[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. März 2016
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7889
18. Wahlperiode 16.03.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Lisa Paus,
Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/7271 –
Nebeneinkünfte in der Finanzverwaltung in den Jahren 2005-2010
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ständige Aufgabe der Angehörigen des öffentlichen Dienstes ist die Ausübung
hoheitlicher Aufgaben. Um die Wahrnehmung dieser Aufgaben zu
gewährleisten, sind auch den Nebentätigkeiten von Beamten enge Grenzen gesetzt.
Nebentätigkeiten sind nach dem Bundesbeamtengesetz zu untersagen, wenn diese z.
B. „die Beamtin oder den Beamten in einen Widerstreit mit den dienstlichen
Pflichten bringen“ oder „die Unparteilichkeit oder Unbefangenheit der Beamtin
oder des Beamten beeinflussen.“
Zu dieser Thematik hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Jahr 2011
bereits eine Kleine Anfrage bzgl. Nebentätigkeiten von Beschäftigten im
Geschäftsbereich an das Bundesministerium der Finanzen
(Bundestagsdrucksache 17/7298) gestellt. Daran anknüpfend werden weiterführende Fragen zu den
Jahren 2005 bis 2010 gestellt.
Die folgenden Fragen beziehen sich auf die Jahre 2005 bis 2010 und betreffen
ausschließlich den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen
(BMF), also die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), das
Bundeszentralamt für Steuern, den Zoll sowie das Bundesministerium und
dessen Abteilungen selbst.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Vorbemerkung der Fragesteller folgend beziehen sich die Fragen auf die
Jahre 2005 bis 2010 und betreffen ausschließlich den Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF), also die BaFin (Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht), das Bundeszentralamt für Steuern, den Zoll sowie das
Bundesministerium und dessen Abteilungen selbst.
Die Fragesteller beziehen sich auf einzelne Versagungsgründe für sog.
genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten nach § 99 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 und 4 des
Bundesbeamtengesetzes (BBG). Für die sog. nicht genehmigungspflichtigen
Nebentätigkeiten nach § 100 BBG hat der Gesetzgeber nur eine Anzeigepflicht
vorgesehen, mit einer begrenzten Möglichkeit der Untersagung. Im Übrigen gilt das
Nebentätigkeitsrecht für Beamtinnen und Beamte in der aktuellen Fassung erst
seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des
Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz – DNeuG) im Jahr 2009, also zum
Ende des abgefragten Zeitraums.
Die Bundesregierung hat bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10. Oktober 2011
(Bundestagsdrucksache 17/7298) in ihrer Vorbemerkung darauf hingewiesen, dass trotz aller
Bemühungen eine umfassende Beantwortung der Detailangaben nicht in allen
Fällen möglich ist, weil die umfangreich erbetenen Daten nicht zur Verfügung
stehen. Dies betraf und betrifft insbesondere auch die Daten der Zollverwaltung.
Daher können die Fragen der vorliegenden Kleinen Anfrage vom 13. Januar
2016, die sich nach über vier Jahren nun wieder auf die damalige Kleine Anfrage
aus dem Jahr 2011 (Zeitraum 2005 bis 2010) beziehen, nur eingeschränkt
beantwortet werden. Hintergrund hierfür ist, dass in der Zollverwaltung keine
elektronische Erfassung der Anträge, schriftlichen Anzeigen, Genehmigungs-/
Versagungsbescheide und Widerrufe zu Nebentätigkeiten erfolgt. Von einer Durchsicht
von rund 40 000 Personalakten – auch von mittlerweile pensionierten
Beamtinnen und Beamten – wurde aufgrund des nicht zu vertretenden Arbeitsaufwandes
Abstand genommen.
Allgemein wird auf den langen Zeitablauf sowohl in Bezug auf die Sachverhalte, auf
die sich die nachfolgenden Fragen und Antworten beziehen, als auch in Bezug auf
die Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
vom 10. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7298) durch die
Bundesregierung hingewiesen. Dies hat zur Folge, dass sich im Hinblick auf die Antworten
der Bundesregierung Divergenzen ergeben können, die zum Beispiel aus
Änderungen in der Organisation der Behörde, oder Nachmeldungen und
Berichtigungen der Beschäftigten resultieren können. Die Beantwortung im Jahre 2011 fußt
zum Teil auf Schätzung der Beschäftigten im Zeitpunkt der Antragsstellung bzw.
der Anzeige ihrer Nebentätigkeit und deren Hochrechnung durch das jeweilige
Personalreferat.
Insofern ist auch zu beachten, dass die genannten Unterabteilungen/Abteilungen
im Zuschnitt und der Aufgabenzuständigkeit gegebenenfalls nicht mehr dem
jeweils geltenden Organisationsplan entsprechen.
Bei der Beantwortung waren ferner datenschutzrechtliche Erwägungen und der
Schutz der Identität der Beschäftigten zu beachten.
1. Welche Verbände und Unternehmen haben die höchsten Vergütungen pro
Vortrag gezahlt, und wie hoch waren diese (bitte die Auftraggeber, die
Auftragnehmer [differenziert nach Behörde, Unterabteilungen bzw. Abteilung
und Besoldungs- und Entgeltgruppe], den Inhalt des Vortrages und die
jeweilige Vergütung der 30 am höchsten vergüteten Vorträge pro Jahr
angeben)?
Für die Zollverwaltung:
Können aufgrund fehlender Unterlagen keine spezifischen Angaben gemacht
werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 9 und 10 („Für
die Zollverwaltung“) der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
vom 10. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7298) verwiesen.
Für das BMF, die BaFin und das Bundeszentralamt für Steuern (nachfolgend:
BZSt):
Es werden für jede Behörde die erbetenen Informationen in getrennten
Übersichten und bezogen auf die Daten für die „Auftraggeber“ und den Inhalt der Vorträge
jeweils für den Zeitraum 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2010 zusammengefasst
dargestellt. Dabei wurden grundsätzlich die vorhandenen jeweiligen
Bezeichnungen übernommen. Besoldungs- und Entgeltgruppen der „Auftragnehmer“ sind in
Laufbahngruppen zusammengefasst.
Bei den angegebenen Vergütungen handelt es sich grundsätzlich um
Bruttobeträge, die der individuellen Besteuerung unterliegen.
Im Übrigen wird auch auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10. Oktober 2011
(Bundestagsdrucksache 17/7298) zu den Fragen 9 und 10 verwiesen.
Auftraggeber
Es wird auf die Anlage 1 zu Frage 1 verwiesen.
