[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 29. Januar 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7433
18. Wahlperiode 01.02.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Peter Meiwald,
Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/7296 –
Biologische Vielfalt an der Elbe
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Elbe ist einer der letzten noch relativ naturnahen Flüsse mit ausgeprägten
Auenlandschaften in Europa. Damit ist die Elbe von internationaler Bedeutung
für die Biodiversität. Zudem bildet die fließende Elbe mit ihren Auen einen
bedeutenden Teil der nationalen Biotopverbundstruktur und sichert damit zugleich
die europäische Achse der grünen Infrastruktur.
Die Mittlere und Obere Elbe ist der letzte auf 600 Kilometer freifließende,
ungestaute Strom in Deutschland mit den ausgedehntesten Hartholzauwäldern
Mitteleuropas. Neben den Auwäldern gibt es zahlreiche seltene flusstypische
Lebensräume, wie Altwasser, einzelne Talsandflächen und Dünen sowie Sand-
und Schlammbänke im Flussuferbereich. In dieser vielfältigen und
strukturreichen Landschaft sind über tausend verschiedene Pflanzenarten zu finden. Auch
viele tausend Tierarten sind allein an der Mittleren Elbe heimisch. So wurden
310 Vogelarten nachgewiesen, darunter Rotmilan, Schwarzstorch, Fisch- und
Seeadler. Viele der gefährdeten Arten und Lebensräume sind anderswo bereits
ausgestorben oder verschwunden, aber an der Elbe noch erhalten. Damit sind
die Elbe und ihre Auen als „Hot Spots“ der Biodiversität von nationaler wie
auch von internationaler Bedeutung. Diese Flusslandschaft ist einzigartig und
daher auch vielfach geschützt: Fast der gesamte Lauf der deutschen Elbe ist
europäisches Schutzgebiet (Flora-Fauna-Habitat/Natura 2000); auf 400
Kilometern Länge erstreckt sich das UNESCO-Biosphärenreservat Flusslandschaft
Elbe, das größte terrestrische Schutzgebiet in Deutschland. Die Elbe ist zudem
auf 43 Kilometern Flusslänge Teil des UNESCO-Welterbes Dessau-Wörlitzer
Gartenreich, ein Erbe der Menschheit.
Doch verschiedene Faktoren gefährden die biologische Vielfalt an der Elbe: So
wird die Elbe seit Anfang der 90er-Jahre mit dem Ziel ausgebaut, eine nahezu
ganzjährige Fahrtiefe von 1,60 m zwischen Geesthacht und Dresden
herzustellen, um eine planbare Güterschifffahrt zu ermöglichen. Doch dieses Ziel wurde
trotz großer baulicher Anstrengungen verfehlt. Die Sinnhaftigkeit dieser
Maßnahmen erscheint angesichts geringer Transportmengen, niedriger
Wasserstände und auch einer zu befürchtenden Gefährdung der lokalen Biodiversität
als fragwürdig.
Parallel dazu verschärft sich die Sohlerosion an der Elbe – u. a. eine Folge der
künstlichen Einengung und Vertiefung – kontinuierlich. Diese Eintiefung ist ein
inzwischen sich selbst beschleunigender Prozess, der bislang nicht verlangsamt
oder aufgehalten werden konnte. Somit entfernt sich der Wasserspiegel des
Flusses stetig von der Aue, wodurch in der Konsequenz der Feuchtlebensraum
Aue immer weiter trocken zu fallen droht. Doch für den Erhalt der einzigartigen
biologischen Vielfalt an der Elbe ist vornehmlich der Erhalt auch dieses
Lebensraumes ausschlaggebend. Die sich hier abzeichnende Entkopplung von Fluss
und Aue infolge der Sohlerosion gefährdet die Schutzgebiete und damit auch
die Artenvielfalt.
