[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom
13. Januar 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7283
18. Wahlperiode 15.01.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg,
Kordula Schulz-Asche, Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/7161 –
Versorgung mit Heilmitteln – Einkommenssituation und Verteilung der
Heilmittelerbringer in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Aufgrund der demografischen Entwicklung steht unser Gesundheitssystem vor
vielfältigen Herausforderungen. Eine bessere Zusammenarbeit aller
Gesundheitsberufe und eine mehr präventive und aktivierende Gesundheitsversorgung sind
nach Aussage des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im
Gesundheitswesen notwendig (vgl. Gutachten 2007, Sondergutachten 2009,
Gutachten 2014). Dabei spielen die Heilmittelerbringer (Therapeuten im Bereich der
physikalischen Therapie und Physiotherapie, der Stimm-, Sprech- und
Sprachtherapie, der Ergotherapie und der Podologie) eine wichtige Rolle.
In den letzten Jahren haben vermehrt vor allem Heilmittelerbringer kritisiert, dass
der Berufsstand aber aufgrund unverhältnismäßig geringer Einkünfte bei
gleichzeitig steigenden Ausgaben, wie beispielsweise für die Ausbildung,
Weiterbildung und Betriebsführung, bedroht ist. Das habe sich zuletzt auch negativ auf die
Auszubildendenzahlen ausgewirkt.
In den letzten Jahren gab es verschiedene Gesetzesänderungen, die direkt oder
indirekt die Heilmittelerbringer betrafen: Mit dem Gesetz zur Verbesserung der
Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG)
wurden Lockerungen im Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regresse
in der Ärzteschaft eingeführt.
Durch das „Dritte Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer
Vorschriften“, entfällt seit 2013 die Überprüfung ob die Erhöhung der Vergütungen
der Heilmittelerbringer die Steigerungsrate der allgemeinen Lohnentwicklung
überschreitet.
Das Mitte 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) regelt, dass die formalen
Anforderungen an eine Heilmittelverordnung nicht mehr einseitig von jeder
Krankenkasse selbst festgelegt, sondern zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem
Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e. V. verhandelt werden. Es wird
ein Schiedsverfahren bei Preisverhandlungen eingeführt. Ärztinnen und Ärzte
müssen verpflichtend eine Software verwenden, die sicherstellt, dass
Heilmittelverordnungen korrekt und vollständig ausgestellt werden. Die ärztlichen
Regresse werden künftig nicht mehr auf Bundesebene festgelegt, sondern auf der
Landesebene verhandelt. Bonusregelungen, bei denen Ärztinnen und Ärzte
finanziell davon profitieren, wenn sie auf Heilmittelverordnungen verzichten, darf es
nicht mehr geben.
Um Aussagen zu treffen, ob diese Reformen Wirkung zeigen und die Situation
der Heilmittelerbringer verbessern, ist es notwendig auf belastbare Daten zur
aktuellen Situation zurückgreifen zu können.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Heilmittel sind
von 2010 bis 2014 von 4,61 Mrd. Euro auf 5,69 Mrd. Euro um 23,4 Prozent
angestiegen. Im ersten bis dritten Quartal 2015 zeichnet sich mit einem Anstieg der
Heilmittelausgaben um 7,4 Prozent ein weiterer deutlicher Ausgabenzuwachs ab.
Für die einzelnen, nach der Heilmittelrichtlinie des Gemeinsamen
Bundesausschusses verordnungsfähigen Heilmittelarten ergeben sich von 2010 bis 2014
folgende Ausgabenentwicklungen:
2010
(in Mio. Euro)
2014
(in Mio. Euro)
Anstieg
(in Prozent)
Physikalische Therapie
und Physiotherapie
3.152 3.878 23
Ergotherapie 665 827 24
Stimm-, Sprech- und
Sprachtherapie
559 639 14
Podologie 98 153 56
Infolge des am 23. Juli 2015 in seinen wesentlichen Teilen in Kraft getretenen
Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) wird das Vergütungsvolumen
für die Heilmittelleistungen bis zum Jahre 2021 über die regulären Anpassungen
hinaus zusätzlich um geschätzte 70 bis 80 Mio. Euro im Jahr steigen. Hintergrund
ist eine neue Vorschrift im § 125 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V),
die eine schrittweise Angleichung der Vergütungen für Heilmittel zwischen den
Krankenkassen bis zum Jahr 2021 vorschreibt. Der vorgeschriebene
Anpassungsmechanismus wird zu einer Angleichung „nach oben“ der bisher je nach
Kassenart unterschiedlichen Preise führen.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Umsätze der Heilmittelerbringer
nicht alleine durch die Vergütungen der GKV bestimmt werden. So sind nach
Auskunft des Verbands der privaten Krankenversicherung (PKV) die Ausgaben
der PKV für Heilmittelleistungen von 2010 bis 2014 von 800,5 Mio. Euro auf
921,5 Mio. Euro und damit um 15,1 Prozent gestiegen (s. Antwort auf Frage 10d).