Anknüpfend an die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10. Oktober 2011
(Bundestagsdrucksache 17/7298) zu Frage 9 werden in der Anlage neben den Verbänden und
Unternehmen auch die sonstigen „Auftraggeber“ in alphabetischer Reihenfolge
benannt, die bezogen auf die Jahre 2005 bis 2010 die jeweils 30 höchsten
Vergütungen pro Vortrag gezahlt haben. Auf Mehrfachnennungen wurde verzichtet.
Inhalt der Vorträge
Es wird auf die Anlage 2 zu Frage 1 verwiesen.
Anknüpfend an die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10. Oktober 2011
(Bundestagsdrucksache 17/7298) zu Frage 10 werden in der Anlage die Vorträge in
alphabetischer Reihenfolge benannt, für die bezogen auf die Jahre 2005 bis 2010 die 30
jeweils höchsten Vergütungen gezahlt wurden. Auf Mehrfachnennungen wurde
verzichtet.
Auftragnehmer
Die Vorträge verteilen sich auf die „Auftragnehmer“, sortiert nach
Unterabteilungen/Abteilungen und betroffenen Laufbahngruppen gehobener Dienst (gD) und
höherer Dienst (hD) wie folgt.
Anmerkung: Die Anzahl von 30 wird in einzelnen Jahren nicht erreicht. Werden
mehr als 30 „Auftragnehmer“ genannt, ist ein eindeutiges Ranking aufgrund von
Betragsgleichheit nicht möglich.
2005 2006 2007 2008 2009 2010
Behörde gD hD gD hD gD hD gD hD gD hD gD hD
BMF
BFA 4 1 5 2 3
Z C 5 2
I A 1
I B 1
III A 1 1
III B 1
IV A 5 4 1
IV B 13 12 1 17 11 3 5
IV C 5 13 9 2 12 27 11
IV D 7
VII B 3 1 1 1 6
2005 2006 2007 2008 2009 2010
gD hD gD hD gD hD gD hD gD hD gD hD
BaFin
BA 1 1 1 1
BA 2 1 1 2
BA 3 1 2 2 2
BA 4 1
BA 5 4 5
GW 1 1 3 7 4 5
INT 4 1 1 2 2
PRO 1 2 7 1 1
Q 3 1 1
VA 1 16 6 4
VA 2 6 2 5
VA 3 1
VA 4 1 1 1
VA 5 4
WA 1 6 7 1 1
WA 2 1
WA 3 3 5 7 6 4 3
WA 4 3 6 2
entsandt 1
2005 2006 2007 2008 2009 2010
gD hD gD hD gD hD gD hD gD hD gD hD
BZSt
Bp I 1 1 13 1 1
Bp II 1 2 1 4 7
St I 11 4 10 16 1
St II 3 11 5 5
Vergütungen
Die Vergütungen werden aus Vereinfachungsgründen in Stufen (in Eurobeträgen)
und mit dem jeweiligen Maximalbetrag aufgeführt.
Anmerkung: Die Anzahl von 30 wird in einzelnen Jahren nicht erreicht. Werden
mehr als 30 Vergütungen genannt, ist ein eindeutiges Ranking aufgrund von
Betragsgleichheit nicht möglich.
Behörde bis 1.000 bis 2.500 bis 5.000 bis 10.000 ab 10.001 Maximal
BMF
2005 5 25 2.500
2006 29 1 2.700
2007 34 1 3.000
2008 32 2 3.400
2009 32 2 5.000
2010 10 23 1 3.750
BaFin
2005 16 14 2.000
2006 9 17 2.000
2007 25 7 1.500
2008 19 10 1 3.000
2009 16 10 1 5.025
2010 22 4 1 4.500
BZSt
2005 (keine
Angabe)
2006 1 (keine
Angabe)
2007 5 12 1.500
2008 12 16 1 3.000
2009 16 4 1.500
2010 28 2 1.500
2. Welches sind die zehn Referate, deren Mitarbeiter durchschnittlich pro
Mitarbeiter pro Jahr am meisten Nebeneinkünfte erzielt haben (bitte die
Referate, die durchschnittlichen und die maximalen Vergütungen durch
Nebentätigkeit pro Mitarbeiter angeben; in dieser Frage bezieht sich das Wort
„Mitarbeiter“ auf Referenten und Referatsleiter)?
Für die Zollverwaltung:
Hierzu können aufgrund fehlender Unterlagen keine spezifischen Angaben mehr
gemacht werden.
Für das BMF, die BaFin und das BZSt:
Gemäß der Fragestellung wurden die zehn Referate bezogen auf das BMF, die
BaFin und das BZSt insgesamt ermittelt und die gerundeten Vergütungen für
Nebentätigkeiten im Sinne der §§ 99, 100 BBG der Höhe nach in absteigender
Reihenfolge aufgeführt. Die Anzahl der Referenten/Referentinnen zuzüglich
Referatsleiter/Referatsleiterin pro Referat lagen insbesondere für die BaFin in den
abgefragten Zeiträumen nicht vor und konnten deshalb für die Berechnung der
Durchschnittswerte nur geschätzt werden. Im Regelfall sind die Vergütungen
einzelner Personen für den Eingang eines Referates in die Liste verantwortlich. Im
Einzelfall setzen sich die Spitzenwerte aus mehreren Einzelbeträgen insbesondere
für schriftstellerische Tätigkeiten zusammen. Im Übrigen wird auch auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Zum Schutz der Identität einzelner Beamter/Beamtinnen werden jedoch in der
Antwort nicht die konkreten Referate, sondern diese nur mit ihrer Zugehörigkeit
zur nächst höheren Hierarchieebene benannt.
Jahr Lfd. Nr. Behörde, jeweils
bezogen auf ein Referat
der genannten
Unterabteilung/Abteilung
Durchschnittliche
Vergütungen
Maximale
Vergütungen
2005 1 BMF, IV A 17.670 € 53.009 €
2 BMF, IV C 4.950 € 19.800 €
3 BMF, IV B 4.938 € 12.250 €
4 BMF, BFA 3.332 € 17.900 €
5 BaFin, WA 4 2.700 € 18.900 €
6 BaFin, VA 1 2.358 € 11.500 €
7 BMF, IV C 2.301 € 6.904 €
8 BMF, III B 2.133 € 6,733 €
9 BMF, IV C 1.683 € 6.733 €
10 BaFin, WA 1 1.650 € 4.000 €
2006 1 BMF, IV A 16.306 € 48.918 €
2 BMF, IV C 11.244 € 42.775 €
3 BMF, IV B 6.200 € 24.800 €
4 BMF, VII B 3.863 € 19.525 €
5 BMF, BFA 3.087 € 10.025 €
Jahr Lfd. Nr.
