefordert (
www.statewatch.org/news/2015/oct/eu-council-smart-borders-FR-
12272-15.pdf). Frankreich begründete den Vorstoß mit einem gestiegenen
Passagieraufkommen, „Migrationsdruck“ und „erhöhter Bedrohung durch
Terrorismus“. Es würden neue Werkzeuge zur Kontrolle der EU-Außengrenzen
benötigt. Dieser Forderung schließen sich die EU-Ministerinnen und EU-Minister
in ihren Ratsschlussfolgerungen an. Die Kommission wird aufgefordert, bei der
Überarbeitung ihrer Vorschläge für das Paket „Intelligente Grenzen“ einen
Vorschlag für eine „gezielte Änderung“ des Schengener Grenzkodex vorzulegen.
Frankreich fordert auch, die im Sommer eingeführten „systematischen
Kontrollen“ der Angehörigen von EU-Mitgliedstaaten bei der Neufassung des
Grenzkodex zu berücksichtigen. Im Juni 2015 hatte die Kommission in dem
unverbindlichen „Leitfaden für Grenzschutzbeamte“ festgelegt, dass Unionsangehörige an
den Außengrenzen stärker kontrolliert werden können (Ratsdokument 10078/15).
Mitgeführte Ausweisdokumente werden dabei nicht nur auf Echtheit geprüft,
sondern mit Polizeidatenbanken abgeglichen. Dieses Verfahren war bislang nur bei
Drittstaatsangehörigen erlaubt. Laut dem Handbuch dürfen „systematische
Kontrollen“ nicht pauschal erfolgen. Sie müssen sich an „Risikoindikatoren“
orientieren, die von der Kommission, der Polizeiagentur Europol und dem
Bundeskriminalamt gemeinsam erarbeitet wurden (Bundestagsdrucksache 18/4033). Weil
eingehende Kontrollen die Wartezeit an den Übergängen deutlich erhöhen, soll die
Kommission überlegen wie die vorhandenen technischen Lösungen „in vollem
Umfang genutzt werden“ könnten, um „einen fließenden Grenzverkehr zu
gewährleisten“.
Nach bisherigen Planungen würden die Datenbanken des Systems „Intelligente
Grenzen“ bei der Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen
(eu-LISA) in Estland betrieben. Dort sollen die biometrischen Daten der
Reisenden unter Angabe von Datum und Ort des Grenzübertritts zentral gespeichert
werden. Laut dem französischen Vorschlag sollen die Unionsbürgerinnen und
Unionsbürger jedoch im – ebenfalls von eu-LISA verwalteten – Schengener
Informationssystem (SIS) gespeichert werden. Genutzt würde ein neues Feature
der Fahndungsdatenbank SIS II, die erst seit 2013 biometrische Daten als
Anhang ermöglicht.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Mit dem Anfang 2013 vorgelegten Maßnahmenpaket „Smart Borders“ der
Europäischen Kommission wurden vor allem zwei Ziele verfolgt: Zum einen sollten
damit die Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen, die zu einem
Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum reisen, elektronisch erfasst werden (sog. Entry-/
Exit-System [EES]), um die Berechnung der zulässigen (Rest-)Aufenthaltsdauer
zu erleichtern und sog. Overstayer zu ermitteln, d. h. Personen, die zwar legal
eingereist, nach Ablauf der zulässigen Aufenthaltsdauer jedoch nicht wieder
ausgereist sind. Zum anderen sollte die Einreise von vorab registrierten „bona fide“-
Reisenden erleichtert werden (sog. Registered Traveller Programme [RTP]). Die
registrierten Reisenden sollen an allen Außengrenzen der EU in den Genuss
vereinfachter Kontrollen kommen.