Außerdem herrschten im Jahr 2015 über viele Monate hinweg extreme
Niedrigwasserstände: Allein dadurch waren Feuchtlebensräume wie Altwässer schon
teilweise bereits im Frühjahr ausgetrocknet. Die stattfindende Sohlerosion und
Sohlvertiefung verstärken die negativen Auswirkungen der Trockenphasen auf
die Auenlebensräume dabei noch zusätzlich.
1. Welche Ziele der NBS (Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt) hat
die Bundesregierung für die Flusslandschaft der Elbe vorgesehen?
Werden diese bis 2020 erreicht?
Die einschlägigen Ziele der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt sind
im Kapitel „Flüsse und Auen“ Seite 35 der Strategie nachzulesen. Mit der im
Oktober 2015 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit (BMUB) vorgelegten „Naturschutzoffensive 2020“ wird auch ein
Schwerpunkt auf die Auenentwicklung gelegt. U. a. wird die Bundesregierung
mit dem „Bundesprogramm Blaues Band Deutschland“ eine Initiative zur
Renaturierung von Bundeswasserstraßen und deren Auen ergreifen. Über die
Zielerreichung informiert der Auenzustandsbericht des Bundesamtes für Naturschutz
(BfN), der für das Jahr 2020 aktualisiert wird.
2. Welche Maßnahmen führt die Bundesregierung an der Elbe durch, oder an
welchen Maßnahmen ist die Bundesregierung beteiligt, um die Ziele der
NBS bis 2020 zu erreichen?
Von welchen Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele hat die
Bundesregierung Kenntnis?
Über welche Flächen (Größe in Hektarangabe) erstrecken sich diese
Maßnahmen, und wie hoch ist deren Anteil an der Elbe und ihren
Auenlandschaften?
3. Welchen Beitrag leisten diese Maßnahmen an der Erreichung der Ziele der
Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt?
Die Fragen 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Über die Förderprogramme des Bundes „chance.natur - Bundesförderung
Naturschutz“ und das „Bundesprogramm Biologische Vielfalt“ leistet die
Bundesregierung wesentliche Beiträge zur Erreichung der Ziele der Nationalen Strategie zur
biologischen Vielfalt (NBS). Im Rahmen des Förderprogramms „chance.natur –
Bundesförderung Naturschutz“ wurden das Naturschutzgroßprojekt „Lenzener
Elbtalaue“ (Projektabschluss 2011) und das Projekt „Mittlere Elbe“ gefördert
(Projektlaufzeit voraussichtlich bis 2018). Das Projekt „Lenzener Elbtalaue“
umfasst eine Kerngebietsfläche von 1 031 ha. Ziel des Vorhabens ist die
Wiederherstellung eines Mosaiks aus neugeschaffenen Flutmulden, halboffener
Weidelandschaft und Auwald. Durch die Deichrückverlegung und die Schlitzung des
Altdeichs im Jahr 2009 wurden 420 ha Auenfläche wieder an die
Überflutungsdynamik der Elbe angeschlossen.
Das Projekt „Mittlere Elbe“ umfasst eine Kerngebietsfläche von 5 828 ha. Ziel
des Vorhabens ist der Schutz und die Wiederherstellung einer weitestgehend
intakten, naturnahen und waldreichen Überflutungsaue als Lebensraum
auentypischer Tier- und Pflanzenarten in einem der beiden größten zusammenhängenden
Auenwaldkomplexe Mitteleuropas. Durch die Deichrückverlegung werden
600 ha Überflutungsfläche zurück gewonnen.
Im Rahmen des „Bundesprogramms Biologische Vielfalt“ wird das Projekt
„Auenentwicklung und Auenverbund an der unteren Mittelelbe“ gefördert. Es läuft
über einen Zeitraum von fünf Jahren. In einem Flussabschnitt von ca. 50 km
Länge bzw. auf einem Gebiet von 420 ha werden verschiedene Maßnahmen zur
Auenrenaturierung durchgeführt. Darüber hinaus dient dieses Projekt der
Erarbeitung eines Konzeptes für einen modellhaften länderübergreifenden
Auenverbund – einbezogen sind die Länder Sachsen-Anhalt, Brandenburg und
Niedersachsen.