Behörde, jeweils
bezogen auf ein Referat
der genannten
Unterabteilung/Abteilung
Durchschnittliche
Vergütungen
Maximale
Vergütungen
6 BMF, IV C 2.717 € 8.150 €
7 BMF, IV C 1.847 € 7.132 €
8 BMF, IV A 1.589 € 6.304 €
9 BaFin, VA 1 1.536 € 9.100 €
10 BMF, VIII A 1.520 € 3.040 €
2007 1 BMF, IV C 21.900 € 48.700 €
2 BMF, IV A 21.578 € 63.935 €
3 BMF, IV B 11.175 € 38.500 €
4 BMF, VII B 4.505 € 17.375 €
5 BMF, BFA 3.324 € 13.600 €
6 BMF, IV B 2.588 € 8.950 €
7 BMF, VII B 1.900 € 6.450 €
8 BMF, IV C 1.833 € 5.500 €
9 BaFin, PRO 1.479 € 5.064 €
10 BZSt, Bp I 1.381 € 1.491 €
2008 1 BMF, IV A 17.734 € 35.469 €
2 BMF, IV C 10.026 € 17.000 €
3 BMF, IV C 9.707 € 24.700 €
4 BMF, IV B 8.000 € 20.000 €
5 BMF, IV B 5.433 € 12.900 €
6 BMF, BFA 4.444 € 20.000 €
7 BZSt Bp I 4.125 € 16.500 €
8 BMF, Z A 3.700 € 12.000 €
9 BMF, IV C 3.250 € 3.600 €
10 BaFin, GW 2.333 € 12.800 €
2009 1 BMF, IV B 28.758 € 84.724 €
2 BMF, IV C 15.717 € 25.500 €
3 BMF, Z B 7.440 € 14.280 €
4 BMF, IV B 4 350 € 8 700 €
5 BMF, IV C 4.184 € 14.500 €
6 BMF, BFA 3.357 € 15.170 €
7 BMF, IV C 3.000 € 10.000 €
8 BMF, Z C 2.400 € 4.800 €
9 BMF, IV B 2.133 € 5.800 €
10 BMF, IV C 2.075 € 4.800 €
Jahr Lfd. Nr.
Behörde, jeweils
bezogen auf ein Referat
der genannten
Unterabteilung/Abteilung
Durchschnittliche
Vergütungen
Maximale
Vergütungen
2010 1 BMF, IV D 16.766 € 67.065 €
2 BMF, IV C 7.426 € 9.500 €
3 BMF, IV C 4.888 € 7.250 €
4 BMF, IV B 4.000 € 8.000 €
5 BMF, IV C 3.200 € 8.500 €
6 BMF, VII B 2.790 € 4.500 €
7 BMF, IV C 2.667 € 3.500 €
8 BMF, BFA 1.855 € 4.975 €
9 BaFin, VA 2 1.854 € 6.136 €
10 BMF, Z C 3 1.707 € 6.827 €
3. Welches sind die drei Unterabteilungen bzw. Abteilungen, deren Mitarbeiter
durchschnittlich pro Mitarbeiter pro Jahr am meisten Nebeneinkünfte erzielt
haben (bitte die Unterabteilungen bzw. Abteilung, die durchschnittlichen
und die maximalen Vergütungen durch Nebentätigkeit pro Mitarbeiter
angeben – beim Maximum bitte nach Besoldungs- und Entgeltgruppen
aufschlüsseln; in dieser Frage bezieht sich das Wort „Mitarbeiter“ auf Referenten und
Referatsleiter)?
Für die Zollverwaltung:
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
Für das BMF, die BaFin und das BZSt:
Gemäß der Fragestellung wurden die drei Unterabteilungen bzw. Abteilungen
bezogen auf das BMF, die BaFin und das BZSt insgesamt ermittelt und die
gerundeten Vergütungen für Nebentätigkeiten im Sinne der §§ 99, 100 BBG der Höhe
nach in absteigender Reihenfolge aufgeführt.
Im Einzelfall setzen sich die Spitzenwerte aus mehreren Einzelbeträgen
insbesondere für schriftstellerische Tätigkeiten zusammen. Im Übrigen wird auch auf die
Vorbemerkung verwiesen.
Jahr Lfd.
Nr.
Behörde
Unterabteilung/Abteilung
Durchschnittliche
Vergütungen
Maximale
Vergütungen
2005 1 BMF, BFA 3.332 € 17.900 €
2 BMF, IV A 2.676 € 53.009 €
3 BMF, IV C 1.483 € 19.800 €
2006 1 BMF, BFA 3.087 € 10.025 €
2 BMF, IV A 2.661 € 48.918 €
3 BMF, IV C 2.648 € 42.775 €
Jahr Lfd.
Nr.
Behörde
Unterabteilung/Abteilung
Durchschnittliche
Vergütungen
Maximale
Vergütungen
2007 1 BMF, BFA 3.324 € 13.600 €
2 BMF, IV C 3.296 € 48.700 €
3 BMF, IV A 2.991 € 63.935 €
2008 1 BMF, BFA 4.444 € 20.000 €
2 BZSt, Bp I 4.125 € 16.500 €
3 BMF, IV C 2.688 € 24.700 €
2009 1 BMF, IV B 4.086 € 84.274 €
2 BMF, IV C 3.650 € 25.500 €
3 BMF, BFA 3.250 € 15.170 €
2010 1 BMF, IV D 4.475 € 67.065 €
2 BMF, IV C 2.462 € 9.500 €
3 BMF, BFA 1.855 € 4.975 €
4. In welchen Unterabteilungen bzw. Abteilungen arbeiteten jene 15 Personen,
die pro Jahr die höchsten Vergütungen für Nebeneinkünfte verdienen (bitte
die Unterabteilungen bzw. die Abteilung, die Art der Nebentätigkeit, die
Besoldungs- und Entgeltgruppen sowie die Höhe der jährlichen
Nebeneinkünfte der Personen angeben)?
Für die Zollverwaltung:
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 22 der Kleinen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10. Oktober 2011
(Bundestagsdrucksache 17/7298) verwiesen. Der Großteil der Vergütungen für
Nebentätigkeiten bewegt sich in der Zollverwaltung in einem eher niedrigen finanziellen
Rahmen.
