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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Mögliche Erkenntnisse der Bundesregierung schon seit den 1980er-Jahren zur Überwachungstätigkeit ausländischer Geheimdienste, insbesondere der NSA, in Deutschland

Nachfrage zur Großen Anfrage der SPD-Fraktion vom 9. März 1989 mit dem Titel "Gleichberechtigte Partnerschaft im Bündnis" (BT-Drs 11/4158); Erkenntnisse der Bundesregierung schon bis Ende 1990 zu dort erfragten Sachverhalten: Überwachung der Post- und Telekommunikation in Deutschland durch USA, Großbritannien und Frankreich, Rechtsgrundlage, Tätigkeit der NSA, Auskunftserteilung durch die Deutsche Bundespost, Informationsaustausch zwischen deutschen und ausländischen Dienststellen, insb. von Sicherheitsbehörden; Gründe und Umstände der Nichtbeantwortung der Großen Anfrage; Beantwortung der Sachverhalte nach aktuellem Wissensstand<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

25.02.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/731415.01.2016

Mögliche Erkenntnisse der Bundesregierung schon seit den 1980er-Jahren zur Überwachungstätigkeit ausländischer Geheimdienste, insbesondere der NSA, in Deutschland

der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

„DER SPIEGEL“ berichtete in seiner Ausgabe 8/1989 am 20. Februar 1989 in der Titelgeschichte („NSA: Amerikas großes Ohr“: http://gruenlink.de/10xf), wie umfänglich vor allem die US-amerikanische NSA den deutschen Post- und Fernmeldeverkehr überwacht und wie deutsche Behörden dabei kooperierten. Auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erörterte der Bundestag diese Hinweise vertiefend in einer Aktuellen Stunde am 24. Februar 1989 (Plenarprotokoll 11/129, S. 9517 ff.: http://gruenlink.de/10xg). Dort behauptete der damalige Staatsminister im Auswärtigen Amt, Helmut Schäfer, namens der Bundesregierung, dieser sei „kein Fall eigenmächtiger Abhörpraktiken“ durch USA, Großbritannien oder Frankreich auch aus deren deutschen Militärliegenschaften bekannt, deren Nachrichtendienste vielmehr „nach Kenntnis der Bundesregierung […] die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland und das innerstaatliche Recht beachten“ (a. a. O., S. 9521 C).

Am 9. März 1989 reichte die Fraktion der SPD eine Große Anfrage ein mit dem Titel „Gleichberechtigte Partnerschaft im Bündnis“ (Bundestagsdrucksache 11/4158: http://gruenlink.de/12n6). Darin wurden v. a. die Vorbehaltsrechte der o. g. drei Westalliierten in Deutschland sowie die Rechtsverhältnisse bezüglich deren hiesiger Militärliegenschaften problematisiert. In Abschnitt I Nummer 5 dieser Großen Anfrage wurden die Berichte zur Überwachung des deutschen Post- und Fernmeldeverkehrs durch ausländische Staaten thematisiert und die Kooperation deutscher Behörden hierbei.

Nachdem die Bundesregierung über ein Jahr lang diese Große Anfrage nicht beantwortet hatte, wurde dieses Säumnis am 31. Mai 1990 im Deutschen Bundestag beraten (Plenarprotokoll 11/214, S. 16801 ff.: http://gruenlink.de/12n9) und seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als „skandalös“ gerügt (a. a. O., S. 16804 B). In einem Entschließungsantrag hierzu (Bundestagsdrucksache 11/7292: http://gruenlink.de/12nb) forderte die Fraktion der SPD und noch weitergehend die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Plenarprotokoll, a. a. O., S. 16804 D „grundsätzlich neue Weichenstellung“), die Bundesregierung solle mindestens zwecks Abbaus bestimmter alliierter Vorrechte das NATO-Truppenstatut, Zusatzabkommen und Folgevereinbarungen hierzu kündigen (Abschnitt II Nummer 2), die alliierten Truppen nebst zivilem Gefolge zu strikter Befolgung deutschen Rechts veranlassen (Abschnitt III Nummer 1) sowie von Einsätzen entgegen NATO-, Deutschland- und Aufenthaltsvertrag abhalten (Abschnitt III Nummer 7).

Aber auch durch diese parlamentarische Debatte ließ sich die Bundesregierung nicht veranlassen, die Große Anfrage vor Ablauf der 11. Wahlperiode und Eintritt der Diskontinuität am 20. Dezember 1990 zu beantworten. Warum die Bundesregierung dies so auffallend über 21 Monate lang unterließ und welche Erkenntnisse sie aber über das erfragte Thema real schon damals hatte, ist umso interessanter zu erfahren, nachdem inzwischen v. a. durch die Veröffentlichungen von Edward Snowden sowie die Erkenntnisse des 1. Untersuchungsausschusses „NSA“ offenkundig ist, dass alliierte Nachrichtendienste schon sehr lange Telekommunikation in und aus Deutschland überwachen und dabei mit deutschen Nachrichtendiensten kooperieren.

Wir fragen daher die Bundesregierung (und formulieren dabei in folgendem Abschnitt I fast exakt wie in jener Großen Anfrage von 1989):

I. Erkenntnisse der Bundesregierung bis Ende 1990 zu erfragten Sachverhalten aus der Großen Anfrage vom 9. März 1989 (Bundestagsdrucksache 11/4158, dort unter Abschnitt I Nummer 5)

1. Welche Erkenntnisse lagen der Bundesregierung schon bis zum Ende der 11. Wahlperiode des Bundestages am 20. Dezember 1990 vor bezüglich folgender Sachverhalte, die in der Großen Anfrage vom 9. März 1989 (Bundestagsdrucksache 11/4158, dort unter Abschnitt I Nummer 5) erfragt wurden?