Die Fläche der morphologischen Aue der Binnenelbe (Geesthacht bis zur
tschechischen Grenze) umfasst 293 464 ha, die Fläche der rezenten Aue 56 979 ha. Die
Maßnahmenflächen der drei laufenden Projekte (7 279 ha) umfasst damit
rd. 2,5 Prozent der morphologischen Aue. Die Gesamtfläche der rezenten Aue
vergrößert sich durch die beiden Deichrückverlegungen um ca. 1,8 Prozent. Diese
Projekte tragen dazu bei, die auf Fluss- und Aue bezogenen Ziele der NBS bzw.
der Naturschutz-Offensive 2020 zu erreichen. Darüber hinaus gibt es an der Elbe
weitere Maßnahmen, die in Zuständigkeit der Naturschutz- und Wasserbehörden
der Länder geplant und umgesetzt werden und die bei der Erstellung des
Gesamtkonzeptes Elbe Berücksichtigung finden. Darüber hinaus wird auf die
Beantwortung der Fragen 19 und 20 verwiesen.
4. Wie viele und welche der Arten, die in der Flusslandschaft Elbe vorkommen,
stehen nach Wissen der Bundesregierung auf der Roten Liste oder sind vom
Aussterben bedroht (bitte Angaben in absoluten Zahlen und in Prozent)?
Wie bewertet die Bundesregierung diesen Zustand?
Auf Bundesebene sind derartige Daten nicht unmittelbar verfügbar. Aufgrund der
Vollzugszuständigkeit der Länder für Naturschutzbelange kann die Frage nur von
den betroffenen Elbe-Anlieger-Bundesländern beantwortet werden.
5. Wie viele Lebensraumtypen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung an
der deutschen Elbe und ihren Auen, und wie viele davon sind bundesweit
gefährdet (bitte Angaben in absoluten Zahlen und in Prozent)?
Wie bewertet die Bundesregierung diesen Zustand?
In den Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebieten an der mittleren und oberen Elbe
sind 33 der in Deutschland vorkommenden 92 Lebensraumtypen vertreten
(s. Liste im Anhang). Aufgrund ihrer Abgrenzung umfassen die Gebiete auch
Lebensraumtypen, die ihren Schwerpunkt i. d. R. außerhalb von Auen haben, wie
z. B. Felsen oder Moore.
Die Bewertung von deren Erhaltungszustand in der atlantischen und
kontinentalen biogeografischen Region, an denen die Elbe Anteil hat, ergibt sich aus dem
deutschen FFH-Bericht, der innerhalb der Bundesregierung abgestimmt ist.
Dessen Ergebnisse sind auf den Webseiten des Bundesamtes für Naturschutz unter
www.bfn.de/0316_nat-bericht_2013-komplett.html veröffentlicht.
6. Wie viele und welche dieser Lebensraumtypen sind von Grundwasser oder
Wasser abhängig, und wie viele davon sind bundesweit selten und gefährdet
(bitte Angaben in absoluten Zahlen und in Prozent)?
Wie bewertet die Bundesregierung diesen Zustand?
Von den 33 in den FFH-Gebieten an der Elbe vorkommenden Lebensraumtypen
sind 17 als wasserabhängig und fünf als bedingt wasserabhängig im Sinne der
Wasserrahmenrichtlinie einzustufen (s. Liste im Anhang). Zur Bewertung des
Erhaltungszustands wird wiederum auf den FFH-Bericht 2013 verwiesen
(
www.bfn.de/0316_bericht2013.html).
7. Welche Ökosystemleistungen erbringt die Flusslandschaft der Elbe nach
Kenntnis der Bundesregierung, und wie bewertet die Bundesregierung
diese?
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um diese zu erhalten oder
wiederherzustellen?
