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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Biologische Vielfalt an der Elbe

Bewahrung der Biodiversität an der Elbe, Ökosystemleistungen, Zahl der Lebensraumtypen, bedrohte Arten, Grundwasserregime, Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) bis 2020, Folgen der voranschreitenden Sohlerosion und Durchführung von Gegenmaßnahmen, Pilotprojekt "Sohlstabilisierung bei Klöden", Managementpläne für die FFH-Lebensraumtypen entlang der Elbe, Stärkung der grünen Infrastruktur, Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, Elbe-Biotopverbundkorridor, EU-Biodiversitätsstrategie<br /> (insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

01.02.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/729613.01.2016

Biologische Vielfalt an der Elbe

der Abgeordneten Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Valerie Wilms, Stephan Kühn (Dresden), Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Elbe ist einer der letzten noch relativ naturnahen Flüsse mit ausgeprägten Auenlandschaften in Europa. Damit ist die Elbe von internationaler Bedeutung für die Biodiversität. Zudem bildet die fließende Elbe mit ihren Auen einen bedeutenden Teil der nationalen Biotopverbundstruktur und sichert damit zugleich die europäische Achse der grünen Infrastruktur.

Die Mittlere und Obere Elbe ist der letzte auf 600 Kilometer freifließende, ungestaute Strom in Deutschland mit den ausgedehntesten Hartholzauwäldern Mitteleuropas. Neben den Auwäldern gibt es zahlreiche seltene flusstypische Lebensräume, wie Altwasser, einzelne Talsandflächen und Dünen sowie Sand- und Schlammbänke im Flussuferbereich. In dieser vielfältigen und strukturreichen Landschaft sind über tausend verschiedene Pflanzenarten zu finden. Auch viele tausend Tierarten sind allein an der Mittleren Elbe heimisch. So wurden 310 Vogelarten nachgewiesen, darunter Rotmilan, Schwarzstorch, Fisch- und Seeadler.

Viele der gefährdeten Arten und Lebensräume sind anderswo bereits ausgestorben oder verschwunden, aber an der Elbe noch erhalten. Damit sind die Elbe und ihre Auen als „Hot Spots“ der Biodiversität von nationaler wie auch von internationaler Bedeutung. Diese Flusslandschaft ist einzigartig und daher auch vielfach geschützt: Fast der gesamte Lauf der deutschen Elbe ist europäisches Schutzgebiet (Flora-Fauna-Habitat/Natura 2000); auf 400 Kilometern Länge erstreckt sich das UNESCO-Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe, das größte terrestrische Schutzgebiet in Deutschland. Die Elbe ist zudem auf 43 Kilometern Flusslänge Teil des UNESCO-Welterbes Dessau-Wörlitzer Gartenreich, ein Erbe der Menschheit.

Doch verschiedene Faktoren gefährden die biologische Vielfalt an der Elbe: So wird die Elbe seit Anfang der 90er-Jahre mit dem Ziel ausgebaut, eine nahezu ganzjährige Fahrtiefe von 1,60 m zwischen Geesthacht und Dresden herzustellen, um eine planbare Güterschifffahrt zu ermöglichen. Doch dieses Ziel wurde trotz großer baulicher Anstrengungen verfehlt. Die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen erscheint angesichts geringer Transportmengen, niedriger Wasserstände und auch einer zu befürchtenden Gefährdung der lokalen Biodiversität als fragwürdig.

Parallel dazu verschärft sich die Sohlerosion an der Elbe – u. a. eine Folge der künstlichen Einengung und Vertiefung – kontinuierlich. Diese Eintiefung ist ein inzwischen sich selbst beschleunigender Prozess, der bislang nicht verlangsamt oder aufgehalten werden konnte. Somit entfernt sich der Wasserspiegel des Flusses stetig von der Aue, wodurch in der Konsequenz der Feuchtlebensraum Aue immer weiter trocken zu fallen droht. Doch für den Erhalt der einzigartigen biologischen Vielfalt an der Elbe ist vornehmlich der Erhalt auch dieses Lebensraumes ausschlaggebend. Die sich hier abzeichnende Entkopplung von Fluss und Aue infolge der Sohlerosion gefährdet die Schutzgebiete und damit auch die Artenvielfalt.

Außerdem herrschten im Jahr 2015 über viele Monate hinweg extreme Niedrigwasserstände: Allein dadurch waren Feuchtlebensräume wie Altwässer schon teilweise bereits im Frühjahr ausgetrocknet. Die stattfindende Sohlerosion und Sohlvertiefung verstärken die negativen Auswirkungen der Trockenphasen auf die Auenlebensräume dabei noch zusätzlich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Welche Ziele der NBS (Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt) hat die Bundesregierung für die Flusslandschaft der Elbe vorgesehen? Werden diese bis 2020 erreicht?

2

Welche Maßnahmen führt die Bundesregierung an der Elbe durch, oder an welchen Maßnahmen ist die Bundesregierung beteiligt, um die Ziele der NBS bis 2020 zu erreichen? Von welchen Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele hat die Bundesregierung Kenntnis? Über welche Flächen (Größe in Hektarangabe) erstrecken sich diese Maßnahmen, und wie hoch ist deren Anteil an der Elbe und ihren Auenlandschaften?

3

Welchen Beitrag leisten diese Maßnahmen an der Erreichung der Ziele der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt?

4

Wie viele und welche der Arten, die in der Flusslandschaft Elbe vorkommen, stehen nach Wissen der Bundesregierung auf der Roten Liste oder sind vom Aussterben bedroht (bitte Angaben in absoluten Zahlen und in Prozent)? Wie bewertet die Bundesregierung diesen Zustand?