Nachdem diese Vorschläge in den Mitgliedstaaten und im Europäischen
Parlament zum Teil auf erhebliche Kritik gestoßen waren, führte die Europäische
Kommission 2014 eine technische Studie zur Prüfung verschiedener Alternativen
für das Ein-/Ausreisesystem [EES] und das Registrierungsprogramm für
vertrauenswürdige Vielreisende [RTP] durch. Die identifizierten Optionen wurden 2015
in einer technischen Pilotstudie mit deutscher Beteiligung unter Federführung
von eu-LISA untersucht. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse will die
Europäische Kommission voraussichtlich Anfang März 2016 einen neuen
Verordnungsvorschlag vorlegen. Erst wenn dieser neue Vorschlag vorliegt, kann sich
die Bundesregierung zu den dann konkret in Rede stehenden Regelungen
inhaltlich positionieren.
1. Welche Zahlen zu jährlichen Übertritten von EU- sowie
Drittstaatsangehörigen an den EU-Außengrenzen hält die Bundesregierung derzeit für
realistisch, und welche Prognosen sind ihr hierzu bekannt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
2. Wann sollen die von der Kommission für Ende 2015 bzw. Anfang 2016
angekündigten neuen Verordnungsvorschläge nach Kenntnis der
Bundesregierung endgültig vorliegen?
Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
3. Welche der verschiedenen in der bereits abgeschlossenen technischen Studie
untersuchten Optionen für das „Maßnahmenpaket intelligente Grenzen“ hält
die Bundesregierung für am besten geeignet?
Die Bundesregierung wird sich abschließend zu konkret in Rede stehenden
Regelungen positionieren, sobald diese vorliegen. Insoweit wird auf die
Vorbemerkung verwiesen.
4. Welches Ergebnis zeitigte die Berechnung der jeweiligen nationalen
Implementierungskosten des Maßnahmenpaketes, für deren Ermittlung die
Kommission eine „Toolbox“ erarbeitet hat, anhand derer die Mitgliedstaaten ihre
Kosten jeweils selbst berechnen können sollen (bitte möglichst detailliert
nach einzelnen Posten aufschlüsseln)?
Eine Kostenschätzung auf Grundlage der sog. Toolbox ist durch die
Bundesregierung noch nicht erfolgt. Eine valide Kostenschätzung kann erst erfolgen, wenn
mit den neuen Verordnungsentwürfen die konkreten Rahmenbedingungen
bekannt gemacht werden.
5. Sofern die Bundesregierung eine solche für September 2015 geplante
Berechnung noch nicht vornahm, wann und durch wen soll diese erfolgen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
6. Inwieweit ist für die Bundesregierung inzwischen absehbar, ob Kosten und
Nutzen eines „Maßnahmenpakets intelligente Grenzen“ in einem
angemessenen Verhältnis stehen?
Diese Frage kann erst nach Vorlage und Bewertung des neuen
Verordnungsvorschlages der Europäischen Kommission beantwortet werden. Insoweit wird auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
7. Inwiefern hegt auch die Bundesregierung „Zweifel am Mehrwert des EES
[…], wenn dieses nicht auch von Strafverfolgungsbehörden genutzt werden
könne“, was in früheren Anfragen lediglich mit der Wahrung des
Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes beantwortet worden war (Bundestagsdrucksache
18/455)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die
Meinungsbildung der Bundesregierung wird in Bezug auf einen konkreten
Regelungsvorschlag stattfinden. Ein solcher liegt derzeit noch nicht vor.
8. Wie könnte der Zugang von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden zum
„Maßnahmenpaket intelligente Grenzen“, das auf eine biometrische
Erfassung aller kurzfristig einreisenden Drittstaatsangehörigen hinausläuft, aus
Sicht der Bundesregierung so ausgestaltet werden, damit es den Vorgaben
des Bundesverfassungsgerichts bzw. des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
zur Vorratsdatenspeicherung und dem Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung entspricht sowie mit datenschutzrechtlichen
Grundsätzen, wie der Zweckbindung, der Datensparsamkeit und der Erforderlichkeit
vereinbar ist?
