Rolle deutscher Nachrichtendienste bei der Globalen Islamischen Medienfront
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In seinem 2015 veröffentlichten Buch „Der Dschihadist“ beschreibt Irfan Peci aus Weiden in der Oberpfalz seine Zeit in der salafistischen und dschihadistischen Szene. So war der deutsche Staatsbürger mit bosnischen Wurzeln seit 2007 Deutschland-Chef der sogenannten Globalen Islamischen Medienfront (GIMF), die Propaganda- und Drohvideos der Terrororganisation Al Qaida im Internet verbreitete. 2009 wurde Irfan Peci, der zu dem Zeitpunkt wegen mutmaßlicher Beteiligung an einer Gewalttat und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in Untersuchungshaft saß, vom Bundesamt für Verfassungsschutz angeworben. Vom Winter 2009 bis zum Herbst 2010 war er dann eine der wichtigsten und mit bis zu 3 000 Euro monatlich plus Spesen bestbezahlten Quellen in der deutschen Islamistenszene. Er lieferte dem Geheimdienst unter anderem Informationen über Terrorverdächtige in Berlin wie die „Berliner Gruppe“ und die „Deutschen Taliban Mujaheddin“. Im Verfahren gegen die „Berliner Gruppe“ und Unterstützer der GIMF wurde Irfan Peci als V-Mann enttarnt.
Gegenüber dem ZDF und dem „Stern“ gab Irfan Peci an, ein dafür vorgesehenes „Extrageld“ vom Verfassungsschutz als Spende an seinen Al-Qaida-Kontaktmann weitergeleitet zu haben, um dessen Vertrauen zu gewinnen. Sollte diese indirekte Terrorfinanzierung durch den Geheimdienst zutreffen, würde es sich um einen Verstoß gegen die „Dienstvorschrift für die Beschaffung“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz handeln, wonach sich V-Leute ebenso wie die Mitarbeiter der Behörde selbst an Recht und Gesetz halten müssen.
Irfan Peci gibt an, am 2. Juli 2010 gemeinsam mit Freunden aus der Islamistenszene im Bahnhof Berlin Friedrichstrasse einen US-Soldaten zusammengeschlagen und verletzt zu haben. Sein V-Mann-Führer vom Verfassungsschutz habe im Gespräch mit der Polizei dafür gesorgt, dass die Straftat ungesühnt blieb, um seine Quelle nicht zu gefährden. Eine den Vorfall betreffende Aktennotiz bei der Berliner Polizei, deren Vorgangsnummer sich noch bei der formal zuständigen Bundespolizei findet, ist verschwunden. Sollte die Berliner Polizei sich hier dem Druck des Verfassungsschutzes gebeugt haben, hätte sich dieser der Strafvereitelung schuldig gemacht.
Während seiner Zeit als V-Mann nahm Irfan Peci nach eigenen Angaben im Frühjahr 2010 an einem Waffentraining in einem salafistischen Camp in Bosnien teil, wo unter anderem das Schießen mit Kalaschnikow-Sturmgewehren geübt wurde.
Die deutschsprachige Plattform der GIMF lief nach der Verhaftung ihres bisherigen Chefs aus Wien und der Übernahme ihrer Leitung durch Irfan Peci über einen Server in Malaysia. Dieser wurde der GIMF über einen im Auftrag des Bundesnachrichtendienstes (BND) unter Decknamen handelnden Mitarbeiter der US-Sicherheitsfirma SITE Intelligence Group zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug übermittelte der SITE-Mitarbeiter die so gesammelten Informationen an den BND (www.zdf.de/frontal-21/islamist-im-staatsauftrag-ex-v-mann-des-verfassungsschutzes-bricht-sein-schweigen-40498878.html; www.zdf.de/ZDF/zdfportal/blob/40530794/1/data.pdf; www.stern.de/politik/deutschland/dschihadist-arbeitete-auch-als-v-mann--erhebt-schwere-vorwuerfe-gegen-verfassungsschutz-6198656.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen43
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die V-Mann-Tätigkeit von Irfan Peci für das Bundesamt für Verfassungsschutz innerhalb der islamistischen bzw. dschihadistischen Szene?