Mangels detaillierter Unterlagen und verschiedener Umorganisationen in der
Zollverwaltung lässt sich nicht mehr einzelfallbezogen rekonstruieren, in
welchem Bereich der Beamte/die Beamtin eingesetzt war, als er/sie die
Nebentätigkeit ausübte. Allgemein kann daher nur festgestellt werden, dass die
Zollbeamtinnen und Zollbeamten (vorwiegend mittlerer und gehobener Dienst) die
Nebentätigkeiten als Angehörige der ehemaligen Bundesfinanzdirektionen, der
Hauptzollämter sowie als Lehrende des Bildungs- und Wissenschaftszentrums
(Hochschullehrer) ausgeübt haben.
Für das BMF, die BaFin und das BZSt:
Gemäß der Fragestellung wurden die drei Unterabteilungen bzw. Abteilungen
bezogen auf das BMF, die BaFin und das BZSt insgesamt ermittelt und die
gerundeten Vergütungen für Nebentätigkeiten im Sinne der §§ 99, 100 BBG der Höhe
nach in absteigender Reihenfolge aufgeführt. Der Schwerpunkt der aufgeführten
Nebentätigkeiten lag auf der schriftstellerischen Tätigkeit/Vortragstätigkeit als
nur anzeigepflichtige Tätigkeit nach § 100 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2
BBG. Die erfassten Vergütungen können für ein- oder mehrmalige Tätigkeiten
geleistet worden sein – unabhängig von der Benennung der Art der
Nebentätigkeit in Ein- oder Mehrzahl.
Ferner werden aus Vereinfachungsgründen die Besoldungs- und Entgeltgruppen
der „Auftragnehmer“ in den zwei betroffenen Laufbahngruppen gehobener (gD)
und höherer Dienst (hD) zusammengefasst.
Jahr Lfd.
Nr.
Behörde
Unterabteilung/
Abteilung
Laufbahngruppe
Art der Nebentätigkeit Vergütungen/Jahr
2005 1
BMF, IV A hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag 53.009,00 €
2
BMF, IV C hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
19.800,00 €
3 BaFin, WA 4 hD Beratertätigkeit 18.900,00 €
4
BMF, BFA hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
17.900,00 €
5
BMF, BFA hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
14.200,00 €
6
BMF, IV B hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
12.250,00 €
7 BaFin, VA 1 hD Vortrag 11.500,00 €
8
BMF, IV B hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
7.500,00 €
9
BMF, VII B hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
7.200,00 €
10
BMF, IV C hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
6.904,00 €
11
BMF, IV C hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
6.733,00 €
12
BMF, III B hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
6.400,00 €
13 BaFin, WA 3 hD Lehrgang 5.515,00 €
14
BMF, BFA hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
5.164,00 €
15 BaFin, PRO hD Vortrag 5.300,00 €
Jahr Lfd.
Nr.
Behörde
Unterabteilung/
Abteilung
Laufbahngruppe
Art der Nebentätigkeit Vergütungen/Jahr
2006 1
BMF, IV A hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
48.918,00 €
2
BMF, IV C hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
42.775,00 €
3
BMF, IV B hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
24.800,00 €
4
BMF, VII B hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
19.525,00 €
5
BMF, BFA hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
10.025,00 €
6
BMF, BFA hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
9.800,00 €
7
BMF, BFA hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
9.400,00 €
8 BaFin, VA 1 hD Vortrag 9.100,00 €
9 BaFin, WA 1 hD Vortrag 9.000,00 €
10
BMF, IV C hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
8.150,00 €
11
BMF, IV B hD Aufsichtsratsmitglied
7.500,00 €
12
BMF, IV C hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
7.132,00 €
13
BMF, IV A hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
6.304,00 €
14 BaFin, WA 3 hD Vortrag 5.800,00 €
15
BMF, V A hD
Lehrauftrag Handels- u.
Gesellschaftsrecht
5.376,00 €
2007 1
BMF, IV A hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
63.935,00 €
2
BMF, IV C hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
48.700,00 €
3
BMF, IV B hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
38.500,00 €
4
BMF, IV B gD
Aushilfstätigkeit Passstelle
(während Beurlaubung im
Ausland)
18.000,00 €
5
BMF, VII B hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
17.375,00 €
6
BMF, IV C hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
17.000,00 €
7 BZSt, St I gD Vorträge 16.900,00 €
Jahr Lfd.
Nr.
Behörde
Unterabteilung/
Abteilung
Laufbahngruppe
Art der Nebentätigkeit Vergütungen/Jahr
2007 8
BMF, BFA hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
13.600,00 €
9
BMF, BFA hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
10.016,00 €
10
BMF, IVB hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
8.950,00 €
11 BaFin, BA 3 hD Korrekturtätigkeit 7.202,00 €
12
BMF, BFA hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
7.170,00 €
13 BaFin, VA 1 hD Vortrag 6.500,00 €
14
BMF, VII B hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
6.450,00 €
15
BMF, III A hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
6.000,00 €
2008 1
BMF, IV A hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
35.469,00 €
2
BMF, IV C hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
24.700,00 €
3
BMF, IV B hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
20.000,00 €
4
BMF, IV C hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
17.000,00 €
5 BZSt, Bp I hD Vorträge 16.500,00 €
6
BMF, IV B hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
12.900,00 €
7 BaFin, GW hD Vortrag 12.800,00 €
8
BMF, ZA hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
12.000,00 €
9
BMF, BFA hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
11.570,00 €
10
BMF, VII B hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
10.175,00 €
11
BMF, BFA hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
9.900,00 €
12 BZSt, St II gD Vorträge 9.660,00 €
13 BaFin, IT gD Vortrag 9.600,00 €
14
BMF, BFA hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
9.280,00 €
15 BaFin, INT hD Vortrag 8.630,00 €
Jahr Lfd.
Nr.