Diese Frage lässt sich nicht abstrakt, sondern nur in Bezug auf einen konkreten
Regelungsvorschlag beantworten. Ein solcher liegt bislang nicht vor. Im Übrigen
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
9. Welche der von der Kommission benannten datenschutzrechtlichen
Vorkehrungen müssten aus Sicht der Bundesregierung getroffen werden, falls ein
Zugang zu Zwecken der Verhütung und Verfolgung von Straftaten
vorgesehen werden sollte?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
10. Inwiefern ist die Meinungsbildung der Bundesregierung zur Frage, ob das
im „Maßnahmenpaket intelligente Grenzen“ vorgesehene „Entry/Exit-
Systems“ (EES) auch zur Abwehr und Verfolgung „terroristischer und sonstiger
schwerwiegender Straftaten“ genutzt werden könnte, inzwischen
abgeschlossen, bzw. welche Überlegungen werden hierzu derzeit angestellt?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die
Meinungsbildung der Bundesregierung wird in Bezug auf einen konkreten
Regelungsvorschlag stattfinden. Ein solcher liegt derzeit noch nicht vor.
11. Inwiefern ist der Meinungsbildung der Bundesregierung zu ihrer Haltung zu
dem gegenwärtigen Vorschlag der Kommission für das EES, das keinen
Zugang für Strafverfolgungsbehörden vorsieht, aber festlegt, „dass diese Frage
zwei Jahre nach Inbetriebnahme des Systems geprüft werden soll“,
inzwischen abgeschlossen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
12. Inwiefern hat sich die Bundesregierung mittlerweile eine (abschließende)
Meinung zu einer Ausweitung des EES auch auf längerfristige Aufenthalte
von Drittstaatsangehörigen gebildet, bzw. wie hat sie sich in Diskussionen
hierzu positioniert?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die
Meinungsbildung der Bundesregierung wird in Bezug auf einen konkreten
Regelungsvorschlag stattfinden. Ein solcher liegt derzeit noch nicht vor.
13. Welche „Auswirkungen der Datenspeicherung auf ihre Beziehungen zu
Drittstaaten“ hat die Bundesregierung bei ihren „außenpolitische
Erwägungen“ zur Frage berücksichtigt, ob auch bisher von der Visumpflicht befreite
Drittstaatsangehörige im Zuge der Errichtung des „Maßnahmenpakets
intelligente Grenzen“ künftig biometrische Daten (Fingerabdrücke) abgeben
sollen?
Der Bundesregierung erschließt sich nicht, aus welchen Dokumenten die
Fragestellerinnen und Fragesteller zitieren. Ungeachtet dessen berücksichtigt die
Bundesregierung bei ihrer Meinungsbildung zu Verordnungsvorschlägen, wie dem
Maßnahmenpaket „Smart Borders“, außenpolitische Auswirkungen auf
Drittstaaten und ihre Staatsangehörigen, die von solchen Maßnahmen betroffen sind. Da
visafreireisende Staatsangehörige bisher nicht zur Abgabe von Fingerabdrücken
verpflichtet sind, wären bei der Entscheidung über die Einführung einer solchen
Maßnahme auch mögliche außenpolitische Auswirkungen zu berücksichtigen.
14. Inwiefern ist die Meinungsbildung der Bundesregierung hierzu inzwischen
abgeschlossen, bzw. wie hat sie sich in Diskussionen hierzu positioniert?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die
Meinungsbildung der Bundesregierung wird in Bezug auf einen konkreten
Regelungsvorschlag stattfinden. Ein solcher liegt derzeit noch nicht vor.
15. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern es einer
Änderung des Schengener Grenzkodexes oder des Handbuchs bedarf, wenn
bei Außengrenzkontrollen zukünftig bei allen Reisenden ein Abgleich von
biometrischen Daten mitgeführter Ausweisdokumente mit dem Inhaber
derselben vorgenommen würde?
