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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Fähren am Nord-Ostsee-Kanal

Aufrechterhaltung des Fährbetriebes durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes: Termine für Fährersatz und Kosten pro Fähre für den Bundeshaushalt, Einsatz und Einsatzgebiete, Fährbetrieb in Brunsbüttel sowie Daten und Gründe der Einstellung 2013 bis 2015, Störungen anderer Fährverbindungen, Ersatzverkehr, planmäßige Wartungsarbeiten, Reparaturmaßnahmen, Öffentlichkeitsinformation über Fährausfälle<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

22.01.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/721506.01.2016

Fähren am Nord-Ostsee-Kanal

der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Bund ist für den Betrieb des Nord-Ostsee-Kanals (NOK) zuständig. Aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses für den NOK muss der Bund die Fährverbindung in Brunsbüttel sicherstellen. Aktuell gibt es für Verbindungen an mehreren Stellen entlang des NOK 14 Fähren sowie eine Fähre entlang der Eisenbahnhochbrücke Rendsburg. In den vergangenen Jahren kam es vermehrt zu technischen Ausfällen von Schiffen auf der häufig genutzten Fährlinie innerhalb Brunsbüttels. Der Ausfall mehrerer Fähren aufgrund fortgeschrittenen Alters und die dadurch entstandene Unzuverlässigkeit des Fahrplans und bei der Abwicklung der Fahrzeuge führten zu Unmut in der Bevölkerung. Die Bundesregierung hatte zwar angekündigt, in die Jahre gekommene Fähren zu ersetzen. Dabei handelt es sich jedoch nur um die kleinere Bauart (45-Tonnen-Fähren), für die größere Bauart (100-Tonnen-Fähren) ist vorerst kein Ersatz vorgesehen (vgl. Schriftliche Frage 59 auf Bundestagsdrucksache 18/6846). Damit stellt sich die Frage, ob die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes den Fährbetrieb am NOK auf Dauer zuverlässig aufrechterhalten kann.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche Fähren sollen bis wann ersetzt werden, und welche Kosten werden dem Bundeshaushalt dadurch pro Fähre entstehen?

2

Welche Einsatzgebiete werden diese Fähren haben, und welche Einsätze der Fähren werden für Brunsbüttel vorgesehen?

3

Wie oft und wann wurde der NOK-Fährbetrieb in Brunsbüttel in den Jahren 2013, 2014 und 2015 eingestellt, und welche Gründe lagen dafür jeweils vor (bitte Zeiträume für eingeschränkten oder ausgesetzten Fährverkehr mit jeweiligen Uhrzeiten und Datum tabellarisch angeben)?

4

Wie konnte ein Ersatzverkehr der Fähren jeweils sichergestellt werden?

5

Welche Ersatzfähren kamen dafür von welchen anderen Fährverbindungen für welche Zeitdauer zum Einsatz?

6

Welche Störungen aus welchen Gründen gab es wann aus welchen Gründen bei welchen anderen Fährverbindungen am gesamten NOK?

7

Wie konnte jeweils ein Ersatzverkehr der Fähren sichergestellt werden?

8

Welche planmäßigen Wartungsarbeiten sind bisher wann für welche Fähren vorgesehen (bitte tabellarisch darstellen)?

9

Wie oft wurde der Fährbetrieb eingeschränkt, weil keine gleichwertige Ersatzfähre verfügbar war, und wie lange hat es gedauert bis die Ersatzfähre eingesetzt wurde?

10

Welches Konzept gibt es für den Fall von Reparaturmaßnahmen an Fähren, um den reibungslosen Betrieb dennoch sicherzustellen?

11

In welchem Umfang wird die Öffentlichkeit über den Ausfall von Fähren jeweils im Vorfeld informiert?

Berlin, den 6. Januar 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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