Behörde
Unterabteilung/
Abteilung
Laufbahngruppe
Art der Nebentätigkeit Vergütungen/Jahr
2009 1
BMF, IV B hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
84.274,00 €
2
BMF, L hD Geschäftsführender Vorstand
36.000,00 €
3
BMF, IV C hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
25.500,00 €
4
BMF, IV C hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
21.650,00 €
5
BMF, BFA hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
15.170,00 €
6
BMF, IV C hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
14.500,00 €
7
BMF, Z B hD
Gutachter-/
Mitarbeitertätigkeit
14.280,00 €
8 BZSt, St I gD Vorträge / Autor 11.850,00 €
9
BMF, BFA hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
10.530,00 €
10
BMF, IV C hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
10.000,00 €
11
BMF, BFA hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
9.500,00 €
12
BMF, VII B hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
9.400,00 €
13
BMF, IV B hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
8.700,00 €
14
BMF, IV C hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
7.240,00 €
15
BMF, IV C
hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
6.050,00 €
2010 1
BMF, IV D hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
60.264,00 €
2
BMF, Z A hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag 26.952,00 €
3
BMF, VII B hD
Vorträge und
Seminar
12.200,00 €
4
BMF, V A mD Lehrtätigkeit
10.080,00 €
5
BMF, IV C hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
9.500,00 €
6 BZSt, St I gD Vorträge / Autor 9.400,00 €
7 BaFin,
Stabsstellen gD
Heilpraktikertätigkeit
9.360,00 €
Jahr Lfd.
Nr.
Behörde
Unterabteilung/
Abteilung
Laufbahngruppe
Art der Nebentätigkeit Vergütungen/Jahr
2010 8
BMF, IV C hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
8.500,00 €
9 BaFin, Z hD Übersetzungen 8.400,00 €
10
BMF, IV B hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
8.000,00 €
11
BMF, II C gD Aufsichtsratsmitglied
7.574,00 €
12
BMF, IV C hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
7.250,00 €
13 BZSt, St I gD Fahr-/Botendienst 7.200,00 €
14
BMF, Z C hD
Schriftstellerische Tätigkeit /
Vortrag
6.827,00 €
15 BaFin, WA 3 hD Buchbeitrag 6.695,00 €
5. Welche näheren Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich des
Angehörigen des Zolls vor, der gemäß der Angabe in der Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(Bundestagsdrucksache 17/7298) eine Vergütung in Höhe von 81 000 Euro mit
Nebentätigkeiten verdiente?
Was war der/die Inhalt/e, der zeitliche Umfang, der/die Auftraggeber dieser
Nebentätigkeit und welcher Unterabteilung und Besoldungsgruppe bzw.
Entgeltgruppe gehörte diese Person an?
Bei dem genannten Angehörigen der Zollverwaltung handelte es sich um einen
Hochschullehrer i. S. d. § 130 Absatz 2 BBG. Die Gesetzesbegründung zu § 99
Absatz 3 BBG verweist darauf, dass im Bereich der Hochschullehrerinnen und
Hochschullehrer sowohl die „Fünftelregelung“ als auch die Begrenzung auf
40 Prozent des jährlichen Endgrundgehaltes nach § 99 Absatz 3 BBG nicht
anwendbar sind, da nach § 132 Absatz 9 Satz 1 BBG für diese Beamtengruppe das
Arbeitszeitrecht weder unmittelbar gilt noch als Orientierungsmaßstab
herangezogen werden kann (siehe Bundestagsdrucksache 16/7076, Seite 123). Der
Gesetzgeber lässt somit für Hochschullehrer Ausnahmen von der Begrenzung von
Nebentätigkeiten (bzw. von deren Vergütungen) zu.
6. Welche Artikel/Aufsätze und Beiträge/Fachartikel wurden ausschließlich
vom BMF und dessen nachgelagerten Behörden verfasst (bitte pro Artikel
den Titel, die Entgelthöhe, das Publikationsmedium sowie die
Unterabteilung bzw. Abteilung des Autors angeben)?
Das Verfassen von Artikeln/Aufsätzen und Beiträgen/Fachartikeln im Hauptamt
ist aus nebentätigkeitsrechtlicher Sicht weder nach dem Bundesbeamtengesetz
noch nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst anzeige- oder
genehmigungspflichtig. Daher liegen keine Daten zu diesem Bereich vor.
7. Welche Nebentätigkeiten wurden von Angehörigen der Abteilung IV des
BMF ausgeübt (bitte pro Nebentätigkeit Art, Inhalt, zeitlicher Umfang,
Vergütungshöhe, Auftraggeber und Auftragnehmer (bitte differenziert nach
Unterabteilung und Besoldungs- und Entgeltgruppe angeben)?
Nachfolgend wird nach genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten (§ 99 BBG)
und nach nicht genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten (§ 100 BBG)
differenziert.
Art und Inhalt
Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten im Sinne des § 99 BBG (2005 bis
2010)
Aufsichtsratsmitglied
Aushilfskraft (Regale aufräumen, Waren sortieren)
Beisitzer/Prüfungsabnahme
Beteiligung Windkraftanlagen/Mitunternehmer
Direkt-Vertrieb von Kosmetik-Produkten
Dolmetschleistungen
EDV-Beratung/Programmierung
Gastronomie/Dienstleistungssektor
Korrektur von Übungsklausuren
Lehrtätigkeit Öffentliches Recht
Mitglied des Landesjustizprüfungsausschusses (Abnahme von Prüfungen)
Programmierung von Webseiten
Projektmitarbeit (Steuer-Programm)
Einzelne Seminare (zu (steuer-)rechtlichen Themen)
Mitarbeit an einer Universität / Studentische Hilfskraft
Trainer/in
Übungsleiter/in
Unterricht Hochschule für öffentliche Verwaltung
Vermögensverwaltung des Vermögens eines Verwandten
Einzelne Vorträge (zu (steuer-)rechtlichen Themen)
Weiterführung des Werkvertrages vom Landesdienstherrn (Gestaltung Internetauftritt)
Auf Mehrfachnennungen wurde verzichtet.
Die Nebentätigkeiten wurden von Beamtinnen und Beamten des mittleren,
gehobenen und des höheren Dienstes ausgeübt (siehe Übersicht „Auftragnehmer“).
Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten im Sinne des § 100 BBG (2005
bis 2010)
Überwiegend betrafen die nicht genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten die
schriftstellerischen und die Vortragstätigkeiten im Sinne des § 100 Absatz 1
Nummer 2 BBG einschließlich Seminaren und Workshops.
Schriftstellerische Tätigkeiten erfolgten zu steuerrechtlichen und -fachlichen
Themen in der Form einer Aktualisierung von Fachliteratur, dem Verfassen
von Artikeln, Aufsätzen und Auswertungen, der Bearbeitung von Lehrbüchern,
Fachbeiträgen und Kommentierungen, einer Mitarbeit oder Mitherausgabe, von
redaktionellen Tätigkeiten, Schriftleitungen, schriftlichen Kurzbesprechungen/
-stellungnahmen, Zeitschriftenerstellung und sonstigen diversen
Veröffentlichungen in Kommentierungen, Lehrbüchern, Ratgebern und (Fach-)Zeitschriften.