Der Abgleich der biometrischen Daten des Reisepassinhabers mit den im
mitgeführten Ausweisdokument gespeicherten Daten auf Einzelfallbasis fällt unter den
bestehenden Regelungsgehalt des Artikels 7 Absatz 2 des Schengener
Grenzkodexes. Diese Überprüfung ist der Identitätsfeststellung zuzuordnen. Einer
Änderung des Schengener Grenzkodex bedarf es aus Sicht der Bundesdesregierung
nicht. Sofern dies in allen Fällen verpflichtend sein soll, bedürfte es der
Normierung.
16. Inwiefern würde es sich dabei aus Sicht der Bundesregierung um eine
„systematische Kontrolle“ handeln?
Nach dem Schengener Grenzkodex sind alle Personen beim Überschreiten der
Schengen-Außengrenzen zu kontrollieren. Lediglich Umfang und Intensität der
Grenzkontrollen sind differenziert normiert. Im Ergebnis sind Grenzkontrollen an
sich systematisch.
17. Inwiefern ist die Meinungsbildung der Bundesregierung zur Frage, inwiefern
eu-LISA weitere Datenbanken (insbesondere ein „Maßnahmenpaket
intelligente Grenzen“) verwalten könnte und um welche es sich dabei handeln
könnte, inzwischen abgeschlossen (Bundestagsdrucksache 18/1832)?
Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung zu dieser Frage ist noch
nicht abgeschlossen.
18. Wann wurden die im Rahmen des von eu-LISA verantworteten Pilotprojekts
an einer Grenzkontrollstelle am Flughafen Frankfurt/Main vorgenommen
Tests beendet?
Die Erprobung zu „Smart Borders“ im Rahmen des von eu-LISA verantworteten
Pilotprojektes wurde Ende September 2015 abgeschlossen.
a) Wo fanden diese Tests statt, und wer nahm an diesen Tests teil?
Die Tests wurden im Terminal 2 des Frankfurter Flughafens durchgeführt. Es
haben ausschließlich Drittstaatsangehörige auf freiwilliger Basis daran
teilgenommen.
b) Wann soll eine vorläufige und wann eine endgültige Bewertung der Tests
vorliegen, und wer ist an der Erstellung beteiligt?
Die Ergebnisse der Erprobung hat eu-LISA in einem Abschlussbericht
zusammen-gefasst („Smart Borders Pilot Project Report on the technical conclusions of
the Pilot“). Dieser ist auf der Webseite der IT-Agentur veröffentlicht. Die
Bundesregierung hat keine abschließenden Kenntnisse darüber, wer bei der Erstellung
beteiligt war.
19. Welche vorläufigen und (sofern bereits im November 2015 vorliegend)
endgültigen Ergebnisse zu den von eu-LISA vorgenommenen Pilotprojekt sowie
zu von Bundesbehörden verantworteten begleitenden Untersuchungen kann
die Bundesregierung mitteilen?
b) Welche besonderen Fehleranfälligkeiten wurden bemerkt, und wie
könnten diese behoben werden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 18b verwiesen.
a) Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den Ergebnissen?
Der Meinungsbildungsprozess der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen.
20. Welche weiteren nationalen Pilotstudien sind nach Kenntnis der
Bundesregierung mittlerweile beendet, und wann sollen Auswertungsergebnisse
hierzu vorliegen?
Über die in Deutschland durchgeführte „Smart Borders“ Pilotierung hinaus sind
keine weiteren nationalen Pilotstudien bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu den Fragen 18 und 19 verwiesen.
21. Welche Tests wurden (soweit von Bundestagsdrucksache 18/4287
abweichend) durchgeführt, und welche technischen Anlagen welcher Hersteller
wurden hierfür genutzt bzw. installiert?
In Bezug auf die durchgeführten Tests im Rahmen des von eu-LISA
verantworteten Pilotprojektes sowie die hierzu eingesetzten technischen Anlagen wird auf
die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. vom 11. März 2015 (Bundestagsdrucksache 18/4287) verwiesen.
a) Welche Kosten entstanden für die Tests (bitte aufschlüsseln)?
