Agrarpolitisches Leitbild der Bundesregierung und Umsetzung
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Bärbel Höhn, Harald Ebner, Nicole Maisch, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Christlich Demokratische Union (CDU) hat auf ihrem Parteitag Mitte Dezember 2015 einstimmig ein Papier mit dem Titel „Nachhaltig leben – Lebensqualität bewahren“ beschlossen. Als Leitbild wird darin eine „bäuerliche Landwirtschaft, die nachhaltig wirtschaftet und Tier- und Umweltschutz achtet“ beschrieben. Dazu strebe die Union eine „breite Streuung des Bodeneigentums in der Hand von Landwirten und Privatpersonen an.“ Weiterhin ist die Rede von einer Agrarwirtschaft, „die regional verankert ist und von den Landwirten und ihren Familien vor Ort getragen wird“. Abgelehnt wird hingegen eine „anonyme, industrielle Agrarproduktion“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen45
Teilt die Bundesregierung das von der CDU beschriebene agrarpolitische Leitbild? Wenn ja, in welchen Teilen? Wenn nein, warum nicht?
Falls die Bundesregierung das Leitbild einer „bäuerlichen Landwirtschaft“ teilt, was versteht sie darunter?
Falls die Bundesregierung die Ablehnung einer „anonymen, industriellen Agrarproduktion“ teilt, was versteht sie darunter?
Sieht die Bundesregierung Anzeichen einer fortschreitenden Industrialisierung der Landwirtschaft in Deutschland? Wenn ja, welche und was unternimmt sie dagegen?
Falls die Bundesregierung das Ziel einer „nachhaltig“ wirtschaftenden Landwirtschaft teilt, was versteht sie darunter?
Fällt unter Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft aus Sicht der Bundesregierung auch die ökologische Nachhaltigkeit? Wenn ja, wieso hat die Bundesregierung in den letzten Jahren keine Maßnahmen ergriffen, um Vertragsverletzungsverfahren in diesem Bereich, z. B. gegen die EU-Nitratrichtlinie, abzuwenden?
Weshalb konnte aus Sicht der Bundesregierung keine Einigung über eine Novellierung der Düngeverordnung oder andere Maßnahmen zur Reduktion der Nitratbelastung erreicht werden, bevor das Vertragsverletzungsverfahren eröffnet wurde?
Wie stellt sich der Artenverlust in der Agrarlandschaft derzeit dar? Ist dieser aus Sicht der Bundesregierung mit dem Leitbild einer „nachhaltigen“ Landwirtschaft vereinbar?
Gehört für die Bundesregierung zu einer nachhaltigen Landwirtschaft auch, den Artenschwund in der Agrarlandschaft zu stoppen? Wenn ja, bis wann, und mit welchen Maßnahmen will sie dieses Ziel erreichen?
Gehört für die Bundesregierung zu einer nachhaltigen Landwirtschaft auch ein möglichst sparsamer Umgang mit Pestiziden? Wenn ja, welche Ursachen sieht die Bundesregierung für die seit Jahren steigenden Pestizideinsätze auf ein neues Allzeithoch von 46 000 Tonnen reiner Wirkstoffmenge in 2014 (BVL-Bericht), und welche Reduktionsmaßnahmen plant die Bundesregierung bis wann?
Wie ist der steigende Pestizidabsatz und -einsatz nach Meinung der Bundesregierung mit den im Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz (NAP) festgehaltenen Zielen einer Reduktion des Risikos für den Naturhaushalt um 20 Prozent bis 2018 vereinbar?
Wie plant die Bundesregierung, trotz steigender Pestizidabsatz- und -einsatzmengen, das im NAP festgehaltene Reduktionsziel zu erreichen?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass der steigende Pestizideinsatz der guten fachlichen Praxis und dem Prinzip des integrierten Pflanzenschutzes entspricht? Wenn nein, wie plant die Bundesregierung die gute fachliche Praxis und das Prinzip des integrierten Pflanzenschutzes umzusetzen?
Umfasst das Leitbild einer „nachhaltigen“ Landwirtschaft auch den Bereich Klimaschutz? Wenn ja, welche Initiativen plant die Bundesregierung hier für die nächsten Jahre, insbesondere vor dem Hintergrund, dass im aktuellen Klimavertrag von Paris nicht mehr nur CO2-Reduktion, sondern die Reduktion sämtlicher klimaschädlicher Gase im Fokus steht?