Hinzu kommen die Umsätze aus der gesetzlichen Unfallversicherung, aus
Präventionsangeboten und Selbstzahlerleistungen sowie die gesetzlich vorgesehenen
Zuzahlungen für Heilmittel.
Beim Blick auf die Vergütungshöhe von Heilmittelerbringern ist zu beachten,
dass der deutliche Anstieg der Vergütungssummen durch die zunehmende Zahl
der Leistungserbringer relativiert wird.
Berufsfelder: Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der in Deutschland
tätigen Heilmittelerbringer seit 2010, aufgeschlüsselt nach Berufsbildern
sowie nach freiberuflicher und angestellter Tätigkeit, entwickelt?
Die Zahl der Heilmittelerbringer ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Nach
der Gesundheitspersonalrechnung des Statistischen Bundesamtes waren im Jahr
2013 bundesweit 222 000 Physiotherapeuten, Masseure und medizinische
Bademeister tätig gegenüber 194 000 im Jahr 2009 und 125 000 im Jahr 2000. In der
Ergotherapie waren im Jahr 2013 56 000, in der Sprachtherapie 24 000 und in
der Podologie 14 000 Personen therapeutisch tätig. Vergleiche mit früheren
Berichtsjahren sind für diese Berufsgruppen nicht möglich, da Beschäftigtenzahlen
für Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen erst seit dem Jahr 2012
gesondert erfasst werden. In der Gesundheitspersonalrechnung wird nicht nach dem
Beschäftigungsstatus unterschieden. Nach Schätzungen liegt der Anteil der
selbstständig Tätigen bei etwa 30 Prozent.
Hinweise auf die Zahl der Praxen, Krankenhäuser und Vorsorge- sowie
Rehabilitationseinrichtungen, in denen Heilmittelleistungen abgegeben werden, geben
die jährlichen Heilmittelberichte des Wissenschaftlichen Instituts der AOK
(WidO) und die Heil- und Hilfsmittel-Reports der BARMER GEK, in denen
jeweils die Zahl der Leistungserbringer, die während eines Jahres mit der AOK
abgerechnet haben, aufgeführt wird. Dabei wird die Zahl der Leistungserbringer
über das Institutskennzeichen (IK) in den Abrechnungsdaten ermittelt. Ein
Leistungserbringer kann unter mehreren IK abrechnen, genauso können mehrere
Leistungserbringer ein IK gemeinsam nutzen.
In den nachfolgenden Tabellen sind die veröffentlichten Werte der letzten Jahre
zusammengefasst:
Anzahl der mit den AOKen abrechnenden Leistungserbringer
2010 2011 2012 2013 2014
Ergotherapeuten 7.503 7.791 8.119 8.297 8.529
Logopäden 8.550 8.863 9.201 9.420 9.588
Masseure/
med. Bademeister
6.397 6.002 5.724 5.391 5.076
Krankengymnasten/
Physiotherapeuten
32.288 33.979 34.828 35.314 35.817
Podologen 3.644 3.956 4.194 4.490 4.747
Abrechnende
LE/IK
insgesamt
59.382 60.591 62.066 62.912 63.757
Quelle: WidO Heilmittelberichte 2011 bis 2015
Anzahl der mit der BARMER GEK abrechnenden Leistungserbringer
2010 2011 2012 2013 2014
Ergotherapeuten 7.976 8.443 8.664 8.579 9.073
Logopäden 8.530 9.030 9.180 9.254 9.831
Physiotherapeuten 41,008 41.596 41.652 41.745 42.526
Podologen 3.820 4.161 4.342 4.524 5.081
Quelle: BARMER GEK Heil- und Hilfsmittelreport
2. Hält die Bundesregierung diese Zahl für ausreichend, um eine
flächendeckende Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten?