Auftraggeber
In Bezug auf die genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten ist anzumerken, dass
es sich hierbei entweder um selbständige Tätigkeiten handelte oder um
unselbständige Tätigkeiten mit entsprechenden „Auftraggebern“.
Hinsichtlich der „Auftraggeber“ von Vorträgen wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 1 und auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der
Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(Bundestagsdrucksache 17/7298) vom 10. Oktober 2011 verwiesen.
Auftragnehmer
Die Auftragnehmer werden nachfolgend zahlenmäßig nach Laufbahngruppen
mitgeteilt.
Hier können sich zahlenmäßige Abweichungen zur Tabelle „Vergütungshöhe“
ergeben, wenn Schätzwerte nicht mehr vorhanden oder ermittelbar sind.
2005 2006 2007 2008 2009 2010
mD gD hD mD gD hD mD gD hD mD gD hD mD gD hD mD gD hD
§ 99 BBG
IV A 1 1 3 2 1 1 2
IV B 1 2 6
IV C 2 1 1 1 4 6
IV D 5 5
§ 100
BBG
IV A 40 28 26 12 24 34 55 21 4 8 1
IV B 10 16 19 21 15 43 34 36 20 43 5 21
IV C 8 17 8 27 12 30 32 51 35 73 22 41
IV D 27 6 35 36
Zeitlicher Umfang
Zum zeitlichen Umfang liegen der Bundesregierung keine belastbaren
Erkenntnisse vor.
Vergütungshöhe
Die Vergütungen werden aus Vereinfachungsgründen in Stufen (Eurobeträgen)
und mit dem jeweiligen Maximalbetrag aufgeführt. Die Maximalwerte sind nur
bedingt aussagekräftig, da es sich hierbei teilweise um die Summe aus
Vergütungen für verschiedene „Auftraggeber“ oder gleichartige Tätigkeiten für mehrere
„Auftraggeber“ handelt.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
bis 1.000 bis 2.500 bis 5.000 bis 10.000 ab 10.001 Maximal
i. S. v.
§ 99 BBG
2005 1 1 2.500
2006 1 1 7.500
2007 2 400
2008 4 550
2009 1 1 2.760
2010 16 11 1 20.184
i. S. v.
§ 100 BBG
2005 66 20 15 10 4 39.112
2006 53 25 16 8 3 45.718
2007 78 49 7 12 6 18.200
2008 148 63 13 9 9.000
2009 121 63 7 7 3 20.000
2010 98 42 12 7 2 14.000
Anlage 1
Auftraggeber
Für das BMF:
Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht e. V., Bochum
Akademie für Fortbildung Heidelberg
ass compact – Magazin Finanz- und Versicherungswirtschaft
Bankakademie Frankfurt am Main
Bundesverband der Deutschen Industrie
BDO Deutsche Warentreuhand AG
Berliner Immobilienrunde
BGW Kongress GmbH
Bundessteuerberaterkammer
Deutsches Anwaltsinstitut
Datakontext
Der Betrieb
Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung
Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz
Deutsches Aktieninstitut Frankfurt/Main
Dt. Schweizerische Handelskammer
Deutsches Steuerberater Institut
Deutsche Verlags-Anstalt e. V.
Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management e. V.
DVCI
ECOVIS, Steuerberatung Wirtschaftsprüfung
Ernst & Young, Wirtschaftsprüfung Steuerberatung
Europäische Kommission
Euroforum Deutschland SE
Fachinstitut der Steuerberater Köln e. V.
Fachinstitut für Steuerrecht und Betriebswirtschaft
Fachakademie für steuer- und rechtsberatende Berufe
FiBu-FORUM Finanzbuchhaltung
Fides Treuhand Bremen
Forum Institut Heidelberg
Freshfields, Anwaltssozietät
Gleiss & Lutz GbR, Anwaltssozietät
Gontier & Partner, Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer
Haarmann Hemmelrath Rechtsanwälte
Haarmann Steuerkonferenz
HDI Versicherung AG
Handelsblatt
Haufe Akademie
IFS e. V. Mainz
Institut der Wirtschaftsprüfer
Internationales Steuerseminar, Schweiz
International Quality & Productivity Center – IQPC
JurGrad GmbH, Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster
Klingberg Seminare, Frankfurt
KPMG Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
Linklaters Rechtsanwälte
LKC –Raschaft, München
MCC
Münchner Steuerfachtagung
Norton Rose Internationale Rechtsanwaltskanzlei
Pöllath + Partner, Rechtsanwälte Steuerberater München
PriceWaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfung Steuerberatung
Steinbeis Hochschule
Steuerberaterkammer
Steuerberaterverein NRW
Technischer Arbeitskreis Kfz
Universals Investment
Universität Albert-Ludwig
Universität Freiburg
Universität Hamburg
Verlag C. H. Beck, München
Verlag Dr. Otto Schmidt
Verlag Gabler
Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, Frechen
Wirtschaftsseminare
WTS Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH
Für die BaFin:
Akademie dt. Genossenschaften
Akademie für Fortbildung Heidelberg GmbH
Berliner Immobilienrunde
Börsenzeitung
Credit Suisse
DAI
DekaBank
Deut. Versicherungsakademie
Deutsches Aktieninstitut
DIW
Dr. Grannemann Verlagsgesellschaft mbH
Dr. Zitelmann PB. GmbH
Dt. Aktieninstitut
Dt. Anwaltsakademie
Dt. Sparkassenakademie
Dt. Vereinigung für Finanzanalyse
Dt. Versicherungsakademie
EBS
Euroforum Deutschland SE
Finance Gates GmbH
Financial Products
Finanzcolloqium Heidelberg
FORUM Akademie für Management
FORUM Institut für Management GmbH, Heidelberg
Frankfurt School of Finance & Management Bankakademie HfB
Freshfields Bruckhaus
GDV
GTZ
Heidelberger Colloquium
Hessische Intern. Sommeruniversität Frankfurt
ICEP GmbH
IIR Deutschland GmbH
International Faculty of Finance (IFF)
International Monetary Fund
InWEnt
IQPC
John Deere
Landesbank Hessen-Thüringen
Logica Deutschland GmbH & Co KG
Management Center of Competence
Management Circle
Meridian Consulting GmbH
Moosmüller
Mummert
Oracle
Ostdeutsche Sparkassenakademie
Ostdeutscher Sparkassenverband/Sparkassenakademie
RA Glassner
Roland Eller Consulting GmbH
SimCorp GmbH, Bad Homburg
Sparkassen- und Giroverband Rh-Pf.