Flusslandschaften wie die Elbe erbringen eine Vielzahl von
Ökosystemleistungen. Unter anderem bieten sie einen natürlichen Hochwasserschutz, sie
verbessern die Wasserqualität, halten Nährstoffe aus der Landwirtschaft sowie
Treibhausgase zurück und moorreiche und nasse Flussniederungen tragen zum
Klimaschutz bei. Naturnahe Auenlandschaften erbringen nach Auffassung der
Bundesregierung einen hohen Gewinn für die Gesellschaft. Nach einer überschlägigen
Abschätzung besitzen die überfluteten deutschen Elbauen bereits heute das
Potenzial, bis zu 7 000 Tonnen Stickstoff pro Jahr und bis zu 120 Tonnen Phosphor
pro Jahr zurückzuhalten. Diese Leistungen können künftig durch Maßnahmen zur
Gewässer- und Auenrenaturierung noch gesteigert werden.
Im Rahmen des vom BMUB und Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) gemeinsam finanzierten Programms „Förderung von
Forschungsvorhaben zur Umsetzung der NBS“ ist vorgesehen, das Projekt „Mechanismen der
Ökosystemdienstleistungen von Hartholz-Auwäldern“ im Verlauf des aktuellen
Jahres zur Förderung zu bringen. Die Umsetzungsmaßnahmen sollen auf einen
Flussabschnitt von ca. 150 km Länge bzw. auf einem Gebiet von ca. 30 ha verteilt
stattfinden. Einbezogen werden sowohl rezente als auch Altauen. Die
Maßnahmen umfassen Neubegründungen von Hartholzauwäldern bzw. die
Neuetablierung von lebensraumtypischen Kraut- und Strauchschichtarten und haben eine
Verbesserung der Kohlenstoffspeicherung und der Hochwasserretention zum
Ziel.
8. Welche der Ökosystemdienstleistungen sieht die Bundesregierung durch die
voranschreitende Eintiefung der Elb-Sohle gefährdet?
Die Eintiefung der Sohle in der Erosionsstrecke der Elbe tangiert die
Ökosystemdienstleistungen „Habitatfunktion“ und „Nährstoffretention“.
9. Auf welchen Flussabschnitten hat sich die Sohle der Elbe nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Beginn der Messungen eingetieft, bzw. wo gibt es ein
Geschiebedefizit?
Wie hoch sind die Eintiefungsraten (Angaben in cm), und wie hoch ist das
jährliche Geschiebedefizit (bitte die Elbe-Kilometer sowie Orte angeben)?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Situation?
Überwiegend in der sogenannten Erosionstrecke zwischen Mühlberg (km 120)
und Lutherstadt Wittenberg (km 230), aber auch an einzelnen weiteren Strecken
tieft sich die Sohle der Elbe ein. In diesem Bereich gibt es ein Geschiebedefizit.
Über die Größe des Gesamtgeschiebedefizits an der Elbe gibt es unterschiedliche
Angaben. Sie stimmen darin überein, dass es mehrere 100 000 Tonnen pro Jahr
beträgt.
Die Eintiefungsrate in der Erosionsstrecke liegt in der Größenordnung von
ca. 1 cm/Jahr. Dazwischen liegen Strecken mit stabiler Sohle (0 cm/Jahr). Lokal
werden Spitzenwerte der Eintiefungsraten von bis zu 2 cm/Jahr registriert.
Die Erosion der Elbe wurde von der Bundesregierung als ein
wasserwirtschaftliches, naturschutzfachliches und verkehrliches Problem erkannt und ihr soll durch
die Umsetzung eines Sohlstabilisierungskonzepts begegnet werden.
10. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Eindämmung der
Sohlerosion bisher unternommen, und welche sind geplant?
Wie viel haben diese Maßnahmen bislang gekostet?
Der Bund hat für den von der Erosion betroffenen Elbabschnitt ein
Sohlstabilisierungskonzept (2009) entwickelt. Darin sind Maßnahmen, wie z. B.