Welchen Reduktionsbeitrag klimaschädlicher Gase wird die Landwirtschaft innerhalb des von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Dr. Barbara Hendricks im Jahr 2014 aufgelegten Klimaaktionsprogramms bis wann, und mit welchen Maßnahmen erbringen?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung unter dem Begriff der sogenannten climate smart agriculture in den nächsten Jahren umzusetzen und welche möglichen Konflikte gibt es hier aus Sicht der Bundesregierung zum Leitbild des tierschutzgerechten Wirtschaftens in bäuerlichen Strukturen?
Ist Auslauf für möglichst alle landwirtschaftlichen Nutztiere aus Sicht der Bundesregierung ein erstrebenswertes Ziel innerhalb des Leitbildes, und wenn ja, wie soll dies realisiert werden unter der Berücksichtigung der anderen Elemente des Leitbildes?
Was genau verbirgt sich nach Kenntnis der Bundesregierung hinter der von Frankreich vorgestellten 4 Promille-Initiative (zur CO2-Senkung), und wie beteiligt sich Deutschland konkret und im eigenen Land an der Umsetzung dieser Initiative (agriculture.gouv.fr/4-pour-1000-plus-de-100-etats-etorganisations-soutiennent-linitiative)?
Welche Umschichtungsmöglichkeiten innerhalb der EU-Agrarfördermittel gäbe es in den kommenden Jahren, um die Agrarumweltprogramme in den Ländern besser finanzieren zu können, und welchen Anteil an den möglichen Umschichtungen plant die Bundesregierung auf nationaler Ebene auszuschöpfen (in Prozent der Mittel und in absoluten Zahlen)?
Welche weiteren Möglichkeiten und Umschichtungsmöglichkeiten bietet die GAP, um kleinere landwirtschaftliche Betriebe zu fördern, und wird die Bundesregierung diese Möglichkeiten nutzen, um kleinere Betriebe stärker zu unterstützen?
Teilt die Bundesregierung die im Leitbild festgehaltene „Förderung von umweltfreundlichen Anbaumethoden in besonderem Maße“, was versteht die Bundesregierung darunter, und wie ist diese Förderung „in besonderem Maße“ gestaltet?
Welche weiteren Möglichkeiten und Umschichtungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund in der GAP, um ökologisch wirtschaftende Betriebe und ökologische Schutzmaßnahmen sowie Naturschutzmaßnahmen verstärkt zu fördern, und wird die Bundesregierung diese Möglichkeiten nutzen?
Fließen nach Ansicht der Bundesregierung derzeit Fördermittel an Betriebe in Deutschland, die nicht im Sinne des Leitbilds in bäuerlichen Strukturen nachhaltig im Sinne des Umwelt- und Tierschutzes wirtschaften? Wenn ja, um wie viel Prozent der Betriebe handelt es sich nach Einschätzung der Bundesregierung, und in welcher Höhe (absolut und in Prozent an den Gesamtmitteln) erhalten diese Agrarfördermittel? Mit welcher Begründung?
Welche Überlegungen gibt es von Seiten der Bundesregierung bislang für die anschließende Förderperiode, um die Mittel im Sinne einer bäuerlichen Landwirtschaft einzusetzen, die nachhaltig wirtschaftet und Tier- und Umweltschutz achtet?
Fällt unter Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft auch die wirtschaftliche Situation und Einkommenssituation der Betriebe? Wenn ja, wie hat sich diese in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Wie haben sich die Realeinkommen in der Landwirtschaft in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und wie haben sich im Verhältnis die durchschnittlichen Realeinkommen über alle Branchen im gleichen Zeitraum entwickelt?
Hält die Bundesregierung die Entwicklung der Einkommenssituation in der Landwirtschaft für „nachhaltig“? Wenn nein, welche Maßnahmen plant sie, um einen Rahmen für eine nachhaltigere Entwicklung zu bieten?
Welche Ausnahmen vom Mindestlohn gibt es in landwirtschaftlichen Berufen, und wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind davon betroffen? Bis wann wird sich der Geltungsbereich des Mindestlohns auf alle regulären Arbeitsverhältnisse in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben inkl. Gartenbau erstrecken? Welche dauerhaften Ausnahmen sind geplant, und mit welcher Begründung? Wie sind die Ausnahmen mit dem Leitbild einer (sozial) nachhaltigen Landwirtschaft vereinbar?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der sauen-, mastschweine- und milchviehhaltenden Betriebe im vergangenen Jahr und in den letzten zehn Jahren entwickelt, und worin sieht die Bundesregierung die Gründe für diese rasante Entwicklung? Inwieweit plant die Bundesregierung, diese Entwicklung aufzuhalten mit entsprechenden politischen Maßnahmen?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der landwirtschaftlichen Familienbetriebe in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der nicht-inhabergeführten Betriebe in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Welchem Prozentsatz an der Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Betriebe entsprechen die Anzahl der Familienbetriebe bzw. die Anzahl der nicht-inhabergeführten Betriebe, und wie viel Prozent der landwirtschaftlichen Fläche wird von der jeweiligen Gruppe bewirtschaftet?