5

Wie viele Lebensraumtypen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung an der deutschen Elbe und ihren Auen, und wie viele davon sind bundesweit gefährdet (bitte Angaben in absoluten Zahlen und in Prozent)? Wie bewertet die Bundesregierung diesen Zustand?

6

Wie viele und welche dieser Lebensraumtypen sind von Grundwasser oder Wasser abhängig, und wie viele davon sind bundesweit selten und gefährdet (bitte Angaben in absoluten Zahlen und in Prozent)? Wie bewertet die Bundesregierung diesen Zustand?

7

Welche Ökosystemleistungen erbringt die Flusslandschaft der Elbe nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie bewertet die Bundesregierung diese? Welche Maßnahmen werden ergriffen, um diese zu erhalten oder wiederherzustellen?

8

Welche der Ökosystemdienstleistungen sieht die Bundesregierung durch die voranschreitende Eintiefung der Elb-Sohle gefährdet?

9

Auf welchen Flussabschnitten hat sich die Sohle der Elbe nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der Messungen eingetieft, bzw. wo gibt es ein Geschiebedefizit? Wie hoch sind die Eintiefungsraten (Angaben in cm), und wie hoch ist das jährliche Geschiebedefizit (bitte die Elbe-Kilometer sowie Orte angeben)? Wie beurteilt die Bundesregierung diese Situation?

10

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Eindämmung der Sohlerosion bisher unternommen, und welche sind geplant? Wie viel haben diese Maßnahmen bislang gekostet?

11

Wird der Handlungsspielraum für die wirksame Bekämpfung der Sohlerosion nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der Unterhaltungsziele für die Wasserstraße Elbe (beispielsweise durch die Auswahl von Maßnahmen) eingeschränkt, und wenn ja, inwiefern?

12

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über das Planfeststellungsverfahren für die Pilotmaßnahme „Sohlstabilisierung bei Klöden“ vor? Ist das Planfeststellungsverfahren für die Pilotmaßnahme „Sohlstabilisierung bei Klöden“ (Bundestagsdrucksache 18/3689) eröffnet worden? Wenn nicht, warum nicht? Was sind die nächsten Planungsschritte, und wann wird das Planfeststellungsverfahren eröffnet werden?

13

Wie viele Jahre wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzung der Pilotmaßnahme „Sohlstabilisierung bei Klöden“ in Anspruch nehmen? Wie sieht der Zeitplan aus?

14

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für dieses Pilotprojekt, und wer trägt diese Kosten?

15

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Projekte zur Eindämmung der Erosion der Sohle geplant, und wenn ja, wo (bitte die Elbe-Kilometer sowie Orte angeben)? Wie sind bei diesen Projekten der Planungsstand und der zeitliche Ablauf? Welche Kosten sind je Projekt zu erwarten?

16

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkung der Sohlerosion a) auf den Lebensraum der Elbe-Aue, b) auf das UNESCO-Biosphärenreservat, c) auf FFH-Gebiete entlang der Elbe sowie d) auf den Landschaftspark UNESCO-Welterbe Dessau-Wörlitzer Gartenreich?

17

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche FFH-Lebensraumtypen an der Elbe zum dauerhaften Erhalt von prioritären Arten beitragen? Wie ist der Erhaltungszustand dieser Lebensraumtypen?

18

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Sohlerosion der Elbe negative Auswirkungen auf FFH-Arten und -Lebensraumtypen hat?

19

Ist der Bundesregierung bekannt, ob für die FFH-Lebensraumtypen entlang der Elbe und ihren Auen Managementpläne vorliegen und ob die Management-Ziele für diese Lebensraumtypen erreicht wurden? Wenn nicht, ist der Bundesregierung bekannt, wann die Ziele erreicht werden?

20

Wurden die Ziele des Managements bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie beachtet und in die Bewirtschaftungspläne eingearbeitet?

21

Wie verhält sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Grundwasserregime in den rezenten (noch überfluteten) Auen und in den Altauen? Gibt es Untersuchungen, welche Pflanzen- und Tierarten sowie welche Lebensraumtypen (Biotoptypen) durch die fortlaufende Sohlerosion bedroht bzw. in ihrem Bestand rückläufig sind? Wenn ja, welche sind das, und was ist das Ergebnis? Sind darunter auch seltene und gefährdete Lebensraumtypen, und wenn ja, in welchen Anteilen?

22

Welche weiteren Nutzungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der Erosion der Sohle betroffen?

23

Welche Bedeutung hat nach Auffassung der Bundesregierung der Elbe-Biotopverbundkorridor für die grüne Infrastruktur in Deutschland, und welchen nationalen Beitrag liefert sie zur europäischen grünen Infrastruktur?

24

Wird dieser Biotopverbundkorridor durch die Erosion der Sohle beeinträchtigt oder gestört, und wenn ja, in welcher Weise?

25

Sind Maßnahmen notwendig, um diese grüne Infrastruktur entlang der Elbe zu stärken, und wenn ja, welche? Welche Maßnahmen sollen dazu umgesetzt werden?

26

Sind der Bundesregierung die Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union zur Halbzeitbewertung der EU-Biodiversitätsstrategie bis 2020 vom 16. Dezember 2015 bekannt? Welche Konsequenzen haben diese konkret für die Elbe, und wie sollen diese umgesetzt werden?

Berlin, den 13. Januar 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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