[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 5. Februar 2016
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7488
18. Wahlperiode 09.02.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel,
Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/7337 –
Todesopfer unter Flüchtlingen in die Bundesrepublik Deutschland und die
Europäische Union im Jahr 2015
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahr 2015 kamen erneut tausende Menschen während der Flucht aus ihren
Herkunftsländern nach Europa ums Leben. Nach Angaben der Internationalen
Organisation für Migration (IOM) gelangten im Jahr 2015 990 671 Flüchtlinge
und Migranten nach Europa, davon 956 456 über die See- und 34 215 über
die Landroute (
www.iom.int/news/eu-migrant-refugee-arrivals-land-
andsea-approach-one-million-2015).
Besonders in den Sommermonaten wählten viele Flüchtlinge den gefährlichen
Weg über das Mittelmeer, dort starben nach offiziellen Schätzungen von
Anfang Januar bis Mitte Dezember 2015 3 695 Menschen. Die meisten von
ihnen – 2 889 – kamen auf der zentralen Mittelmeerroute, auf dem Weg nach
Italien und Malta, ums Leben. Auf der östlichen Mittelmeerroute starben auf
dem Weg nach Griechenland und Zypern 706 Flüchtlinge, 100 weitere starben
auf dem Weg nach Spanien (
www.iom.int/news/eu-migrant-refugee-
arrivalsland-and-sea-approach-one-million-2015).
Mit dem Antrag „Das Mittelmeer darf nicht zum Massengrab werden – Für eine
Umkehr in der EU-Asylpolitik“ (Bundestagsdrucksache 18/4838) fordert die
Fraktion DIE LINKE. die Schaffung einer proaktiven und solidarischen EU-
Seenotrettung in ziviler Hand bis hin an die libysche Grenze, die Abschaffung
der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) sowie die
Schaffung legaler und sicherer Einreisewege für Schutzsuchende (z. B.
Förderung des Familiennachzuges und Ausbau von Resettlement-Programmen).
Darüber hinaus fordert die Fraktion DIE LINKE. in dem Antrag die Abkehr von der
Dublin III-Verordnung und die Einführung eines „free-choice“-Modells,
welches Schutzsuchenden die Möglichkeit gibt, ihr Zufluchtsland entsprechend
bestehender familiärer Kontakte oder vorhandener Sprachkenntnisse selbst
bestimmen zu können sowie eine Verbesserung der Verfahrensstandards und
Lebensbedingungen für Asylsuchende.
Mit ihrem Antrag „Unerlaubte Einreise von Flüchtlingen entkriminalisieren“
(Bundestagsdrucksache 18/6652) setzt sich die Fraktion DIE LINKE. für den
Abbau von Grenzkontrollen und weitergehender Maßnahmen (z. B.
Grenzzäune) in Reaktion auf die Einreise schutzsuchender Menschen ein und fordert
einen Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung der Einreise von Menschen, die
nach Grenzübertritt einen Antrag auf internationalen Schutz stellen, sowie der
nicht gewerbe- und bandenmäßigen Beihilfe hierzu.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Auf die Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/4032 vom 18.
Februar 2015 wird verwiesen.
1. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015
a) an den Landesgrenzen, Küsten, Seehäfen, Flughäfen bzw. im Grenzgebiet
der Bundesrepublik Deutschland,
Datum Ort
Transportmittel
Anzahl und
Nationalität
Todesart / Todesumstände
31. August
2015
Passau,
Autobahnbrücke
unbekannt ein afghanischer
Staatsangehöriger
vermutlich Sturz von der
Autobahnbrücke
24. September
2015
im Zug von
Kufstein nach
Rosenheim
Zug ein somalischer
Staatsangehöriger
Person verstarb nach
Einlieferung in eine Klinik
aufgrund einer bakteriellen
Erkrankung
12. Oktober
2015
Passau,
Bahnhof
unbekannt Fötus einer
syrischen
Staatsangehörigen
Tod des Fötus (14.
Schwangerschaftswoche)
27. Oktober
2015
Passau unbekannt eine syrische
Staatsangehörige
Herzinfarkt (nach
Vorerkrankung des Herzens)
b) an den Grenzen der Europäischen Union tot aufgefunden worden oder
nach Kenntnis der Bundesregierung ums Leben gekommen
(bitte nach Datum und Ort des Auffindens bzw. Todesfalls, Nationalität des
Opfers und Todesart bzw. Umständen des Todes aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine amtlichen Informationen vor.
2. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015
mit körperlichen Verletzungen und Beeinträchtigungen durch Erfrierungen,
Unterkühlungen, Hunger bzw. Durst o. Ä. aufgegriffen worden, die sie sich
aller Voraussicht nach im Zuge ihres ggf. unerlaubten Grenzübertritts
a) in die Bundesrepublik Deutschland oder
Datum Ort
Transportmittel
Anzahl und
Nationalität
Art der Verletzung
13. März 2015 Industriegebiet
Willstätt-
Legelshurst
Lkw drei pakistanische
Staatsangehörige
Dehydration
5. August 2015 BAB 17, km
29,5
Kleintransporter
ein afghanischer
Staatsangehöriger
Kopfverletzung
17. August
2015
Lauenstein Lkw ein syrischer
Staatsangehöriger
Verletzung des
Sprunggelenks
ein afghanischer
Staatsangehöriger
Hautverletzung an den
Füßen
ein pakistanischer
Staatsangehöriger
infizierte Schürfwunden
b) in die Europäische Union zugezogen hatten
(bitte nach Datum und Ort, Nationalität des Opfers sowie
Körperverletzungsart aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine amtlichen Informationen vor.
3. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr
2015 im Zuge ihres ggf. unerlaubten Grenzübertritts
a) durch die Bundespolizei oder Zollbeamte in Deutschland, und
Im Jahr 2015 wurden neun Personen durch Anwendung unmittelbaren Zwangs
als Folge von Widerstandshandlungen leicht verletzt (Kratzer, schmerzende
Hände, tränende Augen nach Anwendung von Pfefferspray).
b) durch die Bundespolizei- oder Zollbeamte an den Außengrenzen der
Europäischen Union
mittels unmittelbaren Zwangs bzw. im Zuge einer entsprechenden Nacheile
körperlich verletzt oder versehrt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine amtlichen Informationen vor.
c) Wie viele Ermittlungs- und Disziplinarverfahren wurden diesbezüglich
eingeleitet, und mit welchem Ergebnis abgeschlossen oder eingestellt
(bitte aufschlüsseln)?
Im Jahr 2015 wurde gegen einen Beamten der Bundespolizei ein Ermittlungs- und
ein damit korrespondierendes Disziplinarverfahren wegen Körperverletzung im
Amt gegenüber einem unerlaubt eingereisten irakischen Staatsangehörigen
eingeleitet. Die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
4. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr
2015
a) in der Bundesrepublik Deutschland, und
Auf die Antworten zu den Fragen 1a und 2a wird verwiesen.
b) in der Europäischen Union
im Zuge ihrer ggf. unerlaubten Grenzübertritte durch Privatpersonen verletzt
bzw. getötet (bitte nach Datum und Ort, Nationalität des Opfers und
Todesbzw. Verletzungsart aufschlüsseln)?
c) Wie viele Ermittlungsverfahren wurden diesbezüglich eingeleitet und mit
welchem Ergebnis abgeschlossen oder eingestellt (bitte aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine amtlichen Informationen vor.
5. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015
a) in der Bundesrepublik Deutschland, und
Auf die Antworten zu den Fragen 1a und 2a wird verwiesen.
b) in der Europäischen Union
tot aufgefunden worden, nachdem sie im Zuge ihres Versuchs der ggf.
unerlaubten Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bzw.
Europäische Union in ihrem Transportmittel Sauerstoffmangel, Hunger, Durst,
Kälte, Überhitzung o. Ä. ausgesetzt waren (bitte nach Datum und Ort,
Nationalität der Opfer, Transportmittel und Todesart aufschlüsseln)?
verletzt aufgefunden worden, nachdem sie im Zuge ihres Versuchs der
ggf. unerlaubten Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bzw. EU in
ihrem Transportmittel Sauerstoffmangel, Hunger, Durst, Kälte,
Überhitzung o. Ä. ausgesetzt waren (bitte nach Datum und Ort, Nationalität der
Opfer, Transportmittel und Verletzungsart aufschlüsseln)?
Datum Land/Ort Transportmittel Anzahl und
Nationalität
Todesart / Todesumstände /
Art der Verletzung
27. März 2015 Kroatien,
Grenzübergang
Bajakovo
ohne vier (vermutlich)
syrische
Staatsangehörige
eine Person – Tod
aufgrund Brandverletzung
drei Personen –
Verbrennungen
27. August
2015
Österreich,
Ostautobahn
Höhe
Parndorf
Kühllastwagen 71 syrische
Staatsangehörige
Tod durch Unterkühlung
1. September
2015
Österreich,
Wien
Lkw 24 syrische
Staatsangehörige
Verletzung nach
Sauerstoffmangel
3. September
2015
Ungarn,
Autobahn M 5
(Kecskemèt
und
Budapest)
Kleintransporter
drei syrische
Staatsangehörige
aufgrund der Schwere der
Verletzungen nach einem
Verkehrsunfall wurde eine
Person getötet und zwei
weitere Personen (schwer)
verletzt
4. September
2015
Ungarn,
Briscke
unbekannt ein pakistanischer
Staatsangehöriger
Tod nach
Kreislaufzusammenbruch
13. September
2015
Österreich,
Westautobahn Höhe
Wels
Kühllastwagen 42 syrische
Staatsangehörige
Verletzung durch
Unterernährung
6. Falls zu den jeweils vorangegangenen Fragen 1 bis 5, insbesondere in
Hinblick auf die Außengrenzen der Europäischen Union, keine auf amtlichen
Daten basierende Antwort gegeben werden kann,
a) welche Daten und sonstigen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
dazu ansonsten vor, z. B. aus den Berichten der bei FRONTEX
eingesetzten Bundesbeamten oder entsprechende Daten, mit denen etwa
Einrichtungen wie das Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegale
Migration (GASIM) arbeiten,
Erkenntnisse aus Berichten von FRONTEX:
Die Zahl der Todesopfer im Rahmen der irregulären Migration ist kein fester
Bestandteil der Analyseprodukte von FRONTEX, die Berichte aus den Joint
Operations bilden nur regionale und temporäre Situationsaufnahmen ab. Im Jahr 2015
wurden 470 tote Personen im Rahmen der FRONTEX Operationen im Mittelmeer
registriert. Zur Gewinnung eines Gesamtüberblicks werden hier wie dort die
Daten der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und des UNHCR
verwandt.