Falls das Ziel einer von Familienbetrieben getragenen Landwirtschaft geteilt wird, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen, um den zunehmenden Verdrängungswettbewerb durch nicht-landwirtschaftliche Investoren zu bremsen oder zu stoppen? Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen, wenn ja, welche, und bis wann?
Wie haben sich die Eigentumsverhältnisse (aufgeschlüsselt nach Eigentümern) an landwirtschaftlichen Flächen nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte getrennt nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung im gleichen Zeitraum die Verhältnisse von Ackerflächen nach Eigentums- und Pachtflächen entwickelt (bitte getrennt nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Falls die Bundesregierung das Leitbild einer „breiten Streuung des Bodeneigentums in der Hand von Landwirten und Privatpersonen“ teilt, hält sie regulierende Eingriffe in die Bodeneigentumsverhältnisse für nötig, um zu der beschriebenen Situation zu kommen? Wenn ja, welche, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung bis wann?
Welchen außenhandelspolitischen Rahmen für faire Wettbewerbsbedingungen bräuchte eine „bäuerliche Landwirtschaft, die nachhaltig wirtschaftet und Tier- und Umweltschutz achtet“ aus Sicht der Bundesregierung, um auf dem EU-Binnenmarkt nicht in einen Dumping-Wettbewerb mit ungekennzeichneten Drittlandsimporten treten zu müssen, die zu weitaus niedrigeren sozialen, ökologischen Standards und Tierschutz-Standards erzeugt wurden?
Sind im Rahmen von derzeit in Verhandlung befindlichen EU-Handelsabkommen Prozessstandards für Agrarprodukte und Lebensmittel geplant? Wenn ja, welche, und für welche Produkte? Wenn nein, warum nicht?
Wie wird sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Berechnungen von US-Agrarökonomen, nach denen allein der Wegfall von Zöllen in TTIP dem landwirtschaftlichen Sektor in den Vereinigten Staaten von Amerika wesentlich größere Umsatzzuwächse bringt als dem europäischen Agrarsektor (vgl. www.raiffeisen.com/news/artikel/30241189), in den TTIP-Verhandlungen für die Interessen von bäuerlichen Betrieben einsetzen?
Welche Chancen bietet nach Meinung der Bundesregierung TTIP für landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland, und hat die Bundesregierung die erwarteten Auswirkungen auf den landwirtschaftlichen Sektor quantifiziert?
a) Wenn ja, bitte die erwarteten Exportzuwächse mitteilen (Mengen und Erlöse, wenn vorhanden, aufgeschlüsselt nach Produkten)?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche Chancen bietet TTIP nach Meinung der Bundesregierung insbesondere für bäuerliche Betriebe, und profitieren bäuerliche Betriebe nach Meinung der Bundesregierung mehr von TTIP als der Agrarsektor allgemein?
Wie wird die Bundesregierung sich im Rahmen der TTIP-Verhandlungen für bäuerliche Betriebe einsetzen, oder ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die verschiedenen wirtschaftlichen Sektoren gegeneinander abzuwägen und negative Folgen für den Agrarsektor und insbesondere den bäuerlichen Betrieben in Kauf zu nehmen sind?
Teilt die Bundesregierung das Ziel einer regionalen Verankerung der Landwirtschaft in Deutschland, und wenn ja, sieht sie diese als gefährdet? Wenn ja, durch welche Faktoren und/oder Ursachen? Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die regionale Verankerung zu stärken?
Wie kann aus Sicht der Bundesregierung den Verbraucherwünschen nach mehr Regionalität bei Lebensmitteln entsprochen werden, auch vor dem Hintergrund, dass Regionalität in der Handelsstrategie der Europäischen Union nicht vorkommt, sondern dort ausschließlich von globalen Wertschöpfungsketten als Leitbild die Rede ist?
Widerspricht die EU-Handelsstrategie und deren Sicht auf den Agrarsektor als Sektor, der einen strukturellen Wandel durchläuft, aus Sicht der Bundesregierung dem Leitbild einer bäuerlichen Landwirtschaft, die nachhaltig wirtschaftet und Tier- und Umweltschutz achtet, in dem Sinne, als sie diesen Wandel als unausweichlich skizziert und die aus Sicht der Fragesteller Fehlentwicklungen als gegeben hinnimmt, anstatt die Möglichkeiten politischer Steuerung in die gewünschte Richtung auszuloten?