Immobiliengeschäfte der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und mögliche aufsichtsrechtliche Versäumnisse der Bundesregierung
der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Kai Gehring, Ulle Schauws, Tabea Rößner, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nachdem die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Rahmen ihres Umzugs nach Berlin keine Genehmigung zur Errichtung eines Bürogebäudes erhielt, gründete die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) in ihrem Auftrag die APO Vermietungsgesellschaft mbh & Co., Objekt Berlin KG (im Folgenden APO Vermietungsgesellschaft genannt), die zunächst allein den Zweck hatte, ein Bürogebäude für die KBV zu errichten und an diese zu vermieten. Später folgten in Absprache mit ihr weitere Grundstückskäufe und Neubauten, von denen nur einer von der KBV selbst genutzt werden sollte. Ein weiterer sollte dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verkauft bzw. vermietet, ein anderer für den Aufbau einer MVZ-Kette genutzt werden, den mehrere Ärztefunktionäre als Privatpersonen gemeinsam planten (OPG 01/2013, OPG 02/2014; Bundestagsdrucksache 17/14740).
Durch diese Grundstückskäufe und Baumaßnahmen geriet die APO Vermietungsgesellschaft immer mehr in eine finanzielle Schieflage. Die Grundstücks- und Baukosten wurden über regelmäßige Mieterdarlehen der KBV abgesichert. 2010 schließlich übernahm die KBV die APO Vermietungsgesellschaft fast vollständig, obwohl deren Bilanz zu diesem Zeitpunkt ein Defizit von mehreren Millionen Euro aufwies und spätestens ein Jahr später überschuldet war. Die Haftung für diese Verluste liegt mit der Übernahme nahezu ausschließlich bei der KBV (OPG 01/2013, OPG 02/2014, OPG 25/2015).
Die KBV ist nach § 78 Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) und § 69 Absatz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) bei ihrem Handeln den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet. Viele der finanzrelevanten Entscheidungen wurden vom Vorstand der KBV zudem ohne Beteiligung der KBV-Vertreterversammlung und ohne Genehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit als Aufsichtsbehörde getroffen, obwohl beides gesetzlich vorgeschrieben ist. Dem Bundesministerium für Gesundheit lagen allerdings frühzeitig Hinweise sowohl auf eine mögliche Übernahme der APO Vermietungsgesellschaft wie auch auf die Gewährung eines Mieterdarlehens vor (OPG 01/2013, OPG 29/2015).
Nachdem die Vorstände mehrerer kassenärztlicher Vereinigungen Strafanzeige gegen den früheren Vorstand der KBV, Dr. Andreas Köhler, wegen Untreue in einem besonders schweren Fall gestellt hatten, ordnete das Bundesministerium für Gesundheit im Sommer 2015 die Erstellung eines Gutachtens an, das die Hintergründe des Skandals beleuchten und die weiteren Folgen bspw. einer Abwicklung der APO Vermietungsgesellschaft klären soll (OPG 29/2015).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen60
Liegt der Bundesregierung das in Auftrag gegebene Wirtschaftsprüfungsgutachten zur Beteiligung der KBV an der APO Vermietungsgesellschaft vor?
Wenn nein, warum nicht?
Was sind die zentralen Aussagen des Gutachtens?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen des Gutachtens, und welches weitere Vorgehen plant sie in diesem Zusammenhang?
Was ist Ziel und Gegenstand des von der KBV eingesetzten „Vertrauensausschusses“ unter der Leitung von Prof. Dr. Hans Lilie (ÄrzteZeitung vom 7. Dezember 2015)?
a) Welche Maßnahmen hat die KBV nach Kenntnis der Bundesregierung eingeleitet, um zukünftig zu verhindern, dass relevante Finanz- und Investitionsentscheidungen ohne die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Vertreterversammlung und des Bundesministeriums für Gesundheit als Aufsichtsbehörde umgesetzt werden?
b) Welche Maßnahmen hat die KBV bislang ergriffen, um zukünftig die Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sicherzustellen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen und welche wird sie ergreifen, um die o. g. Umgehung der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungen und die Missachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zukünftig zu verhindern?
Warum hat die Bundesregierung bislang darauf verzichtet, in dieser Angelegenheit Strafanzeige gegen beteiligte Funktionäre und Angestellte der KBV zu stellen?