Die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Versorgung der Versicherten der
gesetzlichen Krankenversicherung mit Heilmitteln obliegt den Krankenkassen und
wird in Verträgen mit den Leistungserbringern und ihren Verbänden geregelt. Die
Bundesregierung schätzt die Versorgungssituation vor dem Hintergrund der
deutlich gestiegenen Heilmittelausgaben der GKV und der Hinweise auf eine
zunehmende Zahl von Heilmittelerbringern insgesamt als zumindest stabil ein.
Anhaltspunkte für eine Gefährdung der flächendeckenden Versorgung mit Heilmitteln
sind aus Sicht der Bundesregierung nicht erkennbar.
3. Wie hat sich die Zahl der Auszubildenden – sowohl der Bewerberinnen und
Bewerber wie der Absolventenzahlen – im Heilmittelerbringerwesen,
aufgeschlüsselt nach Berufsbildern, in den letzten fünf Jahren entwickelt?
Die Bundesregierung erhebt jährlich für den Berufsbildungsbericht die
Schülerzahlen in den Berufen des Gesundheitswesens. Er weist aus, wie viele
Schülerinnen und Schüler sich in der Ausbildung befinden. Entsprechend der Dauer der
Ausbildung von zwei (Podologie, Lehrgang in der Massage und dem
medizinischen Badewesen) bzw. drei Jahren (Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie)
errechnen sich die Absolventenzahlen durch eine Halbierung bzw. Drittelung der
Schülerzahlen. Zu den Bewerberzahlen liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
Dies vorausgeschickt weisen die Schülerzahlen, die allerdings im Verhältnis zu
der rückläufigen Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler gesehen werden
müssen, die eine Ausbildung aufnehmen, für die Heilmittelerbringer in den letzten
zehn Jahren folgende Entwicklung auf:
Schuljahr Schüler
Ergotherapie
Schüler
Logopädie
Schüler
Massage
und
medizinisches
Badewesen
Schüler
Physiotherapie
Schüler
Podologie
2003/2004 13657 3399 3066 23273 435
2004/2005 14321 3617 3390 24948 655
2005/2006 14728 3687 3428 25799 862
2006/2007 14014 3823 3500 25474 948
2007/2008 13342 3880 3667 25087 1036
2008/2009 12318 3966 3282 24526 1163
2009/2010 11382 3923 3170 24032 1222
2010/2011 10624 3861 3068 23097 1306
2011/2012 10183 3782 2638 22557 1344
2012/2013 9822 3767 2108 21657 1448
2013/2014 10144 3727 1803 21589 1385
Die Zahlen für den Berufsbildungsbericht 2016 liegen derzeit noch nicht vor.
Im Bereich der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie besteht seit dem Jahr
2009 aufgrund entsprechender Modellklauseln, die vom Gesetzgeber in die
jeweiligen Berufsgesetze eingefügt wurden, alternativ zur schulischen Ausbildung
die Möglichkeit einer akademischer Erstausbildung.
Das Podologengesetz ist erst am 2. Januar 2002 in Kraft getreten.
4. Wie hat sich das Angebot an Ausbildungsstätten für Heilmittelerbringer,
aufgeschlüsselt nach Berufsbildern, in den letzten fünf Jahren entwickelt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor, da die Durchführung des
Bundesrechts Aufgabe der Länder ist, die auch für die staatliche Anerkennung
der Schulen zuständig sind, an denen die Ausbildungen durchgeführt werden.
5. Wie ist die soziodemografische Zusammensetzung der Heilmittelerbringer
in Deutschland (Geschlecht, Alter, Bildungsstand)?
Die Gesundheitspersonalrechnung des Statistischen Bundesamtes weist für das
Jahr 2014 insgesamt 318 000 Heilmittelerbringer aus. Von diesen sind 252 000
Frauen. Dies entspricht einem Anteil von 79 Prozent. Von den 318 000
Heilmittelerbringern sind 69 000 unter 30 Jahre, 79 000 zwischen 30 und 40 Jahre,
86 000 zwischen 40 und 50 Jahre, 63 000 zwischen 50 und 60 Jahre sowie 20 000
über 60 Jahre alt.