Wann und wo wurde Irfan Peci von wem für welche Tätigkeit genau beim Verfassungsschutz angeworben, und wann und warum endete seine V-Mann-Tätigkeit?
Inwieweit hing Irfan Pecis Freilassung aus der Untersuchungshaft bzw. die damalige Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung mit Irfan Pecis Einwilligung zusammen, als Quelle für den Verfassungsschutz zu arbeiten?
Inwieweit entsprach das Anwerben von Irfan Peci während der Untersuchungshaft im Jahr 2009 den damaligen Gepflogenheiten des Verfassungsschutzes beim Gewinnen von Quellen?
Inwieweit und unter welchen Voraussetzungen hält die Bundesregierung das Anwerben von Untersuchungsgefangenen als V-Leute für den Verfassungsschutz generell für ein legitimes Verfahren?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen für einen zukünftigen Umgang mit V-Leuten zieht die Bundesregierung gegebenenfalls aus der damaligen Anwerbung eines V-Mannes in Untersuchungshaft?
Wie viele Gelder (Honorare, Spesen, Sonderzahlungen etc.) zu welchen genauen Zwecken erhielt Irfan Peci wann während seiner V-Mann-Tätigkeit?
Wurde Irfan Peci im Herbst 2010 nach Kenntnis der Bundesregierung auf Bitte des Generalbundesanwalts als V-Mann abgeschaltet, um den anstehenden Prozess gegen die sogenannte Berliner Gruppe nicht zu gefährden?
Welche Informationen zur sogenannten Berliner Gruppe, den Deutschen Taliban Mujaheddin und Al Qaida sowie gegebenenfalls weiteren dschihadistischen Gruppierungen hat Irfan Peci als V-Mann dem Verfassungsschutz geliefert?
Inwieweit dienten diese Informationen zur Verhinderung welcher konkreten Anschlagspläne?
Inwieweit dienten diese Informationen zur Verhinderung von sonstigen Straftaten (bitte einzeln angeben)?
Inwieweit dienten diese Informationen zur Strafverfolgung von Angehörigen des dschihadistisch-terroristischen Spektrums?
Welchem sonstigen Zweck dienten die von Irfan Peci an den Verfassungsschutz weitergegebenen Informationen?
Inwieweit wurden die von Irfan Peci gelieferten Informationen an ausländische Sicherheitsbehörden weitergegeben?
Inwieweit treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Angaben des früheren V-Mannes Irfan Peci zu, wonach er vom Bundesamt für Verfassungsschutz neben seinem Agentenlohn und Spesen ein „Extrageld“ erhalten hatte, um sich durch Spenden an einen Al-Qaida-Kontaktmann das Vertrauen der Terrororganisation zu erkaufen?
Wann, von wem und zu welchem genauen Zweck hat Irfan Peci entsprechende Gelder in welcher Höhe erhalten, und an wen genau wurden diese wann weitergegeben?
Von wem stammte der Vorschlag, und wer traf die Entscheidung, durch Spenden das Vertrauen von Al Qaida zu erkaufen?
Inwieweit war das Bundesamt für Verfassungsschutz über die genaue Verwendung dieser Gelder, informiert?
Wer bzw. welche Organisation war nach Kenntnis der Bundesregierung Endempfänger der Gelder, und wofür wurden diese im Einzelnen verwendet?
Inwieweit und durch wen sieht die Bundesregierung in einer möglichen Weitergabe von Geldern des Verfassungsschutzes durch den V-Mann Irfan Peci an einen Al-Qaida-Vertreter einen Verstoß gegen die Dienstvorschrift für Beschaffung oder andere Regularien oder Gesetze?
Inwieweit sieht die Bundesregierung in einer Weitergabe von Geldern des Verfassungsschutzes durch einen V-Mann an einen Al-Qaida-Vertreter eine Form der Terrorfinanzierung?
Welche Schlussfolgerungen für den Umgang mit V-Leuten zieht die Bundesregierung aus der möglichen Weitergabe von Geldern des Verfassungsschutzes durch einen V-Mann an eine terroristische Organisation?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über einen Überfall von Angehörigen des salafistisch-dschihadistischen Spektrums einschließlich des V-Mannes des Verfassungsschutzes, Irfan Peci, auf einen US-Soldaten am 2. Juli 2010 im Untergeschoss des S-Bahnhofs Berlin Friedrichstrasse, bei dem das Opfer Verletzungen davontrug?
Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass entsprechende Ermittlungen der Polizei nach einer Intervention des Verfassungsschutzes eingestellt wurden, um Irfan Peci als Quelle nicht zu gefährden?
Inwieweit und auf welcher gesetzlichen Grundlage war der Verfassungsschutz im Jahr 2010 befugt, bei einer Polizeibehörde die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Körperverletzung oder anderer Straftaten zu erbitten, um eine Quelle nicht zu gefährden?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus einer möglichen Beteiligung eines V-Mannes des Verfassungsschutzes an einer solchen Straftat für den zukünftigen Umgang mit V-Leuten?
Wusste das Bundesamt für Verfassungsschutz von der Teilnahme seines V-Mannes Irfan Peci an einer Nahkampf- und Waffenausbildung einschließlich des Schießtrainings mit einem Sturmgewehr in einem salafistischen Ausbildungscamp in Bosnien im Frühjahr 2010?
Wenn ja, wann und durch wen bzw. auf welche Weise erfuhr der Verfassungsschutz von der Teilnahme Irfan Pecis an dem Camp?
Wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass ein V-Mann ohne Wissen seiner Führungsleute im Geheimdienst an einer Terrorausbildung teilnehmen konnte, für den zukünftigen Umgang mit V-Leuten?
Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass ein Mitarbeiter der US-Firma SITE Intelligence Group im Auftrag des BND der deutschsprachigen Abteilung der GIMF einen ausländischen Server zur Verfügung gestellt hatte?
Welche Beziehungen im Einzelnen unterhielten oder unterhalten Bundesbehörden zur Firma Site Intelligence Group, etwaigen Firmenablegern und Tochterfirmen oder einzelnen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
Welche Gelder des BND in welcher Höhe aus welchem Etat flossen wann und zu welchem Zweck an die Firma SITE?
Wann und aus welchem Grund endete die Unterstützung des BND für die GIMF?
Welche Informationen im Einzelnen wurden dem BND über die SITE Intelligence Group oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übermittelt?
Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass die auf diese Weise gewonnenen Informationen nicht auch über SITE an US-Behörden weitergeleitet wurden?
Inwieweit und in welcher Höhe wurden die Betriebskosten des Servers, über den die deutschsprachige GIMF-Propaganda lief, oder weitere bitte aufzuschlüsselnde Kosten für die GIMF durch den BND oder eine andere deutsche Behörde getragen?
Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die GIMF nach der Inhaftierung ihres österreichischen Leiters unter Übernahme der Verantwortung für die deutschsprachige Propaganda durch Irfan Peci mit Unterstützung des BND weiterarbeiten konnte?
Welchen generellen Einfluss hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die unter der Leitung von Irfan Peci über die GIMF verbreitete Propaganda auf die Radikalisierung von Islamistinnen und Islamisten im deutschsprachigen Raum?
Inwieweit hält die Bundesregierung die Beihilfe zur Betreibung eines Internetportals zur Verbreitung von Propaganda für Al Qaida durch den BND generell mit den gesetzlichen Grundlagen und mit den Aufgaben der Behörde für vereinbar?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der möglichen Beihilfe des BND zur Verbreitung von Al-Qaida-Propaganda im Internet für den zukünftigen Umgang der Geheimdienste mit derartigen Projekten?
Über welche Arbeitsgruppen, Foren, Datensysteme wurden zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem BND Daten und operative Informationen ausgetauscht, und auf welcher Rechtsgrundlage fand die Zusammenarbeit statt?
Mit welcher Software wurden die in Zusammenhang mit Irfan Peci gewonnenen Daten, insbesondere solche aus sozialen Netzwerken, Internetforen, Chats etc. gewonnenen Daten, jeweils beim Bundesamt für Verfassungsschutz und beim BND ausgewertet?
In welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt wurden die zuständigen Gremien des Deutschen Bundestages über die Vorgänge im Zusammenhang mit Irfan Peci und der GIMF unterrichtet?