Die Gesamtkosten der Pilotierung in Deutschland belaufen sich auf
ca. 1,49 Mio. Euro. In diesen Kosten sind enthalten:
die Entwicklung einer EES-PC-Anwendung für die Grenzkontrolle (Software
Tool; einschließlich Integration),
der Integrationsaufwand für neue Hardware (Fingerabdruckscanner,
kombinierte Iris und Gesichtsbildkamera),
der Anpassungsaufwand für das bestehende automatisierte
Grenzkontrollsystem EasyPASS,
der Implementationsaufwand für eine testspezifische technische
Protokollierung,
die Kosten für Informationsmaßnahmen und Beratungsleistungen und
die Kosten für die Integration eines EES-Simulators, nationale technische
Integrationen und die Anbindung der Grenzkontrolle.
b) Wie viele Reisende nahmen in Deutschland am Pilotprojekt teil?
An dem Pilotprojekt haben in Deutschland etwa 11 000 Personen teilgenommen.
c) Inwiefern wurden bei den Tests auch Körperscanner genutzt?
Körperscanner kamen im Rahmen der Pilotierung nicht zum Einsatz.
22. Auf welche Weise war an dem EU-weiten Pilotprojekt auch die
Grenzagentur FRONTEX einbezogen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die europäische Grenzschutzagentur
FRONTEX eine beratende Rolle im Rahmen des Pilotprojektes wahrgenommen.
23. Inwiefern wird die Bundesregierung gegenüber der Europäischen
Kommission die Übernahme von Kosten für die Tests geltend machen, und welche
Schritte hat sie hierfür unternommen?
Die Bundespolizei und das Bundesverwaltungsamt haben gegenüber der
Europäischen Kommission keine Kosten geltend gemacht. Im Rahmen der von eu-LISA
verantworteten Pilotierung haben die genannten Behörden jedoch im Rahmen
einer Finanzhilfevereinbarung mit der IT-Agentur Kosten in Höhe von
ca. 500 000 Euro geltend gemacht, von denen 80 Prozent erstattet werden.
24. In welchen Ratsarbeitsgruppen, Ministertreffen oder sonstigen Gremien ist
das von der französischen Regierung vorgelegte Papier mit dem Titel
„Intelligente Grenzen für alle“ zur Erweiterung auf Angehörige von EU-
Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung bereits beraten worden?
Das Dokument war Gegenstand in der Ratsarbeitsgruppe Grenzen am
13. Oktober 2015 sowie beim Rat der EU und der im Rat vereinigten
Mitgliedstaaten zur Terrorismusbekämpfung vom 20. November 2015.
a) Wie hat sich die Bundesregierung in entsprechenden Diskussionen hierzu
positioniert?
Die Bundesregierung hat sich hierzu nicht positioniert.
b) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung, eine Erweiterung
des Systems könnte einem „unvorhergesehenen Migrationsdruck“ und
„erhöhter Bedrohung durch Terrorismus“ entgegenwirken (bitte
begründen)?
Die Bundesregierung hat hierzu noch keine abschließende Haltung.
c) Inwiefern und mit welchem Inhalt müsste für eine solche Erweiterung
aus Sicht der Bundesregierung der Schengener Grenzkodex geändert
werden?
Die Europäische Kommission hat am 15. Dezember 2015 im Rahmen ihres sog.
Grenzpaketes einen Vorschlag zur Änderung des Schengener Grenzkodex
vorgelegt, der Aspekte des von der französischen Regierung vorgelegten Papiers
„Smart Borders for all“ aufgreift und verpflichtende systematische Personen- und
Sachfahndungsabfragen bei Ein- und Ausreisekontrollen von Unionsbürgern und
Drittstaatsangehörigen an den Schengen-Außengrenzen vorsieht. Anhand dieses
Vorschlags wird sich die Bundesregierung für die anstehenden Verhandlungen
positionieren. Die Meinungsbildung der Bundesregierung zu dieser Frage ist
derzeit noch nicht abgeschlossen.
25. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob auch die im
Sommer 2015 eingeführten und lediglich in dem unverbindlichen „Leitfaden für
Grenzschutzbeamte“ festgelegten „systematischen Kontrollen“ der
Angehörigen von EU-Mitgliedstaaten bei der Neufassung des Grenzkodex
berücksichtigt werden müssten?
Die Europäische Kommission hat am 15. Dezember 2015 einen Vorschlag zur
Änderung des Schengener Grenzkodex in Bezug auf Fahndungsabfragen bei
Drittstaatsangehörigen und Unionsbürgern vorgelegt. Dieser Vorschlag wird
Gegenstand der Beratungen auf Ebene des Rates der Europäischen Union sein. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
26. Welche vorhandenen technischen Lösungen könnten aus Sicht der
Bundesregierung „in vollem Umfang genutzt werden“, um trotz erweiterter
Kontrollen im Rahmen eines Systems „Intelligente Grenzen für alle“ einen
„fließenden Grenzverkehr zu gewährleisten“?
Mit dem automatisierten Grenzkontrollverfahren EasyPASS, das den Reisenden
zur freiwilligen Nutzung zur Verfügung steht, könnten erweiterte Kontrollen
unter Beibehaltung eines „fließenden Grenzverkehrs“ durchgeführt werden.
27. Inwiefern müssten aus Sicht der Bundesregierung automatische
Kontrollspuren, deren Nutzung an deutschen Flughäfen freiwillig ist, nach dem
französischen Vorschlag „Intelligente Grenzen für alle“ verpflichtend werden?
Der Umfang der Grenzkontrolle ist durch Artikel 7 des Schengener Grenzkodex
verbindlich vorgegeben. Die Bundespolizei sieht daher neben dem Einsatz von
automatisierten Grenzkontrollsystemen auch weiterhin manuelle Kontrollspuren
für die Personen vor, die EasyPASS nicht nutzen können oder wollen.
28. Welche Behörden sollten aus Sicht der Bundesregierung auf die in einem
„Intelligente Grenzen für alle“ erhobenen Daten von Unionsangehörigen
zugreifen dürfen?
Nach gegenwärtigem Kenntnisstand wird sich der angekündigte neue
Verordnungsvorschlag zu „Smart Borders“ nicht auf Unionsbürger beziehen. Im
Übrigen wird die Bundesregierung zu der Frage, welche Behörden Zugriff auf die im
EES gespeicherten Daten erhalten sollen, erst nach Vorlage eines konkreten
Verordnungsvorschlags eine abgestimmte Position erarbeiten. Insoweit wird auf die
Vorbemerkung verwiesen.
29. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, wo die
biometrischen Daten der reisenden Unionsangehörigen sowie die Angabe von Datum
und Ort des Grenzübertritts gespeichert werden sollten?
Die Frage setzt voraus, dass künftig auch bei Unionsbürgern biometrische Daten
sowie Datum und Ort des Grenzübertritts gespeichert werden. Hierzu gibt es noch
keine ressortabgestimmte Meinung der Bundesregierung. Im Übrigen wird sich
der neue Verordnungsvorschlag zu „Smart Borders“ voraussichtlich nicht auf
Unionsbürger beziehen (vgl. Antwort zu Frage 28).
30. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, aus welchen Gründen
Frankreich hierzu eine Speicherung im Schengener Informationssystem
vorschlägt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
31. Was ist der Bundesregierung über Ergebnisse einer Studie des „Joint
Research Centre“ zu den Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten eines
SIS-II-AFIS-Systems zur Speicherung von Fingerabdrücken bekannt?
b) Sofern diese Studie noch nicht vorliegt, für wann ist ihr Erscheinen
angekündigt?
Die Fragen 31 und 31b werden gemeinsam beantwortet.