Geschiebezugabe, Bauwerksanpassungen, Grobkornanreicherungen und
Querschnittsaufweitungen enthalten. An Möglichkeiten der Optimierung der Erosionsminderung
wird gearbeitet. Bisher werden diese Maßnahmen nur im Rahmen der
Unterhaltung umgesetzt. Zukünftig werden auch größere Ausbaumaßnahmen zur
Sohlstabilisierung, wie zum Beispiel das Pilotprojekt „Klöden“ umgesetzt.
Die bisherigen Kosten für die Geschiebezugabe belaufen sich auf ca. 13,5 Mio.
Euro. Dazu kommen Anteile von Maßnahmen an den Strombauwerken, die sich
vor dem Hintergrund ihrer Mehrfachfunktion nicht explizit erfassen lassen.
11. Wird der Handlungsspielraum für die wirksame Bekämpfung der
Sohlerosion nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der Unterhaltungsziele
für die Wasserstraße Elbe (beispielsweise durch die Auswahl von
Maßnahmen) eingeschränkt, und wenn ja, inwiefern?
Der Handlungsspielraum für Maßnahmen zur Erosionsminderung entlang der
Elbe wird durch unterschiedlichste Nutzungsinteressen (Hochwasserschutz,
Landwirtschaft, Siedlung, Infrastruktur, Schifffahrt) und die bestehenden
technischen und wirtschaftlichen Realisierungsmöglichkeiten bestimmt. Im Rahmen
der Erstellung des Gesamtkonzeptes für die Elbe wird das zukünftige
verkehrliche Unterhaltungsziel festgelegt. Hierbei wird besonderer Wert auf die
Reduzierung der Erosion und die gleichzeitige Verbesserung der verkehrlichen
Nutzbarkeit gelegt. Insgesamt besteht Handlungsspielraum für eine wirksame
Reduzierung der Erosion.
12. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über das
Planfeststellungsverfahren für die Pilotmaßnahme „Sohlstabilisierung bei Klöden“ vor?
Ist das Planfeststellungsverfahren für die Pilotmaßnahme
„Sohlstabilisierung bei Klöden“ (Bundestagsdrucksache 18/3689) eröffnet worden?
Wenn nicht, warum nicht?
Was sind die nächsten Planungsschritte, und wann wird das
Planfeststellungsverfahren eröffnet werden?
13. Wie viele Jahre wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzung der
Pilotmaßnahme „Sohlstabilisierung bei Klöden“ in Anspruch nehmen?
Wie sieht der Zeitplan aus?
Die Fragen 12 und 13 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Das Planfeststellungsverfahren wurde noch nicht eröffnet. Voraussichtlich im
zweiten Quartal 2016 wird der sog. Scoping-Termin nach § 5 des Gesetzes über
die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) stattfinden, der die
Umweltverträglichkeitsuntersuchung sowie weitere umweltbezogene Untersuchungen, z. B. zur
FFH-Verträglichkeit, vorbereitet. Der Beginn des Anhörungsverfahrens nach
§ 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) ist von der Dauer des im
Ergebnis des Scoping-Termins festgelegten Untersuchungszeitraums abhängig.
Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens, für das nach derzeitigem Stand
ca. zwei Jahre ab Beginn des Anhörungsverfahrens eingeplant werden, kann die
bauliche Umsetzung der Pilotmaßnahme beginnen, die voraussichtlich fünf Jahre
in Anspruch nehmen wird.
14. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für dieses
Pilotprojekt, und wer trägt diese Kosten?
Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf ca. 28,5 Mio. Euro
(Preisstand 2011). Nach dem derzeitigen Verhandlungsstand werden die Kosten vom
Bund und dem Land Sachsen-Anhalt getragen.
15. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Projekte zur Eindämmung
der Erosion der Sohle geplant, und wenn ja, wo (bitte die Elbe-Kilometer
sowie Orte angeben)?
