Zukünftige militärische Flugübungszonen über dem Saarland und der Westpfalz
der Abgeordneten Markus Tressel, Dr. Tobias Lindner, Doris Wagner, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Über dem Saarland und der Westpfalz wird seit Jahren ein großer Teil des militärischen Übungsflugbetriebs in Deutschland konzentriert, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/5521 hervorging. Das hohe Flugaufkommen und die damit verbundene dauerhafte Lärmbelastung führen bei der betroffenen Bevölkerung nicht nur zu Einbußen in der Lebensqualität, sondern auch zu vielfältigen gesundheitlichen Belastungen. Auch die Entwicklung des Tourismus in der Region sowie die Wertentwicklung von Immobilien werden negativ beeinflusst.
Auch auf Initiativen der saarländischen Landesregierung zur Reduzierung der Lärmbelastung hat die Bundesregierung ausweichend reagiert und erkennen lassen, dass eine Verlagerung oder Reduzierung des Flugbetriebs nicht geplant ist, wie aus der Antwort auf eine Schriftliche Frage vom August 2015 hervorgeht.
Inzwischen sind neue Entwicklungen bezüglich des militärischen Übungsflugbetriebs über dem Saarland und der Westpfalz bekannt geworden: Ab März 2016 soll der Temporary Reserved Airspace (TRA Lauter) in einem neuen deutschfranzösischen Übungsraum EUC 22 aufgehen, der ab 2018 auch gemeinsam verwaltet werden soll, so dass den Streitkräften beider Länder der gesamte Übungsraum „bedarfsgerecht“ zu Verfügung steht. Außerdem haben die US-Streitkräfte ein Konsolidierungsprogramm für ihre europäischen Stützpunkte beschlossen, das unter anderem die Schließung des Standortes Royal Air Force Mildenhall in England und die Verlegung der fliegenden Verbände nach Deutschland vorsieht (vgl. www.defense.gov/News/News-Releases/News-Release-View/Article/ 605338). In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie sich die Fluglärmsituation in der betroffenen Region weiterentwickeln wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die zukünftigen Stationierungskonzepte für die US-Standorte Spangdahlem und Ramstein?
Ist die Bundesregierung in die Entwicklung des amerikanischen Stationierungskonzepts für US-Basen in Deutschland eingebunden, und welchen Einfluss hat sie darauf?
Welche Auswirkungen auf die Fluglärmsituation in den Regionen Saarland und Westpfalz erwartet die Bundesregierung, besonders im Hinblick auf die Stationierung von (tieffliegenden) Maschinen für Spezialoperationen?
Wie viele Ausnahmeanträge zur Durchführung von militärischem Übungsflugbetrieb während der freiwilligen Ruhezeiten (Wochenenden, Feiertage) wurden beantragt, und wie viele wurden genehmigt (bitte unter Angabe der betroffenen Übungszonen und der beantragenden Nutzerstaaten)?
In wie vielen Fällen wurden Entschädigungen nach den §§ 8 und 9 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) für die Umgebung der Flugplätze Spangdahlem und Ramstein beantragt und genehmigt (bitte nach Standorten getrennt angeben)?
In welcher Höhe wurden Entschädigungszahlungen nach §§ 8 und 9 FluLärmG für die Umgebung der Flugplätze Spangdahlem und Ramstein jeweils für bauliche Schallschutzmaßnahmen, Wertminderung von Grundstücken und Beeinträchtigungen des Außenbereichs ausgezahlt?
Werden zivile Flugrouten, insbesondere vom und zum Flughafen Saarbrücken während der Aktivierungszeiten der TRA Lauter in den Luftraum unter der TRA verlegt?
Welche internationalen Verträge und Vereinbarungen bilden die Grundlage für die Schaffung des grenzüberschreitenden deutsch-französischen Übungsraums EUC 22?
Welche nationalen bzw. europäischen Regelungen liegen der Ausweisung des Übungsraums EUC 22 im Hinblick auf Lärmemissionen, Luftsicherheitsfragen und Bevölkerungsschutz zugrunde?
Welche räumliche Ausdehnung wird der neue Übungsraum EUC 22 haben?
Welche Fläche und wie viele dauerhafte Anwohnerinnen und Anwohner wird der deutsche Anteil des Übungsraums EUC 22 haben (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Ist geplant, den Übungsraum EUC 22 in Sektoren zu unterteilen? Wenn ja, welche räumliche Ausdehnung sollen die einzelnen Sektoren haben?
Welche Aktivierungszeiten sind für den Übungsraum EUC 22 geplant, und welche Ruhetage sind geplant?
Welche Mindestflughöhe soll für den Übungsraum EUC 22 gelten?
Wie viele Aktivierungstage pro Jahr strebt die Bundesregierung für den Übungsraum EUC 22 an?
Wie viele Flugbewegungen pro Jahr strebt die Bundesregierung für den Übungsraum EUC 22 an, und welcher Anteil soll dabei auf den deutschen Teil von EUC 22 entfallen?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass es durch die aktuelle weltpolitische Lage zu verstärktem Übungsbetrieb in der dann binational mit Frankreich betriebenen Übungszone kommen wird?
Erwartet die Bundesregierung eine stärkere Frequentierung des Übungsraums EUC 22 durch befreundete Staaten?
Welche Dienststelle wird ab dem Jahr 2018 die gemeinsame deutsch-französische Nutzung des Übungsraums EUC 22 koordinieren?
Wo wird diese Dienststelle angesiedelt sein, und wer wird ihre Leitung innehaben?
Wie wird ab dem Jahr 2018 der Umgang mit Lärmbeschwerden für den Übungsraum EUC 22 gestaltet werden?
Wann wurde mit den Planungen zur Umgestaltung der TRA Lauter zum Übungsraum EUC 22 begonnen?
Sind die saarländische Landesregierung bzw. ihre nachgeordneten Behörden in die Planungen zur Umgestaltung der TRA Lauter involviert? Wenn ja, wann haben Konsultationen mit der saarländischen Landesregierung stattgefunden?
Ist bei der Konzeption des Übungsraums EUC 22 ein Lärmschutzkonzept erstellt worden? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen?
In welchem Ausmaß wird sich die Frequentierung der zivilen Routen UN853 und UN852 durch die Neustrukturierung verändern?
Beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen der Etablierung des neuen Übungsraums EUC 22, Übungsflugbetrieb in andere innerdeutsche Übungsräume zu verlagern?
Verfolgt die Bundesregierung derzeit auch Pläne zur Umgestaltung anderer Flugübungszonen in Deutschland (bitte gegebenenfalls mit Angabe der geplanten Veränderungen und des Zeitrahmens)?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die ungleichgewichtige Verteilung des Übungsflugbetriebs auf die vorhandenen Übungszonen?
Wie viele Übungsflüge fanden im Jahr 2014 im Übungsraum Polygone statt?
Welche Fläche umfasst die Variable Profile Area Northeast, und wie viele dauerhafte Anwohnerinnen und Anwohner hat sie?
Welche Fläche hat die Cross Border Area (CBA) SEA 1?
Wie viele Übungsflüge mit welcher durchschnittlichen Verweildauer fanden seit dem Jahr 2012 jährlich jeweils in der Variable Profile Area Northeast und der Cross Border Area (CBA) SEA 1 statt?
An wie vielen Tagen im Jahr wurden die Variable Profile Area Northeast und die Cross Border Area (CBA) SEA 1 jeweils seit 2012 aktiviert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?