Steria Mummert ISS GmbH, Hamburg
Sun Microsystems
TAIEX
Verlag Versicherungswirtschaft
Versicherungsforum
VES GmbH, Gevelsberg
VOEB Service GmbH
WestLB
WM Gruppe Frankfurt am Main
WM Seminare
World Bank
Für das BZSt:
1 eEurope Deutschland
ACS Solutions GmbH
Add. Wesley Software
AH Akademie
All for One GmbH
Amball GmbH
Audicon GmbH
Bernhard Starke GmbH
Bundespolizeiakademie
Bundeswehrverwaltungsschule
CFT
DBUS-Arbeitskreis
Deloitte & Touche GmbH
Deutsche Notes User Group e.V.
Deutsche Post AG
Dr. Grannemann
dVelop AG
Edukaris AG
Ernst & Young
EURODATA GmbH
Euroforum Deutschland SE
European Tax & Law
Finanz Colloquium Heidelberg GmbH
Forum Institut für Management GmbH
GS1
GXS GmbH
Haufe Akademie
HSP GmbH
IIR GmbH
IWOFURN GmbH
Kommunales Bildungswerk e.V. Berlin
Kraftfahrtbundesamt
Laufenberg GmbH
Logica CMG
Maicom GmbH
Management Forum Starnberg
Office 360D
Osite Network GmbH
Plan:D GmbH
PWC
RWT Horwarth GmbH
SAPERION AG
SBS GmbH
Schulz Bürotechnik
Steinhilber & Schwer
TAW
True Partners Consulting International
Verlag Dr. Otto Schmidt
WDR
WM Gruppe
WTS GmbH
Anlage 2
Inhalt der Vorträge
Für das BMF:
Aktuelle Steuerliche Fragen
Aktuelles zur Lohnsteuer
Alternative Investment Funds Manager-RL
Altersvorsorge
Altersvorsorgeaufwendungen
Analysen und Prognosen Zypern
Änderungen Umsatzsteuergesetz
Änderungen UmwStG
Anwendung SEStEG
Besteuerung der öffentlichen Hand
Beteiligungsfinanzierung
Betriebliche Altersvorsorge
Betriebsstättenbesteuerung
Bilanzierung und Besteuerung 2006
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Business Restructuring
Deutsche Steuerperspektiven
Einbringung von Unternehmensteilen
Einführung in G-Reits
Entstrickung
Erbschaftssteuerreform
Erbschafts- und Schenkungssteuer
Ermittlung Bemessungsgrundlage
Ertragsteuerliche Organschaft
EU-Richtlinie zu AIFM
Fachtagung SEStEG
Finanzierung und Steuerrecht
Funktionsverlagerung
Gemeinsame Bemessungsgrundlage
Gesamtwirtschaftliche Analysen über Zypern
Gesellschafterfremdfinanzierung
Gesetzliche Neuregelungen
Grenzüberschreitende Umwandlung
Grenzüberschreitende Verschmelzung
Grunderwerbsteuer
Internationale Besteuerung
Internationales Steuerrecht
InvG
Jahressteuergesetz 2009
Kapitalgesellschaft
Kapitalgesellschaft in der Krise
Kommunaler Querverbund
Lohnsteuer
Mantelkauf
Neuregelungen Lohnsteuerrecht
Nießbrauch im Steuerrecht
Non-discrimination in tax-treaties
OGW IV-Richtlinie
Praxiseinführung Umsatzsteuer
Private Equity
Rahmenbedingungen für Investoren
Reits-Gesetz
Rente mit 67
Rückgriffstatbestand
SEStEG
Steuerbilanz im Wandel
Steuergesetzgebung
Steuerliche Änderungen 2008
Steuerlicher Querverbund
Steuerrecht
Stiften Schenken Vererben
Umsatzsteuer
Umwandlungssteuergesetz
Umwandlungssteuerrecht
Unternehmensbesteuerung
Unternehmenskäufe
Unternehmenskauf und Finanzierung
Unternehmenssteuerrecht
Unternehmenssteuerreform
Verlustabzug
Verrechnungspreise
Verschmelzungen, Unternehmenskauf
Versorgungsausgleich
Wertpapiergeschäft
Zeitwertkonten
Zinsschranke
Zusatzversorgung
Für die BaFin:
3. Änderungsverordnung zur Anlageverordnung von Versicherungsunternehmen
3. EU Anti-Geldwäsche-Richtlinie
Aktuelle aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Kapitalanlage von Versicherungsunternehmen
Aktuelle aufsichtsrechtliche Entwicklungen in der Kapitalanlage
Aktuelle aufsichtsrechtliche Entwicklungen in der Kapitalanlagepolitik deutscher Versicherer
Aktuelle Entwicklungen der aufsichtsrechtl. Anforderungen
Aktuelle Entwicklungen in der Compliance von Kreditinstituten nach MiFID
Aktuelle erläuternde Aussagen zur Solvabilitätsverordnung mit Bezug zum Meldewesen
Aktuelle Fragen der geldwäscherechtlichen Pflichten in Deutschland
Aktuelle Fragen der Kapitalanlage des gebundenen Vermögens
Aktuelle Fragestellungen zu MiFID
Aktuelle regulatorische Entwicklungen – Mögliche Auswirkungen auf die Vertriebsunternehmen
Änderung der AnlV
Änderungen an BerVersV und BerPensV durch das BilMoG
Anforderungen an Compliance nach MiFiD
Anforderungen an das Risikomanagement von KAGen
Anforderungen an Kapitalanlage- und Risikomanagement
Anlageverordnung – Dritte Änderungsverordnung
Anlageverordnung – Neuerungen
Anlageverordnung 2010 – Zwischen Finanzmarktkrise und Solvency II
Anlagevorschriften
Aspekte der Wertpapieraufsicht auf Veranlassung und unter Koordinierung der GTZ
Assessment of technical reserves
Aufsicht über Inhaber bedeutender Beteiligungen
Aufsichtsrecht. Anforderungen an die Beratung MiFID
Aufsichtsrechtliche Anforderungen an Vermögensverwaltung
Aufsichtsrechtliche Behandlung von strukturierten Produkten
Aufsichtsrechtliche Entwicklung dt. Versicherer
Aufsichtsrechtliche Fragestellungen zur Vermögensanlage
Aufsichtsrechtliche Sicht: Welche Sachverhalte u. Änderungen sind nachtragspflichtig?