Wie sind bei diesen Projekten der Planungsstand und der zeitliche Ablauf?
Welche Kosten sind je Projekt zu erwarten?
Gemäß des vom Bund entwickelten Sohlstabilisierungskonzeptes sind entlang der
Elbe weitere Maßnahmen zur Minderung der Erosionstendenzen vorgesehen. Ein
weiteres Projekt mit Pilotcharakter ist im Streckenabschnitt Wittenberg/L. –
Coswig vorgesehen. Hierfür liegt eine Vorstudie vor. Die Kosten lassen sich
derzeit noch nicht benennen.
16. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkung der Sohlerosion
a) auf den Lebensraum der Elbe-Aue,
b) auf das UNESCO-Biosphärenreservat,
c) auf FFH-Gebiete entlang der Elbe sowie
d) auf den Landschaftspark UNESCO-Welterbe Dessau-Wörlitzer
Gartenreich?
Nach derzeitiger Kenntnis kann sich das Absinken der mittleren Wasserstände als
Folge der Erosion auf den Lebensraum der Elbe-Aue, das Biosphärenreservat
Flusslandschaft Elbe, FFH-Gebiete entlang der Elbe sowie auf den
Landschaftspark UNESCO-Welterbe Dessau-Wörlitzer Gartenreich auswirken.
17. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche FFH-Lebensraumtypen
an der Elbe zum dauerhaften Erhalt von prioritären Arten beitragen?
Wie ist der Erhaltungszustand dieser Lebensraumtypen?
In den FFH-Gebieten an der mittleren und oberen Elbe in Deutschland kommen
die prioritären Arten Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria), Sand-
Silberscharte (Jurinea cyanoides) und Eremit (Osmoderma eremita) vor. Die Bewertung
ihrer Erhaltungszustände ist ebenfalls im FFH-Bericht 2013 (
www.bfn.de/
0316_bericht2013.html) zu finden. Die Arten sind selbständiges Schutzgut und
werden daher nicht über den LRT-Schutz geschützt.
18. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Sohlerosion der Elbe negative
Auswirkungen auf FFH-Arten und -Lebensraumtypen hat?
Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
19. Ist der Bundesregierung bekannt, ob für die FFH-Lebensraumtypen entlang
der Elbe und ihren Auen Managementpläne vorliegen und ob die
Management-Ziele für diese Lebensraumtypen erreicht wurden?
Wenn nicht, ist der Bundesregierung bekannt, wann die Ziele erreicht
werden?
Durch das laufende Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2014/2262 zur Ausweisung
von besonderen Schutzgebieten (BSG/SAC) nach FFH-Richtlinie ist der
Bundesregierung grundsätzlich bekannt, für welche FFH-Gebiete Managementpläne
vorliegen. Eine räumliche Verschneidung mit dem Elbegebiet ist dabei noch nicht
erfolgt. Die Managementplanung für die FFH-Gebiete an der Elbe einschließlich
deren Zielsetzung liegt in der Zuständigkeit der Länder. Der Bundesregierung
liegen daher keine Erkenntnisse vor, ob und wann die Management-Ziele erreicht
wurden bzw. werden.
20. Wurden die Ziele des Managements bei der Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie beachtet und in die Bewirtschaftungspläne eingearbeitet?
Für die Erstellung und Umsetzung der Bewirtschaftungspläne und
Maßnahmenprogramme nach EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind die Länder
zuständig. Über die Berücksichtigung der FFH-Managementpläne bei der Umsetzung
der WRRL liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
21. Wie verhält sich nach Kenntnis der Bundesregierung das
Grundwasserregime in den rezenten (noch überfluteten) Auen und in den Altauen?
Gibt es Untersuchungen, welche Pflanzen- und Tierarten sowie welche
Lebensraumtypen (Biotoptypen) durch die fortlaufende Sohlerosion bedroht
bzw. in ihrem Bestand rückläufig sind?