In welchen Jahren wurden in der Vergangenheit die nach § 274 SGB V vorgeschriebenen Betriebsprüfungen bei der KBV durchgeführt und durch wen?
a) Wann hat die Bundesregierung von der vereinbarten Kaufoption erfahren, die es der KBV ermöglichte, die APO Vermietungsgesellschaft zu übernehmen (s. Bundestagsdrucksache 17/14740)?
b) Wie hat die Bundesregierung diese Kaufoption seinerzeit (rechtlich und wirtschaftlich) beurteilt?
Wann wurde die Bundesregierung von der KBV darüber in Kenntnis gesetzt, dass diese die Absicht habe, die Kaufoption auszuüben?
Was hat die Bundesregierung unternommen, um in Erfahrung zu bringen, ob die Kaufoption seitens der KBV bereits ausgeübt wurde?
Hat die Bundesregierung die KBV vor Übernahme der APO Vermietungsgesellschaft darauf hingewiesen, dass für die Ausübung der Kaufoption eine Genehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit gesetzlich vorgeschrieben ist?
Wenn ja, wann und in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Gab es vor Übernahme der APO Vermietungsgesellschaft eine sog. Due-Diligence-Prüfung oder eine sonstige Prüfung der Finanz- und Bilanzsituation?
Falls nicht, warum nicht?
Welche Steuerforderungen entstanden durch die Übernahme der APO Vermietungsgesellschaft sowohl für die KBV wie auch für die APO Vermietungsgesellschaft (bitte auch Höhe der einzelnen Forderungen angeben)?
a) Ist die Übernahme der APO Vermietungsgesellschaft durch die KBV nach Ansicht der Bundesregierung mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu vereinbaren?
b) Falls nicht, inwieweit handelt es sich dabei um eine grobe Verletzung dieser Grundsätze, die die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach § 134 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu Folge hätte (bitte begründen)?
Wie gestaltete sich die wirtschaftliche Situation der APO Vermietungsgesellschaft zum Zeitpunkt der Übernahme, und worauf waren insbesondere die Verluste der Gesellschaft zurückzuführen?
a) Wäre die Insolvenz der APO Vermietungsgesellschaft zum Zeitpunkt der Übernahme für die KBV wirtschaftlicher gewesen?
b) Gab es nach der Übernahme der APO Vermietungsgesellschaft durch die KBV einen Zeitpunkt, zu dem die Insolvenz der Gesellschaft für die KBV wirtschaftlicher gewesen wäre als ihre Fortführung?
Wenn ja, wann?
Welche Gegenleistung wurde seinerzeit dafür vereinbart, dass die KBV sämtlich Kosten, die im Zusammenhang mit der APO Vermietungsgesellschaft mbH entstehen, trägt (s. Bundestagsdrucksache 17/14740)?
Wie ist die aktuelle wirtschaftliche Lage der APO Vermietungsgesellschaft, insbesondere im Hinblick auf ihre Darlehensverbindlichkeiten und eine damit verbundene Überschuldung?
Wie ist die Prognose für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der APO Vermietungsgesellschaft?
a) Welche Maßnahmen hat die KBV bislang ergriffen, um eine Insolvenz der APO Vermietungsgesellschaft zu vermeiden?
b) Welche weiteren Maßnahmen werden zukünftig nötig sein, um eine Insolvenz der APO Vermietungsgesellschaft zu vermeiden?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Übernahme der APO Vermietungsgesellschaft zu genehmigen?
Wenn ja, wann und warum?
Wenn nein, warum nicht?
Auf welche Tatsachen und Erkenntnisse stützte sich die Aussage der Bundesregierung vom März 2014, nach der „keine Gründe erkennbar [sind], die eine Untersagung der Beteiligung erforderlich machen würden“ (Bundestagsdrucksache 18/724)?
Welche (rechtlichen und wirtschaftlichen) Folgen hätte eine Nichtgenehmigung der Übernahme der APO Vermietungsgesellschaft, insbesondere im Hinblick auf deren weiteres Fortbestehen?
a) Welche Ansprüche hätten die APO Vermietungsgesellschaft und die apo-Bank gegenüber der KBV im Falle einer Rückabwicklung der Übernahme?
b) In welcher Höhe bestünden insbesondere finanzielle Ansprüche gegenüber der KBV?
Könnte die KBV die von ihr genutzten Gebäude von der APO Vermietungsgesellschaft erwerben, und falls ja, unter welchen Voraussetzungen?
Was wären die wirtschaftlichen Folgen eines solchen Erwerbs, sowohl für die KBV wie auch für die APO Vermietungsgesellschaft?