  • Bis wann waren bzw. sind heute noch die ehemals alliierten drei Mächte (USA, Großbritannien, Frankreich) je berechtigt, den Post- und Fernmeldeverkehr in der Bundesrepublik Deutschland zu überwachen, insbesondere dem Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis unterliegende Sendungen zu öffnen und einzusehen, den Fernschreibverkehr (einschließlich des Fernkopierverkehrs und anderer Datenübertragungssysteme) mitzulesen, den Fernmeldeverkehr abzuhören und die auf diese Weise gewonnenen Informationen zu speichern?
  • Überwachen oder überwachten Dienststellen der drei Mächte oder anderer ausländischer Staaten den Post- und Fernmeldeverkehr in der Bundesrepublik Deutschland in der beschriebenen Weise, ggf. welche Dienststellen welcher Staaten in je welchem Umfang?
  • Inwieweit treffen Presseberichte (vgl. DER SPIEGEL 8/1989 vom 20. Februar 1989) über die Tätigkeit einer „National Security Agency (NSA)“ der Vereinigten Staaten von Amerika zu?
  • Gegebenenfalls seit wann ist die Bundesregierung über derartige Tätigkeiten informiert?
  • Erteilt die Deutsche Bundespost (bzw. seit 1995 die Deutsche Post AG und Deutsche Telekom AG) Dienststellen ausländischer Staaten Auskunft über den Post- und Fernmeldeverkehr, händigt sie ihnen ihr zur Übermittlung auf dem Post- und Fernmeldeweg anvertraute Sendungen aus, oder ermöglicht sie ihnen das Abhören des Fernsprechverkehrs und das Mitlesen des Fernschreibverkehrs, ggf. welchen Dienststellen welcher Staaten in je welchem Umfang?
  • Tauschen Dienststellen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, das Amt für Sicherheit der Bundeswehr oder der Bundesnachrichtendienst, mit Dienststellen ausländischer Staaten Informationen aus, die von den deutschen oder den ausländischen Dienststellen durch Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs gewonnen wurden, ggf. welche in- und ausländischen Dienststellen übermitteln einander je welche Informationen?
  • Sind oder waren Dienststellen der Bundesrepublik Deutschland ausländischen Staaten in sonstiger Weise bei der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs behilflich, ggf. wie?
  • In welcher Weise wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland durch ausländische Staaten eingestellt wird?

II. Aktuelle Erkenntnisse der Bundesregierung zu erfragten Sachverhalten aus der Großen Anfrage vom 9. März 1989 (Bundestagsdrucksache 11/4158, dort unter Abschnitt I Nummer 5)

2. Wie beantwortet die Bundesregierung gemäß ihrem heute aktuellen Wissensstand die Fragen unter Abschnitt I jeweils?

III. Gründe und Umstände, warum die Bundesregierung die Große Anfrage vom 9. März 1989 (Bundestagsdrucksache 11/4158) nicht bis zum 20. Dezember 1990 beantwortete

3. Warum hat die Bundesregierung die Große Anfrage vom 9. März 1989 (Bundestagsdrucksache 11/4158) nie beantwortet?

4. Welche Bundesministerien waren vorbereitend mit der Beantwortung dieser Großen Anfrage befasst?

5. Welche dieser Bundesministerien und dortigen Referate lieferten substantielle Beiträge dazu?

6. Zu welchen Fragen wurden Beiträge geliefert?

7. Welche Inhalte bzw. Antwortentwürfe beinhalteten diese?

8. Welche Bundesministerien und dortigen Referate äußerten (je welche) Bedenken gegen die Beantwortung dieser Großen Anfrage oder bestimmter (je welcher) Teile?

9. Welche Personen und welche Gremien entschieden letztlich, diese Große Anfrage nicht zu beantworten?

Fragen9

1

Welche Erkenntnisse lagen der Bundesregierung schon bis zum Ende der 11. Wahlperiode des Bundestages am 20. Dezember 1990 vor bezüglich folgender Sachverhalte, die in der Großen Anfrage vom 9. März 1989 (Bundestagsdrucksache 11/4158, dort unter Abschnitt I Nummer 5) erfragt wurden?

2

Wie beantwortet die Bundesregierung gemäß ihrem heute aktuellen Wissensstand die Fragen unter Abschnitt I jeweils?

3

Warum hat die Bundesregierung die Große Anfrage vom 9. März 1989 (Bundestagsdrucksache 11/4158) nie beantwortet?

4

Welche Bundesministerien waren vorbereitend mit der Beantwortung dieser Großen Anfrage befasst?

5

Welche dieser Bundesministerien und dortigen Referate lieferten substantielle Beiträge dazu?

6

Zu welchen Fragen wurden Beiträge geliefert?

7

Welche Inhalte bzw. Antwortentwürfe beinhalteten diese?

8

Welche Bundesministerien und dortigen Referate äußerten (je welche) Bedenken gegen die Beantwortung dieser Großen Anfrage oder bestimmter (je welcher) Teile?

9

Welche Personen und welche Gremien entschieden letztlich, diese Große Anfrage nicht zu beantworten?

Berlin, den 12. Januar 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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