Wenn ja, welche sind das, und was ist das Ergebnis?
Sind darunter auch seltene und gefährdete Lebensraumtypen, und wenn ja,
in welchen Anteilen?
Der Grundwasserstand in der Aue ist abhängig vom Wasserstand des Flusses. In
naturnahen Flusslandschaften ist der Grundwasserstand in der Aue höher und der
Austausch zwischen Flusswasser und dem Grundwasser in der Aue intensiver als
bei ausgebauten Flüssen mit positiven Wirkungen auf die biologische Vielfalt,
die Wassertemperatur und das Nährstoffniveau. Insbesondere die Sohlerosion
verändert die Wasserstände im Uferbereich, die Häufigkeit, Höhe und Dauer von
Überflutungen sowie das Grundwasserregime. Habitate, die von Qualmwasser
oder oberflächennahem Grundwasser abhängen, können austrocknen. Die
Auswirkungen dieser Veränderungen sind stark von den Gegebenheiten vor Ort
abhängig und daher im Einzelfall zu bewerten. Wenn eine funktionelle Entkopplung
von Fluss und Aue stattfindet, wird die Funktion und Artenausstattung der
aquatischen bzw. wechselfeuchten Auenlebensräume beeinträchtigt. Beispielhaft sind
FFH-Lebensraumtypen und -Arten zu nennen. Betroffen sein können Hartholz-
Auenwälder (LRT 91F0), Weiden-Auenwälder und Erlen-Eschen-Auenwälder
(LRT 91E0*), magere Flachland-Mähwiesen (LRT 6510), die sehr seltenen
Brenndolden-Auenwiesen (LRT 6440) und feuchte Hochstaudenfluren
(LRT 6430), die alle an der Elbe bundesweit bedeutende Vorkommen haben.
Weiterhin betroffen sind Flüsse mit Schlammbänken (LRT 3270) und große
Altwässer der rezenten Aue (LRT 3150). Durch die Lebensraumveränderungen
betroffen sein können auch die an der Elbe vorkommenden auentypischen Tierarten
der FFH-Richtlinie und der EU-Vogelschutzrichtlinie, wie z. B. Grüne
Flussjungfer, Heldbock, Rotbauchunke, Moorfrosch, Schlammpeitzger, Bitterling oder
Mittelspecht. Darüber hinaus wird auf die Beantwortung der Fragen 5, 6 und 16
verwiesen.
22. Welche weiteren Nutzungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von
der Erosion der Sohle betroffen?
Die Erosion hat Auswirkungen auf verschiedenste Nutzungen entlang der Elbe,
wie z. B. Schifffahrt, Infrastruktur (Brücken, Düker etc.), Landwirtschaft,
Fischereiwirtschaft und Tourismus.
23. Welche Bedeutung hat nach Auffassung der Bundesregierung der Elbe-
Biotopverbundkorridor für die grüne Infrastruktur in Deutschland, und welchen
nationalen Beitrag liefert sie zur europäischen grünen Infrastruktur?
Zentrale Botschaft der EU-Mitteilung zur Grünen Infrastruktur vom 6. Mai 2013
ist, dass die Naturausstattung einen unverzichtbaren Beitrag zur wirtschaftlichen
und gesellschaftlichen Entwicklung leistet. Nach einer im Auftrag des BfN
erarbeiteten Studie der Technischen Universität Berlin ist der Nutzen
naturverträglicher Hochwasserschutzmaßnahmen mit Deichrückverlegung und Schaffung von
35 000 ha Überschwemmungsflächen an der Elbe dreimal höher als deren Kosten.
Die Auen im Elbe-Biotopverbundkorridor sind damit ein wichtiger Bestandteil
der europäischen grünen Infrastruktur.
24. Wird dieser Biotopverbundkorridor durch die Erosion der Sohle
beeinträchtigt oder gestört, und wenn ja, in welcher Weise?