Ausweislich der dort erhobenen Daten wurden im Jahr 2015 übereinstimmend
ca. 3 770 Personen im Mittelmeer vermisst. Im Rahmen der (nationalen)
Risikoanalyse von Migrationsströmen, Routen und Tatbegehungsweisen werden
Erkenntnisse zu Todesfällen mit berücksichtigt.
Erkenntnisse der durch die Bundespolizei im Ausland eingesetzten Beamten:
1. Bulgarien
Am 16. April 2015 wurde zwischen Sredets und Bolyarovo, nahe der Ortschaft
Fakiya (ca. 17 km von der bulgarisch-türkischen Grenze entfernt) eine männliche
Leiche unbekannter Nationalität und Identität im Straßengraben gefunden,
welche möglicherweise zu einer Gruppe illegal aus der Türkei eingereister Migranten
gehörte. Als Todesursache wird Erschöpfung / Verhungern vermutet.
Am 15. Oktober 2015 wurde bei Sredets ein afghanischer Staatsangehöriger
vermutlich durch einen Querschläger nach einem Warnschuss durch eine Streife der
bulgarischen Grenzpolizei getötet, nachdem dieser sich innerhalb einer Gruppe
von 54 afghanischen Migranten der Festnahme widersetzte. Trotz sofort
eingeleiteter Notfallmaßnahmen starb die Person auf dem Weg ins Krankenhaus an seinen
Verletzungen.
Am 9. November 2015 wurde nahe der Ortschaft Varshilo im Strandzha-Gebirge
(bulgarisch-türkisches Grenzgebiet) die Leiche einer unbekannten Person
(vermutlich Migrant) aufgefunden, welche vermutlich an Unterkühlung bzw.
Erschöpfung starb.
2. Slowakei
Am 11. November 2015 ist im ukrainisch-slowakischen Grenzgebiet ein
Helikopter mit zwei mutmaßlich ukrainischen Schleusern und sechs afghanischen
Staatsangehörigen abgestürzt, wobei alle Insassen getötet wurden.
3. Spanien
Am 3. Januar 2015 ertranken mindestens sieben nigerianische Staatsangehörige
vor der ostandalusischen Küste bei Nador, nachdem diese in Folge eines Streites
unter den Migranten über Bord geworfen wurden.
4. Griechenland
In Griechenland sind im Jahr 2015 insgesamt 246 Personen an der Seegrenze zur
Türkei gestorben, 149 gelten als vermisst.
5. Italien
Im Jahr 2015 wurden insgesamt 296 Personen tot im Mittelmeer aufgefunden.
b) welche Daten von internationalen Organisationen oder
Nichtregierungsorganisationen hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen, und
welche Schlüsse und ggf. Konsequenzen zieht sie daraus?
In grenzpolizeilich strategischen Analysen werden regelmäßig die Erkenntnisse
von Organisationen wie dem UNHCR oder von IOM miteinbezogen und fließen
so in die Bildung eines Situationsbewusstseins mit ein. Dies dient zum einen der
Vorbereitung von Entscheidungen über Einsatzmaßnahmen, aber insbesondere
auch zur Vorbereitung der eingesetzten Beamtinnen und Beamten hinsichtlich des
Verhaltens in solchen Feststellungssituationen und zum Umgang mit
Überlebenden.
c) Hält die Bundesregierung an ihrer zuletzt in ihrer Antwort zu Frage 6c der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
18/927 geäußerten Auffassung fest, dass grundsätzlich kein Bedarf daran
besteht, die unter den Fragen 1 bis 5 angefragten Daten systematisch zu
erheben und auszuwerten, und wenn ja, mit welcher Begründung (bitte
inhaltlich mit der Relevanz dieser Daten für den Flüchtlingsschutz, die
effektivere Ausgestaltung des Grenzschutzes und die Bekämpfung der
Schleuserkriminalität auseinandersetzen)?
Die Bundesregierung hat sich bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/4032 vom 18. Februar 2015
inhaltlich mit dieser Thematik befasst. Vor diesem Hintergrund wird auf die
Vorbemerkung der vorgenannten Antwort der Bundesregierung verwiesen. Im
Ergebnis dessen ist eine Erfassung im Sinne der Fragestellung weiterhin nicht
vorgesehen.
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