Anträge auf Elterngeld im ersten Quartal 2007
der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Klaus Ernst, Karin Binder, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Katja Kipping, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Ilja Seifert, Frank Spieth, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Zum 1. Januar 2007 ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Kraft getreten. Statt 300 Euro (bzw. 450 Euro Budget) Erziehungsgeld erhalten betreuende Eltern eines ab dem 1. Januar 2007 geborenen Kindes nun eine Lohnersatzleistung von 67 Prozent (bis zu 1 800 Euro), mindestens aber 300 Euro monatlich. Presseberichten zufolge wurden im ersten Quartal 2007 bundesweit 52 107 Anträge gestellt (taz, 31. März 2007, S. 2). Erste Zahlen belegen, dass 72 Prozent der Antragstellerinnen und Antragsteller im Januar 2007 in Sachsen lediglich Anspruch auf das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro hatten (Landtagsdrucksache 4/7931). Gemäß § 22 BEEG werden zum 31. März 2007 erstmals bundesweite Daten zur Bewilligung des Elterngeldes erhoben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie viele Anträge auf Elterngeld wurden im ersten Quartal 2007 gestellt (bitte aufschlüsseln nach Monaten und Bundesländern sowie Geschlecht und Staatsangehörigkeit der Antragsteller)?
Wie viele Anträge wurden bewilligt bzw. abgelehnt (bitte aufschlüsseln nach Monaten und Bundesländern sowie Geschlecht und Staatsangehörigkeit der Antragsteller)?
Welche Art der Berechtigung nach § 1 BEEG lag bei den bewilligten Anträgen vor?
Welche voraussichtliche Bezugsdauer des Elterngeldes wurde beim Antrag angegeben?
Welche Leistungen wurden in welchem Zeitraum und in welcher Höhe auf das Elterngeld angerechnet?
Wurde die Verlängerungsmöglichkeit des § 6 BEEG genutzt?
Wurden die Partnermonate in Anspruch genommen (bitte nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Familienstand der Antragsteller sowie der Länge der Inanspruchnahme und nach Bundesländern differenzieren)?
In welcher Höhe wurde das Elterngeld in wie vielen Fällen beschieden (bitte wie folgt kategorisieren: 300 Euro Mindestelterngeld, 301 bis 600 Euro, 601 bis 1 000 Euro, 1 001 bis 1 400 Euro, 1 400 bis 1 799 Euro, 1 800 Euro, mehr als 1800 Euro sowie nach Geschlecht der Antragsteller und Bundesländern)?
Wurde eine Gesetzesfolgenabschätzung für das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz hinsichtlich unterschiedlicher Auswirkungen in den alten und neuen Bundesländern sowie auf Frauen und Männer vorgenommen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Welche familienpolitischen Ziele verfolgt die Bundesregierung mit dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in den alten und den neuen Bundesländern?