Daten zum Bildungsstand der Heilmittelerbringer liegen der Bundesregierung
nicht vor.
6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeitsorte
(Praxen, Krankenhäuser etc.) von Heilmittelerbringern?
Nach der Gesundheitspersonalrechnung 2013 des Statistischen Bundesamtes sind
die Angehörigen der Therapieberufe überwiegend in Praxen von
niedergelassenen Heilmittelerbringern tätig. Von den insgesamt 222 000 Personen, die als
Physiotherapeuten oder Masseure/medizinische Bademeister arbeiten, sind 163 000
in Praxen und 36 000 in Krankenhäusern, stationären Vorsorge- und
Rehabilitationseinrichtungen sowie Pflegeheimen beschäftigt. Auch im Bereich der
Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie überwiegt die Beschäftigung im ambulanten
Bereich. Von den 26 000 in diesem Bereich therapeutisch tätigen Personen sind
19 000 in Praxen und 4 000 in stationären und teilstationären Einrichtungen
beschäftigt. Von den 14 000 Podologen arbeiten 11 000 in ambulanten
Einrichtungen. Im Bereich der Ergotherapie liegt der Anteil derer, die in stationären oder
teilstationären Einrichtungen tätig sind, mit 20 000 Beschäftigten höher als in den
anderen Therapieberufen. Allerdings ist auch in diesem Bereich mit 28 000
Beschäftigten die Mehrzahl ambulant tätig.
7. In welchem Arbeitszeitumfang bezogen auf Vollzeitäquivalente sind
Heilmittelerbringer, aufgeschlüsselt nach Berufsbildern sowie nach
freiberuflicher und angestellter Tätigkeit beschäftigt?
Wie haben sich diese Parameter seit dem Jahr 2010 entwickelt.
Für den genannten Zeitraum liegen Daten aus der Gesundheitspersonalrechnung
des Statistischen Bundesamtes für die Jahre 2012 und 2013 vor:
Insgesamt
2012
2013
in Tsd.
davon Teilzeit-
/geringfügig
Beschäftigte
2012
2013
in Tsd.
Vollzeitäquivalente
2012
2013
in Tsd.
Physikalische
Therapie/
Physiotherapie
2012
2013
214
222
105
111
152
156
Ergotherapie
2012
2013
52
56
28
31
38
40
Stimm-, Sprech-
und
Sprachtherapie
2012
2013
24
26
12
13
17
18
Podologie
2012
2013
14
14
10
10
8
8
8. a) Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die regionale
Verteilung der Heilmittelerbringer dar?
b) Wie hat sich die regionale Verteilung der Heilmittelerbringer, bezogen
auf Landkreise und kreisfreie Städte, in den letzten 5 Jahren entwickelt?
Die Fragen 8a und 8b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine gesetzlich vorgegebene Bedarfsplanung existiert im Heilmittelbereich nicht.
Aus diesem Grund lässt sich anders als im vertragsärztlichen Bereich keine
geografisch differenzierte Aussage zum Versorgungsstand im Heilmittelbereich
machen.
Hinweise zur Zahl der Leistungserbringer bezogen auf je 100 000 gesetzlich
Versicherte aller Krankenkassen unterschieden nach den verschiedenen Heilmitteln
und Bundesländern enthält der jährliche Heilmittelbericht des Wissenschaftlichen
Instituts der AOK (WIdO). In ihm werden die Leistungserbringer erfasst, die
jährlich mit der AOK abgerechnet haben. Ermittelt wird die Zahl der
Leistungserbringer über das Institutskennzeichen (IK) in den Abrechnungsdaten. Ein
Leistungserbringer kann unter mehreren IK abrechnen, genauso können mehrere
Leistungserbringer ein IK gemeinsam nutzen.