Gemäß Artikel 22 Buchstabe c des SIS II-Ratsbeschlusses können zur
Identifizierung von Personen auch Fingerabdrücke herangezogen werden, sobald dies
technisch möglich ist. Zuvor muss die Europäische Kommission dem
Europäischen Parlament jedoch einen Bericht über die Verfügbarkeit und
Einsatzfähigkeit der dafür notwendigen Technologie vorlegen. Auf dieser Grundlage hat die
Europäische Kommission das „Joint Research Centre“ mit der Erstellung einer
Studie zu den Möglichkeiten der Einführung einer Identifizierung mittels
Fingerabdruck im Rahmen einer SIS II-Abfrage beauftragt. Die Studie kommt im
Wesentlichen zu dem Ergebnis, dass die Einführung einer solchen Technologie im
SIS II verfügbar und möglich ist. Einzelheiten können der auf der Internetseite
des „Joint Research Centre“ veröffentlichten Studie entnommen werden.
a) Wer nahm an der Studie des „Joint Research Centre“ teil?
Das „Joint Research Centre“ befragte für die Erstellung der Studie alle Schengen-
Mitgliedstaaten, die US-amerikanischen Behörden Department of Homeland
Security (DHS), National Institute of Standards and Technology (NIST), Federal
Bureau of Investigation (FBI) sowie Softwareanbieter für automatisierte
Fingerabdruckidentifizierungssysteme.
32. Auf welche Weise könnte aus Sicht der Bundesregierung die Verbesserung
des Zulieferungsverhaltens aus den Mitgliedstaaten zum Europol-Focal
Point Travellers umgesetzt werden, und in welcher strukturierten Form
müssten diese vorliegen?
Aus Sicht der Bundesregierung ist es für die Verbesserung des
Zulieferungsverhaltens bedeutsam, dass sich der Rat der Justiz- und Innenminister der
Europäischen Union für einen verstärkten Informationsaustausch ausgesprochen hat und
in den Mitgliedstaaten und durch Europol für die Nutzung der
Informationssysteme von Europol geworben und sensibilisiert wird. Darüber hinaus ist das
Zulieferungsverhalten der Mitgliedstaaten zum Focal Point Travellers von
verschiedenen tatsächlichen, rechtlichen und organisatorischen Umständen im jeweiligen
Mitgliedstaat abhängig.
Die Struktur der Zulieferung sollte sich nach den in der Errichtungsanordnung
der Analysedatei gemäß Artikel 16 des Europol-Ratsbeschlusses 2009/371/JI
aufgeführten Kategorien personenbezogener Daten richten.
33. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie viele der im Focal Point
Travellers angelieferten Daten von der Polizeiorganisation INTERPOL und
der US-Behörde Einwanderungsbehörde CBP übermittelt werden (bitte
möglichst als numerischen Wert und in Prozent angeben)?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass im Focal Point Travellers 12 215 Personen
gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a und d des Europol-Ratsbeschlusses
2009/371/JI gespeichert sind (Stand: 27. November 2015). INTERPOL hat dabei
3 263 Personen (26,71 Prozent) und die US-Behörde CBP 628 Personen
(5,14 Prozent) übermittelt. Darüber hinaus ist der Bundesregierung nicht bekannt,
wie viele der im Focal Point Travellers angelieferten Daten von INTERPOL und
der US-Behörde CBP übermittelt worden sind.
34. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wann die vom
Bundeskriminalamt, der Kommission und Europol entworfenen „Risikoindikatoren“ zum
Aufspüren „ausländischer Kämpfer“ überarbeitet werden sollen, bzw. wann
eine Evaluierung ihrer Nutzung beabsichtigt ist?
Ein konkreter Termin zur Überarbeitung wurde nicht vereinbart. Vielmehr sollen
die Risikoindikatoren regelmäßig überprüft werden. Eine derartige Revision wird
auf aktuellen Bedrohungsanalysen des Europäischen Auswärtigen Dienstes
(EAD) aufbauen sowie auf der operativen Expertise der einschlägigen EU-
Agenturen.
35. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern und unter welcher
Ausschreibungskategorie die Attentäter von Paris im SIS II gelistet waren?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 11 des
Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/5913 vom 4. September 2015
wird verwiesen.
36. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Mitgliedstaaten wie
viele Daten nach Artikel 36 in das SIS II eingeben, und wie viele Abfragen
von diesen vorgenommen werden (bitte möglichst als numerischen Wert und
in Prozent angeben)?
Der Bundesregierung liegen keine Daten zur Abfragehäufigkeit von
Ausschreibungen nach Artikel 36 des SIS II-Ratsbeschlusses der Schengen-Mitgliedstaaten
vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Mündlichen Frage 5 des Abgeordneten
Andrej Hunko in der Fragestunde am 16. Dezember 2015 (Plenarprotokoll
18/145) verwiesen. Hinsichtlich der Ausschreibungen von Personen gemäß
Artikel 36 des SIS II-Ratsbeschlusses stellen sich die Werte zum Stichtag 1.
Dezember 2015 wie folgt dar:
Land Anzahl Ausschreibungen Prozentualer Anteil
Österreich 1.877 2,70
Belgien 1.430 2,06
Island 2 0,00
Deutschland 3.216 4,63
Spanien 8.350 12,01
Frankreich 30.825 44,34
Griechenland 60 0,09
Italien 7.012 10,09
Dänemark 228 0,33
Luxemburg 21 0,03
Niederlande 1.041 1,50
Norwegen 103 0,15
Portugal 31 0,04
Schweden 824 1,19
Finnland 116 0,17
Tschechische Republik 531 0,76
Estland 5 0,01
Lettland 20 0,03
Litauen 413 0,59
Ungarn 194 0,28
Malta 22 0,03
Polen 1.541 2,22
Slowenien 5 0,01
Slowakei 80 0,12
Vereinigtes Königreich 10.149 14,60
Schweiz 53 0,08
Bulgarien 256 0,37
Rumänien 1.113 1,60
Liechtenstein 2 0,00
Gesamt 69.520
37. Über welche Echtzeit-Funktionalitäten verfügt das SIS II, und auf welche
Weise bzw. in welchem Umfang werden diese von Bundesbehörden genutzt?
Soweit unter Echtzeit-Funktionalitäten die Aktualität des SIS II-
Fahndungsbestandes zu verstehen ist, ist Folgendes anzumerken: Die Datenbestände des
Zentralsystems des SIS II sowie der nationalen Kopien in den Schengen-
Mitgliedstaaten werden fortlaufend aktualisiert. In Deutschland ist es dadurch allen
zugriffsberechtigten Bundesbehörden möglich, auf den zuletzt verfügbaren
Datenbestand zuzugreifen.
38. Auf welche Weise und in welchem Umfang nutzen Bundesbehörden die
Kategorie bzw. den Marker „Terrorismus“ im SIS II?
Eine Ausschreibungskategorie „Terrorismus“ sieht das SIS II nicht vor.
Allerdings können unter anderem Ausschreibungen nach Artikel 36 des SIS II-
Ratsbeschlusses (gezielte, verdeckte Kontrolle) hinsichtlich der Art der Straftat um den
Hinweis „Aktivität mit Terrorismusbezug“ ergänzt werden. Der Umfang der
Nutzung dieser Ausschreibungsergänzung durch Bundesbehörden lässt sich nicht
pauschal bewerten. Vielmehr entscheiden die Behörden im jeweiligen Einzelfall,
ob die Voraussetzungen für die Aufnahme einer solchen Zusatzinformation
vorliegen.
39. Wie viele Personen würden Bundesbehörden nach gegenwärtigem Stand in
eine neue SIS-Kategorie für „ausländische Kämpfer“ oder „gesuchte
Djihadisten“ eintragen bzw. haben sie bereits dort eingetragen?
Das Schengener Informationssystem sieht solche Ausschreibungskategorien
nicht vor. Daher liegen der Bundesregierung auch keine empirischen Daten vor,
wie viele Personen in solche Kategorien eingetragen würden. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 38 verwiesen.
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