Auswirkungen der Umsetzungen der EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinien auf Versicherungen
Bank- und Kapitalmarktrecht
Bankaufsichtsrecht
Basel Core Principles Assessment
Bekämpfung der Geldwäsche
Bekämpfung Geldwäsche, rechtl. Anforderungen
Besonderheiten bei Wertpapierprospekten von Immobilienaktiengesellschaften
„Beteiligungstransparenz im Kapitalmarkt“
Börsenhändlerlehrgang
Branchenmodell
China
Compliance
Compliance / MiFiD
Darstellung MiFiD
Das geänderte Investmentgesetz: Konkrete Auswirkungen und Gestaltungsoptionen
Das Geldwäschegesetz in der Bankpraxis
Das neue Risikomonitoring der Bankenaufsicht
Depotbanken und ihre Pflichten nach den §§ 20 ff.
Die Mindestanforderungen an Compliance: Intentionen der BaFin
Die neuen geldwäscherechtlichen Regelungen
Die neuen Mindestanforderungen an das Risikomanagement
Economic Legal Reform
Entwicklung Kapitalanlagenpolitik
Entwicklungen des Aufsichtsrechts im Jahr eins nach MiFID
Erfahrungen mit Hedgefonds Rundschreiben
Europäisches Kapitalmarktrecht
Europäisches Kapitalmarktrecht im Rahmen der von der Uni Frankfurt veranstalteten Internationalen
Sommeruniversität
Europaweite Plattform elektr. Netze
Experteneinsatz Mazedonien
Geldwäsche bei Versicherungen
Geldwäscherechtliche Anforderungen nach dem Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz
Geldwäscherechtlichen Regelungen
Geplante Neufassung der MaRisk
German securities trading Supervision
Grenzüberschreitende Dienstleistungen
Grundwissen Datenschutz
GWG-Praktische Umsetzung f. Kreditinstitute
ICAAP – Status quo, Entwicklung, Perspektiven
Inhalte der MiFID-aktueller Stand
Insiderüberwachung u. üb. D. dt. Insiderrecht sowie Fallstudien zum Insiderhandel
Investmentrecht
Kapitalanlage von VU, Risikomanagement und örtlichen Prüfungen
Kapitalanlage-Berichtswesen
Kapitalanlagenrundschreiben
Kapitalmarktkommunikation durch Transparenzrichtlinie
MaRisk
MARisk für Versicherungen
MaRisk-Novelle
Mazedonien
MiFID
MiFID und die Auswirkungen
MiFiD, praxisrelevante Änderungen
MiFID; Aktueller Stand Gesetzgebung
MiFID-Umsetzung und praxisrelevante KWG-Änderungen
Modifizierung der Anlageverordnung
„Money Laundering & Terrorist Financing Typology“
Neue Anforderungen an Aufsichtsorgane: Das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und
Versicherungsaufsicht
Neue Anforderungen an Compliance
Neue Anforderungen durch die MiFID
Neue Aufsichtsregeln für die Vermögensverwaltung durch die MiFID
Neue Vorgaben für die Kapitalanlage der Vers.
Neuerungen für Compliance
Neuregelungen nach MiFID
NeuRich-Neuentwicklungen
Novellierung der Anlageverordnung
Offenlegungspflichten im Prospekt
Offshore Financial Center Assessment von Guernsey
Örtliche Prüfungen
Praxiserfahrungen mit dem WpPG
Praxisfragen des REIT-Prospektes
Pre-and post-trade transparency in eyuity trading
Prospektanalyse
Prospektierung geschlossener Fonds
Prospektpflicht
Prospektpflicht für Vermögensanlagen
Prospektrecht
Prüfung und Notifizierung von Prospekten
Quantitative Anforderungen unter Solvabilität II
Quo Vadis Bankenaufsicht und Finanzmärkte
Rahmenbedingungen IT-Sicherheit
Rechtl. Rahmen der Kapitalanlagen für VU
Rechtssichere Vermögensverwaltung
Regulatorische Anforderungen
Regulatorische Anforderungen für Investitionen in Alternativen Investments
Relevante Entwicklungen des Bankaufsichtsrechts
Risiko-Monitoring durch die Bankenaufsicht
Rückversicherungsaufsicht
Solvency II
Sondervermögen unter besonderer Berücksichtigung der Anlagemöglichkeiten
Spielräume für Versicherer
Stellung von Compliance nach der MiFiD-Umsetzung
Strukturierte Produkte für Versicherungen
Strukturierte Produkte und die Interessen der Anleger
Systematik und Änderung zum Sicherungsvermögen
Überblick über das Prospektrecht
Umsetzung 3.EU-Geldwäscherichtlinie in dt. Recht
Umsetzung der 3. GW-Richtlinie
Update Investmentgesetz
VO über Verkaufsprospekte
Vor- und Nachhandelstransparenz
Vorschriften des WpHG nach MiFID-Umsetzung
Was gibt es Neues für Compliance national und international
Wertpapieraufsichtsfragen in Jerusalem
Wertpapieraufsichtsrecht
WpPG und Prospektrichtlinie
Für das BZSt:
APA
Archivierung steuerlicher Daten
Aufbewahrung steuerlich relevanter Daten
Bankbesteuerung und Prüfung
Datenzugriff
Datenzugriff der Finanzverwaltung
digitale Betriebsprüfung
digitale Betriebsprüfung und elektronische Rechnungsstellung
digitale Betriebsprüfung, elektronische Rechnungsstellung, Aufbewahrungspflichten betrieblicher Daten
und Geschäftsbriefe
digitale Signatur
digitalen Archivierung
Digitaler Datenzugriff der Betriebsprüfung und
Bankenaufsicht
Einkunftsabgrenzung bei nahestehenden Unternehmen
Elektronische Rechnung
elektronische Rechnung, Rechnungsstellung und E-Bilanz
elektronische Rechnungsprüfung
elektronische Rechnungsstellung, Archivierungspflicht und automationsgestützte Besteuerung
EWB-Bildung / -Auflösung
EWB-Prozesse
Funktionsverlagerung
Kindergeld
rechtliche Grundlage der elektronischen Signatur
rechtlichen Grundlagen der Archivierung betrieblicher Datenbestände
Rechtssicherheit beim E-Mail-Verkehr
steuerliche Aufbewahrungspflichten bei Gemeinnützigkeit
Umsatzsteuer International
Verfahrensrecht: Kindergeldfestsetzung nach dem Einkommenssteuergesetz
Verfahrensrecht-AO
Vergabe und Strukturierung von Kreditfinanzierungen
Verrechnungspreise
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]