Dem Heilmittelbericht 2015 zufolge stellte sich im Jahr 2014 die Zahl der
Leistungserbringer bezogen auf je 100 000 gesetzlich Krankenversicherte aller
Krankenkassen wie folgt dar:
Physikalische
Therapie/
Physiotherapie
Sprachtherapie Ergotherapie
Baden-Württemberg 69,4 15,4 13,5
Bayern 64,4 16,3 14,5
Berlin 60,8 14,5 12,1
Brandenburg 60,6 15,7 15,8
Bremen 57,2 17,5 12,1
Hamburg 45,1 13,3 10,9
Hessen 58,1 18,1 14,4
Mecklenburg-
Vorpommern
62,0 17,0 16,1
Niedersachsen 64,0 16,6 15,2
Nordrhein-Westfalen 45,9 14,3 11,3
Rheinland-Pfalz 70,4 17,6 16,3
Saarland 73,2 18,5 18,8
Sachsen 75,2 16,6 20,6
Sachsen-Anhalt 61,9 14,1 17,0
Schleswig-Holstein 64,5 16,9 16,5
Thüringen 48,9 15,9 18,1
Daten zur Anzahl der Leistungserbringer im Bereich der Podologie sind im
Heilmittelbericht nicht enthalten.
9. Gibt es Erkenntnisse darüber, welche Versichertengruppe mit welchen
soziodemografischen Merkmalen die Leistungen der Heilmittelerbringer
besonders in Anspruch nimmt?
In der Gesamtbetrachtung werden Heilmittel insbesondere in den ersten 15
Lebensjahren und im letzten Lebensdrittel in Anspruch genommen. Bei Auswertung
des GKV-Heilmittelinformationssystems (GKV-HIS) des GKV-
Spitzenverbandes ergeben sich für die einzelnen Heilmittelbereiche folgende Besonderheiten:
Die Physiotherapie wird am seltensten zwischen dem 20. und 25. Lebensjahr
in Anspruch genommen und wird mit steigendem Alter immer häufiger in
Anspruch genommen.
Die Ergotherapie wird vorwiegend ab dem 1. bis 15. Lebensjahr sowie ab dem
80. Lebensjahr in Anspruch genommen.
Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie wird hauptsächlich in den ersten 15
Lebensjahren in Anspruch genommen.
Der Heilmittelbericht des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zeigt
darüber hinaus, dass die Inanspruchnahme von Heilmittelleistungen durch
Pflegebedürftige überproportional hoch ist. Ein Drittel von ihnen erhält Leistungen
der Physiotherapie. Auch Leistungen der Ergotherapie und der Logopädie werden
von dieser Versichertengruppe stärker in Anspruch genommen als von anderen
Versichertengruppen.
Im Rahmen der geschlechtsspezifischen Betrachtung fällt auf, dass Frauen
deutlich mehr Heilmittel in Anspruch nehmen als Männer. Ausnahme ist die
Alterskohorte zwischen dem 5. und 10. Lebensjahr. Jungen nehmen in diesem Zeitraum
60 Prozent häufiger in Anspruch als Mädchen. Dabei handelt es sich insbesondere
um Leistungen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie.
10. a) Wie hoch sind die durchschnittlichen Honorare, die die
Heilmittelerbringer mit Privatpatienten für therapeutische Maßnahmen und
Komplexbehandlungen abrechnen können (bitte nach Berufsbildern aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
b) Wie berechnen die Heilmittelerbringer diese Honorare?
Die Höhe der Vergütungen für Heilmittelleistungen bei Privatpatientinnen und -
patienten bzw. Selbstzahlerinnen und Selbstzahlern richtet sich nach der mit dem
Heilmittelerbringer jeweils individuell getroffenen Vereinbarung. Ist die Höhe
der Vergütung nicht bestimmt, ist nach den Vorschriften des Bürgerlichen
Gesetzbuchs die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.
c) In welchen Ländern gibt es Gebührenordnungen für Heilmittel?
In Deutschland besteht keine amtliche Gebührenordnung für die Vergütung von
Heilmitteleistungen bei Privatpatientinnen und -patienten bzw. Selbstzahlerinnen
und Selbstzahlern. Zu der Frage, ob in anderen Staaten solche
Gebührenordnungen existieren, liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
d) Wie haben sich die Heilmittelausgaben der privaten
Krankenversicherungsunternehmen in den Jahren 2010 bis 2014 entwickelt?
Nach Auskunft des Verbands der privaten Krankenversicherung haben die
privaten Krankenversicherungsunternehmen in den Jahren 2010 bis 2014 insgesamt
(einschließlich privater Zusatzversicherungen) im folgenden Umfang Kosten für
ambulante Leistungen im Bereich Heilmittel erstattet:
2010: 800,5 Mio. Euro,
2011: 838,6 Mio. Euro,
2012: 861,7 Mio. Euro,
2013: 895,4 Mio. Euro,
2014: 921,5 Mio. Euro.