Welche weiteren Möglichkeiten bestehen, die Beteiligung der KBV an der APO Vermietungsgesellschaft zu beenden, und mit welchen rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen wäre die Beendigung jeweils verbunden?
Waren der Kauf eines Baufeldes und die Errichtung des Gebäudes für den Gemeinsamen Bundesausschuss (s. Bundestagsdrucksache 17/14740) mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu vereinbaren?
Falls ja, wieso?
Falls nein, warum nicht?
Welche Erlöserwartungen bestünden bei einem Verkauf des Gebäudes des Gemeinsamen Bundesausschusses nach derzeitiger Prognose?
Gibt es seitens des Gemeinsamen Bundesausschusses die Bereitschaft und Möglichkeit, das von ihm angemietete Gebäude zu erwerben?
Falls nein, wieso nicht?
War der Kauf des Baufeldes für das geplante Ärztehaus mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu vereinbaren?
Falls ja, wieso?
Falls nein, warum nicht?
Hält es die Bundesregierung für mit dem Amt eines KBV-Vorstands vereinbar, sich als Privatperson an einer Stiftung zu beteiligen, die über ausgegründete Gesellschaften den Aufbau einer MVZ-Kette anstrebt, oder inwieweit bestehen hier Interessenkonflikte (s. Bundestagsdrucksache 18/724)?
Ist das Grundstück des Baufeldes für das geplante Ärztehaus weiterhin im Eigentum der APO Vermietungsgesellschaft?
Falls nein, in wessen Eigentum befindet es sich?
Falls es sich noch im Eigentum der APO Vermietungsgesellschaft befindet: plant die APO Vermietungsgesellschaft einen Verkauf des Grundstückes?
Falls nein, wieso nicht?
Wie hoch war der Erlös bzw. wie hoch sind die prognostizierten Erlöserwartungen beim Verkauf dieses Baufeldes?
a) Inwieweit trifft es zu, dass die Grundstücks- und Baukosten für diese beiden o. g. Immobilienprojekte (Gemeinsamer Bundesausschuss und Ärztehaus) über Mieterdarlehen der KBV abgesichert wurden?
b) Ist dieses Vorgehen nach Ansicht der Bundesregierung mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu vereinbaren?
a) Inwieweit trifft es zu, dass sich der damalige KBV-Vorstand für beide Bauprojekte verpflichtete, dass zu errichtende Gebäude ersatzweise anzumieten, sollte die ursprünglich geplante Verwendung scheitern?
b) Ist diese Verpflichtung nach Ansicht der Bundesregierung mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu vereinbaren?
Warum waren die o. g. Immobilienprojekte der APO Vermietungsgesellschaft, die in enger Abstimmung mit der KBV initiiert wurden, nicht Teil des 2012 in Auftrag gegebenen Wirtschaftsprüfergutachtens durch die ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (s. Bundestagsdrucksache 18/724)?
In wessen Eigentum standen die Grundstücke für die Gebäude KBV II, des Gemeinsamen Bundesausschusses und des geplanten Ärztehauses, bevor sie durch die APO Vermietungsgesellschaft erworben wurden?
a) Trifft es zu, dass das der Bundesregierung übersandte Protokoll der Vertreterversammlung vom Dezember 2005 Informationen zu Bewilligung eines Mieterdarlehens gegenüber der APO Vermietungsgesellschaft enthielt?
Falls ja, welche Informationen waren dies?
b) Trifft es zu, dass die Bundesregierung bereits 2006 auf Nachfrage vom damaligen KBV-Vorstand über die Existenz eines solchen Mieterdarlehens in Kenntnis gesetzt wurde?
c) Falls beides nicht zutrifft, wann und in welcher Form hat die Bundesregierung zum ersten Mal Anhaltspunkte für die Existenz eines solchen Darlehens erlangt?
In welcher Form hat die Bundesregierung auf diese Information reagiert, und hat sie die KBV insbesondere auf die fehlende, aber nach § 85 SGB IV vorgeschriebene Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit hingewiesen?
Wenn nein, warum nicht?
Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Modalitäten des Mieterdarlehens (Zinssatz, Tilgung, Absicherung im Grundbuch) in Erfahrung zu bringen?
Hat sie sich die schriftliche Darlehensvereinbarung vorlegen lassen, und falls nein, warum nicht?
a) Was hat die Bundesregierung in den Folgejahren unternommen, um die Entwicklung des Mieterdarlehens nachzuverfolgen?