Gesicherte Aussagen zur Störung des Biotopverbundkorridors liegen nicht vor.
25. Sind Maßnahmen notwendig, um diese grüne Infrastruktur entlang der Elbe
zu stärken, und wenn ja, welche?
Welche Maßnahmen sollen dazu umgesetzt werden?
Aus Sicht der Bundesregierung sind Maßnahmen notwendig, um die grüne
Infrastruktur entlang der Elbe zu stärken. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung
wurde die Vorlage eines Bundeskonzepts Grüne Infrastruktur (BKGI) als
Entscheidungsgrundlage für Planungen des Bundes vereinbart. Dieses wird derzeit
unter Federführung des Bundesamtes für Naturschutz erarbeitet. Ein
Schwerpunkt wird der Bereich Auenschutz und Auenentwicklung sein. Das BKGI liefert
somit auch Beiträge für die Planungen des Bundes im Bereich der Elbe, um die
vielfältigen Funktionen der Elbaue (natürlicher/naturnaher Hochwasserschutz,
Wasserreinigungsvermögen/Nährstoffretention, Minderung der
Treibhausgasemissionen, Erhaltung naturnaher Lebensräume, Naherholung und
Tourismus) zu stützen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
26. Sind der Bundesregierung die Schlussfolgerungen des Rates der
Europäischen Union zur Halbzeitbewertung der EU-Biodiversitätsstrategie bis 2020
vom 16. Dezember 2015 bekannt?
Welche Konsequenzen haben diese konkret für die Elbe, und wie sollen diese
umgesetzt werden?
Der Bundesregierung sind die Schlussfolgerungen des EU-Umweltrates vom
16. Dezember 2015 bekannt. Sie enthalten allgemeine Positionen zu
übergreifenden Aspekten der Umsetzung der EU-Biodiversitätsziele für 2020 (z. B.
Bedeutung der bestehenden EU-Naturschutzregelungen, verbesserte
Finanzierungsmöglichkeiten, stärkere Berücksichtigung von Biodiversitätsfragen bei anderen
Politikthemen). Diese Positionen decken sich mit den Zielen der Bundesregierung
bei der Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie. Aus einem solchen EU-
Beschluss lassen sich keine unmittelbar konkreten Maßnahmen für einzelne
Ökosysteme oder Flussgebiete wie die Elbe ableiten.
Anlage zu den Fragen 5 und 6:
Liste der FFH-Lebensraumtypen in den FFH-Gebieten an der mittleren und oberen Elbe
C
od
e
pr
io
rit
är
Lebensraumtyp nach Anhang I FFH-Richtlinie
W
as
se
rab
hä
ng
ig
-
ke
it
2310 Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista [Dünen im Binnenland]
2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis [Dünen im
Binnenland]
3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea
uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea
w
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder
Hydrocharitions
w
3160 Dystrophe Seen und Teiche w
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion
fluitantis und des Callitricho-Batrachion
w
3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und
des Bidention p.p.
w
4030 Trockene europäische Heiden
6120 * Trockene, kalkreiche Sandrasen
6210 * Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-
Brometalia)(* besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)
6240 * Subpannonische Steppen-Trockenrasen [Festucetalia vallesiacae]
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen
Böden (Molinion caeruleae)
w
6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe w
6440 Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii) w
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) b
7110 * Lebende Hochmoore w
7120 Noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore w
7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore w
7150 Torfmoor-Schlenken (Rhynchosporion) w
8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas
8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation b
8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-
Veronicion dillenii
8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) b
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) b
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder
Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum]
w
9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Galio-Carpinetum
9180 * Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion w
9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur b
91D0 * Moorwälder w
91E0 * Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion
incanae, Salicion albae)
w
91F0 Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus
excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris)
w
91T0 Mitteleuropäische Flechten-Kiefernwälder
Wasserabhängigkeit:
w = wasserabhängig
b = bedingt wasserabhängig
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
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