11. Welche Kosten entstehen den gesetzlichen Krankenkassen im Durchschnitt
pro Behandlung durch einen Heilmittelerbringer (bitte nach Logopädie,
Physiotherapie, Ergotherapie und Podologie aufschlüsseln)?
Die Berichte des GKV-Heilmittelinformationssystems (GKV-HIS) des
GKV-Spitzenverbandes enthalten die Bruttoumsätze (inkl.
Versichertenzuzahlung) und Nettoumsätze (exkl. Versichertenzuzahlung) sowie die Zahl der
Verordnungsblätter der einzelnen Leistungsbereiche. Daraus lassen sich die
durchschnittlichen Kosten je Heilmittelrezept ermitteln. Diese stellen sich nach den
Daten des GKV-HIS Bundesberichts für das erste Halbjahr 2015 wie folgt dar:
Bruttoumsatz je
Heilmittelrezept
(in Euro)
Nettoumsatz je
Heilmittelrezept
(in Euro)
Heilmittel insgesamt 164,19 148,32
Physiotherapie 139,33 122,71
Ergotherapie 373,97 359,08
Logopädie 387,68 378,51
Podologie 103,67 93,48
Über die Anzahl der Behandlungseinheiten ergeben sich die durchschnittlichen
Kosten je Behandlung (Hauptheilmittel einschließlich evtl. ergänzender
Heilmittel), wobei zu berücksichtigen ist, dass den Behandlungen in den einzelnen
Heilmittelbereichen unterschiedliche Zeitansätze (Minutenwerte) zugrunde liegen.
Bruttoumsatz je
Behandlungseinheit
(in Euro)
Nettoumsatz je
Behandlungseinheit (in Euro)
Heilmittel insgesamt 23,46 21,19
Physiotherapie 20,49 18,05
Ergotherapie 38,16 36,64
Logopädie 39,97 39,02
Podologie 28,02 25,26
12. a) Wie stellt sich die durchschnittliche Einkommenssituation der
Heilmittelerbringer dar (bitte nach Berufsbildern, nach freiberuflicher oder
angestellter Tätigkeit, im öffentlichen Dienst oder in einer freien Praxis in
Abhängigkeit des geleisteten Arbeitsstundenumfangs aufschlüsseln)?
b) Wie hat sich die durchschnittliche Einkommenssituation der
Heilmittelerbringer in den letzten fünf Jahren entwickelt?
Die Fragen 12a und 12b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Die vorhandenen Statistiken lassen eine Antwort in der gewünschten
Differenzierung nicht zu.
Die Höhe der Einkommen von Heilmittelerbringern lässt sich für im
Heilmittelbereich abhängig Beschäftigte aus der Verdienststrukturerhebung des
Statistischen Bundesamtes ermitteln. Demnach verfügten im Jahr 2010 – neuere
Angaben für das Jahr 2014 werden erst im Jahresverlauf 2016 vorliegen – angestellte
Personen in der Kategorie „Masseure, Krankengymnasten und verwandte
Berufe“ im Durchschnitt über einen Bruttojahresverdienst in Höhe von 31 151 Euro.
Weiterhin werden vom Statistischen Bundesamt in der Kostenstrukturstatistik die
Umsätze von ausgewählten Einrichtungen des Gesundheitswesens erfasst. Nach
Abzug der Aufwendungen wies demnach im Jahr 2010 ein Unternehmen in der
Kategorie „Massagepraxen, Krankengymnastikpraxen, Praxen von
medizinischen Bademeisterinnen und Bademeistern, Hebammen und
Entbindungspflegern sowie von verwandten Berufen“ im Durchschnitt im Jahr 2010
Bruttoeinnahmen in Höhe von 73 500 Euro auf. Auch hier werden Daten für das Jahr 2014
vom Statistischen Bundesamt voraussichtlich im Jahresverlauf 2016 vorgelegt.
13. Wie hat sich die durchschnittliche Einkommenssituation der
Heilmittelerbringer in den letzten 15 Jahren entwickelt, die bevorzugt über die
gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abrechnen?
Die Ausgaben der GKV sind von 1999 bis 2014 von 3,08 Mrd. Euro auf 5,69 Mrd.