Falls sie nichts unternommen hat, warum nicht?
b) Inwieweit steht das Verhalten der Bundesregierung im Widerspruch zu ihrer Feststellung vom März 2014, das Bundesministerium für Gesundheit habe „unmittelbar nachdem Anzeichen für Unregelmäßigkeiten im Finanzsektor bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung aufgetreten sind, mit Nachdruck auf eine Aufklärung gedrängt“ (Bundestagsdrucksache 18/724)?
Handelt es sich bei der Gewährung der Mieterdarlehen um eine nach § 83 SGB IV zulässige Anlageform?
a) Ist die Gewährung der Mieterdarlehen nach Ansicht der Bundesregierung mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu vereinbaren?
b) Falls nicht, inwieweit handelt es sich dabei um eine grobe Verletzung dieser Grundsätze, die die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach § 134 BGB zu Folge hätte (bitte begründen)?
a) War der Bundesregierung bekannt, dass es sich bis 2008 zunächst um ein zinsloses Mieterdarlehen handelte?
b) Ist die Gewährung eines zinslosen Mieterdarlehens durch die KBV nach Ansicht der Bundesregierung mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu vereinbaren?
Wenn nicht, warum nicht?
a) Ist der KBV durch die Aufnahme eines Darlehens bei der Sparkasse KölnBonn und die Weitergabe der Summe an die APO Vermietungsgesellschaft als Mieterdarlehen ein wirtschaftlicher Schaden entstanden (s. Bundestagsdrucksache 18/724)?
Falls ja, in welcher Höhe?
b) Werden die Zinsen für dieses Darlehen durch die Zinszahlungen der APO Vermietungsgesellschaft vollständig refinanziert?
Ist der KBV durch das Mieterdarlehen der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg ein wirtschaftlicher Schaden entstanden (OPG 29/2015)?
Falls ja, in welcher Höhe?
Welchen Zweck hatte die kontinuierliche Erhöhung der Mieterdarlehen?
Hatte sie auch den Zweck, eine Insolvenz der APO Vermietungsgesellschaft zu vermeiden?
Durch wen wurde die sukzessive Erhöhung des Mieterdarlehens in den Jahren 2006 bis 2012 beschlossen, und was waren die Gründe für die jeweilige Erhöhung (bitte einzeln angeben)?
a) Wie hoch ist das von der KBV gewährte Mieterdarlehen nach aktuellem Stand?
b) In welcher Höhe wurde es bereits getilgt, und wie hoch ist die aktuelle jährliche Tilgung?
c) Wie hoch ist die aktuelle Verzinsung?
Wie hoch ist im Falle eines Fortbestehens der Mieterdarlehen nach derzeitiger Prognose das Risiko eines (teilweisen) Zahlungsausfalls für die KBV?
Warum hat die Bundesregierung 2012 nur auf eine Modifikation des Darlehensvertrages hingewirkt und nicht auf eine Rückabwicklung des Darlehens?
Warum hat die Bundesregierung das Darlehen bislang nicht genehmigt, wenn der KBV dadurch nach eigener Einschätzung der Bundesregierung „kein wirtschaftlicher Schaden entstanden“ sei (Antwort der Bundesregierung vom 20. Dezember 2013 auf die Schriftliche Frage 71 des Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Bundestagsdrucksache 18/247) und es aus ihrer Sicht „keinen Anlass [gibt], eine nachträgliche Genehmigung […] endgültig zu versagen“?
Beabsichtigt sie, eine solche Genehmigung zu erteilen?
Wenn ja, warum?
Falls nein, warum nicht?
Welche (rechtlichen und wirtschaftlichen) Folgen hätte eine Nichtgenehmigung der Mieterdarlehen?
a) Welche Ansprüche hätten die APO Vermietungsgesellschaft und die apo-Bank gegenüber der KBV im Falle einer Rückabwicklung der Mieterdarlehen?
b) In welcher Höhe bestünden insbesondere finanzielle Ansprüche gegenüber der KBV?
Trifft es zu, dass die KBV zugunsten anderer Darlehensgläubiger einen Rangrücktritt erklärt hat, und falls ja, was waren die Gründe für diesen Rangrücktritt?
a) Inwieweit verstößt der Rangrücktritt nach Ansicht der Bundesregierung gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (bitte begründen)?
b) Falls ja, inwieweit handelt es sich dabei um eine grobe Verletzung dieses Grundsatzes, die die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach § 134 BGB zur Folge hätte (bitte begründen)?