Euro gestiegen. Dies entspricht einer Steigerung von 84,7 Prozent und liegt damit
deutlich oberhalb des Anstiegs der Gesamtausgaben der GKV innerhalb dieses
Zeitraums in Höhe von 66,6 Prozent. Auch im ersten bis zum dritten Quartal 2015
weisen die Heilmittelausgaben mit einem Zuwachs von 7,4 Prozent einen deutlich
überproportionalen Ausgabenzuwachs auf. Belastbare Daten zu möglichen
Veränderungen in der Einkommenssituation von Heilmittelerbringern, die
ausschließlich oder weitestgehend über die GKV abrechnen, liegen der
Bundesregierung nicht vor.
14. Wie viele Praxen von Heilmittelerbringern haben nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2010 bis heute, aufgeschlüsselt nach Jahren, geschlossen, und
wie viele wurden neu eröffnet?
Die Angaben zur Anzahl der abrechnenden Leistungserbringer des BARMER
GEK Heil- und Hilfsmittelreports und des WIdO Heilmittelberichts (siehe
Antwort zu Frage 1) deuten darauf hin, dass die Gesamtzahl der Praxen von
Heilmittelerbringern kontinuierlich zunimmt. Daten zur Zahl von Eröffnungen bzw.
Schließungen von Praxen liegen der Bundesregierung aber nicht vor.
15. Wie hoch sind die durchschnittlichen Ausgaben der Betriebsführung bei
selbstständigen Heilmittelerbringern (bitte nach Berufsbild und Region
sowie Praxisgröße differenzieren)?
16. Wie haben sich die Ausgaben der Betriebsführung bei selbstständigen
Heilmittelerbringern in den letzten fünf Jahren entwickelt?
Die Fragen 15 und 16 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die vorhandenen Statistiken lassen eine Antwort in der gewünschten
Differenzierung nicht zu. Die Kostenstrukturstatistik des Statistischen Bundesamtes
enthält Daten zur Kostenstruktur in „Massagepraxen, Krankengymnastikpraxen,
Praxen von medizinischen Bademeisterinnen und Bademeistern, Hebammen und
Entbindungspflegern sowie von verwandten Berufen“ im Jahr 2010. Demnach
betrug der durchschnittliche Umsatz je Praxis 210 600 Euro. Die Aufwendungen
lagen im Durchschnitt bei 65,5 Prozent bzw. bei Praxen bis 100 000 Euro Umsatz
bei 54,9 Prozent des erwirtschafteten Umsatzes. Dabei lag der durchschnittliche
Anteil der Aufwandsarten wie in der folgenden Tabelle ausgewiesen.
Durchschnitt
(in Prozent(
Praxen bis 100.000
Euro Umsatz
(in Prozent)
Personalkosten 41,6 24,8
Miete/Pacht 8,5 12,0
Materialeinsatz 1,4 2,1
Sonstiger Aufwand 14,1 16,0
17. Welche Arten an Fort- und Weiterbildungen für Heilmittelerbringer gibt es?
Nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 19 Grundgesetz regelt der Bundesgesetzgeber
im Bereich der ärztlichen und anderen Heilberufe nur die Zulassung zum Beruf.
Für die Regelung sowie Durchführung von Fort- und Weiterbildungen sind die
Länder zuständig.
Ausweislich des Verzeichnisses der anerkannten Ausbildungsberufe und des
Verzeichnisses der zuständigen Stellen, das regelmäßig vom Bundesinstitut für
Berufsbildung veröffentlicht wird (zuletzt am 19. Juni 2015) gibt es landesrechtliche
Weiterbildungsregelungen für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen im
Bereich der Heilmittelerbringer im Land Berlin für Physiotherapeuten, Masseure
und medizinische Bademeister, Logopäden und Ergotherapeuten zu Lehrkräften
sowie bei der Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie für Leitende
Funktionen. Im Land Sachsen gibt es eine Weiterbildung zum Fachphysiotherapeuten für
Psychosoziale Medizin.
18. Welche Fort- und Weiterbildungen sind für Heilmittelerbringer (bitte nach
Berufsbild differenzieren) abrechnungsrelevant nach dem GKV-
Leistungskatalog?
Gemäß § 17 Absatz 2 der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) bedarf es für
bestimmte Maßnahmen der physikalischen Therapie spezieller Qualifikationen, die
über die im Rahmen der Berufsausbildung erworbenen Kenntnisse und
Fähigkeiten hinausgehen.
Maßnahmen, für deren Durchführung eine zusätzliche abgeschlossene
Weiterbildung erforderlich ist, sind Manuelle Lymphdrainage (MLD), Manuelle Therapie
(MT), Chirogymnastik, Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät) sowie
Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen
(KG-ZNS + KG-ZNS Kinder). Diese Positionen machen mittlerweile mehr als
40 Prozent des Gesamtmarktes in der Physiotherapie aus. In den anderen
Heilmittelbereichen (Ergotherapie, Podologie sowie Stimm-, Sprech- und
Sprachtherapie) besteht keine Weiterbildungserfordernis für die Abrechnung von GKV-
Leistungen.
Um die Qualität in allen Heilmittelbereichen sicherzustellen, ist in den
Rahmenempfehlungen nach § 125 Absatz 1 SGB V außerdem eine
Fortbildungsverpflichtung geregelt. Für den Fall, dass ein Leistungserbringer seiner
Fortbildungsverpflichtung nicht nachkommt, sind die Vertragspartner nach § 125 Absatz 2
SGB V verpflichtet, Vergütungsabschläge (i. d. Regel 20 Prozent) zu
vereinbaren.
19. Welche Anbieter und Träger sind im Feld der Fort- und Weiterbildung für
die jeweiligen Heilmittelerbringer tätig?
20. Wie hat sich das Angebot an Fort- und Weiterbildungen für
Heilmittelerbringer in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine belastbaren Daten vor.
21. Nach welchen Kriterien und Zertifizierungen wird die Qualität der Fort- und
Weiterbildungen gemessen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
22. Welche Heilmittelerbringer nehmen welche Arten der Fortbildung in
Anspruch (bitte nach Berufsbild sowie selbstständiger und angestellter Tätigkeit
aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine belastbaren Daten vor.
23. Wie wirken sich Fort- und Weiterbildungen bei Heilmittelerbringern auf das
Leistungsangebot, die Auslastung und den Versorgungsschwerpunkt aus?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine belastbaren Daten vor. Es ist jedoch
anzunehmen, dass insbesondere im Bereich der Physiotherapie Praxen mit einem
breiten Leistungsangebot besser ausgelastet sind und besondere
Versorgungsschwerpunkte anbieten können.
24. Gibt es bereits erste Auswirkungen auf die Vergütung und die
Versorgungssituation der Heilmittelerbringer durch die Regelungen im GKV-VStG, im
GKV-VSG sowie der Entlassung aus der Pflicht, Vergütungsvereinbarungen
durch die Aufsichtsbehörden prüfen zu lassen?
Welcher Art sind diese Auswirkungen?
Die seit März 2009 auch im Heilmittelbereich bestehende Möglichkeit eines
Schiedsverfahrens wurde nach den der Bundesregierung vorliegenden
Informationen mittlerweile achtmal genutzt. Hiervon wurden vier Schiedsverfahren im
Bereich der Physiotherapie, drei Verfahren im Bereich der Stimm-, Sprech- und
Sprachtherapie und ein Verfahren im Bereich Medizinische Bademeister/
Masseure durchgeführt. Die gemachten Erfahrungen zeigen nach Auffassung der
Bundesregierung, dass Schiedsverfahren zur Festlegung angemessener
Vergütungen und zum Abbau sachlich nicht gerechtfertigter Vergütungsunterschiede
beitragen können. Die mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz vorgenommene
Streichung der Vorlagepflicht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde hat nach
Auskunft des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) dazu geführt, dass
für die Physiotherapie in Sachsen und Thüringen Vergütungsabschlüsse oberhalb
der Grundlohnsummenrate vereinbart werden konnten. Die weiteren von den
Fragestellern angesprochenen Maßnahmen sind erst seit 2013 bzw. seit 2015 in
Kraft, so dass sich noch keine Angaben über mögliche Auswirkungen auf die
Vergütungsentwicklung machen lassen. Inwieweit der aktuell festzustellende
Anstieg der Heilmittelausgaben im ersten bis zum dritten Quartal 2015 auch mit
diesen Maßnahmen zusammenhängt, lässt sich noch nicht zuverlässig beurteilen.
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ISSN 0722-8333]